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> Unfallwagen-Händler/Aufkäufer will Geld nach Internet Auktion zurück., Unfallwagenhändler hatte Höchstgebot abgegeben mehr als Restwert!
Berliner-Unfallwagen
Beitrag 23.12.2015, 18:17
Beitrag #1


Neuling
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Hallo,
ich bin total verunsichert:
vor kurzem hatte ich mit meinem Audi A6 einen Totalschaden, welcher über Vollkasko abgerechnet wurde.
Meine Versicherung schickte einen Gutachter von der DEKRA, welcher den Restwert auf 2050€ festlegte.
Der Abschleppunternehmer, welcher im Auftrage des ADAC meinen Audi abgeholt, hatte 2500€ auf den Wagen geboten,
und wollte mich überreden, ihm den Wagen zu verkaufen, so würde ich 450€ Geschäft machen, da die Versicherung so lt. seinen Angaben
die 2050€ als Restwert von dem Wiederbschaffungswert abziehen würde. Auch Standgebühren würde ich dann nicht bezahlen müßen.
Auf Nachfrage bei meiner Versicherung wurde mir vom Sachbearbeiter geraten, noch zu warten, da die Versicherung möglicherweise noch bessere Angebote von anderen Bietern bekommen würde.
Nach einigen Wochen meldete sich dann die Versicherung mit einer Abrechnung und Hinweis auf einen Unfallwagenhändler aus Berlin, welcher doch tatsächlich 8640 € für meinen total kaputten Audi bei einer öffentlichen Internet-Auktion geboten hatte.
Die Versicherung hatte mir dann vom Wiederbschaffungswert diese 8640€ abgezogen, mit Hinweis, dass ich ja 8640€ vom Unfallwagen Händler bekäme.
Also setzte ich mich mit ihm in Verbindung.
Da der Wagen aber 6 Wochen beim Abschlepper gestanden hatte, berechnete dieser Standgebühren für 4 Wochen und 3 Tage in Höhe von
495 € welcher der Unfallwagenhändler gleich von den 8640€ abgezogen hat.
Die Standgebühren Rechnung in Höhe von 495€ bekäme ich ja dann noch von meiner Versicherung erstattet. laugh2.gif
Ich glaubte dem Unfallwagenhändler, der sagte, sehr oft Geschäfte mit meiner Versicherung zu machen diese Aussage.
Nächsten Tag stellte sich heraus, dass meine Versicherung die Standgebühren nicht erstatten würde, und ich hatte schon einmal
495€ verloren.
Das war vor einer Woche.
Jetzt meldete sich wieder der Unfallwagenhändler, und meint, er hätte viel zu viel für den Unfallwagen bezahlt, da sämtliche Computer und Steuergeräte kaputt sind, und der Motor ja gar nicht mehr anspringt.
Er fordert nun 5500€ von mir oder will seinen Rechtsanwalt einschalten, dann würde es noch teurer für mich werden.
Er -der Unfallwagenhändler- meint, er hätte sich geirrt und viel zu viel für den total verunfallten Audi bezahlt, und nicht gewusst, dass der vom DEKRA Gutachter festgestellte Restwert bei nur 2050€ liegen würde.
Ich hätte ihn betrogen, und er denke auch darüber nach, mich anzuzeigen.
Mein Versicherung will sich da raushalten und meint, der Unfallwagenhändler habe die Bilder und das Gutachten im Internetportal eingesehen, und selbst ein Gebot abgegeben. Sein Gebot war das Höchstgebot, und das sei Maßgeblich.#
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Heinz Wäscher
Beitrag 23.12.2015, 18:31
Beitrag #2


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Zitat (Berliner-Unfallwagen @ 23.12.2015, 18:17) *
Hallo,
Hallo und willkommen im Verkehrsportal wavey.gif

Zitat (Berliner-Unfallwagen @ 23.12.2015, 18:17) *
Nach einigen Wochen meldete sich dann die Versicherung mit einer Abrechnung und Hinweis auf einen Unfallwagenhändler aus Berlin, welcher doch tatsächlich 8640 € für meinen total kaputten Audi bei einer öffentlichen Internet-Auktion geboten hatte.
War der PKW denn eindeutig als wirtschaftlicher Totalschaden bzw. Unfallfahrzeug in der Auktion angegeben worden?


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Berliner-Unfallwagen
Beitrag 23.12.2015, 18:39
Beitrag #3


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Zitat (Heinz Wäscher @ 23.12.2015, 18:31) *
Zitat (Berliner-Unfallwagen @ 23.12.2015, 18:17) *
Hallo,
Hallo und willkommen im Verkehrsportal wavey.gif

Danke! wavey.gif

Zitat
War der PKW denn eindeutig als wirtschaftlicher Totalschaden bzw. Unfallfahrzeug in der Auktion angegeben worden?


Ja!
Die Reparaturkosten haben den Zeitwert überschritten.
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dopero
Beitrag 23.12.2015, 18:44
Beitrag #4


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Ist eigentlich wie bei jeder Auktion: der Bieter ist an sein Angebot gebunden! Wenn er zu hoch zockt hat ist das sein Problem.
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Berliner-Unfallwagen
Beitrag 23.12.2015, 18:47
Beitrag #5


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Ich muß aber noch dazu erwähnen, dass der Audi fast 4 Jahre alt ist, und tatsächlich einige Funktionen kurz vor dem Unfall
(so ca. 3 Wochen vorher) ausgefallen sind, wie das ABS-System und der Airbag / Kontrollleuchten gingen an.
Ich war diesbezüglich bereits bei Audi und habe meinen Wagen auslesen lassen, und habe Verhandlungen bezüglich Kulanz geführt.

Darauf beruft sich nun der Unfallwagen-Händler, da er davon nichts gewust habe.
Er war bei Audi und habe sich die Reparatur Historie geben lassen.
Dort sei das Auslesen 3 Wochen vor dem Unfall vermerkt.

Ich hätte den Unfallwagen-Händler betrogen, und den kaputten Computer verschwiegen.
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Snoupy
Beitrag 23.12.2015, 18:51
Beitrag #6


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Wer hat die Auktion eingestellt? Wusste derjenige von dem Vorschaden?
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ulm
Beitrag 23.12.2015, 18:55
Beitrag #7


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Hast Du eine Rechtschutzversicherung?
Dann ab zum Anwalt!
Lass die Finger bitte von der Sache weg, denn irgendwie wirkt die ganze Sache nicht so ganz toll.

Was stand denn für ein Zeitwert vor dem Unfall im Gutachten?
War das Gutachten vollständig in der Börse eingestellt?
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Berliner-Unfallwagen
Beitrag 23.12.2015, 18:55
Beitrag #8


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Zitat (Snoupy @ 23.12.2015, 18:51) *
Wer hat die Auktion eingestellt? Wusste derjenige von dem Vorschaden?

Versicherung
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Snoupy
Beitrag 23.12.2015, 18:58
Beitrag #9


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Wusste die bzw. der Gutachter von dem Vorschaden bzw. dem ABS Problem?
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rapit
Beitrag 23.12.2015, 21:02
Beitrag #10


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Mit ziemlicher Sicherheit nicht.

Und wenn es daran liegt, dass das nicht angegeben wurde, steht jetzt auch die gesamte Restregulierung auf der Kippe.
Weil im Kaskoschadensbereich ALLES anzugeben ist, zumindest was den Wert beeinflusst.

Und mit kaputtem Steuergerät etc. hatte der Wagen auch einen geringeren WB-Wert.

Das führt bei Kasko aber nachträglich nicht zu einer reduzoerung der Leistung, sondern zum kompletten Wegfall des Ersatzanspruchs.


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Gast_Original Bernie_*
Beitrag 23.12.2015, 21:05
Beitrag #11





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Naja...
Auch bei Unfall mit Totalschaden muss man damit rechnen, daß sämntliche Steuergeräte defekt sind, z.B. durch Kurzschlüsse diverse abgerissene Kabel...
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Snoupy
Beitrag 23.12.2015, 21:45
Beitrag #12


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Klar könnte es passieren. Aber die Versicherung hat ja z.B. auch mehr bezahlt als sie eigentlich müsste aufgrund des eigentlich geringeren Wiederbeschaffungswertes.

Ich habe die Befürchtung ein Anwalt, egal ob mit oder ohne RSV, ist hier das Mittel der Wahl unsure.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 23.12.2015, 22:16
Beitrag #13


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Zitat (Snoupy @ 23.12.2015, 21:45) *
Klar könnte es passieren. Aber die Versicherung hat ja z.B. auch mehr bezahlt als sie eigentlich müsste aufgrund des eigentlich geringeren Wiederbeschaffungswertes.

Woher weißt Du, was die Versicherung als "Wiederbeschaffungswert" angesetzt hat?

Ich sehe das SO:
Auto ist unfallbedingt kaputt (vorher ist es noch gefahren...), Versicherung lässt ein Schadens-Gutachten erstellen, und stellt den Unfallwagen bei einer Restwertbörse ein.
Ein Aufkäufer bietet mehr als 8000,- € und kriegt den Zuschlag: VN kassiert von der Versicherung die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und den 8000,- € Restwert

Wenn der Aufkäufer anschließend nicht mit dem Unfallwagen zufrieden ist, sollte er sich an die Versicherung oder den Gutachter wenden...



Zitat (Original Bernie @ 23.12.2015, 21:05) *
Auch bei Unfall mit Totalschaden muss man damit rechnen, daß sämntliche Steuergeräte defekt sind, z.B. durch Kurzschlüsse diverse abgerissene Kabel...

Dummerweise war der Aufkäufer aber bei der Vertragswerkstatt und hat dort Einblick in die Reparatur-Historie genommen...

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Gast_Original Bernie_*
Beitrag 23.12.2015, 22:31
Beitrag #14





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Da wurde aber lediglich festgestellt, daß es defekt sein KÖNNTE!!
Wie oft habe ich schon erlebt, daß die Mechaniker viel zu schnell ein Steuergerät austauschen, und später plötzlich "...ausserdem ist diese und jene Sensor defekt!"
Ganz krass bei G60:
In VW-Reparaturanweisung wird angewiesen, daß wenn trotz ausgetauschte Lambdasonde die Gaspedal-Ansprechverhalten sich nicht verbessert (bei Kickdown Motor abwürgen), die Steuergerät auszutauschen ist!
Erstens kann man ohne Probleme eine Lambdasonde messen, ob es noch funzt (unabhängig von die Richtigkeit der Werte), zweitens ist unter VW-Szene allgemein bekannt, daß in dieser Fall zu 99% eine Kabelbruch vorliegt, nämlich genau hinter der Abgaskrümmer, wo eine einzige (durch Hitze früzeitig veraltete Isolation) Kabel entlang läuft, nämlich die zu Lambdasonde...

Wer ist eigentlich nun in der Beweiszwang, in dem Fall von TE?
Muss der (private) Verkäufer beweisen, daß es so nicht ist, oder der (gewerbliche) Käufer, daß es so ist?
...und wenn die Versicherer es versteigerte, wer war letztendlich der Rechtsverbindliche Verkäufer, der Halter, oder die Versicherer??
Und:
Wenn die Versicherer es zu Auktion einstellte, hätte dann nicht auch die VErsicherer in ihre Artikelbeschreibung einschreiben müssen, daß es laut Gutachter noch ein Restwert hätte? Denn die wussten ja auch, was es laut Gutachter noch wert wäre...
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Berliner-Unfallwagen
Beitrag 23.12.2015, 23:18
Beitrag #15


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Ich muß noch etwas anmerken:
Beim Auffahrunfall hatte der Airbag nicht ausgelöst.
Dieses ist natürlich auch sofort dem DEKRA Gutachter aufgefallen.
Jedenfalls sagte mir das der ADAC Abschlepper, nachdem der DEKRA Gutachter auf dem Hof des Abschleppunternehmers war zwecks Erstellung des Gutachtens.


Zitat (ulm @ 23.12.2015, 18:55) *
War das Gutachten vollständig in der Börse eingestellt?


Das weiß ich nicht,.
Ich selber habe das DEKRA Gutachten nicht gesehen.
Nur die "Abrechnung" der Versicherung.

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 23.12.2015, 22:16) *
Wenn der Aufkäufer anschließend nicht mit dem Unfallwagen zufrieden ist, sollte er sich an die Versicherung oder den Gutachter wenden...


Also verweise ich doch an die Versicherung, die ja eigentlich damit nichts mehr zu tun haben möchte,.

Zitat (Original Bernie @ 23.12.2015, 21:05) *

Dummerweise war der Aufkäufer aber bei der Vertragswerkstatt und hat dort Einblick in die Reparatur-Historie genommen...

Doc


Die Reparatur Historie ist doch allgemein für jedermann einsehbar, oder irre ich da?

Zitat (Original Bernie @ 23.12.2015, 22:31) *
Da wurde aber lediglich festgestellt, daß es defekt sein KÖNNTE!!
e...


Selbst die AUDI Werkstatt war sich da nicht so 100 % sicher, ob das Steuergerät kaputt wäre, oder nur ein Sensor.

Also fuhr ich den Wagen ersteinmal so weiter, bis die Sache abgeklärt wäre..
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rapit
Beitrag 23.12.2015, 23:56
Beitrag #16


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Zitat (Berliner-Unfallwagen @ 23.12.2015, 23:18) *
Dieses ist natürlich auch sofort dem DEKRA Gutachter aufgefallen.

Hätte GESAGT werden müssen. Verschweigen ist schon Betrug. Und führt schon zur Leistungsfreiheit des Versicherers.


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Pistenteufel
Beitrag 24.12.2015, 10:33
Beitrag #17


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Wie sieht das denn aus, wenn der Gutachter sich das Fahrzeug nicht beim Eigentümer, der die gesamte Historie kennt, anschaut, sondern bei einer dritten Person, die nie mit dem Auto fährt, weil der Eigentümer z.B. zu der Zeit, wo der Gutachter das Fahrzeug besichtigt, arbeiten gehen muss?
Müsste die dritte Person (z.B. 80-jährige Oma) dann auch alle technischen Einzelheiten des Fahrzeugs kennen?
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rapit
Beitrag 24.12.2015, 13:15
Beitrag #18


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Sie müssten zuvor schon der Versicherung mitgeteilt worden sein, die dann (mit dieser Kenntnis) den Gutachter beauftragt.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 25.12.2015, 10:49
Beitrag #19


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Zitat (rapit @ 23.12.2015, 23:56) *
Zitat (Berliner-Unfallwagen @ 23.12.2015, 23:18) *
Dieses ist natürlich auch sofort dem DEKRA Gutachter aufgefallen.
Hätte GESAGT werden müssen. Verschweigen ist schon Betrug.

WER hätte das "sagen müssen"?
Doch vermutlich der Gutachter, wenn dem das aufgefallen ist.
Nein, er hätte es nicht nur "sagen", sondern auch in sein Gutachten schreiben müssen!

Ein Airbag löst bekanntlich nicht bei jedem Pipifax aus, sondern nur dann, wenn bestimmte Verzögerungswerte überschritten werden.
Woher soll ein Laie denn wissen, ob beim Nicht-Auslösen des Airbags diese Werte nicht erreicht wurden oder ob der Auslösemechanismus des Airbags kaputt war? blink.gif


Bei MEINEM Unfall mit dem Vito hat der Airbag auch nicht ausgelöst. War es jetzt "Versicherungsbetrug", dass ich weder die Versicherung noch - nachdem ich noch weitere8 Monate mit dem Wagen gefahren bin - den Aufkäufer ausdrücklich darauf hingewiesen habe? think.gif



Also mal ehrlich jetzt: Ich versteh das alles nicht:
Da wir ein Auto zu Schrott gefahren.
Es kommt ein Gutachter, der den Restwert auf 2050,- € schätzt.
Wenn ein noch nicht mal 4 Jahre alter A6 nur noch auf rund 2000,- € geschätzt wird, dann kann das nur eins bedeuten: Der Gutachter ist der Meinung, dass der Wagen "platt" ist. Es ist eigentlich NICHTS mehr heil.

Die Versicherung bietet diesen Schrotthaufen (mit vom Gutachter geschätzten Wert von 2050,- €) zur Vermarktung an.
Es kommt ein Irrer daher, der mehr als den vierfachen Preis bietet - und sich hinterher darüber ärgert, dass er für das Geld keinen Neuwagen bekommen hat.
Sollte hier irgendjemand gegenüber dem Aufkäufer irgendwelche falschen Angaben gemacht haben - und womöglich nichts vom Gutachten erzählt haben, das einen Restwert von lediglich 2050,- € ausweist, dann hat nicht der Fahrzeughalter, sondern die Versicherung in betrügerischer Absicht gehandelt.
Also im wahrsten Wortsinn ein "Versicherungs-Betrug" whistling.gif

WAS - um alles in der Welt - kann der TE dafür?
Und inwiefern soll er die Versicherung betrogen haben?
Nur, weil er vor dem Unfall mal in der Werkstatt war, weil irgendwas an der Elektrik "gesponnen" hat und die Werkstatt auch nicht weiterwusste?
Soviel ich weiß kriegt man von seiner Versicherung einen Fragebogen wo man "Vor-Schäden" angeben muss.
So ein "Vor-Schaden" ist beispielsweise ein nur notdürftig geflickter größerer Unfallschaden, für den es schon mal Geld gegeben hat - aber doch nicht das Aufleuchten von ein paar Kontroll-Lämpchen.

Ich habe dem Gutachter auch nicht erzählt, dass in der Schiebetür von meinem Vito ne Schmarre von nem fremden Einkaufswagen war.
Das hat er selbst gesehen - und als "normale Gebrauchsspuren" vermerkt.


Leute, auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen:
Ich verstehe Euch alle nicht! crybaby.gif

Doc


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haidi
Beitrag 25.12.2015, 12:33
Beitrag #20


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hat da nicht der Besitzer das Fahrzeug im Auftrag der Versicherung dem Käufer übergeben? Er hatte keinerlei Einfluss auf die Art der Verwertung, das hat die Versicherung gemacht. Er bekommt von der Versicherung den Schaden ersetzt, einerseits zur Barzahlung/Überweisung, andererseits durch den Betrag, den ihm der Käufer gibt.
Hätte er das Auto billiger hergegeben, wäre er auf der Differenz sitzen geblieben. Meiner Meinung nach hat sich der Käufer mit der Versicherung auseinander zu setzen.
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rapit
Beitrag 25.12.2015, 12:47
Beitrag #21


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 25.12.2015, 10:49) *
Ein Airbag löst bekanntlich nicht bei jedem Pipifax aus, sondern nur dann, wenn bestimmte Verzögerungswerte überschritten werden.
Woher soll ein Laie denn wissen, ob beim Nicht-Auslösen des Airbags diese Werte nicht erreicht wurden oder ob der Auslösemechanismus des Airbags kaputt war? blink.gif

Bei MEINEM Unfall mit dem Vito hat der Airbag auch nicht ausgelöst. War es jetzt "Versicherungsbetrug", dass ich weder die Versicherung noch - nachdem ich noch weitere8 Monate mit dem Wagen gefahren bin - den Aufkäufer ausdrücklich darauf hingewiesen habe? think.gif

Das ist wohl etwas anderes, als das hier:
Zitat (Berliner-Unfallwagen @ 23.12.2015, 18:17) *
Totalschaden, welcher über Vollkasko abgerechnet wurde
Zitat (Berliner-Unfallwagen @ 23.12.2015, 18:47) *
und tatsächlich einige Funktionen kurz vor dem Unfall (so ca. 3 Wochen vorher) ausgefallen sind, wie das ABS-System und der Airbag / Kontrollleuchten gingen an.
Ich war diesbezüglich bereits bei Audi und habe meinen Wagen auslesen lassen, und habe Verhandlungen bezüglich Kulanz geführt.

Darauf beruft sich nun der Unfallwagen-Händler, da er davon nichts gewust habe.
Er war bei Audi und habe sich die Reparatur Historie geben lassen.
Dort sei das Auslesen 3 Wochen vor dem Unfall vermerkt.

Ich hätte den Unfallwagen-Händler betrogen, und den kaputten Computer verschwiegen.

@Doc: Du warst ja wohl vorher nicht wegen eines defekten Steuergerätes in der Werkstatt und hast Kulanzverhandlungen geführt, oder?

Mal ganz angesehen davon, dass solche Fälle, bei denen wegen eines teuren, schweren Defekts plötzlich ein Vollkasko-Totalschaden eintritt, immer ein "Geschmäckle" bei der Versicherung auszulösen geeignet sind, muss man bei einem Vollkaskoschaden nunmal (dazu hat man sich vertraglich verpflichtet) wertbestimmende Schäden angeben. Und das war so ein Schaden. Und das hat TE nicht getan.

Das reicht für eine Verurteilung wegen Versicherungsbetruges in der Regel allemal aus.

Und weil nun auch der Restwertaufkäufer durch Verschweigen dieser Schäden, zumindest mittelbar, arglistig getäuscht wurde, sehe ich für diesen gar nicht so schlechte Chancen, eine Rückabwicklung durchzusetzen.


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Berliner-Unfallwagen
Beitrag 26.12.2015, 15:11
Beitrag #22


Neuling
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Im Fragebogen der Versicherung stand auch etwas von VORSCHÄDEN,
worauf ich natürlich diese Frage auch wahrheitsgemäß beantwortet habe.

Ich hatte den Audi ja gebraucht gekauft (Leasingrückläufer), und der Vorbesitzer hatte mir gegenüber selbst angegeben,
dass der Wagen einen Wildunfall während der Zeit seines Besitzes hatte.
Genau dieses hatte ich auch im Fragebogen so angeben.

Deswegen hatte die Regulierung so lange (6 Wochen) gebraucht, weil noch das "alte" Gutachten angefordert wurde.

Ausserdem hatte ich angegeben, dass die Airbags nicht ausgelöst waren, was ja auch der DEKRA Gutachter, und der ADAC-.Abschlepper gesehen haben.

Von daher frage ich mich nun ernsthaft, wie und wieso ich denn etwas verschwiegen habe?

Schließlich habe ich selbst mein "eigenes Gutachten" nicht gesehen, und die Versicherung hatte doch den Audi ins Internet Portal so eingestellt, und nicht ich.
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janr
Beitrag 26.12.2015, 15:44
Beitrag #23


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Was ich gar nicht verstehe: Die Versicherung hat das Auto und kann machen was sie will. So auch veräußern.

Die Rechnerei mit dem Restwert usw geht doch den ehemaligen FZ-Besitzer gar nichts an.

Die Versicherung muß zahlen, und wen sie mehr Geld von einem Käufer für das UnfallFZ bekommt, als der Gutachter errechnet ist das doch Gut > für die Versicherung.

Dennoch muß sie den realen Wiederbeschaffungswert zahlen. Daß sie jetzt von einem Käufer 8000 anstelle 2000 € bekommt, da kann sie sich doch freuen.

Was hat der TE noch damit zu tun? Rein gar nichts.

Die Versicherung darf vom Wiederbeschaffungswert nur dann den vom Gutachter ermittelten Restwert abziehen, wenn der TE das FZ behält und selber verkauft.
Dann darf es die Versicherung aber auch nicht interessieren wieviel der TE für den Verkauf des Unfall-FZs bekommt.

Und genau dann darf die Versicherung das FZ auch nicht versteigern.

Irgendwas ist da sehr sehr seltsam:
Entweder die Versicherung darf den Wagen in ihrem Namen verkaufen, dann bekommt der Geschädigte den Wiederbeschaffungswert oder der Geschädigte behält das Unfall-FZ und dann darf die Versicherung vom Wiederbeschaffungswert den Restwert abziehen, dann darf aber der Geschädigte das FZ veräußern wie er will.

Daß der Ersteigerer jetzt die Summe an die Versicherung nicht bezahlen will ist doch nicht Sache des TE.

Der bekommt den Wiederbeschaffungswert und fertig.


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Snoupy
Beitrag 26.12.2015, 16:14
Beitrag #24


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Je nach Versicherung verkauft aber nicht die Versicherung den Wagen sondern der Versicherungsnehmer.

Bei meinem Totalschaden im September wurde mein Auto auf eine Restwertbörse gestellt und das höchste Gebot nach 1 Tag wurde als Restwert genommen. Ich habe dann von der Versicherung Wiederbeschaffungswert - Restwert bekommen und durfte mich dann entscheiden ob ich das an den Händler verkaufe der das Gebot abgegeben hat oder an einen anderen.

Ich könnte mir vorstellen, dass das in dem Fall ähnlich ist. Denn so hat die Versicherung mit der Zahlung vom Händler an den TE nix am Hut.
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Berliner-Unfallwagen
Beitrag 26.12.2015, 17:23
Beitrag #25


Neuling
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Genau so ist das auch gewesen:

Der von der Versicherung beauftragte DEKRA-Gutachter hatte einen Restwert von 2050€ ermittelt, und das Gutachten dann an die Versicherung geschickt.

Die Versicherung hatte dann den Totalschaden Unfall Audi in eine sog. Auktion- Restwertbörse ins Internet gestellt worauf sich

3.) dann der Berliner Unfallwagen Händler das vierfache geboten hatte.

Dieses Gebot hatte dann

4.) meine Versicherung vom Wiederbeschaffunsgwert abgezogen und

5.) mir den Wiederbeschaffunsgwert minus Zahlung des Unfallwagenhändlers aus Berlin ausgezahlt.

================================================================================
======

Nun macht der Berliner Unfallwagenhändler Trouble, weil er jetzt der Meinung ist, doch zu viel bezahlt zu haben.

Ob der Unfallwagenhändler jedoch das DEKRA Gutachten gesehen hat, weiß ich nicht.

Mir selbst wurde das Gutachten der DEKRA nie zugeschickt, weil icg so lt. Begründung der Versicherung weder
Auftraggeber war,
noch
das Gutachten bezahlt hätte.

Von dem (vor) dem Unfall nicht funktionstüchtigen Airbag wußte die Versicherung und auch der Gutachter
(Airbags hatten NICHT ausgelöst, das hatte sogar schon der ADAC-Abschleppwagenfahrer noch an der Unfallstelle gesehen)
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janr
Beitrag 26.12.2015, 17:31
Beitrag #26


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Dieses Versicherungsgebahren ist mir neu und halte ich für Vertragswidrig.

Sie hat eine Leistung zu erbringen: Wiederbeschaffungswert.

Sie kann die Leistung um den Restwert mindert > Was Gutachter sagt gilt.

Sie kann das FZ selber verkaufen und den Verkaufserlös selber einstreichen. Aber erst wenn sie Eigentümerin ist.

Aber sie kann nicht ein FZ verkaufen welches ihr nicht gehört und dann verlangen, daß der alte Eigentümer mit dem neuen Eigentümer um den Preis streitet.

Bei anderen Versicherungsfällen reicht das Wort eines Gutachters auch aus, warum hier nicht?
Ich befürchte um mit verbrecherischen Mitteln Geld einzusparen.
Vllt war da der neue Käufer von der Versicherung think.gif

Wenn sie schon das FZ verkauft, dann hat sie sich auch um den Rest zu kümmern.

So eine Versteigerung ist doch verbindlich. Wie kann da zum einem sich der neue Käufer weigern, zum anderen ein Verkäufer eine Sache verkaufen die im gar nicht gehört.

Ich sage hier auch: Ab zum Anwalt und richtig Rabatz machen mad.gif


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hk_do
Beitrag 26.12.2015, 18:26
Beitrag #27


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Zitat (janr @ 26.12.2015, 17:31) *
Dieses Versicherungsgebahren ist mir neu und halte ich für Vertragswidrig.


kannst du AKB nennen, in denen deine Version vereinbart wird?

Zitat
Sie hat eine Leistung zu erbringen: Wiederbeschaffungswert.


was sie zu erbringen hat, steht in den AKB.

In den aktuellen Muster-AKB des GDV ist das so formuliert:

A.2.5.1.1 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert
unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs.


Da steht nichts von einem Eigentumsübergang des beschädigten Fahrzeugs auf die Versicherung oder ähnlichem.

Zitat
Sie kann das FZ selber verkaufen und den Verkaufserlös selber einstreichen. Aber erst wenn sie Eigentümerin ist.


warum sollte sie Eigentümerin werden?!

Zitat
Aber sie kann nicht ein FZ verkaufen welches ihr nicht gehört


genau das tut sie nicht.

Sie belegt den von ihr bezifferten Restwert mit einem konkreten Angebot eines Aufkäufers.

Ob der Eigentümer des beschädigten Kfz dieses nun verkauft und an wen ist und bleibt seine Entscheidung. Weil es sein Auto ist.

Zitat
Ich sage hier auch: Ab zum Anwalt und richtig Rabatz machen mad.gif


Üblicherweise ist in den AKB bei bestimmten Meinungsverschiedenheiten zunächst mal ein Sachverständigenverfahren vorgesehen bevor Klage erhoben werden kann (siehe Nummer A.2.6 der Muster-AKB).


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janr
Beitrag 26.12.2015, 18:35
Beitrag #28


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Mir ist aber egal ist was der Versicherungsnehmer für Bedingungen hat, wenn mir der Wiederbeschaffungswert bezahlt werden muß.
Ich als Geschädigter hab ja mit der Versicherung keinen Vertrag. Nur eine Forderung.

Zu dem Satz:
Zitat
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert
unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs.


Und wie wird der Restwert ermittelt? Durch Gutachten und das wurde gemacht.

So hat jetzt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich des gutachterlich ermittelten Restwertes zu zahlen und das FZ im Eigentum des Geschädigten zu belassen.

Aber sie darf nicht das FZ hinter seinem Rücken versteigern und so mit falschen Angaben einen angeblich höheren Restwert ermitteln.
Sie darf das deshalb nicht, weil sie nicht der Eigentümer ist.
Das darf sie erst, wenn sie das FZ erwirbt, und zwar um dem Preis welches der Gutachter festgelegt hat.
Dabei darf sie den Wiederbeschaffungswert komplett auszahlen.


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haschee
Beitrag 26.12.2015, 18:49
Beitrag #29


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Das Angebot ist der Restwert.

Und es ist real - weil der kauft das zu dem Preis.


Du mußt aber nicht verkaufen. Ist immerhin dein Eigentum.

Du kannst es auch behalten, in deinen Garten stellen, reparieren lassen oder selber verkaufen.


Aber dieses Angebot - wenn real - ist Grundlage für den Abzug. wavey.gif



Und hier hast du auf jeden Fall nen Vertrag. Es ist ein Kaskoschaden. wavey.gif


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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janr
Beitrag 26.12.2015, 18:56
Beitrag #30


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Und wie wird der Restwert ermittelt? (Die frage stellte ich schon mal) Das geht nur über Gutachter und nicht über ein falsches verbrecherisches Angebot auf einer Verkaufsplatform wie die elektronische Bucht eine ist.

Wie kann die Versicherung jemanden ein FZ versteigern, wenn sie nicht der Eigentümer ist? Das geht schon mal gar nicht.

Welche Angaben waren im Angebot? Wahrscheinlich geschönte, ansonsten wäre der Preis ja nicht um das vierfache gestiegen.


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hk_do
Beitrag 26.12.2015, 19:05
Beitrag #31


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Zitat (janr @ 26.12.2015, 18:35) *
Mir ist aber egal ist was der Versicherungsnehmer für Bedingungen hat, wenn mir der Wiederbeschaffungswert bezahlt werden muß.
Ich als Geschädigter hab ja mit der Versicherung keinen Vertrag. Nur eine Forderung.


Da es hier um einen Vollkaskoschaden ging:

Doch, die Leistung der Versicherung ergibt sich ausschließlich aus dem zwischen der Versicherung und dem Versicherungsnehmer geschlossenen Vertrag.

Allerdings hast du auch im Haftplichtfall keinesfalls den Anspruch auf Auszahlung des Wiederbeschaffungswertes, sondern nur auf den Wiederbeschaffungsaufwand.
Der bemisst sich im Wesentlichen aus Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.



Zitat
Aber sie darf nicht das FZ hinter seinem Rücken versteigern und so mit falschen Angaben einen angeblich höheren Restwert ermitteln.


sie hat es nicht versteigert.

Menno.

Zitat
Sie darf das deshalb nicht, weil sie nicht der Eigentümer ist.


genau.

Du bist übrigens derjenige, der hier mit dieser unzutreffenden Behauptung den Threadverlauf unnötig kompliziert macht.

Zitat
Das darf sie erst, wenn sie das FZ erwirbt, und zwar um dem Preis welches der Gutachter festgelegt hat.


genau das tut sie aber nicht.

Zitat
Dabei darf sie den Wiederbeschaffungswert komplett auszahlen.


genau das tut sie ebenfalls nicht.

Weder im Kasko- noch im Haftpflichtfall.

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Gast_Georg_g_*
Beitrag 26.12.2015, 19:07
Beitrag #32





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Zitat (janr @ 26.12.2015, 18:56) *
Wie kann die Versicherung jemanden ein FZ versteigern, wenn sie nicht der Eigentümer ist? Das geht schon mal gar nicht.

Stimmt. Daher glaube ich auch nicht, dass die im Ausgangsbeitrag erwähnte "öffentliche Internet-Auktion" tatsächlich Ebay oder etwas ähnliches war. Die Versicherung hat vermutlich nur Angebote eingeholt, aber nicht an einer Auktion teilgenommen, denn das könnte sie tatsächlich nur, wenn sie Eigentümerin des Fahrzeugs war. Der Vertrag ist also wohl ausschließlich zwischen dem TE und dem Autokäufer zustande gekommen.

Für das Gebaren der Versicherung spricht aber nicht gerade, dass man zunächst einen eigenen Gutachter schickt, dann aber weitere Angebote einholt, von denen eines 8640 statt 2050 Euro lautet ...
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janr
Beitrag 26.12.2015, 19:14
Beitrag #33


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@hk_do: Mein Motorrad wurde komplett bezahlt und von der Versicherung einbehalten.


Im übrigen bin nicht ich derjenige der was von Versteigerung geschrieben hat, daß was der TE und nun will der Käufer nicht den Preis der Versicherung zahlen.

Ich würde als Geschädigter mir einen eigenen Anwalt und einen eigenen Gutachter nehmen.
Dann wird der Restwert korrekt ermittelt und der Wiederbeschaffungswert kann abzüglich des Restwertes ausgezahlt werden.

Dann kann der TE mit dem FZ machen was er will.

Zitat (hk_do @ 26.12.2015, 19:05) *
...
sie hat es nicht versteigert.
Menno.
Zitat
Sie darf das deshalb nicht, weil sie nicht der Eigentümer ist.
genau.
Du bist übrigens derjenige, der hier mit dieser unzutreffenden Behauptung den Threadverlauf unnötig kompliziert macht. ...
Bin ich nicht deshalb hier nochmal die Aussage des TE:
Zitat (Berliner-Unfallwagen @ 26.12.2015, 17:23) *
... Die Versicherung hatte dann den Totalschaden Unfall Audi in eine sog. Auktion- Restwertbörse ins Internet gestellt worauf sich

3.) dann der Berliner Unfallwagen Händler das vierfache geboten hatte. ...


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 26.12.2015, 19:17
Beitrag #34





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Zitat (janr @ 26.12.2015, 19:14) *
Dann kann der TE mit dem FZ machen was er will.

Jetzt nicht mehr, denn der Wagen wurde ja schon verkauft und der Verkaufspreis an den TE ausbezahlt.
Um welche Art von "Online-Börse" es sich da handelte, würde mich auch interessieren, aber wie gesagt wird es von Seiten der Versicherung wohl nur das Einholen eines Angebotes gewesen sein.
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janr
Beitrag 26.12.2015, 19:20
Beitrag #35


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Zitat (Georg_g @ 26.12.2015, 19:17) *
... Jetzt nicht mehr, ...
Stimmt whistling.gif

Wobei ich meine, daß gar kein Verkauf stattfand, da nicht der Eigentümer das FZ versteigerte. wavey.gif


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 26.12.2015, 19:25
Beitrag #36





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Zitat (janr @ 26.12.2015, 19:20) *
Wobei ich meine, daß gar kein Verkauf stattfand, da nicht der Eigentümer das FZ versteigerte.

Genau das möchte ich bezweifeln. Die Versicherung wird schon wissen, wie sie das für sich risikofrei und rechtssicher gestalten kann. Und der Käufer wendet sich ja auch ausschließlich an den TE und nicht an dessen Versicherung.
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janr
Beitrag 26.12.2015, 19:27
Beitrag #37


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Ich nehme dafür an, daß wenn der TE das FZ eingestellt hätte es nicht so viel Geld gegeben hätte. wavey.gif

Vor allem sagte der TE ja, daß er das FZ nicht eingestellt hat.


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 26.12.2015, 19:36
Beitrag #38





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Geh doch einfach mal davon aus, dass die Versicherung nur als Vermittler aufgetreten ist und der eigentliche Kaufvertrag ausschließlich zwischen dem Käufer und dem TE abgeschlossen wurde.
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janr
Beitrag 26.12.2015, 19:44
Beitrag #39


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Und was ist, wenn der Käufer recht bekommt, weil er von falschen Angaben ausgegangen ist?

Wer steht dann dafür gerade?


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rapit
Beitrag 26.12.2015, 20:24
Beitrag #40


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Zitat (Georg_g @ 26.12.2015, 19:07) *
Daher glaube ich auch nicht, dass die im Ausgangsbeitrag erwähnte "öffentliche Internet-Auktion" tatsächlich Ebay oder etwas ähnliches war. Die Versicherung hat vermutlich nur Angebote eingeholt

Genau. Die Versicherung erstellt ein "invitatio ad offerendeum".

Daraufhin gibt ein restwertaufkäufer ein "referendum" ab, übersetzt ein verbindliches Angebot.

Das kann der VN dann annehmen. Oder auch nicht. Jedenfalls kommt er dieses verbindliche Restwertangebot vom WB-Wert abgezogen, so, wie es in den Vertragsbedingungen steht.

Kein Mensch ist gezwungen, zu diesen Bedingungen eine Kaskoversicherung abzuschließen.

Zitat (Berliner-Unfallwagen @ 26.12.2015, 15:11) *
Im Fragebogen der Versicherung stand auch etwas von VORSCHÄDEN,
worauf ich natürlich diese Frage auch wahrheitsgemäß beantwortet habe.

Nein, offensichtlich nicht.
Zitat (Berliner-Unfallwagen @ 26.12.2015, 15:11) *
...einen Wildunfall ...
Genau dieses hatte ich auch im Fragebogen so angeben.

Es war aber nicht nach "einem der diversen Vorschäden" gefragt, sondern nach allen Vorschäden.

Und dazu gehört eben auch der Defekt, bezüglich dessen als Ursache das Steuergerät vermutet wird.

Und das hast Du verschwiegen.

Arglistig.

Weil der Wagen sonst einen geringeren WB-Wert gehabt hätte.

Und das nennt man Betrug. Genauer: Die Gerichte nennen das Betrug. Und auf die kommt es ja nunmal am Ende an.

Zitat (janr @ 26.12.2015, 19:44) *
Und was ist, wenn der Käufer recht bekommt, weil er von falschen Angaben ausgegangen ist?

Wer steht dann dafür gerade?

Der diese Angaben unterlassen hat und dadurch einen Irrtum beim Käufer erregt hat. Der TE, der ist der Verkäufer. Der hätte die Angaben machen müssen.


--------------------
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hk_do
Beitrag 26.12.2015, 23:47
Beitrag #41


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Zitat (Georg_g @ 26.12.2015, 19:17) *
Um welche Art von "Online-Börse" es sich da handelte, würde mich auch interessieren,


AUTOonline

carTV

WinValue

und noch ein paar Verdächtige...

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Pistenteufel
Beitrag 27.12.2015, 02:18
Beitrag #42


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So wie ich das verstehe bietet der Käufer doch an, ein Fahrzeug einer bestimmten Beschaffenheit, die aus der Auktionsbeschreibung hervorgeht, zu kaufen. Der Verkäufer muss das Angebot nicht annehmen, hat es in diesem Fall aber angenommen. Damit ist dann ein Kaufvertrag entstanden.
Jetzt stellte sich im Nachhinein heraus, dass das Fahrzeug evtl nicht der Beschreibung entsprach und der tatsächliche Restwert nur 1/4 des Kaufpreises entsprach. Ich würde annehmen, dass der Kaufvertrag rückgängig gemacht wird, womit auch wieder der Restwert sinkt (vielleicht nimmt man da dann das zweithöchste Gebot der Auktion, oder das Gutachten?).
Müsste nicht in dem Fall dann die Versicherung beweisen, dass der Verkäufer, also der TE rechtswidrig gehandelt hat, wenn sie aufgrund des schlechteren Zustandes vor dem Unfall weniger Geld überweisen will? Inwiefern der Verkäufer mitteilungspflichtig ist wird sich vielleicht aus den Versicherungsbedingungen ergeben?
Andererseits kann man ja als normaler Endverbraucher auch nicht alles wissen, im Gegensatz zu den Versicherungen, die sich damit täglich beschäftigen und doch evtl bei dem großen Unterschied zwischen Gutachten und Restwertbörse eigentlich schon hätten merken können, dass da evtl etwas in der Angebotsbeschreibung nicht stimmt?


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haschee
Beitrag 27.12.2015, 09:23
Beitrag #43


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Zitat (janr @ 26.12.2015, 19:14) *
Ich würde als Geschädigter mir einen eigenen Anwalt und einen eigenen Gutachter nehmen.
Dann wird der Restwert korrekt ermittelt und der Wiederbeschaffungswert kann abzüglich des Restwertes ausgezahlt werden.

Dann kann der TE mit dem FZ machen was er will.


Wer zahlt den Anwalt und den Gutachter?

Und sag nicht "die Versicherung". wavey.gif



Problem das du hier einfach nicht siehst, es ist so:
Es gibt einen gewissen Restwert.

Jetzt dürfen die Versicherungen aber nicht mehr kommen und sagen "in X würde man aber (vermutlich) mehr bekommen".

Nein, sie kommen mit einem konkreten Angebot. wavey.gif
(ok auch da gab es schon Urteile inwieweit sowas zumutbar ist - da ging es aber mehr um die schmierigen Fälle - ob das einer ist der die Fg-Nr. kaufen will wissen wir jetzt nicht)


Dieses Angebot mußt du nicht annehmen - aber du mußt es dir anrechnen lassen. wavey.gif



TE ist doch wie wir alle auch ein Homo Oeconomicus
Er hatte schon einen eigenen Deal über der Höhe des Restwerts laut Gutachten und Erlaß der Standkosten. wink.gif
(die Standkosten sind interessant - im Prinzip ist mindestens ein Teil davon doch durch die Versicherung verursacht? )

Also hätte er da gerne Plus gemacht.


Kein Problem - ist ja sein Fahrzeug.

Aber die Versicherung legt ein verbindliches Angebot vor das noch höher ist.

(Wären wir jetzt nicht bei 8.460 sondern sagen wir mal Restwert 2.050, TE Deal bei 2.500 und keine Standgebühren und verbindliches Angebot von 3.200 wäre das eigentlich in etwa das übliche.)

Wenn TE irgendwo mehr als 8.460 kriegt kann er aber immer noch an den verkaufen und Plus machen. wavey.gif



@rapit:
muß denn das Latein sein? blink.gif

Es ist doch eine ganz simple Vertragsanbahnung im Prinzip wie wenn ich in einem Modegeschäft auf ein Kleid zeige und sage "das kaufe ich zum Preis der da steht".

Das Kleid/Auto ist aber nicht schon das Angebot und meine Erklärung ist noch nicht die Annahme.
Sondern das Kleid ist eben nur die "Aufforderung ein Angebot abzugeben = invitatio ad offerendeum". Es besteht seitens des Geschäfts/TE keine Verpflichtung zum Verkauf.
Es kann nach meinem Angebot (das ist erst das Angebot) "das Kleid zu dem Preis kaufe ich" sagen " - sorry ist das letzte und habe ich vor 2 Minuten verkauft. - Sorry, der Preis ist falsch, das kostet 100 € mehr. - Ok ich nehme das Angebot an."

Hier eben mit dem Spezialfall, daß die Versicherung dieses Angebot als Restwert rechnet. Weil verbindlich. Der würde das morgen gegen das angebotene Geld abholen den das Auto (für ihn) Rest wert hat.


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

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Servior
Beitrag 27.12.2015, 13:54
Beitrag #44


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Grundsätzlich sollte hier wohl erst einmal das Angebot geprüft werden. Was genau stand denn in dem Angebot?
Die Versicherung hat das Angebot eingestellt. Sind hier falsche Angaben gemacht worden, standen die Gutachten nicht zur Verfügung, oder ist vielleicht doch alles vorhanden gewesen?

Sollte aus dem Angebot ein Restwert von ca. 2000€ hervorgehen, so sehe ich dies einfach als Fehlspekulation seitens des Händlers. Selbst wenn man den "Vorschaden" mit angegeben hätte, also den Ausfall von ABS usw., auf was für einen Restwert wäre man gekommen? (Hier ist ja nicht einmal die Ursache geklärt?)
Hätte es einen Restwert von 1500€ gegeben und der Händler nun 6000€ gezahlt wären wir vermutlich in der gleichen Diskussion.
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Klatze
Beitrag 28.12.2015, 02:38
Beitrag #45


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Nebenbei stellt sich mir noch folgende Frage:
War es wirklich wertMINDERND, dass die Airbags nicht aufgegangen sind? Je nach Fahrzeug 2 - x Airbags, Lenkrad, Armaturenbrett, Sitze, diverse Innenverkleidungen beschädigt? Wer mal den Innenraum eines modernen Unfallwagens gesehen hat weiß, dass da nicht mehr viel am Stück ist, wenn die Airbags alle auslösen - beim A6 sind das, wenn ich mich recht entsinne, zwischen 9 und 13 Stück.
Was da wohl billiger ist? Evtl. hat der Aufkäufer ja so hoch geboten, weil der Innenraum i.O. war, und er genau diese Ausstattung suchte?

wavey.gif

Klatze


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Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut!

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Doc aus Bückeburg
Beitrag 28.12.2015, 12:08
Beitrag #46


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@janr:
Du begehst bei Deiner Einschätzung der Rechtslage zwei Irrtümer.

Erstens "Die Versicherung hat das Auto versteigert":
Die Versicherungsgesellschaft ist natürlich nicht Eigentümer des Schrott-Autos, und sie hat auch keine Absicht, es jemals zu werden. Deshalb "versteigert"sie das Schrott-Auto auch nicht.

Bei einer Versteigerung wie in ebay muss der Anbieter entweder die Verfügungsgewalt über das zu versteigernde Gut haben, oder er handelt im Auftrag eines Dritten, der diese Verfügungsgewalt hat. Die Versteigerung ist quasi "öffentlich", das heißt jeder Mitbieter kann sehen, welcher Preis gerade aktuell geboten ist.
Sowohl Versteigerer als auch Ersteigerer sind an den Deal gebunden. WENN ein 2 Jahre alter Golf für 1 Euro ersteigert wurde, dann geht der Golf für den einen Euro weg.

In DIESEM Fall wurde kein Auto "versteigert", das der Versicherung gehört, sondern die Versicherung hat das Fahrzeugl (also Beschreibung und aussagekräftige Fotos) lediglich für sie unverbindlich in ein "Restwert-Portal" eingestellt. Sowohl Gebrauchtwagenhändler als auch Abfallverwerter etc., die Mitglied dieses Portals sind, können darauf Angebote abgeben.
Es ist keine Versteigerung, bei der sich die Interessenten gegenseitig hochbieten, sondern eine Art "Ausschreibung mit umgekehrten Vorzeichen": Der Interessent muss ansagen
- dass er an einem Ankauf interessiert ist;
- dass er für einen Fixpreis, den ER nennt, das Auto kaufen auch tatsächlich kaufen würde.
Dieses Kauf-Angebot ist für IHN für einige Wochen bindend, aber nicht für denjenigen, der das Angebot eingestellt hat.



Zweitens "Der Gutachter legt den Restwert fest":
Ich als Gutachter (allerdings für Schienenfahrzeuge) sage mal: Du überschätzt die Fähigkeiten eines Gutachters maßlos.
Bei einem HEILEN Gebrauchtwagen kann ein Gutachter ungefähr abschätzen, wie hoch der "Wert" eines Fahrzeugs ist. Dabei ist dieser "WERT" nicht etwa irgendwas, was die Bank auszahlt wenn man denen das Auto dafür dalässt, sondern es ist lediglich ein "Marktwert" - also eine Abschätzung, für welchen Preis ein Auto gleichen Zustands derzeit auf dem Markt gehandelt wird.

Dasselbe gilt für den WIEDERBESCHAFFUNGSWERT eines kaputten Autos:
Du kannst nicht mit dem Gutachten zu einem Händler gehen und für den dort genannten Betrag einen "Gebrauchten" verlangen, sondern es ist auch hier lediglich eine Schätzung des "Marktwertes", den das kaputte Auto gehabt hätte, wenn man es vor dem Unfall verkauft hätte.

Dann kann der Gutachter auch noch die voraussichtlichen Reparaturkosten schätzen - wobei er allerdings auch kräftig ins Klo greifen kann, weil er
- entweder "unsichtbare" Schäden übersieht, die erst beim Zerlegen ans Tageslicht treten
- oder irgendwo einen unsichtbaren Schaden vermutet, aber nach dem Freilegen stellt sich heraus, dass das betreffende Teil in Ordnung ist.

Letztlich KÖNNTE ein Gutachter auch noch den Restwert eines beschädigten, aber noch fahrbereiten Fahrzeugs schätzen: Bei einem 20 Jahre alten Golf dürfte eine Schramme oder Delle kein allzu großes Kauf-Hindernis sein.



Eins kann ein Gutachter aber nicht:
Bei einem halbwegs jungen Fahrzeug mit einem "technischen Totalschaden" einen verbindlichen Restwert angeben.
DAS könnte er nur, wenn er gleichzeitig selbst Resteverwerter wäre.

Wenn der Gutachter bei einem Auto mit einem Wiederbeschaffungswert von 10.000.- € auf einen "Restwert" von 2.000,- € kommt, dann heißt das ja gerade NICHT, dass das Auto für 8.000 wiederhergestellt werden kann, sondern dass er meint, irgendjemand (bestimmt keiner, der das Auto noch fahren will) wird es wohl für 2.000,- € ankaufen und ausschlachten.

Es ist bei so einem "Versuch" in einer Restwertbörse nicht vorhersehbar, wer gerade mitbietet und was derjenige für Intentionen hat.
Wie wissen ja beispielsweise alle, dass Elektronik in der Herstellung fast nichts kostet, dass aber die Automobilfirmen für diesbezügliche Original-Ersatzteile einen Schweine-Preis verlangen.
E mag nun sein, dass sich im Restwert-Portal gerade ein Aufkäufer gemeldet hat, der es nicht so sehr auf Kupfer-Schrott aus Kabelbäumen und Lichtmaschinen-Läufern abgesehen hatte, sondern auf Elektronik-Bausteine, die er später teuer weiterverkaufen will - und das DER nun enttäuscht war, dass eins der von ihm angepeilten Steuergeräte nicht ging.

Möglich auch, dass er sich irgendwie verzockt oder gar auf das falsche Auto geboten hat, und dass er nun einen Grund gefunden hat, die GANZ große Welle zu machen um aus dem Deal wieder rauszukommen.



WAS mich allerdings wundert:
Der Gutachter macht das, was vor 10 Jahren noch üblich war: Er saugt sich irgendeinen potentiellen Restwert aus den Fingern.
Warum befragt er nicht SELBST eine Restwertbörse?

Bei meinem berühmten Unfall waren gleich zwei Gutachter im Spiel:
Einer aus Ingolstadt, wo der Anhänger in der Nähe stand, und einer aus Minden (Westf.) in der Nähe des berühmten kleinen Dorfes.

Beide haben jeweils zur Restwert-Ermittlung das jeweilige kaputte Fahrzeug in eine Restwertbörse eingestellt;
BEIDE haben mir das Eergebnis zur Verfügung gestellt, und ich hatte jeweils Zeit, nach Freigabe durch die Versicherung auf den Interessenten zuzugehen - oder es bleiben zu lassen.

Beim Anhänger habe ich es gemacht. Das Höchstgebot lag bei 1100 € (hauptsächlich wegen der "Innereien", und diese 1100,- € hat die Kasko-Versicherung vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.

Ich finde diese Praxis geradezu ideal:
Der Gutachter liefert mir gleich einen Aufkäufe frei Haus auf dem Silbertablett, und ich muss mich um fast nichts mehr kümmern.

Natürlich wäre es mir lieber gewesen, der Gutachter hätte den Anhänger auf 500,- € geschätzt und ich hätte die Differenz zu 1100,- € selbst behalten dürfen, aber warum sollte es rechtens sein,wenn ICH mich auf Kosten der Versicherung bereichere.

Ich stelle mir gerade mal vor, die Versicherung hätte mir - wie es früher üblich war - vom Wiederbeschaffungswert die vom Gutachter geschätzten 500,- € Restwert abgezogen, und ich hätte dann sehen können wie ich den Schrott-Anhänger.
Womöglich an einen Schrotti, der dann von mir noch Geld für Transport und fachgerechte Entsorgung verlangt hätte.


Da eine Restwertbörse keine öffentliche Versteigerung ist, klaffen die Gebote übrigens ganz schön auseinander.
Der Sieger hatte 1100,- € geboten, der zweite 1000,- € und der dritte 300,- €
Soll DAS ein Gutachter vorausberechnen können?

Doc


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automatix
Beitrag 28.12.2015, 13:04
Beitrag #47


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ja, wahrscheinlich konnte er kein passendes Auto klauen....


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rapit
Beitrag 28.12.2015, 16:01
Beitrag #48


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Zitat (Klatze @ 28.12.2015, 02:38) *
War es wirklich wertMINDERND, dass die Airbags nicht aufgegangen sind?

Wirfst Du jetzt Restwert und Wiederbeschaffungswert durcheinander?

Wermindernd, und zwar schon beim Wiederbeschaffungswert, war, dass das Steuergerät kaputt war, und deswegen die Airbags nicht aufgehen konnten.


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Explosiv
Beitrag 28.12.2015, 16:40
Beitrag #49


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Wenn ich das richtig sehe, wurde bisher nur vermutet, dass die eine oder andere Warnleuchte aufgrund eines defekten Steuergerätes leuchten würde.

Für die Werkstätten ist es leichter, auf Verdacht Steuergeräte zu wechseln, als nach lockeren Kabelverbindungen und Kabelbrüchen zu suchen.

Legendär sind verschmutzte Luftmassenmesser, die mit fünf Minuten Arbeit sauber zu bekommen sind und bei denen der Wechsel der Steuergeräte genau gar nix bringt. Aber immer erst mal vorgeschlagen wird, da die Kiste nicht rund läuft.
Oder am Golf 3 das Wegfahrsperrenmodul mit den kalten Lötstellen, dass immer wieder unerwartet den Motor lahmlegt und manchmal auch das Neustarten verhindert. Wer da das Motorsteuergerät gewechselt hat für teuer Geld, hatte das Problem immer noch. Lösung war zweimal die Finger brechen, Lüftungsgitter entfernen, dahinter liegendes Sperrenmodul ausbauen, öffnen, alle sichtbaren Lötstellen nachlöten und wieder einbauen. 20 Minuten Arbeit. Gottseidank gibt es hilfreiche Foren, die man über Google finden kann.

Darum kann man hinterher nicht sagen, nur weil bei der verunfallten Kiste zwei Systeme außer Betrieb gegangen sind, wären die Steuergeräte hinüber.

Beim Polo meiner Holden war es letztens der Bremslichtschalter, der eine Warnmeldung bezüglich des elektronischen Gasmanagements zum Erleuchten brachte. Kostete ca. 10 Euronen und zwei Handgriffe zum Wechseln, nachdem ich nach dem Problem erst mal gegoogelt habe und nicht in die VW-Werkstatt fuhr. Hier hätte man auch ein Steuergerät verdächtigen können.

Auf dieser Grundlage einen Versicherungsbetrug zu basteln, ich weiß nicht....


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blackdodge
Beitrag 28.12.2015, 16:40
Beitrag #50


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ich glaube @ Klatze meint mit Wertmindernd dies aus Sicht des Aufkäufers gesehen. Wenn Airbags offen dann weniger verwertbare Teile die man in ein ...... Auto einbauen kann bzw. wo man eine andere Nummer ........... kann


(will jetzt nix unterstellen (letzteres) aber so siehts bald aus)


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