... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


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> Unfall, Kennzeichen unvollständig
Schattenfell
Beitrag 31.10.2015, 00:09
Beitrag #1


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Hej,

gegeben sei ein Verkehrsunfall mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Vom gegnerischen Kraftfahrzeug sind aufgrund eines Fotos die Farbe, die Marke, das Fahrzeugmodell und das ungefähre Baujahr bekannt.

Das amtliche Kennzeichen lässt sich leider nur unvollständig erkennen:

  • Die Stadt lässt sich einwandfrei erkennen.
  • Von den beiden Buchstaben ist der erste Buchstabe sicher, der zweite Buchstabe ist unsicher.
  • Von den drei Ziffern ist die erste relativ sicher, für die zweite kommen verschiedene Werte in Frage, die dritte ist sicher.


Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich damit das gegnerische Kraftfahrzeug ermitteln lässt? Die Polizei hat offenbar tatsächlich ein gewisses Interesse an der Aufklärung des Sachverhaltes, da der Unfall offenbar vorsätzlich herbeigeführt worden ist.

Viele Grüße
Schattenfell
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 31.10.2015, 00:41
Beitrag #2





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Die Wahrscheinlichkeit ist wohl groß, wenn man entsprechend Zeit für die Recherche investiert. Wenn ich von 29 Buchstaben und 10 Ziffern ausgehe, dann kommen nur 290 Kombinationen in Frage. Sollte auch die "relativ sichere" Ziffer als unsicher betrachtet werden, dann wären es 10 mal so viele.

Ich weiß aber nicht, ob man das alles manuell durchsuchen muss oder ob man beim Suchen Filter setzen kann. Wenn sich die Merkmale Hersteller, Typ, Farbe und ggf. Baujahr als Filter setzen lassen, sollte man in kürzester Zeit eine sehr geringe Anzahl an Suchergebnissen erhalten, im Idealfall nur ein einziges. Vielleicht weiß da einer unserer cop.gif mehr.
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Ernschtl
Beitrag 31.10.2015, 03:32
Beitrag #3


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QUOTE (Schattenfell @ 31.10.2015, 00:09) *
Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich damit das gegnerische Kraftfahrzeug ermitteln lässt?
Sehr hoch würde ich sagen. Selbst wenn man alle möglichen Kombinationen per Hand eingibt dürfte das kaum mehr als eine viertel Stunde dauern.
Es würde mich aber auch wundern, wenn man da heutzutage keine Filter verwenden könnte, was die Zeit erheblich reduziert.


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steveluke
Beitrag 31.10.2015, 04:29
Beitrag #4


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Das kann jeder Polizeibeamte mit ein wenig Zeit am Schreibtisch erledigen; ist aber umständlich.
Schneller ist die in diesen Fällen übliche Anforderung eines Tabellierbandes vom KBA: Die bekannten Kennzeichenvariablen werden ins System eingegeben, die Maschine wirft eine Auflistung der in Frage kommenden Fahrzeuge aus.
Die Ergebnisliste wird dann nach Typ, Farbe etc. gefiltert - wenn immer noch mehrere mögliche Verursacherfahrzeuge übrig bleiben, bekommt jeder Halter einen Hausbesuch.


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Schattenfell
Beitrag 31.10.2015, 15:33
Beitrag #5


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Zitat (steveluke @ 31.10.2015, 04:29) *
Die Ergebnisliste wird dann nach Typ, Farbe etc. gefiltert - wenn immer noch mehrere mögliche Verursacherfahrzeuge übrig bleiben, bekommt jeder Halter einen Hausbesuch.


Dann hoffe ich mal, dass nur wenige Kraftfahrzeug ein Frage kommen — über den Kraftfahrzeugführer ist nur bekannt, dass er männlich und etwa zwischen 40 und 60 Jahre alt war. Das ist als Beschreibung ja eher recht dürftig.
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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 31.10.2015, 16:09
Beitrag #6


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Wie lange es dauert kommt aber auch drauf an ob es ein schwarzer VW Golf oder rosa Lamborghini Aventador war. wavey.gif

Ich könnte mir schon vorstellen, dass der ermittelnde Beamte bei Blechschäden nach einem Blick auf das Suchergebnis bei zehn Hausbesuchen die weitere Recherche einstellt, während er bei einem einzigen Suchergebnis weiter macht.

Viel Erfolg

Jens


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steveluke
Beitrag 31.10.2015, 17:09
Beitrag #7


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Zitat (Noch?ohne_Punkte @ 31.10.2015, 17:09) *
Ich könnte mir schon vorstellen, dass der ermittelnde Beamte bei Blechschäden nach einem Blick auf das Suchergebnis bei zehn Hausbesuchen die weitere Recherche einstellt, während er bei einem einzigen Suchergebnis weiter macht.

Nope, jedenfalls wäre das glasklar eine Strafvereitelung im Amt… mad.gif


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nachteule
Beitrag 31.10.2015, 17:31
Beitrag #8


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Hallo, steveluke,

ja nachdem, wie viele Fahrzeuge als mögliches Tatfahrzeug herauskommen und wie das Schadensbild ist, kann es durchaus vorkommen, dass man sich von der zuständigen Staatsanwaltschaft eine Entscheidung einholt, ob alle Fahrzeughalter überprüft werden sollen oder nicht.

Richtig ist allerdings, dass diese Entscheidung nicht der Polizeibeamte trifft.

Viele Grüße,

Nachteule


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Mahatma Gandhi
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Gast_Original Bernie_*
Beitrag 31.10.2015, 17:49
Beitrag #9





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Ist diese Foto unbearbeitet?
Denn Experten schaffen auch aus verpixelte Vergrößerung, die Kennzeichen zu entziffern!!!
So wie in meinem Fall, ich war ganz schön baff, als der Fallbearbeitende Beamte mir erklärte, daß sie aus dieser Video nicht nur Kennzeichen, sondern auch die Gesicht der beiden Insassen schärfen konnten!!
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Rubberduck83
Beitrag 31.10.2015, 17:55
Beitrag #10


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Wenn ich es mal kurz durchrechne ist es nicht nur wahrscheinlich, sondern fast sicher.
Angenommen in der bekannten Stadt sind 1 000 000 Fz gemeldet. Jedes zehnte wäre in Modell, Farbe und Baujahr dem gesuchten gleich.
Bleiben 100 000.
Angenommen die Verteilung von 1 und 2 Buchstaben sind gleich (-Fz mit nur 1 Buchstaben) :2
Bleiben 50 000.
da der erste Buchstabe sicher ist (und alle gleich verteilt wären) :26
Bleiben ca 2000.
da es sicher 3 Ziffern sind (und Fz mit einer, zwei und drei gleich verteilt wären...) :3
Bleiben ca 650.
Die erste Ziffer ist sicher :10
Bleiben 65
Die dritte Ziffer ist sicher :10
6,5 Fahrzeuge, die man überprüfen müsste.
Klar sind das hier alles wilde Annahmen, aber schon allein die erste Annahme (dass jedes 10. Fz in Farbe, Modell und Bj gleich ist) ist so groß, dass wahrscheinlich (wenn nicht durch einen riesenzufall alle "schwarzen Golfs" das Kennzeichen
B-VW xxx tragen) die Zahl der in Frage kommenden Fahrzeuge einstellig sein wird. Vor allem wenn man noch zugelassene Ziffern/Zahlenkombinationen mit berechnet.... Usw
Hoffe habe nicht allzugrosse Rechenfehler drin, war in Mathe nicht gerade der Beste wavey.gif
MfG Rubber

Edit: da die erste Ziffer keine 0 sein kann müsste man durch 9 teilen, aber das ändert ja kaum was
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Schattenfell
Beitrag 31.10.2015, 17:57
Beitrag #11


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Zitat (Original Bernie @ 31.10.2015, 17:49) *
Ist diese Foto unbearbeitet?
Denn Experten schaffen auch aus verpixelte Vergrößerung, die Kennzeichen zu entziffern!!!


Ich habe mich schon etwas an der Bearbeitung des Fotos versucht, allerdings will ich mich da nicht als Experte bezeichnen. Es existieren sogar mehrere Aufnahmen, auf einer ist etwa die erste Hälfte des Kennzeichens prima zu erkennen, daher sind die Stadt und der erste Buchstabe sicher. Die anderen Aufnahmen sind ziemlich verwackelt, dort kann man allerdings noch gerade so die letzte Ziffer erkennen. An die erste Ziffer kann ich mich noch erinnern. So richtig hilfreich ist das Bild nicht.

Ich hoffe einfach mal, dass mit diesen Angaben nicht allzu viele Fahrzeuge der entsprechenden Farbe und Marke übrig bleiben.
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Nerari
Beitrag 31.10.2015, 18:08
Beitrag #12


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Zitat (Georg_g @ 31.10.2015, 01:41) *
... von 29 Buchstaben .... ausgehe,


Ähm, das deutsche Alphabet hat 26 Buchstaben, die verwendet werden - Umlaute jedenfalls habe ich noch keine gesehen (die werden nur bei den Ortskürzeln verwendet). Oder liege ich falsch unsure.gif
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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 31.10.2015, 18:31
Beitrag #13


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Zitat (nachteule @ 31.10.2015, 17:31) *
Hallo, steveluke,

ja nachdem, wie viele Fahrzeuge als mögliches Tatfahrzeug herauskommen und wie das Schadensbild ist, kann es durchaus vorkommen, dass man sich von der zuständigen Staatsanwaltschaft eine Entscheidung einholt, ob alle Fahrzeughalter überprüft werden sollen oder nicht.

Richtig ist allerdings, dass diese Entscheidung nicht der Polizeibeamte trifft.

Viele Grüße,

Nachteule


So war das von mir gemeint. Wer dafür rechtlich und/oder organisatorisch Zuständig ist war mir nicht bekannt.


Gruß
Jens


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ilam
Beitrag 31.10.2015, 20:11
Beitrag #14


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Zitat (Schattenfell @ 31.10.2015, 18:57) *
Es existieren sogar mehrere Aufnahmen


Wenn diese kombiniert und durch das richtige Programm gejagt werden, erscheint evtl. sogar das komplette Kennzeichen im Klartext auf dem Bildschirm.
Zudem ist die Schriftart ja so gestaltet, dass schon ein kleiner brauchbarer Ausschnitt aus einem Zeichen genügt, um dies 100% sicher zuzuordnen.

Das mit Deiner Erinnerung an das Fahrzeugmodell kombiniert und es ist sehr wahrscheinlich, dass nur ein Fahrzeug in Frage kommt.

Zudem wurde ein Punkt bei den Berechnungen noch gar nicht angesprochen: Es wurden nicht alle theoretisch denkbaren Kombinationen überhaupt vergeben...

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Tanker
Beitrag 31.10.2015, 23:49
Beitrag #15


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Wenn man Pech hat kann das wegen tausender Möglichkeiten gar nicht verfolgt werden. Aus eigener Erfahrung.
Mir fuhr mal jemand hinten drauf wegen eines Überholers in einer Kurve. Der überholte Radfahrer hatte die Nummer des PKW. Aber leider nur bis zur vorletzten Stelle. Wie gesagt Kurve. rolleyes.gif Wie gesagt, die Polizei lehnte das Angeot ab, weil wenn eine Zahl fehlt können das tausende von Autos sein. think.gif
Ich habe mich abends an den Computer gesetzt und wollte mir ein Kennzeichen mit der Nummer des Radfahrers reservieren. Es könnten nach meiner Rechnung ja nur 10 sein. 7 davon waren gar nicht vergeben. Blieben noch 3 übrig. Durch einen Zufall fiel mir ein paar Tage später ein Getränkelaster mit der Kombination auf. Es war aber kein Getränkelaster der überholt hatte. Blieben nach meiner Rechnung noch 2 übrig.
Mir wars egal. Auf den Kratzer kams auch nicht mehr an. Aber das Ansehen der Polizei hat diese Aussage auch nicht gerade gefördert. whistling.gif
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Explosiv
Beitrag 01.11.2015, 08:23
Beitrag #16


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Was will die Polizei bei was für einem Angebot ablehnen?
Die Anzeige gegen Unbekannt muss sie aufnehmen, das Beweismittel Zeuge mit unvollständigem Kennzeichen muss sie dokumentieren und an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.
Die kann dann entscheiden, ob weiter verfolgt und welcher Aufwand betrieben wird.
Solange es nicht um Radfahrer geht, wird öffentliches Interesse zur Strafverfolgung gesehen.


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nachteule
Beitrag 01.11.2015, 19:18
Beitrag #17


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Hallo, Explosiv,

bei Tankers Märchenstunde bin ich mittlerweile etwas vorsichtig geworden, wenn es um den Wahrheitsgehalt bzw. um die Plausibilität der Geschichten geht. dry.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Tanker
Beitrag 01.11.2015, 21:06
Beitrag #18


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Die Polizei kann/könnte/sollte/müsste das aufnehmen. Aber sie muß nicht wenn eh keine Aussicht auf Erfolg besteht. Und bei tausenden von Möglichkeiten ist ein Erfolg doch eher unwahrscheinlich. Denn wenn eine Zahl fehlt, könnte ja die komplette Nummer auch schon falsch abgelesen worden sein. Oder warum wurde ich nicht als Zeuge befragt? Oder der Radfahrer? think.gif Die Polizei wurde gar nicht vor Ort alarmiert, weil es da keinen Handyempfang gab. Man musste also erstmal ein paar Kilometer fahren. Das Ganze weiß ich auch nur weil die Aufgefahrene eine Kundin war und mir das ein halbes Jahr später als ich ihr Öl brachte so erzählt hat.
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Explosiv
Beitrag 02.11.2015, 07:20
Beitrag #19


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Einspruch. Hörensagen.


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ilam
Beitrag 02.11.2015, 07:35
Beitrag #20


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Zitat (Tanker @ 01.11.2015, 00:49) *
Aus eigener Erfahrung. Mir fuhr mal jemand hinten drauf



Zitat (Tanker @ 01.11.2015, 22:06) *
Das Ganze weiß ich auch nur weil die Aufgefahrene eine Kundin war und mir das ein halbes Jahr später als ich ihr Öl brachte so erzählt hat.


Bitte die Story dann wenigstens konsistent halten. whistling.gif
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ErnstC
Beitrag 02.11.2015, 11:55
Beitrag #21


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Hallo, deine Anname wie du selbst sagst ziemlich wild:

Zitat (Rubberduck83 @ 31.10.2015, 17:55) *
Angenommen die Verteilung von 1 und 2 Buchstaben sind gleich (-Fz mit nur 1 Buchstaben) :2

1 Buchstabe: 26 Mögliche
2 Buchstabe: 26*26 = 676
Eingrenzung also vernachläsigen

Zitat (Rubberduck83 @ 31.10.2015, 17:55) *
da es sicher 3 Ziffern sind (und Fz mit einer, zwei und drei gleich verteilt wären...) :3

1 Zahl: 9 Mögl.
2 Zahl: 10*9 = 90 Mögl.
3 Zahl: 10*10*9 = 900 Mögl.
Eingrenzung also fast vernachläsigen

1 Buchstaben (26) und 1 Ziffer (10) --> 260 Mögliche
dann jedes 10. Auto: 26 Mögliche

da Anname jedes 10. Auto ziemlich hoch ist und bei unklarer Zahl anhand grober Form trotzdem einige auschlissen kann
ist ermitteln denk ich ziemlich sicher
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Schattenfell
Beitrag 02.11.2015, 18:12
Beitrag #22


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Manchmal hilft die Technik eben doch nicht so richtig weiter. Ich habe jetzt eine Stunde lang versucht, verschiedene Aufnahmen übereinander zu legen und an den Reglern herumgespielt, ohne etwas brauchbares herauszubekommen. Die Ergebnisse habe ich dann trotzdem ausgedruckt, um sie bei der Polizei abzugeben und siehe da:

Auf dem Papier, was mir der Drucker vor die Füße geworfen hat, lässt sich mit leicht zusammengekniffenen Augen die hintere Hälfte des Kennzeichens erkennen.

Mal sehen, was der Polizeicomputer dazu sagt.

Außerdem stand ich seit dem Vorfall nunmehr zwei Stunden lang an der Kreuzung und habe nachgesehen, ob der Typ vielleicht zu einer ähnlichen Uhrzeit noch einmal dort vorbeikommt. Einen verdächtigen Wagen habe ich nicht gesehen — nicht mal ansatzweise: Diese Kombination aus Modell und Farbe scheint ja relativ selten zu sein. Da bin ich ja doch ganz guter Dinge, dass ich inzwischen genügend Variablen entschlüsselt habe, um das Suchergebnis hinreichend einzugrenzen.
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Schattenfell
Beitrag 26.01.2016, 22:26
Beitrag #23


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Zitat (Schattenfell @ 02.11.2015, 18:12) *
Mal sehen, was der Polizeicomputer dazu sagt.


Nur mal der Vollständigkeit halber: Die Fragmente haben ausgereicht, der Unfallgegner wurde ermittelt und das Verfahren gegen eine Geldbuße eingestellt.
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dazydee
Beitrag 27.01.2016, 09:59
Beitrag #24


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Danke für die Rückmeldung.

Wieviele Tagessätze waren es denn?


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Nulla poena sine lege
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Mr.T
Beitrag 27.01.2016, 10:24
Beitrag #25


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Bei einer Einstellung werden keine TS verhängt.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Speichenkarussell
Beitrag 27.01.2016, 11:38
Beitrag #26


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Hätte der Betroffene (Opfer) nach Einstellung des Verfahrens noch die Möglichkeit zur Akteneinsicht?
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Mitleser
Beitrag 27.01.2016, 11:42
Beitrag #27


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Ja. Aber nur über einen Anwalt. Und nur soweit er hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt.
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mir
Beitrag 27.01.2016, 12:01
Beitrag #28


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Ich habe damit als Zeuge schon meine unangenehmen Erfahrungen gemacht. Das berechtigte Interesse besteht im Zweifelsfall wohl einfach daraus, die Verteidigung wahrnehmen zu können. Mag sein, daß das regional unterschiedlich gehandhabt wird.

Zitat (Schattenfell @ 26.01.2016, 22:26) *
Nur mal der Vollständigkeit halber: Die Fragmente haben ausgereicht, der Unfallgegner wurde ermittelt und das Verfahren gegen eine Geldbuße eingestellt.


Und, zufrieden mit dem Ausgang?


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Schattenfell
Beitrag 27.01.2016, 12:01
Beitrag #29


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Ich habe keine weiteren Informationen bekommen außer des Namens des Beschuldigten und dass eine Einstellung nach § 153a Abs. 1 Nr. 5 StPO erfolgt wäre.

Ich habe ja gestern noch mal überlegt, bei der Staatsanwaltschaft anzurufen, welche Ziffer aus § 153a Abs. 1 StPO denn wirklich gemeint war — eine Einladung zum Eisessen während eines Täter-Opfer-Ausgleichs ist mir ja bislang nicht zugegangen. Bei einer Geldbuße ist ja vermutlich eher Nr. 2 gemeint. Vielleicht wird ja am Telefon noch kurz erwähnt, wie hoch die Geldbuße denn war whistling.gif
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mir
Beitrag 27.01.2016, 12:11
Beitrag #30


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Darf man fragen, wie hoch der Schaden war?


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Heinz Wäscher
Beitrag 27.01.2016, 12:19
Beitrag #31


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Zitat (Schattenfell @ 27.01.2016, 12:01) *
Ich habe ja gestern noch mal überlegt, bei der Staatsanwaltschaft anzurufen, welche Ziffer aus § 153a Abs. 1 StPO denn wirklich gemeint war — eine Einladung zum Eisessen während eines Täter-Opfer-Ausgleichs ist mir ja bislang nicht zugegangen. Bei einer Geldbuße ist ja vermutlich eher Nr. 2 gemeint. Vielleicht wird ja am Telefon noch kurz erwähnt, wie hoch die Geldbuße denn war whistling.gif

Es wird ja nur verlangt, sich zu bemühen thread.gif
Zitat
Als Auflagen oder Weisungen kommen insbesondere in Betracht,
...

5. sich ernsthaft zu bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen (Täter-Opfer-Ausgleich) und dabei seine Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wieder gut zu machen oder deren Wiedergutmachung zu erstreben,

...
Quelle


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Schattenfell
Beitrag 27.01.2016, 18:05
Beitrag #32


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Zitat (mir @ 27.01.2016, 12:01) *
Und, zufrieden mit dem Ausgang?


Einerseits zufrieden, weil ich bislang keine Gegenanzeige bekommen habe und der Unfallverursacher wenigstens ein bisschen nachdenken musste und ich mir in einer Hauptverhandlung als Zeuge keine allzu blöden Fragen anhören musste.

Andererseits wäre ich mit einem Strafbefehl zufriedener gewesen, da der Unfall meines Erachtens vorsätzlich verursacht wurde.

Naja. Immerhin wurde das Verfahren nicht wegen geringer Schuld oder sonstwas direkt in den Papierkorb geschoben.

Zitat (mir @ 27.01.2016, 12:11) *
Darf man fragen, wie hoch der Schaden war?


Ein Sachschaden ist nicht entstanden, lediglich ein geprelltes Handgelenk, von dem ich etwa 24 Stunden lang gut hatte.
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anonymous1337
Beitrag 29.01.2016, 00:09
Beitrag #33


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Zitat (Schattenfell @ 27.01.2016, 18:05) *
Ein Sachschaden ist nicht entstanden, lediglich ein geprelltes Handgelenk, von dem ich etwa 24 Stunden lang gut hatte.


Wurde wenigstens zivilrechtlich Schmerzensgeld verlangt? wavey.gif
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Schattenfell
Beitrag 29.01.2016, 11:42
Beitrag #34


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Nein, tatsächlich nicht. Es lohnt sich schon rein wirtschaftlich nicht, wenn dann nach 18 Monaten bestenfalls sowas wie fünfzig oder hundert Euro dabei rüberkommen.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 29.01.2016, 12:12
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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anonymous1337
Beitrag 30.01.2016, 19:08
Beitrag #35


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Warum denn nicht? Einfach einen RA beauftragen und gut ist. Da dürften sogar noch die 25 € Pauschale rausspringen. wavey.gif
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angeditscht
Beitrag 30.01.2016, 19:15
Beitrag #36


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Das glaub ich nicht, die guten RA werden das Mandat alle ablehnen, der Streitwert wird zu gering, dementsprechend viel Arbeit, kein Ertrag. Bleibt also nur so ne Wald- und Wiesenkanzlei die alles macht und von wenig Ahnung hat.....und ob die das dann hinkriegen...außer Ihrer Kostenrechnung schreiben....

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 31.01.2016, 13:33
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Schattenfell
Beitrag 03.02.2016, 13:12
Beitrag #37


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Zitat (anonymous1337 @ 30.01.2016, 19:08) *
Warum denn nicht? Einfach einen RA beauftragen und gut ist. Da dürften sogar noch die 25 € Pauschale rausspringen. wavey.gif


„Und gut ist“ stimmt ja so leider auch nicht. Ich habe noch aus einem anderen Vorfall zivilrechtliche Ansprüche am Laufen und werde dort von einem Anwalt vertreten. Trotzdem ist das alles ein ziemlicher Arbeitsaufwand für mich und wenn ich meinen normalen Stundenlohn zugrunde lege, hätte ich mehr davon, einfach die Sache auf sich beruhen zu lassen und zu arbeiten, anstatt mich mit dem ganzen Kram herumzuschlagen, so dass ich vielleicht mal in einem oder in zwei Jahren knapp tausend Euro zurückbekomme — wenn es denn gut läuft.

Und wenn es nicht einmal um fünfzig Euro geht, steht das in überhaupt gar keinem Verhältnis zum Arbeitsaufwand.
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