... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Klasse B: 2,8t Zugfahrzeug und 750kg Anhänger erlaubt?
King Louie
Beitrag 27.02.2016, 20:11
Beitrag #1


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 18
Beigetreten: 04.05.2006
Mitglieds-Nr.: 19010



    
 
Hallo,

mein Auto hat eine zulässige Gesamtmasse von 2790 kg. Darf ich mit der Führerscheinklasse B einen Anhänger ziehen, der 750 kg zulässige Gesamtmasse hat? Das Gespann kommt ja dann auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 3540 kg.

Die FeV §6 sagt:

Zitat
Klasse B: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).


Ich bin mir unsicher, ob sich der letzte Nachsatz nur auf Anhänger über 750 kg bezieht oder auf alle Arten von Anhängern. In ersterem Fall wären ja mit Klasse B Gespanne bis zu 4,25 t möglich, in letzterem Fall dürften sie niemals über 3,5 t kommen, egal in welcher Kombination.

Danke für eure Hilfe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jack Daniels
Beitrag 27.02.2016, 20:17
Beitrag #2


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4282
Beigetreten: 15.09.2003
Mitglieds-Nr.: 50



Hallo,
du darfst den Hänger bedenkenlos ziehen. Führerscheinrechtlich ist ein ungebremster Hänger quasi nicht vorhanden.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
geckolino
Beitrag 27.02.2016, 20:25
Beitrag #3


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1742
Beigetreten: 15.03.2006
Wohnort: In Sichtweite der Alpen
Mitglieds-Nr.: 17597



Zitat (Jack Daniels @ 27.02.2016, 20:17) *
Führerscheinrechtlich ist ein ungebremster Hänger quasi nicht vorhanden.

Mit gebremst hat das nix zu tun. Ein Anhänger bis zu 750kg zGm darf unabhängig vom Zugfahrzeug immer mitgeführt werden, egal ob gebremst oder nicht. Bei Anhängern über 750kg sind je nach FE-Klasse die Regelungen zu Zuggesamtmassen etc. zu beachten, egal ob gebremst oder nicht.

@King Louie: Das beschriebene Gespann darfst du also mit der Klasse B fahren.


--------------------
Der Fahrtrichtungsanzeiger dient der rechtzeitigen Anzeige von Fahrtrichtungsänderungen.
Sonst würde er Abbiegevollzugsmelder heißen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
tadzio
Beitrag 28.02.2016, 01:04
Beitrag #4


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1882
Beigetreten: 09.04.2006
Mitglieds-Nr.: 18321



Zitat (King Louie @ 27.02.2016, 20:11) *
Ich bin mir unsicher, ob sich der letzte Nachsatz nur auf Anhänger über 750 kg bezieht


Ja, genau das tut er. Denn wenn er sich auch auf den ersten Teilsatz beziehen würde, würden Anhänger bis 750 kg und Anhänger über 750 kg ja genau gleich behandelt werden, und dann bräuchte man diese Unterscheidung an dieser Stelle gar nicht zu machen. Dann hätte der Gesetzgeber schlicht geschrieben "auch mit Anhänger, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird".

Cheers
tadzio


--------------------
If you hate anyone because of your faith, you're doing it wrong. (unbekannt)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Tommy Danger
Beitrag 28.02.2016, 11:08
Beitrag #5


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 540
Beigetreten: 27.12.2007
Mitglieds-Nr.: 39180



King Louie Was hast du damit vor? Privatfahrt? think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
King Louie
Beitrag 28.02.2016, 15:07
Beitrag #6


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 18
Beigetreten: 04.05.2006
Mitglieds-Nr.: 19010



danke für eure Hilfe!

@Tommy Danger ja, Privatfahrt
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 10:21