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> PKW nach §94 STPO beschlagnahmt wegen Luftfiter, Rechtens!?In Bayern wohl schon!
PKA
Beitrag 17.08.2004, 21:22
Beitrag #1


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Also einige die schon einige Beiträge von mir gelesen haben wissen das ich auch wie viele hier Pol.Beamter bin. Jetzt habe ich eine Frage an meine Kollegen und bitte um fachlich korrekte Antworten und keine "Das ist mir auch passiert usw"

Folgendes ist passiert:

Meine Lebensgefährtin fährt einen kleinen Opel Tigra der auf Ihren Wunsch "verschönert" wurde. (Breite Reifen, Gewindefahrwerk, Karosseriearbeiten damit die Schlappen drunterpassen, Spoiler rundrum, Auspuffanlage, Sonderlackierung usw usw) Also ziemlich auffällige Kiste. ABER:
Alles sogar der relativ laute Sportauspuff (kam grad von der Autobahn nach langer Fahrt) ist eingetragen. Besonders tief ist er auch nicht also ein rundrum schönes Fahrzeug was den Regeln entspricht. Der Wagen hat sogar einen zweiten Fahrzeugschein angeheftet. Ich hab alles eintragen lassen was nur geht, weil ich manche übereifrige Kollegen kenne.

Gestern war sie mit dem Wagen Abends in München unterwegs als sie von einem einzelnen Kollegen aus dem Stau herausgewunken wurde der das Fahrzeug für eine Gefahr für den öffentlichen Straßenverkehr hielt. Er suchte und suchte bis er einen K&N Sportluftfilter unter der Haube fand, der ohne Gutachten war. Meines Wissens gibt es mittlerweile für die Dinger welche aber jeder hält das Teil für ne Lappalie.

So, jetzt kommt aber der Hammer!

Der "überaus nette" POM bestellte einen Abschleppwagen und ließ den Wagen mit den Worten "Mal sehen was wir noch so finden" aufladen ohne Rücksicht auf den Wert des Fahrzeuges. Meine Lebensgefährtin bekam einen Zettel in die Hand worauf stand das das Fahrzeug nach §§94,98 STPO beschlagnahmt sei und er zur Verwahrstelle in München geschleppt wird wo am kommenden Freitag ein Gutachten erstellt wird. Das ganze ist gestern, am Dienstag, passiert!!!! Das sind 3 Tage!!! Sie wurde weder über ihre Rechte belehrt noch was jetzt passiert.

Ich hab mich dann eingeschaltet und rumtelefoniert was das für Gepflogenheiten im "schönen Freistaat Bayern" sind!

In Niedersachsen wäre wegen so einer Lappalie eine Mängelanzeige geschrieben wurden und gut is! Oder wenns wirklich krass wäre, dann wäre ich selber mit der Dame zur Dekra gefahren aber doch nicht das Auto für 3 Tage beschlagnahmt!

Jetzt endlich nach dem langen Text die Frage: Wo ist bitte der Rechtliche Hintergrund für diese Maßnahme!? Es heißt das, die Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein! Es muss das MILDESTE Mittel gewählt werden und wegen eine beschissenen Luftfilter wird ein Fahrzeug beschlagnahmt!? ranting.gif
Ich glaub da läuft was ganz gewaltig schief in dem Bundesland! Ich äußere jetzt nicht meine Meinung über den wunderschönen Freistaat Bayern der sich wohl seine eigenen Gesetze macht! Das ist schon das 2. Mal das ich so ne Scheiße dort erlebe! Entschuldigung für die Wortwahl.

Also liebe Kollegen: Klärt mich bitte auf über die Rechtslage und entschuldigt das ich soviel geschrieben habe aber ich wollte kein Detail auslassen.

Wie sollen wir uns jetzt verhalten!? Was können wir tun um das Auto dort so schnell wie möglich wieder herzubekommen!?
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 17.08.2004, 21:34
Beitrag #2





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Zitat (PKA @ 17.08.2004, 22:22)
Also einige die schon einige Beiträge von mir gelesen haben wissen das ich auch wie viele hier Pol.Beamter bin.

Zitat
Wo ist bitte der Rechtliche Hintergrund für diese Maßnahme!?


Musst Du doch wissen PKA (=Polizeikriminalanwärter?) think.gif unsure.gif
Sorry, wenn Du nicht wer denn? Bitte nicht persönlich nehmen.

Der Beitrag wurde von Uwe Kusnezow bearbeitet: 17.08.2004, 21:34
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PKA
Beitrag 17.08.2004, 21:39
Beitrag #3


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PolizeiKommissarAnwärter.

Ich weiß, ich müßte das am besten wissen weil ich grad mir die ganzen Gesetze reinpauke.

Aber laut meinem Kenntnisstand übersteigt diese Maßnahme jegliche Kompetenz!

Das müßte schon eine Gefahr im Verzuge Situation sein oder eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer vorliegen damit diese Maßnahme angebracht wäre.

Allerdings ist das glaube ich nicht durch einen Sportluftfilter zu begründen!

PS.: Hab grad mich schlau gemacht, für genau jenen Filter von K&N gibt es ein Teilegutachten was sie nur nicht dabei hatte bzw. noch nicht hat eintragen lassen.....
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Gast_Gast-Alex_*
Beitrag 17.08.2004, 21:52
Beitrag #4





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Hallo,
herzlich willkommen im Kreis der Abgeschleppten!
In München ist dies Standart, so schnell wie der Wagen weg ist kannst Du garnicht schauen. Meist in 5-10 Minuten, wenn der Schlepper gerade Zeit hat.
Jetzt machen die in der Thomas-Hauser-Str. ein Gutachten (Dauer ca. 3-4 Wochen), dann sind die Kennzeichen entstempelt und Du kannst die Karre dort per Transporter wieder abholen oder beim ansässigen Antiqitätenhändler gleich verschrotten lassen. Meist sind dann noch alle Verkleidungen herausgerissen (nicht nur entfernt, warum auch), ein bis zwei Auspuffschellen entfernt (Auspuff defekt) und die Handbremsseile gelockert (Handbremse ohne Wirkung). Macht zusammen ein verkehrsunsicheres Fahrzeug!
Oft betragen die Kosten über 1000 EUR (Abschleppen, Gutachten, Abstellgebühr), machen kannst Du nix, wie gesagt, es ist Standart. Der Grund: Damit soll in München die am Boden liegende Wirtschaft angekubelt werden, gehe bei der Abholung mal über den Abstellplatz, da stehen ...zig Fahrzeuge mit gleichem Schicksal. Und wage nicht das Einschalten eines Rechtsanwaltes oder nimm das Besuchsrecht bei der Staatsanwaltschaft war: da wirst Du einfach abgebügelt! Rechtsstaat, quo vadis?
War der Herr Polizist ein Herr mit dem Namen Ma..?
Frage: Wie kann man sich vor dieser Willkür (Lösen der Auspuffschellen und der Handbremsseile) schützen?
1995/96 wurden so die meisten Münchner Fahrzeuge ohne Kat entsorgt.
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PKA
Beitrag 17.08.2004, 22:01
Beitrag #5


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Na vielen Dank!

Die können sich aber ne Pfeife anzünden wenn ich mit denen fertig bin!

Ich hab genügend Rechtskenntnis um denen mal zu erzählen was die da dürfen und was nicht! Und wenn ich was nicht weiß belese ich mich halt!

Das sollen die sich ja wagen mir so ein Auto wieder hinzustellen!

Der Wagen war vor 2 Monaten schoneinmal von Kollegen aus Baden Württemberg zu einer Dekra Station gebracht wurden, wo ein Gutachten erstellt wurde das alles rechtens ist und das das Fahrzeug einen verkehrssicheren Zustand vorweist.

Jetzt brauchen die mir also nicht zu kommen mit: War nicht verkehrssicher.
Und Manipulationen werd ich eh anzeigen. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde werd ich morgen vorbereiten. Es war ein Herr Spi.... Nebenbei erwähnt.
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RA XDiver
Beitrag 17.08.2004, 22:02
Beitrag #6


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Zitat
Ich hab genügend Rechtskenntnis um denen mal zu erzählen was die da dürfen und was nicht! Und wenn ich was nicht weiß belese ich mich halt!


Solltest Du das nicht vielleicht jemanden machen lassen, der sich damit auskennt? think.gif


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 17.08.2004, 22:03
Beitrag #7





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Zitat (PKA @ 17.08.2004, 22:39)
Ich weiß, ich müßte das am besten wissen weil ich grad mir die ganzen Gesetze reinpauke.

Dann müsstest Du auch wissen, wie man sich wehren kann. Rechtssystem Deutschland wink.gif

Zitat
Ich hab genügend Rechtskenntnis um denen mal zu erzählen was die da dürfen und was nicht! Und wenn ich was nicht weiß belese ich mich halt!

Dann mach das doch, gute Idee wink.gif

Der Beitrag wurde von Uwe Kusnezow bearbeitet: 17.08.2004, 22:05
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PKA
Beitrag 17.08.2004, 22:06
Beitrag #8


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Menschenskinder! Hier wird einem ja jedes Wort im Mund rumgedreht!

Meine Frau hat morgen schon nen Termin beim Anwalt, aber ich werd auf alle Fälle auch die Gesetze wälzen @XDiver

Aber sag mir doch mal einen der mir präzise antworten kann ob diese Maßnahme nach Recht und Gesetz verhältnismäßig und korrekt war!
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 17.08.2004, 22:07
Beitrag #9





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...vielleicht ein POK oder PHK unsure.gif whistling.gif
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PKA
Beitrag 17.08.2004, 22:10
Beitrag #10


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crybaby.gif

Rat mal wo ich vorhin war!!! Auf meiner zuständigen Dienststelle und hab allemöglichen Dienstgrade gelöchert! So ein Fall ist denen auch noch nicht vorgekommen und die sind sprach und ratlos.
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RA XDiver
Beitrag 17.08.2004, 22:16
Beitrag #11


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Zitat
Meine Frau hat morgen schon nen Termin beim Anwalt, aber ich werd auf alle Fälle auch die Gesetze wälzen @XDiver


Das ist ja auch nicht verkehrt. Ich wollte Dir auch nicht die vorhandenen Rechtskenntnisse absprechen. Aber in solch einem Fall ist sicher der Weg zum Anwalt der beste.

Zitat
Menschenskinder! Hier wird einem ja jedes Wort im Mund rumgedreht


Das machen wir eigentlich nicht. Du kommst ja nur Häppchenweise mit den Infos raus.... whistling.gif


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PKA
Beitrag 17.08.2004, 22:18
Beitrag #12


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Tschuldigung!

Bin halt etwas überspannt wegen der Sache.
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steveluke
Beitrag 17.08.2004, 22:18
Beitrag #13


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Zitat (Uwe Kusnezow @ 17.08.2004, 23:07)
...vielleicht ein POK oder PHK unsure.gif whistling.gif

ranting.gif


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steveluke
Beitrag 17.08.2004, 22:23
Beitrag #14


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Die Maßnahme kann nach meiner Auffassung durchaus recht- und verhältnismäßig sein; nämlich z.B. dann, wenn ein hinreichender Verdacht begründet werden kann, dass noch weitere Manipulationen am Fahrzeug erfolgt sind, welche

a) Straftat- oder erhebliche OWi-Tatbestände verwirklichen und
b) vor Ort bzw. ohne Einholen eines technischen Gutachtens bzw. Inaugenscheinnahme eines Sachverständigen nicht nachgewiesen bzw. ausgeschlossen werden können.

Der sinngemäße Kommentar des sicherstellenden Polizeibeamten schien ja in diese Richtung zu deuten (auch wenn man dies etwas weniger flapsig hätte sagen können).


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 17.08.2004, 22:33
Beitrag #15





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Zitat (steveluke @ 17.08.2004, 23:18)
Zitat (Uwe Kusnezow @ 17.08.2004, 23:07)
...vielleicht ein POK oder PHK unsure.gif  whistling.gif

ranting.gif

Zitat
Die Maßnahme kann nach meiner Auffassung durchaus recht- und verhältnismäßig sein; nämlich z.B. dann, wenn ein hinreichender Verdacht begründet werden kann, dass noch weitere Manipulationen am Fahrzeug erfolgt sind, welche

a) Straftat- oder erhebliche OWi-Tatbestände verwirklichen und
b) vor Ort bzw. ohne Einholen eines technischen Gutachtens bzw. Inaugenscheinnahme eines Sachverständigen nicht nachgewiesen bzw. ausgeschlossen werden können.

Der sinngemäße Kommentar des sicherstellenden Polizeibeamten schien ja in diese Richtung zu deuten (auch wenn man dies etwas weniger flapsig hätte sagen können).

Also du weisst es doch thumbup.gif thumbup.gif

Der Beitrag wurde von Uwe Kusnezow bearbeitet: 17.08.2004, 22:33
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steveluke
Beitrag 17.08.2004, 22:38
Beitrag #16


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Zitat (Uwe Kusnezow @ 17.08.2004, 23:33)
Also du weisst es doch thumbup.gif thumbup.gif

Mein Beitrag spiegelt (wie schon gesagt) meine Auffassung wider.

Es wird sicherlich auch gegenläufige Auffassungen geben (ich vermute sogar, auch in Kommentaren oder Urteilen).


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Ernschtl
Beitrag 17.08.2004, 22:41
Beitrag #17


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Zitat (steveluke @ 17.08.2004, 23:23)
Die Maßnahme kann nach meiner Auffassung durchaus recht- und verhältnismäßig sein; nämlich z.B. dann, wenn ein hinreichender Verdacht begründet werden kann, dass noch weitere Manipulationen am Fahrzeug erfolgt sind,

den hinreichenden Verdacht könnte ich mir bei einem 'tiefer-breiter-Proll Golf' vorstellen aber nicht wenn mehrere Eintragungen im Schein vorgelegt werden. Ich finde die Aktion absolut unverhältnismässig. Da muss ja jeder mit 'ner dicken Auspuffblendentröte Angst haben dass man ihm das Auto unterm Ar... wegschleppt. Leider kann ich auch nicht helfen, aber vielleicht hilft der Artikel zur Schadenbegrenzung: Haftung.


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steveluke
Beitrag 17.08.2004, 22:52
Beitrag #18


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@ Ernschtl:

Ich habe meinen Beitrag bewusst vorsichtig formuliert.

Dies deswegen, weil ein Sachverhalt hier im Forum naturgemäß immer nur von einer Perspektive aus geschildert wird und ich weder das Fahrzeug von PKA selbst gesehen noch der Situation vor Ort beigewohnt habe.

Die Zulässigkeit vieler Maßnahmen ist oftmals eine Frage der (guten) Begründung; ob der Beamte gute Gründe gehabt hat, bleibt abzuwarten.
Gggfls wird er diese nachliefern müssen.


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Nucki
Beitrag 17.08.2004, 22:54
Beitrag #19


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Hi PKA-Kollege!

Also, hier kann der einschreitende Beamte ja wohl nur von einem Erlöschen Be ausgegangen sein. Und zwar § 19 II 2. oder 3. StVZO.

Das Abgas- und Geräuschverhalten könnte durch den Luftfilter geändert sein. Bzw. ist es nachweislich. M.W. geht man davon bei Änderung Luftfilter aus. Um was für einen handelt es sich denn genau? Ich denke mal um einen offenen Luftfilter.

Dieser offene Luftfilter zieht nach dem Beispielkatalog (PolFaHa 8-4-1) das Erlöschen der Betriebserlaubnis nach sich, wenn keine Abnahme erfolgte.

Außerdem könnte eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten sein durch das Verbauen eines eintragungspflichtigen Bauteils. Zwar eher abstrakt, aber denkbar.

Somit wäre die Sicherstellung des Fahrzeugs zum einen aus Gründen der Beweissicherung und zum anderen aus Gründen der Gefahrenabwehr für andere Verkehrsteilnehmer möglich.


____________________
@ Uwe Kusnezow: Ich finde Deine Beiträge hier gerade in diesem Thread absolut fehl am Platze. Es kamen von Dir bislang keinerlei Argumente oder wenigstens nur ein bißchen sachliche Hinweise. Wenn Du von der Thematik keine Ahnung hast (was ja nicht schlimm ist), halt Dich raus.
Nicht böse gemeint!


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steveluke
Beitrag 17.08.2004, 22:56
Beitrag #20


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Zitat (Ernschtl @ 17.08.2004, 23:41)
den hinreichenden Verdacht könnte ich mir bei einem 'tiefer-breiter-Proll Golf' vorstellen aber nicht wenn mehrere Eintragungen im Schein vorgelegt werden.

Noch ein Nachtrag zu diesem Statement:

Recherchiere doch mal ein wenig im VP-Archiv: Erfolgte Eintragungen im KfZ-Schein sind manchmal allenfalls ein Anscheinbeweis für die Vorschriftsmäßigkeit bzw. Verkehrssicherheit von Fahrzeugen.

Was einige (sicherlich nur wenige) TÜV-Prüfer bedenkenlos eintragen, hält keiner rechtlichen Überprüfung stand.


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 17.08.2004, 23:01
Beitrag #21





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Zitat (Nucki @ 17.08.2004, 23:54)
____________________
@ Uwe Kusnezow: Ich finde Deine Beiträge hier gerade in diesem Thread absolut fehl am Platze. Es kamen von Dir bislang keinerlei Argumente oder wenigstens nur ein bißchen sachliche Hinweise. Wenn Du von der Thematik keine Ahnung hast (was ja nicht schlimm ist), halt Dich raus.
Nicht böse gemeint!

Aber ein Kommisaranwärter sollte wissen, wo er Hilfe bekommt und was zu tun ist, oder? think.gif
Nein, fasse ich nicht böse auf wavey.gif
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steveluke
Beitrag 17.08.2004, 23:07
Beitrag #22


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Zitat (Uwe Kusnezow @ 18.08.2004, 00:01)
Aber ein Kommisaranwärter sollte wissen, wo er Hilfe bekommt und was zu tun ist, oder? think.gif

Nur kurz: PKA schreibt ja, dass er sich bereits ergebnislos an seine zuständige Dienststelle gewandt hat.

Also bitte wieder zurück zum Topic. wavey.gif


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Nucki
Beitrag 17.08.2004, 23:08
Beitrag #23


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@ Uwe wavey.gif
Zitat (Uwe Kusnezow @ 18.08.2004, 00:01)
Aber ein Kommisaranwärter sollte wissen, wo er Hilfe bekommt und was zu tun ist, oder? think.gif

Weiß er doch, deshalb fragt er hier! tongue.gif
Du glaubst nicht wie viel ich hier schon gelernt habe! smile.gif

Aber dass er schon POK's und PHK's gefragt hat und die noch nicht mal den Beispielkatalog kennen ist, finde ich, ein schwaches Bild!


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Gast_MrMurphy_*
Beitrag 17.08.2004, 23:09
Beitrag #24





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Das Hauptproblem wird sein, dass der Polizist vor Ort nicht beurteilen kann, ob die Umbauten den Eintragungen im Fahrzeugschein entsprechen. Er kann das nur stichprobenartig prüfen.

Wenn er dabei Unregelmässigkeiten ("K&N Sportluftfilter unter der Haube fand, der ohne Gutachten war") entdeckt, bleibt ihm nur, das Fahrzeug von einem Fachmann untersuchen zu lassen, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Zustand des Fahrzeugs nicht mehr dem zum Zeitpunkt der Eintragungen entspricht.

Das ist jetzt nicht auf PKA gemünzt, weil ich das Auto ja auch nicht kenne, aber: In der Praxis kommt es regelmässig vor, dass einige "Spezialisten" sich erst mal Teile eintragen lassen und diese dann gegen nicht freigegebene umtauschen in der Hoffnung, das der Hinweis auf den Eintrag im Fahrzeugschein den normalen Polizisten von der Rechtmässigkeit überzeugt.

Von daher ist es schon nachvollziehbar, dass ein Polizist, wenn er einen Hinweis findet, dass nicht alle Umbauten zulässig sind, einen Gutachter beauftragt. Und er wäre ja ganz schön blöd, wenn er den Fahrer bzw. die Fahrerin bis dahin weiterfahren lassen würde.
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Matte
Beitrag 17.08.2004, 23:11
Beitrag #25


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Durch den Einbau eines K&N Filters ändert sich sicher das Geräuschverhalten nach §19 Abs. 2 StVZO, womit schon ein Verdacht für die Sicherstellung gegeben ist.

War es jetzt ein offener Filter oder nur ein Austauschfilter, der nicht eingetragen und abgenommen werden muss?

-------
EDIT:
Kann mich MrMurphy nur anschließen.


--------------------
Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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peter
Beitrag 17.08.2004, 23:15
Beitrag #26


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Vielleicht machen wir das mal ansatzweise richtig:

Die Sicherstellung nach § 84 StPO verlangt die Bedeutung des sicherzustellenden Gegenstandes als Beweismittel für die Untersuchung.

Nun dürfte ein nicht legitimierter Luftfilter durchaus ausreichen, in die Qualität des Beweismittels zu gelangen - doch ob sich hieraus die Sicherstellung rechtfertigen lässt, mag ich so recht nicht verstehen.

PKA, vielleicht liest Du mal den StPO-Kommentar Kleinknecht zu § 94, insbesondere zur Verhältnismässigkeit (zB Ziffer 18, 41. Auflage).

Zwar lassen sich die Vorschriften der StPO über § 46 OWiG auch für das Bussgeldverfahren anwenden, doch greifen hier andere Verhältnismässigkeitsregeln als im Strafverfahren, denn wir tummeln uns hier im Verwaltungsrecht - mal VwGO oder Verwaltungsverfahrensgesetz lesen...

Ich denke, dass es allemal ausreicht, den Luftfilter zu fotografieren und/oder Individualmerkmale festzustellen.

Aus dem nicht eingetragenen Filter auf mögliche weitere nicht eingetragene Details zu schliessen dürfte nicht rechtmässig sein - woher sollte der relevante Verdacht kommen?
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Ernschtl
Beitrag 17.08.2004, 23:16
Beitrag #27


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Zitat (steveluke @ 17.08.2004, 23:56)
Recherchiere doch mal ein wenig im VP-Archiv: Erfolgte Eintragungen im KfZ-Schein sind manchmal allenfalls ein Anscheinbeweis für die Vorschriftsmäßigkeit bzw. Verkehrssicherheit von Fahrzeugen.

Und wie kann man dann seine Position verbessern? Da gibt doch jede kleine Veränderung am Fahrzeug der Polizei einen Freibrief zum Sicherstellen in die Hand. Sogar wenn der Polizist nur fälschlicherweise der Meinung ist, dass an dem Fahrzeug etwas nicht regelkonform ist. Das kann es doch nicht sein. Wofür lässt man denn dann Umbauten beim TÜV prüfen und eintragen?


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peter
Beitrag 17.08.2004, 23:17
Beitrag #28


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Nicht 84, sondern 94 StPO....
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steveluke
Beitrag 17.08.2004, 23:18
Beitrag #29


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Ein kleiner Einwurf von mir:

Wir diskutieren vielleicht am Thema etwas vorbei, wenn wir nur darüber reden, ob der Austausch des Luftfilters das Geräuschverhalten ändert etc.

Gehen wir ruhig davon aus, dass er es tut und die BE somit erloschen ist.

Die eigentliche Anschlussfrage scheint mir hier wichtiger zu sein, nämlich:

Rechtfertigt der o.g. Tatbestand eine Sicherstellung bzw. Beschlagnahme des Fahrzeugs?
Ich bin der Meinung, sie ist dadurch nicht gerechtfertigt, da eine Untersagung der Weiterfahrt als milderes geeignetes Mittel durchaus ausgereicht hätte.

Das Problem scheint also nicht in erster Linie der Luftfilter zu sein, sondern weitere Manipulationen, die der Beamte vermutet und nicht vor Ort bewerten kann.


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peter
Beitrag 17.08.2004, 23:18
Beitrag #30


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Und weil wir gerade dabei sind: Beschwerdeverfahren gegen den übereifrigen PB, am besten ganz oben einhängen, also beim obersten Dienstherren, sprich dem Innenministerium...
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steveluke
Beitrag 17.08.2004, 23:23
Beitrag #31


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Zitat
Und weil wir gerade dabei sind: Beschwerdeverfahren gegen den übereifrigen PB, am besten ganz oben einhängen, also beim obersten Dienstherren, sprich dem Innenministerium...


Angesichts der Tatsache, dass du relevante Einzelheiten genau so wenig kennst wie wir alle, ist das ein Tipp, dem ich mich nicht anschließen kann.


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peter
Beitrag 17.08.2004, 23:25
Beitrag #32


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Du musst Dich dem Tip ja auch nicht anschliessen.

PKA sollte das prüfen und ggfs. umsetzen. Du nicht.
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Gast_Gast_didi_*
Beitrag 17.08.2004, 23:31
Beitrag #33





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Da hab ich ja wirklich Glück, daß ich nicht in Bayern lebe ... und mit meinen "alles original, hehe"- Amis auch nicht nach Bayern fahre.

Auch wenn ich´s selbst mit der STVZO nicht immer so genau nehme, finde ich sie prinzipiell sinnvoll ... aber wenn man sich vor Augen hält, in welchen ungleich wichtigeren Bereichen der Polizei Personal fehlt, dann finde ich es durchaus seltsam, daß das Grünzeug so viel Zeit hat, im Straßengraben auf nicht eingetragene Luftfilter zu lauern (und dann sonen Terz um ne Kleinigkeit zu machen!)

Wenn ich nen Unfall mit Klärungsbadarf habe, kommen sie nicht, weil sie zu wenig Leutz haben ...
Wenn eingebrochen wird, muß man ihnen den Einbrecher auf dem Silbertablett servieren, damit sie ihn festnehmen (hab ich ausprobiert und danach meine Bewährung wg. Geiselnahme abgesessen).
Aber für nen Luftfilter haben sie unendlich viel Zeit ...
Irgendwas paßt da nicht zusammen.

Nein, ich hab nix gegen die Polizei ... mit ganz wenigen Ausnahmen komme ich auch bestens mit denen klar.
Leider sind es aber die Ausnahmen, die uns nachhaltig beschäftigen, die in die Presse und in die Foren kommen (so wie hier).

Vor diesem Hintergrund ... würde ich dem betreffenden Polizisten eine DBA reinbrezeln und diese so lange wie irgend möglich aktiv halten. Denn (wie der TE sicherlich weiß) gilt für alle Beamten: bei laufender DBA Beförderungssperre.
Und das kann manchmal ganz schön weh tun.
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PUNISHER_BY
Beitrag 17.08.2004, 23:33
Beitrag #34


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Also,

hier besteht der Verdacht einer Verkehrsordnungswidrigkeit!!
Nämlich besteht der Verdacht, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeug erloschen ist. Das Geräuschverhalten wird verschlechtert.
Wenn schon alles eingetragen ist, warum dann das nicht?

Um diese Ordnungswidrigkeit vor Gericht beweisen zu können, muss ein aaS ein Gutachten anfertigen, in wie weit sich das Geräusch verschlechtert hat.
Es kann sein, das ein Gutachten vorliegt. Es müssen aber auch die Auflagen und Einbauhinweise beachtet werden.
Zudem habt ihr an dem Ople noch ein Sportauspuff. Jetzt wirken schon zwei Dinge auf das Geräuschverhalten und der Prüfer hätte beim Eintragen des Luftfilters vielleicht etwas beanstandet, da ja ein Sportauspuff auch noch angebracht ist.

Also um dies zu beweisen und nachzuweisen, kann der Polizeibeamte das Fahrzeug sicherstellen. Eben gem. § 94 StPO i. V. m. OWiG.

Die Verhältnismäßigkeit wurde gewahrt, denn mir ist kein milderes Mittel bekannt, wie so etwas nachgewiesen werden kann.

Wer eben solche tiefergelegten Fzg. fährt, hat die Verantwortung alles eintragen zu lassen. Und bevor ich was einbaue informiere ich mich beim TÜV und baue die Teile erst an, wenn ich schon einen Termin mit dem TÜV ausgemacht habe.

Und wenn ich das schon höre: "Kam gerade von der Autobahn........." Deswegen darf er auch nicht gravierend lauter sein. Ich weiß auch, dass manche Edelstahlanlagen ganz schön "Spruch" machen, wenn sie von der Bahn kommen. Dies aber als Ausrede zu verwenden, finde ich ein Käse. Die dB-Werte im Fzg.Schein müssen (beachte Toleranz) eingehalten werden. Auch durch Sportauspuff.

Zum Thema "Übereifrige Kollegen": Du willst doch Polizeibeamter werden! Denke mal darüber nach. Es sind Ordnungswidrigkeiten und Polizeibeamte haben diese zu verfolgen!

Wenn in Niedersachsen ein Fzg. festgestellt wird, dessen BE erloschen ist, dann Wette ich, dass der nicht nur ein Mängel mitbekommt...........

Und der Freistaat Bayern ist aber hier auch nicht Schuld. Schuld ist derjenige, der das Ding angebaut hat und sich keine weiteren Gedanken gemacht wird.
Es kann ja Polizisten geben, die nur eine Mängelkarte ausstellen. Wenn sich aber dann ein Polizist auskennt, dann beschweren sich immer gleich alle. (Die Betroffenen)

Und wenn ich das schon lese: "Er suchte, bis er was gefunden hat.........". Bei einer Kontrolle eines tiefergelgen Fzg. ist das ganz normal, denn es gibt so viele Leute, die sich halt um nichts kümmern. Somit müssen Kontrollen verstärkt werden.

Und zu der Dienstaufsichtsbeschwerde sage ich mal lieber nichts.....


Diese Aussagen sind meine persönliche Meinung. Es soll sich hierdurch niemand angegriffen fühlen. Aber es soll mal ein bisschen zum nachdenken anregen.


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peter
Beitrag 17.08.2004, 23:40
Beitrag #35


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PKA, was für ein Filter war das denn? Nur ein anderer Einsatz im Originalfiltergehäuse?
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detroit
Beitrag 18.08.2004, 00:02
Beitrag #36


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@ Punisher:

Du schreibst, es handele sich um den Verdacht einer Ordnungswidrigkeit.

Keine Straftat, kein Vergehen, keine Ordnungswidrigkeit ... nein: nur der Verdacht der letzteren.

Und bei dieser Sachlage hältst Du es für angemessen, Eigentum zu beschlagnahmen???

Dein Text weckt den leisen Verdacht, Du seiest Polizist.
Der Inhalt Deines Postings und Dein Nick ... solltest Du tatsächlich Polizist sein, dann hoffe ich, daß ich Dir nie im Straßenverkehr begegne wink.gif


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PUNISHER_BY
Beitrag 18.08.2004, 12:35
Beitrag #37


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Zitat (detroit @ 18.08.2004, 01:02)
@ Punisher:

Du schreibst, es handele sich um den Verdacht einer Ordnungswidrigkeit.

Keine Straftat, kein Vergehen, keine Ordnungswidrigkeit ... nein: nur der Verdacht der letzteren.

Und bei dieser Sachlage hältst Du es für angemessen, Eigentum zu beschlagnahmen???

Dein Text weckt den leisen Verdacht, Du seiest Polizist.
Der Inhalt Deines Postings und Dein Nick ... solltest Du tatsächlich Polizist sein, dann hoffe ich, daß ich Dir nie im Straßenverkehr begegne wink.gif

Eine Verkehrsordnungswidrigkeit liegt auf jeden Fall vor, da das Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig ist. Luftfilter nicht unverzüglich einer Abnahme unterzogen.

Der Verdacht einer VOWi liegt aber vor. Nämlich: Verdacht des Erlöschen der BE!
Und dieser Verdacht bestätigt sich erst, wenn der aaS bestätigen kann, dass sich das Geräuschverhalten verschlechtert.
Und bis dies bewiesen ist, besteht der Verdacht.

Und Polizeibeamte haben nach pflichtgemäßen Ermessen diese VOWI zu verfolgen. Und gem. § 46 OWiG i. V. m. § 94 StPO kann das Fzg. sichergestellt werden, um den gerichtsverwertbaren Beweis führen zu können.

Und wenn es rechtlich ohne Probleme möglich ist, wieso sollte der Beweis nicht geführt werden.

Und ich halte das für angemessen, denn wenn der TUNING-Szene kein "Riegel" vorgeschoben wird, machen sie was sie wollen.
Ich habe gar nichts gegen Tuner, die ein geiles Fzg. haben wollen und die alles eintragen lassen. (Hab selber ein getuntes Auto- alles eingetragen)

Nur wo mir der Hut hochgeht, sind diese Leute, die alles anbauen und sich um den Rest, nämlich der TÜV-Abnahme, nicht kümmern und dadurch Gefahren in den Straßenverkehr bringen oder Fzg. fahren, die mit 75 PS so klingen als käme gleich ein Panzer....

Und das du mir nicht begegnen willst, kann ich durchaus verstehen. Es gibt nämlich viele Leute, die Angst vor Polizisten haben, die was von der Materie verstehen!


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Gruß
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Gast_biker_*
Beitrag 18.08.2004, 12:40
Beitrag #38





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Zitat
Zum Thema "Übereifrige Kollegen": Du willst doch Polizeibeamter werden! Denke mal darüber nach. Es sind Ordnungswidrigkeiten und Polizeibeamte haben diese zu verfolgen!

Wenn in Niedersachsen ein Fzg. festgestellt wird, dessen BE erloschen ist, dann Wette ich, dass der nicht nur ein Mängel mitbekommt...........

Und der Freistaat Bayern ist aber hier auch nicht Schuld. Schuld ist derjenige, der das Ding angebaut hat und sich keine weiteren Gedanken gemacht wird.
Es kann ja Polizisten geben, die nur eine Mängelkarte ausstellen. Wenn sich aber dann ein Polizist auskennt, dann beschweren sich immer gleich alle. (Die Betroffenen)

Und wenn ich das schon lese: "Er suchte, bis er was gefunden hat.........". Bei einer Kontrolle eines tiefergelgen Fzg. ist das ganz normal, denn es gibt so viele Leute, die sich halt um nichts kümmern. Somit müssen Kontrollen verstärkt werden.


hier sollte doch zunächst mal festgestellt werden, ob die Betriebserlaubnis auch wirklich erloschen war. Dazu reicht es nämlich nicht, nur einen Luftfilter eines Herstellers einzubauen, der nicht in die Erstausrüstung des Fahrzeugherstellers liefert. Das Geräusverhalten muss auch objektiv verschlechtert worden sein. Feststellen kann dieses ein von dir beauftragter Sachverständiger, den du im Branchenverzeichnis findest, den du aber erstmal selbst bezahlen must.

Nebenbei: Individuell gebaute oder veränderte Fahrzeuge sind vom Gesetgeber ausdrücklich vorgesehen. Dafür gibt es den § 21 der StVZO. Der Grund für die
Änderungen spielt dabei keine Rolle.

Ich persönlich halte es für eine Schikane, wenn solche Leute mit solchen Fahrzeugen ständig kontrolliert werden.

Ich selbst fahre ein einigermaßen star umgebautes Motorrad (war schon mal in der Zeitschrift Bikers Live abgebildet) Zum Glück hatte ich in den letzten Jahren nur zweimal Kontakt mit Polizeibeamten. Einmal, als ich von einem PkW Fahrer angefahren wurde ( zum Glück nichts ernsthaftes passiert) und das andere mal, als ich eine Kurve zu schnell gefahren war und ein entgegenkommender Polizeiwagen bremsen musste (soll nicht wieder vorkommen, ich gebe damit auch nicht an einem Stammtisch an)

In beiden Fällen wurden die Umbaten mit keinem Wort erwähnt.

So geht es also auch
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PUNISHER_BY
Beitrag 18.08.2004, 12:50
Beitrag #39


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Zitat (biker @ 18.08.2004, 13:40)
Ich persönlich halte es für eine Schikane, wenn solche Leute mit solchen Fahrzeugen ständig kontrolliert werden.


In beiden Fällen wurden die Umbaten mit keinem Wort erwähnt.

So geht es also auch

Ich finde es keine Schickane, da die Tuner, die sich um nichts kümmern, den Ruf der "anständigen" Tuner versaut. Und ein Polizist kann nicht beim vorbeifahren erkennen, ob ein Fzg. vorschriftsmäßig ist.

"So geht es also auch": Geht schon. Wenn ein Polizist aber ein Wissen hat was Umbauten angeht, wieso sollte dann das Fzg. nicht deswegen auch kontrolliert werden.


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Gast_Biker_*
Beitrag 18.08.2004, 13:04
Beitrag #40





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Zitat
Ich finde es keine Schickane, da die Tuner, die sich um nichts kümmern, den Ruf der "anständigen" Tuner versaut. Und ein Polizist kann nicht beim vorbeifahren erkennen, ob ein Fzg. vorschriftsmäßig ist.


Warum muss er es dann anhalten und kontrollieren?
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steveluke
Beitrag 18.08.2004, 13:07
Beitrag #41


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Zitat (Biker @ 18.08.2004, 14:04)
Warum muss er es dann anhalten und kontrollieren?

Um es auf seine Vorschriftsmäßigkeit zu kontrollieren.
Der § 36 (5) StVO gibt die Möglichkeit zur verdachtunabhängigen Kontrolle im Übrigen vor.


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Ernschtl
Beitrag 18.08.2004, 13:11
Beitrag #42


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Zitat (PUNISHER_BY @ 18.08.2004, 13:50)
Ich finde es keine Schickane, da die Tuner, die sich um nichts kümmern, den Ruf der "anständigen" Tuner versaut. Und ein Polizist kann nicht beim vorbeifahren erkennen, ob ein Fzg. vorschriftsmäßig ist.

Bleiben wir mal beim vorliegenden Fall. Der Polizist ist nicht vorbeigefahren sondern hat sich das Auto angeschaut. Alles, bis auf den Luftfilter, war eingetragen. Das hat doch eher den Anschein eines 'anständigen' Tuners. Bei einem Tigra macht ein anderer Luftfilter, wenn überhaupt, 1-2db aus. Ist ja kein Ferrari mit Vergaser. Daher finde ich die Beschlagnahme absolut unverhältnismässig. Ein Mängelbericht hätte vollkommen gereicht.


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Gast_Biker_*
Beitrag 18.08.2004, 13:48
Beitrag #43





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Zitat
Um es auf seine Vorschriftsmäßigkeit zu kontrollieren.
Der § 36 (5) StVO gibt die Möglichkeit zur verdachtunabhängigen Kontrolle im Übrigen vor.


natürlich dürfen verdachtsunabhängige Kontrollen sein, es wäre auch schlimm, wenn esd nicht so wäre

aber sie müssen nicht sein.

Ich würde mir hier mehr Aktivitäten auf anderen Gebieten z. B. Alkoholkontrollen wünschen.

Dabei erinnere ich mich gerade sehr gut, als ich das letzte Mal "pusten" musste - auf der Rückfahrt von der Taufe meiner Nichte und die wird bald 30

aber bei einer Alkoholkontrolle kann man ja auch mal den Falschen erwischen
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PKA
Beitrag 18.08.2004, 15:27
Beitrag #44


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Zitat (PUNISHER_BY @ 18.08.2004, 00:33)
Zum Thema "Übereifrige Kollegen": Du willst doch Polizeibeamter werden! Denke mal darüber nach. Es sind Ordnungswidrigkeiten und Polizeibeamte haben diese zu verfolgen!

Also das mit den übereifrigen Kollegen usw kam nicht von mir.

Also danke erstmal an alle die hier mitgeschrieben haben. Sorry, was gestern etwas sehr säuerlich. Ich finde diese Maßnahme immernoch als unverhältnismäßig, mußte mich aber heute eines Besseren belehren lassen.

Rechtlich einwandfrei.

Naja, jetzt wird sich zeigen was bei dem Gutachten rauskommt. (Wird zwar am Freitag erstellt, aber wird erst in 6-8 Wochen fertig).

Ich darf den Wagen dann mit nem Anhänger abholen. Und eines schwöre ich euch: Ich werd nie wieder was an meinem oder anderen Fahrzeugen verändern! Ich hab so die Nase voll damit! Ich werd den Sportauspuff abbauen, den Luftfilter raushauen und alles was bemängelt wurde auch. So ein Ärger dauernd.

Eine Anmerkung muss ich noch machen: Hab gestern Abend als erstes mit geschrieben das ich genügend Rechtskenntnis habe. Ist totaler Blödsinn. Dafür lern ich das doch grad bzw. studier die ganzen Gesetze.

Aber ein Dozent meinerseits kann das Thema Verkehrsrecht echt gut rüberbringen und ist immer für Fragen offen. Daher hab ich da immer einen kompetenten Ansprechpartner, von dem ich hoffentlich noch viel lernen kann. Vielleicht weiß ich dann irgendwann auch alles. wink.gif

Hab vorhin mit dem Beamten aus Bayern gesprochen der die Maßnahme angeordnet hat. Der hat mir auch ganz freundlich das erklärt. Es lag nicht daran das er irgendetwas vermutet, voraussetzt oder ähnliches, sondern so etwas wird in der Landeshauptstadt ständig gemacht am laufenden Band, von daher hat er nur seine Pflicht getan in Bezug auf seine Anweisungen.
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steveluke
Beitrag 18.08.2004, 16:23
Beitrag #45


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Zitat (Biker @ 18.08.2004, 14:48)
Ich würde mir hier mehr Aktivitäten auf anderen Gebieten z. B. Alkoholkontrollen wünschen.

Du kannst davon ausgehen, dass im Rahmen solcher Kontrollen ebenfalls darauf geachtet wird, ob der Fahrzeugführer alkoholisiert ist oder nicht.

Wenn man ein Fahrzeug zwecks Kontrolle anhält, dann schaut man sich stets Fahrzeug und Fahrzeugführer an.

Insoweit ist auch jede vernünftige Verkehrskontrolle eine Alkoholkontrolle.


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Ernschtl
Beitrag 18.08.2004, 16:53
Beitrag #46


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Zitat (PKA @ 18.08.2004, 16:27)
Es lag nicht daran das er irgendetwas vermutet, voraussetzt oder ähnliches, sondern so etwas wird in der Landeshauptstadt ständig gemacht am laufenden Band, von daher hat er nur seine Pflicht getan in Bezug auf seine Anweisungen.

Heisst das, dass die Polizei willkürlich Autos beschlagnahmt und untersuchen lässt nur damit die Gutachter genug zu tun haben? Das kann doch nicht sein. Wer erlässt solche Anweisungen?
Ich denke der freundliche police.gif hat Dir einen Bären aufgebunden um sich vor Aktionen Deinerseits zun schützen.


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Nucki
Beitrag 18.08.2004, 18:10
Beitrag #47


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Zitat (PKA @ 18.08.2004, 16:27)
Vielleicht weiß ich dann irgendwann auch alles.

Versuche ich auch - keine Chance! wink.gif Im Verkehrsrecht fast unmöglich!

@Ernschtl: Ich verstehe Deine Aufregung nicht ganz. Das Verhalten des police.gif war rechtlich einwandfrei. Anderer Luftfilter (nicht abgenommen) > Beispielkatalog Erlöschen BE > Sicherstellung.

Dass die Auslegung der einzelnen §§ in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird mag sein - trotzdem gilt die gleiche StVZO.

Dass nur soviel nicht geahndet wird im Tuning-Bereich liegt an der Unkenntnis der Materie der police.gif auf diesem Spezialgebiet.


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Ernschtl
Beitrag 18.08.2004, 18:47
Beitrag #48


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Recht hin Recht her. Ich finde es unverhälnismässig ein Auto wegen eines anderen Luftfilters zu beschlagnahmen. Ausserdem hat der Beispielkatalog nur informellen Charakter. Der Polizist hat ohne weiteres die Möglichkeit selbst zu entscheiden was getan werden soll. Aber bevor wir uns alle hier die Finger wund schreiben, das Thema gab es schon mal: Luftfilter


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steveluke
Beitrag 18.08.2004, 18:54
Beitrag #49


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Zitat (Ernschtl @ 18.08.2004, 19:47)
Ich finde es unverhälnismässig ein Auto wegen eines anderen Luftfilters zu beschlagnahmen.

Ich auch.
Aber zu dieser Thematik hatte ich ja bereits weiter oben Mutmaßungen angestellt, die bislang völlig unkommentiert blieben.


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PKA
Beitrag 18.08.2004, 19:33
Beitrag #50


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Na dann will ich das mal kommentieren smile.gif

Der Verdacht weiterer Änderungen am Fahrzeug kann schon vorgelegen haben aufgrund der Optik.
Wie gesagt, der Fahrzeugschein ist 2 Seiten lang, dementsprechend kann man sich vorstellen was an dem Wagen alles gemacht wurde. Aber um genau solche Maßnahmen zu vermeiden hab ich mich 2 Stunden mit nem Prüfer auseinandergesetzt und dann die Damen auf der Zulassungsbehörde zum Brechen gebracht als die die ganzen Zahlen und Striche sahen die sie reinschreiben sollten.

Aber leider reicht ja der normale Verdacht das das was nicht in Ordnung ist und dann war das Auto halt weg.

Übrigens: Der Kollege war von einer Abteilung die sich den ganzen Tag mit sowas beschäftigen, also mangelnden Sachverstand kann man ihm nicht nachsagen. Aber er meinte halt das er das nicht beurteilen könne und somit die anfangs erwähnte Maßnahme einleitete.
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