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> Fräskante recht spät angezeigt, ohne Vollbremsung Reifenschaden, nach Abbremsen Crash
SchoenerAlsGolf
Beitrag 06.10.2015, 12:20
Beitrag #1


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Fahrzeug A fährt unter Einhaltung zul. Höchstgeschwindigkeit nachts außerorts an einer Uferstraße entlang.

Im Verlauf der Straße sind in größeren Abständen Instandsetzungsmaßnahmen im Gange, daher ist dort durchgehend Tempo 70 (normalerweise ist auf der Straße außer an kurvigen Abschnitten kein ohne explizites Limit, also 100).

Hinter ihm B, mit recht knappem Abstand und voll aufgeblendeten Scheinwerfern, offenbar ein Einheimischer, der auch schon mehrfach versucht hat zu überholen.

Plötzlich im Verlauf einer nur sehr leicht gekrümmten Linkskurve ein Achtung-Schild, darunter der Vermerk "Fräskante", und die wird dann auch sichtbar, da mit rosa Leuchtfarbe angesprüht... und zwar unmittelbar (gerade mal 1 Fahrzeuglänge) hinter dem Schild, und noch dazu SEHR hoch !!!

A sofort VOLL in die Eisen, und dank guter Reifen, ABS/ESP etc. bringt er sein Fahrzeug zwar nicht zum Stehen, kann es aber ohne zu schleudern soweit runterbremsen, daß er nur noch mit gut Schrittgeschwindigkeit über die Kante rollt. Trotzdem rumpelt es ordentlich, aber wohl ohne daß es den Reifen oder dem Fahrwerk übermäßig "wehgetan" hat.

Nochmal gutgegangen... denkste, denn unmittelbar darauf kracht hinter A der Uralt-Rostpolo B nach einer ebensolchen, infolge des "Materials" aber deutlich wenier erfolgreich verlaufenen Vollbremsung volles Rohr in die uferseitige Leitplanke, prallt zurück in Richtung Hangseite und erwischt dabei A noch leicht am Heck, bevor er gegen die Fahrtrichtung gedreht zum Stillstand kommt.

Kaum aus dem Wrack ausgestiegen, geht B trotz einiger leichter Verletzungen sofort recht massiv auf A los und beschuldigt ihn, unangemessen hart gebremst und damit den Unfall überhaupt erst verursacht zu haben.

Inwieweit kann man das so stehen lassen?

Schließlich war es für A, jedenfalls mit einem halbwegs aktuellen Fahrzeug und ordentlicher Bereifung, überhaupt kein Problem, trotz der kurzen "Vorwarnstrecke", sein Fahrzeug noch halbwegs "glatt" über die Fräskante zu bringen.

Der dichtauffahrende B in seiner Rostschleuder hingegen... Ergebnis siehe oben!

Käme hier auch eine Mithaftung der für die arg "kurzfristige" Warnung vor der Fräskante Verantwortlichen in Frage?
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ukr
Beitrag 06.10.2015, 12:27
Beitrag #2


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Der Knackpubnkt wird ggf. das hier werden:

Zitat (SchoenerAlsGolf @ 06.10.2015, 13:20) *
Im Verlauf der Straße sind in größeren Abständen Instandsetzungsmaßnahmen im Gange, daher ist dort durchgehend Tempo 70.
Tempo 70 bedeutet: Im Idalfall. Wenn man eine solche "Chaosstrecke" befährt, dann muss man ggf. auch mit entsprechenden Widrigkeiten rechnen.

Zitat
Käme hier auch eine Mithaftung der für die arg "kurzfristige" Warnung vor der Fräskante Verantwortlichen in Frage?
Würde ich in jedem Fall anstreben.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 06.10.2015, 12:32
Beitrag #3





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Zitat (SchoenerAlsGolf @ 06.10.2015, 13:20) *
Käme hier auch eine Mithaftung der für die arg "kurzfristige" Warnung vor der Fräskante Verantwortlichen in Frage?

Möglicherweise, da Gefahrzeichen außerorts nicht unmittelbar vor der Gefahrenstelle aufzustellen sind, sondern 150 bis 250 m davor. An der Stelle des A wäre mir aber ein mögliches Mitverschulden eines Dritten egal, ich würde allenfalls im Schadensbericht an die gegnerische Versicherung darauf hinweisen, dann kann die Versicherung sehen, was sie mit dieser Information anfängt. Zumindest wird mit dem sehr kurzen Abstand ein triftiger Grund für das stärkere Abbremsen des A plausibel gemacht. Melde es der gegnerischen Versicherung und warte entspannt ab.
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Mitleser
Beitrag 06.10.2015, 12:34
Beitrag #4


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Zitat (ukr @ 06.10.2015, 13:27) *
Zitat
Käme hier auch eine Mithaftung der für die arg "kurzfristige" Warnung vor der Fräskante Verantwortlichen in Frage?
Würde ich in jedem Fall anstreben.
Aber nicht selber. So etwas lässt man den, unbedingt hinzuzuziehenden, Anwalt übernehmen.
Dieser könnte jedoch raten, sich allein mit der Versicherung des Auffahrenden auseinander zu setzen. Soll diese doch dann versuchen, einen Teil der zu leistenden Summe vom Schilderverantwortlichen zu ergattern.
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SchoenerAlsGolf
Beitrag 06.10.2015, 12:36
Beitrag #5


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Zitat (ukr @ 06.10.2015, 13:27) *
Tempo 70 bedeutet: Im Idalfall. Wenn man eine solche "Chaosstrecke" befährt, dann muss man ggf. auch mit entsprechenden Widrigkeiten rechnen.


Das müßte dann aber für B erst recht gelten.
Wer mit einem Fahrzeug unterwegs ist, das man insbesondere hinsichtlich seiner Reaktionen bei einer Vollbremsung zwar als nominell noch TÜV-konform, aber beim besten Willen als nicht mehr zeitgemäß bezeichnen kann, der sollte dem hinsichtlich Tempo- und Abstandswahl Rechnung tragen.

Also nicht drängeln wie sonstwas oder gar noch zu überholen versuchen.

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ukr
Beitrag 06.10.2015, 12:38
Beitrag #6


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Gilt es auch. Nur wird das dessen Versicherung nicht freiwillig so sehen. whistling.gif
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columbo
Beitrag 06.10.2015, 12:42
Beitrag #7


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Zitat (ukr @ 06.10.2015, 13:27) *
Zitat (SchoenerAlsGolf @ 06.10.2015, 13:20) *
Im Verlauf der Straße sind in größeren Abständen Instandsetzungsmaßnahmen im Gange, daher ist dort durchgehend Tempo 70.
Tempo 70 bedeutet: Im Idalfall. Wenn man eine solche "Chaosstrecke" befährt, dann muss man ggf. auch mit entsprechenden Widrigkeiten rechnen.


Wenn das Tempo wegen der Gefahrenstelle auf 70 begrenzt wird, kann man ja wohl 70 fahren.
Das Problem dürfte eher das Sichtfahrgebot darstellen, das, entgegen dem, was von 99,999% aller Fahrer praktiziert wird, außerorts nachts mit Abblendlicht nur etwa Tempo 55 zulässt.

Aber der TE war doch sicher nicht schneller als 60?
Und hatte Fernlicht an?

Ja.
Kann nicht anders gewesen sein.
Ich seh's förmlich vor mir.

Zeuge benötigt?
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SchoenerAlsGolf
Beitrag 06.10.2015, 13:06
Beitrag #8


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Ergänzung: während Fahrzeug B infolge der vorherigen "Feindberührung" mit der Leitplanke nur noch für den Schredder taugt, ist der Schaden am Fahrzeug von A (BMW 3er E46) minimal.

Nur ein (an einem auswechselbaren, nicht lackierten Teil) leicht zerschrammter und an einer Seite aus der Halterung gesprungener Stoßfänger, die Sache ist schon längst wieder repariert. Dank Eigenleistung (Wiedereinhängen) Kosten nur im deutlich unteren zweistelligen Bereich, sprich es fiel nur der reine Ersatzteilpreis für die schwarze Eckleiste an, die eh schon ein paar "Nahkampfspuren" aufwies und daher sowieso zum Austausch anstand.

Von daher hat A auch zunächst darauf verzichtet, überhaupt Schadenersatzansprüche zu stellen, wäre mehr Aufwand für ihn gewesen als ihm die Sache überhaupt wert ist.

Aber B versucht dem A nicht nur die Unfallschuld, sondern auch eine vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung anzuhängen (angeblich vorsätzliche, unangemessene Vollbremsung, O- Ton "der wollte mich wohl erziehen" bei der Vernahme an der Unfallstelle).

Und das ist das eigentlich Ärgerliche.

A hat allerdings versäumt, am Unfallort Fotos zu machen, auf denen die sehr kurzfristige (und inzwsichen auch verschwundene, denn die Baustelle ist längst fertig) Kennzeichnung der Fräskante sichtbar war, und ob die von der Polizeistreife gemachten Aufnahmen da was hergeben ist fraglich.
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Schlepper
Beitrag 06.10.2015, 13:14
Beitrag #9


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Ich sehe im Verhalten des A überhaupt keinen Fehler. An seiner Stelle würde ich meiner Versicherung Bescheid geben, dass es einen Vorfall gab und sich eventuell ein B mit irgendwelchen Ansprüchen melden könnte. Darüberhinaus abwarten, ob und was da noch kommt.

Straßenverkehrsgefährdung würde die Staatsanwaltschaft vorwerfen und nicht B.


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rapit
Beitrag 06.10.2015, 13:29
Beitrag #10


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Zitat (Schlepper @ 06.10.2015, 14:14) *
Ich sehe im Verhalten des A überhaupt keinen Fehler.

Um das sicher zu beurteilen, wären Fotos der Fräskante, der Beschilderung, etc. gut.


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Heinz Wäscher
Beitrag 06.10.2015, 15:22
Beitrag #11


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Zitat (SchoenerAlsGolf @ 06.10.2015, 13:20) *
Hinter ihm B, mit recht knappem Abstand und voll aufgeblendeten Scheinwerfern, offenbar ein Einheimischer, der auch schon mehrfach versucht hat zu überholen.

Ich hätte den Einheimischen ja beizeiten überholen lassen, die kennen sich meistens besser aus. whistling.gif


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Gast_Original Bernie_*
Beitrag 06.10.2015, 16:46
Beitrag #12





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War da NUR die Schild "Fräskante"??
Kann es mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß da zuvor kein Baustellen-Warnbeschilderung war... think.gif
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columbo
Beitrag 06.10.2015, 16:53
Beitrag #13


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Zitat (SchoenerAlsGolf @ 06.10.2015, 13:20) *
Im Verlauf der Straße sind in größeren Abständen Instandsetzungsmaßnahmen im Gange, daher ist dort durchgehend Tempo 70



Das verstehe ich so, dass irgendwo ein Gefahrenhinweise "Baustelle" war, kombiniert mit Tempo 70; dass die Bautätigkeit aber nicht überall sofort erkennbar war. Dann plötzlich kam das Schild "Fräskante", und schwupp... Pengknallbums.

Ich muss zugeben, dass ich in den ersten Jahren am Steuer wahrscheinlich gedacht hätte, "Fräs... was? Was wollen die von mir?" Ähnlich, wie es Leute geben soll, die das Schild "Grasmahd" vom Verkehrsgeschehen ablenkt, weil sie anfangen zu grübeln, was das sein könnte.
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Mueck
Beitrag 06.10.2015, 16:55
Beitrag #14


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Zitat (Heinz Wäscher @ 06.10.2015, 16:22) *
Ich hätte den Einheimischen ja beizeiten überholen lassen, die kennen sich meistens besser aus. whistling.gif
Wenn sie's denn auch tun würden ...
Ich fuhr im Urlaub 1989 mal von der Schnellstraße durch Quimper, etliche Kilometer, ab Schnellstraße schon einen ortskundigen Franzosen an der Stoßstange, und als ich die ähnlich frühzeitig wie die Fräskante ausgeschilderte Jungendherberge endlich zur Linken fand, hatte ich ihn dann IM Kofferraum ... Das hat mein erster Corolla nicht überlebt, Friede seiner Asche ... crybaby.gif

Apropos: Wie hoch war die Kante eigentlich?
Wenn ich manchmal so sehe, wie langsam manche Autos über Kanten schleichen, die für einen Radler auf Radwegen ganz normaler Alltag sind, so dass sie dann den Radverkehr hinter ihnen ausbremsen ... ranting.gif Autos müssen ja was hochempfindliches sein, empfindlicher als Fahrräder, würde man gar nicht denken ...
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Explosiv
Beitrag 06.10.2015, 16:59
Beitrag #15


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Offenbar hat A doch einen Fehler gemacht.
Er hat keine ordentliche Unfallaufnahme gemacht und sich wohl auf die Polizei verlassen.
So hat er leichtfertig seine sichere Position gefährdet.
Spätestens nach der Aussage des B, der A hätte den Unfall durch unnötiges Bremsen verursacht, hätte ich die Bremsursache dokumentiert.
Bilder mit dem Handy kosten kein Geld und helfen, nach einem Unfall ruhiger zu schlafen.
Diese Gelegenheit hat A verpasst.

Zum Glück hat B recht drastisch dokumentiert, dass er für sein Fahrkönnen und den Zustand seines Fahrzeuges eindeutig zu schnell und dicht aufgefahren unterwegs war. Das wird er nicht so einfach wegdisktieren können. Auch ohne Fotos.


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SchoenerAlsGolf
Beitrag 06.10.2015, 17:50
Beitrag #16


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Zitat (Mueck @ 06.10.2015, 17:55) *
Apropos: Wie hoch war die Kante eigentlich?


Nach dem was mir A gesagt kaum höher als eine abgesenkte Bordsteinkante, aber im Gegensatz zu einer solchen ziemlich "scharfkantig"

Zitat
Wenn ich manchmal so sehe, wie langsam manche Autos über Kanten schleichen, die für einen Radler auf Radwegen ganz normaler Alltag sind, so dass sie dann den Radverkehr hinter ihnen ausbremsen ... ranting.gif Autos müssen ja was hochempfindliches sein, empfindlicher als Fahrräder, würde man gar nicht denken ...


Auf dem Rad (kein MTB, sondern ein lediglich mit ein paar "steigungs- und schlechtwegetauglicheren" Komponenten gepimptes Alltags-Rad mit Federgabel und -Stütze) fahre ich auch0 über so manche Schwelle, um die ich mit dem Auto einen großen Bogen machen oder sie allenfalls gaaanz vorsichtig mit schleifender Kupplung bzw. per Leerlauf-"Kriechen" des Automatikgetriebes nehmen würde.
Denn mit dem Fahrrad habe ich doch nochmal einen deutlich größeren Abrollradius, sowie eine weitaus geringere "Achslast", die ich noch dazu durch Gewichtsverlagerung sehr fein und trotzdem schnell zwischen den beiden Rädern aufteilen kann.
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rapit
Beitrag 06.10.2015, 18:13
Beitrag #17


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Zitat (SchoenerAlsGolf @ 06.10.2015, 18:50) *
Nach dem was mir A gesagt kaum höher als eine abgesenkte Bordsteinkante, aber im Gegensatz zu einer solchen ziemlich "scharfkantig"

Ja das sind die immer.

Aber gefährlich ist eigentlich nur das "hochklettern". Vielleicht stand das Schild also korrekt und hat vor dem Ende der Frässtelle in 150 m Entfernung gewarnt.

Dann hätte A eventuell überreagiert. think.gif


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Lars
Beitrag 06.10.2015, 19:36
Beitrag #18


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Zitat (SchoenerAlsGolf @ 06.10.2015, 13:20) *
offenbar ein Einheimischer, der auch schon mehrfach versucht hat zu überholen.
Warum schlug das Überholen fehl? Bei 70 auf einer Landstraße ist das doch schnell erledigt? think.gif


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Wandel dich, nicht das Klima!
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ts1
Beitrag 06.10.2015, 19:53
Beitrag #19


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Zitat (rapit @ 06.10.2015, 18:13) *
Aber gefährlich ist eigentlich nur das "hochklettern". Vielleicht stand das Schild also korrekt und hat vor dem Ende der Frässtelle in 150 m Entfernung gewarnt.
Du fährst wohl selten biker.gif


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MfG Thomas
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rapit
Beitrag 06.10.2015, 22:20
Beitrag #20


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In letzter Zeit zu selten, ja.

Aber TE schrieb was von ESP an seinem Fahrzeug. Wohl kein Krad... Ich habe jedenfalls nur ABS.
Und gefährlich fand ich nicht die Fräskanten an sich (quer), sondern eher die Fräsrillen.


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Mr.T
Beitrag 06.10.2015, 22:43
Beitrag #21


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Zitat (rapit @ 06.10.2015, 23:20) *
Aber TE schrieb was von ESP an seinem Fahrzeug. Wohl kein Krad...
Jo:
Zitat (SchoenerAlsGolf @ 06.10.2015, 14:06) *
am Fahrzeug von A (BMW 3er E46)



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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Kuli
Beitrag 07.10.2015, 07:07
Beitrag #22


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Zitat (rapit @ 06.10.2015, 19:13) *
Vielleicht stand das Schild also korrekt und hat vor dem Ende der Frässtelle in 150 m Entfernung gewarnt.
So mag es wohl gewesen sein. Denn auf einer abgefrästen (ehemaligen) Fahrbahndecke würde ich jedenfalls nicht 70 km/h fahren. Irgendwann in naher Zukunft muss ja schließlich das Ende der Fräsfläche kommen.
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blue0711
Beitrag 07.10.2015, 07:40
Beitrag #23


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Zitat (SchoenerAlsGolf @ 06.10.2015, 18:50) *
Auf dem Rad (kein MTB, sondern ein lediglich mit ein paar "steigungs- und schlechtwegetauglicheren" Komponenten gepimptes Alltags-Rad mit Federgabel und -Stütze) fahre ich auch0 über so manche Schwelle, um die ich mit dem Auto einen großen Bogen machen oder sie allenfalls gaaanz vorsichtig mit schleifender Kupplung bzw. per Leerlauf-"Kriechen" des Automatikgetriebes nehmen würde.
Denn mit dem Fahrrad habe ich doch nochmal einen deutlich größeren Abrollradius, sowie eine weitaus geringere "Achslast", die ich noch dazu durch Gewichtsverlagerung sehr fein und trotzdem schnell zwischen den beiden Rädern aufteilen kann.
Nach der Erklärung würde ich sagen: Unnötiges plötzliches Bremsen des TE. Hoher Schuldanteil beim TE und auch entsprechendes Bußgeld. Die Fräskante kann so wild nicht gewesen sein, dass man dafür ne Gefahrenbremsung auf Schrittempo bräuchte.
Mit 70 fahre ich da mit Auto- und Motorradreifen einfach drüber.
Bremsen ist eh ungünstig, erhöht nur den Reifenanpressdruck, den man beim Überfahren der Kante nicht gebrauchen kann.


Zitat (Kuli @ 07.10.2015, 08:07) *
Denn auf einer abgefrästen (ehemaligen) Fahrbahndecke würde ich jedenfalls nicht 70 km/h fahren.
Warum?
Die Fräsung erfolgt in Fahrtrichtung, die Fräse hat einen Radius, daher sind die Fräskanten immer abgerundet. Da kann man senkrecht dazu problemlos drüberfahren, wenn man nicht gerade mit einem tiefergelegten Spoilerträger ankommt.


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Gruß Kai
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Diesel-Georg
Beitrag 07.10.2015, 07:43
Beitrag #24


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Nach meiner langjährigen Erfahrung kann man mit einem Standard PKW eine Fräskannte ohne Gefahr einer Beschädigung des Fahrzeugs auch mit hoher Geschwindigkeit überfahren. Jedes Schlagloch ist größer und davor wird auch nur allgemein und nicht explizit vor Ort gewarnt. Ich habe Fräskanten schon mit 100 km/h überfahren und empfand die Erschütterung im Fahrzeug dabei sogar weniger heftig, wie wenn man sie im Schritttempo überfährt. Und wenn ein Standard Stoßdämpfer oder Standardreifen davon Schaden nehmen würde, dann wären die schon sehr schwer vorgeschädigt und gehörten sowieso ausgetauscht.

Ich kann mir gut vorstellen, dass ein Richter nach Anhörung eines Gutachters, was ja heute Standard ist, um die Kosten in die Höhe zu treiben thread.gif zu einer Entscheidung kommen würde, dass eine Fräskante kein Grund für eine Notbremsung darstellt und er den größten Teil der Schuld dem "Notbremser" aufdrücken würde. Allerdings dürfte auch der Auffahrende nicht völlig schuldlos davon kommen. Die genaue Aufteilung der Schuld ist aber wie üblich völlig unsicher...




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Grüße vom Diesel-Georg
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ukr
Beitrag 07.10.2015, 07:51
Beitrag #25


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Zitat (blue0711 @ 07.10.2015, 08:40) *
daher sind die Fräskanten immer abgerundet
no.gif Ziel für den Asphalteinbau ist in der Regel immer eine gerade Kante.
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Mitleser
Beitrag 07.10.2015, 08:00
Beitrag #26


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@Diesel-Georg:

Man darf nicht vergessen, dass es dunkel ist.
Da taucht plötzlich ein Gefahrenzeichen auf. Dann sieht man, dass vor einer Kante gewarnt wird. Eine solche ist bei Dunkelheit nicht nur schwierig auszumachen, sondern die Scheinwerfer sorgen auch noch für einen ungünstigen Schattenwurf, der die Höheneinschätzung extrem erschwert.
Nicht alle Fräskanten sind nur 1cm hoch. Darüber hinaus muss man sich auch auf den Straßenzustand nach der Kante einstellen, welchen man bei Dunkelheit, noch dazu hinter einer schattenwerfenden Kante, ebenfalls schlecht sehen kann.
-> Es gibt Gründe für ein starkes Abbremsen.

Der Nachfolgende hat ebenso das Gefahrenzeichen sehen können und hätte nochmals bremsbereiter als so schon sein müssen.
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rapit
Beitrag 07.10.2015, 09:14
Beitrag #27


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Man kann in beide Richtungen argumentieren.


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Mueck
Beitrag 07.10.2015, 09:28
Beitrag #28


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Zitat (rapit @ 07.10.2015, 10:14) *
Man kann in beide Richtungen argumentieren.
Also JSA 1.0+1.2+2.2 bis 1.3 zutrifft ;-)
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Lars
Beitrag 07.10.2015, 09:43
Beitrag #29


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Kann man, aber mir scheint Mitlesers Richtung die erfolgsversprechendere zu sein.

Unabhängig von der juristischen Beurteilung der Schuldfrage, die m. E. klar gegen den Auffahrenden spricht, hat der TE aber auf jeden Fall auch Fehler gemacht. Nach seiner Schilderung fuhr der Unfallgegener ja schon geraume Zeit mit viel zu geringem Abstand und eingeschaltetem Fernlicht hinter ihm her. Zudem musste er mehrfach Überholmanöver abbrechen. Der TE befand sich also in einer akuten Gefahrenlage, auf die er offenkundig nicht angemessen reagiert hat. Anstatt auf der für ihn unbekannten, dunklen Strecke und dazu durch das Fernlicht geblendet einfach so weiter zu fahren, hätte er das einzig richtige in solch einer akuten Gefahrensituation machen müssen: Warnblinker an und ganz vorsichtig langsamer werden, bis sein Fahrtempo dem Abstand des Hintermanns und den eigenen Sichtverhältnissen angemessen gewesen oder dem Hintermann ein Überholen möglich geworden wäre.
Mir ist völlig unbegreiflich, wie man in solch einer Situation einfach so seelenruhig weiterfahren kann. think.gif


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Mitleser
Beitrag 07.10.2015, 09:50
Beitrag #30


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Zitat (Lars @ 07.10.2015, 10:43) *
Kann man, aber mir scheint Mitlesers Richtung die erfolgsversprechendere zu sein.
Der Anwalt wartet halt, welche Partei sich zahlungsbereit an ihn wendet. whistling.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 07.10.2015, 10:23
Beitrag #31


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Zitat (Lars @ 07.10.2015, 10:43) *
... Mir ist völlig unbegreiflich, wie man in solch einer Situation einfach so seelenruhig weiterfahren kann. think.gif

Also bei jedem nächtlichen Drängler Warnblinker an und rechts ran? blink.gif

Doc


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Schlepper
Beitrag 07.10.2015, 10:29
Beitrag #32


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Das ist mir in der Tat auch unbegreiflich.

Warum sollte ich dem Wunsch eines potenziellen Nötigers entsprechen? Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. Und ganz so akut scheint die Gefahr für A auch nicht gewesen zu sein, denn er ist ja der zweitschlimmsten anzunehmenden Situation (fast) schadensfrei entkommen.

Im Übrigen sehe ich es so wie Mitleser. Warnzeichen werden zu inflationär verwendet, als dass man eine Vorraussage über die Beschaffenheit der Gefahrenstelle treffen kann. Zudem bedeuten sie, dass man eine hohe Vorsicht walten lassen soll. Von wegen locker mit 70 weiterfahren und so.


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rapit
Beitrag 07.10.2015, 10:37
Beitrag #33


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Na ja, also das hier:
Zitat (SchoenerAlsGolf @ 06.10.2015, 13:20) *
A sofort VOLL in die Eisen, und dank guter Reifen, ABS/ESP etc.

liest sich schon irgendwie danach, mal subjektiv bewertet, dass das Bremsen übermäßig gewesen sein könnte.

Jedenfalls kommen Zweifel, ob die Geschwindigkeit von A zuvor angemessen war.


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Schlepper
Beitrag 07.10.2015, 10:42
Beitrag #34


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Zitat (rapit @ 07.10.2015, 11:37) *
Na ja, also das hier:
Zitat (SchoenerAlsGolf @ 06.10.2015, 13:20) *
A sofort VOLL in die Eisen, und dank guter Reifen, ABS/ESP etc.

liest sich schon irgendwie danach, mal subjektiv bewertet, dass das Bremsen übermäßig gewesen sein könnte.
Klar könnte es das. Hätte ich wahrscheinlich genauso gemacht. Wenn eine solche Kante schon extra zusätzlich mit Sprühkreide kenntlich gemacht wird.
Zitat (rapit @ 07.10.2015, 11:37) *
Jedenfalls kommen Zweifel, ob die Geschwindigkeit von A zuvor angemessen war.

Bei mir nicht. A konnte vor einer plötzlich auftauchenden Gefahrenstelle fast bis zum Stillstand abbremsen. Was wäre die angepasste Geschwindigkeit, wenn nicht das?


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Lars
Beitrag 07.10.2015, 10:48
Beitrag #35


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 07.10.2015, 11:23) *
Also bei jedem nächtlichen Drängler Warnblinker an und rechts ran vorsichtig langsamer werden? blink.gif
Selbstverständlich!!! Machst du das etwa nicht? blink.gif
Wie schnell in so einer Situation etwas passieren kann, haben wir ja hier im Thread gesehen, und ich habs selbst schon erlebt, dass mir in so einer Situation eine Wildsau vors Auto gelaufen ist. Zum Glück war ich aber schon soweit runter mit meinem Tempo, dass der Bremsweg auch für den Drängler hinter mir gereicht hat.

Zitat (Schlepper @ 07.10.2015, 11:29) *
Warum sollte ich dem Wunsch eines potenziellen Nötigers entsprechen? Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.
Weil du dich u. U. sogar in Lebensgefahr befindest bzw. im schlimmsten Fall sogar dazu noch unbeteiligte Dritte gefährdest?
Außerdem will der Nötiger ja nicht erreichen, dass man langsamer wird, sondern im Gegeteil, er will, dass man schneller fährt.

Zitat
Und ganz so akut scheint die Gefahr für A auch nicht gewesen zu sein, denn er ist ja der zweitschlimmsten anzunehmenden Situation (fast) schadensfrei entkommen.
Das war aber reiner Zufall. Genauso gut hätte der schleudernde Unfallgegner das Autos des TE einen Meter weiter vorne treffen und ihn u. U. dadurch in den Gegenverkehr schieben können. Und zack - game over für den TE.


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Schlepper
Beitrag 07.10.2015, 10:55
Beitrag #36


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Zitat (Lars @ 07.10.2015, 11:48) *
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 07.10.2015, 11:23) *
Also bei jedem nächtlichen Drängler Warnblinker an und rechts ran vorsichtig langsamer werden? blink.gif
Selbstverständlich!!! Machst du das etwa nicht?
Nein.
Zitat (Lars @ 07.10.2015, 11:48) *
im schlimmsten Fall sogar dazu noch unbeteiligte Dritte gefährdest?
Ich gefährde niemanden mehr, als durch die Betriebsgefahr meines KFZ.
Zitat (Lars @ 07.10.2015, 11:48) *
Das war aber reiner Zufall. Genauso gut hätte der schleudernde Unfallgegner das Autos des TE einen Meter weiter vorne treffen und ihn u. U. dadurch in den Gegenverkehr schieben können. Und zack - game over für den TE.
Oder die doch zu hohe Kante hätte ihn ins Schleudern gebracht. Oder der B hätte überholt und wäre.... Hätte-Diskussion sind ein wenig sinnlos. dry.gif


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rapit
Beitrag 07.10.2015, 11:07
Beitrag #37


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Zitat (Schlepper @ 07.10.2015, 11:42) *
A konnte vor einer plötzlich auftauchenden Gefahrenstelle fast bis zum Stillstand abbremsen. Was wäre die angepasste Geschwindigkeit, wenn nicht das?

Formuliere es anders: A war so schnell, dass er, obwohl es gar kein echtes Hindernis gab, nicht mehr richtig reagiert hat, sondern überreagierte. Und jetzt? Kann genauso sein...


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Lars
Beitrag 07.10.2015, 11:13
Beitrag #38


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Zitat (Schlepper @ 07.10.2015, 11:55) *
Hätte-Diskussion sind ein wenig sinnlos. dry.gif
Richtig, weil nämlich völlig klar ist, dass eine Abstandsunterschreitung immer zu einer potentiell gefährlichen Situation führt. Nicht umsonst hat der Gesetzgeber hier strenge Regeln vorgegeben und ich kann nicht nachvollziehen, wie man sich freiwillig einer solchen Gefahrensituation aussetzen kann. Warum setzt du dich ihr aus? think.gif Es geht doch in dem Moment auch um deine Gesundheit, nicht nur um die des Dränglers?


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Schorsch
Beitrag 07.10.2015, 12:21
Beitrag #39


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Es kann sich doch nur um die Fräskante am Beginn der Abfräsung gehandelt haben, also ein auch für die Reifen völlig unkritischer Fall. Wäre er auf der gefrästen Fläche gefahren, dann wäre das Ende für ihn nicht unvorhergesehen gewesen und auch nicht die kritischere ansteigende Fräskante.
Die Fräskante war wohl eher Vorwand, um seinem Ärger über den Drängler Luft verschaffen.
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Kuli
Beitrag 07.10.2015, 12:38
Beitrag #40


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Gut, es gibt aber auch Auffräsungen, die nur ca. 1m breit/lang sind.

In diesem Fall ist Anfang annäherungsweise auch Ende.
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blue0711
Beitrag 07.10.2015, 13:17
Beitrag #41


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IMHO warnt ein alleiniges Gefahrenzeichen mit ZZ Fräskante lediglich vor dem Holperer, der dann zu erwarten ist, damit niemand vor Schreck die Lenkung verreißt oder eben in der Annahme eines Hindernisses "voll in die Eisen geht".
Ich gehe davon aus, dass sich die Fräskante mit der angegebenen zHg überfahren lässt und das entspricht auch meiner Erfahrung.

Bei ausgefrästen Streifen, die quer zur Straße gefräst sind, werden da meiner Erfahrung nach 30 angeordnet.

Bei Stufen in Längsfräsung habe ich bisher 50-70 gesehen, es sei denn, es gibt hochstehende Schachtdeckel, dann auch weniger (vor allem für Einspurfahrzeuge gefährlich, wenn man so einen Deckel nur streift statt überfährt).

@ukr: Ich hatte bislang schon den Eindruck, dass die Fräskanten in Längsfräsung zumindest in der Zeit, in der die Strecke befahren wird, noch nicht die Kantigkeit eines rechtwinkligen Bordsteins haben und weicher zu überfahren sind als die in Querfräsung, die auch optisch schärfer sind.

Zumindest würde ich aber als Nachfolgender nicht erwarten, dass jemand "voll in die Eisen geht", lediglich moderat unter zHg verlangsamt.
Und man könnte sich schon vorstellen, dass der Nachfolger das Schleudern auf den Schreck wegen dieser Gefahrenbremsung zurückführt, um den eigenen Schadensbeitrag zu minimieren.
Wenn er zB. den Lichtkegel des Vorausfahrenden mit beobachtet hat und deswegen keine Bremsung erwartete mangels Hindernis, kann er damit recht weit kommen, weiter, als wenn er einfach drauf gerumpelt wäre.


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SchoenerAlsGolf
Beitrag 07.10.2015, 13:27
Beitrag #42


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Zitat (Kuli @ 07.10.2015, 13:38) *
Gut, es gibt aber auch Auffräsungen, die nur ca. 1m breit/lang sind.

In diesem Fall ist Anfang annäherungsweise auch Ende.


So in der Art war das auch. Erst abwärts, dann schon wenige Meter später wieder aufwärts. Schild stand an der "Abwärtskante", gut 1 Fahrzeuglänge dahinter dann die angemarkerte "scharfe" Aufwärtskante.
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MrGracy
Beitrag 07.10.2015, 14:43
Beitrag #43


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Zitat (blue0711 @ 07.10.2015, 14:17) *
Ich gehe davon aus, dass sich die Fräskante mit der angegebenen zHg überfahren lässt und das entspricht auch meiner Erfahrung.
Meine Erfahrung sieht anders aus. Da gibt es auch mal Fräskanten zwischen 5-10cm, vor denen überhaupt nicht gewarnt wird (innerorts) und auch außerorts bin ich schon durch Baustellen gefahren, an denen jeder (inkl. mir) die Fräskanten in Schrittgeschwindigkeit überfahren hat.
Auch eine auf "Fräskante" auf einem Parkplatz, die einen knappen halben Meter tief war, war nicht hingewiesen worden. Die hab ich bei Nacht erst gesehen, als ich aus dem Auto ausgestiegen war, um zur Toiltte zu gehen.

Wenn dann sogar wie im vom TE beschriebenen Fall per Schild darauf hingewiesen wird und die Kanten zusätzlich mit rosa Leuchtfarbe angesprüht ist, würde ich auch erst mal vorsichtig sein. Man weiss nie was kommt.
Gut, eine Vollbremsung musste vllt. nicht sein, aber der TE wußte nicht, was ihn erwartet.
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rapit
Beitrag 07.10.2015, 14:47
Beitrag #44


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Zitat (MrGracy @ 07.10.2015, 15:43) *
Gut, eine Vollbremsung musste vllt. nicht sein, aber der TE wußte nicht, was ihn erwartet.

Na das Ergebnis hat er ja nun: statt eines vermuteten eventuellen kleinen Schadens (Reifen, Spureinstellung), nun einen Karosserieschaden am PKW, weil er den zuvor bemerkten Drängler zum Auffahren gezwungen hat... whistling.gif laugh2.gif


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ukr
Beitrag 07.10.2015, 16:12
Beitrag #45


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Zitat (blue0711 @ 07.10.2015, 14:17) *
@ukr: Ich hatte bislang schon den Eindruck, dass die Fräskanten in Längsfräsung zumindest in der Zeit, in der die Strecke befahren wird, noch nicht die Kantigkeit eines rechtwinkligen Bordsteins haben und weicher zu überfahren sind als die in Querfräsung, die auch optisch schärfer sind.


Klar, die Fräswalze hinterlässt in Querrichtung in der Regel einen kleinen Bogen. Den will man aber beim Asphalteinbau nicht, folglich wird nachgearbeitet (z.B. auch durch Querfräsen). Im Ergebnis hat man in der Regel immer eine scharfe Kante, die meist (schlampig) mit Fräsgut aufgefüllt wird, was sich bald wegfährt. Manchmal schmiert man auch provisorisch etwas Mischgut dran - Holzbrettchen habe ich auch schon gesehen. whistling.gif
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Explosiv
Beitrag 08.10.2015, 04:33
Beitrag #46


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Die Frage ist doch, ob man es dem Vorausfahrenden vorwerfen kann, in für ihn unklarer Situation erst mal heftig gebremst zu haben.
Man kann doch nicht erwarten, dass ein normaler VT im Dunkeln nach dem Gefahrzeichen mit Hinweis Fräskante fehlerfrei ermessen kann, ob er dort mit der zHG drüber fahren kann, ohne sein Fahrzeug zu beschädigen, oder nicht. Bei mir unbekannten Fräskanten verzögere ich auch auf Schrittgeschwindigkeit, wenn nicht Vorausfahrende problemlos schneller drüber fahren.

Unstrittig ist ja hoffentlich, dass der Nachfahrer zu dicht aufgefahren war und deshalb auf das Bremsmanöver seines Vordermannes, mit dem er jederzeit rechnen muss, nicht mehr rechtzeitig reagieren konnte.

Falls den Vorausfahrenden also überhaupt eine Mitschuld treffen sollte, würde sie jedenfalls deutlich geringer ausfallen als die des Nachfahrenden.

Imho trifft den Nachfahrer aber hier 100% Schuld.

Jedoch, der geneigte Richter mag das anders sehen....


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blue0711
Beitrag 08.10.2015, 06:28
Beitrag #47


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Zitat (Explosiv @ 08.10.2015, 05:33) *
Man kann doch nicht erwarten, dass ein normaler VT im Dunkeln nach dem Gefahrzeichen mit Hinweis Fräskante fehlerfrei ermessen kann, ob er dort mit der zHG drüber fahren kann, ohne sein Fahrzeug zu beschädigen, oder nicht.
Doch, kann man, wenn er das nicht kann, war er zu schnell.
Zumindest kann man erwarten, dass er nicht aus übertriebener Angst ums heiligs Blechle riskiert, dass andere geschädigt werden, die mit seinem Verhalten überhaupt nicht rechnen müssen (Vergleiche Vollbremsung für Kleintiere).

Zitat (Explosiv @ 08.10.2015, 05:33) *
Bei mir unbekannten Fräskanten verzögere ich auch auf Schrittgeschwindigkeit, wenn nicht Vorausfahrende problemlos schneller drüber fahren.
Das Zauberwort heißt "verzögern" und sollte mit "moderat" verbunden sein, nicht mit "voll in die Eisen".
Und Schrittgeschwindigkeit finde ich ehrlich gesagt schon verkehrsbehindernd. Das ist nicht mal ansatzweise notwendig.
Da stelle ich mir schon die Frage, ob man nun wirklich auf jedes technisch nicht begründete Angstverhalten Rücksicht nehmen muss bzw. damit rechnen muss. Ich meine nein. Ein typischer KFZ-Führer sollte wissen, dass Reifen und Fahrwerk bei moderatem Tempo keinen Schaden nehmen und dass Bremsen sogar kontraproduktiv beim Überfahren der Kante ist.

Zitat (Explosiv @ 08.10.2015, 05:33) *
Unstrittig ist ja hoffentlich, dass der Nachfahrer zu dicht aufgefahren war und deshalb auf das Bremsmanöver seines Vordermannes, mit dem er jederzeit rechnen muss, nicht mehr rechtzeitig reagieren konnte.
Das ist gar nicht unstrittig. Der Nachfahrende ist ja nicht unmittelbar aufgefahren, sondern durch das völlig unvorhersehbare Manöver des TE ins Schleudern geraten und in Folge hat er das Fahrzeug des TE erst touchiert. Das ist uU lediglich ein Fahrfehler aus dem Schreck heraus.
Das unnötige und nicht zuerwartende Bremsen des TE kann hier schon sogar in hohem Maße ursächlich gewesen sein.


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Explosiv
Beitrag 08.10.2015, 06:57
Beitrag #48


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Es ist also nicht zu erwarten, dass ein Vorausfahrer auf einer Strecke mit zahlreichen Bastelstellen mal scharf abbremsen muss? think.gif

Na, dann darf man natürlich ungestraft Kofferrauminspektor spielen.

Btw., wer wegen irgendeinem Fahrmanöver seines Fordermannes in´s Schleudern gerät und schließlich noch bei diesem anbumst, dokumentiert in meinen Augen sehr deutlich, dass er zu dicht dran war und für seine Verhältnisse bzw. denen von Fahrzeug und Umweltbedingungen zu schnell war.
Gerade wegen möglicher unvorhergesehener Fahrmanöver muss man einen Sicherheitsabstand halten.
Dürfte der Vordermann nur vorhersehbare Manöver fahren, könnte man den Sicherheitsabstand deutlich verkleinern. wavey.gif


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MrGracy
Beitrag 08.10.2015, 07:31
Beitrag #49


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Zitat (blue0711 @ 08.10.2015, 07:28) *
Zitat (Explosiv @ 08.10.2015, 05:33) *
Man kann doch nicht erwarten, dass ein normaler VT im Dunkeln nach dem Gefahrzeichen mit Hinweis Fräskante fehlerfrei ermessen kann, ob er dort mit der zHG drüber fahren kann, ohne sein Fahrzeug zu beschädigen, oder nicht.
Doch, kann man, wenn er das nicht kann, war er zu schnell.
Heißt im Umkehrschluss aber, dass er zukünftig in Baustellen immer mit z.B. 30 km/h fahren muss, da er nie weiss was ihn erwartet think.gif

Wie sähe der Fall denn aus, wenn die Fräskante richtig böse gewesen wäre? Also wenn man mit 30km/h drüber fährt würden bereits Schäden entstehen. Gingen dann 100% zu Lasten des Auffahrers? Falls ja, wie kann man bei 70 km/h oder auch bei 50 km/h nachts sehen, wie tief die Fräskanten sind?
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VPL
Beitrag 08.10.2015, 08:14
Beitrag #50


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Ist es nicht Nötigung, wenn ich trotz dicht auffahrendem Hintermann mit 30 km/h durch einen Baustellenbereich mit zHG 70 km/h fahre? laugh2.gif

Gibt es bei Fräskanten überhaupt eine angemessene Geschwindigkeit bei Dunkelheit? Zumindest, wenn ich mich von der höheren Seite näher, bleibt die eigentliche Fräskante und ein gewisser Bereich dahinter ja zwangsläufig im Schatten meines Scheinwerferlichts. Kann man dort das Sichtfahrgebot überhaupt erfüllen?
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