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> Abkommen von der Straße- mildernde Umstände
Lange Strecke
Beitrag 03.02.2016, 17:17
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

folgendes ist passiert:

meine Frau ist mit dem Auto an einem Morgen um 7 Uhr in die Schule gefahren. Es lag der erste Schnee des Winters und sie ist in einer Linkskurve von der Straße abgekommen. Vermutlich hat sie Ihre Geschwindigkeit reduzieren wollen von ca. 35 km/h. Dabei ist sie ins rutschen gekommen(unter der Kurve ist eine sehr kleine, nicht gleich erkennbare Brücke→ schneller mal gefroren) und hat deshalb eine Vollbremsung gemacht. Das Auto hatte noch kein ABS und somit ging es in der Kurve einfach gerade aus in einen Zaun.

Sie hat die Polizei gerufen die den Unfall aufgenommen hat. (Sie hat mit dem Zaun Besitzer ausgemacht das wir den Zaun selber reparieren)

Jetzt haben wir einen Brief von der Polizei da „schriftliche Anhörung zur Ordnungswidrigkeit“

Vorwurf: Abkommen von der Fahrbahn durch fahren mit nicht angemessener Geschwindigkeit bei winterglatter Straße.

Meine Frage ist ob es irgendwelche „mildernden Umstände“ gibt, die ich da angeben kann?

Vielen Dank!
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ulm
Beitrag 03.02.2016, 17:39
Beitrag #2


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Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Der Vorwurf ist doch zum Sachverhalt scheinbar zutreffend und das kann man ja auch ankreuzen.
"Mildernde Umstände" wären wohl nur eine Beteiligung eines weiteren Fahrzeuges oder eine kurzzeitige Ablenkung.
Du kannst Dir aber auch die Mühe sparen, das Schreiben auszufüllen und zurückzuschicken, da ja die Daten von Deiner Frau bereits bekannt sind.

Was steht denn für eine sechsstellige TB-Nr oder was für eine Paragraphen-Kette auf dem Schreiben?
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Kai R.
Beitrag 03.02.2016, 18:10
Beitrag #3


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die der Witterung unangepasste Geschwindigkeit wird hier angenommen und ist ja wohl auch richtig. Allerdings wird daraus damit ein punktebewehrter Verstoß. Das bliebe Deiner Frau nur erspart, wenn man das Ganze auf einen Fahrfehler reduzieren könnte. Es könnte z.B. etwas in den Fußraum gefallen sein und dadurch hat man das Lenkrad verrissen. Das muss man dann aber schon sehr genau und substantiiert darlegen, verbunden mit der Aussage, dass die Geschwindigkeit ohne den Fahrfehler nicht zu einem Unfall geführt hätte.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Heinz Wäscher
Beitrag 03.02.2016, 18:19
Beitrag #4


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Zitat (Lange Strecke @ 03.02.2016, 17:17) *
(unter der Kurve ist eine sehr kleine, nicht gleich erkennbare Brücke→ schneller mal gefroren)
Die Gefahrstelle ist euch also bekannt?


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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megatmaker
Beitrag 03.02.2016, 19:15
Beitrag #5


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Wird deiner Frau die TBNr.: 103602 vorgeworfen?
Steht auch was von §2 StVO mit drauf?

Wie viel °C hatte es denn zur Unfallzeit? War die Straße sichtbar vereist bzw. verschneit?
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Uwe Mettmann
Beitrag 03.02.2016, 21:10
Beitrag #6


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@Lange Strecke
Lies dir diesen Thread durch. Für den Anfang reicht Beitrag #1, #11 und #25.


Gruß

Uwe
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columbo
Beitrag 04.02.2016, 12:08
Beitrag #7


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Lohnt sich das überhaupt, da etwas zu unternehmen?
Zahlen schafft Frieden und der Flenspunkt tut doch nicht weh.

Andererseits: Das mit dem Fahrfehler stimmt doch sogar. Denn die Vollbremsung war sicher ein Fehler.
Könnte ja sein, dass das Auto ein bisschen weggerutscht ist und die Fahrerin dann in einem Anflug von Panik in die Eisen getreten hat. Und wupp, fliegt das Auto in den Graben.
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Lange Strecke
Beitrag 04.02.2016, 13:03
Beitrag #8


Neuling


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Zitat (megatmaker @ 03.02.2016, 19:15) *
Wird deiner Frau die TBNr.: 103602 vorgeworfen?
Steht auch was von §2 StVO mit drauf?

Wie viel °C hatte es denn zur Unfallzeit? War die Straße sichtbar vereist bzw. verschneit?




Ja es TBNR: 103602 sind halt 145€
dazu kommt bei ihr wenn ich es richtig verstanden habe noch son Seminar bei der Fahrschule wegen Probezeit.

Nein es sind die §§3 (1) ; 1(2) und §49 Stvo

es waren um die 0°C
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Uwe Mettmann
Beitrag 04.02.2016, 16:01
Beitrag #9


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Zitat (Lange Strecke @ 04.02.2016, 13:03) *
Ja es TBNR: 103602 sind halt 145€
dazu kommt bei ihr wenn ich es richtig verstanden habe noch son Seminar bei der Fahrschule wegen Probezeit.

Also ist die von Kai R. und mir vorgeschlagene 35,- € Lösung sehr attraktiv und einen Versuch wert.
Wenn’s klappt 35,- €, keine Punkte, keine Probezeitverlängerung und kein Seminar. smile.gif

Gruß

Uwe

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Lange Strecke
Beitrag 04.02.2016, 18:36
Beitrag #10


Neuling


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ja die 35 würde ich dann mit einem Lächeln bezahlen!

Also das wäre der Text den meine Frau ins Anhörungsschreiben schreibt:

Ich war auf dem Weg zur Schule auf der B xxx von xyz nach abc kurz nach der Einmündung der „xyz Straße“. Ich war in diesem Moment etwas unaufmerksam, da ich über persönliche Probleme nachdachte. Ich bin desshalb etwas weit nach rechts gefahren. Darauf hin habe intuitiv nach links gelenkt und habe leicht gebremst. Mein Auto bewegte sich auf die Gegenseite zu. Deshalb habe ich stark nach rechts gelenkt und habe eine Vollbremsung gemacht. Dadurch habe ich die Kontrolle über mein Auto verloren und bin von der Straße abgekommen.

Wenn ihr Verbesserungsvorschläge habt sind wir offen.
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Officer
Beitrag 06.02.2016, 12:31
Beitrag #11


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Du erwartest jetzt, dass man dir hier eine Lügengeschichte konstruiert, um eine nach vorliegender Sachlage berechtigte Sanktion zu vermeiden (oder abzumildern)? Oder wie ist das mit den Verbesserungsvorschlägen sonst zu verstehen?


--------------------
Gruß, Officer
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andreas7z
Beitrag 06.02.2016, 13:11
Beitrag #12


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Hallo Officer,

Dein Name ist Programm und Du gehörst der Law and Order Fraktion im Forum an.

Bedenke bitte, dass im Forum Betroffene Hilfe suchen, ein solcher Beitrag bringt den Betroffenen keinen Millimeter weiter.

Auch ich sollte wegen eines solchen Verstoßes wegen überhöhter Geschwindigkeit belangt werden.
Ich bin mit meinem Moped (Dachroller BMW C1) im Stand umgefallen.
Vermutlich musste der Polizeibeamte nur seine Knöllchenquote erfüllen.
Nach schriftlicher Richtigstellung nie mehr was von der Angelegenheit gehört.
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angeditscht
Beitrag 06.02.2016, 14:16
Beitrag #13


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Zitat (andreas7z @ 06.02.2016, 13:11) *
Auch ich sollte wegen eines solchen Verstoßes wegen überhöhter Geschwindigkeit belangt werden.
Ich bin mit meinem Moped (Dachroller BMW C1) im Stand umgefallen.



Hat der Beamte das Umfallen denn gesehen oder kam er erst hinzu als du schon umgefallen warst?
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Uwe Mettmann
Beitrag 06.02.2016, 14:27
Beitrag #14


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Zitat (Officer @ 06.02.2016, 12:31) *
Du erwartest jetzt, dass man dir hier eine Lügengeschichte konstruiert, um eine nach vorliegender Sachlage berechtigte Sanktion zu vermeiden (oder abzumildern)? Oder wie ist das mit den Verbesserungsvorschlägen sonst zu verstehen?

Naja, seine Frau muss ja nicht den Text aus dem anderen Thread übernehmen, sondern kann es ja auch so formulieren, dass es der Wahrheit entspricht, denn sehr häufig ist ein Unfall bei Glätte kurzzeitiger Unaufmerksamkeit geschuldet.

Da es aber auch oft auf die Formulierung ankommt, kann ich schon nachvollziehen, wenn er fragt, ob der Einspruchstext ok ist. Ich allerdings kann dazu keine Tipps geben, da ich kein Rechtsexperte bin.


Gruß

Uwe
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andreas7z
Beitrag 07.02.2016, 09:16
Beitrag #15


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Hallo Angeditscht,

habe im Forum vor Jahren einen Beitrag darüber geschrieben.
Der Fall wurde umfangreich diskutiert; müsste über die Suchmaschine noch aufzufinden sein.
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Lange Strecke
Beitrag 08.02.2016, 09:13
Beitrag #16


Neuling


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Zitat (Officer @ 06.02.2016, 12:31) *
Du erwartest jetzt, dass man dir hier eine Lügengeschichte konstruiert, um eine nach vorliegender Sachlage berechtigte Sanktion zu vermeiden (oder abzumildern)? Oder wie ist das mit den Verbesserungsvorschlägen sonst zu verstehen?


Die "Aussage" ist keine Lüge. Es scheint für die Beamten bestimmt so dass die Geschwindigkeit und der Schnee der Grund für den Unfall sind. Aber sie war unaufmerksam. Der schnee hat den Unfall vllt beeinflusst war aber nicht der ursächliche Grund.

Ja, es ging mir mehr um die Formulierung als um den Inhalt.
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durban
Beitrag 08.02.2016, 09:35
Beitrag #17


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Ich kann verstehen, dass man sich unsicher ist mit so einem Text und deshalb gerne eine Rückmeldung haben will. Konkrete Formulierungsratschläge zu geben ist aber etwas kritisch. Aber im Prinzip hast Du ja verstanden, worum es geht. wavey.gif


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Proxima Estación: Esperanza.
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Achim
Beitrag 08.02.2016, 10:20
Beitrag #18


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Zitat (Officer @ 06.02.2016, 12:31) *
Du erwartest jetzt, dass man dir hier eine Lügengeschichte konstruiert, um eine nach vorliegender Sachlage berechtigte Sanktion zu vermeiden (oder abzumildern)? Oder wie ist das mit den Verbesserungsvorschlägen sonst zu verstehen?

Na ja, Polizeibeamte machen es sich meist sehr leicht und werfen einen Tatbestand vor. Hier hätte man mit etwas Fingerspitzengefühl selbst auf § 1 StVO kommen können. Denn wenn man schon überaus vorsichtig fährt und trotzdem ins Rutschen kommt, muss § 2 StVO nicht immer gleich gezogen werden, auch wenn er im ersten Blick besser geeignet ist. Von daher sehen es die Bußgeldstellen oft nicht ganz so streng wie die Polizei und geht mit richtiger Begründung auch vom polizeilichen Tatvorwurf weg.


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