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> Gewichtsblitzer Dortmund Brackeler Straße, Wie arbeitet der genau?
Kühltaxi
Beitrag 03.08.2015, 11:30
Beitrag #1


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Auf der Brackeler Straße in Dortmund wo mal die kleinste Umweltzone Deutschlands war stehen seit einen Jahr zwei Blitzsäulen als Gewichtsblitzer (nebenher auch noch für Tempo). Die Straße ist eigentümlicherweise für alle Fahrzeuge über 2,8 t zGG gesperrt, außer den Linienbussen die da durchmüssen, man will also grob ausgedrückt auch keine Sprinter da langfahren haben.
Weiß jemand wie die Dinger genau funktionieren? Im Asphalt sind Induktionsschleifen zu erkennen, die können soviel ich weiß Gewicht nur sehr grob klassifizieren, und natürlich kein zGG sondern nur tatsächliches. Angeblich soll in den Säulen auch noch ein Laser sein der irgendwie Umrisse klassifiziert. Als die Dinger letztes Jahr neu kamen gab's massenweise Fehlblitze, jetzt haben sie's anscheinend etwas entschärft um den Preis daß der eine oder andere 3,5-Tonner da "ungestraft" durchkommt.


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Heinz Wäscher
Beitrag 03.08.2015, 12:22
Beitrag #2


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Zitat (Kühltaxi @ 03.08.2015, 12:30) *
Die Straße ist eigentümlicherweise für alle Fahrzeuge über 2,8 t zGG gesperrt, außer den Linienbussen die da durchmüssen, man will also grob ausgedrückt auch keine Sprinter da langfahren haben.

Welche Verkehrszeichen verbieten denn dort eigentlich diese Gewichtsbeschränkung? whistling.gif

Angeblich arbeiten diese Geräte mit einer Abtastung durch einen Laserstrahl um die Silhouetten von Fahrzeugen der Größe nach zu unterscheiden. Große Fahrzeuge müssen ja zwangsläufig schwerer sein. narr.gif

Das am Rhein aufgestellte Blitzdingens soll aber anders arbeiten.


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ErnstC
Beitrag 03.08.2015, 12:27
Beitrag #3


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Wenn er die Form scant kann es sein, dass einfach breit und Höhe gemessen wird und dann ein Computer auf das passende Fahrzeug und Gewicht geshclossen wird.
Geht dann aber nur mit dem normalen zgG von hersteller, nciht mit aufgelastet/abgelastet.
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janr
Beitrag 03.08.2015, 12:28
Beitrag #4


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Was ist mit den Anliegern?

Hier hab ich einen Artikel gefunden

Demnach würde ich mit meinem PKW auch erfasst werden, da ich incl Spiegel breiter als 2,01 m bin. laugh2.gif


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Kurier
Beitrag 03.08.2015, 12:34
Beitrag #5


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Wenn man sonst keine Hobbies hat, kauft man sich eben ein teures Spielzeug. whistling.gif


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Kühltaxi
Beitrag 03.08.2015, 13:27
Beitrag #6


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Zitat (Heinz Wäscher @ 03.08.2015, 13:22) *
Zitat (Kühltaxi @ 03.08.2015, 12:30) *
Die Straße ist eigentümlicherweise für alle Fahrzeuge über 2,8 t zGG gesperrt, außer den Linienbussen die da durchmüssen, man will also grob ausgedrückt auch keine Sprinter da langfahren haben.

Welche Verkehrszeichen verbieten denn dort eigentlich diese Gewichtsbeschränkung? whistling.gif

250 mit Zusatzschild "2,8 t", also alle Fahrzeuge und zGG wie ich schon schrieb.
Habe da übrigens einen Sprinter mit 3,5 t zGG durchfahren gesehen rolleyes.gif der nicht geblitzt wurde, der Fahrer dachte wohl fälschlicherweise es ginge um tatsächliches Gewicht oder hat das Schild übersehen oder wußte noch nicht daß ein Blitzer drinsteht. whistling.gif

Zitat (janr @ 03.08.2015, 13:28) *
Was ist mit den Anliegern?

Hier hab ich einen Artikel gefunden

Demnach würde ich mit meinem PKW auch erfasst werden, da ich incl Spiegel breiter als 2,01 m bin. laugh2.gif

Ich meine Anlieger und Linienverkehr wären frei.
Das im Link war am Anfang, jetzt haben sie wohl wie gesagt "entschärft" und lassen sich lieber ein paar "Sünder" durch die Lappen gehen.
Spiegel werden sie wohl eher nicht mitscannen, nur das "Vollprofil". Somit ist die Breite ohne Spiegel gemeint, also die in den Papieren steht, und da ist sogar der Sprinter noch unter 2 m.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 03.08.2015, 13:34
Beitrag #7


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Zitat (ErnstC @ 03.08.2015, 13:27) *
Wenn er die Form scant kann es sein, dass einfach breit und Höhe gemessen wird und dann ein Computer auf das passende Fahrzeug und Gewicht geshclossen wird.

Ich möchte mal DIE Datenbank sehen, die von den Außenabmessungen oder auch von der Kontur her den 2770kg-Vito vom 2880kg-Vito unterscheiden kann... whistling.gif

Auch den Sprinter habe ich schon zu 2,8 t zGM mit Hochdach und langem Radstand gesehen.
Der dürfte dann ne Zuladung wie ein Mittelklasse-Kombi haben.. rofl1.gif

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Heinz Wäscher
Beitrag 03.08.2015, 13:39
Beitrag #8


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Zitat (Kühltaxi @ 03.08.2015, 14:27) *
Das im Link war am Anfang, jetzt haben sie wohl wie gesagt "entschärft" und lassen sich lieber ein paar "Sünder" durch die Lappen gehen.

Es dürfte da wohl auch datenschutzrechtliche Probleme geben wenn auf gut Glück geblitzdingst und erst später aussortiert wird? So würden ja auch permanent unschuldige Fahrzeugführer abgelichtet werden? think.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 03.08.2015, 13:39
Beitrag #9


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Zitat (Kühltaxi @ 03.08.2015, 14:27) *
Spiegel werden sie wohl eher nicht mitscannen, nur das "Vollprofil". Somit ist die Breite ohne Spiegel gemeint, also die in den Papieren steht, und da ist sogar der Sprinter noch unter 2 m.

Und wer macht sich die Arbeit, dann die ganzen Fotos auszuwerten und diejenigen ausszusortieren, die dort zu Unrecht geblitzt werden?

Beispiel:
- Einige Pkw,
- 2,8t-Sprinter mit breiter Pritsche
- diverse (Wohn-)Anhänger etc.?

Oder kriegt jeder Halter erst mal einen Anhörungsbogen und muss dann zum Entkräften des Vorwurfs die Fahrzeugpapiere vorlegen? think.gif

Doc


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janr
Beitrag 03.08.2015, 13:50
Beitrag #10


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Zitat (Kühltaxi @ 03.08.2015, 14:27) *
... 250 mit Zusatzschild "2,8 t", also alle Fahrzeuge und zGG wie ich schon schrieb. ...
Bezieht sich so ein Schild nicht auf das tatsächliche Gewicht? think.gif

Zu dem ZZ steht Gewichtsangabe (7,5 t)

Da müßte doch ein 253 hin, also das mit dem Piktogramm (Fahrzeuge mit zGm über 3,5 t) und einem ZZ mit der Angabe 2,8t um die zGm herab zusetzen.


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Heinz Wäscher
Beitrag 03.08.2015, 13:58
Beitrag #11


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Zitat (Kühltaxi @ 03.08.2015, 14:27) *
250 mit Zusatzschild "2,8 t", also alle Fahrzeuge und zGG wie ich schon schrieb.




Gilt diese Kombination für jeweils einzelne Fahrzeuge oder auch KFZ mit Anhänger zusammen? Beziehen sich die 2,8 t auf die tatsächliche oder auf die eingetragene Gesamtmasse des Fahrzeugs?


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janr
Beitrag 03.08.2015, 14:03
Beitrag #12


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8 Min für den gleichen Gedanken ist schon lange tongue.gif


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JTH
Beitrag 03.08.2015, 16:13
Beitrag #13


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Es gibt Anlagen die bestimmte Fahrzeugarten unterscheiden können. Die Topo Box von RTB ist zB so eine Anlage. Wenn nun so eine Auswertemethode die Aufnahme auslöst, kann dann anhand der KBA-Daten festgestellt werden, welches zgG das Fahrzeug hat.

Eine konkrete Blitzanlage für den genannten Zweck ist mir jedoch nicht bekannt...


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 03.08.2015, 16:39
Beitrag #14





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Zitat (Heinz Wäscher @ 03.08.2015, 14:58) *
Gilt diese Kombination für jeweils einzelne Fahrzeuge oder auch KFZ mit Anhänger zusammen? Beziehen sich die 2,8 t auf die tatsächliche oder auf die eingetragene Gesamtmasse des Fahrzeugs?

Das Zeichen sollte dafür gar nicht verwendet werden, denn es gibt ja für beide Varianten das Zeichen 253 (zulässige Gesamtmasse) bzw. das Zeichen 262 (tatsächliche Masse). Stünde es dennoch irgendwo, dann kann man es nur auf die zulässige Gesamtmasse beziehen, weil das die allgemeine Bedeutung des Zusatzzeichens ist (Anlage 2 Nr. 27 StVO).
Es gilt außerdem, wenn die z.G. "dieser Verkehrsmittel" die Grenze überschreitet. Damit können beim Zeichen 250 also nur "Fahrzeuge aller Art" gemeint sein. Ob ein Zug, der ja eine Kombination aus 2 Fahrzeugen ist, dann ein einziges Fahrzeug im Sinne der Beschilderung darstellt, lasse ich mal dahingestellt. Ich tendiere dazu, dass die beiden Einzelfahrzeuge getrennt betrachtet werden müssen. Auch das wäre ein Grund, eher die Zeichen 253 bzw. 262 zu verwenden, denn dort ist die Berechnung genau geregelt.
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Kühltaxi
Beitrag 03.08.2015, 16:54
Beitrag #15


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Zitat (Heinz Wäscher @ 03.08.2015, 14:58) *
Zitat (Kühltaxi @ 03.08.2015, 14:27) *
250 mit Zusatzschild "2,8 t", also alle Fahrzeuge und zGG wie ich schon schrieb.




Gilt diese Kombination für jeweils einzelne Fahrzeuge oder auch KFZ mit Anhänger zusammen? Beziehen sich die 2,8 t auf die tatsächliche oder auf die eingetragene Gesamtmasse des Fahrzeugs?

Wenn sie auf das tatsächliche Gewicht hinauswollten stände selbiges im roten Kreis und nicht darunter auf einem extra Schildchen. Die Extraschildchen mit Gewicht unter einem Hauptschild beziehen sich doch immer auf das zGG soviel ich weiß.


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janr
Beitrag 03.08.2015, 16:56
Beitrag #16


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Unter lfd Nr 30.1 steht zum 1052-35:
Zitat
Wird Zeichen 253 mit diesen Zusatzzeichen angeordnet, bedeutet dies:
1. Das Verbot ist auf den Durchgangsverkehr mit Nutzfahrzeugen, einschließlich ihrer Anhänger, mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 12 t beschränkt. ...
So verstehe ich, daß man ein 253 mit einem ZZ "2,8 t" aufzustellen hat, damit man die zulässige Gesamtmasse des Zuges meint.

Und das soll doch verboten werden. wavey.gif

Das ZZ alleine heißt ja nicht zulässige Gesamtmasse sondern Gewichtsangabe


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 03.08.2015, 17:02
Beitrag #17





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Zitat (janr @ 03.08.2015, 17:56) *
So verstehe ich, daß man ein 253 mit einem ZZ "2,8 t" aufzustellen hat, damit man die zulässige Gesamtmasse des Zuges meint.

Es kann aber sein, dass das im Einzelfall nicht dem gewünschten Regelungsgehalt entspricht. Zeichen 253 mit ZZ "2,8 t" würde immer noch für alle Zugmaschinen gelten, auch wenn deren z.G. geringer sein sollte. Es würde außerdem generell nicht für KOM und Pkw (auch mit Anhänger) gelten, selbst wenn deren z.G. deutlich größer sein sollte.

Dort, wo es auf die tatsächliche Belastung des Untergrunds ankommt, sollten nur die Zeichen 262 oder 263 verwendet werden.
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Kühltaxi
Beitrag 03.08.2015, 17:04
Beitrag #18


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Hier geht's ja nicht um die arme Straße die kaputtgehen könnte sondern um "Umweltschutz", also etwas x-beliebiges aus der Luft gegriffenes womit sich alles und nichts rechtfertigen läßt. whistling.gif

Zitat (Heinz Wäscher @ 03.08.2015, 14:39) *
Zitat (Kühltaxi @ 03.08.2015, 14:27) *
Das im Link war am Anfang, jetzt haben sie wohl wie gesagt "entschärft" und lassen sich lieber ein paar "Sünder" durch die Lappen gehen.

Es dürfte da wohl auch datenschutzrechtliche Probleme geben wenn auf gut Glück geblitzdingst und erst später aussortiert wird? So würden ja auch permanent unschuldige Fahrzeugführer abgelichtet werden? think.gif

Der Punkt wurde in den Artikeln zu diesen Blitzern als sie neu waren auch schon diskutiert. Fällt im NSA-Zeitalter wahrscheinlich unter "legal, illegal, Ikearegal...." thread.gif
Da es ihnen aber anscheinend doch zu lästig war sich mit derartigen Vorwürfen ständig auseinanderzusetzen haben sie eben nachjustiert daß eher ein "Schuldiger" davonkommt als ein "Unschuldiger" geblitzt wird. Man kann ja z. B. bei einer Modellerkennungsssoftware alle Modelle die es auch bis 2,8 t gibt (z. B. Sprinter, Vito sowieso) grundsätzlich nicht blitzen und nur die die über 2,8 t erst anfangen (z. B. Daily).


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blue0711
Beitrag 03.08.2015, 18:36
Beitrag #19


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Vielleicht ist DAS HIER anwendungsreif?


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Gruß Kai
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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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Der_Veranstalter
Beitrag 03.08.2015, 21:56
Beitrag #20


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Nö, so weit muss man nicht gehen. Schon 2008 hatte ich mal was geschrieben über eine Sache mit Induktionsschleifen der TU München. Die erkennen genau die Form eines Fahrzeugs und können daraus ganz leicht das Fahrzeug selbst erkennen. Beispielsweise Sprinter + Radstand + Dachform + hinten Verglasung oder Blech. Die Unterscheidung, ob 2,8 oder 3,0 oder 3,5 to wäre mir aber auch zu knifflig ohne Kennzeichen.



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Firefighter im Ruhestand....

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