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> THC: Urin negativ, Haar positiv, trotz Abstinenz, Gutachten widersprüchlich
dark-ruler
Beitrag 27.02.2016, 16:03
Beitrag #1


Neuling


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Hallo liebe Gemeinde,

bitte kann sich mal einer meine Gutachten anschauen. Ich möchte nicht alles doppelt schreiben, der Sachverhalt steht im ersten Gutachten, insgesamt sind es zwei Gutachten und ein fehlerhaftes Messergebnis. Im Straßenverkehr bin ich nie auffällig geworden, die Anordnung der Führerscheinstelle kam nach aufgedeckten Anbau.


Zusammenfassung:
07.07.2015: Abnahme Urinprobe, Haarlänge 3 cm! -> keine Haarprobe wegen zu kurz
21.07.2015: vorläufiges Gutachten, negativ, es können keine Befunde erhoben werden, die einen die Kraftfahreignung ausschließenden Konsum von Betäubungsmitteln begründen
29.09.2015: Haare am 29.09 5,5 cm entnommen, nach Rückruf von Gutachterin Cannabinoide positiv (0,60 ng/mg) siehe Gutachten, da Aufgabe des Konsums bereits im Vorjahr erwiderte ich, dass dies nicht sein kann, Sie bot mir gegen einen Aufpreis von 100 Euro eine zusätzliche THC-COOH Analyse an, kann aus den selben Haaren getestet werden.
23.11.2015: Labor teilt mit durch einen Defekt am Analysegerät ist die Probe verloren gegangen, ich willigte ein eine neue Probe abzugeben
02.12.2015: Abgabe neuer Probe Haarlänge wieder 5,5 cm, 2 Monate später Cannabinoide 0,03 ng/mg) quasi 0,01 über dem Cut Off, in 2 Monaten Quasi eine 20x geringere Dosierung
25.02.2016: Ergebnisse vom 02.12, THC COOH 1,6 pg/mg, 11-OH-THC: positiv

Man sieht auch alles schön in den Gutachten, meinen Name und persönliche Angaben habe ich geschwärzt, ansonsten ist alles einsehbar.

Nun meine Frage Haare zuerst 3cm, bei erster Abgabe 5,5, ich bin zwischen 07.07.2015 und 29.09 zweimal beim Friseur gewesen, da ich ja nur 6cm brauche und meine Haare relativ schnell wachsen, ca. 2cm pro Monat und ich nicht vor meinen Kunden rumlaufen kann wie ein Menschenaffe. Somit wurden schon mal 2x 2cm locker abgeschnitten bis zur ersten Haarprobe.
Zwischen der Abgabe meiner ersten Haarprobe und dem defekt am Gerät war ich natürlich wieder normal beim Friseur und hatte aber trotzdem am 23.11 nach Bekanntgabe des Fehlers recht lange Haare, sodass ich gleich knapp eine Woche später auch wieder abgegeben habe.

Ja Gestern das ernüchternde Gesamtergebnis mit der abschließenden Beurteilung:
Die Frage, ob ärztlicherseits Befunde erhoben werden können, die einen die Kraftfahreignung ausschließenden Konsum von Betäubungsmitteln begründen, kann damit nicht eindeutig beantwortet werden.

Was soll ich nun damit anfangen? Wofür habe ich jetzt 630 Euro bezahlt? think.gif

Ich habe halt seit meinem 18 Lebensjahr mal mehr und mal weniger bis zum 28. gekifft aber definitiv schon weit vor der Untersuchung komplett aufgehört. Ich hatte jedoch bis Mitte letzten Jahres noch ziemlich viel Kontakt zu Leuten diesen Bereiches, wo auch teilweise eine nette passive Gaskammer vorlag.

Aktuell habe ich gar kein Kontakt mehr in diese Bereiche. Sehr seltsam sind deswegen die Untersuchungsergebnisse alleine, dass das aktive THC auf einmal 20x niedriger ist obwohl sich die Haarproben überschneiden.

Bisher hat sich die Führerscheinstelle noch nicht gemeldet, ich mag das Ergebnis so einfach nicht abgeben, da ich seit 1,5 Jahren NICHT mehr konsumiere und das Ergebnis einfach falsch ist.

Gibt es eine Möglichkeit, in diesem Sachverhalt, dass Gutachten anzuzweifeln und eine weitere Haarprobe abzugeben natürlich ohne nochmal 500 € zu bezahlen?


Hier alle Links zu den Gutachten chronologisch von alt nach neu):

Scan0012_geschwrzt.pdf
Scan0013_geschwrzt.pdf
Scan0014_geschwrzt.pdf
***
Scan0016_geschwrzt.pdf
Scan0017_geschwrzt.pdf
Scan0018_geschwrzt.pdf



***Anmerkung Moderator:
Habe Scan0015 gelöscht, da noch der Name des Arztes zu lesen ist.

Mr.T
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dark-ruler
Beitrag 27.02.2016, 21:06
Beitrag #2


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Scan 15 NEU


Scan0015_geschwrzt.pdf

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Uwe W
Beitrag 27.02.2016, 21:54
Beitrag #3


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So wie ich das verstehe, geht es um ein Entzugsverfahren, d.h. Du hast Deinen Führerschein noch.

Die Behörde will prüfen, ob Du regelmäßiger Konsument von Cannabis gewesen bist. Wann läuft denn die Frist für die Vorlage des Gutachtens ab?

Wenn die Behörde nicht beweisen kann, dass Du regelmäßig konsumierst, kann sie Dir die Fahrerlaubnis auch nicht entziehen.
Und einen solchen Beweis gibt das Gutachten nicht her.
Die Frage ist allerdings, ob der Verdacht auf regelmäßigen Konsum weiterbesteht und man von Dir weitere Untersuchungen verlangen kann.

Die negative Urinprobe beweist zunächst, dass Du in den letzten Wochen vor der Probe nicht regelmäßig konsumierst haben kannst.
Das THC-Ergebnis der letzten Haaranalyse spricht mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen einen regelmäßigen Konsum im entsprechenden Zeitraum. Bei maximal 1,2 cm Wachstum pro Monat deckt die Analyse von 5,5 cm somit mindestens 4,6 Monate ab, d.h. (da ca. 2 Wochen vergehen, bis die in das Haar eingewachsenen Substanzen in einen abschneidbaren Bereich hinausgewachsen sind) ungefähr einen Zeitraum von der Urinanalyse bis Ende November.
Die gemessene Carbonsäure beweist zwar Konsum, aber dass dieser regelmäßig ist, lässt sich den Werten wohl nicht entnehmen.

Das positive THC-Ergebnis der ersten Haaranalyse könnte mit einem intensiveren Kontakt im Monat Mai erklärt werden, der aber durchaus in der "netten passiven Gaskammer" stattgefunden haben kann. Wenn Du am 7.7. angegeben hast, nicht zu konsumieren, so wäre es mit der Kraftfahreignung aber durchaus vereinbar, wenn Du danach noch den einen oder anderen Joint geraucht hast, solange das gelegentlich geblieben ist.

Insgesamt gesehen erscheint es mir sinnvoll, das Gutachten abzugeben. Wenn Du nicht abgibst, kommt ein Entzug wegen Nichtabgabe. Bei der Neuerteilung wirst Du dann eine MPU samt Abstinenznachweisen (wahrscheinlich 12 Monate) vorlegen müssen. Das wird Dich insgesamt (Gebühren für die Neuerteilung, MPU, Abstinenznachweise) deutlich mehr als 1000 Euro kosten. Hinzu käme noch eine Gebühr für den Entzug, wenn Du nicht freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichtest.

Gibst Du das Gutachten dagegen ab, so kann es sein, dass die Behörde sich damit zufrieden gibt, kann aber auch sein, dass man noch weitere Nachweise fordert, die dann aber deutlich billiger sein werden als die von mir genannten 1000 Euro für ein Neuerteilungsverfahren.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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dark-ruler
Beitrag 28.02.2016, 16:17
Beitrag #4


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Vielen Dank für die Antwort.

Bisher hat sich die Führerscheinstelle seit Dezember also seit das Labor wegen defektes am Analysegerät eine neue Probe fordert nicht gemeldet.

Ich könnte ja theoretisch solange warten bis ich ein neues Schreiben der Führerscheinstelle erhalte und eventuell auf vergessen hoffen? Da diese ja das vorläufige Gutachten haben oder? Also aktuell habe ich seit Dezember keine neue Abgabefrist gesetzt bekommen.

Gibt es keine Möglichkeit das Gutachten an sich mit irgendwelchen Gründen anzuzweifeln, sodass ich einfach noch einen neuen Haartest machen kann, da ich davon ausgehe das dieser ein klareres Ergebnis liefert? Ich hätte einfach gerne die Sache mal abgehackt, Gerichtsverfahren usw. ist auch bereits durch.

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Uwe W
Beitrag 28.02.2016, 21:09
Beitrag #5


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Zitat (dark-ruler @ 28.02.2016, 16:17) *
Gerichtsverfahren usw. ist auch bereits durch.

Welches Gericht und wie ist es ausgegangen?


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dark-ruler
Beitrag 28.02.2016, 22:50
Beitrag #6


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Wie welches Gericht? Meinst du den Ort? Den sag ich mal nicht wink.gif Amtsgericht, war in der ersten Instanz erledigt.

1 Jahr Freiheitsentzug ausgesetzt auf Bewährung, 500€ Gerichtskosten, 2000 € in 100€ Raten an ein Kinderhospiz.

Waren viele Steckis und 30 rum in 2 oder 3 Blütewoche, kam nur 11g reines THC raus.

Es reißt einem dann trotzdem zusammen mit dem Gutachten ein schönes Loch in die Haushaltskasse. Ich hoffe irgendwann ändert sich mal etwas an der Gesetzeslage. Unabhängig davon, dass ich mich davon distanziert habe, ist die aktuelle Gesetzgebung nicht zeitgemäß, (siehe andere Länder) unsinnig und es werden viele Existenzen sinnlos zerstört. Das ist zumindest meine persönliche Meinung.

Und ich weiß wie der Schwarzmarkt streckt und die Leute vergiftet, dass würde es dann nicht mehr geben, es ist einfach falsch, wie Dtl. mit der Problematik umgeht wie mit vielen aktuellen Themen ja auch...

Ganz gut eigentlich rolleyes.gif

Also hab ich schlechte Karten diesen Haartest anzufechten um eine weitere Abgabe zu machen?
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Uwe W
Beitrag 29.02.2016, 01:20
Beitrag #7


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OK sorry, an das Strafverfahren wegen Besitz hab ich gar nicht mehr gedacht. Ich hatte schon befürchtet, dass Du Dich mit der Führerscheinstelle vor dem Verwaltungsgericht gestritten hast. Dann wäre es natürlich sehr wichtig gewesen, über dieses Verfahren zu schreiben.

Wie schon geschrieben, spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, das Gutachten abzugeben.
Du hast bis zum 19.6. gelegentlichen Konsum zugegeben. Die Behörde weiß nicht, wie schnell Deine Haare wachsen. Bei 0,8 cm/Monat würden die Anfang Dezember abgeschnittenen 5,5 cm 7 Monate zurückreichen, also bis Anfang Mai. Damit ist es aus Sicht der Behörde nicht verwunderlich, wenn der aktive Wert in der zweiten Haaranalyse noch knapp über dem Cut-Off liegt. Denn bis zum 19.6. hast Du ja noch gelegentlich konsumiert.

Die erste Haaranalyse reicht noch weiter zurück. Hier wäre es möglich, dass der relativ hohe aktive Wert mit dem Passivkonsum zusammenhängt, den Du ja geltend gemacht hast, d.h. Deine Behauptung, nur gelegentlich zu konsumieren, ist damit nicht widerlegt.

Gelegentlicher Konsum ist nur dann eignungsschädlich, wenn entweder fehlendes Trennvermögen vorliegt (diesbezüglich hast Du ja eine weiße Weste) oder ein Kontrollverlust, der anzunehmen wäre, wenn Du zur Urinabgabe mit aktiven Werten gekommen wärst. Aber Dein Urin war ja komplett clean.

Insofern sehe ich nicht, dass die Führerscheinstelle Dir die Fahrerlaubnis entziehen kann, wenn Du das Gutachten abgibst. Das schlimmste, was passieren kann, wären weitere Haaranalysen. Aber dazu bist Du ja bereit.

Wenn Du nicht abgibst und das Gutachten anfechten willst, weiß ich nicht, wie das gehen soll: die Begutachtungsstelle hat ja nichts geschrieben, was man begründet in Zweifel ziehen kann.
Und die Behörde kann erwarten, dass Du ihr ein fehlerhaftes Gutachten auch vorlegst. Dann muss die Behörde sehen, wie sie mit dem Fehler umgeht.

Wenn Du nichts abgibst, musst Du dagegen mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.





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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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dark-ruler
Beitrag 03.03.2016, 22:44
Beitrag #8


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Vielen Dank für die Infos!

Klar bin ich bereit aber es kostet ja jedes mal, habe für beide Tests 500€ bezahlt! Wenn es umsonst wäre würde ich auch täglich eigenhändig meinen Urin sammeln. thread.gif laugh2.gif

Dann werde ich das Gutachten Morgen mal abgeben, nachdem ich heute einen Brief bekommen habe, mit der Frist bis Morgen 04.03 und Datum von letzter Woche!

Immer wieder lustig! blink.gif wavey.gif
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dark-ruler
Beitrag 11.03.2016, 18:55
Beitrag #9


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Nun MPU Anordnung siehe Anhang.

Die Begründung ist für mich verwaschen:

Selbst wenn sich meine Aussagen zwischen Verteidigungsschrift widersprechen und die Angabe, ich habe damals schon zu der Gutachterin gesagt, dass ich nicht hier bin um selbst belastende Angaben zu machen.
Daraufhin sagte Sie, ich muss Ihr aber was sagen, dann hab ich Ihr das dort aufgeführte zum Konsum gesagt.

Es gibt doch überhaupt keine Beweise für gelegentlichen Konsum, selbst die zweite Haarprobe ist er im geringeren Bereich anzusiedeln, schreibt die Gutachterin.

Sie bezieht sich ständig auf die Anbau Geschichte, jedoch war es nur dazu gedacht und es wurde ja nicht fertig geerntet, das ist schon ein Unterschied, finde ich.

Berechtigte Zweifel werden geschrieben, die habe ich auch, alleine ein in 2 Monaten eine 20x niedrigere Konzentration, deutet eigentlich auf Kontamination hin, also ich kann es mir nur so erklären und habe dafür auch selber eine Erklärung.
Es war jedenfalls kein Konsum im ganzen Jahr 2015! Wenn man bei nem Dauerkiffer auf einem Sofa schläft, was schon ein paar Jahre hat, was wird da wohl mit den Haaren passieren?! smile.gif

Ich bin davon überzeugt, dass ich in einer aktuellen Haarprobe alle Zweifel restlos ausräumen kann.

Scan0019_geschwrzt.pdf
Scan0020.pdf
Scan0021.pdf
Scan0022.pdf
Scan0023.pdf
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Uwe W
Beitrag 12.03.2016, 03:18
Beitrag #10


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Ups, da hatte ich mich bei meinem Posting vom 29.02. verlesen: Du hattest ja Abstinenz nicht ab Juni 2015, sondern schon ab Juni 2014 angegeben, als Deine Plantage hochgenommen wurde.

Dann ist aus Sicht der Behörde Deine Abstinenzbehauptung widerlegt. Bei der zweiten Haaranalyse wurde ja relativ viel THC-COOH nachgewiesen, was nur als Abbauprodukt nach einem Konsum ins Haar gelangen kann. So jedenfalls die wissenschaftliche Lehrmeinung.

Die Frage ist, wie Du damit jetzt umgehst: die Ausführungen zu einem Kontrollverlust erscheinen mir nicht stichhaltig:

wann hast Du eigentlich die Gutachtensanordnung bekommen, die die Behörde auf den 16.4.15 datiert? Ist das der Tag der Zustellung? Warst Du zu Hause, als der Brief zugestellt wurde?

Dass Du nach Zustellung gekifft hast, lässt sich dem Gutachten aber nicht entnehmen. Da zieht die Behörde falsche Schlüsse. Das hatte ich ja schon weiter oben geschrieben: bei 0,8 cm Haarwachstum im Monat bezieht sich die 5,5 cm lange Probe auf 7 Monate. Zu berücksichtigen ist dabei noch, dass das Haar erst rauswachsen muss, bis es abgeschnitten werden kann. Das führt dazu, dass die Probe nicht die 7 Monate vor dem 02.12. betrifft, sondern den Zeitraum von Mitte April bis Mitte November. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass sich auch Tage nach einem Konsum noch THC-COOH und in geringeren Mengen auch THC im Blut herumtreibt und dann in die Haare einwachsen kann. D.h. wenn Du um den 10.4.15 herum konsumiert hättest (deutlich mehr als einen Joint), so kann sich das noch in der am 2.12. entnommenen Haarprobe finden.

Weiterhin hat der bayrische VGH seine Rechtsprechung zum Kontrollverlust auf positive Urinproben bezogen. Dass man einen gelegentlichen Konsum sofort einstellen muss, auch wenn die Untersuchungen erst etliche Wochen später stattfinden, hat er nicht geschrieben. Möglich wäre auch, dass Du den Brief erst ein paar Tage später gelesen hast, nachdem er zugestellt wurde. Auch das würde keinen Kontrollverlust bedeuten.

Die übrigen Argumente kommen mir nicht stichhaltig vor, um eine MPU zu begründen, jedenfalls wäre dann zu fragen, warum man die nicht gleich angeordnet hätte. Ob Du in der Vergangenheit regelmäßig konsumiert hast, lässt sich ja mittels MPU nicht besser klären als mit ärztlichem Gutachten. Und ein Kontrollverlust liegt hier meines Erachtens nicht vor, da ja der Urin sauber war und in die Haare was eingewachsen sein kann, was schon vor Erhalt der Gutachtensaufforderung konsumiert wurde.



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dark-ruler
Beitrag 12.03.2016, 20:27
Beitrag #11


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Ich schreibe dir mal Privat wenn gestattet! wink.gif
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Beitrag 14.03.2016, 03:18
Beitrag #12


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Ja ist gestattet!

Geht die Rechtsmittelbelehrung eigentlich noch weiter? Denn gegen die festgesetzte Gebühr von 25,60 Euro plus Zustellkosten ist ein Rechtsmittel gegeben. In Thüringen müsste das der Widerspruch sein. Steht dazu was in dem Brief?

Noch ein paar Gedanken:

1) wenn am 7.7.15 die Haare 3 cm lang waren und 84 Tage später am 29.09.15 dann 5,5 cm, dann spricht das für ein Mindestwachstum von 0,9 cm pro Monat.
Wobei ohne Haare schneiden das Mindestwachstum auch das Höchstwachstum wäre. Und dass man bei einem geringfügig schnelleren Wachstum die Haare geschnitten hätte, würde ich für eher unwahrscheinlich halten.

Wenn man die Längen an den beiden Tagen nur als Näherungswerte ansieht, so kann man übrigens auch auf 0,8 cm kommen:
also am 7.7. waren die Haare vielleicht 3,2 cm lang und am 29.9. dann nur 5,4. Dann käme man auf 0,8 cm pro Monat.

2) Was ist eigentlich aus Deinen Erklärungen geworden, die Du im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren abgegeben hast? Dass jemand 118 Cannabispflanzen zum Eigengebrauch hat, erscheint mir schon ziemlich absurd. Nach meinen Internetrecherchen kann eine gut gepflegte Pflanze einer ertragreichen Sorte schon 40 bis 100 Gramm Marihuane abwerfen, d.h. ein Profi hätte hier insgesamt 5 bis 11 kg ernten können. Das wären dann schon 25.000 bis 55.000 Konsumeinheiten, also ein Vielfaches von dem, was ein Hardcorekiffer im Jahr verqualmt.
Da gehe ich mal davon aus, dass der Strafrichter diese Einlassungen nicht sonderlich ernst genommen hat, dass das alles für den Eigengebrauch gezüchtet wurde.

Auffällig an der MPU-Anordnung fand ich jedenfalls, dass zwar auf das Ermittlungsverfahren Bezug genommen wurde, aber nicht auf die Feststellungen des Strafgerichts im späteren Urteil. Eine MPU-Anordnung kann jedoch nur mit Tatsachen begründet werden, mit Erklärungen des Betroffenen, die ganz offensichtlich nicht stimmen können, kann man diese Tatsachen nicht begründen.

3) Wenn bis zum Erhalt der Gutachtensanordnung noch weiter konsumiert worden sein sollte, dann ist es in meinen Augen möglich, dass man das noch entsprechend korrigiert. Solange das strafrechtliche Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen war, bestand ja auch eine Motivation, nichts zuzugeben, was strafrechtlich relevant gewesen wäre (wie der spätere Erwerb von Cannabis).






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Uwe W
Beitrag 15.03.2016, 03:14
Beitrag #13


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Der in der MPU-Anordnung zitierte Beschluss des VGH München zum Kontrollverlust kann hier nachgelesen werden: 11 CS 10.1810 Beschluss vom 18.10.2010.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 15.03.2016, 09:53
Bearbeitungsgrund: Link klickbar gemacht


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