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> wielange zustellungsfrist bei bußgeld?
Gast_krümelchen_*
Beitrag 17.08.2004, 07:58
Beitrag #1





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Hey,

hbe mal eine Frage,wielange beträgt die Zustellungsfrist bei Bußgeldbescheiden?(Maximaldauer)
Z.B. wenn man ein Handy in der Hand hält?

Danke euch
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Peter Lustig
Beitrag 17.08.2004, 08:03
Beitrag #2


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Da gibt es keine festen Fristen. Das hängt ab von der Zeit, die sich der Beamte für die Anzeigenerstattung lässt, von Postlaufzeiten bis hin zu der Bearbeitungszeit in der Bußgeldbehörde. Ein Trost: Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren nach 3 Monaten ab Tattag, sofern die Verjährungsfrist z.B. durch die Anordnung einer Anhörung nicht unterbrochen wird. Dann längstens nach 6 Monaten.

Siehe auch in den FAQ.
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moik
Beitrag 10.09.2004, 14:03
Beitrag #3


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Die Frage wurde wohl schon oft gestellt; ich habe aber keine konkrete Antwort entdeckt: Wie lange dauert es denn "normalerweise"? Hab da so ne Zeit von 3 Wochen im Hinterkopf in der nach einem Vergehen meit ein Anhörungsbescheid folgt?

Zu wissen dass man was falsch gemacht hat und Strafe zahlen muss (oder sogar zu so einer verblödeten Nachschulung muss) ist ja nicht schlimm; mich nervt aber dieses ewige Warten.."Kommt da jetzt noch was..?" unsure.gif "Hat derjenige ne Anzeige erstattet"? shutup.gif
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HaWeThie
Beitrag 10.09.2004, 16:58
Beitrag #4


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Hi
wie bereits gesagt: es kann keiner genau sagen.
Wenn du angehalten wurdest, geht das schneller, da die Anhörung ja vor Ort stattfand.
Jetzt muss nur noch in Flensburg nachgefragt werden, wieviiel Punkte du schon hast, dann kann der Bescheid gegen dich erlassen werden
Wenn du nicht angehalten wurdest, musst du noch angehört werden, danach: s.o.

Es hängt auch von der Arbeitsbelastung in der Behörde ab.

Gruß
HaWeThie


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Gast_Gast_Robby_*
Beitrag 12.09.2004, 14:32
Beitrag #5





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Ja also dazu habe ich auch eine Frage.
Ich wurde angeblich am 08.05.04 beim Parken in einer Sperrzone erwischt.
Erstens habe ich dafür keinen Strafzettel bekommen (vielleicht wurde er ja auch von jemandem weggeworfen).
Zweitens habe ich aber erst meinen Bußgeldbescheid am 07.09.04 erhalten. Sprich knappe 4 Monate später. Ist das denn noch gültig ? Habe auch davon gehört, dass die Frist eigentlich 3 Monate beträgt.
Wenn das stimmt wie soll ich weiter vorgehen? Das ist eine Strafe von 20 euro und ich habe keine Lust bei solch einer kleinen Summe einen Anwalt einzusetzen!
Danke.
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Matte
Beitrag 12.09.2004, 16:49
Beitrag #6


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Ein Zettel hinter der Scheibe ist keine Pflicht. Hast du zwischendurch einen Anhörungsbogen erhalten, oder ist der vielleicht irgendwie im Werbemüll untergegangen?

Gundsätzlich wäre die Tat nach 3 Monaten verjährt, wenn keine verjährungsunterbrechende Maßnahme gegen den tatsächlichen Fahrzeugführer ergangen ist.

Ob hier eine Maßnahme getroffen wurde, kann man nur nach Akteneinsicht beurteilen. Man könnte jedoch einen Einspruch mit dem Hinweis auf Verjährung einlegen und gucken was passiert, da man dein Einspruch ja jederzeit wieder zurückziehen kann.


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Gast_Gast_Lukas_*
Beitrag 13.09.2004, 11:49
Beitrag #7





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Aber es ist doch generell so, dass man, wenn nach 3 1/2 Monaten nichts gekommen ist, aufatmen kann, oder? Wenn die Verjährungsfrist unterbrochen wird, dann kriegt man doch trotzdem irgendwas per Post oder?
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Matte
Beitrag 13.09.2004, 11:51
Beitrag #8


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Nein. Wenn der AB rausgegangen ist, du ihn aber nicht erhalten hast, so ist das halt Pech. Die Verjährungsfrist wäre damit unterbrochen.


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Gast_Gast_Lukas_*
Beitrag 13.09.2004, 12:03
Beitrag #9





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Aber das wären dann nur Fälle, wo die Post "versagt" oder? Schicken müssen die mir was, oder?
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Matte
Beitrag 13.09.2004, 12:05
Beitrag #10


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Hier sind alle verjährungsunterbrechenden Maßnahmen aufgeführt -> §33 OWiG


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HaWeThie
Beitrag 13.09.2004, 13:39
Beitrag #11


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Zitat (Gast_Lukas @ 13.09.2004, 13:03)
Aber das wären dann nur Fälle, wo die Post "versagt" oder? Schicken müssen die mir was, oder?

zur Verjährungsunterbrechung reicht die Anordnung, dich anzuhören.


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