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> Neuerteilung nach über 15 Jahren - Probleme
jpebles
Beitrag 21.01.2016, 10:38
Beitrag #1


Neuling
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Hallo!

1996 wurde mir der Führerschein wegen BTM Besitzes entzogen. (lange Geschichte, da ich nie Drogen besass, sondern mein damaliger Mann diese bei uns in Haus ohne mein Wissen deponiert hatte... Der Richter sagte damals bei der Urteilsverkündung zu mir, dass es ihm Leid tut, aber Unwissenheit schützt nicht vor Strafe...- das alles ist aber eine ganz andere Gschichte)

Nun aber zu meinem Anliegen:

Vor 2 Jahren, also im Juni 2013 stellte ich bei der Stadt Hannover einen Antrag auf Neuerteilung. darauf erhielt ich ein Schreiben mit folgendem Wortlaut:

"Bei der Prüfung Ihres Antrages haben wir festgestellt, dass Ihnen die Fahrerlaubnis der KL 3 im Jahr 1996 aufgrund bestehender Rauschgiftabhängigkeit (!!!??? Verurteilung war wegen Besitzes) entzogen wurde.

Wir haben deshalb Bedenken an Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Zur Aufklärung dieser Bedenken fordern wir Sie auf, sich in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung untersuchen zu lassen. Bitte reichen Sie uns das Gutachten bis zum 23.09.2013 ein.

Der Gutachter soll zu folgender Frage Stellung nehmen:

Lässt sich aufgrund aktenkundiger Tatsachen bestehende Annahme eines Konsums von Betäubungsmitteln im Sinne des BtmG oder die missbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen bestätigen?"

Dazu gab es dann eine Liste mit Begutchtungsstellen und eine Einverständniserklärung zum Unterschreiben.

Da ich mir nicht sicher war, was auf mich zukommt, habe ich den Antrag folglich zurückgezogen.

Meiner Frage wäre: Das, was man da von mir verlangt hat, handelt es sich dabei um einen sog. Idiotentest oder eine andere Begutachtung?

Eine rein Ärztliche Begutachtung wäre ok, da ich nie im Leben irgendetwas genommen habe, ich rauche nicht, trinke keinen Tropfen Alkohol geschwiege denn, dass ich je Drogen zu mir nahm.


Nun benötige ich dringend einen Führerschein und möchte einen erneuten Antrag stellen, jedoch möchte ich dieses Mal auf alles vorbereitet sein.
Es ist doch richtig, dass man mir die BTM Geschichte nach mehr als 15 Jahren nicht mehr anlasten und als entscheidungsbegründend werten darf?
Warum ist es dennoch passiert? Wo finde ich eine entsprechende Rechtsgrundlage dazu?

Wie gehe ich jetzt richtig vor, um meinen Führerschein wiederzuerlangen?

Für Eure Tipps und Ratschläge wäre ich dankbar.

Übrigens ist mein Führungszeugnis leer und auch das Verkehrszentralregister.

Viele Grüße!

Jo







P.S. ist das nicht so, dass meine Führerscheinakte auch um solche Einträge bereinigt werden muss?
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Mr.T
Beitrag 21.01.2016, 10:56
Beitrag #2


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Zitat (jpebles @ 21.01.2016, 10:38) *
P.S. ist das nicht so, dass meine Führerscheinakte auch um solche Einträge bereinigt werden muss?
So ist es. Und damit ist die Anordnung rechtswidrig.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Kai R.
Beitrag 21.01.2016, 11:02
Beitrag #3


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Zitat (jpebles @ 21.01.2016, 10:38) *
Wie gehe ich jetzt richtig vor, um meinen Führerschein wiederzuerlangen?

stelle einen Führerscheinantrag. Wenn dann wieder eine Gutachtenanforderung kommt, musst Du Dich dagegen wehren. Gefordert wurde übrigens ein äG, aber auch das zu Unrecht.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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jpebles
Beitrag 21.01.2016, 11:20
Beitrag #4


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Zitat (Mr.T @ 21.01.2016, 10:56) *
Zitat (jpebles @ 21.01.2016, 10:38) *
P.S. ist das nicht so, dass meine Führerscheinakte auch um solche Einträge bereinigt werden muss?
So ist es. Und damit ist die Anordnung rechtswidrig.



Hallo!

Und wo finde ich das als Rechtsgrundlage in schriftlicher Form?

Gruss

Jo



Zitat (Kai R. @ 21.01.2016, 11:02) *
Zitat (jpebles @ 21.01.2016, 10:38) *
Wie gehe ich jetzt richtig vor, um meinen Führerschein wiederzuerlangen?

stelle einen Führerscheinantrag. Wenn dann wieder eine Gutachtenanforderung kommt, musst Du Dich dagegen wehren. Gefordert wurde übrigens ein äG, aber auch das zu Unrecht.



Hallo Kai!

Ja, "toll"... rolleyes.gif
Im Prinzip "weiss" ich das, nur fehlt mir dazu die Rechtsgrundlage die ich dann beim Widerspruch aufführen kann, wo finde ich sowas?

Gruss! Jo
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HeinerHainer
Beitrag 21.01.2016, 11:29
Beitrag #5


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Ich hab ja keine Ahnung, also wie Jo thread.gif aber was würde dagegen sprechen, ein äG machen zu lassen? Wenn keinerlei Konsum vorliegt, besteht da doch keine Gefahr das die Nagtiv ausfallen kann?
Ja, es würde mich auch stören sowas zu machen, wenn es da keine Grundlage für gibt, aber vielleicht beschleunigt das die Wiedererlangung des Führerscheins?


--------------------
Gruß Heiner
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Mr.T
Beitrag 21.01.2016, 11:32
Beitrag #6


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Zitat (jpebles @ 21.01.2016, 11:20) *
Und wo finde ich das als Rechtsgrundlage in schriftlicher Form?
§ 2 Abs. 9 StVG:
Zitat
Die Registerauskünfte, Führungszeugnisse, Gutachten und Gesundheitszeugnisse dürfen nur zur Feststellung oder Überprüfung der Eignung oder Befähigung verwendet werden. Sie sind nach spätestens zehn Jahren zu vernichten, es sei denn, mit ihnen im Zusammenhang stehende Eintragungen im Fahreignungsregister oder im Zentralen Fahrerlaubnisregister sind nach den Bestimmungen für diese Register zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt zu tilgen oder zu löschen. In diesem Fall ist für die Vernichtung oder Löschung der frühere oder spätere Zeitpunkt maßgeblich. Die Zehnjahresfrist nach Satz 2 beginnt mit der rechts- oder bestandskräftigen Entscheidung oder mit der Rücknahme des Antrags durch den Antragsteller. Die Sätze 1 bis 4 gelten auch für entsprechende Unterlagen, die der Antragsteller nach Absatz 6 Satz 1 Nr. 2 beibringt. Anstelle einer Vernichtung der Unterlagen sind die darin enthaltenen Daten zu sperren, wenn die Vernichtung wegen der besonderen Art der Führung der Akten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist.


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Gruß Mr.T

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jpebles
Beitrag 21.01.2016, 11:43
Beitrag #7


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Zitat (HeinerHainer @ 21.01.2016, 11:29) *
Ich hab ja keine Ahnung, also wie Jo thread.gif aber was würde dagegen sprechen, ein äG machen zu lassen? Wenn keinerlei Konsum vorliegt, besteht da doch keine Gefahr das die Nagtiv ausfallen kann?
Ja, es würde mich auch stören sowas zu machen, wenn es da keine Grundlage für gibt, aber vielleicht beschleunigt das die Wiedererlangung des Führerscheins?


Nix spricht dagegen, aber ich wusste nicht, um was für eine Untersuchung es sich handelt und auf einen "Idiotentest" ist hier wohl niemand "scharf"...
Abgesehen von der Tatsache, dass auch eine rein medizinischen Untersuchung nicht nur zeit-, sondern auch kostenaufwendig ist.
Warum soll ich das also machen, wenn das Gesetz es anders vorsieht? Nur, damit die "nette Dame" von der Führerscheinstelle die Bestätigung Ihrer Willkür bekommt?
Nein, das nun wirklich nicht. Und im Lotto habe ich bisher auch noch nicht gewonnen....

Jo
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Ernschtl
Beitrag 21.01.2016, 11:44
Beitrag #8


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QUOTE (HeinerHainer @ 21.01.2016, 11:29) *
...aber was würde dagegen sprechen, ein äG machen zu lassen?
zuerstmal die Kosten, dann der Aufwand und zuguterletzt das minimale Risiko, dass was schief läuft.
QUOTE
Wenn keinerlei Konsum vorliegt, besteht da doch keine Gefahr das die Nagtiv ausfallen kann?
Wie gesagt, minimales Restrisiko.
QUOTE
Ja, es würde mich auch stören sowas zu machen, wenn es da keine Grundlage für gibt, aber vielleicht beschleunigt das die Wiedererlangung des Führerscheins?
Nö, es verzögert die Sache.


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jpebles
Beitrag 21.01.2016, 11:47
Beitrag #9


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Zitat (Mr.T @ 21.01.2016, 11:32) *
Zitat (jpebles @ 21.01.2016, 11:20) *
Und wo finde ich das als Rechtsgrundlage in schriftlicher Form?
§ 2 Abs. 9 StVG:
Zitat
Die Registerauskünfte, Führungszeugnisse, Gutachten und Gesundheitszeugnisse dürfen nur zur Feststellung oder Überprüfung der Eignung oder Befähigung verwendet werden. Sie sind nach spätestens zehn Jahren zu vernichten, es sei denn, mit ihnen im Zusammenhang stehende Eintragungen im Fahreignungsregister oder im Zentralen Fahrerlaubnisregister sind nach den Bestimmungen für diese Register zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt zu tilgen oder zu löschen. In diesem Fall ist für die Vernichtung oder Löschung der frühere oder spätere Zeitpunkt maßgeblich. Die Zehnjahresfrist nach Satz 2 beginnt mit der rechts- oder bestandskräftigen Entscheidung oder mit der Rücknahme des Antrags durch den Antragsteller. Die Sätze 1 bis 4 gelten auch für entsprechende Unterlagen, die der Antragsteller nach Absatz 6 Satz 1 Nr. 2 beibringt. Anstelle einer Vernichtung der Unterlagen sind die darin enthaltenen Daten zu sperren, wenn die Vernichtung wegen der besonderen Art der Führung der Akten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist.



Vielen Dank! wavey.gif

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jpebles
Beitrag 21.01.2016, 12:09
Beitrag #10


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Hallo!

Wie erwirkt man eine Löschung der nicht mehr verwertbaren Daten aus meiner Führerscheinakte?

Gruss!

Jo



P.S.
Und wie verhält es sich mit einem hausinternen Vermerk in meiner Akte, dieser würde ja nicht zu den in § 2 genannten Unterlagen gehören.
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Mr.T
Beitrag 21.01.2016, 12:37
Beitrag #11


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Wenn der Vermerk sich auf zu tilgende Daten bezieht, ist auch der Vermerk zu "löschen".


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Gruß Mr.T

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jpebles
Beitrag 21.01.2016, 12:50
Beitrag #12


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Zitat (Ernschtl @ 21.01.2016, 11:44) *
Zitat (HeinerHainer @ 21.01.2016, 11:29) *
...aber was würde dagegen sprechen, ein äG machen zu lassen?
zuerstmal die Kosten, dann der Aufwand und zuguterletzt das minimale Risiko, dass was schief läuft.
Zitat
Wenn keinerlei Konsum vorliegt, besteht da doch keine Gefahr das die Nagtiv ausfallen kann?
Wie gesagt, minimales Restrisiko.
Zitat
Ja, es würde mich auch stören sowas zu machen, wenn es da keine Grundlage für gibt, aber vielleicht beschleunigt das die Wiedererlangung des Führerscheins?
Nö, es verzögert die Sache.



Hallo!

Vor einem "Restrisiko" habe ich keinrlei Besorgnis, den ich habe nie im Leben auch nur ansatzweise etws angerührt.
Meine Sorge gilt einzig und allein den Kosten und dem zeitlichen Aufwand einer solchen Unersuchung, denn diese kann durchaus 1 Jahr und ggf, mehr beanspruchen. Das ist der einzige Grund, bzw. zwei Gründe.
Würde das Gesetz hierbei eine eindeutige Erfordernis einer solchen Untersuchung vorsehen, so würde ich diese selbstverständlich machen, da es sich jedoch rechtloch anders darstellt sehe ich keine Veranlassung dazu mich einer Untersuchung zu unterziehen und dafür unnötig Geld und Zeit zu verpulvern. Wozu? Mir geht es hier um das Prinzip und um Beamtenwillkür die ich nicht druchgehen lasse. Ich bin beineiner Krankenkasse tätig und habe mich in meinem berufluchen Alltag und diesbezüglichen Entscheidungen an die Rechtsprechung zu halten, das gilt auch uneingeschränkt für die Dame von der Führerscheinstelle.

Gruss!

Jo

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 21.01.2016, 13:35
Bearbeitungsgrund: Eigenzitat gelöscht
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Ernschtl
Beitrag 21.01.2016, 12:56
Beitrag #13


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QUOTE (jpebles @ 21.01.2016, 12:50) *
Vor einem "Restrisiko" habe ich keinrlei Besorgnis,...
Restrisiko sind all die Dinge und Fehler die passieren können ohne, dass man etwas dazu kann oder darüber nachdenkt. Ausschliessen kann man dies nur indem man keine Untersuchung macht.


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jpebles
Beitrag 21.01.2016, 13:33
Beitrag #14


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aaaaahhhh....! Ok, dann besteht durchaus ein gewisses "Restrisko" bei mir: ich bin blond... twinkle.gif laugh2.gif

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 21.01.2016, 13:36
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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0160fischi
Beitrag 21.01.2016, 22:47
Beitrag #15


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Meine Güte, geh zu deinem Hausarzt, lass nen Drogentest machen und scheiß dich nicht wegen 20 oder 30 Euro ein und jeder sieht,daß du sauber bist.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 21.01.2016, 22:51
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat gelöscht
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Mr.T
Beitrag 21.01.2016, 22:57
Beitrag #16


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Wenn man keine Ahnung hat, sollte man sich besser zurückhalten.

Ich möchte dich mal erleben, wenn du jetzt ca 550€ für eine rechtswidrig angeordnete MPU zahlen sollst. Würdest du ja bereitwillig machen, auch wenn es nur etwas mehr als die von dir genannten 20 oder 30€ sind, oder?


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Gruß Mr.T

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jpebles
Beitrag 21.01.2016, 23:14
Beitrag #17


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Zitat (0160fischi @ 21.01.2016, 22:47) *
Meine Güte, geh zu deinem Hausarzt, lass nen Drogentest machen und scheiß dich nicht wegen 20 oder 30 Euro ein und jeder sieht,daß du sauber bist.



1. hast du ganz offensichtlich nicht verstanden, worum es geht
2. scheinst du keine Ahnung zu haben, wie eine solche Begutachtung vonstatten geht, geschwiege denn wie sich die diesbezügliche "Preisgestaltung" verhält...
und 3. bitte keine Antworten, wenn man keinerlei Ahnung von der "Materie" hat...

Ich bat um schlichen Rat und nicht um Kommentare.

Gruss!

Jo
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jpebles
Beitrag 22.06.2016, 20:54
Beitrag #18


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Hallo!

Ich hatte hier schon mal gepostet ***, dabei ging es darum, dass ich 2013 einen Antrag auf Wiedererteilung gestellt hatte und mir damals als Antwort folgender Text ins Haus flatterte:

"Bei der Prüfung Ihres Antrages haben wir festgestellt, dass Ihnen die Fahrerlaubnis der KL 3 im Jahr 1996 aufgrund bestehender Rauschgiftabhängigkeit (!!!??? Verurteilung war wegen Besitzes) entzogen wurde.

Wir haben deshalb Bedenken an Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Zur Aufklärung dieser Bedenken fordern wir Sie auf, sich in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung untersuchen zu lassen. Bitte reichen Sie uns das Gutachten bis zum 23.09.2013 ein.

Der Gutachter soll zu folgender Frage Stellung nehmen:

Lässt sich aufgrund aktenkundiger Tatsachen bestehende Annahme eines Konsums von Betäubungsmitteln im Sinne des BtmG oder die missbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen bestätigen?"

Darauf zog ich meinen Antrag zurück und habe nun dieses Jahr erneut einen Antrag auf Wiedererteilung gestellt.
Das war vor 6 Wochen. Heute war der von mir heiss erwartete Brief der Führerscheinstelle im Briefkasten und ihr werdet es nicht glauben: er enthält HAARGENAU DENSELBEN TEXT wie 2013 (und zwar komplett, nicht nur diese Passage, es ist eine eins zu eins Kopie des Briefes von 2013), nur die Fristen wurden an dieses Jahr angepasst.
Das gibt es doch gar nicht!!!??? Was soll das? (Verfasserin ist übrigens ebenfalls die SB von damals... ranting.gif ).

Ist es nicht so, dass meine Akte bei der FS Stelle spätestens 2014 um negative Einträge von damals (2006) hätte bereinigt werden müssen, oder diese zumindest heute nicht mehr verwertet werden dürfen?

Was mache ich denn jetzt? Wieder den Antrag zurück ziehen?

Gruss!

Jo

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 22.06.2016, 22:12
Bearbeitungsgrund: Link gelöscht, Themen verbunden
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Beitrag 22.06.2016, 21:31
Beitrag #19





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Zitat (jpebles @ 22.06.2016, 21:54) *
Das gibt es doch gar nicht!!!???

Was hast du denn anderes erwartet? Den Fehler (Abhängigkeit statt Besitz) hast du ja nie aufgeklärt, die Eignungszweifel bestehen weiterhin, was hätte also diesmal anders laufen sollen?
Zitat (jpebles @ 22.06.2016, 21:54) *
Was mache ich denn jetzt?

Vielleicht mal auf das damalige Urteil hinweisen und darauf, dass dir nie Konsum nachgewiesen wurde (wenn das zutreffend ist).
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jpebles
Beitrag 22.06.2016, 21:57
Beitrag #20


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Das habe ich doch schon bereits 2013 getan, wie kommst Du darauf, dass ich das nicht geklärt habe? Das Urteil hat die Dame doch und lesen wird sie doch wohl auch können???
Davon jedoch mal ganz abgesehen: "Danke" für Deine "hilfreiche" Antwort... Einen Moralapostel benötige ich nicht, sondern jemanden der mir eine kompetente Antwort gibt. Ich bin nicht hier, um mich vor wildfremden Menschen zu rechtfertigen, sondern stelle Fragen und erwarte eine Antwort und keine Vorhaltungen oder "Predigten"....

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 22.06.2016, 22:08
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 22.06.2016, 22:20
Beitrag #21





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Zitat (jpebles @ 22.06.2016, 22:57) *
... wie kommst Du darauf, dass ich das nicht geklärt habe?

Das hast du mit keinem Wort erwähnt. Du hast nur geschrieben, dass du daraufhin den Antrag zurückgezogen hast.
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jpebles
Beitrag 22.06.2016, 22:48
Beitrag #22


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Ich bin damals verurteilt worden und dieses Urteil hat die FST, auf dieses Urteil beruft man sich auch im Schreiben von 2013 und auch jetzt,
daher versteh ich nicht, wie man auf Drogenkonsum kommt??? Meine eigentliche Frage lautete jedoch: wieso verwertet man Eintiräge, die laut Gesetz 2014 hätten gelsöcht werden müssen, oder falls nicht möglich, so dürfen diese zumindest nicht mehr verwertet werden. Und warum macht man das dann doch bei der FST? 2014 war vor 2 Jahren...

Gute Nacht!

Jo

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 22.06.2016, 22:54
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 22.06.2016, 22:57
Beitrag #23





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Zitat (jpebles @ 22.06.2016, 23:48) *
daher versteh ich nicht, wie man auf Drogenkonsum kommt???

Ich auch nicht, daher mein Hinweis, dass ich die Sachbearbeiterin darauf hingewiesen hätte. Das ist aber natürlich hinfällig, wenn die Eintragungen sowieso nicht mehr verwertet werden dürfen. Also solltest du die SB jetzt darauf hinweisen.
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heretic12
Beitrag 23.06.2016, 16:50
Beitrag #24


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Zitat (jpebles @ 22.06.2016, 21:54) *
Ist es nicht so, dass meine Akte bei der FS Stelle spätestens 2014 um negative Einträge von damals (2006) hätte bereinigt werden müssen, oder diese zumindest heute nicht mehr verwertet werden dürfen?

Ist das mit 2006 ein Tippfehler oder war da noch was?
Hast du vielleicht mal die Fahrerlaubnis neu beantragt und den Antrag nicht zurück gezogen?
Dann würde die Verjährung erneut laufen.
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Kai R.
Beitrag 23.06.2016, 17:22
Beitrag #25


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Ich würde da anrufen (bei der Dame oder ihrem Chef/Chefin) und auf die Tilgung hinweisen. Wenn sie dann darauf beharrt: schriftliche Weigerung, das äG zu machen mit Bitte um Ablehnung des FS-Antrags, damit Du Klage einreichen kannst. Soweit wird es aber nicht kommen.


--------------------
Grüße

Kai

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jpebles
Beitrag 23.06.2016, 20:30
Beitrag #26


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Zitat (heretic12 @ 23.06.2016, 17:50) *
Zitat (jpebles @ 22.06.2016, 21:54) *
Ist es nicht so, dass meine Akte bei der FS Stelle spätestens 2014 um negative Einträge von damals (2006) hätte bereinigt werden müssen, oder diese zumindest heute nicht mehr verwertet werden dürfen?

Ist das mit 2006 ein Tippfehler oder war da noch was?
Hast du vielleicht mal die Fahrerlaubnis neu beantragt und den Antrag nicht zurück gezogen?
Dann würde die Verjährung erneut laufen.



Kein Tippfehler, es war 2006 und es war nie wieder was, weder davor, noch danach.
Ich hatte einen Ehemann der Drogen konsumiert hatte, als ich das mitbekam hatte ich mich dann irgendwann getrennt. Irgendwann bat er mich darum, einige Tage unter zu kommen, da er keine Bleibe hatte. Er hatte mir geschworen nichts und niemanden in meine Wohnung zu bringen. Lange Rede, kurzer Sinn, er tat es offensichtlich doch, denn es gab eine Wohnungsdurchsuchung mit dem Ergebnis, dass man "etwas" gefunden hatte. Danach nahm alles automatisch seinen Lauf und bei der Urteilsverkündung sagte der Richter zu mir sogar, er würde es sehr bedauern, aber Unwissenheit schützt nicht vor Strafe... So viel in Kurzfassung zu den damaligen Geschehnissen. Man hatte mir damals "automatisch, den Führerschein weggenommen, denn auch der Besitzt hat dafür bereits ausgereicht. Steht alles in meinen Unterlagen von damals drin.
So, und nun benötige ich dringend einenFührerschein und bekomme ihn einfach nicht, geschwiege denn dass ich ggf. einen neu machen könnte... Komme mir vor, wie im schlechten Film... In der Zwischenzeit hatte ich nie einen Führerschein benötigt, daher hatte ich mich bis Dato auch nicht darum gekümmert.
Und nein; ich hatte bisher den FS nicht neu beantragt, bis auf 2013 und da den Antrag auch wieder zurück gezogen (habe dafür einen Bestätigung von der FSST).
Gruss!

Jo

Zitat (Kai R. @ 23.06.2016, 18:22) *
Ich würde da anrufen (bei der Dame oder ihrem Chef/Chefin) und auf die Tilgung hinweisen. Wenn sie dann darauf beharrt: schriftliche Weigerung, das äG zu machen mit Bitte um Ablehnung des FS-Antrags, damit Du Klage einreichen kannst. Soweit wird es aber nicht kommen.


Hallo Kai!

Nochmal ganz langsam, ich soll was machen? Wenn die FS Stelle meinen Antrag ablehnt , läuft dann die 15 jährige Frist nicht erneut? Wie soll ich die Weigerung begründen? Auf die Tilgung habe ich die Dame bereits 2013 hingewiesen und zwar an dem Tag, an dem ich den Antrag anschliessend zurück zog, denn sie beharrte trotz meines Hinweises weiterhin auf das Gutachten. Damals wusste ich aber nicht das, was ich Dank dieses Forums jetzt weiss... Leider... Und es kam ja noch das Jahr 2014 dazu, wo man hätte meine Einträge löschen müssen. Dass man meinen Antrag dieses Mal wieder so "abhandelt" damit hatte ich wirklich nicht gerechnet.

Gruss!

Jo
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heretic12
Beitrag 23.06.2016, 21:16
Beitrag #27


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Zitat (jpebles @ 23.06.2016, 21:30) *
Kein Tippfehler, es war 2006 und es war nie wieder was, weder davor, noch danach.

2006 ist aber noch keine 15 Jahre her.
Wobei du schreibst, 2014 hätte alles getilgt sein sollen, was für 1996 spricht.

Jetzt hast du mich verwirrt. wavey.gif
Also nochmal für doofe: Wann wurdest du wegen Drogen verurteilt? Falls 1996: Was war 2006?

Zitat (jpebles @ 23.06.2016, 21:30) *
Nochmal ganz langsam, ich soll was machen? Wenn die FS Stelle meinen Antrag ablehnt , läuft dann die 15 jährige Frist nicht erneut?

Nicht, wenn du gegen die Ablehnung erfolgreich klagst.
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jpebles
Beitrag 23.06.2016, 22:15
Beitrag #28


Neuling
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Oh je... sorry... wieso habe ich 2006 geschrieben??? natürlich 1996!!! (ein Anfall von geistiger Umnachtung... ) 2006 war nix, nur mein Tippfehler. wavey.gif

(man oh man... bin ich "doof" keine Ahnung wie ich auf 2006 komme, da wurde mien erster Sohn geboren, vielleicht hängt deshalb das Jahr so hartnäckig in meinem Hinterstübchen?)
Jo

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 23.06.2016, 22:50
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Jack Daniels
Beitrag 24.06.2016, 18:24
Beitrag #29


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Zitat (jpebles @ 23.06.2016, 21:30) *
Dass man meinen Antrag dieses Mal wieder so "abhandelt" damit hatte ich wirklich nicht gerechnet.


Wenn Du das Gutachten verweigerst müssen Sie mit den passenden Vorschriften rüberkommen um deinen Antrag abzulehnen und dabei bewegen Sie sich dann auf ganz dünnem Eis da Sie sich Rechtswiedrig weigern Dir den Schein zu ermöglichen.
Ich würde ja sagen das Du dich an den Chef der Führerscheinstelle wenden solltest, aber es steht zu befürchten das Der hinter dieser faulen Praxis steht, ein Versuch wäre es trotzdem wert. Eine Möglichkeit wäre dann noch sich beim Landrat als obersten Dienstherren vor Ort zu beschweren das sich sein Personal über geltendes Recht hinwegsetzt selbst wenn man Sie auf die Rechtslage hinweist.
Eine Möglichkeit wäre noch über einen Anwalt anfragen zu lassen wie Sie auf dieses schmale Brett kommen, und der Sie dann gleichzeitig über die Rechtslage aufklärt.

whistling.gif Wenn man für böses Blut sorgen will - Dienstaufsichtsbeschwerde.
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jpebles
Beitrag 24.06.2016, 18:52
Beitrag #30


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Hallo alle zusammen!

Habe mich heute dazu entschlossen, ein entsprechendes Schreiben an die FS aufzusetzen und darin alles aufzuführen u.a. das geltende Recht zu zitieren (hier danke nochmal!!!) mit der "Bitte" zu mir gegenüber zu begründen, warum man von mir eine solche Untersuchung fordert. Das alles mit Fristsetzung bis zum 20.07.2016, oder Aushändigung eines Führerscheines. Solte Frist fruchtlos vergehen, so werde ich Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen.
Ich halte Telefonate für nicht unbedingt geeignet, denn man hat da nichts "in der Hand", so aber müssen die bei der FSST tätig werden und alles schwarz auf weiss präsentieren, da kann nämlich niemand hinterher sagen: "das habe ich so nie gesagt" oder "das haben sie falsch verstanden" usw... Bin gespannt, was da so kommt, oder auch nicht...

Gruss!

Jo
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jpebles
Beitrag 05.07.2016, 19:34
Beitrag #31


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Update:

Habe heute ein Gespräch mit der Leitung der FS Stelle gehabt.
Es ist unfassbar!!! Nicht nur, dass man hinter seinen Mitarbeitern steht (im Normallfall völlig korrekt), die gegen geltendes Recht verstoßen, steht nein es kommt noch dicker: falls ich das Gutachten nicht einreiche könne ich ruhig klagen, sowas würde eh Jahre dauern und dann könnte ich mir ja selbst "ausrechen" ob und wann ich meinen Führerschein jemals sehen würde...
Auf meine "Bitte" mir diese Aussagen in schriftlicher Form zu geben wurde ich nur mit einem Müden Lächeln und einem "Auf wiedersehen!" abgespeist. Und nun? zuallererst habe ich also meinen Antrag zurück gezogen und erneut 221,-€ in den Wind geblasen... ranting.gif Das kann doch nicht wahr sein!!! Was ist da denn los??? Ich war eh schon überrascht, als mir ein Mitarbeiter der FS Stelle vorher viel Glück wünschte, nur warum er das tat, das erfuhr ich erst während des Gespräches.
dry.gif
Was also nun? Dienstaufsichtsbeschwerde? Gegen wen? Wie lange dauert sowas? Bei wem stellt man diese?
Wieso setzt man sich über geltendes Recht hinweg bei der FS Stelle? Außerdem unterstellt man mir aktuell BTM Konsum, konkret: " wir gehen davon aus, dass sie zum Führen von Kraftfahrzeugen aufgrund BTM nicht geeignet sind" so der konkrete Wortlaut der Person. Auf meine Frage, wie man zu der Annahme käme wurde ich auf den (nicht verwertbaren) Eintrag hingewiesen... Mein Veto mit dem Hinweis auf geltendes Recht wurde schlicht und ergreifend "überhört" mad.gif.
Auch mein Hinweis auf einen Rechtsbeistand wurde nur milde belächelt mit den Worten: "wenn sie meinen das ihnen ein Anwalt da hilft, dann müssen sie das wohl tun...".
(sorry, ist ironisch gemeint, aber: nehmen die da bei der FS Stelle evtl. irgendwelche bewusstseinstrübenden Substanzen zu sich??? laugh2.gif think.gif) Berufsbedingt führe ich jeden Tag Gespräche mit den unterschiedlichsten Menschen die geistig auch nicht immer ganz Herr ihrer Sinne sind (ich bin bei einer Krankenkasse im Kundenoffice tätig) aber so ein Gespräch wie heute bei der FS Stelle, das habe ich noch nie erlebt.

Gruss!

Jo

P.S. eigentlich bin ich der deutschen Sprache bzw. Schrift mächtig, aber mein Tablet "verschluckt" ganze Zeilen, so dass ich quasi blind schreibe, daher sorry wegen schlechter/falscher/ fehlender Interpunktion, ggf. doppelten Wörtern usw...
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Kai R.
Beitrag 05.07.2016, 21:16
Beitrag #32


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Warum hast Du denn den Antrag zurückgezogen? Der war doch die Voraussetzung, eine schriftliche Ablehnung zu bekommen, gegen die man dann klagen kann. Das dauert keinesfalls Jahre und für rechtswidriges Handeln ist die Behörde schadenersatzpflichtig.

Jetzt bleibt nur noch der Gang zu einem Anwalt.


--------------------
Grüße

Kai

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jpebles
Beitrag 05.07.2016, 22:28
Beitrag #33


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Hallo Kai!

Den Antrag habe ich zurück gezogen, weil ich nicht möchte dass irgendeine Frist ggf. neu zu laufen beginnt.
Am Samstag fahre ich mit den Kids in die Berge für 2 Wochen und genieße meinen wohl verdienten Urlaub.
Danach werde ich mir in Ruhe einen Anwalt suchen und bis dahin kann ich halbwegs ruhig schlafen, ohne dass irgendetwas im Hintergrund "brodelt". Ich weiß gar nicht, was man sich bei der FS Stelle von dieser "Taktik" (der besser gesagt Repressalie) verspricht???? Machen die das bei allen "Wiederbeantragenden" so. oder ist es mal wieder das Phänomen: wir ärgern mal eine kleine blonde, zierliche , gut angezogene Frau, weil wir selbst mit uns unzufrieden sind... Sorry, aber sowas erlebe ich unter Frauen häufiger als man sich das vorstellen kann. Bei dem heutigen Gespräch war ich freundlich jedoch sachlich und konkret, während mein Gegenüber unfreundlich, schlecht gelaunt (und angezogen
shutup.gif wink.gif ), zynisch und unsachlich auftrat. Und so eine Person befindet sich in einer Führungsposition bei einer staatlichen Behörde.... blink.gif Irgendwie komme ich mir vor, wie im falschen Film...

Erst einmal genieße ich meinen Urlaub und versuche mich nicht über irgendwelche "ollen Zicken" zu ärgern, danach starte ich dann einen neuen Versuch, dieses Mal jedoch mittels Anwalt.

Gruss!

Jo
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Anton Gorodezki
Beitrag 05.07.2016, 23:52
Beitrag #34


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Was man sich von der Taktik verspricht kann ich Dir sagen, die Taktik hat doch bei Dir sehr gut funktioniert:

Du bist eingeknickt und hast den Antrag zurückgezogen, was heißt, dass Du nach Beratung durch einen Anwalt NOCHMAL die Gebühren für den (dann neuen) Antrag zahlen musst.

Die haben Dich geblufft und eingeschüchtert (mit dem "dauert Jahre") und Du bist wunderbar drauf reingefallen und hast genau das getan was sie wollten.


Was ist an der Taktik unklar?


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 06.07.2016, 05:55
Beitrag #35





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Zitat (Anton Gorodezki @ 06.07.2016, 00:52) *
Was ist an der Taktik unklar?

Das Motiv. Dass man bei der Führerscheinstelle blufft, eine hinterhältige Taktik anwendet und jemanden einschüchtert, nur damit man noch mal Gebühren kassieren kann, ist wohl eine der blödsinnigsten Theorien, die man hier aufstellen kann.

Die Vorgehensweise der TE kann ich allerdings auch nicht ganz nachvollziehen. Der zu Unrecht gemachte Vorwurf der Drogenabhängigkeit konnte offenbar ebenso wenig geklärt werden wie die Frage, warum die Eintragungen von 1996 noch verwertet werden. Durch den zurückgenommenen Antrag ist allerdings jetzt wieder der ursprüngliche Zustand hergestellt und man ist keinen Schritt weiter.

Also wird man jetzt ein drittes Mal den Antrag stellen müssen und dann entweder gleichzeitig eine begleitende Erklärung zu den o.g. Punkten abgeben oder eben auf einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid warten müssen.
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jpebles
Beitrag 06.07.2016, 11:42
Beitrag #36


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Ich habe mir vor Antragstellung alles geholt: Polizeiliches Führungszeugnis und den Auszug aus dem Zentralregister, alles ohne Einträge, gähnende Leere. Genau darauf sprach ich ja die Person gestern an (hatte auch die Auszüge mit) und genau darauf wurde ich ja müde weggelächelt. Ich schreibe hier ja nicht das detaillierte Gespräch auf, sondern habe lediglich den Umgang mit meiner Person im Gesprächsverlauf geschildert. Dass es die Gebühr ist, kann ich mir nicht vorstellen, das wäre ja absurd wegen rund 200,-€. Wenn es sich um 2000,-€ gehandelt hätte, dann würde ich das ggf. in Erwägung ziehen, aber so...?
Was das alles auf sich hat, das werde ich dann ja spätestens mittels Anwalt erfahren.

Gruss!

Jo

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 07.07.2016, 08:26
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Kai R.
Beitrag 06.07.2016, 12:36
Beitrag #37


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ja. Nächstes Mal lass Dich vertreten und beraten, bevor Du irgendwelche Schritte ergreifst. Den Antrag zurückzuziehen war keine gute Idee.


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Grüße

Kai

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Reinheit
Beitrag 06.07.2016, 14:21
Beitrag #38


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Ich bin zwar juristischer Laie, aber ebenfalls der Meinung, daß die TE nach schriftlicher Schilderung der Rechtslage (keine Verurteilung wegen Drogengebrauch, zudem Verwertungsverbot eventueller Eintragungen) ihren Antrag hätte aufrechterhalten sollen, um einen ablehnenden Bescheid in die Finger zu bekommen, gegen den sie hätte klagen können. Da die Behörde (in Form ihrer MA) auf die Rechtslage hingewiesen wurde, ist imho bei der rechtswidrigen Ablehnung sogar von Vorsatz auszugehen, was in der Frage des Schadenersatzes rechtserheblich sein kann.
Ob eine Dienstaufsichtsbeschwerde mit ihren drei „f“ (fristlos, formlos, fruchtlos) da weiterhelfen mag, wage ich nicht zu beurteilen. Eine Klageerhebung schon eher.
Bange machen gildet nicht!


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Holger1958
Beitrag 07.07.2016, 04:12
Beitrag #39


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Bei den Führungszeugnissen gibt es 2 Versionen, die eine die man selber beantragen kann und eine Behördenversion die man nie zu sehen bekommt. Die Behördenversion enthält alles was je vorgefallen ist. Da wird auch nichts gelöscht, gestrichen oder sonstwas. Ich habe mal als Dienstleister bei der Polizei gearbeitet, daher kenne ich das ganz genau, da waren sogar Vorfälle aus meiner Kindheit wieder Thema. Und das ist wirklich verdammt lange her.
Deutsche Behörden vergessen nichts.
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ulm
Beitrag 07.07.2016, 07:14
Beitrag #40


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Zitat (Holger1958 @ 07.07.2016, 05:12) *
eine Behördenversion die man nie zu sehen bekommt.
Selbstverständlich kannst Du das Führungszeugnis "Belegart P" einsehen. Du kannst es nach Erstellung an ein Amtsgericht Deiner Wahl senden lassen und dort einsehen und entscheiden, ob dem vorgesehenen Empfänger zugestellt wird. Daher gibt es drei Versionen des Führungszeugnis: "N" für Dich als Privatperson (z.B. zur Weiterleitung an den Arbeitgeber), "O" für Behörden in Direktzustellung (was Du vermutlich meinst) und eben "P".
Seit ein paar Jahren dann auch noch das "erweiterte Führungszeugnis" für in der Kinder- und Jugendarbeit Tätige.

...und selbstverständlich werden alte Einträge gelöscht §45 BZRG
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Holger1958
Beitrag 07.07.2016, 07:49
Beitrag #41


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Als ich vor über 20 Jahren bei der Polizei als Dienstleister angefangen habe war nix gelöscht sondern alles ab 14 Jahren auf dem Tisch. Waren keine Verurteilungen oder überhaupt gerichtliche Sachen, einfache Polizeikontakte, nur nach Polizeigesetz.
Und da gab es keine Auskunft für mich, möglich das es heute anders ist.
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ulm
Beitrag 07.07.2016, 08:20
Beitrag #42


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Das ist aber eine andere Baustelle.
Da sprichst Du von INPOL, nicht vom Bundeszentralregister.
Ein Führungszeugnis enthält die Angaben aus dem Bundeszentralregister.

Die Speicherfristen im INPOL bestimmen sich nach dem Polizeiaufgabengesetz.
Beispiel Bayern, Art. 38 PAG
Zitat
(2) Die Polizei kann insbesondere personenbezogene Daten, die sie im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungsverfahren oder von Personen gewonnen hat, die verdächtig sind, eine Straftat begangen zu haben, speichern, verändern und nutzen, soweit dies zur Gefahrenabwehr, insbesondere zur vorbeugenden
Bekämpfung von Straftaten erforderlich ist. Entfällt der der Speicherung zugrunde liegende Verdacht, sind die Daten zu löschen. Die nach § 37 Abs. 3 festzulegenden Prüfungstermine oder Aufbewahrungsfristen betragen in der Regel bei Erwachsenen zehn Jahr, bei Jugendlichen fünf Jahre und bei Kindern zwei Jahre (Regelfristen). In Fällen von geringerer Bedeutung sind kürzere Fristen festzusetzen. Die Frist beginnt regelmäßig mit dem Ende des Jahres, in dem das letzte Ereignis erfasst worden ist, das zur Speicherung der Daten geführt hat, jedoch nicht vor Entlassung des Betroffenen aus einer Justizvollzugsanstalt oder der Beendigung einer mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßregel der Besserung und Sicherung. Werden innerhalb der Frist der Sätze 3 bis 5 weitere personenbezogene Daten über dieselbe Person gespeichert, so gilt für alle Speicherungen gemeinsam der Prüfungstermin, der als letzter eintritt, oder die Aufbewahrungsfrist, die als letzte endet.

(3) In den Fällen des § 36 Abs. 1 kann abweichend von Abs. 2 eine längere Frist festgelegt werden. Wird nach Fristablauf die Aufbewahrung fortgesetzt, ist nach spätestens drei Jahren die Aussonderung erneut zu prüfen.
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Anton Gorodezki
Beitrag 08.07.2016, 21:20
Beitrag #43


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Sagt mal, man liest doch hier immer wieder dass man gegen eine Anordnung einer MPU keinerlei Rechtsmittel einlegen könne.

Warum soll das hier anders sein wenn die Behörde eine MPU verlangt?




Mögliches Motiv:

Da haben sich mehrere Leute auf der Behörde getroffen bzw. arbeiten zusammen, die

-einfach NIEMANDEN auf der Straße haben wollen, der mal irgendwie mit Alkohol oder Drogen auffällig wurde und deswegen Steine in den Weg legen wo sie können,

oder


-die einfach, auch das solls geben, sadistisch sind und Spaß dran haben.


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 08.07.2016, 21:38
Beitrag #44





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Klagen könnte man auf Erteilung der FE auch ohne MPU bzw. gegen die Versagung der Erteilung.
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Jack Daniels
Beitrag 09.07.2016, 18:55
Beitrag #45


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Ich wäre ja dafür mal den Landrat zu befragen was Er vom offenen Rechtsbruch seiner Führerscheinstelle hält und was Er dazu zu sagen hat.
Aber eine solche Anfrage hätte sicher mehr Gewicht wenn Sie über einen Anwalt läuft.

Eine weitere Eskalationsstufe könnte sein das man mit Hilfe der Presse Leidensgenossen sucht, wenn sich Welche finden würde die Ausrede Missverständnis in einem Einzelfall nicht ziehen.
Wenn man einen Journalisten findet der diesen Behörden kritisch gegenübersteht wäre das ein gefundenes Fressen.
Aber das zurückziehen des Antrags war definitiv ein Fehler.
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ts1
Beitrag 09.07.2016, 19:29
Beitrag #46


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Nach so langer Zeit ist damit zu rechnen, dass eine erneute Fahrprüfung verlangt wird.
Und wer sucht den Prüfer aus?
Was wird der Prüfer denken, wenn ein "Querulant" gegen seinen Dienstherrn prozessiert?


--------------------
MfG Thomas
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hk_do
Beitrag 09.07.2016, 19:31
Beitrag #47


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Die Fahrprüfung wird nicht von Mitarbeitern des Landkreises abgenommen, sondern von Sachverständigen der technischen Prüfstelle.

Die ist AFAIK (nachdem Bremen das als letzter geändert hat?) in keinem Bundesland mehr bei einer Behörde angeordnet, sondern es sind überall private Unternehmen mit diesem Monopol ausgestattet worden. Der Prüfer bekommt also einen Prüfauftrag und weiß nichts über die Umstände.

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Jack Daniels
Beitrag 09.07.2016, 19:47
Beitrag #48


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Je nach Wohnort kann die Prüfung eh auch im Nachbarkreis abgelegt werden.
Kenne da Einige die im ihnen nächstgelegenen Städtchen sowohl in der Fahrschule waren wie auch dort die Prüfung machten auch wenn Sie im Nachbarkreis liegt. Vielelicht ein Vorteil wenn man in einer Randgemeinde lebt.
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hk_do
Beitrag 09.07.2016, 19:52
Beitrag #49


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Der Prüfort sagt ja noch nichts über den Prüfer aus. Die TP-Monopolisten haben eh schon genug Personalmangel, die können sich garnicht für jeden Ort einen eigenen Prüfer leisten...

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jpebles
Beitrag 25.08.2016, 22:14
Beitrag #50


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Ein kleines Update zu meinem Fall:

Vor 3 Wochen stellte ich erneut einen Anrtag auf Wiedererteilung und habe mich schon innerlich auf hohe Anwaltskosten, viel Stress und Ärger eingestellt.
Heute war überraschenderweise der Brief von der FS Stelle im Briefkasten und was soll ich sagen? HALLELUJA!!!!!! Ich soll die Prüfungen machen und erhalte danach meinen Führerschein!!!! Wow! Bin so baff.... Damit habe ich nun wirklich nicht gerechnet.
So, nun also flugs eine Fahrschule aussuchen, Theorie und Praxis bestehen und dann kann ich hoffentlich in wenigen Wochen meien Führerschein endlich in den Händen halten.
Was für ein Glücksgefühl...

Vielen Dank für Eure Unterstützung und sehr hilfreiche Ratschläge.
Werde berichten, wie es so "läuft".

Viele Grüsse!

Jo
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