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> Renitenter Radfahrer nötigt Kraftfahrer
oimara
Beitrag 29.01.2016, 19:17
Beitrag #101


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sigggi
Beitrag 29.01.2016, 20:08
Beitrag #102


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So eine Diskussion hatten wir doch schon mal.


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Kühltaxi
Beitrag 30.01.2016, 11:44
Beitrag #103


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Zitat (DMHH @ 29.01.2016, 13:21) *
Anliegergebrauch erstreckt sich aber nach der Definition hier:
http://www.rechtslexikon.net/d/anliegergeb...gergebrauch.htm
ausdrücklich nicht darauf, mit dem Auto bis vor die Haustür fahren zu dürfen.

"Jedenfalls in städtischen Ballungsgebieten" steht da. Wahrscheinlich sind Fußgängerzonen gemeint, bestimmt aber nicht die Fuß-/Radwege die ohne Straße zu manchen Häusern in bescheuert geplanten Neubaugebieten wie z. B. in Meckenheim führen. Da stehen dann rausziehbare Stäbe und die Hausbesitzer haben Schlüssel dafür.


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
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Heinz Wäscher
Beitrag 30.01.2016, 15:48
Beitrag #104


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Wie sind diese "Verkehrsflächen" denn gewidmet? whistling.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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janr
Beitrag 30.01.2016, 18:27
Beitrag #105


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Zitat (oimara @ 29.01.2016, 19:17) *
... wir machen uns die Welt, wie sie uns gefällt!
Recht bleibt recht. wavey.gif
In manchen (wenigen) anderen Gemeinden sind Zufahrten genehmigungspflichtig, hier in München nicht. cool.gif


Zitat (Heinz Wäscher @ 30.01.2016, 15:48) *
Wie sind diese "Verkehrsflächen" denn gewidmet? whistling.gif
Is doch nicht wichtig rolleyes.gif


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Arthur Dent
Beitrag 30.01.2016, 20:17
Beitrag #106


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Zitat (janr @ 30.01.2016, 18:27) *
Zitat (Heinz Wäscher @ 30.01.2016, 15:48) *
Wie sind diese "Verkehrsflächen" denn gewidmet? whistling.gif
Is doch nicht wichtig rolleyes.gif

Das heißt, ich hätte gar nicht über den Zaun klettern müssen, um den Cache am Rastplatz Herrenthey zu loggen, sondern hätte auch mit dem Fahrrad oder zu Fuß über die Autobahn gedurft? think.gif


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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Cabronito
Beitrag 30.01.2016, 20:56
Beitrag #107


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Wenn's der kürzest mögliche Weg ist: djanr ja! thread.gif

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
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janr
Beitrag 30.01.2016, 23:29
Beitrag #108


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Na übertreibt mal nicht.

In einer Straße werden Straßenteile nicht einzeln gewidmet.

In meinem Beispiel ist der Kiesstreifen öffentliche Straße, wie der Gehweg und der Radweg den man queren muß um dahin zu kommen.

Jeder dachte nur, daß diese Fläche zum Grundstück gehört.

Und ja ich fahre den Gehweg oder den Radweg einer als öffentliche Straße gewidmeten Straße entlang um auf mein Grundstück zu kommen.

Und über einen Zaun oder über ein Gebäude geht nicht, das hat DMHH schon verlinkt. Da gibt es ein BVerwG-Urteil.

Dennoch bleibt, daß der Anliegergebrauch ein besonderes Nutzungsrecht des Anliegers insb. an öffentlichen Straßen ist.


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Heinz Wäscher
Beitrag 31.01.2016, 00:36
Beitrag #109


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Zitat (janr @ 30.01.2016, 18:27) *
Zitat (Heinz Wäscher @ 30.01.2016, 15:48) *
Wie sind diese "Verkehrsflächen" denn gewidmet? whistling.gif
Is doch nicht wichtig rolleyes.gif

Aber sischer doch - schließlich hätte ich auch gerne solche Poller bei mir in der Straße als Hindernisse. whistling.gif


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janr
Beitrag 31.01.2016, 00:46
Beitrag #110


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Was hat das mit der Widmung zu tun? Da komm ich jetzt nicht mit think.gif


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HeinerHainer
Beitrag 01.02.2016, 06:40
Beitrag #111


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Irgendwie wird das Thema so Zerredet.
Ausser janr denkt wohl keiner, das die Autofahrer dort fahren dürfen, auch die Autofahrer nicht.
Es geht doch darum die Situation zu entschärfen.
Weitere Ideen?



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Gruß Heiner
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janr
Beitrag 01.02.2016, 11:28
Beitrag #112


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Zitat (HeinerHainer @ 01.02.2016, 06:40) *
... Ausser janr denkt wohl keiner, das die Autofahrer dort fahren dürfen, auch die Autofahrer nicht. ...

Wenn die Autofahrer das nicht denken würden, dann gäbe es das Problem dort nicht. blink.gif

Ich versuche vor allem zu sensibilisieren.

Als ich mein (fast identisches) Beispiel brachte, sagte jeder: "Klar erlaubt".

Wenn es aber hier Thema wird, daß man dort hin gelangen muß und das wegen einem Hindernis länger dauert, dann darf man das angeblich nicht.
Und das obwohl es dafür einen Grundlage gibt rolleyes.gif

Wie man die Situation entschärfen kann und das in meinen Augen als einzigste Lösung, brachte ich auch schon als Bild.
Dazu sagte dann keiner was think.gif


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HeinerHainer
Beitrag 01.02.2016, 13:03
Beitrag #113


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Zitat (janr @ 01.02.2016, 11:28) *
Zitat (HeinerHainer @ 01.02.2016, 06:40) *
... Ausser janr denkt wohl keiner, das die Autofahrer dort fahren dürfen, auch die Autofahrer nicht. ...

Wenn die Autofahrer das nicht denken würden, dann gäbe es das Problem dort nicht. blink.gif
Ne, Glaube ich nicht. Ehrt dich aber smile.gif
Zitat (janr @ 01.02.2016, 11:28) *
Ich versuche vor allem zu sensibilisieren.
Wenn das dein Anliegen ist, Ehrt auch das dich. Lesen tut sich das wie Inschutznahme der Autofahrer mit theoretischen Möglichkeiten.
Zitat (janr @ 01.02.2016, 11:28) *
Wie man die Situation entschärfen kann und das in meinen Augen als einzigste Lösung, brachte ich auch schon als Bild.
Dazu sagte dann keiner was think.gif
Ja, nur das hilft den Fußgängern und Radfahrern im Moment auch nicht.
Dein Vorschlag sollte doch die Schutzbügel sein. Ich finde das Praktikabel, aber auch irgendwie Absurd. Da wird ein Zaun gebaut, damit die Autofahrer nicht mehr den Fuss- und Radweg querend auf dan Rasen können. Nun muß man auch noch zusätzliche Bügel aufstellen, damit die Autofahrer nicht auf den Rasen können, weil sie die Wege Längsseits befahren und dabei andere Passanten noch belästigen. Liest sich nach Absurdistan. Jeder freie Quadratmeter muß so Eingehaust werden, das kein Auto - Egal wie - darauf kommen kann, sonst wird Geparkt.


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janr
Beitrag 01.02.2016, 13:08
Beitrag #114


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Ne ne ne, der Zaun ist ja das Problem. Der hätte dort nicht entstehen dürfen weil er als Hinderniss umfahren werden darf.

Auf, oder besser direkt an der Grundstückgrenze gehört der Zaun oder so Poller hin, dann fährt auch keiner dort hin und somit auch keiner auf dem Gehweg oder Radweg. wavey.gif

Solange aber das Grundstück einem erlaubten Parkplatz ähnelt solange ist das Hinkommen zum Grundstück eine art Grundrecht. wavey.gif


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HeinerHainer
Beitrag 01.02.2016, 13:25
Beitrag #115


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Zitat (janr @ 01.02.2016, 13:08) *
Solange aber das Grundstück einem erlaubten Parkplatz ähnelt solange ist das Hinkommen zum Grundstück eine art Grundrecht. wavey.gif
laugh2.gif Bei Motortalk oder so, wirst du für sowas bestimmt Begeisterung auslösen laugh2.gif

Nur weil etwas einem erlaubten Parkplatz ähnelt hat aber ganz sicher keinerlei Art Grundrecht da mit einem KFZ hinzukommen.


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janr
Beitrag 01.02.2016, 18:17
Beitrag #116


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Schon mal was davon gehört, daß man auch erkennen können muß was falsch ist?

Nur weil auf einem Zettel steht, daß dort das Parken unerwünscht ist, muß man nicht blindlings davon ausgehen, daß auch der augenscheinliche Anschein dazu stimmt und immer sagen: "Das darf man dort nicht".

Genau deshalb wurde bei meinem zum Faden fast identischen Beispiel ja das Parken auf solchen Flächen als erlaubt angesehen. rolleyes.gif

Identische Parkplätze aber auf einem ganz klar erlaubt auf dem anderen ganz klar verboten, nur um der Diskussion Willen. crybaby.gif



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HeinerHainer
Beitrag 02.02.2016, 08:03
Beitrag #117


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Bei deinem Beispiel wurde von einem Privatgrundstück ausgegangen. Der Vermeintliche Besitzer wird im Vereinsheim einfach verbreitet haben, das man da Parken darf. Und das war auch noch falsch. Ansonsten sah das auch für mich nicht wie ein Parkplatz aus.
Soll denn alles wo ein PKW drauf passt ein Parkplatz sein?
Und die Fläche in HH ist auch kein Parkplatz. War auch nie einer. Das ist einfach ein Rasen im Stadtbesitz und damit kein Parkplatz! Und dadurch das da etliche Illegal parken, wird das immer noch kein Parkplatz.


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Ostfriese69
Beitrag 02.02.2016, 12:45
Beitrag #118


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Dürfen denn die Rasenflächen im Englischen Garten beparkt werden und wenn nein, warum nicht?
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janr
Beitrag 02.02.2016, 13:10
Beitrag #119


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Die Rasenflächen im Englischen Garten können nicht beparkt werden, weil dort Drängegitter sind und außerdem Blauschilder für Fußgänger und Radlfahrer.

Die Kiesflächen jenseits der Fahrbahn im Englichen Garten dürfen beparkt werden, sind sogar extra dafür hergerichtet worden.
Auch ohne beschilderung ganz klar erkennbar. wavey.gif Mußt dir mal angucken. wink.gif

@HeinerHainer: In der Art mein ich das doch auch. In beiden Fällen kann man von Privatgrund ausgehen der beparkt werden darf, weil es nach "ausserhalb der Straße" aussieht.

In beiden Fällen muß für den VT klargestellt werde,n daß dies nciht der Fall ist.

In meinem Fall hat man ein kleines Zäunchen zur vermeintlichen Parkfläche gebaut und so ist das klar erkennbar.

Im Fall des Fadens baut man an seltsamer Stelle einen Zaun hin, weil vllt Radler und Fußgänger voreinander geschützt werden müßen verbietet aber nicht wirksam das hinkommen zum vermeintlichen Privatgrund.


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Explosiv
Beitrag 02.02.2016, 13:24
Beitrag #120


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Zitat (janr @ 02.02.2016, 13:10) *
Die Rasenflächen im Englischen Garten können nicht beparkt werden, weil dort Drängegitter sind und außerdem Blauschilder für Fußgänger und Radlfahrer.


Wenn man aber doch auf die Fläche will.... Wären es Privatflächen, würdest Du doch wegen Gemeingebrauchs die Blauschilder als nicht hinderlich ansehen. wink.gif
Zitat
Im Fall des Fadens baut man an seltsamer Stelle einen Zaun hin, weil vllt Radler und Fußgänger voreinander geschützt werden müßen verbietet aber nicht wirksam das hinkommen zum vermeintlichen Privatgrund.


Wieso, da stehen doch Blauschilder whistling.gif

Einmal verhindern die Blauschilder ein Befahren bis zur begehrten Fläche des Parkens, einmal nicht. think.gif
Und das nur, weil es einmal öffentliche Grünfläche ist und im anderen Fall private Fläche, die aber nicht ordentlich erschlossen ist. pinch.gif
Ich bleibe dabei: soll man über einen gebläuten Weg in Längsrichtung legal eine Fläche mit anderem Verkehr erreichen können, so ist da ein Zz "anderer Verkehr frei" anzuordnen.
Alles andere ist Wildwuchs. ranting.gif

Aber da es so wenig Gärtner hat.... crybaby.gif


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HeinerHainer
Beitrag 02.02.2016, 13:31
Beitrag #121


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Ach, die Autofahrer kennen alle einen der Behauptet die Rasenfläche gehöre Ihm und die dürften da alle parken?
Oder willst du sagen: Jeder darf auf jedem Privatgrundstück parken? Na, da hab ich ja Glück das mir nicht so viel los ist und ich noch auf meinen Rasen gehen kann. Der ist schliesslich Privatfläche, sogar ohne das befahrens eines Sonderweges mit einem PKW zu erreichen, trotzdem würde ich jeden der meint da einfach parken zu dürfen für nicht ganz normal halten.


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janr
Beitrag 02.02.2016, 15:34
Beitrag #122


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Zitat (Explosiv @ 02.02.2016, 13:24) *
... Wären es Privatflächen, würdest Du doch wegen Gemeingebrauchs die Blauschilder als nicht hinderlich ansehen. wink.gif ...

Der Englische Garten ist Privatgrund, die Wege verkehrsrechtliche entsprechend gewidmet. Aber darum geht es ja nicht.

Es geht um eine längliche Kiesfläche (kein Rasen) am Rande eines privaten Grundstücks wo jeder augenscheinlich erkennt, daß es nicht zur Straße gehören kann.

Und npochmal: Ich fahre über blauschilder Wege zu meinem Grundstück !!! Warum??? Weil es erlaubt ist!!! Warum ist es erlaubt??? Anliegergebrauch!!!

Hier nochmal der Blick vor dem Zaun an meinem Beispiel. Wenn auf dem Seitenstreifen alles zu geparkt war wurde munter auf den Gehweg und auf dem Blauschildradweg entlang gefahren und da sagt jeder: Das ist ja was anderes. crybaby.gif

Hier noch mal schnell ein anderes Beispiel Da befährt man auch einen gemeinsamen Geh und Radweg (Blauschild!) um zur Kiesfläche zu kommen.

Wenn dort was im weg ist, wird auch den Geh-Rad-Weg entlanggefahren.

Wetten hier sagt jetzt auch jeder: Klar das gehört ja zum Grund des Friedhofs.
Aber das stimmt nicht. Diese Kiesfläche gehört wie die Kiesfläche an der Gartenanlage zur Straße und ist entsprechend wie die andere Fläche als öffentliche Straße gewidmet.


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Arthur Dent
Beitrag 02.02.2016, 17:15
Beitrag #123


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Demnach wären ja "Anlieger Frei"-Schilder an Rad- und/oder Gehwegen überflüssig. Trotzdem werden sie mancherorts montiert. Wie dem auch sei, ich Teile die Ansicht, daß durch Anliegergebrauch gedeckt sein soll, das man zu einem Grundstück, welches einem weder gehört, noch der Besitzer das Parken den betreffenden Verkehrsteilnehmern gestattet hat, bis zu 200m im Längsverkehr über Sonderwege fahren darf definitiv nicht. Auch gibt es keinen Anspruch darauf, das jedes Grundstück mit KFZ erreicht werden können muß.


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Explosiv
Beitrag 02.02.2016, 17:30
Beitrag #124


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Zitat (janr @ 02.02.2016, 15:34) *
Und npochmal: Ich fahre über blauschilder Wege zu meinem Grundstück !!! Warum??? Weil es erlaubt ist!!! Warum ist es erlaubt??? Anliegergebrauch!!!

Weil Dich noch niemand angezeigt hat? Bei uns hat es Schrebergärten mit Zugang nur über Wasserwirtschaftsweg. Dürfen da die Autos auch langfahren, um an ihrem Garten die Ernte einzufahren? Erlaubt sind nur Fuß- und Radlinge auf eigene Gefahr, Verbot für Mofas und allem darüber in der Hackordnung. Aber Anliegergebrauch sticht anscheinend alles. whistling.gif
Zitat
Hier nochmal der Blick vor dem Zaun an meinem Beispiel. Wenn auf dem Seitenstreifen alles zu geparkt war wurde munter auf den Gehweg und auf dem Blauschildradweg entlang gefahren und da sagt jeder: Das ist ja was anderes. crybaby.gif


Ich nicht. Soll der Seitenstreifen hinter dem Hochbord beparkt werden, darf auf dem Seitenstreifen vor dem Hochbord nicht geparkt werden, wenn es dies behindern würde. Vorgeschlagene Abhilfe: alle paar Autolängen ein abgesenkter Bordstein. Und kein wildgewordenes längsfahren auf Geh- und Radwegen.
Zitat
Hier noch mal schnell ein anderes Beispiel Da befährt man auch einen gemeinsamen Geh und Radweg (Blauschild!) um zur Kiesfläche zu kommen.

Wenn dort was im weg ist, wird auch den Geh-Rad-Weg entlanggefahren.


Genauso verboten. Das Queren und auf den Kiesbereich, der mit ein wenig Grün dezent vom Hochbord getrennt ist, einfahren und dort machen, was man will, ist in Ordnung.
Im Falle einer Blockage aber einfach über den Geh- und Radweg fahren, nur weil es geht, ist nicht legal. Ich bin für Sprengfallen.
Zitat
Wetten hier sagt jetzt auch jeder: Klar das gehört ja zum Grund des Friedhofs.
Aber das stimmt nicht. Diese Kiesfläche gehört wie die Kiesfläche an der Gartenanlage zur Straße und ist entsprechend wie die andere Fläche als öffentliche Straße gewidmet.

Wette verloren. Mir ist es schnurzegal, wem die Flächen gehören. Parken darf man darauf nur, wenn man legal hinkommt. Ist das erwünscht, sollte unter dem blauen Lollie ein "Parkverkehr frei" oder so was ähnliches hängen.
Ist leider verbreitete Autofahrermentalität, überall dort zu fahren und/oder zu parken, wo das Fahrzeug nicht im Erdboden einsinkt oder sonstwie zu Schaden kommt. Ist mir in der Charta der Menschenrechte aber noch nicht aufgefallen, dieses Grundrecht.

Und ja, es gibt Flächen auf Privatgrund, die nicht erschlossen sind und daher auch nicht mit KFZ legal zu erreichen sind.


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Kuli
Beitrag 02.02.2016, 17:45
Beitrag #125


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Zitat (Arthur Dent @ 02.02.2016, 17:15) *
Demnach wären ja "Anlieger Frei"-Schilder an Rad- und/oder Gehwegen überflüssig.
Nicht nur dort, auch beispielsweise an Zeichen 250.

Was zählt denn unter "Anliegergebrauch"? Wer sagt denn, dass man sein Grundstück mit einem PKW erreichen können muss?

Fährt janr bei diesem VZ auch mit seinem 40t zu seinem Grundstück und beruft sich auf Anliegergebrauch?


Achja: Anhand der Anzahl der Satzzeichen sieht man immer, wenn jemandem die Argumente ausgehen whistling.gif
Zitat (Explosiv @ 02.02.2016, 17:30) *
Zitat (janr @ 02.02.2016, 15:34) *
Hier nochmal der Blick vor dem Zaun an meinem Beispiel. Wenn auf dem Seitenstreifen alles zu geparkt war wurde munter auf den Gehweg und auf dem Blauschildradweg entlang gefahren und da sagt jeder: Das ist ja was anderes. crybaby.gif
Ich nicht.
Ich auch nicht.
Der Bereich hinter dem Gehweg ist nicht wirklich als "Einfahrt" zu erkennen. Daher darf auf dem Seitenstreifen geparkt werden. Dies aber auch allein schon wegen Zeichen 314.

Wenn nun jemand auf das Grundstück fahren möchte und der Seitenstreifen belegt ist: Pech gehabt tongue.gif

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Schattenfell
Beitrag 26.04.2016, 19:52
Beitrag #126


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An der besagten Straße wurden nunmehr einige Pfosten in den Radweg betoniert. Bislang sind die so genannten Parkflächen noch frei, weil die Kraftfahrer mit Haltverboten vom Grünstreifen vertrieben wurden, aber ich kann mir ja nicht vorstellen, dass niemand auf die Idee kommt, einfach durch die drei Meter Breite Lücke neben dem zugepollerten Radweg zu fahren…

Mal schauen, ab wann dort wieder geparkt wird. Es werden sich ja nun kaum alle Kraftfahrer plötzlich einen Stellplatz im Parkhaus nebenan anmieten.
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Schlepper
Beitrag 27.04.2016, 10:16
Beitrag #127


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Halteverbote? Mit welcher Art ZZ denn?

Seitenstreifen wäre spannend, denn dann wäre das Parken ja grundsätzlich erlaubt gewesen. think.gif


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Schattenfell
Beitrag 27.04.2016, 17:50
Beitrag #128


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Ganz dröge „Haltverbot ab 25.04.“

Klappt natürlich eigentlich auch nur, wenn man das Ding für eine Fahrbahn hielte…
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Heinz Wäscher
Beitrag 28.04.2016, 00:29
Beitrag #129


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Zitat (Schattenfell @ 26.04.2016, 20:52) *
Es werden sich ja nun kaum alle Kraftfahrer plötzlich einen Stellplatz im Parkhaus nebenan anmieten.
Es gibt also ausreichend Parkraum dort der halt nur kostenpflichtig ist? blink.gif


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Schattenfell
Beitrag 28.04.2016, 11:26
Beitrag #130


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Zitat (Heinz Wäscher @ 28.04.2016, 01:29) *
Es gibt also ausreichend Parkraum dort der halt nur kostenpflichtig ist? blink.gif


In der mittlerweile leider verschwundenen Anfrage, die ich auf der ersten Seite bereits verlinkt hatte, stand drin, dass dort primär die Anwohner von nebenan parkten, die nicht bereit waren, einen Stellplatz im Parkhaus anzumieten.
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rapit
Beitrag 28.04.2016, 15:06
Beitrag #131


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Können wir Fotos von Pollern und HV bekommen? dribble.gif


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Schattenfell
Beitrag 28.04.2016, 16:03
Beitrag #132


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Für Fotos verweise ich frech auf das Nachbar-Forum: http://www.radverkehrsforum.de/index.php/T...20156#post20156
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oscar_the_grouch
Beitrag 28.04.2016, 18:51
Beitrag #133


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Na siehste, steht doch da: "Privatparkplatz" smile.gif
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rapit
Beitrag 28.04.2016, 19:30
Beitrag #134


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Dazu passt, dass keine Poller auf diesen Streifen gesetzt wurden. Eine Erklärung wäre, dass es Privatgrund ist.

Aber diese hübsche Befestigung auf Bild 5 ist eigentlich was für @ukr.


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Heinz Wäscher
Beitrag 28.04.2016, 21:29
Beitrag #135


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Warum hat man denn überall das weggelassen?


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Schlepper
Beitrag 28.04.2016, 21:34
Beitrag #136


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Zitat (oscar_the_grouch @ 28.04.2016, 19:51) *
Na siehste, steht doch da: "Privatparkplatz" smile.gif
Das Schild bezieht sich m.E. auf den Garagenvorplatz, wo der Porsche steht. Gegen Privatgrund spricht, dass die Wasser- und Telefonleitungen unter dem Matschstreifen liegen und eine Litfaßsäule dort auch herumsteht. Es wäre sehr unüblich in Hamburg. Denn üblicherweise stehen die Werbesäulen und die Glasfaser-Verteilerschränke auf den öffentlichen Wegen, egal, wie eng es dadurch wird. Und zur damaligen Umbauphase lagerte auch lange Baumaterial auf diesen Flächen. Und an der Stelle, wo der Porsche steht, war damals eine breite Ausbuchtung der Fahrbahn für den damaligen LKW-Lieferverkehr. Da lagen die Gehwege noch direkt an der Hecke auf der Höhe.

Edit: Es war sogar zeitweise der Notgeh- und Radweg. Sogar mit richtigen ZZ: Streetview-Bild laugh2.gif


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Kuli
Beitrag 29.04.2016, 07:16
Beitrag #137


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Zitat (Heinz Wäscher @ 28.04.2016, 22:29) *
Warum hat man denn überall das weggelassen?
Was sollte es aussagen? Dort ist doch gar kein Seitenstreifen vorhanden.
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oscar_the_grouch
Beitrag 29.04.2016, 18:58
Beitrag #138


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Zitat (rapit @ 28.04.2016, 19:30) *
Aber diese hübsche Befestigung auf Bild 5 ist eigentlich was für @ukr.


Na sag mal spinnst du?! Hast du ne Ahnung wieviel GafferTape die um den Baum hätten wickeln müssen um das Schild "fachgerecht" anzubinden?
Was das kostet, wo das Schild schon ab 500 aufwärts zu Buche schlägt!
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Schattenfell
Beitrag 25.05.2016, 12:26
Beitrag #139


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Ich will noch einmal frech ins andere Forum verlinken — Man hat jetzt an der Aktion „Unsere Stadt soll schöner werden“ teilgenommen und mit der Gießkanne Absperrelemente ohne Ende über den Grünstreifen verstreut: https://www.radverkehrsforum.de/index.php/T...20983#post20983
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Epaminaidos
Beitrag 26.05.2016, 10:46
Beitrag #140


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Zitat (Schattenfell @ 21.01.2016, 15:36) *
Handelt es sich dabei um Nötigung seitens der Radfahrer?
Ich haben den Thread gerade durchgeackert und kein abschließende Antwort auf die ursprüngliche Frage gefunden.
In einem anderen Kontext (Sitzblockaden) habe ich das neulich recherchiert:
So lange nur ein einzelnes Auto blockiert wird, erfüllt ein Fußgänger durch seine bloße Anwesenheit niemals den Straftatbestand der Nötigung gegenüber dem Autofahrer. Nichtmal dann, wenn sich ein Dutzend Menschen auf eine Hauptstraße setzen und sie so blockieren.
Das ging hoch bis zum BGH und BVG und darf wohl erstmal als gesichert angesehen werden.

Anders sieht es aus, wenn:
- Der Fußgänger irgendwelche darüber hinaus gehenden Drohungen macht (ist logisch, oder?)
- Ein zweites Auto blockiert wird

In beiden Fällen sind dann die sonstigen Voraussetzungen von Nötigung zu prüfen (Rechtswidrigkeit, Verwerflichkeit, etc).

Das BVG hat das damit begründet, dass durch die Anwesenheit von Fußgängern keine objektive Unmöglichkeit des Weiterfahrens besteht. Theoretisch könnte ein Autofahrer einfach durch die Fußgänger durchfahren (oder drüber).
Für ein Fahrrad müsste das analog gelten. Denn objektiv gesehen, kann der Autofahrer auch einfach durch einen Radfahrer durchfahren. Das macht auch nicht mehr kaputt als eine wütende Horde Demonstranten.

Vorsichtig muss man sein, wenn noch ein zweites Auto blockiert wird. Denn durch die Anwesenheit des ersten Autos wird das zweite objektiv an der Weiterfahrt gehindert. Denn das zweite kann dann nichtmal theoretisch einfach weiterfahren. Unter bestimmten Voraussetzungen liegt dann eine Nötigung des zweiten Autos vor.
Nachlesen kann man das unter "zweite-Reihe-Rechtsprechung".
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Schlepper
Beitrag 26.05.2016, 10:56
Beitrag #141


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Zitat (Epaminaidos @ 26.05.2016, 11:46) *
Unter bestimmten Voraussetzungen liegt dann eine Nötigung des zweiten Autos vor.
Unter anderem muss die Anwendung der "Gewalt" dann noch rechtswidrig sein.

Übertragen auf diesen Fall sehe ich gerade die Rechtswidrigkeit hier nicht gegeben. Denn ein Fußgänger darf auf einem Gehweg gehen und auch herumstehen. Ein Radfahrer darf auf einem Radweg fahren und zumindest auf einem Gehweg herumstehen. Ein Autofahrer darf sich grds. auf keinem der Wege aufhalten. (Gehwegüberfahrten ausgenommen).


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Epaminaidos
Beitrag 26.05.2016, 11:21
Beitrag #142


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Zitat (Schlepper @ 26.05.2016, 11:56) *
Übertragen auf diesen Fall sehe ich gerade die Rechtswidrigkeit hier nicht gegeben.
Lies mal §240 StGB. In Abs. 2 wird "rechtswidrig" definiert. Aber nicht als "verstößt gegen ein Gesetz", sondern als "ist verwerflich".
Da kann man stundenlang diskutieren, ohne zu einem zuverlässigen Ergebnis zu kommen. In diesem konkreten Fall ist das zum Glück nicht nötig, da Nötigung wie beschrieben schon im Ansatz gar nicht vorliegen kann.
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Schattenfell
Beitrag 27.09.2016, 22:08
Beitrag #143


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In der Politik rumort es: Der Poller muss weg — sonst kann man ja gar nicht mehr auf dem Gehweg parken.
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Heinz Wäscher
Beitrag 27.09.2016, 22:17
Beitrag #144


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Leserbrief - welchen Parkplatz meint der Autor? think.gif

Zitat
...

Die einzigsten, die Probleme gemacht haben, waren die lieben Radfahrer und Fußgänger!!! Absichtliches Blockieren von Autos auf dem Radweg gehörte für einige Radfahrer zur Tagesordnung. Hupte man, um auf sich aufmerksam zu machen, ja gelte es Beschimpfungen. Etwas mehr Rücksicht von Seiten der Fußgänger und Radfahrer wäre hier von Nöten! Stattdessen geht man auf die Forderungen der GRÜNEN ein und sperrt den Parkplatz ab. Für mich nicht verständlich!


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mir
Beitrag 27.09.2016, 22:28
Beitrag #145


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Aus hanseatischer Autofahrersicht gibt es nur Fahrbahn und Parkplatz.


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Cabronito
Beitrag 27.09.2016, 22:33
Beitrag #146


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Das nennt sich dort "Quartiersbelange".

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
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nachteule
Beitrag 27.09.2016, 22:43
Beitrag #147


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Hallo, @alle,

Zitat
Zudem koste die Baumaßnahme Millionen Euro.

(Aus dem Zeitungsartikel)

Sollten diese Millionen im Haushalt übrig sein, könnte man ja ein Parkhaus bauen und die Parkplätze an die Anwohner vermieten.

Wäre interessant, wie viele diesen Service nutzen würden. rolleyes.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Schattenfell
Beitrag 27.09.2016, 22:48
Beitrag #148


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Zitat (nachteule @ 27.09.2016, 23:43) *
Sollten diese Millionen im Haushalt übrig sein, könnte man ja ein Parkhaus bauen und die Parkplätze an die Anwohner vermieten.

Wäre interessant, wie viele diesen Service nutzen würden. rolleyes.gif


Ein Parkhaus für die benachbarten Anwohner gibt es schon — ist aber halb leer, kostet nämlich Miete. Nach dem, was ich in Erfahrung bringen konnte, sagenhafte 15 Euro pro Monat.

Dann parkt man eben lieber ordnungswidrig oder nebenan auf dem Supermarktparkplatz.
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Mitleser
Beitrag 27.09.2016, 22:52
Beitrag #149


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15€??? Für so ein Schnäppchen steht das Auto trocken und leicht gesichert und man muss sich nicht mit Knöllchen Fußgängern rumärgern? Sofort!

Wie kann man da Nein sagen? mad.gif
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mir
Beitrag 27.09.2016, 23:06
Beitrag #150


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Tja, da fehlt die Parkhausbenutzungspflicht.


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