wielange zustellungsfrist bei bußgeld? |
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wielange zustellungsfrist bei bußgeld? |
Gast_krümelchen_* |
17.08.2004, 07:58
Beitrag
#1
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hbe mal eine Frage,wielange beträgt die Zustellungsfrist bei Bußgeldbescheiden?(Maximaldauer) Z.B. wenn man ein Handy in der Hand hält? Danke euch |
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17.08.2004, 08:03
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#2
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Da gibt es keine festen Fristen. Das hängt ab von der Zeit, die sich der Beamte für die Anzeigenerstattung lässt, von Postlaufzeiten bis hin zu der Bearbeitungszeit in der Bußgeldbehörde. Ein Trost: Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren nach 3 Monaten ab Tattag, sofern die Verjährungsfrist z.B. durch die Anordnung einer Anhörung nicht unterbrochen wird. Dann längstens nach 6 Monaten.
Siehe auch in den FAQ. |
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10.09.2004, 14:03
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#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 190 Beigetreten: 03.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4707 |
Die Frage wurde wohl schon oft gestellt; ich habe aber keine konkrete Antwort entdeckt: Wie lange dauert es denn "normalerweise"? Hab da so ne Zeit von 3 Wochen im Hinterkopf in der nach einem Vergehen meit ein Anhörungsbescheid folgt?
Zu wissen dass man was falsch gemacht hat und Strafe zahlen muss (oder sogar zu so einer verblödeten Nachschulung muss) ist ja nicht schlimm; mich nervt aber dieses ewige Warten.."Kommt da jetzt noch was..?" "Hat derjenige ne Anzeige erstattet"? |
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10.09.2004, 16:58
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6605 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 |
Hi
wie bereits gesagt: es kann keiner genau sagen. Wenn du angehalten wurdest, geht das schneller, da die Anhörung ja vor Ort stattfand. Jetzt muss nur noch in Flensburg nachgefragt werden, wieviiel Punkte du schon hast, dann kann der Bescheid gegen dich erlassen werden Wenn du nicht angehalten wurdest, musst du noch angehört werden, danach: s.o. Es hängt auch von der Arbeitsbelastung in der Behörde ab. Gruß HaWeThie -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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Gast_Gast_Robby_* |
12.09.2004, 14:32
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#5
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Ja also dazu habe ich auch eine Frage.
Ich wurde angeblich am 08.05.04 beim Parken in einer Sperrzone erwischt. Erstens habe ich dafür keinen Strafzettel bekommen (vielleicht wurde er ja auch von jemandem weggeworfen). Zweitens habe ich aber erst meinen Bußgeldbescheid am 07.09.04 erhalten. Sprich knappe 4 Monate später. Ist das denn noch gültig ? Habe auch davon gehört, dass die Frist eigentlich 3 Monate beträgt. Wenn das stimmt wie soll ich weiter vorgehen? Das ist eine Strafe von 20 euro und ich habe keine Lust bei solch einer kleinen Summe einen Anwalt einzusetzen! Danke. |
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12.09.2004, 16:49
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#6
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Administrator Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 |
Ein Zettel hinter der Scheibe ist keine Pflicht. Hast du zwischendurch einen Anhörungsbogen erhalten, oder ist der vielleicht irgendwie im Werbemüll untergegangen?
Gundsätzlich wäre die Tat nach 3 Monaten verjährt, wenn keine verjährungsunterbrechende Maßnahme gegen den tatsächlichen Fahrzeugführer ergangen ist. Ob hier eine Maßnahme getroffen wurde, kann man nur nach Akteneinsicht beurteilen. Man könnte jedoch einen Einspruch mit dem Hinweis auf Verjährung einlegen und gucken was passiert, da man dein Einspruch ja jederzeit wieder zurückziehen kann. -------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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Gast_Gast_Lukas_* |
13.09.2004, 11:49
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#7
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Aber es ist doch generell so, dass man, wenn nach 3 1/2 Monaten nichts gekommen ist, aufatmen kann, oder? Wenn die Verjährungsfrist unterbrochen wird, dann kriegt man doch trotzdem irgendwas per Post oder?
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13.09.2004, 11:51
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#8
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Administrator Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 |
Nein. Wenn der AB rausgegangen ist, du ihn aber nicht erhalten hast, so ist das halt Pech. Die Verjährungsfrist wäre damit unterbrochen.
-------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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Gast_Gast_Lukas_* |
13.09.2004, 12:03
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#9
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Aber das wären dann nur Fälle, wo die Post "versagt" oder? Schicken müssen die mir was, oder?
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13.09.2004, 12:05
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#10
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Administrator Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 |
Hier sind alle verjährungsunterbrechenden Maßnahmen aufgeführt -> §33 OWiG
-------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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13.09.2004, 13:39
Beitrag
#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6605 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 |
Zitat (Gast_Lukas @ 13.09.2004, 13:03) Aber das wären dann nur Fälle, wo die Post "versagt" oder? Schicken müssen die mir was, oder? zur Verjährungsunterbrechung reicht die Anordnung, dich anzuhören. -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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