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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 07.01.2016 Mitglieds-Nr.: 77861 ![]() |
Vorab möchte ich meinen Dank aussprechen für die vielen hilfreichen Posts zum Thema Alkohol und Straßenverkehr bzw. deren Verfasser, die dafür hier ja ellenlang ihre Freizeit "opfern". Ich lese schon seit zwei Monaten fleißig mit und bereite mich auf eine MPU vor, SB läuft auch schon. Da ich - hoffentlich - nur eine Verständnisfrage habe, fasse ich mich kurz; falls eine MPU naht, werde ich mich sicherlich sehr ausführlich zum Thema äußern. Kurz: TF mit Fahrrad vor zwei Monaten mit 1,71 o/oo, kein Unfall, ohne Verkehrsgefährdung, Tat war aber klar. Einen Anwalt wollte ich nicht einschalten. Da mir auffiel ![]() Der Anwalt schrieb ne Mördereinlassung und der Staatsanwalt stellte vor ein paar Tagen gegen Auflage das Verfahren ein. Im letzten Satz des Schreibens des Staatsanwalts steht: "Bei einer Einstellung erfolgt keine (sic!) Eintragung im Fahreignungs- und Bundeszentralregister." Jetzt frage ich mich, ob das trotzdem zur FsSt gelangt oder nicht. Wenn ich das richtig verstehe werden ja auch keine Punkte eingetragen. Vielen Dank für Anworten Grüße Griswold |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2681 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 ![]() |
Hallo Griswold,
Punkte gibt es keine, und somit auch keine Eintragung im Fahreignungsregister. Sollte die Fahrerlaubnsibehörde aber von der Trunkenheitsfahrt (TF) erfahren, müsste sie eine MPU verlangen. Die Frage ist halt nun, ob die Polizei oder sonstige Behörden der FEB den Vorfall gemeldet haben. Eine Einstellung des Verfahrens bei einer TF, zumal mit dieser nicht gerade niedrigen BAK ist doch eher ungewöhnlich. Magst Du uns den Vorfall mal beschreiben? Mich würde interessieren was genau passiert ist , und mit was für einer Einlassung Den Anwalt die Einstellung des Verfahrens erreicht hat. |
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Beitrag
#3
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 29.01.2016 Mitglieds-Nr.: 78028 ![]() |
Die Frage ist halt nun, ob die Polizei oder sonstige Behörden der FEB den Vorfall gemeldet haben. gerade was diesen Punkt betrifft, wurde ich dahingehend informiert, dass die Polizei beim Zeitpunkt der Anzeige bereits die Akte an die FEB weiterleitet. Das macht ja nicht die Staatsanwaltschaft. Als ich nachhackte bei der Polizei, sagte diese sie müssen sogar laut Vorschrift Meldung machen unabhängig von den Werten. Die FEB entscheidet dann, wie sie vorgehen. |
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Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 07.01.2016 Mitglieds-Nr.: 77861 ![]() |
Moin!
Also da ich alle Akten und Vorgänge in Kopie vorliegen habe, kenne ich auch die Behördenwege... Das Verkehrskomissariat hat nichts zur FSSt übermittelt sondern nur zur ermittelnden Staatsanwalt- schaft. Das ist sicher! Dort lag der ganze Vorgang und der ermittelnde Staatsanwalt halt wohl Milde walten lassen. Bitte seht es mir nach, wenn ich zur Einlassung meines Anwalts erst mal nichts äußern mag. Ich bin nur gerne vorsichtig, aber gegen meinen Anwalt scheint Saul Goodman noch ein Examen nachholen zu müssen. ![]() Wenn die "Geschichte" aber an Fahrt aufnehmen sollte, werde ich auch vielleicht etwas zur Einlassung meines RA etwas schreiben. Grüße und vielen Dank für eure Antworten Griswold |
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Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 07.01.2016 Mitglieds-Nr.: 77861 ![]() |
Hallo!
Ich noch mal... Mein RA konnte mir nicht mit Sicherheit sagen, ob der Staatsanwalt nach Erfüllung der Auflage den Vorgang der FEB mitteilt. Zur Zeit ist es jedoch so, dass die FEB von nichts weiß. Ich vermute mal, dass ein ähnlich gelagerter Fall hier noch nicht existent ist, oder? Eigentlich - so dankbar ich ihm auch bin - kann ich die Entscheidungen vom StA auch nicht nachvollziehen. Der hat sogar den Antrag auf §111 (Entziehung der FE) der Polizei kassiert und mir den FS per Einschreiben nach Hause geschickt. Meiner Meinung nach hat der StA da seinen Entscheidungsspielraum voll ausgenutzt. Jedenfalls bereite ich mich auf eine MPU vor, ziehe derzeit KT durch und habe am Montag meinen zweiten Termin bei der Suchtberatung. Grüße Griswold |
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26843 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Für eine Entziehung gab es keinerlei Grundlage. Das ist reine Folklore.
Ich denke auch, dass Du bezüglich der FSST Glück gehabt hast und da jetzt nichts mehr nackommt. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Beitrag
#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Eine Entziehung im Strafverfahren wäre in der Tat rechtswidrig gewesen.
Eine MPU könnte aber trotzdem kommen: einige Führerscheinstelle wurden über die Trunkenheitsfahrt informiert, warten in solchen Fällen den Ausgang des Strafverfahrens ab. Wenn sie dann bemerken, dass gegen Auflage eingestellt wurde, können sie sich immer noch melden. Ebenso gut ist es aber möglich, dass Du Glück gehabt hast. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.06.2025 - 05:18 |