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> Renitenter Radfahrer nötigt Kraftfahrer
janr
Beitrag 25.01.2016, 18:19
Beitrag #51


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Zitat (Explosiv @ 25.01.2016, 17:54) *
... Das Problem ist, dass die Dosenfahrer meinen, Kraft ihres Blinkers rechts hätten sie freie Bahn über Gehweg und Radweg zum gewünschten Standplatz im Grünen. ...

Auch wenn wir aufgeklärt wurden, daß diese Flächen kein Parkplatz sind, gibt es genug die so aussehen.

Der Dosenfahrer hat nun mal das Recht ein Grundstück auf dem kürzesten Weg über Rad- und Gehweg zu erreichen.

Hat er jahre-, jahrzehntelang immer dort parken dürfen und jetzt wird die Zufahrt durch den Zaun verlängert kann er erst mal nix dafür.

In meinen Augen hätte der Zaun direkt zwischen Gehweg und diesem Grundstück/Grünstreifen hin gehört.
Dann kann man das kapieren.

So sieht es aber nicht so aus, als ob dies noch zur Straße gehört. Es sieht eher nach gewollten Parkplätzen aus.

Schutzbügel hätten da was klar gestellt.

Ich kenne Kiesparkplätze ohne Schild jenseits von Rad- und Gehweg.
Andere VP-User meinten dazu, daß diese Fläche nicht mehr zur Straße gehöre und man deshalb parken darf.
Dann schaute ich mal nach und siehe da die Fläche gehört noch zur Straße. rolleyes.gif

Diese Lösung ist jedenfalls schlecht. wavey.gif


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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Heinz Wäscher
Beitrag 25.01.2016, 18:33
Beitrag #52


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Zitat (janr @ 25.01.2016, 18:19) *
Der Dosenfahrer hat nun mal das Recht ein Grundstück auf dem kürzesten Weg über Rad- und Gehweg zu erreichen.

Ich kenne jetzt nur diese Regelung aus Anlage 2 der StVO:
Zitat
Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Radwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Radverkehr Rücksicht nehmen und der andere Fahrzeugverkehr muss erforderlichenfalls die Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen.



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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Pogge
Beitrag 25.01.2016, 18:44
Beitrag #53


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Soll wohl meinen: Verkehr der nicht zugelassen ist kann sich benehmen wie die Sau! wavey.gif
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janr
Beitrag 25.01.2016, 18:45
Beitrag #54


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Das ist aber falsch gedacht, denn dann müßte bei jeder Grundstückszufahrt das Befahren des Gehwegs oder des Radwegs erst mal erlaubt werden. wavey.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 25.01.2016, 18:51
Beitrag #55


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Das Befahren und das Überfahren eines Straßenteils sind aber zwei vollkommen unterschiedliche Dinge.


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janr
Beitrag 25.01.2016, 19:06
Beitrag #56


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Nicht ganz, denn es kommt auf die Möglichkeiten an.

Würde man den Gehweg oder den Radweg entlangfahren obwohl ein kürzerer Weg möglich ist bin ich bei dir und sage auch, daß §2 StVO greift.

Aber wenn es die einzigste und kürzeste Möglichkeit ist um auf ein Grundstück zu kommen, dann greift das Recht des allgemeinen Anliegergebrauchs.

So kann über mehrere 100 m das Befahren eines Gehwegs notwendig sein.

Und solange dieses Grundstück nicht für alle eindeutig kein gewöhnlicher Parkplatz ist ....

Wie gesagt halte ich den Zaun für Blödsinn. Will man das Befahren verhindern kann man solche Bügel auf dem "Grünstreifen" errichten und allen ist klar, daß dort kein Parkplatz mehr existiert.


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Schlepper
Beitrag 25.01.2016, 20:56
Beitrag #57


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Es werden demnächst Poller an den Einfahrten aufgestellt, die ein Befahren durch mehrspurige KFZ verhindern sollen. wavey.gif

Quelle: Beschluss Bezirksversammlung Eimsbüttel v. 02.11.2015


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Aqua-Cross
Beitrag 26.01.2016, 07:19
Beitrag #58


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Am besten die Poller werden ohne Vorankündigung angebracht. Da dürfte doch eh kein Fahrzeug stehen. tongue.gif
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dazydee
Beitrag 26.01.2016, 08:43
Beitrag #59


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Und tarnschwarz gestrichen...


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Crownsilver
Beitrag 26.01.2016, 09:36
Beitrag #60


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Und wenn dann wieder mal Schnee fällt steht der Räumer mit seinem Fahrzeug mit ratlosem Gesichtsausdruck vor dem abgepollterten Bereich.
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klausimausi
Beitrag 26.01.2016, 09:59
Beitrag #61


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Die Schneeräumer für Rad-/Gehwege sind (zumindest hierzulande) nur so breit, dass sie zwischen Poller durchfahren können.

Gruß
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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dazydee
Beitrag 26.01.2016, 10:18
Beitrag #62


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Ich sehe schon, dass die Poller von der Sorte sind, die man mit nem 3- oder 4-Kant-Schlüssel demontieren kann. Das Thema geht dann weiter mit der Frage, welcher Tatbestand das Entfernen dieser ist, um wieder an die wilden Stellplätze zu kommen... whistling.gif


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Nulla poena sine lege
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Schattenfell
Beitrag 26.01.2016, 10:32
Beitrag #63


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Zitat (Kühltaxi @ 25.01.2016, 08:49) *
- Du schriebst im Eingangsbeitrag die Autos mußten bevor die Gitter kamen auch über den Rad- und Fußweg zu ihren Parkplätzen aber nur kurz, wie das denn, der liegt doch dahinter!?


Man fährt halt von der Fahrbahn quer über den Rad- und Fußweg rüber auf den Grünstreifen. Abhängig von den Parkkünsten des Fahrzeuglenkers wird dann noch ein bisschen auf dem Gehweg herumrangiert, aber der Radweg wäre unmittelbar wieder befahrbar gewesen.


Zitat (Kühltaxi @ 25.01.2016, 08:49) *
- Warum waren die Autos vor den Gittern schon ein Ärgernis? Für wen? Ich sehe da, außer das es verboten ist, kein Problem, Auto fährt von der Straße auf den Grünstreifen und fertig.


Keine Ahnung. Vielleicht hat sich jemand geärgert, weil nicht sein kann, was nicht sein darf oder es sind schon vorher Kraftfahrer längs des Radweges gefahren, um die Felgen vor den Kantsteinen zu schützen — ich wohne noch nicht lange genug hier, ich habe das damals nicht mitbekommen.


Zitat (janr @ 25.01.2016, 18:19) *
In meinen Augen hätte der Zaun direkt zwischen Gehweg und diesem Grundstück/Grünstreifen hin gehört.
Dann kann man das kapieren.


Das hätte das Problem vermutlich nur einen oder zwei Meter Richtung Fahrbahn verlagert.


Zitat (janr @ 25.01.2016, 18:19) *
So sieht es aber nicht so aus, als ob dies noch zur Straße gehört. Es sieht eher nach gewollten Parkplätzen aus.

Schutzbügel hätten da was klar gestellt.


Schutzbügel gibt es dort bereits — allerdings zum Schutz der Vegetation vor ungewollten Feindberührungen. Links und rechts der Bäume stehen solche Bügel herum.


Zitat (Crownsilver @ 26.01.2016, 09:36) *
Und wenn dann wieder mal Schnee fällt steht der Räumer mit seinem Fahrzeug mit ratlosem Gesichtsausdruck vor dem abgepollterten Bereich.


In Hamburg wird der Winterdienst für Radwege nur für ausgewählten Strecken geplant (ob er dann umgesetzt wird, ist noch eine andere Frage — in diesem Winter eher nicht). Man kann anhand der ausgewählten Strecken prima erkennen, wo auf Radwegen mit Pollern zu rechnen ist…


Zitat (klausimausi @ 26.01.2016, 09:59) *
Die Schneeräumer für Rad-/Gehwege sind (zumindest hierzulande) nur so breit, dass sie zwischen Poller durchfahren können.


Hier dürfte das Räumfahrzeug kaum breiter als ein Fahrradlenker sein, weil die alten Radwege trotz fortwährender Benutzungspflicht nunmal kaum breiter sind und links und rechts sofort ein Poller wartet. Selbst auf neu angelegten Radwegen werden gerademal die Mindestmaße von anderthalb Metern gerade eben so eingehalten.
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Explosiv
Beitrag 26.01.2016, 11:23
Beitrag #64


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@Janr:
Flächen, die auf legalem Weg nicht mit KFZ zu erreichen sind, sind keine Parkplätze.
Egal, wem sie gehören.
Es gibt z.B. Reihenhaussiedlungen, bei denen bestenfalls der erste und der letzte Garten der Reihe von der Straße aus zugänglich ist.
Das führt aber nicht dazu, dass ein hinter den Gärten entlang verlaufender Fußgänger- und Radfahrerweg dazu mißbraucht werden kann, sein Fahrzeug auch auf den Grundstücken dazwischen hinter dem Haus im Garten zu parken.

Ist ja im vorliegenden Fall auch nicht so, dass die Falschfahrer die Flächen, auf denen sie parken wollen, gekauft oder gemietet hätten.
Und nicht jede Fläche, die ein Auto irgendwie erreichen und die das Auto auch tragen kann, ist ein Parkplatz.

Gerade die Barrikaden, die das Queren der Wege unmöglich machen, als Begründung dafür zu nehmen, diese Wege jetzt in Längsrichtung zu befahren, ist nicht statthaft. Der Schutzzweck ist klar zu sehen und kann nicht legal umgangen werden.
Es ist ein Trauerspiel, dass hier nicht regelmäßig Fahrzeuge per Kranwagen entfernt werden. Legal wegfahren geht ja nicht.
Einmal durchgezogen hätte der Spuk ein Ende.


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janr
Beitrag 26.01.2016, 11:32
Beitrag #65


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Zitat (Explosiv @ 26.01.2016, 11:23) *
@Janr:
Flächen, die auf legalem Weg nicht mit KFZ zu erreichen sind, sind keine Parkplätze.
Egal, wem sie gehören. ...

Das es egal ist wem sie gehören stimmt schon mal.

Daß diese Flächen keine Parkplätze sind, sondern entgegen dem Aussehen ein zur Straße gehörender Grünstreifen ist, wissen wir und das nur anhand des verlinkten Dokuments.

Da aber in der Vergangenheit anscheiden niemand für das Falschparken zur Rechenschaft gezogen wurde, wurde indirekt bestätigt, daß es sich um einem Parkplatz handeln könnte.

Das ist der erste Fehler.

Grünstreifen zwischen Gehweg und privaten Grundstücken ist ein absolut ungewöhnlicher Ort. Die gehören zwischen Fahrbahn und Hochbord.

Fehler Nummer zwei.

Der Zaun verursacht erst die Komplikation. Schafft man aber den "Parkplatz" ab und schleppt rigoros Gehwegparker ab wäre das Problem in 0,nix erledigt.

Fehler Nummer drei.

Die zuständige StVB ist also in mehrfacher Hinsicht Verursacher des Problems. Nein, nicht Schuld nur Verursacher. wavey.gif


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Explosiv
Beitrag 26.01.2016, 11:44
Beitrag #66


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Der Fehler nummer zwei ist keiner.
Es ist zu begrüßen, wenn Radler auf dem Hochbord trotzdem im Sichtfeld des Fahrbahnverkehrs bleiben und nicht an der nächsten Kreuzung überraschend hinter Grün auftauchen.

Mit den anderen Fehlern geb ich Dir recht.
Könnte ja auch helfen, wenn der Bauhof mal einen Gärtner vorbeischickt, der die "Grünfläche" aufarbeitet und neu bepflanzt. Dann kann keiner mehr sagen, das sähe aus wie ein Parkplatz.
Wer dann noch weiter dort parkt, kann an den Kosten der Wiederherstellung der Anlage beteiligt werden.


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janr
Beitrag 26.01.2016, 11:57
Beitrag #67


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Da dort keine Kreuzung/Einmündung ist bleibe ich dabei daß der Ort für einen Grünstreifen ein falscher Ort ist.

An einem Einmündungs-/Kreuzungsbereich geb ich dir recht. Da muß man Radler sehen können. Hier aber nicht.

Aber gut.

Der größte Fehler ist die Schaffung einer Fläche die sich mit "beiläufigem Blick" als Parkplatz darbietet.
Das hätte nie passieren dürfen.

Jetzt ärgert sich jeder über diesen sinnlosen teuren Zaun der die Problematik erst schafft weil er an falscher Stelle aufgestellt wurde. rolleyes.gif


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HeinerHainer
Beitrag 26.01.2016, 11:59
Beitrag #68


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Zitat (janr @ 26.01.2016, 11:32) *
Da aber in der Vergangenheit anscheiden niemand für das Falschparken zur Rechenschaft gezogen wurde, wurde indirekt bestätigt, daß es sich um einem Parkplatz handeln könnte.
laugh2.gif
Zitat (janr @ 26.01.2016, 11:32) *
Grünstreifen zwischen Gehweg und privaten Grundstücken ist ein absolut ungewöhnlicher Ort. Die gehören zwischen Fahrbahn und Hochbord.
Nö, absolut Normal.
Zitat (janr @ 26.01.2016, 11:32) *
Der Zaun verursacht erst die Komplikation.
Ne, die VT die da Absolut nichts zu suchen haben.
Zitat (janr @ 26.01.2016, 11:32) *
Die zuständige StVB ist also in mehrfacher Hinsicht Verursacher des Problems. Nein, nicht Schuld nur Verursacher. wavey.gif
Das die Überwachungsbehörde da Mist macht seh ich auch so. Aber Schuld haben die Autler die sich da unter aller Sau benehmen!
Ich weis echt nicht, warum du Versuchst die Autler zu Verteiligen. Das man da nicht parken darf, weis jeder Hamburger. Das man so nicht über Rad- und Gehwege fahren darf, auch.
Es gibt da zwei Sauereien: Das Verhalten der Autler und das nicht Einschreiten der Überwachungsbehörde.

2 Politessen für 2 Wochen, die alle die da parken beknollt und alle die sie auf den Sonderwegen fahren sehen Anzeigt und es wäre Ruhe.


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Gruß Heiner
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janr
Beitrag 26.01.2016, 12:09
Beitrag #69


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Zitat (HeinerHainer @ 26.01.2016, 11:59) *
...
Zitat (janr @ 26.01.2016, 11:32) *
Der Zaun verursacht erst die Komplikation.
Ne, die VT die da Absolut nichts zu suchen haben. ...


Wie ich bereits geschrieben hab wissen wir das

So ist es aber mit "beiläufigem Blick" ein Parkplatz und der Zaun an falscher Stelle. wavey.gif


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HeinerHainer
Beitrag 26.01.2016, 13:36
Beitrag #70


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Und die die das nicht Wissen, sollen/dürfen was?


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Sir Prisebot
Beitrag 26.01.2016, 13:38
Beitrag #71


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Ich denke, es ging @HeinerHainer da eher um das Befahren des Geh-/Radweges als den Grünstreifen.
Ich persönlich würde jedenfalls nicht auf die Idee kommen, diesen 100 m entlang zu fahren, auch wenn das dahinter wie eine Parkfläche aussehen möge.

Aber vlt. bin ich dafür einfach nicht Autofahrer genug oder hab zu wenig Großstadterfahrung. laugh2.gif
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janr
Beitrag 26.01.2016, 13:47
Beitrag #72


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Zitat (Sir Prisebot @ 26.01.2016, 13:38) *
... Ich persönlich würde jedenfalls nicht auf die Idee kommen, diesen 100 m entlang zu fahren, auch wenn das dahinter wie eine Parkfläche aussehen möge. ...

So herum gelesen geb ich dir recht.

Aber hier wurde die Fläche doch so lange als Parkplatz genutzt, daß die tatsächlich erlaubte Nutzung keiner wusste und wenn nun dieser Weg der einzige und kürzeste Weg ist?

Es ist ja nicht so, daß es sowas nicht gäbe rolleyes.gif

Zitat (HeinerHainer @ 26.01.2016, 13:36) *
Und die die das nicht Wissen, sollen/dürfen was?

Wenn was wie ein Parkplatz aussieht und so genutzt wird, dann ist es mit "beiläufigem Blick" auch einer.

Und dieses Grundstück darf man dann auf kürzestem Weg erreichen.

Man hätte von Vorne herein das Beparken verhindern müßen und nicht jetzt eine längere "Zuwegung"


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DMHH
Beitrag 26.01.2016, 13:49
Beitrag #73


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Zitat (janr @ 26.01.2016, 13:47) *
Man hätte von Vorne herein das Beparken verhindern müßen und nicht jetzt eine längere "Zuwegung"

Das würde in letzter Konsequenz also bedeuten, dass man z.b. in Wohngebieten mit T30-Zonen jeweils an den Kreuzungen die 5m-Bereiche ebenfalls abpollern sollte? Weil - nur so verhindert man von vorneherein das ordnungswidrige Parken dort..
huh.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 26.01.2016, 13:56
Beitrag #74


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Die 5 m Regel bekommt aber jeder in der Fahrschule beigebracht.


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HeinerHainer
Beitrag 26.01.2016, 13:58
Beitrag #75


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Und das man Sonderwege nicht befahren darf auch!


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janr
Beitrag 26.01.2016, 14:02
Beitrag #76


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Und das man Sonderwege doch befahren darf auch.

Unter bestimmten Voraussetzungen. wavey.gif


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HeinerHainer
Beitrag 26.01.2016, 14:10
Beitrag #77


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Zitat (janr @ 26.01.2016, 13:47) *
Aber hier wurde die Fläche doch so lange als Parkplatz genutzt, daß die tatsächlich erlaubte Nutzung keiner wusste und wenn nun dieser Weg der einzige und kürzeste Weg ist?
In Hamburg wird überall geparkt. Mecker gibt es nur von Leuten die dann nicht mehr durchkommen und von Politessen.
Das Erlaubt das Parken trotzdem nicht überall whistling.gif
Zitat (janr @ 26.01.2016, 13:47) *
Es ist ja nicht so, daß es sowas nicht gäbe rolleyes.gif

Zitat (HeinerHainer @ 26.01.2016, 13:36) *
Und die die das nicht Wissen, sollen/dürfen was?

Wenn was wie ein Parkplatz aussieht und so genutzt wird, dann ist es mit "beiläufigem Blick" auch einer.

Und dieses Grundstück darf man dann auf kürzestem Weg erreichen.

Man hätte von Vorne herein das Beparken verhindern müßen und nicht jetzt eine längere "Zuwegung"
Au Mann, irgendwie verrennst du dich jetzt aber. Das liest sich wie: "Von da ist noch nie einer gekommen...."
Zitat (janr @ 26.01.2016, 13:47) *
Es ist ja nicht so, daß es sowas nicht gäbe rolleyes.gif
Na dann mal her damit. Wo darf ein PKW ohne das es extra Ausgeschildert ist, einen Radweg und einen Fussweg längsseits auf über 100m befahren? Ich hab sowas noch nie gesehen. Ich komme aber auch gar nicht auf so eine Idee, vielleicht entgehen mir dadurch ja ganz Tolle Möglichkeiten.


Zitat (janr @ 26.01.2016, 14:02) *
Und das man Sonderwege doch befahren darf auch.

Unter bestimmten Voraussetzungen. wavey.gif

Unter welchen denn?
Und du meinst das diese Blindfische die nicht "Wissen" wo man parken darf und wo nicht, Irgendwelche bestimmten Vorraussetzungen kennen, aber wiederum nicht Erkennen können das diese hier nicht Zutreffen?


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Gruß Heiner
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janr
Beitrag 26.01.2016, 14:20
Beitrag #78


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Die Voraussetzung wurde doch schon genannt. rolleyes.gif

Anliegergebrauch.

Gehwege und Radwege, sowie Bussonderwege dürfen natürlich befahren werden um zu einem Grundstück zu gelangen.

Auf dem kürzesten Weg.

Man sollte nicht darauf herumhacken, daß das Parken dort verboten ist.

Man sollte verstehen, daß ein Grundstück welches über langen Zeitraum als Parkplatz genutzt wurde als solcher wahrgenommen wird.

Auch wenn das verboten war. Das hat niemand den VT gezeigt/gesagt/geklärt.

Wegen der negativen Vorbildwirkung wäre dort sogar das Abschleppen erlaubt gewesen. Hat aber niemand gemacht.

Klar stellt man einen Zaun hin, wenn ein Grundstück nicht von jedem genutzt werden soll. Aber nicht so.
Der Zaun gehört zwischen Gehweg und Grundstück (Grünstreifen) und da reichen Bügel oder ähnliches.

Hier hat sich nach Gewohnheit ein Parkplatz entwickelt und auf dem kürzesten Weg darf man dort hin.

Wird der Weg baulich länger darf man das erst mal auch.

Hier hat man dadurch das Problem geschaffen. Anstelle daß man klarstellt, daß dies kein Parkplatz ist. rolleyes.gif


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HeinerHainer
Beitrag 26.01.2016, 14:26
Beitrag #79


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Sorry, liest sich wie von Pippi Langstrumpf



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janr
Beitrag 26.01.2016, 14:32
Beitrag #80


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Ich gebe dir mal ein Beispiel

Dort ist ein Seitenstreifen. Auf dem Hochbord ein Radweg und dann ein Gehweg. Dieser endet deutlich und dahinter ist eine längliche Kiesfläche parallel zur Straße.

Gehen wir mal davon aus, daß dieses Grundstück zur Gartenanlage gehört, dann darf sie auch von berechtigten beparkt werden und die haben das Recht darauf dort hin zu gelangen.

Wenn der Seitenstreifen mal ein längeres Stück zu geparkt ist, dann wird dort auch ein längeres Stück den Gehweg/Radweg entlang gefahren. Klar auf dem kürzesten weg.


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Heinz Wäscher
Beitrag 26.01.2016, 15:17
Beitrag #81


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Ich kann dort aber Verkehrszeichen erkennen die das Parken erlauben. Im Anfangsbeispiel gibt es diese nicht, es existieren ja sogar Gitter gegen Falschparker.


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HeinerHainer
Beitrag 26.01.2016, 15:21
Beitrag #82


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Nettes Beispiel, hat aber nichts mit 100m auf Sonderwegen zu fahren, zu tun.
Die Auffahrt auf den Radweg, wurde für die PKWs auch nicht gut gestaltet, da steht ein Schild im Weg wink.gif
Und so wie die dastehen, stehen die auch noch etwas auf dem Gehweg.

Zitat (Heinz Wäscher @ 26.01.2016, 15:17) *
Ich kann dort aber Verkehrszeichen erkennen die das Parken erlauben. Im Anfangsbeispiel gibt es diese nicht, es existieren ja sogar Gitter gegen Falschparker.

Ja, aber das müsste sich auf das Parken auf der Strasse (die Parkfläche hinter dem Gehweg gehört doch nicht zur Strasse?) beziehen.
Schränkt Zeitweise die Parkdauer, wenn ich das so Erraten kann. Vielleicht um die hinteren Parkflächen besser zu Erreichen?


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janr
Beitrag 26.01.2016, 15:26
Beitrag #83


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Die Verkehrszeichen die dort stehen sind für den Seitenstreifen und stehen auch direkt daneben.

Und klar hat das was damit zu tun, daß man 100 m den Gehweg und Radweg entlangfährt.

Hab ich doch geschrieben, daß man das machen muß, wenn der Seitenstreifen zugeparkt ist.

Ja sie stehen auf dem GSV-Bild in den Gehwegbereich, was aber nix mit dem Erreichen der Fläche, des Grundstücks zu tun hat.



Nachtrag: Diese Kiesfläche gehört nicht zum Grunstück, wie sich nach einiger Zeit herausstellte. Sie gehört zur Straße.

Sieht nur blöderweise nicht so aus und wurde deshalb gute 10 Jahre als Parkplatz genutzt.


Was hat man gemacht? Knöllchen ohne ende und mittlerweile parkt dort keiner mehr.

So wurde dem VT klar gemacht, daß dies kein Parkplatz ist.

Es wurde kein Zaun gebaut. Wozu auch rolleyes.gif geht auch mit Strafzettel.


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Heinz Wäscher
Beitrag 26.01.2016, 15:28
Beitrag #84


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Zitat (janr @ 26.01.2016, 15:26) *
Die Verkehrszeichen die dort stehen sind für den Seitenstreifen und stehen auch direkt daneben.
Die beiden Zeichen 314 hier sind aber nicht mehr so eindeutig dem Seitenstreifen zuzuordenen wie das erste weiter rechts. whistling.gif


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HeinerHainer
Beitrag 26.01.2016, 15:44
Beitrag #85


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Zitat (janr @ 26.01.2016, 15:26) *
Was hat man gemacht? Knöllchen ohne ende und mittlerweile parkt dort keiner mehr.
So wurde dem VT klar gemacht, daß dies kein Parkplatz ist.
Es wurde kein Zaun gebaut. Wozu auch rolleyes.gif geht auch mit Strafzettel.
Tscha, das ist der grosse Fehler den die in Hamburg machen. Gefühlt laufen da überall Politessen rum, in Wirklichkeit werden aber grosse Bereiche anscheinend garnicht Überwacht.
Dazu kommen dann noch die Wirklich frechen Autofahrer. Unrechtsbewusstsein exestiert da kaum. Klar ist ne Grossstadt. Aber in HH wird Rücksichtsloser wie in anderen Städten die ich kennen gefahren. Als Autler finde ich das ganz Praktisch, man muß Echt Aufpassen, aber man merkt auch, das auch alle anderen Aufpassen. Alle denken irgendwie mit und wollen nur Vorrankommen.
Als Radler der eher Zurücksteckt, ist das voll Mist und auch Gefährlich. Als Radler den nichts Erschreckt und der auf die Stvo pfeift, ist das nicht Ungefährlich aber Flott.


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DMHH
Beitrag 26.01.2016, 15:46
Beitrag #86


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Zitat (janr @ 26.01.2016, 14:32) *
Gehen wir mal davon aus, daß dieses Grundstück zur Gartenanlage gehört, dann darf sie auch von berechtigten beparkt werden und die haben das Recht darauf dort hin zu gelangen.

Die Argumentation, wonach ein Grundstückseigentümer immer die Möglichkeit haben muss, irgendwie zu seinem Grundstück zu kommen, finde ich immer noch nicht nachvollziehbar.

Wenn ich also ein Waldstück habe, das auf einer Seite an eine Autobahn grenzt und an 3 restlichen Seiten an dicht bewachsene Grundstücke anderer Privateigentümer, darf ich mit dem PKW vom Standstreifen der Autobahn abbiegen auf mein Grundstück?

Und das Bild von der Gartenkolonie: darf ich dann auch mit meinem 7,5t über den Gehweg rumpeln, weil ich doch das Recht habe, mit einem möglichst großen und schweren Fahrzeug dahinzugelangen?

Wo steht überhaupt, dass ich jedes (eigene) Flurstück mit dem Auto erreichen können muss?
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dazydee
Beitrag 26.01.2016, 17:45
Beitrag #87


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Da das ganze in Hamburg spielt, möchte ich auf das Hamburger Wegegesetz hinweisen.

§ 18
"Überfahrten
(1) Die Anliegerinnen und Anlieger dürfen Wegeflächen, die nicht zum Befahren bestimmt sind, mit Fahrzeugen nur mit Erlaubnis der Wegeaufsichtsbehörde und nur auf einer besonderen Überfahrt benutzen."


In Hamburg wurden schon Grundstückseigentümer beknollt, die an einer Gehwegstelle ohne Zufahrt auf ihr ein Grundstück gefahren sind. Selbst auf sein eigenes Grundstück darf man in Hamburg nur über freigegebene Gehwegteile.

Interessant aus obigen Link: "Laut Bezirksamt dürfen zudem öffentlich zugängliche Privatflächen nicht zum Abstellen für Fahrzeuge genutzt werden." Auf welche Vorschrift beziehen die sich da?


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Schattenfell
Beitrag 26.01.2016, 18:27
Beitrag #88


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Leichtes Off-Topic:

Zitat (Schattenfell @ 26.01.2016, 10:32) *
Hier dürfte das Räumfahrzeug kaum breiter als ein Fahrradlenker sein, weil die alten Radwege trotz fortwährender Benutzungspflicht nunmal kaum breiter sind und links und rechts sofort ein Poller wartet. Selbst auf neu angelegten Radwegen werden gerademal die Mindestmaße von anderthalb Metern gerade eben so eingehalten.


Gerade rausgekommen: Neue Großbaustelle im Hamburger Westen

Man schaue sich beispielsweise das vierte Planungsbild an: Ein schmaler Radweg, der vermutlich nicht einmal einen Meter misst, führt im Zweirichtungsbetrieb (!) ohne jegliche Sichtbeziehungen hinter einem Bushaltestellen-Häuschen entlang. Hoffentlich richtet man schon mal eine dauerhafte Parkposition für den Rettungswagen ein.

Natürlich ist das erst einmal nur eine Skizze und überhaupt nur eine grobe Planung, aber anhand der örtlichen Gegebenheiten darf man fest davon ausgehen, dass die nötigen Mindestmaße für den Zweirichtungsbetrieb deutlich unterschritten werden und die Sichtbeziehungen in hanseatischer Tradition übergangen werden. Da darf man dann auf einem benutzungspflichtigen Radweg in Schrittgeschwindigkeit um die Ecke fahren, weil man nicht sehen kann, was aus der Gegenrichtung kommt. Und im weiteren Verlauf des Radweges nach rechts wird sicherlich auch mit Fußgängern zu rechnen sein.

Was nicht im Bild ist, sind aber jene Poller, die auch an dieser Stelle nötig sein werden, um den Parksuchverkehr vom Radweg fernzuhalten. Und da passt dann mit Sicherheit kein Räumfahrzeug mehr rauf.
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klausimausi
Beitrag 26.01.2016, 21:07
Beitrag #89


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Hallo Jahr

Mit deiner Argumentation dürfte ich in fast jede FuZo mit dem Rad einfahren, weil irgendwo eine Radabstellanlage rum steht laugh2.gif

Muss ich mal versuchen - überimmst du dann das Ticket, wenn die police.gif anderer Meinung sind? cool.gif

Gruß
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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janr
Beitrag 27.01.2016, 15:20
Beitrag #90


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Eine Radabstellanlage ist kein Grundstück.

Es ist ja nicht ungewöhnlich, daß Grundstücke jenseits der Rad- und Gehwege zum Parken ist.

Und es ist normal, daß man von Anliegergebrauch spricht, wenn man über den Gehweg/Radweg auf sein Grundstück will
In München gibt es kein Straßengesetz was vorschreibt, daß man nur über Zufahrten auf ein Grundstück darfl
In München sind sie nicht man Genehmigungspflichtig. Der Umbau schon, aber die Zufahrt nicht.

Was mein Beispiel angeht ist dort mittlerweile ein Zaun, aber eben so wie ich mir das vorstelle.

Man sieht auf den Fotos auch, daß man schon ein Stück den Gehweg entlang mußte um vom/auf den Parkplatz zu fahren.



So ein Zaun hätte die Situation nicht entstehen lassen.


Nachtrag: Das Grünzeugs dort ist nicht angepflanzt. Da wurde nie was angepflanzt. Hier erobert sich die Natur einen ungepflegten Kiesseitenstreifen zurück.


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klausimausi
Beitrag 28.01.2016, 14:33
Beitrag #91


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Zitat (janr @ 27.01.2016, 15:20) *
Eine Radabstellanlage ist kein Grundstück.
Echt nun? unsure.gif
Auf was steht denn dann die Radabstellanlage think.gif

Zitat (janr @ 27.01.2016, 15:20) *
Es ist ja nicht ungewöhnlich, daß Grundstücke jenseits der Rad- und Gehwege zum Parken ist.
Und warum sollte das nicht für Radabstellanlage jeneseits von FuZo gelten? think.gif

Zitat (janr @ 27.01.2016, 15:20) *
Man sieht auf den Fotos auch, daß man schon ein Stück den Gehweg entlang mußte um vom/auf den Parkplatz zu fahren.
Darf ich auch ein Stück eine FuZo fahren, um zu einem Parkplatz zu kommen? think.gif
Und wenn ja, warum sollte dann das für Radabstellanlage nicht auch gelten? think.gif

Gruß,
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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janr
Beitrag 28.01.2016, 18:39
Beitrag #92


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München hat ja eine recht angenehme FuZo aber darin keine Radlständer so kann ich dir die Frage nicht beantworten.

Wenn vor einem Geschäft dann jemand einen Radlständer hinstellen würde, wäre sofort jemand von der Stadt da, denn jeder qcm wird dort jeweils vermietet.

Da stenga nachad so Standl umanand.

Klar stehen Radlständer auch auf "Grundstücken" und dort wo ich welche seh, z.B. an Haltestellen, kräht kein Hahn danach, daß der Radler vom Radweg kommend bis zum Radlständer nicht absteigt.

Von daher beobachte ich sowas ständig.

Es sagt auch keiner was, wenn der Radler bis zum Geschäft von der Fahrbahn/dem Radweg auf dem Gehweg dahinradelt und dann das Rad vor dem Geschäft abstellt.

So ist dein Versuch in diese Richtung zu hinterfragen kein Vergleich mit der Situation des TE und auch meines Beispiels.

wavey.gif


ps: Fast vergessen: einen Stellplatz innerhalb der FuZo kenn ich in M auch nicht, daher kann ich dir da auch nicht weiter helfen.
Aber jede menge Stellplätze die nur über Gehwege zu erreichen sind. cool.gif



Nachtrag: Halt Stopp da ist mir noch was eingefallen.

Hier an der Ettstraße werden Radl natürlich (keine Anlage) in der FuZo abgestellt und wer da schiebt fällt als Exot auf.

Dort ist übrigens auch das Polizeipräsidium München und es schreibt keiner was auf wink.gif


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HeinerHainer
Beitrag 29.01.2016, 07:27
Beitrag #93


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Zitat (janr @ 28.01.2016, 18:39) *
Hier an der Ettstraße werden Radl natürlich (keine Anlage) in der FuZo abgestellt und wer da schiebt fällt als Exot auf.

Dort ist übrigens auch das Polizeipräsidium München und es schreibt keiner was auf wink.gif
Und ist Trotzdem nicht erlaubt wavey.gif


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iru
Beitrag 29.01.2016, 09:21
Beitrag #94


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Zitat (janr @ 28.01.2016, 18:39) *
Aber jede menge Stellplätze die nur über Gehwege zu erreichen sind. cool.gif
Womit wir zum gefühlt zwanzigsten mal beim Unterschied zwischen "über" und "entlang" sind. rolleyes.gif
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janr
Beitrag 29.01.2016, 11:57
Beitrag #95


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Die kürzest mögliche Wegstrecke halt.

Bei den Radlstellplätzen oder beim Radabstellen vor einem Geschäft erlaubt(gerichtlich bestätigt: Allgemeingebraucht).

Bei der FuZo nicht erlaubt (ist mir doch klar @HeinerHainer). wavey.gif

Und zu Grundstücken jenseitz der Geh und Radwege Anilegergebrach, aber auch der kürzest mögliche Weg.


Ich hab euch ja ein Beispiel gebracht und jeder hat sofort gesagt, daß das was anderes ist denn die dürfen ja dort parken laugh2.gif

Und das meinte ich ja auch, daß dies ein VT für sich hier im Fall auch erkennen könnte.

Der Zaun an falscher Stelle hindert ja nicht das Erreichen des Grundstücks, er verlängert nur auf kosten anderer die Strecke.
Daher ist nach wie vor der Zaun am "verbotenen Grundstück" die normale und richtigste Lösung.
Dann gebe es diesen Faden nicht. wavey.gif


Nachtrag: @iru: Entlang eines Gehwegs heißt übrigens nicht auf ihm wink.gif
Radwege werden ja auch Fahrbahnen und Gehwege entlang geführt.


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DMHH
Beitrag 29.01.2016, 12:09
Beitrag #96


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erneut die Nachfrage, auf welcher Grundlage die Feststellung beruht, dass Person A zu Grundstück/Flurstück X mit dem Auto kommen können muss.
Steht da auch "Flurstück muss mit dem Fahrrad erreichbar sein" oder "Flurstück muss mit dem 40-Tonner erreichbar sein"?

Es gibt in Hamburg Straßen, da ist zum Beispiel ein Radfahrstreifen aufgepinselt. Neben dem Radfahrstreifen darf auf dem Hochbord geparkt werden.
Jetzt möchte Person B, wohnhaft in dieser Straße ausziehen. Mit Umzugsfirma.
Wo darf der 7,5Tonner stehen?
a) auf dem Hochbord rechts des Radfahrstreifens, entgegen der StVO (Fzg mit mehr als 2,8t zul.ges.Gew.)
b) auf dem Radfahrstreifen selbst, entgegen der StVO (nur zum überfahren anliegender Grundstücke/Parkstände erlaubt)
c) auf der Fahrbahn links neben dem Radfahrstreifen, entgegen der StVO (links von VZ.296 ist nicht zu parken, wenn rechts davon ein Sonderweg verläuft)

nach deiner Auslegung, @janr, dürfte hier der LKW überall stehen, da er schließlich das Grundstück erreichen können muss.
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iru
Beitrag 29.01.2016, 12:16
Beitrag #97


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Zitat (janr @ 29.01.2016, 11:57) *
Nachtrag: @iru: Entlang eines Gehwegs heißt übrigens nicht auf ihm wink.gif
Das mag missverständlich formuliert gewesen sein, da Du es aber nicht missverstanden hast: rolleyes.gif
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janr
Beitrag 29.01.2016, 12:34
Beitrag #98


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Zitat (DMHH @ 29.01.2016, 12:09) *
erneut die Nachfrage, auf welcher Grundlage die Feststellung beruht, dass Person A zu Grundstück/Flurstück X mit dem Auto kommen können muss.
Steht da auch "Flurstück muss mit dem Fahrrad erreichbar sein" oder "Flurstück muss mit dem 40-Tonner erreichbar sein"? ...

Anliegergebrauch. Wurde nicht nur hier erklärt.
Wenn es mit dem 40-Tonner sein muß, dann sollte man geklärt haben ob der Gehweg das aushält und ihn evtl auf eigene Kosten soweit herrichten.
Hat aber mit der Situation hier nix zu tun rolleyes.gif

Zitat (DMHH @ 29.01.2016, 12:09) *
... Es gibt in Hamburg Straßen, da ist zum Beispiel ein Radfahrstreifen aufgepinselt. Neben dem Radfahrstreifen darf auf dem Hochbord geparkt werden.
Jetzt möchte Person B, wohnhaft in dieser Straße ausziehen. Mit Umzugsfirma.
Wo darf der 7,5Tonner stehen? ...
Auf dem Grundstück und dazu darf er auf kürzesten Weg Radwege und Gehwege queren.
So als Beispiel.

Der Rest (a, b und c) hat nix, aber auch gar nix mit der Sache hier zu tun. crybaby.gif


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DMHH
Beitrag 29.01.2016, 13:21
Beitrag #99


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Anliegergebrauch erstreckt sich aber nach der Definition hier:
http://www.rechtslexikon.net/d/anliegergeb...gergebrauch.htm

ausdrücklich nicht darauf, mit dem Auto bis vor die Haustür fahren zu dürfen.


Und im Umzugsbeispiel steht das Wohnhaus direkt und vollständig, ausschließlich auf einem privaten Grundstück. Und da sehe ich dann Parallelen. Denn du sagst: durch den Anliegergebrauch muss ein Autofahrer jederzeit zu seinem Grundstück gelangen können, notfalls eben auch auf dem Gehweg fahrend, wenn dies der kürzeste Weg ist.
Dem folgend darf der Umzugswagen als Anliegergebrauch auch auf dem Gehweg parken, weil dies die einzige Möglichkeit ist, Möbel aus der Haustür auf die Ladefläche zu wuchten.

Wieso ist eigentlich vor dem Befahren mit dem LKW zu prüfen, ob der Untergrund tragfähig ist? Wenn ich mit meinem Porsche Cayenne und seinem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,5t also längs auf dem Gehweg rangieren darf - muss ich da nicht auch gucken, ob der Untergrund so gestaltet ist, dass dieser ein wiederholtes Befahren aushält? think.gif
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janr
Beitrag 29.01.2016, 14:17
Beitrag #100


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Es geht nicht darum an ein Grundstück zu kommen, sondern zu bzw auf ein Grundstück zu kommen.
Also ist das mit dem Umzug nicht relevant.
Aber bei HVen oder Ähnlichem per Genehmigung (die man sowieso braucht) ist was möglich wink.gif

Das BVerwG-Urteil aus dem Jahr 94 besagt, daß es in Innnenstädten nicht immer zum Kernbereich des Anliegergebrauchs gehört.

Was sich auf bestimmte Bebauungen bezieht und nicht darauf, daß dort ein Gehweg in einer bestimten Länge befahren wird.

Was du dich immer auf das Gewicht beziehst ist auch egal, denn beobachte mal eine Baustelle und welche FZe da und wie und auf welchem Weg sie zur Baugrube kommen.

Gehwege leiden hier in München eher selten, weil der Untergrund hier die Schotterebene ist.

In Berlin mag das anders sein, die bauen ja auf Sand.

Daher ist es in der Gemeinde München auch nicht Pflicht sich eine Zufahrt genehmigen zu lassen.
Man muß nur nachfragen wie es mit der Belastbarkeit des Gehwegs an der Stelle aussieht, wenn man mit entsprechenden FZen drüber will.
Wenn man dann was umbauen muß, dann braucht es für den Umbau eine Genehmigung und man muß selber dafür aufkommen.
Auch eine Absenkung ist nicht notwendig, wenn erwünscht dann aber nur mit Umbaugenehmigung.

Daher kommen hier auch viele auf die Idee sich ein Stück Gartenzaun vom Vorgarten zu entfernen und sein FZ im Vorgarten abzustellen, weil es auf der Straße so wenig Parkplätze gibt.

Wegen dem Anliegergebraucht geht das, wegen der Belastbarkeit des Gehwegs mit einem PKW geht das auch.
Ganz klar auf dem kürzest möglichem Weg aber da gibt es auch keine Längenvorschriften.

Ist was im Weg, (Litfassäule, Baum, Grünzeugs) dann halt entsprechend länger.


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