Neuerwerb FS C nach Zuzug nach D, FeV bzw. 185-Tage-Regelung |
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Neuerwerb FS C nach Zuzug nach D, FeV bzw. 185-Tage-Regelung |
30.07.2015, 14:19
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 30.07.2015 Mitglieds-Nr.: 76784 |
Ich habe eine Frage an euch - vielleicht kann mir ja einer die richtige Antwort geben. Ich bin im Mai nach Deutschland zugezogen und möchte nun hier einen Führerschein der Klasse C erwerben. Einen Führerschein der Klasse B besitze ich bereits, dieser ist allerdings noch nicht umgeschrieben worden, was ja allerdings dank EU auch noch nicht notwendig sein sollte. Allerdings bereitet mir die 185 - Tage - Regelung Sorgen. Ich bin logischerweise noch keine 185 Tage in Deutschland offiziell wohnhaft. Ist es mir dennoch möglich hier den FS C zu erwerben? Oder muss ich dafür erstmal 185 Tage lang meinen ordentlichen Wohnsitz innerhalb der BRD gehabt haben? Ich bin selbstverständlich kein Führerscheintourist, sondern beabsichtige meine private und berufliche Zukunft rechtmäßig in Deutschland zu verbringen, Stichwort Lebensmittelpunkt (welcher damit ganz klar auf deutschem Boden liegt). Mir ist die Rechtslage hier momentan etwas unklar und ich hoffe, dass einer von euch mir verraten kann, wie diese Frist bzw. diese Regel zu verstehen ist. Auch die Umgehung einer MPU etc. könnte ich im Zweifelsfall vor der zuständigen Behörde glaubhaft ausschließen, da solche Eintragungen oder Maßnahmen eigentlich in meiner Heimat meines Wissens nach überhaupt nicht existieren. Zumal meine Arbeitssuche (die ja auch Beweis für die Verlegung des Lebensmittelpunkts in die BRD ist) auch offiziell dokumentiert ist (Arbeitsagentur). Bin für jede hilfreiche Antwort dankbar! |
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Gast_Georg_g_* |
30.07.2015, 17:07
Beitrag
#2
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Ist es mir dennoch möglich hier den FS C zu erwerben? Ja, das ist möglich. Wenn deine privaten und beruflichen Bindungen in Deutschland liegen, dann kann man schon ab dem ersten Aufenthaltstag seinen ordentlichen Wohnsitz hier haben. Du musst also nicht erst 185 Tage abwarten. |
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30.07.2015, 18:34
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Wenn deine privaten und beruflichen Bindungen in Deutschland liegen, dann kann man schon ab dem ersten Aufenthaltstag seinen ordentlichen Wohnsitz hier haben. So ist es. Nach Meinung der deutschen Behörden darf das aber in den anderen EU-Staaten nicht so sein.-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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13.08.2015, 10:02
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1605 Beigetreten: 30.10.2008 Mitglieds-Nr.: 45094 |
Einen Führerschein der Klasse B besitze ich bereits, dieser ist allerdings noch nicht umgeschrieben worden, was ja allerdings dank EU auch noch nicht notwendig sein sollte. Das gilt aber nur, wenn es sich um einen EU/EWR-Führerschein handelt und die Klasse B nicht ursprünglich auf der püfungsfreien Umschreibung einer Drittstaatenfahrerlaubnis basiert. |
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14.08.2015, 10:18
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26602 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
wie ist das praktisch? Nehmen wir einen fiktiven Fall: mein Arbeitgeber versetzt mich nach Frankreich. Geplante Zeit dort: 2 Jahre. Nach zwei Monaten beginne ich dort meinen Motorradführerschein, der nach vier Monaten auch erteilt wird. Wegen einer plötzlichen Vakanz werde ich aber nach den vier Monaten wieder nach Deutschland versetzt.
Ist dann mein Motorradführerschein ungültig? -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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