Kind beschädigt fremdes Auto mit Autotür |
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Kind beschädigt fremdes Auto mit Autotür |
25.11.2015, 22:09
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1159 Beigetreten: 20.06.2013 Wohnort: Green Hell Mitglieds-Nr.: 68944 |
Also nicht ich aber ein guter (fiktiver ) Freund hat zur Zeit folgendes: Eine Mutter mit Kind (ca. 5-7 Jahre alt) parkt neben ihm, das Kind schlägt beim Aussteigen die Tür gegen sein Auto und verursacht einen Schaden. Erst ist sie auch bereit für den Schaden geradezustehn, nachdem ein Kostenvoranschlag eingeholt ist allerdings nicht mehr ... Sie hat wohl auch von Anfang an ihre Versicherung nicht informiert und antwortet nur noch das ihr Kind laut Internet schuldunfähig ist und man deshalb auf gut deutsch selber sehn kann was man macht Wäre das in so einem Fall wirklich so oder müsste die KFZ-Haftpflicht nicht trotzdem regulieren da der Schaden "mit Auto" entstanden ist? |
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25.11.2015, 22:22
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#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2110 Beigetreten: 07.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73791 |
Da gab es Entscheidungen dass die Kfz-Haftpflicht nicht einspringt wenn der Beifahrer die Tür aufreißt und dadurch ein anderes Auto beschädigt.
Und wenn das Kind unter 7 Jahren ist ist es deliktunfähig und kann deshalb auch nicht für Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Das heißt, du bleibst auf deinen Kosten sitzen. |
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25.11.2015, 23:22
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6501 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 |
Kann man hier nicht von einer Vernachlässigung der Aufsichtspflicht sprechen ? Die Mutter hätte ja ganz einfach durch die entsprechende Vorrichtung das Öffnen der Türen von innen verhindern können
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25.11.2015, 23:27
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Die Aufsichtspflicht wird ja schon nicht mehr verletzt, wenn die Mami vorher sagt: "Pass auf"
-------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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25.11.2015, 23:45
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24304 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Abgesehen davon beantwortet das ja nicht die Frage, ob das nicht die Kfz-Versicherung zahlt. Ich würde diese einfach anschreiben und um Regulierung bitten.
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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26.11.2015, 06:30
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Da gab es Entscheidungen dass die Kfz-Haftpflicht nicht einspringt wenn der Beifahrer die Tür aufreißt und dadurch ein anderes Auto beschädigt. Soweit das Öffnen der Beifahrertür im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Fahrzeugbetrieb steht, die Tür also z.B. direkt nach dem Einparken geöffnet wird oder halt beim Einsteigen, wenn dies zum Zweck des anschließenden Losfahrens (= Betrieb) geschieht, ist die Fahrzeughaftpflichtversicherung mE schadenersatzpflichtig. -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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26.11.2015, 07:52
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9453 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
Wenn ich das Kennzeichen hätte würde ich mich einfach mal selber an die Kfz.-Haftpflicht wenden.
Zentralruf der Versicherer googeln. Wenn die nein sagen kann man dann immer noch weitersehen. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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26.11.2015, 08:28
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24304 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Ich würde es auf jeden Fall mal probieren.
Wobei es hier dann untypischerweise - sofern das Kind unter 7 ist - nicht um ein Verschulden beim Öffnen der Tür geht, sondern alleine um den Anteil aus der Betriebsgefahr. Bei einem geparkten Auto ist das so eine Sache, und auf der Gegenseite gibt es ja genauso eine Betriebsgefahr. Ich tippe eher auf hälftigen Ersatz. Aber das ist nicht mehr als Tippen ... -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
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26.11.2015, 09:14
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 580 Beigetreten: 22.04.2015 Mitglieds-Nr.: 76032 |
Sie hat wohl auch von Anfang an ihre Versicherung nicht informiert und antwortet nur noch das ihr Kind laut Internet schuldunfähig ist und man deshalb auf gut deutsch selber sehn kann was man macht Grundsätzlich richtig. Die einzige Möglichkeit für eine Haftung der Eltern ist eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht. Eventuell könnte etwas über die fehlende Kindersicherung an der Autotür erreicht werden.Außerdem gibt es auf private Haftpflichtversicherungen, die auf die Prüfung der verletzten Aufsichtspflicht verzichten. Das ist auf jeden Fall einen Blick in die Versicherungsbedingungen wert. Wir hatten mal einen ähnlichen Fall und überraschend war diese Klausel im Vertrag :-) Dann zahlt die private Haftpflicht auch, wenn die Eltern rein juristisch nicht haften würden. |
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26.11.2015, 09:38
Beitrag
#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1159 Beigetreten: 20.06.2013 Wohnort: Green Hell Mitglieds-Nr.: 68944 |
Vielen Dank schonmal für eure Antworten
Zentralruf der Versicherer war auch meine erste Idee nachdem ich gehört habe, dass sie sich querstellt ... Da kann er dann mal anrufen und weniger als jetzt kann ja nicht dabei rauskommen |
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26.11.2015, 09:45
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9453 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
Ansonsten gibt es noch die eigene Vollkasko... falls vorhanden.
Oder die eigene Privathaftpflicht die "eigene Gegnerschäden" die nicht bezahlt werden / werden können (wollen) übernimmt. z. B. eben Kinder, Behinderte, H4, Flüchtlinge... -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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26.11.2015, 10:05
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5682 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 |
Oder die eigene Privathaftpflicht die "eigene Gegnerschäden" die nicht bezahlt werden / werden können (wollen) übernimmt. Auch wenn der Schaden nicht schuldhaft verursacht wurde? Ich kenne den Ausfallschutz nur als Ersatz für Fälle, in denen der haftpflichtige Verursacher (mangels entsprechender Versicherung und Vermögen) nicht zahlen kann, berechtigte Ansprüche also nicht erfüllt werden, was bei deliktunfähigen Kindern ja nicht der Fall ist: es gibt eben keine "berechtigten" Ansprüche! -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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26.11.2015, 10:06
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7762 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 |
Wenn z.B. ein geparktes Fahrzeug plötzlich aus heiterem Himmel anfängt zu brennen oder die Handbremse versagt, dann zählt auch die KFZ-Haftpflicht für Fremdschäden, ohne das eine bestimmte Person schadenersatzpflichtig wäre. Wieso sollte sie nicht auch in diesem Fall zahlen müssen?
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26.11.2015, 10:09
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5682 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 |
Ich dachte es geht um Privathaftpflicht?
-------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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26.11.2015, 10:30
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#15
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Soweit das Öffnen der Beifahrertür im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Fahrzeugbetrieb steht, die Tür also z.B. direkt nach dem Einparken geöffnet wird oder halt beim Einsteigen, wenn dies zum Zweck des anschließenden Losfahrens (= Betrieb) geschieht, ist die Fahrzeughaftpflichtversicherung mE schadenersatzpflichtig. Das sehe ich aber genau so.Das sollte zum bestimmungsgemäßen Gebauch eines Kraftfahrzeuges gehören. -------------------- |
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26.11.2015, 10:35
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#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
So ganz eindeutig ist das aber nicht. Denn der "das Kfz" als solches Gebrauchende verursacht den Schaden ja nicht.
Persönlich bin ich aber auch bei @stevelukes Meinung. Und dazu kommt noch, dass es der Fahrer im Griff hat, bei der Beförderung von Kindern die Kindersicherung zu aktivieren. Die Deaktivierung derselben fördert die Gefahrenlage, die sich nun realisiert hat. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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26.11.2015, 10:54
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
(…) bestimmungsgemäßen Gebauch (…) Bis auf das fehlende „r“ war das genau die Bezeichnung, nach der ich suchte... -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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26.11.2015, 11:08
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
Soweit das Öffnen der Beifahrertür im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Fahrzeugbetrieb steht, die Tür also z.B. direkt nach dem Einparken geöffnet wird oder halt beim Einsteigen, wenn dies zum Zweck des anschließenden Losfahrens (= Betrieb) geschieht, ist die Fahrzeughaftpflichtversicherung mE schadenersatzpflichtig. So sehe ich das auch unumschränkt in dieser Konstellation.Ein Verschulden ist nicht notwendig. Der Schaden ist durch den Betrieb des KFZ verursacht. Etwas anderes wäre es, wenn die Kinder im Fahrzeug längere Zeit "geparkt" sind und dann irgendwann die Tür aufmachen, weil ihnen langweilig ist. Dann müsste man tatsächlich die PHV bemühen, so sie das in den Bedingungen einschließt. PS: Da wäre dann allerdings durchaus eine Aufsichtspflichtverletzung im Raum. Kleine Kinder alleine im Auto lassen ist grundsätzlich keine gute Idee. Ohne Kindersicherung oder auch mit. -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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26.11.2015, 12:02
Beitrag
#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5619 Beigetreten: 15.12.2003 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 977 |
Denn der "das Kfz" als solches Gebrauchende verursacht den Schaden ja nicht. Richtig, aber hier greift doch die Gefährdungshaftung, denn ein Fall von höherer Gewalt sind kleine Kinder ja wohl eher nicht? -------------------- Wandel dich, nicht das Klima!
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26.11.2015, 13:26
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1279 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 |
Hallo,
ich sehe das Ein- und Aussteigen auch als zum gewöhnlichen Gebrauch erforderlich an (sogar zwingend erforderlich), daher ist imho die Versicherung im Boot. Zitat Und dazu kommt noch, dass es der Fahrer im Griff hat, bei der Beförderung von Kindern die Kindersicherung zu aktivieren. Da diese Kindersicherung nicht Pflicht ist und dazu auch nicht den hier erhofften Zweck* erfüllen soll, sehe ich da kaum Chancen, etwas auf den Fahrer/Halter abzuwälzen. Spielt aber eigentlich keine Rolle, denn der Fahrer haftet imho sowieso (siehe nächstes Zitat).Die Deaktivierung derselben fördert die Gefahrenlage, die sich nun realisiert hat. *der eigentliche Zweck der Kindersicherung ist doch, dass Kinder nicht während der Fahrt oder am Straßenrand die Tür öffnen und dadurch den fließenden Verkehr oder sich selber gefährden - wenn es um die Vermeidung von Türremplern gehen würde, dann müssten schließlich auch die vorderen Türen geschützt werden (Erwachsene sind da nämlich auch nicht perfekt) Zitat Denn der "das Kfz" als solches Gebrauchende verursacht den Schaden ja nicht. Doch, der Fahrzeugführer ist für alles was mit dem/durch das Fahrzeug geschieht verantwortlich (jedenfalls im Außenverhältnis).Außerdem spielt es keine Rolle, welche Person der Schadenverursacher war, das Auto haftet quasi von sich aus (Betriebsgefahr - und das öffnen einer Tür ist ja wohl ein betreiben). Anderes Beispiel: Jemand - nicht der Fahrer - löst beim Aussteigen aus versehen* die Handbremse und dadurch entsteht ein Fremdschaden. Natürlich haftet dafür dann die Versicherung; selbst wenn wenn der Fahrer/Halter nicht mal dabei war. *soll jetzt nur theoretisch sein, nehmen wir mal an das ginge so einfach und unbemerkt Stefan |
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26.11.2015, 13:48
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
der Fahrzeugführer ist für alles was mit dem/durch das Fahrzeug geschieht verantwortlich (jedenfalls im Außenverhältnis). Jedenfalls aber das OLG Hamm (Urteil vom 20.08.1999 - 9 U 9/99) bejaht aber in Beifahrer-Aussteige-Fällen eine Haftung aus Betriebsgefahr. Trotz Verneinung der Verantwortung. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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26.11.2015, 14:28
Beitrag
#22
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9453 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
Also, meine Haftpflichtversicherung leistet bei gegnerischen Kindern U7.
Weil meinerseits Kinder U7 inbegriffen sind und in der "Gegenrichtung" dann auch. Das kostet dann türlich mehr als nur Haftpflicht gegenüber anderen, aber angesichts der aufgekommenen Diskussion mit Flüchtlingen ist so eine Ausfalldeckung schon was wert. Und eingeschlossene Kinder sind schon zur Nervenschonung praktisch. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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26.11.2015, 15:35
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7762 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 |
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26.11.2015, 16:30
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9453 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
Das war mehr allgemein gemeint.
Ob man jetzt Risiken absichern muß die keine sind? Im Fall der Kinder U7 würde ich das als moralische Verantwortung bezeichnen. Und jemand der das nicht tut (oder aus eigener Tasche zahlt) würde ich als "nicht sozial" bezeichnen. Ohne Wertung selbstverständlich. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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26.11.2015, 16:38
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
eingeschlossene Kinder sind schon zur Nervenschonung praktisch. Das so alleingestellt hört sich auch nett an. Zellentür zu, fertig. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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26.11.2015, 22:05
Beitrag
#26
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 12.12.2008 Wohnort: Norden Mitglieds-Nr.: 45806 |
Bei mir hat vor zwei Monaten erst ein ähnlicher Fall stattgefunden, nur mit dem Unterschied das der Verursacher meine 3 Jährige Tochter war. Ich habe dies meiner privaten Haftpflichtversicherung gemeldet, und die hat sich um alles andere gekümmert. Der Geschädigte hat seinen Schaden hierrüber ersetzt bekommen (fast 2.000€). Ich hab aber auch darauf geachtet das in meiner Versicherung deliktunfähoge Kinder mit eingeschlossen sind.
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27.11.2015, 19:31
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1865 Beigetreten: 29.09.2006 Mitglieds-Nr.: 23659 |
@s.lamers
Sehr löblich -------------------- Wenn Jeder bereit wäre für sein (Fehl)Verhalten und Missgeschicke auch vorbehaltlos die Verantwortung zu übernehmen,
dann wäre unsere "Miteinander" viel entspannter. |
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03.12.2015, 12:27
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1159 Beigetreten: 20.06.2013 Wohnort: Green Hell Mitglieds-Nr.: 68944 |
Haben letzte Woche also über den Zentralruf der Versicher die Versicherung bekommen und den Schaden dort selbst gemeldet, gestern kam dann ein Brief, dass der Fall bearbeitet wird und man noch keine Benachrichtigung der VN über einen Vorfall hat Mal sehen was das noch für ein "Spass" wird ...
Danke schonmal für alles Beiträge, ich halte euch auf dem Laufenden |
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03.12.2015, 16:04
Beitrag
#29
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 38 Beigetreten: 03.12.2015 Mitglieds-Nr.: 77657 |
Folgende Frage dazu: der Geschädigte braucht ja gar nicht unbedingt genau mitbekommen zu haben, wer genau den Schaden verursacht hat, oder? Wenn man angibt, den Schaden vorgefunden und das schädigende Fahrzeug ermittelt zu haben, ohne weitere Nachforschungen anzustellen wer genau die Türe geöffnet hat, liegt es ja am Fahrzeughalter, darzulegen/zu beweisen, dass ein Kind die Türe geöffnet hat. Oder irre ich mich da?
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03.12.2015, 16:21
Beitrag
#30
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2110 Beigetreten: 07.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73791 |
Moment mal, im Zivilrecht gibt es keine Halterhaftung. Der Halter muss keinen Schadensersatz leisten für Schäden, die andere Passagiere mit seinem Fahrzeug verursacht haben.
Das natürlich nur für den Fall, dass die Versicherung die Regulierung ablehnt. Wenn die zahlen, ist der Käse eh gegessen. |
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03.12.2015, 16:44
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1279 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 |
Hallo,
Zitat Moment mal, im Zivilrecht gibt es keine Halterhaftung. Doch, im Punkto Versicherung gibt es die praktisch doch. Denn versichert ist nicht die Person (Halter oder Fahrer), sondern das Fahrzeug. Und wenn der Schaden von dem Fahrzeug ausging, dann haftet auch dessen Versicherung.Stefan |
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03.12.2015, 16:49
Beitrag
#32
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2110 Beigetreten: 07.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73791 |
Wir reden aber hier von dem Fall, dass die Versicherung die Regulierung des Schadens ablehnt, weil sich der Schaden nicht im Straßenverkehr ereignet hat, folglich der Geschädigte sich direkt zivilrechtlich an den Schädiger richten muss.
Und da kann nur der tatsächliche Schädiger (sofern deliktfähig) in Verantwortung gezogen werden. Keinesfalls aber kann der Fahrzeughalter quasi als Ausfallbürge in Verantwortung gezogen werden, wenn der tatsächliche Schädiger nicht feststellbar ist (bzw. dies verleugnet wird). |
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03.12.2015, 17:06
Beitrag
#33
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1279 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 |
Hallo,
Zitat Wir reden aber hier von dem Fall, dass die Versicherung die Regulierung des Schadens ablehnt, weil sich der Schaden nicht im Straßenverkehr ereignet hat, folglich der Geschädigte sich direkt zivilrechtlich an den Schädiger richten muss. Nein, eigentlich reden wir doch nur darüber, ob die Versicherung haftet oder nicht. Denn das Kind haftet auf keinen Fall (<7), und die Eltern/die Aufsichtsperson imho auch nicht (das kann ein Richter aber auch anders sehen).Zitat Keinesfalls aber kann der Fahrzeughalter quasi als Ausfallbürge in Verantwortung gezogen werden, wenn der tatsächliche Schädiger nicht feststellbar ist (bzw. dies verleugnet wird). Ja, da hast du recht. Wenn die KFZ-Haftpflicht nicht regulieren muss, dann bleibt nur der Verursacher. Und das ist hier das Kind und vielleicht die Aufsichtsperson (wohlgemerkt, für ihr eigenes Tun, also das nicht ausreichend aufpassen), nicht aber der Fahrzeughalter.Stefan |
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03.12.2015, 21:50
Beitrag
#34
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 38 Beigetreten: 03.12.2015 Mitglieds-Nr.: 77657 |
Wie wäre denn folgender Fall zu bewerten: Kind löst Handbremse, Fahrzeug rollt weg und verursacht massiven Sachschaden. Versicherung kann folglich auch hier die Regulierung ablehnen?
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03.12.2015, 22:40
Beitrag
#35
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
Nö wieso. Ungenügende Sicherung gehört zum Betrieb. Ein parkendes Fahrzeug im öffentlichen Raum hat ja auch eine Betriebsgefahr. Wenn es sich wegen gelöster Handbremse in Bewegung setzt, ist diese Betriebsgefahr unzweifelhaft realisiert.
Für wahrscheinlicher halte ich allerdings folgende Variante (weil Handbremse doch meist schwer zu lösen ist): Kind will Radio anmachen und dreht den Zündschlüssel zu weit, Gang ist drin. Da greift die Aufsichtspflichtverletzung auch nicht unbedingt. -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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31.01.2016, 13:23
Beitrag
#36
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 243 Beigetreten: 06.06.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 20064 |
Ich hätte da gerne mal ein Problem ... Also nicht ich aber ein guter (fiktiver ) Freund hat zur Zeit folgendes: Eine Mutter mit Kind (ca. 5-7 Jahre alt) parkt neben ihm, das Kind schlägt beim Aussteigen die Tür gegen sein Auto und verursacht einen Schaden. Erst ist sie auch bereit für den Schaden geradezustehn, nachdem ein Kostenvoranschlag eingeholt ist allerdings nicht mehr ... Sie hat wohl auch von Anfang an ihre Versicherung nicht informiert und antwortet nur noch das ihr Kind laut Internet schuldunfähig ist und man deshalb auf gut deutsch selber sehn kann was man macht Wäre das in so einem Fall wirklich so oder müsste die KFZ-Haftpflicht nicht trotzdem regulieren da der Schaden "mit Auto" entstanden ist? Ich habe dazu in Finanztest 01/2016 dazu folgenden Artikel gefunden: Zitat: "Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss zahlen, wenn ein Beifahrer beim Aussteigen mit der Autotür ein anderes Fahrzeug beschädigt. Das LG Saarbrücken gab einer Autobesitzerin recht, die mit der gegnerischen Versicherung über einen Schaden von 800 EUR und Gutachterkosten von 300 EUR stritt (Az. 13 S 117/15). Das Öffnen der Beifahrertür beim Aussteigen gehöre zum normalen Gebrauch des Fahrzeugs und sei somit versichert. Die Besitzerin des beschädigten Autos hatte ihr Fahrzeug vorschriftsmäßig geparkt, daher traf sie keine Mitschuld an der Delle. Auch dass das Missgeschick dem Beifahrer aus dem anderen Auto und nicht dem Fahrer oder Fahrzeughalter passiert war, spiele keine Rolle. " Gruß SF6 |
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05.04.2016, 23:47
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#37
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1159 Beigetreten: 20.06.2013 Wohnort: Green Hell Mitglieds-Nr.: 68944 |
Wollte das ganze noch "auflösen"
Die Versicherung hat den Schaden mittlerweile vollständig ohne zu murren nach Kostenvoranschlag bezahlt, nachdem der Schaden über den Zentralruf der Versicherer gemeldet wurde. Es hat seine Zeit gedauert, da die Mutter des Kindes zwischenzeitlich zwischen selbst regulieren und über die Versicherung regulieren am schwanken war ... Aber Ende gut, alles gut |
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05.04.2016, 23:55
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#38
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bekennender Pfostenumfahrer Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9703 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 |
Danke!
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06.04.2016, 11:16
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#39
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 25.01.2016 Wohnort: Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 78002 |
Das wird die Dame aber geärgert haben nachdem sie dank Google sich ja erstmal "sicher" gefühlt hat. Darf man fragen wie hoch die Summe, laut Kostenvoranschlag, in etwa war?
Dieses Thema war übrigends der ausschlaggebene Punkt bei unserem Wechsel der Haftpflicht mal genau in die AGBs zu schauen. Und erstaunlicherweise ist dies selbst bei günstigeren Haftpflichtversicherungen integriert. Man muss nur suchen. Danke auf jeden Fall! Wenn mein Sohn älter wird, könnte das sehr hilfreich sein. |
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06.04.2016, 19:31
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#40
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1159 Beigetreten: 20.06.2013 Wohnort: Green Hell Mitglieds-Nr.: 68944 |
Brutto zwischen 600€ und 700€, habe die genaue Zahl aber nicht mehr im Kopf
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07.04.2016, 09:43
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#41
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1390 Beigetreten: 18.12.2004 Wohnort: Oberbayern Mitglieds-Nr.: 7324 |
Jetzt mal eine dumme Frage.
Wenn man nun in die AKB 2015 schaut steht da. -A.1.1 Was ist versichert? Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen geschädigt Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen, und deswegen gegen Sie oder uns Schadenersatzansprüche aufgrund von Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gese tzbuchs oder des Straßenverkehrsgesetzes oder aufgrund anderer gesetzlicher Haftpflic htbestimmungen des Privatrechts geltend gemacht werden. Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z. B. das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen. desweiteren heißt es. Wer ist versichert? Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und für folgende Personen (mitversicherte Per- sonen): a den Halter des Fahrzeugs, b den Eigentümer des Fahrzeugs, c den Fahrer des Fahrzeugs, d den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeit sverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsar- beiten nicht nur gelegentlich begleitet, e Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn das Fahrzeug mit Ihrer Zustim- mung für dienstliche Zwecke gebraucht wird, f den Omnibusschaffner, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter des versicherten Fahrzeugs tätig ist, g den Halter, Eigentümer, Fahrer, Beifahrer und Omnibusschaffner eines nach A.1.1.5 mitversicherten Fahrzeugs. Diese Personen können Ansprüche aus dem Versic herungsvertrag selbstständig gegen uns erheben. So, nun gibt es in meinen Augen bei Kindern 2 Probleme. 1. Sie sind unter 7 Jahren nach dem BGB gar nicht haftbar, daß wäre der erste Ausschlussgrund und 2. Sie fallen eigentlich gar nicht unter die Versicherten Personen, die überhaupt einen Schaden mit einem KFZ machen können. |
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24.10.2018, 10:16
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#42
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 53 Beigetreten: 25.06.2009 Mitglieds-Nr.: 49156 |
Da man diesen Thread über google findet mal ein Einschub hier um auch anderen Suchenden weiteres Infos zu geben:
Anfang Juni(!) öffnete meine 4 jährige die Tür und berührte damit ein anderes Auto. Meine Frau rief zur Sicherheit die Polizei ohne vorher das ganze zu sehen. Die antreffende Polizei konnte selber nichts sehen und wischte erstmal die betroffene Stelle. Auch danach war (ich übertreibe nicht, sonst hätten wir nicht die Polizei gerufen) nichts zu sehen. Man nahm das ganze dennoch auf. Heute noch über drei Monaten kam nun direkt Post vom Anwalt der Geschädigten. Wir hatten unsere Kontaktdaten hinterlassen mit der Bitte um Kontaktaufnahme. Der Anwalt möchte die Daten unserer privaten Haftpflicht ohne näher auf den Schaden einzugehen. Da ich jetzt wegen der Sache nicht einen eigenen Anwalt einschalten möchte ist daher die Frage, wie ich hier vorgehen sollte? Ich würde selbstverständlich, wenn man den tatsächlichen Schaden und dessen Beseitigung nachweisen kann, bezahlen (notfalls auch privat) aber nach über drei Monaten kann ja viel an dem Auto passiert sein. Fotos haben wir natürlich auch gemacht. |
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24.10.2018, 10:27
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#43
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10321 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 |
Einfach die Daten herausgeben und zeitgleich die eigene Haftpflichtversicherung informieren, was vorgefallen ist und dass nach eigener und polizeilicher Beobachtung kein Schaden entstanden ist. Dass Bilder vorhanden sind und eine polizeiliche Akte.
Die Versicherung ist nicht nur dazu da, Schäden zu regulieren, sondern auch, ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren. -------------------- |
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24.10.2018, 10:34
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#44
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Der Anwalt möchte die Daten unserer privaten Haftpflicht Aha. Und was macht der RA beruflich? Sei mal ganz entspannt. Du musst allerdings deine Privathaftpflicht über die Sache informieren. Die übernimmt die Abwehr der Ansprüche. Oder die Regulierung, was dir auch egal sein kann, denn da wird man ja nicht hochgestuft. Eine 4-jährige ist für einen solchen Schaden jedoch nicht verantwortlich. Und dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde, sehe ich aufgrund der bisherigen Schilderung auch nicht. Wenn das ganze beim Ein- oder Aussteigen passiert ist, könnte aber ggfls. aus Betriebsgefahr die Kfz-Haftpflicht eintrittspflichtig sein. Dort würde ich den Schaden daher "vorsorglich" auch mal melden. Falls der Gegner-RA noch auf die Idee kommen sollte. Drauf stoßen muss man ihn aber nicht. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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24.10.2018, 13:56
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#45
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 802 Beigetreten: 22.07.2013 Mitglieds-Nr.: 69309 |
Also ich kann Euch aus eigener Erfahrung auch ein Fallbeispiel liefern:
Autotür wird beim Einsteigen von 2-jährigem gegen Nachbarfahrzeug getitscht. Ich selbst habe es nicht mitbekommen, aber zufällig der besagte Nachbar. Also alles brav der Privathaftplficht gemeldet, der KFZ-Haftpflicht vorsorglich gleich mit. Nachbar war dann auch bei Mercedes - Kostenvoranschlag: 10.000€ (weil angeblich die ganze Tür ausgebaut werden muss und es nicht anders repariert werden könne + neue Fenster + neue Gummis und so weiter und so fort. Private Haftpflicht schickte mir dann Schreiben, dass sie nicht zuständig sei, da beim Ein-Aussteigen passiert. Nachbar hakte bei Versicherung nach, Antwort: Sie schicken einen Gutachter, der sich die Sache anschaut. Der kam dann, konnte alles nachvollziehen und reichte eine eigene Kostenabschätzung bei der Privathaftpflicht ein. Diese wollte dann diese Forderung begleichen. Nachbar drohte mit Anwalt und Klage, weil der Gutachter wohl "nur" auf ca. 5.000€ Reparaturkosten kam. Geklagt wurde dann doch nicht. Traurige Randnotiz: Als mich mein Nachbar zuerst drauf ansprach war der Tenor: "das ist in meinen über 50 Lebensjahren das erste neue Auto, das ich mir gekauft habe, die Delle (Größe ca 2mm, tiefe 0.5mm, und kaum sichtbar) wäre ja optisch so schlimm, die müsse er sofort wegmachen!" Dann, ca. 2 Jahre später, war die Delle natürlich immer noch nicht repariert, er nahm das Geld dann wohl doch lieber so an. Tja, so sind manche Leute. Fazit: Selbst möglichst schnell der Privathaftpflicht und ggf. der KFZ-Haftpflicht melden, abwarten, Nerven beruhigen. |
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24.10.2018, 14:03
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#46
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2926 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 |
Die Versicherung ist nicht nur dazu da, Schäden zu regulieren, sondern auch, ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren. Diesen rein theoretischen Satz könnt Ihr euch eigentlich sparen. Praktisch ist es bei kleineren Schäden so, dass einfach gezahlt wird.Die paar Euro "Verlust" kann man ja vom Versicherten durch die folgende Anpassung des Schadensfreiheitsrabattes wieder bekommen. |
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24.10.2018, 14:06
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#47
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
...bei der Privathaftpflicht ein. Diese wollte dann diese Forderung begleichen. ... Ja, unverständlich, aber für dich schön. Man holt sich dann einen Ausgleich bei der Kfz-KH, die dich aber dafür nicht hochstufen kann. Warum die PHV nicht abgelehnt hat, kann ich mir nur über die unterstellte Aufsichtspflichtverletzung erklären, weil man 2-jährige noch nicht alleine Ein-/Aussteigen lässt. Bei 4-jährigen geht das je nach Kind aber schon. Insbesondere aber, wenn man zu eine Von daher kann ich das Vorgehen des Geschädigtenanwaltes nicht nachvollziehen. (Edit meinte, wenn ich von Vernunft rede, wäre die weibliche Form eher angezeigt, als bei einem Y-Chromosom...) -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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24.10.2018, 16:43
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#48
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1390 Beigetreten: 18.12.2004 Wohnort: Oberbayern Mitglieds-Nr.: 7324 |
Er kann ja es vorsichtshalber mal der Haftpflicht melden.
Im BGB heißt es aber salopp gesagt, ein Kind bis 10 Jahren ist für einen Schaden, den er an einem fremden Kraftfahrzeug verursacht nicht verantwortlich. Es gibt keine Unterscheidung ob der Schaden zu Fuß, mit Spielzeug, Fahrrad oder Auto zugefügt wurde. Somit braucht weder der Schreiber noch die Haftpflicht einspringen. |
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24.10.2018, 17:54
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#49
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4315 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 |
Es gibt aber bei vielen PHVs den Ergänzungsbaustein, dass auch Schäden von nicht-schuldfähigen Kindern übernommen werden. Damit man z.B. nicht mit den Freunden streitet, wenn das Kind beim Besuch die teure Stereoanlage kaputt macht.
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24.10.2018, 17:55
Beitrag
#50
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9453 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
evtl. ist es auch eine PHV die bei Schäden mit Kindern explizit zahlt.
Kann man tariflich zukaufen - und dann natürlich auch zahlen. Das macht man aus hm moralischen Gründen. Genau wie zahlen bei fremden Kindern oder leisten wenn der Gegner keine PHV hat und es ihm egal ist. Das ist weniger moralisch als... -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 01.05.2024 - 22:29 |