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> Schweren Eingriff in den Straßenverkehr
antonius
Beitrag 05.11.2015, 04:00
Beitrag #1


Neuling


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Ich hatte 2011 einen schweren Eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit Beleidigung. Im Urtel 2012 wurde mir der Führerschein entzogen und ich mußte eine MPU wegen Agressionspotenziale machen. Ich bekam dann den neuen Führerschein im Juli 2014.
Nun habe ich eine Frau zweimal leicht angefahren, die einen Parkplatz frei halten wollte. Jetzt ist der Tatvorwurf Schwerer Eingriff in den Straßenverkehr $ 315 b (1) Nr: 3, (2) StGB
und vorsätzlich gefährlicher Körperverletzung mittels Waffe ( hier PKW ) § 224 ( ) Nr. 2, ( 2 ) StGB
Bis jetzt steht Verdacht. Es kommt auch zu einer Gerichtsverhandlung. Die Geschädigte hatte Ihren Mann als Zeugen Ich habe Sie zweimal an der Hüfte berührt und Sie hatte Schmerzen und ist dann zur Untersuchung. Weiteres habe ich nicht mehr gehört.
Bekomme ich den Führerschein jetzt wieder entzogen , wenn ja wie lange kann das sein und bekomme ich den Führerschein dann nochmals?

Dummheit wird eben bestraft. ranting.gif

Ich hoffe, nicht nur negatives zu hören.
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blue0711
Beitrag 05.11.2015, 08:01
Beitrag #2


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Mit Deiner Vorgeschichte ist das natürlich etwas grenzwertig.

Dennoch: Einem Autofahrer, der in eine Parklücke einparken will, steht gegenüber einem diese Lücke blockierenden Fußgänger ein Notwehrrecht zu, da der Fußgänger sich widerrechtlich verhält (zB. OLG Sachsen-Anhalt, DAR 1998, 28-29).
Er darf den Fußgänger wegdrängen, allerdings nur mit größter Vorsicht und muss ihm mit mehrmaligem Anhalten auch Gelegenheit geben, wegzugehen.
Inwieweit in Deinem speziellen Fall also die Berührung die Grenzen überschritten hat, kann eigentlich nur noch mit anwaltlicher Hilfe geklärt werden. Deine Position ohne Zeuge ist natürlich schlecht, aber da würde wohl auch ein Gutachten dazu kommen.
Ansonsten ist ein Fahrzeug keine Waffe, auch, wenn das Ermittlungsbehörden immer wieder gerne auftischen.

Lässt Du den Vorwurf dagegen unwidersprochen stehen, folgt allerdings der Rest (den Andere hier besser kennen).


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Gruß Kai
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 05.11.2015, 08:21
Beitrag #3


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Zitat (antonius @ 05.11.2015, 04:00) *
... und vorsätzlich gefährlicher Körperverletzung mittels Waffe ( hier PKW ) § 224 ( ) Nr. 2, ( 2 ) StGB

Hatte nicht neulich das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ein Pkw keine Waffe ist? think.gif

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Andreas
Beitrag 05.11.2015, 08:32
Beitrag #4


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Zitat (blue0711 @ 05.11.2015, 08:01) *
Ansonsten ist ein Fahrzeug keine Waffe, auch, wenn das Ermittlungsbehörden immer wieder gerne auftischen.



... aber ein anderes gefährliches Werkzeug (§ 224 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alternative StGB) wäre denkbar.

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 05.11.2015, 08:21) *
Hatte nicht neulich das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ein Pkw keine Waffe ist? think.gif


Neulich ist relativ... whistling.gif

2 BvR 2238/07 vom 01.09.2008


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VPL
Beitrag 05.11.2015, 08:40
Beitrag #5


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Trollalarm? laugh2.gif
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blue0711
Beitrag 05.11.2015, 08:51
Beitrag #6


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Zitat (Andreas @ 05.11.2015, 08:32) *
... aber ein anderes gefährliches Werkzeug (§ 224 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alternative StGB) wäre denkbar.
Sicher.

Nur wird natürlich fast jeder Fußgänger, der von einem PKW aus einer Parklücke gedrängt wurde, bei einer Berührung eine Verletzung behaupten. Das liegt schon nahe aus der Grundannahme des Fußgängers, dem Fahrzeug durch Einsatz des Körpers den Weg versperren zu dürfen.
Da kommt es IMHO schon sehr drauf an, wie die Berührung zustande gekommen ist.

Kann man dem TE keinen Vorsatz vorwerfen (bzgl. der Körperverletzung) und gab es wirklich nur eine Berührung (kein Anstoß) bei vorsichtigem Rangieren, hielte ich die Einstufung aber für unzutreffend. Ein Fahrzeug ist nicht per se ein gefährliches Werkzeug, nur weil man damit jemanden wegschiebt.


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Heinz Wäscher
Beitrag 05.11.2015, 09:09
Beitrag #7


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Zitat (antonius @ 05.11.2015, 04:00) *
Die Geschädigte hatte Ihren Mann als Zeugen Ich habe Sie zweimal an der Hüfte berührt und Sie hatte Schmerzen und ist dann zur Untersuchung.

Welche Verletzungen sind denn bei der Dame dort dokumentiert worden und gibt es davon Beweisbilder?
War/ist die Dame krankgeschrieben und kann/konnte sie nicht arbeiten?


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antonius
Beitrag 05.11.2015, 09:22
Beitrag #8


Neuling


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Erstmal danke für Eure Antworten. Ich habe Sie leicht bewegt und bin dann stehen geblieben. Ärztliche Berichte liegen keine vor. think.gif

Muss ich da mit einem Führerscheinentzug rechnen und ist da auch ein Fahrverbot drin?
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Heinz Wäscher
Beitrag 05.11.2015, 09:28
Beitrag #9


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Gegenfrage: warst du schon bei einem auf Verkehrsstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt und hast diesen diesbezüglich gefragt?


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durban
Beitrag 05.11.2015, 10:32
Beitrag #10


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Wenn Du verurteilt wirst, dann sind auch Fahrerlaubnisentziehung und Fahrverbot - ggf. sogar eine erneute MPU - denkbar; pauschal kann man das aber nicht beantworten.

Vor diesem Hintergrund würde ich mich dem Tip von @Heinz Wäscher anschließen und mich von einem Anwalt (Verkehrsstrafrecht) beraten lassen.


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Prince Kassad
Beitrag 05.11.2015, 10:35
Beitrag #11


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Zitat (Andreas @ 05.11.2015, 09:32) *
... aber ein anderes gefährliches Werkzeug (§ 224 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alternative StGB) wäre denkbar.

Aber laut BGH nur für die Schäden durch den unmittelbaren Aufprall, nicht für die Schäden durch den anschließenden Sturz auf den Boden. Hier geht es um eine Parklücke, ich kann mir nicht vorstellen, dass der TE so schnell gefahren ist, dass schon durch den Aufprall Verletzungen entstanden sind.
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OlafSt
Beitrag 05.11.2015, 10:46
Beitrag #12


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Hinzu kommt, das man schon einen Dodge RAM haben muß, um selbst eine 1,50m große Frau an der Hüfte zu treffen...


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ZITAT(blue0711)
Ich muss als VT nicht mit jedem erdenklichen Unsinn als Reaktion von Anderen auf meine blosse Existenz in einem in der Praxis doch recht subjektiv eingeschätzten imaginären Raum rechnen.
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blue0711
Beitrag 05.11.2015, 11:06
Beitrag #13


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Rückwärts?


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antonius
Beitrag 05.11.2015, 11:10
Beitrag #14


Neuling


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Ja ich habe heute einen Anwalt angerufen, der Akteneinsicht anfordert, aber er kann noch nichts sagen. Es war rückwärts einparken, aber ich habe die Frau zweimal angehupt, das Sie weggeht.
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Speichenkarussell
Beitrag 05.11.2015, 12:20
Beitrag #15


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Und dann bist Du weitergefahren, obwohl sie offensichtlich nicht weggegangen ist? blink.gif
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blue0711
Beitrag 05.11.2015, 12:22
Beitrag #16


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Grundsätzlich darf er das. Nur die KV darf nicht sein. Ob die verwirklicht ist, wenn er sie berührt hat, ist ne Frage für den Anwalt bzw. das Gericht. Das kommt auf Einzelheiten an.


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antonius
Beitrag 05.11.2015, 13:32
Beitrag #17


Neuling


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Ich habe Sie einmal berührt und dann ein zweites mal und da hat sie sich auf das Heck gelegt
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Heinz Wäscher
Beitrag 05.11.2015, 13:44
Beitrag #18


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Irgendwie fehlen da noch weitere, relevante Details in deiner Schilderung. think.gif


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Kühltaxi
Beitrag 05.11.2015, 14:06
Beitrag #19


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Zitat (antonius @ 05.11.2015, 13:32) *
.... und da hat sie sich auf das Heck gelegt

Das war schon mal taktisch unklug von ihr, zeigt ihrerseits zumindest etwas "Revanche-Aggressionspotential" und schiebt den Verletzungseinwand in weite Ferne. "Richtig" in ihrem Sinne wäre gewesen laut "aua" zu schreien und sich ggfs. fallen zu lassen. Wie beim Fußball in solchen Fällen üblich.... whistling.gif


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life"....
Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid.
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ilam
Beitrag 05.11.2015, 14:21
Beitrag #20


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Wenn ich so an Dashcam-Videos aus Osteuropa denke, dann kann "auf das Heck gelegt" vieles bedeuten.

Vom

-"bequemen" Drauflegen

über

-beherzten Sprung auf den Kofferraumdeckel eines stillstehenden Autos
-eine Rettung durch Sprung auf das sich nähernde Auto

bis hin zu

-einem heftigen Anfgefahren werden und dort oder auf der Fahrbahn liegenbleiben als direkte Unfallfolge.


whistling.gif



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Kühltaxi
Beitrag 05.11.2015, 14:25
Beitrag #21


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Da sie's erst bei der zweiten Berührung tat ist imho von der ersten Möglichkeit auszugehen.


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ilam
Beitrag 05.11.2015, 14:48
Beitrag #22


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Wir wissen ja nicht, wieviel Zeit (für Anlauf) zwischen den Berührungen vergangen ist. whistling.gif
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antonius
Beitrag 05.11.2015, 16:07
Beitrag #23


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Es war kurz hintereinander. Sie hat zu dem Polizist gesagt, Sie hat Hüftschmerzen und er sagte, Sie soll sich untersuchen lassen, was Sie dann auch getan hat. Was dabei herausgekommen ist, weiß ich nicht.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 06:50