Schweren Eingriff in den Straßenverkehr |
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Schweren Eingriff in den Straßenverkehr |
05.11.2015, 04:00
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 05.11.2015 Mitglieds-Nr.: 77474 |
Nun habe ich eine Frau zweimal leicht angefahren, die einen Parkplatz frei halten wollte. Jetzt ist der Tatvorwurf Schwerer Eingriff in den Straßenverkehr $ 315 b (1) Nr: 3, (2) StGB und vorsätzlich gefährlicher Körperverletzung mittels Waffe ( hier PKW ) § 224 ( ) Nr. 2, ( 2 ) StGB Bis jetzt steht Verdacht. Es kommt auch zu einer Gerichtsverhandlung. Die Geschädigte hatte Ihren Mann als Zeugen Ich habe Sie zweimal an der Hüfte berührt und Sie hatte Schmerzen und ist dann zur Untersuchung. Weiteres habe ich nicht mehr gehört. Bekomme ich den Führerschein jetzt wieder entzogen , wenn ja wie lange kann das sein und bekomme ich den Führerschein dann nochmals? Dummheit wird eben bestraft. Ich hoffe, nicht nur negatives zu hören. |
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05.11.2015, 08:01
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
Mit Deiner Vorgeschichte ist das natürlich etwas grenzwertig.
Dennoch: Einem Autofahrer, der in eine Parklücke einparken will, steht gegenüber einem diese Lücke blockierenden Fußgänger ein Notwehrrecht zu, da der Fußgänger sich widerrechtlich verhält (zB. OLG Sachsen-Anhalt, DAR 1998, 28-29). Er darf den Fußgänger wegdrängen, allerdings nur mit größter Vorsicht und muss ihm mit mehrmaligem Anhalten auch Gelegenheit geben, wegzugehen. Inwieweit in Deinem speziellen Fall also die Berührung die Grenzen überschritten hat, kann eigentlich nur noch mit anwaltlicher Hilfe geklärt werden. Deine Position ohne Zeuge ist natürlich schlecht, aber da würde wohl auch ein Gutachten dazu kommen. Ansonsten ist ein Fahrzeug keine Waffe, auch, wenn das Ermittlungsbehörden immer wieder gerne auftischen. Lässt Du den Vorwurf dagegen unwidersprochen stehen, folgt allerdings der Rest (den Andere hier besser kennen). -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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05.11.2015, 08:21
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21792 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
... und vorsätzlich gefährlicher Körperverletzung mittels Waffe ( hier PKW ) § 224 ( ) Nr. 2, ( 2 ) StGB Hatte nicht neulich das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ein Pkw keine Waffe ist? Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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05.11.2015, 08:32
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Ansonsten ist ein Fahrzeug keine Waffe, auch, wenn das Ermittlungsbehörden immer wieder gerne auftischen. ... aber ein anderes gefährliches Werkzeug (§ 224 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alternative StGB) wäre denkbar. Hatte nicht neulich das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ein Pkw keine Waffe ist? Neulich ist relativ... 2 BvR 2238/07 vom 01.09.2008 -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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05.11.2015, 08:40
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 817 Beigetreten: 21.05.2015 Wohnort: Ruhrgebiet Mitglieds-Nr.: 76261 |
Trollalarm?
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05.11.2015, 08:51
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
... aber ein anderes gefährliches Werkzeug (§ 224 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alternative StGB) wäre denkbar. Sicher.Nur wird natürlich fast jeder Fußgänger, der von einem PKW aus einer Parklücke gedrängt wurde, bei einer Berührung eine Verletzung behaupten. Das liegt schon nahe aus der Grundannahme des Fußgängers, dem Fahrzeug durch Einsatz des Körpers den Weg versperren zu dürfen. Da kommt es IMHO schon sehr drauf an, wie die Berührung zustande gekommen ist. Kann man dem TE keinen Vorsatz vorwerfen (bzgl. der Körperverletzung) und gab es wirklich nur eine Berührung (kein Anstoß) bei vorsichtigem Rangieren, hielte ich die Einstufung aber für unzutreffend. Ein Fahrzeug ist nicht per se ein gefährliches Werkzeug, nur weil man damit jemanden wegschiebt. -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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05.11.2015, 09:09
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 |
Die Geschädigte hatte Ihren Mann als Zeugen Ich habe Sie zweimal an der Hüfte berührt und Sie hatte Schmerzen und ist dann zur Untersuchung. Welche Verletzungen sind denn bei der Dame dort dokumentiert worden und gibt es davon Beweisbilder? War/ist die Dame krankgeschrieben und kann/konnte sie nicht arbeiten? -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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05.11.2015, 09:22
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#8
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 05.11.2015 Mitglieds-Nr.: 77474 |
Erstmal danke für Eure Antworten. Ich habe Sie leicht bewegt und bin dann stehen geblieben. Ärztliche Berichte liegen keine vor.
Muss ich da mit einem Führerscheinentzug rechnen und ist da auch ein Fahrverbot drin? |
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05.11.2015, 09:28
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 |
Gegenfrage: warst du schon bei einem auf Verkehrsstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt und hast diesen diesbezüglich gefragt?
-------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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05.11.2015, 10:32
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#10
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19471 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Wenn Du verurteilt wirst, dann sind auch Fahrerlaubnisentziehung und Fahrverbot - ggf. sogar eine erneute MPU - denkbar; pauschal kann man das aber nicht beantworten.
Vor diesem Hintergrund würde ich mich dem Tip von @Heinz Wäscher anschließen und mich von einem Anwalt (Verkehrsstrafrecht) beraten lassen. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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05.11.2015, 10:35
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2110 Beigetreten: 07.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73791 |
... aber ein anderes gefährliches Werkzeug (§ 224 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alternative StGB) wäre denkbar. Aber laut BGH nur für die Schäden durch den unmittelbaren Aufprall, nicht für die Schäden durch den anschließenden Sturz auf den Boden. Hier geht es um eine Parklücke, ich kann mir nicht vorstellen, dass der TE so schnell gefahren ist, dass schon durch den Aufprall Verletzungen entstanden sind. |
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05.11.2015, 10:46
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1209 Beigetreten: 10.03.2004 Wohnort: Rellingen/HH Mitglieds-Nr.: 2203 |
Hinzu kommt, das man schon einen Dodge RAM haben muß, um selbst eine 1,50m große Frau an der Hüfte zu treffen...
-------------------- ZITAT(blue0711) Ich muss als VT nicht mit jedem erdenklichen Unsinn als Reaktion von Anderen auf meine blosse Existenz in einem in der Praxis doch recht subjektiv eingeschätzten imaginären Raum rechnen. |
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05.11.2015, 11:06
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#13
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
Rückwärts?
-------------------- Gruß Kai
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05.11.2015, 11:10
Beitrag
#14
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 05.11.2015 Mitglieds-Nr.: 77474 |
Ja ich habe heute einen Anwalt angerufen, der Akteneinsicht anfordert, aber er kann noch nichts sagen. Es war rückwärts einparken, aber ich habe die Frau zweimal angehupt, das Sie weggeht.
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05.11.2015, 12:20
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4811 Beigetreten: 04.12.2013 Wohnort: Nürnberg Mitglieds-Nr.: 70843 |
Und dann bist Du weitergefahren, obwohl sie offensichtlich nicht weggegangen ist?
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05.11.2015, 12:22
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
Grundsätzlich darf er das. Nur die KV darf nicht sein. Ob die verwirklicht ist, wenn er sie berührt hat, ist ne Frage für den Anwalt bzw. das Gericht. Das kommt auf Einzelheiten an.
-------------------- Gruß Kai
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05.11.2015, 13:32
Beitrag
#17
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 05.11.2015 Mitglieds-Nr.: 77474 |
Ich habe Sie einmal berührt und dann ein zweites mal und da hat sie sich auf das Heck gelegt
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05.11.2015, 13:44
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 |
Irgendwie fehlen da noch weitere, relevante Details in deiner Schilderung.
-------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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05.11.2015, 14:06
Beitrag
#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15798 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 |
.... und da hat sie sich auf das Heck gelegt Das war schon mal taktisch unklug von ihr, zeigt ihrerseits zumindest etwas "Revanche-Aggressionspotential" und schiebt den Verletzungseinwand in weite Ferne. "Richtig" in ihrem Sinne wäre gewesen laut "aua" zu schreien und sich ggfs. fallen zu lassen. Wie beim Fußball in solchen Fällen üblich.... -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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05.11.2015, 14:21
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10320 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 |
Wenn ich so an Dashcam-Videos aus Osteuropa denke, dann kann "auf das Heck gelegt" vieles bedeuten.
Vom -"bequemen" Drauflegen über -beherzten Sprung auf den Kofferraumdeckel eines stillstehenden Autos -eine Rettung durch Sprung auf das sich nähernde Auto bis hin zu -einem heftigen Anfgefahren werden und dort oder auf der Fahrbahn liegenbleiben als direkte Unfallfolge. |
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05.11.2015, 14:25
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15798 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 |
Da sie's erst bei der zweiten Berührung tat ist imho von der ersten Möglichkeit auszugehen.
-------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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05.11.2015, 14:48
Beitrag
#22
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10320 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 |
Wir wissen ja nicht, wieviel Zeit (für Anlauf) zwischen den Berührungen vergangen ist.
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05.11.2015, 16:07
Beitrag
#23
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 05.11.2015 Mitglieds-Nr.: 77474 |
Es war kurz hintereinander. Sie hat zu dem Polizist gesagt, Sie hat Hüftschmerzen und er sagte, Sie soll sich untersuchen lassen, was Sie dann auch getan hat. Was dabei herausgekommen ist, weiß ich nicht.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 06:50 |