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#151
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1769 Beigetreten: 03.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72086 ![]() |
70 Km/h zum Mitreten für kleinen Preis...
http://cnebikes.en.alibaba.com/product/157...rsion_kit.html#! -------------------- Nulla poena sine lege
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#152
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1242 Beigetreten: 06.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69500 ![]() |
Ohne eine Vernünftige Möglichkeit der Zulassung.
Über 500W wirds einfach ein E-Motorrad bei dem man noch Kurbeln zum mittreten hat. -------------------- Gruß Heiner
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#153
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1154 Beigetreten: 27.12.2010 Mitglieds-Nr.: 56866 ![]() |
http://www.elektrofahrrad24.de/news_e-bike...80#.VaTLC3DuKrU
Höchstgeschwindigkeit 100 Km/h Reisegeschwindigkeit 30-50 Km/h Zitat Gibt es auch sehr hohe Geschwindigkeitsstufen fürs E-Bike? Ja. Mittlerweile haben die Hersteller bereits Motoren mit einer Leistung von 1000 W entwickelt, die eine Geschwindigkeit von ca. 80 km/h erlauben. Solche E-Bikes werden vorzugsweise von Sportlern genutzt, die sich auch in Wettkämpfen miteinander messen möchten. Ich dachte immer Radsport hätte etwas mit Muskelkraft, Ausdauer und Taktik, maximal noch mit Aerodynamik und Medizintechnik zu tun... |
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#154
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24723 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Preis: 59 500 €
![]() -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#155
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1242 Beigetreten: 06.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69500 ![]() |
Aus der Bedienungsanleitung: Versionen: Pedelec 25 km/h; Speedpedelec 45 km/h
-------------------- Gruß Heiner
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#156
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1154 Beigetreten: 27.12.2010 Mitglieds-Nr.: 56866 ![]() |
Das eRockit aus Berlin hat einen Preis von €12k und macht auch Spitze 100. Ein Zeit Autor nannte es das schnellste Fahrrad der Welt (als max Geschwindigkeit noch 83 war). Damit hatte er sich aber geirrt, denn ich kenne jemanden, der mit dem Fahrrad (ok: VM) die 90 Km/h in der Ebene ohne Gefälle und ohne irgendein Hilfsfahrzeug mit Windschatten erreichen will. Bis 88 Km/h hat er schon geschafft.
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#157
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1242 Beigetreten: 06.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69500 ![]() |
Ja, aber so ein schönes VM wird dann ja nicht mehr als Fahrrad angesehen.
![]() Das eRocket ist dagegen ein Reinrassiges KFZ was einem Fahrrad ähnlich sieht ![]() Angehängt: Milan Velayo Orca Quest AW -------------------- Gruß Heiner
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#158
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1154 Beigetreten: 27.12.2010 Mitglieds-Nr.: 56866 ![]() |
Das stimmt! Je nach Lage und persönlichem Befinden ist es ein Irgendwas, unsichtbare Materie, Betrug oder eben doch eine Fahrrad.
1. Was ist das denn? Was kost das? Wie schnell kann das? Wo ist denn der Motor? 2. Damit sieht man Dich ja gar nicht, das ist total gefährlich. 3. das ist ja gar kein richtiges Fahrrad, deshalb lassen wir es für Vergleiche nicht zu! (siehe Strava) 4. Du fährst zwar 50 aber Du hälst den Verkehr auf, als fahr gefälligst auf dem Rad-, Geh- oder Wasauchimmerweg neben der Straße! (womit wieder der Boden zum Titel gespannt ist!) |
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#159
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3294 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 ![]() |
Über 500W wirds einfach ein E-Motorrad bei dem man noch Kurbeln zum mittreten hat. Sind E-Bikes keine E-Motorräder? -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
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#160
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Das hier wäre meiner bescheidenen Meinung nach ein E-Motorrad: Y-Tube
Wie unterscheidet man denn jetzt diese ganzen einspurigen Fahrzeuge, die sowohl einen elektrischen Antrieb als auch Pedale zum Mittreten bzw. nur zur reinen Fortbewegung bei ausgeschaltetem Motor haben, voneinander? -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#161
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3294 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 ![]() |
Das hier wäre meiner bescheidenen Meinung nach ein E-Motorrad: Y-Tube Wie unterscheidet man denn jetzt diese ganzen einspurigen Fahrzeuge, die sowohl einen elektrischen Antrieb als auch Pedale zum Mittreten bzw. nur zur reinen Fortbewegung bei ausgeschaltetem Motor haben, voneinander? Wäre mir eigentlich egal. Haupsache man behauptet nicht immer die Dinger haben etwas mit einem Fahrrad zu tun. Ein Fahrrad hat keinen Motor. -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
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#162
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Wurde diese Verordnung eigentlich schon erwähnt?
-------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#163
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1154 Beigetreten: 27.12.2010 Mitglieds-Nr.: 56866 ![]() |
Ohh, dann sind ja etliche Liegerad-Pedelecs illegal, da meist Kurbeln <=165mm genutzt werden. Und wieso dürfen keine Reifen breiter als 47mm genutzt werden???
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#164
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24723 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Für Pedelecs ist die Leichtmofa-Ausnahmeverordnung irrelevant, diese betrachtet nur Fahrzeuge, die unter den Begriff "Mofa" fallen.
Wenn die Regelungen für Pedelecs gesprengt werden, wird man aber deutlich eingeschränkter, das fängt schon damit an, dass die Bereifung zugelassen sein muss, im Winter Winterreifen nötig sind und immer 1 mm Profiltiefe vorhanden sein müssen. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#165
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Ohh, dann sind ja etliche Liegerad-Pedelecs illegal, da meist Kurbeln <=165mm genutzt werden. Und wieso dürfen keine Reifen breiter als 47mm genutzt werden??? "andere Werte sind zugelassen, wenn diese die Benutzung des Leichtmofas als Fahrrad (Pedalantrieb) auf ebener Strecke von mindestens 10 km Länge in einer Zeit von höchstens 30 Minuten bei einer höchsten Leistungsabgabe zwischen 80 und 100 Watt sicherstellen" Das sollte bei den allermeisten Liegerädern gegeben sein. -------------------- Nulla poena sine lege
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#166
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80 bis 100 Watt ist allerdings sehr sparsam. Beim Liegerad brauchst Du den Motor für die Steigungen, und da willst Du mehr als 100 Watt haben.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#167
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Also ich lese den Satz als: Ohne Motor muss man mit 100 W Fahrerleistung 20 Km/h erreichen.
-------------------- Nulla poena sine lege
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#168
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Das heisst ein normales Touren- oder Hollandrad darf es als Pedelec nur mit Kurbeln von 170mm, nicht mit 24 Zoll oder 28 1/2 Zoll Bereifung, nicht mit Reifen breiter als 47 mm (also z.B. Fat Frank oder Super Moto) geben?
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#169
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Liest denn niemand, was ich schreibe?
![]() Die Leichtmofaausnahmeverordnung gilt nicht für Pedelecs, sondern nur für Mofas. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#170
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Und was ist der Unterschied?
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#171
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
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#172
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Auch ein 6-km/h-Pedelec fällt unter "nicht mehr als 20 km/h".
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#173
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1769 Beigetreten: 03.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72086 ![]() |
§1 StVG: "Keine Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Landfahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher, wenn der Fahrer im Treten einhält,unterbrochen wird. Satz 1 gilt auch dann, soweit die in Satz 1 bezeichneten Fahrzeuge zusätzlich über eine elektromotorische Anfahr- oder Schiebehilfe verfügen, die eine Beschleunigung des Fahrzeuges auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten des Fahrers, ermöglicht. Für Fahrzeuge im Sinne der Sätze 1 und 2 sind die Vorschriften über Fahrräder anzuwenden."
Es sind die Vorschriften über Fahrräder anzuwenden schließt mMn die gleichzeitige Anwendung der Vorschriften über Mofas aus. Damit auch die Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (Leichtmofa-Ausnahmeverordnung). -------------------- Nulla poena sine lege
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 14.05.2025 - 07:17 |