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> Seeperle und der EU-FS, Wohnsitz in D, verstorbene Oma in Tschechien oder Polen geboren
Ernschtl
Beitrag 06.01.2016, 21:25
Beitrag #51


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QUOTE (Doc aus Bückeburg @ 06.01.2016, 16:25) *
Es KANN auch sein, dass man in Deutschlant der Ansicht ist, die Anzahl der Trunkenheitsfahren nur mit derart drastischen Mitteln bekämpfen zu müssen.
Du bist also auch der Ansicht, dass eine MPU ein drastisches Mittel ist? Willkommen im Klub.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 06.01.2016, 23:01
Beitrag #52


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Es IST ne drastische Maßnahme:
De facto heißt das nämlich: "15 Jahre Führerschein-Entzug; Verkürzung der Sperrfrist nur bei Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens möglich".

Der Gesetzgeber hätte allerdings entsprechend formulieren sollen.
Dann würde jeder Depp kapieren, woran er ist; und er würde nicht auf der "bösen MPU-Abzocke" herumreiten, sondern die MPU als Rettungs-Strohhalm sehen.

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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Ernschtl
Beitrag 06.01.2016, 23:07
Beitrag #53


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QUOTE (Doc aus Bückeburg @ 06.01.2016, 23:01) *
...sondern die MPU als Rettungs-Strohhalm sehen.
Ich hoffe du weisst selbst, dass das Blödsinn ist.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 06.01.2016, 23:16
Beitrag #54


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Was ist denn - rechtlich betrachtet - der Unterschied zwischen
- "entweder ne MPU erfolgreich absolvieren oder 15 Jahre warten"
und
- "entweder 15 Jahre warten oder ne MPU erfolgreich absolvieren"?

Doc think.gif


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Ernschtl
Beitrag 06.01.2016, 23:28
Beitrag #55


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Kannst du die Frage bitte anders formulieren? Denn so verstehe ich ihren Sinn nicht.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 06.01.2016, 23:35
Beitrag #56


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Bei uns heißt es derzeit beispielsweise: "Für Wiederholungstäter bzw. ab 1,6 Promille (oder auch nach Lust und Laune der Führerscheinstelle) 9- 12 Monate Sperrfrist, danach MPU erforderlich, wenn KEINE MPU abgelegt wird: Verjährung und damit mögliche Wiedererteilung erst nach 15 Jahren["/i] - und alle schimpfen auf die "böse MPU.

Man hätte als Gesetzgeber die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen auch einfach anders formulieren können und sagen: [i]"Für Wiederholungstäter bzw. ab 1,6 Promille beträgt die Regel-Sperrfrist 15 Jahre; unmittelbar danach tritt "Verjährung" und somit Tilgung aus den Akten ein. Die genannte Sperrfrist kann auf 2 Jahre verkürzt werden, wenn eine Bescheinigung über eine erfolgreich absolvierte MPU vorgelegt wird"


Mir ist nicht ganz klar, was Deiner Meinung nach daran "Blödsinn" sein sollte.


Zur Klarstellung:
Ich BESTEHE nicht auf einer Sperrfrist von 15 Jahren.
Ich behaupte nur ganz "wertneutral", dass unter den von mir genannten Bedingungen eine Sperrfrist von 15 Jahren unserer derzeitigen Regelung entsprechen würde.

Doc wavey.gif


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Ernschtl
Beitrag 06.01.2016, 23:51
Beitrag #57


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Was hast du den dauernd mit der Sperrfrist bzw. Verjährung? (Die übrigens 10 Jahre beträgt)
Ich habe nur unterstrichen, dass eine MPU eine sehr drastische Massnahme ist. Für meine Begriffe zu drastisch (im Vergleich zu anderen Straftaten. Ich weiss, dass es keine Strafe ist, aber welchen Betroffenen interessiert das?)
Und als Rettungs-Strohhalm sieht das bestenfalls ein übermotivierter Psycho aber nur in den allerseltensten Fällen der Delinquent.


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Mr.T
Beitrag 06.01.2016, 23:54
Beitrag #58


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Zitat (Ernschtl @ 06.01.2016, 23:51) *
Verjährung? (Die übrigens 10 Jahre beträgt)
Anlaufhemmung sagt dir nichts? unsure.gif


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Ernschtl
Beitrag 07.01.2016, 13:40
Beitrag #59


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Doch, mir schon. Damit können sich ja dann die 15 Jahre ergeben. Die Verjährung beträgt dennoch 10 Jahre.


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Mr.T
Beitrag 07.01.2016, 13:47
Beitrag #60


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Jo.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 07.01.2016, 13:58
Beitrag #61


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Solange jemand wegen einer Trunkenheitsfahrt seinen Führerschein los ist, HAT er logischerweise keinen. Und wenn jemand keinen Führerschein hat, dann beträgt die Anlaufhemmung 5 Jahre, danach läuft die bekannte Verjährungsfrist von 10 Jahre.
Also ist dann die TF nach genau 15 Jahren "verjährt", und einer Wiedererteilung der Fahrerlaubnis steht dann nichts im Weg - es sei denn, der Delinquent hat zwischendurch irgendetwas getan, was das Zählwerk für die 5 + 10 Jahre wieder auf null setzt (z.B. einen Antrag auf Wiedererteilung gestellt und nach verpatzter MPU aus Unkenntnis nicht zurückgezogen).

Doc


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Mr.T
Beitrag 07.01.2016, 14:07
Beitrag #62


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Zitat (Ernschtl @ 07.01.2016, 13:40) *
Die Verjährung Tilgungsfrist beträgt dennoch 10 Jahre.
So wäre es richtig.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 07.01.2016, 14:08
Beitrag #63


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Meinetwegen ist die Tat nach 15 Jahren eben nicht "verjährt" sondern "vertilgt"...
Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass der Delinquent erst nach frühestens 15 Jahren wieder MPU-frei ne FE erhält.

Doc


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Mr.T
Beitrag 07.01.2016, 15:01
Beitrag #64


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 07.01.2016, 14:08) *
Meinetwegen ist die Tat nach 15 Jahren eben nicht "verjährt" sondern "vertilgt"...
Jo, ist doch eigentlich egal, wie man hier was bezeichnet. Hier sind wir ja nicht im "Verwarnungsgeld-Forum", wo es auf den Unterschied zwischen Parken und Halten oder Vorfahrt und Vorrang geht.
Sorry, dass ich besserwisserisch war. wavey.gif


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rapit
Beitrag 07.01.2016, 15:43
Beitrag #65


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 07.01.2016, 14:08) *
Meinetwegen ist die Tat nach 15 Jahren eben nicht "verjährt" sondern "vertilgt"...

Wohl bekomm's. rolleyes.gif
Ich kenne ja Straftäter, die vertilgen Verbotenes (Schmuggler, Drogendealer).
Auch kann das Vertilgen einer Urkunde eine Straftat sein.
Aber wie man eine ganze Tat vertilgt, ist mir noch nicht geläufig.
think.gif


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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Ernschtl
Beitrag 07.01.2016, 23:07
Beitrag #66


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QUOTE (Doc aus Bückeburg @ 07.01.2016, 14:08) *
Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass der Delinquent erst nach frühestens 15 Jahren wieder MPU-frei ne FE erhält.
Wieder falsch. Er/Sie erhält nach spätestens 15 Jahren wieder eine FE.


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Mr.T
Beitrag 07.01.2016, 23:19
Beitrag #67


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Wieder falsch. Falle er/sie erst nach 16 oder 17 Jahren eine FE beantragt, kann diese erst nach 16 oder 17 Jahren erteilt werden.


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Ernschtl
Beitrag 07.01.2016, 23:23
Beitrag #68


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Wo ist der Korinthenkackersmiley?


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durban
Beitrag 07.01.2016, 23:25
Beitrag #69


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Wie muss ich mir den bildlich vorstellen? think.gif


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Mr.T
Beitrag 07.01.2016, 23:39
Beitrag #70


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Zitat (Ernschtl @ 07.01.2016, 23:23) *
Wo ist der Korinthenkackersmiley?
Hast du den verloren? unsure.gif


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Ernschtl
Beitrag 08.01.2016, 00:02
Beitrag #71


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Nö, besass ich nur leihweise.


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Kühltaxi
Beitrag 08.01.2016, 19:21
Beitrag #72


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Zitat (Ernschtl @ 06.01.2016, 21:25) *
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 06.01.2016, 16:25) *
Es KANN auch sein, dass man in Deutschlant der Ansicht ist, die Anzahl der Trunkenheitsfahren nur mit derart drastischen Mitteln bekämpfen zu müssen.
Du bist also auch der Ansicht, dass eine MPU ein drastisches Mittel ist? Willkommen im Klub.

Nicht nur ein drastisches, sondern auch und vor allem ein willkürlich-spekulatives. Da könnte man auch alternativ die Gene analysieren (hat derjenige das "Sucht-" oder das "Kriegergen"?) oder einfach und billig aus dem Kaffeesatz lesen.


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Seeperle
Beitrag 17.01.2016, 00:04
Beitrag #73


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Zitat (Kühltaxi @ 03.01.2016, 13:33) *
Das geht nicht und ich glaube auch nicht daß sie das meint, sie will schon einen vollwertigen Führerschein.

Zitat (Seeperle @ 03.01.2016, 02:23) *
Ja, aber bei Frau Grasser wurde die Wohnsitzregelung bemängelt, ich kann aber nachweisen, dass meine Vorfahren mehr als 185Tage oder was weiss ich ansässig waren, in ehemals deutschen Gebieten, das sollte reichen, schliesslich bin ich in erster Linie verwandt und kann das anhand eines Stammbaumes eindeutig nachweisen. laugh2.gif
Schliesslich zählt ja der Bezug zum Gebiet.
Den hatte Frau Grasser nicht, aber ich.
Für Gleiwitz/Kattowitz müsste der EuGH meine FE-Erweiterung anerkennen.
Dass meine Oma sich nicht mit den Polen/Tschechen verstanden hat, interessiert heute niemanden.
Sie verstand aber beide Sprachen.


Jetzt mal ersthaft ich muß mir das Lachen verkneifen whistling.gif :
Man selbst muß zum Zeitpunkt des Erwerbs in dem Land leben, wo die Vorfahren irgendwann mal gelebt haben ist uninteressant. Du müßtest dich also zumindest für 185 Tage in Gleiwitz anmelden und auch da deinen Lebensmittelpunkt haben, oder sonstwo in Polen.

Das ist doch egal, ich möchte nochmals betonen, meine Vorfahren(Oma) stammt aus Oberschlesien und waren Katholiken. Auf der anderen Seite braucht man in der EU eine 185Tagesregelung wozu ? Klar ich kann mich auch für ein halbes Jahr abmelden und in Ägypten meine FE erwerben, darum geht es aber nicht.
Wozu gibt es die Eu, wozu Freihandelszonen(Abschaffung der Bürokratie), wie lange wird es noch die EU geben?
Und selbst wenn ich Verwandte habe, im heutigen Polen,das müsste doch reichen für eine EU-FE?
Und für das MPU-Problem kann ich nichts, das ist ein deutsches Problem, oder?
Ich bin im Recht, ich brauche keine 180Tagesregelung oder was weiss ich, der Stammbaum belegt es, wenn die EU nicht mitspielt, dann müsste die EU aufgehoben werden.


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mir
Beitrag 17.01.2016, 00:25
Beitrag #74


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Tja, offenbar haben die Gesetzgeber andere Vorstellungen als Du.


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Seeperle
Beitrag 17.01.2016, 00:28
Beitrag #75


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Noch, es ist aber eine Frage der Zeit, bis die EU in der heutigen Form Geschichte ist. whistling.gif
Aber meine Argumentation ist doch einigermaßen gut. Ich bin kein Politiker, Staatsanwalt, Richter oder Polizist.
Gesetze, Regelungen können sich ändern. laugh2.gif


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mir
Beitrag 17.01.2016, 00:44
Beitrag #76


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Na, dann warte mal schön. laugh2.gif


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Mr.T
Beitrag 17.01.2016, 00:46
Beitrag #77


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Zitat (Seeperle @ 17.01.2016, 00:28) *
Aber meine Argumentation ist doch einigermaßen gut.
Jo, gut für Magenschmerzen nach dem Lachkrampf beim Lesen.


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Seeperle
Beitrag 17.01.2016, 00:50
Beitrag #78


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Ach wieso, Polen(Oberschlesien) ist nur ein Katzensprung entfernt, warum soll ich nicht dort meine erweiterte FE erwerben dürfen? Ich frage doch einmal bei meiner Führerscheinbehörde vor Ort nach(bezüglich der ex-deutschen Gebiete), vielleicht hilft sie mir weiter oder sie kommt mir mit dem Quatsch EU-Regelung und 185-Tage. laugh2.gif
Die FE in Oberschlesien müsste eigentlich die deutsche Behörde ausnahmlos anerkennen, da EU-Modell sowieso eh Geschichte.whistling.gif
Ich bin Katholikin und bin nachweisslich auf eine Schule mit Ordensschschwestern gegangen, ich sage bloss meine Meinung, interessant oder? whistling.gif
In Oberschlesien sind meine Brüder und Schwestern, Nationalität, Sprache ist doch egal. whistling.gif


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Mr.T
Beitrag 17.01.2016, 01:13
Beitrag #79


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Toll für dich, aber deine Lebensgeschichte ist fahrerlaubnisrechtlich völlig uninteressant.


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Seeperle
Beitrag 17.01.2016, 01:39
Beitrag #80


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Ach was? Mir geht die Story mit dem EU-Führerschein zur Umgehung der MPU auf den Geist, trotzdem kann ich die FE in Oberschlesien zu Recht (ohne 185Tage) erwerben, warum nicht? whistling.gif
Wenn die EU, das nicht lösen kann, dann gehört sie abgeschafft, was nur eine Frage der Zeit ist.
Meine Oma hat zig Jahre in Oberschlesien gelebt(etwa 30Jahre) weit vor dem zweiten Weltkrieg, ab 1898, da brauch ich in der Gegend mich nicht 180 Tage aufzuhalten, wozu.? rolleyes.gif


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Mr.T
Beitrag 17.01.2016, 01:53
Beitrag #81


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Erklär das deiner FSST. Die wollen bestimmt auch mal wieder herzhaft lachen.


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Seeperle
Beitrag 17.01.2016, 02:09
Beitrag #82


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Daran ist nix lächerlich, wir haben den Euro zum schlechten Umtauschkurs Dank Ex-Kanzler Schröder und seiner Exportpolitik erworben, es wurde mit offenen Grenzen geworben, die deutschen Grenzen wurden schon von Kohl anerkannt. Die Eu wurde beworben, also was soll das, da kann man im Gegenzug verlangen, das die FE aus EX-Polen ohne Bedingungen anerkannt wird ?
Dieses deutsche MPU-Problem verstehe ich zwar , aber trotzdem hätte dies irgendwie auf EU-Ebene gelöst werden können, wozu EU?
Die EU hat gar nix gemacht, nur EUGH-Urteile,wo man Grenzen und nationales Recht-und Kompromisslösungen anerkannt hat, wozu dann diese EU?
Diese 180Tage-Regel ist nur ein EU-Armutszeugnis. wavey.gif
Ausserdem gehen meine persönlichen Gründe zur FE-Erweiterung im "Ausland" niemanden etwas an.


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Beitrag 17.01.2016, 09:19
Beitrag #83


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Schau doch mal die EU-Verträge durch: Die EU ist nicht zu dem Zweck gegründet worden, Dir den Erwerb in dem Land, in dem Deine Oma gewohnt hat, zu ermöglichen. wavey.gif


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Kühltaxi
Beitrag 17.01.2016, 10:40
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Was hat denn jetzt die Religion damit zu tun? Ich bin auch katholisch, dürfte ich das dann vielleicht auch? think.gif




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Beitrag 17.01.2016, 11:10
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Gute Idee, vielleicht gibt's bei denen noch unbefristete Klasssen CE. rolleyes.gif
In Polen könnte ich mir bei der derzeitigen Regierung vorstellen daß das ein Einbürgerungskriterium wird. whistling.gif


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Jupiter
Beitrag 17.01.2016, 15:46
Beitrag #87


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Zitat (mir @ 17.01.2016, 11:10) *
Probier's doch mal beim Vatikan!

Wäre erstens kein EU-Führerschein und würde zweitens nicht einmal prüfungsfrei umgeschrieben in D.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 17.01.2016, 22:00
Beitrag #88


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Zitat (mir @ 17.01.2016, 11:10) *
Probier's doch mal beim Vatikan!

Kein Wunder, dass dort ne reine Männerwirtschaft herrscht.
Wäre es anders, müsste er "Muttikan" heißen... whistling.gif

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Seeperle
Beitrag 19.01.2016, 22:54
Beitrag #89


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Zitat (mir @ 17.01.2016, 09:19) *
Schau doch mal die EU-Verträge durch: Die EU ist nicht zu dem Zweck gegründet worden, Dir den Erwerb in dem Land, in dem Deine Oma gewohnt hat, zu ermöglichen. wavey.gif

Warum nicht? Wir kaufen doch Waren ein, z.B. hier in Baumärkten, die aus Polen, der Tschechei kommen, wir ordern Speditionen, die unsere deutschen Speditionen unterbieten, also Dienstleistungen, wir können noch nach Polen und der Tschechei ohne Kontrollen fahren und unsere Haare schneiden lassen und die Zigaretten billiger kaufen, wieso brauchen wir eine 185Tagesregelung für den Führerschein, das ist doch ein deutsches Problem und Unsinn hoch drei!!! whistling.gif
Die polnischen und tschechischen Behörden könnten sich ja vorher erkundigen und auch beim deutschen Problem helfen, nur tun sie das nicht, wozu dann diese EU???
Ist die EU in dieser Form reformbedürftig?
Meine Oma ist in Oberschlesien geboren, in den 30ern nach Berlin umgezogen, verstand beide Sprachen. Ihr Mann war Verkehrspolizist, war aber zu Alliertenzeiten nach dem 2.Weltkrieg von Russen getötet worden(entweder umgefahren oder erschossen worden, ich weiss das nicht mehr genau).Tja stand dann alleine da und musste den Sohn(meinen Vater) durchbringen, da gab es keine Hilfe vom Amt.
Und mein Vater war Beamter in der Auslandsabteilung in der grössten deutschen Krankenversicherung, er hatte auch Vorurteile, er ist aber sehr gerne ins Ausland gereist, Türkei, Ägypten, Spanien, Iran.


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nachteule
Beitrag 19.01.2016, 23:19
Beitrag #90


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Seeperle,

Du machst dem Blondschopf in Deinem Bild alle Ehre. rolleyes.gif


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Seeperle
Beitrag 19.01.2016, 23:24
Beitrag #91


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Nein, das stimmt nicht, bin in einer Firma, als CEO, wo die Gesellschafter, langjährige Immigranten sind und im Studium habe ich auch "Ausländer" kennengelernt, hatte nie Probleme mit anderen Kulturen, auch Verschleierung, nur bei den Sunniten, wie in Saudi-Arabien, wird es schwierig, Schiieten sind kein Problem.
Man meinte ja in der Vergangenheit der Iran ist schwierig, dabei ist Saudi-Arabien, Israel noch viel schwieriger und kritischer.
Wo die deutsche Aussenpolitik nun hingeht???


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 19.01.2016, 23:42
Beitrag #92


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Tja, MEINE Oma war evangelisch und stammte aus Ostfriesland.
Trotzdem würden "die" mich nicht ne FE-Erweiterung auf Klasse A in Leer oder Emden machen lassen... crybaby.gif

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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Mr.T
Beitrag 19.01.2016, 23:48
Beitrag #93


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Offenbar liegen Leer und Emden nicht in Europa. rolleyes.gif
Wenn doch, müsste deine Erweiterung nach @Seeperles umwerfender Logik und Rechtsverständnis dort möglich sein


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 19.01.2016, 23:55
Beitrag #94





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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 19.01.2016, 23:42) *
Tja, MEINE Oma war evangelisch und stammte aus Ostfriesland.
Trotzdem würden "die" mich nicht ne FE-Erweiterung auf Klasse A in Leer oder Emden machen lassen...

Die Wohnsitzregelung aus § 7 FeV hat nichts mit der Prüfortregelung aus § 17 FeV zu tun. Du brauchst keine evangelische Oma in Emden, sondern eine Hauptwohnung oder eine Schule oder Hochschule oder eine Arbeitsstelle. Nimm doch einfach an der FH Emden ein Studium der Nautik oder der Physiotherapie auf, dann kannst du in Garmisch-Partenkirchen die komplette Ausbildung machen und in Emden dann die praktische Prüfung ablegen.
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Seeperle
Beitrag 20.01.2016, 00:06
Beitrag #95


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Es geht doch um die Verhältnismässigkeit, ja klar Oma ist lange tot, mag ja sein, na und es gibt doch Beziehungen zu Oberschlesien, wazu brauche ich eine 185Tagesregelung? Wegen der deutschen MPU-Auflage, die ich ich nicht habe, wozu dann diese EU und Urteile vom EUGH, wo nationales Recht bezüglich der MPU anerkannt werden?
Habe ich nicht, habe keine MPU-Auflage, warum sollte ich nicht im ehemaligen Oberschlesien meine FE-Erweiterung erwerben dürfen, wenn wir schon eine EU haben?
Ob es sich finanziell lohnt, ist erstmal egal, trotzdem?


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Mr.T
Beitrag 20.01.2016, 00:13
Beitrag #96


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Lies mal diesen Thread, da steht die Antwort.


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Gruß Mr.T

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Seeperle
Beitrag 20.01.2016, 00:18
Beitrag #97


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Mr.T:Die Antwort dreht sich im Kreis, meine Fragestellung ist aber berechtigt.
Entweder bei der EU stimmt etwas nicht oder bei mir, ich denke eher, dass bei der EU-Gesetzgebung etwas nicht stimmt. laugh2.gif
Siehe analog Rundfunkstaatsvertrag. (Vertrag, den man nicht abgeschlossen hat: Vertragsfreiheit, Vollstreckungsgegenklage)laugh2.gif


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 20.01.2016, 00:22
Beitrag #98





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Zitat (Seeperle @ 20.01.2016, 00:06) *
... warum sollte ich nicht im ehemaligen Oberschlesien meine FE-Erweiterung erwerben dürfen, wenn wir schon eine EU haben?

Ganz verkehrt sind ja deine Ansichten nicht. Du müsstest nur etwas mehr unterscheiden zwischen dem, was derzeit die geltende Rechtslage ist und dem, was du dir wünschen würdest. Die tote Oma aus Oberschlesien nützt dir also zum dortigen FE-Erwerb nach derzeitiger Rechtslage nichts. Wenn du aber das Wohnsitzprinzip als solches kritisierst, dann finde ich das nachvollziehbar. Es war ja Ende der 90er Jahre erklärtes Ziel vor allem von deutscher Seite, dass der Führerscheintourismus unterbunden werden soll. Warum eigentlich, wenn mittlerweile die 3. EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft ist, die auch bei der Ausbildung und der Prüfung gewisse einheitliche Mindeststandards garantieren müsste? Offenbar nimmt man an, dass der FE-Erwerb in Polen oder Rumänien doch noch etwas anders abläuft als in Deutschland.
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Mr.T
Beitrag 20.01.2016, 00:24
Beitrag #99


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Nur weil du was nicht verstehen willst, ist deine Fragestellung berechtigt?
Oder bist du als CEO nicht in der Lage, relativ einfache Sachverhalte zu verstehen? unsure.gif


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Ernschtl
Beitrag 20.01.2016, 00:28
Beitrag #100


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QUOTE (Mr.T @ 20.01.2016, 00:24) *
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