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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 3 Beigetreten: 22.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5108 ![]() |
Vor kurzen habe ich beim Ausparken aus meinem Carport den rechten Außenspiegel an demselbigen gestreift. Ergebnis dabei war ein kaputtes Spiegelglas. Als ich ein neues Spiegelglas kaufen wollte, wurde mir gesagt, dass nur ein kompletter Außenspiegel erhältlich ist. Ich sehe es nicht ein, einen Spiegel für viel Geld zu kaufen, wenn nur das Glas kaputt ist. Also fahre ich seither ohne funktionierenden Außenspiegel durch die Lande. Vor kurzem kam dann ein Brief vom zuständigen Landratsamt, in dem ich aufgefordert wurde den Mangel bis zum 01.09. zu beheben und eine Mängelbeseitigungserklärung bei einer zuständigen Behörde unterschreiben zu lassen, da sonst der Betrieb des Fahrzeuges lt. StVZO unzulässig ist. Wie ist die Rechtslage? Ist ein rechter Außenspiegel lt. StvZO erforderlich? Stellt dies wirklich ein Mangel dar, der den Betrieb und die Sicherheit beeinträchtigt? |
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Gast_nypdcollector_* |
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#2
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§56 StVZO sagt nur, dass bei PKW ein Innen und ein linker Aussenspiegel vorhanden sein müssen.
Wenn allerdings das Gehäuse rechts beschädigt ist, so dass eine Gefahr davon ausgehen kann, kann dir auferlegt werden, diese Gefahr zu beseitigen. |
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Gast_Gast_Kilreddy_* |
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#3
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@nypdcollector
Danke für die schnelle Antwort. Das Spiegelgehäuse wurde mit Klebeband fixiert - da wackelt überhaupt nichts. Außerdem kann das Gehäuse nicht über die Stahlhalterung gelangen. Der TÜV hat bei der HU vor ein paar Monaten auch nichts beanstandet und da war das Gehäuse noch nicht einmal fixiert. |
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#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Interessant wäre, wie das LRA überhaupt von der Sache erfahren hat. Durch die Polizei?
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#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 3 Beigetreten: 22.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5108 ![]() |
lt. Aussage LRA von der Polizei
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Gast_MrMurphy_* |
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Beitrag
#6
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Ganz einfache Grundregel: Alle Teile, die an einem Fahrzeug angebaut sind, müssen sich in einem ordnungsgemässen und funktionsfähigen Zustand befinden, auch wenn sie vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben sind. Das gilt damit auch für den rechten Aussenspiegel.
Du musst ihn demnach entweder ordnungesgemäss reparieren oder abbauen. Vor dem Abbauen musst du aber herausbekommen, ob er für dein Fahrzeug nicht vorgeschrieben ist. Das kann dir nur der TÜV sagen. Nach §56, Abs. 2 (2) StVZO ist er nämlich erforderlich, wenn das Sichtfeld des Innenspiegels eingeschränkt ist. Zitat Das Spiegelgehäuse wurde mit Klebeband fixiert Wenn ich so was lese, kommt mir die Galle hoch. Du hast offensichtlich gar keine Vorstellung davon, was für Windkräfte wirken, wenn du mit 100km/h oder noch schneller unterwegs bist. Da lösen sich solche Behelfsmassnahmen buchstäblich in Luft auf und andere Verkehrsteilnehmer, inbesondere auch Motorradfahrer, werden sich bedanken, wenn ihnen dann das Spiegelglas entgegenkommt. |
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Gast_nypdcollector_* |
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#7
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Zitat (MrMurphy @ 22.08.2004, 12:25) Da lösen sich solche Behelfsmassnahmen buchstäblich in Luft auf und andere Verkehrsteilnehmer, inbesondere auch Motorradfahrer, werden sich bedanken, wenn ihnen dann das Spiegelglas entgegenkommt. Da ist doch gar kein Glas mehr drin, so wie ich den Ausgangspost lese. ![]() |
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Gast_MrMurphy_* |
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Beitrag
#8
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Ach so, das Spiegelgehäuse kann also keine Windschutzscheibe beschädigen oder einen Motorradfahrer verletzen?
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#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 3 Beigetreten: 22.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5108 ![]() |
@ MrMurphy
Nein das Spiegelgehäuse kann keine Windschutzscheibe durchschlagen und auch keinen Motorradfahrer gefährden, weil es physikalisch unmöglich ist. Damit das Gehäuse sich vom Rest lösen kann ist es erforderlich den kompletten Spiegel vom Auto loszulösen. Erst dann hat man zwei Teile in der Hand - die Halterung und das Gehäuse. Der bisherige Zustand war so, dass das Gehäuse auf der Halterung zwar gewackelt hat, sich aber nicht lösen konnte. Nach der Fixierung mit Klebeband wackelt da, wie bereits erwähnt, überhaupt nichts mehr. Selbst bei 200 km/h tut sich da überhaupt nichts. Du brauchst mir also nichts über Windkräfte erzählen. |
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#10
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![]() Administrator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 ![]() |
Hast du schon beim Zubehörhandel nach einem neuen Spiegelglas gefragt?
Ich kann es mir einfach nicht vorstellen, das es sowas nicht gibt. -------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 106 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4860 ![]() |
Zitat (MrMurphy @ 22.08.2004, 12:25) Ganz einfache Grundregel: Alle Teile, die an einem Fahrzeug angebaut sind, müssen sich in einem ordnungsgemässen und funktionsfähigen Zustand befinden Exakt !!! So habe ich letztens eine Reportage im TV gesehen, da wurde ein Autofahrer in einer Kontrolle kontrolliert und der hatte auf dem Dach so eine desingner Autoantenne zur Zierde drauf, sprich sie hatte keinerlei Funktion, war nur zur Zierde drauf und das sei nicht erlaubt !!! Somit musst du entweder den Spiegel wieder instandsetzen oder komplett abmontieren, doch du darfst nur mit einem Aussenspiegel fahren, wenn du 1. einen Innenspiegel hast und 2. KEINE verdunkelten Heckscheiben hast |
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Gast_nypdcollector_* |
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#12
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Zitat (Balu @ 22.08.2004, 21:22) 2. KEINE verdunkelten Heckscheiben hast Solange die Sicht nach hinten ausreichend ist (was normalerweise der Fall ist) braucht es keinen 2. Aussenspiegel, siehe auch StVZO. |
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#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 122 Beigetreten: 30.06.2004 Mitglieds-Nr.: 4066 ![]() |
Manchmal findet man sowas auf einem Schrottplatz!
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 ![]() |
Rechte Außenspiegel sind Pflicht bei:
Kombis, Wagen mit Anhängerzugvorrichtung und beschränkter Sicht nach hinten (Folien oder kein bzw. unwirksamer Innenspiegel). Und dass man ein Glas nicht tauschen kann halte ich für Nonsens oder Geldmacherei der Werkstatt. habe bisher noch kein aktuelles FZ gesehen, wo das Glas nicht getauscht werden konnte (obwohl, der KFZ-Industrie traue ich alles zu...) -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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Gast_nypdcollector_* |
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#15
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Zitat (Commodore25E @ 23.08.2004, 11:30) Rechte Außenspiegel sind Pflicht bei Kombis ![]() Zitat (Commodore25E @ 23.08.2004, 11:30) Rechte Außenspiegel sind Pflicht bei Wagen mit Anhängerzugvorrichtung ![]() Zitat (Commodore25E @ 23.08.2004, 11:30) Rechte Außenspiegel sind Pflicht bei beschränkter Sicht nach hinten ![]() Quelle: §56 StVZO (wie oben bereits verlinkt) |
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#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 ![]() |
Zitat (nypdcollector @ 23.08.2004, 11:48) Zitat (Commodore25E @ 23.08.2004, 11:30) Rechte Außenspiegel sind Pflicht bei Kombis ![]() Zitat (Commodore25E @ 23.08.2004, 11:30) Rechte Außenspiegel sind Pflicht bei Wagen mit Anhängerzugvorrichtung ![]() Zitat (Commodore25E @ 23.08.2004, 11:30) Rechte Außenspiegel sind Pflicht bei beschränkter Sicht nach hinten ![]() Quelle: §56 StVZO (wie oben bereits verlinkt) Dann kläre mich doch bitte mal auf, seit wann Kombis und FZ mit AHK ohne rechten Außenspiegel sein dürfen.... Habe schon etliche AHK's verbaut und immer musste ein rechter Außenspiegel dran. Und an den Kombis von meinem Vater (in 40 Jahren 30 Autos) musste immer ein rechter dran sein. Bitte kläre meine Unwissenheit auf ![]() -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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Gast_nypdcollector_* |
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#17
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Schau bitte noch einmal in den §56 stVZO und sage mir, wo dort was von Kombis oder Anhägekupplungen steht.
Dort steht (verkürzt), dass Fahrzeuge, bei denen über den Innenspiegel keine ausreichende Sicht möglich ist, ein rechter Aussenspiegel angebrcht sein muss. Das kann bei Kombis und Anhängerbetrieb der Fall sein, muss aber nicht. Das kann aber auch schon bei einer vollgestopften Limousine der Fall sein. |
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#18
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Ja @nypdcollector, habe ich durchgelesen......
aber ich habe bisher noch kein Auto durch den TÜV gebracht, an dem ich die AHK angebaut habe und wo der rechte Spiegel gefehlt hat (und das sind bisher 8 Stück). Jedesmal hat der TÜV explizit danach geschaut und jedes mal wurde mir auf nachhaken mitgeteilt, der sei bei AHK-Fahrzeugen Pflicht ebenso wie bei Kombis (und das waren jeweils unterschiedliche TÜV Stationen)....... Deshalb stand ich ebbes auf'm Schlauch. Aber ich revidiere gerne mein Post von vorhin, wobei ich ohne rechten Spiegel garnicht fahren will, so habe ich mich daran gewöhnt und ist ja mittlerweile auch Serie........ Gruß Commo ![]() -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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Gast_nypdcollector_* |
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#19
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Zitat (Commodore25E @ 23.08.2004, 13:46) wobei ich ohne rechten Spiegel garnicht fahren will, so habe ich mich daran gewöhnt und ist ja mittlerweile auch Serie Dem stimme ich gerne zu. Ist auch bei mir nicht anders (aber mein Dienstwagen hat ja auch 6 Spiegel) ![]() |
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#20
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dann fährst Du etwas größeres für viele Personen, hohe Masse oder anderes, schweres Gerät, gelle
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Gast_nypdcollector_* |
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#21
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Nicht wirklich.
Ich fahre einen BMW 318d mit Doppelpedalen.... ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 ![]() |
Aha, Konkurrenz von Uwe K. oder
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1101 Beigetreten: 18.11.2003 Wohnort: kleines Dorf in Oberfranken Mitglieds-Nr.: 626 ![]() |
Zitat (nypdcollector @ 23.08.2004, 14:14) Nicht wirklich. Ich fahre einen BMW 318d mit Doppelpedalen.... ![]() Aha, Konkurrenz von Uwe K. oder is das dann die "Difficult-Driver-GmbH" ? ![]() ![]() ![]() -------------------- Erst wenn der letzte Auspuff kalt ist, der schönste Truck verboten, die erfahrensten Trucker bestraft sind, dann werdet Ihr erstaunt merken, daß Ihr Euren Mist nicht selber fahren könnt!
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Gast_nypdcollector_* |
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Nein, eher die "Even easier driving" GmbH.
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 18.06.2012 Mitglieds-Nr.: 64652 ![]() |
Hi Leute,
sorry das ich den alten Kram raushole aber ich habe mal ne Frage zum Thema... Also mir ist die Blende vom Spiegel abgefahren worden, leider kann ich eine neue Blende nicht draufklemmen da die Halterung mit abgebrochen ist. Der Spiegel an sich ist noch komplett vorhanden, das Glas ist i.O. ich kann ihn auch verstellen. Nur die Blende fehlt halt, man sieht jetzt quasi die eiserne Halterung... Reicht das für den TÜV? Ich hab keinen Bock mich von der Werkstatt wegen so ner Kleinigkeit abziehen zu lassen. Für Hilfe wäre ich sehr dankbar. |
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#26
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 ![]() |
Reicht das für den TÜV? Maßgeblich dürfte sein, ob durch das fehlende Spiegelgehäuse scharfe Kanten freigelegt wurden (Verletzungsgefahren). In diesem Fall dürfte der TÜV seinen Segen verweigern. ![]() Edit: Ich sehe gerade, das funktioniert ja bei dir nicht. Dann anderer Tipp: Fahr vor dem "eigentlichen" HU-Termin einfach mal zum TÜV/DEKRA und bitte dort jemanden, einen kurzen Blick auf deinen Rückspiegel zu werfen. Das dürfte für den Sachverständigen schon ausreichen um dir vorab zu sagen, ob der Wagen durch die Prüfung kommen würde oder nicht. Dauert maximal eine Minute, und ich glaube, diesen kostenlosen Gefallen wird man dir erweisen ![]() Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 18.06.2012, 10:22 -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5124 Beigetreten: 25.08.2008 Wohnort: Wien/Österreich Mitglieds-Nr.: 43905 ![]() |
Ich hab keinen Bock mich von der Werkstatt wegen so ner Kleinigkeit abziehen zu lassen. Du brauchst deinen Hintern nicht einmal vom Sessel zu heben, um an gebrauchte Ersatzteile zu kommen - und kannst dir noch dazu das günstigste Angebot aussuchen. Ich habe diese Seite schon öfters genutzt und bin recht zufrieden. Hannes |
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Beitrag
#28
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26843 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Für den Tüv tut es auch Panzerband.
Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Beitrag
#29
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2853 Beigetreten: 08.07.2004 Wohnort: 667 One step ahead the evil Mitglieds-Nr.: 4202 ![]() |
Ich hab letztens 2 neue Spiegel für Töchterchens Corsa B benötigt da die alten beim Kauf schon beschädigt waren und sich nicht mehr einstellen liessen. Erst wollte ich die Spiegel versuchen zu reparieren, aber bei 14,99€ inkl. Versand für 2 (!) komplette innenverstellbare Spiegel mit Gehäuse und Glas fang ich nicht mehr an zu basteln. Die neuen Spiegel waren in 10 Minuten montiert und Töchterchen düst wieder durch die Gegend.
-------------------- Mahlzeit ! und Gruß Karsten
"Fußball ist auch nur ein Spiel, wie Schach ohne Würfel, und da hilft es nicht jetzt den Sand in den Kopf zu stecken" Peter Zwegat hat Schulden bei Chuck Norris. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 25.07.2025 - 17:28 |