Klasse B: 2,8t Zugfahrzeug und 750kg Anhänger erlaubt? |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Klasse B: 2,8t Zugfahrzeug und 750kg Anhänger erlaubt? |
27.02.2016, 20:11
Beitrag
#1
|
|||||
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 04.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19010 |
mein Auto hat eine zulässige Gesamtmasse von 2790 kg. Darf ich mit der Führerscheinklasse B einen Anhänger ziehen, der 750 kg zulässige Gesamtmasse hat? Das Gespann kommt ja dann auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 3540 kg. Die FeV §6 sagt: Zitat Klasse B: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird). Ich bin mir unsicher, ob sich der letzte Nachsatz nur auf Anhänger über 750 kg bezieht oder auf alle Arten von Anhängern. In ersterem Fall wären ja mit Klasse B Gespanne bis zu 4,25 t möglich, in letzterem Fall dürften sie niemals über 3,5 t kommen, egal in welcher Kombination. Danke für eure Hilfe! |
||||
|
|||||
|
27.02.2016, 20:17
Beitrag
#2
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4282 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 50 |
Hallo,
du darfst den Hänger bedenkenlos ziehen. Führerscheinrechtlich ist ein ungebremster Hänger quasi nicht vorhanden. |
|
|
27.02.2016, 20:25
Beitrag
#3
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1742 Beigetreten: 15.03.2006 Wohnort: In Sichtweite der Alpen Mitglieds-Nr.: 17597 |
Führerscheinrechtlich ist ein ungebremster Hänger quasi nicht vorhanden. Mit gebremst hat das nix zu tun. Ein Anhänger bis zu 750kg zGm darf unabhängig vom Zugfahrzeug immer mitgeführt werden, egal ob gebremst oder nicht. Bei Anhängern über 750kg sind je nach FE-Klasse die Regelungen zu Zuggesamtmassen etc. zu beachten, egal ob gebremst oder nicht. @King Louie: Das beschriebene Gespann darfst du also mit der Klasse B fahren. -------------------- Der Fahrtrichtungsanzeiger dient der rechtzeitigen Anzeige von Fahrtrichtungsänderungen.
Sonst würde er Abbiegevollzugsmelder heißen. |
|
|
28.02.2016, 01:04
Beitrag
#4
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1882 Beigetreten: 09.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18321 |
Ich bin mir unsicher, ob sich der letzte Nachsatz nur auf Anhänger über 750 kg bezieht Ja, genau das tut er. Denn wenn er sich auch auf den ersten Teilsatz beziehen würde, würden Anhänger bis 750 kg und Anhänger über 750 kg ja genau gleich behandelt werden, und dann bräuchte man diese Unterscheidung an dieser Stelle gar nicht zu machen. Dann hätte der Gesetzgeber schlicht geschrieben "auch mit Anhänger, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird". Cheers tadzio -------------------- If you hate anyone because of your faith, you're doing it wrong. (unbekannt)
|
|
|
28.02.2016, 11:08
Beitrag
#5
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 540 Beigetreten: 27.12.2007 Mitglieds-Nr.: 39180 |
King Louie Was hast du damit vor? Privatfahrt?
|
|
|
28.02.2016, 15:07
Beitrag
#6
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 04.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19010 |
danke für eure Hilfe!
@Tommy Danger ja, Privatfahrt |
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 10:21 |