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Beitrag
#1
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 46 Beigetreten: 21.01.2014 Mitglieds-Nr.: 71288 ![]() |
Ich denke hier geht es schon lange nicht mehr um ein rechtliches Problem, sondern darum wer den "größeren" hat. Wir als Gesellschaft geben Millionen EURO für Radwege aus! Wie überflüssig. Schlimm genug, das man ein Schild aufstellen muss um den Radfahrer auf einen Radweg verpflichtend hin zuweisen und die Nutzung zur Pflicht machen zu müssen und der geneigte Radfahrer nicht selbst genug Hirn hat, den Radweg freiwillig zu benutzen. Ich habe auf 20 Seiten nicht ein vernünftiges Argument finden können, warum ein 2m breiter asphaltierter straßenbegleitender Radweg nicht benutzt werden kann, auch wenn manchmal ein Schild, Busch, ein Stück Rasen den Weg auf 1m einengt. Was wird denn aus dem "Radweg" ohne entsprechendes Zeichen? Ein sonstiger Weg? Kann man dann dort PKW fahren? Hier stellt auch jemand die Frage, warum "plötzlich" die Gefahr für einen Radfahrer größer wird -wenn ein Radweg straßenbegleitend neu errichtet wird.... wenn doch vorher die Gefahr akzeptabel war und der Radfahrer die Straße noch nutzen durfte.... und meint was vor dem Radweg richtig war ... kann mit dem Radweg nicht falsch sein. Ich will hier einwerfen, das auch und gerade der ortsunkundige Kraftfahrer nicht weiß ob der Radweg neu oder alt ist. Den meisten Kraftfahrern ist auch die Spezies des "Radwegverweigerers" eher unbekannt, wahrscheinlich einen "bedrohte Art". Die Beschilderung und die vorgefundene Bebauung mit einem Radweg nimmt also der Kraffahrer wahr.... Ich persönlich rechne dann auf einer vielbefahrenen Straße eben gerade nicht mehr mit Radfahrern auf der Straße und richte mein Fahrverhalten danach ein... Insofern erhöht ein neuer Radweg die Gefahren für einen Radfahrer auf der Fahrbahn ganz erheblich -weil ihn dort niemand mehr erwartet und sein auftreten als überraschend anzusehen ist. Es ist folglich schon eine andere Gefahrenprognose ob ein Radweg vor Ort vorhanden und durch alle Verkehrsteilnhmer wahrnehmbar ist oder nicht. Ist kein Radweg dar .... muss ich zwangsläufig mit dem Radfahrer rechnen. Ich versuche mich auch in die Lage von Radfahrern zu versetzen, ich selbst fahre Rad und meide die Fahrbahn wo es geht... Es würde mir gehörig auf den Zünder gehen, wenn ich mich auf dem Fahrrad radelnd einen LKW nebst Fahrzeugschlange hinter mir zuckeln haben würde.... schön donnernt den 8 Zylinder Turbodiesel im Nacken. Außerdem dürfte es sich beim Radfahrer auf der Fahrbahn stets um ein langsames Fahrzeug handeln. Irgendwo in der StVO steht: "Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist." Das gilt nicht nur für Traktoren und Baumaschinen! Heißt, bildet sich auf der Fahrbahn eine Schlange heißt es für den Radfahrer: Rechts ran, absteigen warten..... doch es scheint der Radfahrer sich am größten zu fühlen der auf der am meisten befahrenen Straße die längste Stauung verursacht! Da verhält sich jeder zweite Baumaschinenlenker Rücksichtsvoller! Sorry liebe Radfahrer ich habe kein Verständnis für konsequente "Radweg aus Prinzip Verweigerer" und "Radwegschildbekämpfer" Euch sollte man das Rad wegnehmen... Das wollte ich Euch mal mitteilen.... |
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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
IRRES THEMA!!! ... Sorry liebe Radfahrer ich habe kein Verständnis für konsequente "Radweg aus Prinzip Verweigerer" und "Radwegschildbekämpfer" Euch sollte man das Rad wegnehmen... Das wollte ich Euch mal mitteilen.... Hi Deine von keinerlei Sachkenntnis getrübte Meinung wurde zur Kenntnis genommen, gewogen und für zu leicht befunden. Stöber mal in diesem Forum zu diesem Thema, dann werden die einschlägigen Untersuchungen mit Quellenangabe auch für Dich zugänglich werden. Was den 2m Radweg außerorts angeht: im Verlauf ist der meist ungefährlich, sofern er nicht die Straßenseite wechselt. Die Verletzten und Toten gibt es dort, wo der Radler die Fahrbahn kreuzen muss, um zum Radweg zu gelangen oder an dessen Ende wieder auf die richtige Seite der Fahrbahn zu kommen, um dort weiter zu fahren. Meist wird an der vorgeschriebenen Querungshilfe gespart. Ohne Radweg dagegen kommt es deutschlandweit nur zu äußerst wenigen Unfällen mit Radfahrern außerorts. Und da mit und ohne Radweg sowohl §1 Satz 1 als auch §3 Satz 1 gültig sind, ist es egal, ob man mit Radlern auf der Fahrbahn rechnet oder nicht. Der Radler könnte auch ein Mofa mit 25 km/h oder weniger sein, das legal die Fahrbahn nutzt, während neben der Fahrbahn ein Radweg verläuft. Plättest Du das dann einfach um, weil Du nicht mit ihm rechnest? -------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Sorry liebe Radfahrer ich habe kein Verständnis für konsequente "Radweg aus Prinzip Verweigerer" und "Radwegschildbekämpfer" Euch sollte man das Rad wegnehmen... Das wollte ich Euch mal mitteilen.... Vor allem diese speziellen linksseitigen Radwege sind bei Dunkelheit nicht angenehm zu befahren wenn die KFZ-Scheinwerfer blenden. ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4811 Beigetreten: 04.12.2013 Wohnort: Nürnberg Mitglieds-Nr.: 70843 ![]() |
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5920 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Nicht nur damit: Er bestätigt z.B. auch die Gefährlichkeit von Radwegen, die KFZler wie ihn dazu verleiten noch rücksichtsloser zu fahren.
![]() -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Das ist ja das Problem mit den Radwegen. Ihre bloße Existenz führt bei KFZ-Führern beim Erkennen eines Fahrbahnradlers zum bekannten pawlowschen Reflex.
![]() Jetzt hackt doch nicht so böse auf dem armen @Andymon herum. Ich finde, der Troll hat Recht: Wir als Gesellschaft geben Millionen EURO für Radwege aus! Wie überflüssig. Manche lokalen Straßenbauprojekte würden nicht realisiert werden wenn keine subventionierten und demzufolge benutzungspflichtigen Radwege mitgebaut würden. ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Manche lokalen Straßenbauprojekte würden nicht realisiert werden wenn keine subventionierten und demzufolge benutzungspflichtigen Radwege mitgebaut würden. ![]() Ja, und leider ist die Förderung nicht von der Einhaltung der aktuellen ERA abhängig. Noch der größte Mist wird gefördert, solange er Radverkehrsanlage heißt. -------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5920 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Das ist ja das Problem mit den Radwegen. Ihre bloße Existenz führt bei KFZ-Führern beim Erkennen eines Fahrbahnradlers zum bekannten pawlowschen Reflex. Das macht Andymons Beitrag ja so "wertvoll", dass es hiermit wie selbstverständlich zugegeben und nicht als haltloser Vorwurf der "Kampfradler" zurückgewiesen wird! -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Ja, und leider ist die Förderung nicht von der Einhaltung der aktuellen ERA abhängig. Noch der größte Mist wird gefördert, solange er Radverkehrsanlage heißt. Entlang der Bundesstraße 483 im südlichen Ennepe-Ruhr-Kreis gibt es ein Stück benutzungspflichtigen Radweg der einfach irgendwann mittendrin anfängt und dann plötzlich wieder aufhört. Rad Fahrende müssen jeweils ein gutes Stück Fahrbahn der achso gefährlichen B483 befahren um überhaupt zu diesem Sonderweg gelangen zu können. ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4352 Beigetreten: 24.06.2005 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 10655 ![]() |
Ich denke hier geht es schon lange nicht mehr um ein rechtliches Problem, sondern darum wer den "größeren" hat. Du hast gewonnen ...-------------------- @HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]" @Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co." |
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#11
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 46 Beigetreten: 21.01.2014 Mitglieds-Nr.: 71288 ![]() |
Nur weil jemand anderer Meinung ist ... ist er kein TROLL ... das will ich mir mal verbitten.
Wenn wie hier jemand schreibt, die Radwegquerungen etc. ein Problem darstellen... ist die Lösung des Problems m.E. nicht, den Radweg wegzureißen, sondern eine sinnhafte Querung zu ermöglichen. Der angesprochene Pawlowsche Reflex...? Nun ich fahre einen 125PS 7,5 Tonner WOMO mit einer Vmax von 70km/h damit rase ich gern hinter Radfahrern her! Wer mir unterstellt ein "Raser" zu sein ![]() Ich halte es auch für eine Unterstellung, dass ein Kraftfahrer dann besonders Rücksichtslos fährt, es ist aber doch unbestreitbar, dass es auch Sinn eines Radweges ist, den Verkehrsfluss aufzuteilen und eben auch die Verkehrsteilnehmer, die stets Aufmerksam sein sollen entsprechend entlastet werden sollen. Mir kann doch niemand erzählen, dass nicht auch ein Radfahrer, sein Fahr- Aufmerksamkeitsverhalten verändert, wenn er z.B. auf einer Fahrradstraße unterwegs ist und mit keinem KFZ rechnen muss. Er fährt dann sicher sorgloser als auf der B5. Dann ist es auch so, dass ich auch das 25km/h Mofa Fahrer gerade außerorts nicht unbedingt erwarte -da der soweit ich das weiß außerhalb geschlossener Ortschaften auch den Radweg nutzen darf, was der meist auch macht, besonders wenn Stau auf der Landstraße ist. Ich persönlich habe noch keinen Radler zu spät gesehen, bin aber schon oft einige Kilometer mit 25km/h trotz Radweg hinter einem einzelnen Radfahrer hergetuckert... macht nichts... ich habe Zeit.... Leider sieht der Raser hinter mir nicht warum ich nur mit 25 daher fahre... der sieht den Gegenverkehr weit genug weg um mich bei Auslastung seiner Beschleunigungsreserven zu überholen und ist dann verwundert beim Einscheren einen oder schlimmer eine kleine Gruppe Radfaher "im Wege" zu haben... wo kommen die denn her...? Plötzlich erschließt sich dem Raser auch warum der Idiot vor ihm mit 25km/ hergetuckert ist. Das gab vor meinen Augen schon so manchen "Beinahe" Unfall und ein Radfahrer landete sogar schon im Graben. Bin ich Schuld? Darf ich mir soviel Rücksicht erbitten, dass mich der Radfahrer nach einigen km Hinterherfahrt vorbei lässt? Nun habt Ihr alle Recht, das hier der überholende "Die SCHULD" hat. Aber der Radfahrer hat in jedem Fall "Den SCHADEN", jedenfalls wenn ich den Anblick ohne PTBS überstehe. Der Schaden kann auch schnell mit Geld nicht mehr ersetzbar sein. Und da man neuerdings als Radfahrer schon eine "Mitschuld" bekommen kann, trägt man einen nicht vorgeschriebenen Helm nicht .... kann ich mir auch eine Mithaftung vorstellen, wenn ein vorhandener nichtbenutzungspflichtiger Radweg nicht benutzt wird..... Es mag hinderlich klingen, ich bringe meinen Kindern bei: Quert der Radweg die Fahrbahn: "Absteigen" und erst nach ordentlichem Umsehen über die Fahrbahn gehen. Sehe ich mir manche Städte an, mit einem Gewirr von Wegen, Kennzeichnungen, widersprüchlichen Schildern, die keiner versteht und nachvollziehen kann, denke ich eher es wäre besser alle Verkehrszeichen abzumontieren, alle zusammen auf ein Fläche, Rechts vor Links und gut... Außerorts würde ich es doch mit Radwegen weiterhin viel besser finden. Alles andere was man hier so liest. "Um zum Sonderweg zu gelangen... muss ich ja eh 1km auf der Fahrbahn fahren.... dann kann ich´s gleich lassen." Oder "er fängt an und hört wieder auf... " nun dann würde ich einen durchgehenden Radweg fordern ... nicht aber einen Benutzungsboykott. Linksseitiger Radweg bei Dunkelheit unangenehm... Ja, gut... Ist eine echter Grund. Ich finde Gegenlicht als Kraftfahrer bei Dunkelheit auch unangnehm, was mach ich da...? Also ich will mich mal zu der Behauptung hinreißen lassen, die Mehrheit der Radfahrer während der Zeit des schönen Wetters auf den Straßen herumpedalt, jedenfalls ist das meine subjektive Wahrnehmung.... Die Zeit der Dunkelheit ist da oft nur die doch kurze Zeit zwischen 21.00 und 05.00 Uhr, meiner bescheidenen Erfahrung nach nicht eben die Hauptradfahrerzeit. Meist ist dann das Zelt schon aufgebaut oder die Herberge gefunden.... Der Berufspendler auf dem Weg zur Nachtschicht ... ist ja nicht soo häufig. Ja der mag dann unangenehm geblendet sein.... wie jeder andere auch ... aber Bitte unangenehme Lichtverhältnisse... als Grund für einen Radwegboykott? Aber ob der dann in der Dunkelheit auf der Fahrbahn sicherer ist? Der Gegenverkehr kann auch einen Kraftfahrer blenden und zwar dermaßen, dass er auch den beleuchteten Radfahrer nicht sieht... wenn er denn beleuchtet ist... Und auch hier meine subjektive Wahrnehmung: Sehe ich auf den Straßen und Wegen mehr unbeleuchtete Radfahrer als unbeleuchtete Kraftfahrer. Einen völlig unbeleuchteten Kraftfahrer habe ich noch nie fahren gesehen. Ganz davon abgesehen, dass es man oft genug auch die etwas beleibteren Aushilfsradrennfahrer auf Ihrer Trainingsrunde bewundern darf, ganz sportlich ins Gerolsteinerdress in Übergröße gezwängt... 10T € Rennrad, leider ohne Beleuchtung und sonstigen Schnickschnack... schnaufend die Eingene Leistung über- die Etappe unterschätzt. Der Zeitplan ade.... und ab auf die dunkle Straße, den weißen Strich sieht man auch im Mondlicht.... klar, das da der Gegenverkehr so richtig blendet und stört. Auch der Radweg ist blöd, denn da sieht man gleich gar nichts... Ich nehme Radfahrer wahr in der Stadt in der ich meinen Dienst versehe, sind deutlich mehr als 70% der Fälle die Radler Schuld am Unglück.... Fahren auf dem Gehweg. Fahren entgegen der Fahrtrichtung (hier gern Radfahrer gegen Radfahrer). Fahren trotz rot zeigender LZA. Fahren ohne Beleuchtung. Falsches einordnen beim Linksabbiegen, oder mal eben Diagonal über die Kreuzung/ Einmündung. Die restlichen 30% sind Autofahrer die beim Aussteigen den Rückspiegel nicht benutzen. Oder den in gleicher Richtung fahrenden Radfahrer beim Rechtsabbiegen nicht beachten. Fraglich ist allerdings ob es am Ende in irgendeiner Form Sinn macht festzustellen, ob an Unfällen mit Radlern öfter Radler oder öfter Kraftfahrer die Schuld tragen. In diesem Sinne macht was ihr wollt, klagt gegen die Schilder, fahrt auf den Bundesstraßen fröhlich Fahrrad. Selbst wenn der Radler in 90% der Fälle im Zweifel von einem sich in irgendeiner Form Fehlverhaltenen Kraffahrer weggeputzt würde... Kann er sich diese Erkenntnis auf den Kranz schreiben lassen? "Er hatte Recht, Schuld war der Kraftfahrer". Weil ich um dieses hohe Fehlverhaltenspotential weiß... meide ich, wenn ich Rad fahre die Fahrbahn und fordere nicht andere auf ihr Leben zu riskieren nur um Recht zu haben. Ich kann daher nur jedem raten, nutzt die Radwege und Fahrradstraßen, wenn es denn welche gibt!! Es nutzt nichts an seinem eigenen Unfalltod keine Schuld zu haben. |
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 310 Beigetreten: 25.06.2013 Wohnort: Taufkirchen Mitglieds-Nr.: 69003 ![]() |
so, und jetzt kannst Du Dir den Schaum vor dem Mund wieder wegwischen.
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#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 60 Beigetreten: 22.10.2013 Mitglieds-Nr.: 70350 ![]() |
"Ich nehme Radfahrer wahr in der Stadt in der ich meinen Dienst versehe, sind deutlich mehr als 70% der Fälle die Radler Schuld am Unglück"
Und die Statistiken, die im Gegensatz zu deiner doch seeeeehr subjektiven Einschätzung, doch um einiges objektiver sind, sagen genau das Gegenteil aus. Bei Unfällen zw. Kfz/Rad liegt die Hauptunfallursache zu ca. 80% beim Kfz. |
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Beitrag
#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5920 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Du meinst die Unfallstatistiken. Andymon spricht von seinem persönlichen Unglück!
![]() -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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Beitrag
#15
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 46 Beigetreten: 21.01.2014 Mitglieds-Nr.: 71288 ![]() |
@umeier
wen meinst Du? Ich schäume nicht, mein Mitleid hat nur Grenzen. Und die Unbelehrbaren sind eine aussterbende Art, da habe ich nichts zu schäumen. Da bin ich Darwinist.... (Zynismus... off) Statistiken... na wenn ich das lese komm ich vor Lachen nicht in den Schlaf ![]() Zitat Bei Unfällen zw. Kfz/Rad liegt die Hauptunfallursache zu ca. 80% beim Kfz Und wer erstellt diese Statistiken? Also ich weiß wie die erstellt werden. Bei der VU Aufnahme durch die Polizei wird erstmal der schwächere VT hier der Verletzte Radfahrer auf "01" gesetzt locker weit mehr als 80% aller Fälle, wenn es sich bei dem Radler um ein Kind, sonstigen schwachen VT handelt sowieso, da kann der Kraftfahrer schon per Dienstanweisung -jeden Falls für die Statistik nicht "Unschuldig" sein, egals was ablief. D.h. die Chance als Kraftfahrer, schon beim "ersten Anschein" mit Bezeichnung "02" als Verursacher von vornherein auszuscheiden ist äußerst gering. Auch wenn er den Unfall Objektiv nicht hätte vermeiden können, stellt gerade letzteres nicht der statistikführende Polizeibeamte fest, der sog. Bweeis des "Ersten Anscheins" spricht zunächst immer für den schwächeren VT. Auch wenn es am Ende vor Gericht nicht für eine Verurteilung reicht ... nach der Statistik haben wir den Verursacher (der Verletzung...) und das ist nur mal bei einer Kollision Auto /Fahrrad der Kraftfahrer. Eine Gegenüberstellung Anzeige wg. Fahrlässiger KV und letzlicher Verurteilungquote des Kraftfahrers? Ich kenne keine solche Statistik, meine Erfahrung, denn meist landet sowas im Zweifel vor Gericht... das höchtens 10% der so zunäscht aufgenommen VU überhaupt vor Gericht landen ... den Rest stellt vorher der Staatsanwalt nach 170(2) ein, nur revideirt da keiner mehr die Verursacherstatistik... Außerdem bleibt der Kraftfahrer schon deshalb "01", weil er ob "schuldig" oder "unschuldig" zunächst mal einen Menschen verletzt hat. Um von einer fahrlässigen KV, die Anzeige ereilt ihn von Amts wegen "befreit" zu werden reicht es nicht aus, nichts falsch gemacht zu haben. Nach den Umständen des Falles muss man mit dem Fehlverhalten -gerade von Alten, Kranken, Schwachen, Kindern und Radfahreren rechnen und ggf. kommt der Richter darauf, das der Radfahrer sich zwar Fehlverhalten hatte, der Kraftfahrer aber den Unfall und die Verletzungen hätte dennoch unter den Umständen des Einzelfalls bei entsprechendem sich "darauf Einstellen" incl. Glaskugelkunde hätte vermeiden können, weil ja der schwächere Verkehrsteilnehmer auch besonders geschützt werden muss... Bei all der Argumentation hat er natürlich Recht .... allerdings verfälscht der Ansatz jedwede statistische Erfassung, macht diese für eine Argumentation über die Benutzungspflicht von Radwegen völlig unbrauchbar.. Ich selbst habe schon auf dem Weg von meiner Dienststelle eine Radfahrerin auf der Haube gehabt, die fuhr ironischerweise auf dem Radweg ![]() Also bitte, bleibt mir mit Statistiken vom Halse... oder glaubt Ihr tatsächlich die Polizei hat beim Diebstahl eine Aufklärungsquate von 58% ![]() Noch was: und Zitat Die Verletzten und Toten gibt es dort, wo der Radler die Fahrbahn kreuzen muss, um zum Radweg zu gelangen oder an dessen Ende wieder auf die richtige Seite der Fahrbahn zu kommen, um dort weiter zu fahren. Meist wird an der vorgeschriebenen Querungshilfe gespart. Ohne Radweg dagegen kommt es deutschlandweit nur zu äußerst wenigen Unfällen mit Radfahrern außerorts. Gefährlich ist also nicht die Benutzung des Radweges sondern das Queren der Fahrbahn. Es kommt also dort zu den wenigsten Unfällen wo Radweg und Fahrbahn strikt getrennt sind. Das ist schon ein wesentlicher Unterschied. Das es auf Strecken ohne Radweg außerorts zu so wenigen Unfällen kommt liegt nicht unbedingt am Fehlen des Radweges ... sondern ggf. am Fehlen des Radfahrers. Dort wo der Radweg ist ergeben sich naturgemäß die genannten Querungen und damit Schwerpunkte. Lösung des Problems kann nicht sein: Weniger Radwege = weniger Unfälle. Das ist eine Scheinkorellation! Ähnlich dem Fakt: Eine Statistik hat gezeigt, das 95% der auf Deutschen Friedhöfen beerdigten Menschen mehr als zweimal grüne Gurken zu sich nahmen. 80% sogar mehrmals pro Woche, Schlussfolgerung der Genuss grüner Gurken ist als gefährlich einzustufen, der gänzliche Verzicht auf das Gemüse könnte die Sterberate senken... Das ist allerdings genauso Unsinnig wie die Schlussfolgerung auf Strecken ohne Radweg passiert außerorts am wenigsten, also Radwege weg! |
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#16
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Hi
Du wirst entschuldigen, dass wir ein hier oft und erschöpfend diskutiertes Thema nicht ständig von vorne aufrollen wollen. Erschöpfend hat mehr als eine Bedeutung. Nutze bitte die Suchfunktion, und wenn Du in ca. einem halben Jahr auf dem Stand der übrigen Diskutanten bist, reden wir weiter. ![]() -------------------- |
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#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4352 Beigetreten: 24.06.2005 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 10655 ![]() |
Ich kann daher nur jedem raten, nutzt die Radwege und Fahrradstraßen, wenn es denn welche gibt!! Und ich kann nur jedem raten, hört nicht auf diesen Rat!
-------------------- @HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]" @Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co." |
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Beitrag
#18
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1242 Beigetreten: 06.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69500 ![]() |
Fahren auf dem Gehweg. Fahren entgegen der Fahrtrichtung (hier gern Radfahrer gegen Radfahrer). Fahren trotz rot zeigender LZA. Fahren ohne Beleuchtung. Falsches einordnen beim Linksabbiegen, oder mal eben Diagonal über die Kreuzung/ Einmündung. Die restlichen 30% sind Autofahrer die beim Aussteigen den Rückspiegel nicht benutzen. Oder den in gleicher Richtung fahrenden Radfahrer beim Rechtsabbiegen nicht beachten. Nur eine Anmerkung für dich zum überlegen: Dir ist schon Klar das die Unfälle die dir so auffallen, durch die Radwege erst erzeugt werden? -------------------- Gruß Heiner
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Beitrag
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 46 Beigetreten: 21.01.2014 Mitglieds-Nr.: 71288 ![]() |
Zunächst, wir können den Verwaltungsrechtlichen Teil der Diskussion gern weglassen. Wenn die Gerichte meinen, niemanden zu seinem Glück zwingen zu können oder zu wollen, dann ist es so. Letzten Endes muss das jeder selbst wissen. Und wie gesagt, ob es am Ende was nutzt, "im Recht gewesen zu sein", das muss auch jeder selbst entscheiden.
Und letzten Endes nutzt es Dir nichts, gegen die Beschilderung zu klagen, wenn Dich die Polizei vor Ort auf den Radweg verweist, weil die Prognose des Beamten für heute die besondere Gefahr sieht. Dann haste die Weisung erstmal auszuführen.... und kannst im Nachhinein vor dem VG klären lassen ob die Entscheidung richtig war -nur ausführen musst Du die erstmal ... weil Dein Widerspruch da, genau wie beim Verkehrszeichen keine aufschiebende Wirkung hat. Zitat Nur eine Anmerkung für dich zum überlegen: Dir ist schon Klar das die Unfälle die dir so auffallen, durch die Radwege erst erzeugt werden? Wer hat denn gesagt, dass diese Unfälle an Radwegen erfolgen? Die passieren gern bzw. überwiegend ohne Radweg. Wenn aber ein Radweg "involviert" ist, werden die Unfälle dennoch nicht durch den Radweg "erzeugt" Die Unfälle werden durch Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer ausgelöst. 1. Wenn ich, links wie Rechts der Fahrbahn einen Radweg habe und es den Radfahrer aber nicht interessiert, das der jeweils für eine Richtung gilt, kann der Radweg nichts dafür. 2. Wenn der PKW Fahrer nach Rechts abbiegt und den geradeaus fahrenden Radfahrer erwischt.... passiert das unabhängig davon ob ein Radweg vorhanden ist oder nicht. Allerdings wird die Sache dann schwierig, wenn der Radfahrer das rote Licht, das für seinen Radweg angebracht ist ignoriert, weil er kurz vor der Ampel mit seinem Fahrrad, die rote Ampel sehend, vom Radweg auf die Fahrbahn wechselt und meint die Ampel gilt nicht und sich darauf verlässt, dass auch der Kraftfahrer das Manöver durchschaut, denn der sieht "sein" grün und das "rot" für Fußgänger und Radler. Auf einer Straße ohne Radweg rechnet niemand damit, dass ein Radfahrer trotz rechts gesetztem Blinker versucht einen PKW rechts beim Abbiegevorgang zu überholen, anstatt wie es sich gehört dahinter zu warten. Denn das Vorrecht "durchfahren lassen" hat der Radler auf dem Radweg bei LZA grün. Auf der Fahrbahn, stellt er sich zunächst hinten an. Oft genug wird hier vom Radler irrig davon ausgegangen sich auf § 5, Abs. 8 StVO stützen zu können: "Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen." Doch der rechte Blinker zeigt: Ich warte nicht, ich biege ab. Kommt es zum Zusammenstoß, war offensichtlich weder die Geschwindigkeit mäßig und auch keine besondere Vorsicht am Start. Außerdem setzt Absatz 8 nicht die Absätze 2 und 3 außer Kraft. Und ein rechts blinkender PKW deutet darauf hin, das der seinen Weg nach rechts fortsetzen wird ... abbiegen oder den rechten Fahrbahnrand ansteuern will... Die Situation kann auch völlig Unklar sein... (siehe §5(3)1 StVO. 3. Ob ein PKW Fahrer seine Tür unüberlegt öffnet... das hat nichts mit Radwegen zu tun ... im Gegenteil, das passiert i.d.R. innerorts an Stellen ohne Radweg..., der Radler überholt das Fahrzeug wie es sich gehört links, der Kraftfahrer "pennt" und es kracht... Beteiligung des Radweges?? = Null 4. Falsches einordnen beim Linksabbiegen, mit Radweg kann hier der Radfahrer i.d.R. nichts falsch machen. Auf der Fahrbahn ordnet sich der Radfahrer bei zwei Linksabbiegerspuren gern äußerst links ein oder fährt mittig zwischen beiden Fahrspuren. Während des Abbiegvorgangs entscheidet er sich spontan für die linke oder etwas weiter rechts liegende Linksabbiegerspur. Jedenfalls wechselt er während des Abbiegevorgangs den Fahrstreifen, es kommt zum Unfall. (Verstoß: §7 (5) StVO In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen.) Einen Radfahrer der den Fahrstreifenwechsel irgendwie ankündigt habe ich noch nicht gesehen. Manchmal sieht man ein kurzes Zucken in einem Körperteil... Da einige der Kreuzungen auch noch Straßenbahngleise haben wirds für den Radwegignorierer auch ohne Beteiligung eines Kraftfahrers schwierig, dann ist es ein "Alleinunfall" nämlich die 20% in denen der Radfahrer von vorherein auch statistisch selbst schuld ist... Hätte man den Radweg genutzt .... wäre vieles nicht passiert. Zitat Fahren trotz rot zeigender LZA. Fahren ohne Beleuchtung. Wenn jetzt kein Radweg da ist bliebt die Rotlichtfahrt ohne Folge? Die fehlende Beleuchtung am Rad ist auf der Fahrbahn nicht so gravierend? Nun ohne Ampel kann keiner bei Rot fahren also weg die Ampeln. Allerdings gibts ohne Radfahrer, keine Fahrradunfälle, ohne LKW keine mit LKW...., ohne PKW keine PKW Unfälle.... ?? Also alles weg! Ein Radweg "erzeugt" Unfälle!! Also ich kann Dir bestätigen, das es sowohl Fahrbahnen, wie bestimmte Radwegsituationen gibt, die begünstigen das Entstehen von unklaren Verkehrslagen und damit von Unfällen. Bauliche Veränderungen sind hier sinnvoll. Es kommt aber nur dann dort zu einem Unfall, wenn beide Beteiligten aus dieser Unklaren Verkehrslage in Ihrem Kopf eine "klare" machen und einfach drauf los fahren. Wenn nur einer von beiden die angebrachte Vorsicht und Rücksichtnahme walten lässt .... passiert auch dort nichts... Außer es treffen sich zwei "Dickköpfe". d.h. ein Rechthaberischer Radfahrer mit Verwaltungsgerichtsurteil in der Tasche, der die Situation an dieser Stelle schon X-mal durchdekliniert hat ... und im "Recht" ist.... trifft auf den Übermütigen PS starken U-25 mit nervösem rechten Fuß, Sonnebrille und weit nach hinten gedrehter Rückenlehne und überlangem Arm.... Ja, dann passt es wieder! Und Schuld sind beide, auch wenn einer Recht hatte!! Und ich denke nicht, das dieses Thema jemals "erschöpft" ist. Die Klagen und Widerklagen sind werden immer weiter gehen. Ich bin dafür, die Sache mit der Radbenutzungspflicht ähnlich der Richtgeschwindigkeit zu regeln. Nämlich derart, dass ein gekennzeichneter Radweg eine dringende Empfehlung darstellt diesen auch zu benutzen. Der Rest regeln dann die Haftpflichtversicherer im Schadensfall, denn da wird man sich über die Haftungsverteilung einigen. Und dann wird es die gerichtlichen Diskussionen nur im Schadenfall geben. Und es wird sich dann ergeben, dass die Mithaftung von Fall zu Fall schon mal so gravierend ist -dass man seinen Rollstuhl etc. als dann Ex-Radfahrer, selbst zahlt. Analog dieser Entscheidung: Der Senat entschied, dass eine Fahrradfahrerin, die ohne Fahrradhelm gefahren war und von einem sich verkehrswidrig verhaltenden Autofahrer angefahren und zu Fall gebracht wurde, nur 80 Prozent ihres Schadens erstattet bekommt. Er begründete die Kürzung der durch die schwere Schädel-Hirn-Verletzung der Frau entstandenen Schadensersatz- und Schmerzensgeldpositionen damit, dass sie keinen Helm getragen habe (OLG Schleswig-Holstein, Urt. v. 05.06.2013, Az. 7 U 11/12). Nur das das Rechtskonstrukt, dank einer ausdrücklichen "Richte Dich nach dieser STVO Regel" bei Radwegnutzung eindeutiger werden wird. Wo doch diese "Helmrechtskonstruktion" eine Helmpflicht durch die Hintertür ... auf tönernden Füßen steht und man die nun nicht wirklich gut finden muss. Aber in diese Richtung wird es gehen. Zitat Und ich kann nur jedem raten, hört nicht auf diesen Rat! Ja, gut hört nicht darauf. Wie schon erwähnt bin ich gern mal Zyniker. Habe kein sehr Mitleidiges Gemüt. Und Darwinismus hat was. Also hier (Zynismus: ON): Kennt Ihr übrigens den Darwinaward (siehe Wikipedia). Aber Achtung, vor dem Einreichen prüfen ob Ihr auch alle Kriterien erfüllt. Und lasst Euch bloss nicht durch sachliche Argumente auf einen Radweg abdrängen, das ist schon echt diskrimierend. Sonderwege für ein Minderheit, das gehört verboten. Und wer glaubt ein Radweg "erzeugt" Unfälle ... die Sache mit dem Zitronenfalter ..... der garantiert Zitronen faltet ... ah, kennt Ihr .. Dann ist gut. |
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#20
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4352 Beigetreten: 24.06.2005 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 10655 ![]() |
Mir schein, du tätest gut daran, @Explosiv Ratschlag aufzugreifen:
Du wirst entschuldigen, dass wir ein hier oft und erschöpfend diskutiertes Thema nicht ständig von vorne aufrollen wollen. Erschöpfend hat mehr als eine Bedeutung. Nutze bitte die Suchfunktion, und wenn Du in ca. einem halben Jahr auf dem Stand der übrigen Diskutanten bist, reden wir weiter. ![]() -------------------- @HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]" @Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co." |
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#21
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
Zunächst, wir können den Verwaltungsrechtlichen Teil der Diskussion gern weglassen. Dafür bist du hier eindeutig im falschen Thread. Zitat Wenn die Gerichte meinen, niemanden zu seinem Glück zwingen zu können oder zu wollen, dann ist es so. Letzten Endes muss das jeder selbst wissen. Und wie gesagt, ob es am Ende was nutzt, "im Recht gewesen zu sein", das muss auch jeder selbst entscheiden. Könntest du bitte deine unterschwelligen Androhungen von Straftaten unterlassen? Zitat Die Unfälle werden durch Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer ausgelöst. <flüster>Pssst. Das gilt auch und erst recht für jeden Unfall, den ein kraftfahrender Brutalüberholer/Wachkomapatient an Radfahrern im Fahrbahnlängsverkehr verursacht. Regelkonformes Autofahren und Radfahrer von der Fahrbahn Rammen, das sind zwei Dinge, die einander kategorisch ausschließen.</flüster> Zitat Und wer glaubt ein Radweg "erzeugt" Unfälle ... Mir reicht aus, dass er keine Unfälle zu verhindern braucht, weil Ramm- oder Streifunfälle durch schnelle KFZ "leider" verboten sind. Die Betrachtung der wahren Unfallursachen zeigt auch, dass der Schutz der Fahrbahn-Radfahrer durch die §§ 1, 3 und 5 StVO durchaus effektiv funktioniert. |
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#22
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 409 Beigetreten: 05.04.2005 Wohnort: Region Stuttgart / Baden-Württemberg Mitglieds-Nr.: 9152 ![]() |
@Andonym:
Danke für Deine Ausführungen, Bedenken, Sorgen und auch für die Hintergründe, wie Statistiken zu Unfallarten entstehen. Und auch ich denke, dass manche Statistiken "fehlenden Radfahrern" geschuldet sind. Wo soll ich anfangen? Ich persönlich bemühe mich als eingefleischter Radfahrer/Radsportler, Autofahrer, Motorradfahrer, ein Gesamtbild für den Verkehr zu entwickeln, das alle Belange aller Beteiligten berücksichtigt. Es ist gut, dass Du akzeptierst, dass innerörtliche Radwege nicht das Wahre sind. Und ich akzeptiere, dass viele Radfahrer nicht das Wahre sind. Autofahrer übrigens auch nicht. Aber: Von wem geht die größere Gefahr aus? Zu außerörtlichen Radwegen bin ich ähnlicher Meinung. Schlecht gemachte Wege, Querungen und das Fehlverhalten der Nutzer führen zu den meisten Unfällen. Eine einwandfrei glaubwürdige Statistik zu den Unfallgefahren außerorts kenne ich nicht und deshalb bin ich nicht per se gegen Radwege - außerorts. Aber: Es ist unbestreitbar, dass ein größerer Radverkehrsanteil der Sicherheit von Radfahrern zugute kommt. Lies hierzu mal die ganzen Präsentationen von Bernd Sluka durch: http://bernd.sluka.de/Radfahren/Vortragsfolien.html Auch wenn es oft heißt, man solle Geschwindigkeiten besser nicht nennen, wenn es darum geht, Radfahren auf der Fahrbahn zu fordern, möchte ich dennoch aufzeigen, was Radfahrer zu leisten vermögen, wenn sie eine gewisse Übung und ein gewisses Training haben. So ist es problemlos möglich, im Stadtverkehr mitzuschwimmen und genauso schnell am anderen Ende der Stadt anzugelangen, wie die Kfz-Fahrer. Und es ist auch möglich, dass gut trainierte Radfahrer 300 und mehr km/Tag zurücklegen. Und sobald es etwas stärker bergab geht, werden sie auch außerorts im Geschwindigkeitsbereich von Kfz fahren - mit einem Tempo also, mit dem keiner was auf Radwegen verloren hat. Dazu ist schlichtweg Fakt, dass Radwege oft in einem Zustand sind, der nicht nur fragwürdig sondern mitunter auch hochgefährlich ist. Eben, weil er von Menschen entworfen, ausgeschildert, geduldet wurde, die keine Ahnung haben, weil sie selbst nicht oder nur selten und dann laaangsam fahren. Nur: Mit laaangsam kann ein Radfahrer eine Pendelstrecke von 20, 30 km/Strecke nicht bewältigen und wird es auch nicht tun. Um Radverkehr effektiv zu gestalten, muss man mindestens 25 km/h ansetzen. Und damit bewegen wir uns im Bereich von Mofas und Traktoren. Wenn Du sehr erfahren bist/wirst in Sachen effektiv Rad fahren, wirst Du nicht nur Deiner Gesundheit, Fitness, Deinem Body, der Umwelt, dem Verkehr (auch Kfz), den Städten etc. was gutes tun, sondern auch feststellen, dass etliche Radwege mit großer Vorsicht zu genießen sind. Und weil eben Radfahrer auch oft in ihnen unbekannte Gefilde fahren, ihnen alles mögliche blühen kann (wann wird ein Radweg mal gereinigt? Wann vor Schotter gewarnt (viele SIND geschottert)? Wann vor Unebenheiten etc.) und selbst dann immer auch mit Gegenverkehr und Fußgängern (und Kindern und Hunden und Pferden und...) zu rechnen ist, ist in meinen Augen eine Radwegbenutzungspflicht (RWBP) unhaltbar. Bitte hier auch vor Augen halten: Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen werden seltenst (!) eingehalten, einheitliche, nachvollziehbare Wegführungen existieren nicht (unterscheiden sich je nach Stadt, Landkreis...) und auch die empfohlenen Wegbreiten reichen eigentlich nicht aus, um Radfahrer, Fußgänger (Jogger, Inline-Skater, Skateboardfahrer etc.) auf einem Weg zusammenzubringen. Fahrverkehr und Fußgängerverkehr gehören nicht zusammen. Wenn man sie trennen würde, bliebe nach wie vor die Gefahr des Missbrauchs, gegen den ohne Unfall eigentlich niemand vorgeht. Dazu fehlen bundesweit sicher 50.000 Polizisten. Radfahrer sollen gemäß ihres Könnens ihre Wege selbst wählen dürfen und zwar gerade dann, wenn sie ohnehin so schnell wie andere motorisierte Verkehrsteilnehmer fahren (Mofa, Roller, Traktor). Aber eben auch, wenn sie sich in irgendeiner Form unsicher fühlen, dem Radweg nicht trauen, in eine andere Richtung wollen, nicht auf den Radweg kommen (wg. Leitplanke etc.) . Deshalb meine Bitte: Laut §2 StVO gehören Radfahrer auf die Fahrbahn und ich hoffe, es ist Dir möglich, auf Landstraßen IMMER mit Radfahrern zu rechnen. -------------------- Gruß, DJ
----------------------- Cycleride - eine Initiative von Radfahrern für praxistaugliche Radverkehrspolitik. www.cycleride.de |
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Beitrag
#23
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 46 Beigetreten: 21.01.2014 Mitglieds-Nr.: 71288 ![]() |
Zitat Von wem geht die größere Gefahr aus? Nun das ist recht einfach, von einem KFZ geht selbstverständlich die größere (Betriebs-)Gefahr aus... Mir scheint, das ist leider vielen Radlern nicht bewußt. Daher meine Meinung, das gerade die Außerortsradwege auch für den sportlichen Radfahrer eine sinnvolle Alternative sind ... Zitat werden sie auch außerorts im Geschwindigkeitsbereich von Kfz fahren - mit einem Tempo also, mit dem keiner was auf Radwegen verloren hat Ja, wenn das allgemein so wäre würde ich mit meinem Schräubchen nicht mit 25km/h hinter Ihnen her zuckeln. Einen so flotten dauerflitzer kenne ich nur mit Akkuhilfe. Leider ist mir die Spezies: Zitat beleibteren Aushilfsradrennfahrer auf Ihrer Trainingsrunde bewundern darf, ganz sportlich ins Gerolsteinerdress in Übergröße gezwängt... 10T € Rennrad, leider ohne Beleuchtung und sonstigen Schnickschnack... schnaufend die Eingene Leistung über- die Etappe unterschätzt. bisher bedeutend häufiger vorgekommen ... und auch im Sommer ist der voll beladene Tourenradfahrer oft langsamer unterwegs als er wahrhaben mag. Die von Dir beschriebene Leistungsklasse gibt es, sie repräsentiert leider bei weitem keine Mehrheit bei den Radfahrern, genauso wenig wie es die von den Gerichten erwarteten immer Aufmerksamen und allzeit Bremsbereiten Kraftfahrer gibt.. Ich will auch gar nicht bestreiten, dass "Mehr Radfahrer ... der Leistungsklasse" einen Sicherheitsgewinn darstellen würden... doch wie soll das gehen "Zwangsangeordnetes Radfahren". Und nur ums klarzustellen, ein Radweg, wie ich ihn als solchen kenne und dessen Nutzung ich jedem ans Herz lege, ist ein asphaltierter oder mit glatten Betonsteinen gepflasterter Weg nicht unter 2m Breite. Ich meine keinen ausgefahrenen Sommerweg, der einem Trampelpfade gleicht, eine Wurzel nach der anderen zu überspringen ist. Also eher einer Trialstrecke entspricht. In meinem Heimatort war jahrelang der Radweg besser ausgebaut, als der Flickenteppich von Straße und trotzdem gab es Sie, die trotzigen Verweigerer. Die übrigen Unwegbarkeiten: Gegenverkehr, Fußgänger, Kinder, Hunde und Pferde, LOF Fahrzeuge, Schotter auf der Straße, sonstige nicht gekennzeichnete Gefahrenstellen, Ölspuren was auch immer... mit denen muss Radler wie Kraftfahrer auch auf der Bundesstraße rechnen... Mögliche Folgen treffen den Radler nur meist härter. Rutscht er im Schotter auf dem Radweg aus ist das schmerzhaft, passiert ihm das auf der Fahrbahn kann es tödlich enden. Zitat Dazu ist schlichtweg Fakt, dass Radwege oft in einem Zustand sind, der nicht nur fragwürdig sondern mitunter auch hochgefährlich ist. ja auch wenn das so ist, was ich mangels genauer Kenntnis nicht bestreiten würde, kann doch die Initiative nicht sein "runter vom Radweg", dann wirke ich doch nicht auf ein Radwegbenutzungsverzicht hin, dann wirke ich doch auf die Behörde ein und sage: he bringt den Radweg in einen brauchbaren und damit sicheren nutzbaren Zustand. Da spielt doch die Initative gegen die Radwege den Behörden in die Hände... Erst wird er widerwillig wegen Fördergeldern mitgebaut.... anschließend wird auf jeden baulichen Unterhalt und Pflege verzichtet ... weil den muss, bzw. den nutzt ja eh keiner.... Neben den Radlern der "Leistungsklasse" haben wir noch die Radsportler. Mit Radsportlern sehe ich das noch differenzierter - wenn das Fahrrad keines mehr im Sinne der STVZO ist und damit ein Sportgerät... sollten die Trainingsstrecken keine Bundesstraße oder ein Radweg sein. Dann gehts um Rennen, Höchstgeschwindigkeit erzielen. Vettel mit dem Formel1wagen auf der BAB -wo soll er sonst üben? Da müssen dann andere Lösungen gesucht werden. Solche Trainingrunden gehören nicht in den öffentlichen Straßenverkehr, jeden Falls nicht ohne entsprechende Begleitmaßnahmen der Sicherung und ausgewählten geeigneten Strecken. Zitat Radfahrer sollen gemäß ihres Könnens ihre Wege selbst wählen dürfen und zwar gerade dann, wenn sie ohnehin so schnell wie andere motorisierte Verkehrsteilnehmer fahren (Mofa, Roller, Traktor). Aber eben auch, wenn sie sich in irgendeiner Form unsicher fühlen, dem Radweg nicht trauen, in eine andere Richtung wollen, nicht auf den Radweg kommen (wg. Leitplanke etc.) . Wie gesagt, eine deutliche Empfehlung, den vorhandenen, beschilderten Radweg zu nutzen, so wie es bei der Richtgeschwindigkeit auf der BAB ist .... Wer meint sich nicht danach richten zu müssen, der wird wie der Autobahnraser eine saftige Mithaftung haben... Und man überlegt eben dreimal ob man sich an die Richtgeschwindigkeit hält oder nicht ... wenn nicht erhöht sich mit zunehmender Geschwindigkeit der Einsatz. Beim nicht benutzten vorhanden Radweg erhöht sich der Einsatz nach den Umständen des Einzelfalles. Und genau wie es auf der BAB Geschwindkeitslimits gibt, muss es auf Bundes- oder Land oder sonstigen Straßen möglich sein den Radfahrer, wie Fußgänger im Einzelfall von der Straße zu verbannen. Ich bin auch deshalb eher für eine "deutliche Radwegempfehlung" weil niemand die bestehende Pflicht effektiv durchsetzt, dazu fehlt wie Du richtig feststellst das Personal... Und man sollte nur die Sachen anordnen die man am Ende durchsetzen kann. Dennoch bleibt es mir nach wie vor ein Rätsel warum so viele Radfahrer gut ausgebaute Radwege, sogar Fahrradstraßen nicht benutzen und lieber eine Bundesstraße zum gleichen Ziel befahren, wahrscheinlich Abgasjunkies. Und deshalb ist der durchschnittliche Radler auf dem durchschnittlichen Radweg am besten aufgehoben. @granny Zitat Könntest du bitte deine unterschwelligen Androhungen von Straftaten unterlassen? Ist Dir die Brille verrutscht? Welche Straftat habe ich ober- oder unterschwellig angedroht? Einen Unfall muss man und kann man nicht verbieten. Ein Unfall ist bereits kein Unfall wenn mindestens einer der Beteiligten einen Vorsatz hat... (Siehe Unfalldefinition)Und der Vorsatz hier nicht zu bremsen oder den Radweg zu ignorieren, weil man mit einem Verwaltungsgerichtsurteil in der Tasche unterwegs ist ... kann auch ein Vorsatz sein. Hier wird Seitenweise dazu aufgefordert, Radwege nicht zu nutzen auch wenn dies vorgeschrieben ist, dass ist zwar keine Aufforderung zu Straftaten "nur" die Aufforderung zu einer Ordnungswidrigkeit.... die lt. BKAT nur bei Fahrlässiger begehung so billig ist... bei Vorsatz kann es teuer werden. Ich habe noch keinen vorsätzlich vom Rad geholt und habe das auch nicht vor. Ich bin aber Realist und habe genug Unfälle aufgenommen und war leider sogar schon selbst Beteiligter. Da nutzt es den Beteiligten am Ende gar nichts wenn man "Schuldlos" ist. Das gibt Bilder die wirst Du nicht los! Aber was kümmert es Dich wie sich Polizisten und Rettungskräfte vor Ort fühlen, die dürfen den Mist nur wegräumen? Hauptsache Du hattest Recht. Und nur nebenbei die meisten Unfallverursachenden Kraftfahrer, sind nicht Brutalüberholer, Wachkomapatienten. Das ist die Durchschnittshausfrau, genau wie der Verwaltungsbeamte oder der noch hektische Fahranfänger. Die sitzen an der Unfallstelle und verstehen auch nicht wie das passieren konnte, sind nicht gerast, waren nicht nicht Rücksichtslos, sie waren einen kleinen Augenblick abgelenkt, Augenblicksversagen... Und wen Dir die Diskussion zu erschöpfend ist, musst Du Dich daran nicht beteiligen. Deine selbstgebaute pseudewissenschaftliche Statistik hat keinerlei Aussagerelevanz zu der Frage ob Radwege, das Radfahren sicherer machen. Ich habe eine Strecke in meinem Steifenbereich, da gibt es seit der Errichtung eines Radweges und eines Kreisverkehrs keinen tödlichen Unfall mehr, bis dahin gab´s an der "Todeskreuzung" jährlich im Schnit 3-4 Tote, meist Radfahrer. Seit Radweg und Kreisverkehr gibts nur noch ab und an einen Verletzten. Die Diskussion hier erinnert mich so ein wenig an die Diskussion ums Impfen, da werden Untersuchungen und Statistiken präsentiert und doch wird ohne Impfung mehr gestorben, auch wenn es immer auch "Impfschäden" gibt. Zitat dass der Schutz der Fahrbahn-Radfahrer durch die §§ 1, 3 und 5 StVO durchaus effektiv funktioniert. Das stimmt aber nur solange keiner einen Fehler macht. Weder der Starke noch der Schwache in der Gleichung darf einen Fehler machen. Da wir von einer fehlerfreien Gesellschaft weit weg sind, Bei gleich starken Verkehrsteilnehmern hat auch jeder der beiden die gleiche Chance, die KFZ sind bei weitem sicherer als Fahrräder. Egal wer von beiden den Fehler macht, der Radfahrer ist i.d.R. der "gekniffene". Daher reicht es nicht aus, dass §§ 1, 3 und 5 StVO durchaus effektiv funktionieren kann.... wenn man zusätzlich durch Trennung der Verkehrsflüsse, Chancengleichheit bei den etwaigen Unfallkontrahenten herstellen kann, indem auf der Fahrradstraße oder Radweg ... der Fehler beiden Beteiligten gleichermaßen schmerzt und so vielleicht nicht die Fehlerquote senkt, aber die schweren Folgen mildert. Ich für meinen Teil bleibe als Radfahrer auf dem Radweg, meide die Fahrbahn. Als Kraftfahrer behalte ich die Erwartungshaltung, dass ein Radfahrer die Radwege und Fahrradstraßen auch benutzt. |
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#24
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1154 Beigetreten: 27.12.2010 Mitglieds-Nr.: 56866 ![]() |
Also ich fahre mit dem Rad zur Arbeit, das sind so um die 33 Km, das ganze meist mit einem Schnitt von Tür zu Tür inkl. aller Stops von ca. 40 Km/h, manchmal etwas schneller, manchmal etwas langsamer. Fahre ich auf der Fahrbahn habe ich bisher keine Probleme gehabt.
Nutze ich an den Stellen wo es vorgeschrieben ist den Radweg habe ich plötzlich im Schnitt 5 enge Situationen, die ich nur durch Bremsen und Vorfahrtsverzicht ausbügeln kann, die Autofahrer würden einen sonst ungebremst abräumen. Die Durchschnittsgeschwindigkeit liegt bei Nutzung der kurzen benutzungspflichtigen Stecken wegen dieses ständigen Abbremsen vor Einmündungen, um zu sehen, ob da jemand kommt der einem die Vorfahrt nimmt um ca. 7-10 Km/h niedriger. Ich brauche also ca. 20 Minuten länger zur Arbeit. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
@granny Zitat Könntest du bitte deine unterschwelligen Androhungen von Straftaten unterlassen? Ist Dir die Brille verrutscht? Welche Straftat habe ich ober- oder unterschwellig angedroht? Vorsätzliche Verstöße gegen § 315 c StGB. Zitat Einen Unfall muss man und kann man nicht verbieten. ...und dennoch tust du so, als wäre genau das bei den notorischen Kollateralschäden der Radwegbenutzung dennoch möglich. Zitat Ein Unfall ist bereits kein Unfall wenn mindestens einer der Beteiligten einen Vorsatz hat... Exakt: Kampfüberholen oder an Stellen und zu Zeiten, wo man ganz offensichtlich mangels Übersicht langsamere Fahrzeuge durch Auffahrunfälle gefährden könnte auf dem Gas Bleiben ist Vorsatz - ganz besonders dann, wenn dieses "Übersehen" bewusst angeschaltet wird, nachdem man festgestellt hat, dass das störende Fahrzeug da vorne bloß ein radelnder Paria ist, der da vermeintlich nicht hingehört. Unerfahrene Fahrunfänger, "Frau am Steuer" [tm], überforderte Senioren gibt es sicherlich auch - bloß gefährden diese nicht nur Radfahrer auf der Fahrbahn (selten), sondern auch andere Kraftfahrer (oft), sich selbst (oft) und nicht zuletzt auch und gerade die braven Radwegfahrer (unerträglich oft). Zitat Als Kraftfahrer behalte ich die Erwartungshaltung, dass ein Radfahrer die Radwege und Fahrradstraßen auch benutzt. "Und bist du nicht willig, so brauch' ich Gewalt" ![]() Von was für "Fahrradstraßen" redest du da eigentlich ständig? ![]() Aber was kümmert es Dich wie sich Polizisten und Rettungskräfte vor Ort fühlen, die dürfen den Mist nur wegräumen? Hauptsache Du hattest Recht. Wie kommst du darauf, dass mich das Leid anderer Leute kalt lassen würde? Im Gegenteil: ich sehe, dass die empfohlene Patentlösung "fahr Radweg, dann biste sicher" aus Sicherheitsgründen weder notwendig noch hinreichend ist, sondern dass im Gegenteil der krampfhafte Versuch der KFZ-Beschleunigung durch Radwegebau unermessliches unnötiges Leid produziert. Zitat Ich habe eine Strecke in meinem Steifenbereich, da gibt es seit der Errichtung eines Radweges und eines Kreisverkehrs keinen tödlichen Unfall mehr, bis dahin gab´s an der "Todeskreuzung" jährlich im Schnit 3-4 Tote, meist Radfahrer. Das klingt zu schön, um wahr zu sein: eine Kreuzung, die für sich allein genommen bereits regelmäßig gut 1,5 % aller republikweit jährlich bei Unfällen mit mehreren Beteiligten getöteten Radfahrer schafft. Hättest du zufällig mal einen Map-Link zu der Stelle? ![]() Lünen, Moltkestraße/Konrad-Adenauer-Straße Osnabrück, Johannistorwall Bocholt, Westend/Dinxperloer Straße/Ravardistraße/Meckenemstraße Mal nur so als Anregung, wo und wie die wahren "Grusel-Szenen" produziert werden, die den Rettern und Ersthelfern zu belastendem Kopfkino verhelfen... |
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Ich kann daher nur jedem raten, nutzt die Radwege und Fahrradstraßen, wenn es denn welche gibt!! Es nutzt nichts an seinem eigenen Unfalltod keine Schuld zu haben. QED, mein Lieblingsbeispiel: guugel Link |
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Beitrag
#27
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1242 Beigetreten: 06.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69500 ![]() |
Zitat Nur eine Anmerkung für dich zum überlegen: Dir ist schon Klar das die Unfälle die dir so auffallen, durch die Radwege erst erzeugt werden? Wer hat denn gesagt, dass diese Unfälle an Radwegen erfolgen? Die passieren gern bzw. überwiegend ohne Radweg. Wenn aber ein Radweg "involviert" ist, werden die Unfälle dennoch nicht durch den Radweg "erzeugt" Die Unfälle werden durch Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer ausgelöst. 1. Wenn ich, links wie Rechts der Fahrbahn einen Radweg habe und es den Radfahrer aber nicht interessiert, das der jeweils für eine Richtung gilt, kann der Radweg nichts dafür. Doch, wenn keiner da ist, kann auch keiner auf dem Radweg Geisterradln. 2. Wenn der PKW Fahrer nach Rechts abbiegt und den geradeaus fahrenden Radfahrer erwischt.... passiert das unabhängig davon ob ein Radweg vorhanden ist oder nicht. Wenn keiner da ist, fährt kein Radfahrer rechts von einem Rechtsabbieger und kann deshalb auch nicht angefahren werden. Genau das ist doch der Fehler an Radwegen. Allerdings wird die Sache dann schwierig, wenn der Radfahrer das rote Licht, das für seinen Radweg angebracht ist ignoriert, weil er kurz vor der Ampel mit seinem Fahrrad, die rote Ampel sehend, vom Radweg auf die Fahrbahn wechselt und meint die Ampel gilt nicht und sich darauf verlässt, dass auch der Kraftfahrer das Manöver durchschaut, denn der sieht "sein" grün und das "rot" für Fußgänger und Radler. Was hat mich als Kraftfahrer eigendlich die Signalfarbe für Radfahrer und Fußgänger zu interresieren? Ich muß schauen ob da jemand kommt. Rotlichtverstöße von Radfahren sind übrigens als Unfallursache völlig unbedeutend, übrigens ist das überfahren einer seit einer Sekunde roten Radampel nur selten ein Rotlichtverstoss. Auf einer Straße ohne Radweg rechnet niemand damit, dass ein Radfahrer trotz rechts gesetztem Blinker versucht einen PKW rechts beim Abbiegevorgang zu überholen, anstatt wie es sich gehört dahinter zu warten. Das wäre aber schlecht, da der Radfahrer das darf und dann auch Vorfahrt hat. Ich persönlich halte da zwar auch nix von und mache es auch nicht. Denn das Vorrecht "durchfahren lassen" hat der Radler auf dem Radweg bei LZA grün. Auf der Fahrbahn, stellt er sich zunächst hinten an. Oft genug wird hier vom Radler irrig davon ausgegangen sich auf § 5, Abs. 8 StVO stützen zu können: "Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen." Doch der rechte Blinker zeigt: Ich warte nicht, ich biege ab. Kommt es zum Zusammenstoß, war offensichtlich weder die Geschwindigkeit mäßig und auch keine besondere Vorsicht am Start. Außerdem setzt Absatz 8 nicht die Absätze 2 und 3 außer Kraft. Und ein rechts blinkender PKW deutet darauf hin, das der seinen Weg nach rechts fortsetzen wird ... abbiegen oder den rechten Fahrbahnrand ansteuern will... Die Situation kann auch völlig Unklar sein... (siehe §5(3)1 StVO. Nö 3. Ob ein PKW Fahrer seine Tür unüberlegt öffnet... das hat nichts mit Radwegen zu tun ... im Gegenteil, das passiert i.d.R. innerorts an Stellen ohne Radweg..., der Radler überholt das Fahrzeug wie es sich gehört links, der Kraftfahrer "pennt" und es kracht... Beteiligung des Radweges?? = Null Die meisten Dooringunfälle dürften auf Radwegen passieren und die die auf der Fahrbahn passieren "auch" weil die Radfahrer sich zu weit nach rechts drücken lassen. Mit einem Meter Abstand zum Fahrbahnrand/Parkendem Fahrzeug kommen die nicht mehr vor. -------------------- Gruß Heiner
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Beitrag
#28
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 24.06.2013 Mitglieds-Nr.: 68992 ![]() |
Zitat Dazu ist schlichtweg Fakt, dass Radwege oft in einem Zustand sind, der nicht nur fragwürdig sondern mitunter auch hochgefährlich ist. ja auch wenn das so ist, was ich mangels genauer Kenntnis nicht bestreiten würde, kann doch die Initiative nicht sein "runter vom Radweg", dann wirke ich doch nicht auf ein Radwegbenutzungsverzicht hin, dann wirke ich doch auf die Behörde ein und sage: he bringt den Radweg in einen brauchbaren und damit sicheren nutzbaren Zustand. Da spielt doch die Initative gegen die Radwege den Behörden in die Hände... Erst wird er widerwillig wegen Fördergeldern mitgebaut.... anschließend wird auf jeden baulichen Unterhalt und Pflege verzichtet ... weil den muss, bzw. den nutzt ja eh keiner.... Die Realität ist, dass die Behörde die Benutzungspflicht anordnet und sich nicht für die Reparatur interessiert. Deine Unterstellung, fehlender Unterhalt würde an fehlender Benutzungspflicht liegen, ist angesichts der tausendfachen Gegenbeispiele, die in Deutschland existieren, dermaßen unerquicklich und realitätsfern, dass jede Diskussion mit dir völlig sinnlos ist, weil du offensichtlich vom diskutierten Sachverhalt nicht den Hauch einer Ahnung hast. |
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Beitrag
#29
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
Die meisten Dooringunfälle dürften auf Radwegen passieren und die die auf der Fahrbahn passieren "auch" weil die Radfahrer sich zu weit nach rechts drücken lassen. Ob es quantitativ die meisten sind, da bin ich mir nicht sicher. Immerhin sind die einzigen tödlichen Unfälle diesen Typs in den letzten Jahren mit/trotz/wegen Radwegen passiert: Radfahrer fährt brav auf unbeschildertem Radweg in Berlin gegen Beifahrertür Radwegfahrerin wird in Lünen durch die Fahrertür eines Längsparkers rechts vom Radweg auf die Fahrbahn unter vorbeifahrenden SUV gestoßen Wie auch immer: auf den meisten Straßen, wo man Radwege baut und beschildert, sind Längsparker kein Thema. Entweder, weil Radwegstrecken Hauptstraßen sind und daher so verkehrsreich sind, dass dort sowieso Haltverbote angeordnet sind, oder aber, wenn ausnahmsweise dort Längsparken zugelassen ist, wird nicht auf der Fahrbahn geparkt, sondern in ausreichend breiten Parktaschen mit Sicherheitsstreifen außerhalb der Fahrbahn. Außerdem schaut man in solchen verkehrsreichen Straßen aus Respekt vor der heranbrausenden Blechlawine sehr sorgfältig nach hinten, bevor man die Türe aufreißt. Dooring ist ein Problem der engen Wohn- und Anliegerstraßen mit Längsparken auf der Fahrbahn - also von Strecken, wo selbst der größte Radwegfan keine Sonderwege haben will. |
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Beitrag
#30
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4811 Beigetreten: 04.12.2013 Wohnort: Nürnberg Mitglieds-Nr.: 70843 ![]() |
Wie auch immer: auf den meisten Straßen, wo man Radwege baut und beschildert, sind Längsparker kein Thema. Entweder, weil Radwegstrecken Hauptstraßen sind und daher so verkehrsreich sind, dass dort sowieso Haltverbote angeordnet sind, oder aber, wenn ausnahmsweise dort Längsparken zugelassen ist, wird nicht auf der Fahrbahn geparkt, sondern in ausreichend breiten Parktaschen mit Sicherheitsstreifen außerhalb der Fahrbahn. Außerdem schaut man in solchen verkehrsreichen Straßen aus Respekt vor der heranbrausenden Blechlawine sehr sorgfältig nach hinten, bevor man die Türe aufreißt. Ich sag' jetzt einfach mal NÖ. |
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#31
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1242 Beigetreten: 06.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69500 ![]() |
Dooring ist ein Problem der engen Wohn- und Anliegerstraßen mit Längsparken auf der Fahrbahn - also von Strecken, wo selbst der größte Radwegfan keine Sonderwege haben will. Bei mir im Dorf gibt es nicht mal Fußwege. 4 Strassen führen ins Dorf, ohne irgendwelchen Sonderwegen. Die nächste grösse Ortschaft hat ca. 3000 Einwohner und Natürlich Radwege, aber nur in Kombination mit Fußwegen und (ist doch klar) in beide Richtungen für Radfahrende Befahrbar. Da ist das parken igO an der Hauptstrasse (eine Landesstrasse) natürlich erlaubt. Dient einfach dazu den MIV einzubremsen. Da ist man dann Natürlich schnell im Türschwenkbereich. Hier gibt es eigendlich nur in 30-Zonen keine Radwege und Radwege haben selbstverständlich ein blaues Schild. In den 30er-Zonen sind dann die auch oft einseitigen Gehwege für Radfahrer freigegeben, Natürlich in beide Richtungen. Aber trotzdem ![]() ![]() -------------------- Gruß Heiner
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#32
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 409 Beigetreten: 05.04.2005 Wohnort: Region Stuttgart / Baden-Württemberg Mitglieds-Nr.: 9152 ![]() |
Dennoch bleibt es mir nach wie vor ein Rätsel warum so viele Radfahrer gut ausgebaute Radwege, sogar Fahrradstraßen nicht benutzen und lieber eine Bundesstraße zum gleichen Ziel befahren, wahrscheinlich Abgasjunkies. Ähm, innerorts oder außerorts? Innerorts gibt es fast unzählige Gründe: http://www.kulturserver-swh.de/home/martin...dwegmeiden.html Außerorts sind die Gründe in der Anzahl geringer, aber immer noch so durchschlagend, dass einige sich sogar über die Pflicht, Radwege zu benutzen, hinwegsetzen. Zitat Und deshalb ist der durchschnittliche Radler auf dem durchschnittlichen Radweg am besten aufgehoben. Wieso "deshalb"? Und auch sonst: Denkfehler. Du meinst ein Radfahrer mit durchschnittlicher Fitness, dann ok. Aber er muss dennoch gut fahren können, wachsam sein, gut aufgeklärt und sollte ein gutes Rad mit guten Bremsen haben. Ansonsten denke sicher nicht nur ich: Gerade weniger gute (nicht nur körperlich sondern auch der Übung und Koordination nach) benötigen besonders gute Wege, um sicher zu fahren. Sehr gute Radfahrer können im Prinzip alle Wege fahren - mit dem entsprechenden Rad. Auch Grobschotter geht mit entsprechend stabilen MTB. Nur kommen sie hier einfach nicht gut voran und es bleibt das erhöhte Sturzrisiko, das bei losem Untergrund zwangsläufig vorliegt. Deshalb sind sogar MTB auf Asphaltpisten sicherer unterwegs als auf geschotterten. Aber Rennradfahrer - das sind die Fahrer, die das prinzipiell effektivste Verkehrsmittel nutzen - benötigen möglichst gute Fahrbahnoberflächen. Die finden sie fast nie auf Radwegen (schau mal genau hin, das liegt am Straßenfertigungsverfahren) und die Risiken dort (Schotter, Scherben, Abfälle, Grünschnitt (vom Bezirksrasenmäher), Äste, Blätter etc. finden sich so nicht auf der normalen Fahrbahn und wenn, dann ist es ganz schnell beseitigt. Ich erinnere mich da an einen "Radweg" (separiert neben einem Gehweg, benutzungspflichtig) in Filderstadt-Bernhausen direkt vor den großen Schulzentren, also 1000-fach genutzt, auf dem wurden zwei Weinflaschen zerschlagen und lagen mitten drauf. Deshalb fuhr ich außen rum auf der Straße (Du hättest Dich jetzt gewundert "warum nur?"). Nach fast 4 Wochen bog ich dann wieder mal dort ein und drehte gleich wieder um. Die Scherben lagen immer noch da. Weiter verstreut, nicht mehr so groß, aber eben da. Wenn SO etwas auf einem wirklich stark genutzten Radweg passiert, kann man sich vorstellen, dass es erfahrenen Radfahrern irgendwann zu bunt und unsicher ist. Die Gefahren auf der Fahrbahn sind das Eine. Die auf den Radwegen aber derart vielfältig, dass irgendwann das Restrisiko auf der Fahrbahn geringer erscheint, ja, ist! Gerade bei geringerem Verkehrsaufkommen ist die kostenträchtige Alternative prinzipiell gar nicht nötig. Bei hohem Verkehrsaufkommen eher, aber dann kommt es eben darauf an, wie gut sie angelegt sind und gepflegt werden denn: Gute Radwege brauchen keine Benutzungspflicht oder Wären Radwege gut (und sicher), bräuchten sie keine Benutzungspflicht. Und da will auch der Gesetzgeber hin. RWBP nur in Ausnahmefällen, wenn wirklich triftige Gründe vorliegen, DANN aber muss der Radweg mindestens so sicher sein, wie die begleitende Fahrbahn. Und auf solch einen Radweg warten wir bis heute. -------------------- Gruß, DJ
----------------------- Cycleride - eine Initiative von Radfahrern für praxistaugliche Radverkehrspolitik. www.cycleride.de |
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#33
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 46 Beigetreten: 21.01.2014 Mitglieds-Nr.: 71288 ![]() |
Ja, so kann man das auch sehen ... reine Verwaltungsrechtsdiskussion ...
@Don Jusi Außerorts... "deshalb", weil es zwar die 40km/h zur Arbeitradschnellfahrer gibt, diese aber eben nicht den Durchschnittsradfahrer repräsentieren. Genausowenig wie der 200km/h Rasende PS-Cowboy den Durchschnitt, der Kraftfahrer repräsentiert. Die Beschaffenheitsanforderung an einen Radweg, muss am Durchschnitt der Nutzer ausgerichtet werden. Es ist denke ich lebensfremd Radwege durchweg für den Hochgeschwindigkeitsradfahrer auszulegen. Ich meine das wäre so sinnig wie die Forderungen der Porschefahrerfraktion, dass alle Straßen so auszubauen ist, dass problemlos Höchstgeschwindigkeit gefahren werden kann. Eine gängige Ortsverbindungsstraße hat 5,5m und selbst wenn ein Fahrzeug nach seiner Bauart in der Lage wäre 200km/h zu fahren... darf es das dort eben nicht. Und er muss auch nicht Neidvoll auf die Paralell laufende Autobahn schauen, wenn dort keine Auffahrt ist.... kann bzw. darf er dort nicht auffahren. Und ich rede auch nicht von Dorfstraßen oder Ortsverbindungsstraßen mit untergeordnetem Verkehrsaufkommen. Ich rede hier von Bundesstraßen, die auf jeder Seite einen Radweg hinter der Leitplanke haben... bzw. auf einer Seite einen Radweg der die Breite einer Ortsstraße erreicht. Oder aber Fahrradstraßen, das sind oft komplette Streckenalternativen, die dort wo ich diese kenne, sogar kürzer als die entsprechenden Bundes- oder Landstraßen sind.... die ignoriert werden. Die hier gefundenen Gründe (Schmutz, Baufälligkeit) mögen am Ende Gründe sein, den empfohlenen Radweg im Einzelfall nicht zu nutzen, besonders wenn man die Strecke häufig befährt. Letzten Endes können diese Hindernisse auf jeder Straße, jedem Weg, jeder Zeit lauern. Frage ist, wo ist es für mich sicherer auf diese Hindernisse zu treffen? Zitat Aber Rennradfahrer - das sind die Fahrer, die das prinzipiell effektivste Verkehrsmittel nutzen - benötigen möglichst gute Fahrbahnoberflächen. Die finden sie fast nie auf Radwegen Ein "Rennradfahrer" der meint im Stile der Tour de France unterwegs zu sein hat auch nichts so ohne weiteres im öffentlichen Verkehrsraum was zu suchen. Sofern sein Rennrad nicht den Anforderungen der StVZO genügt ist es ein Sportgerät. Trainiert ein Radler für das nächste Rennen, ist das ganze bereits "Sondernutzung" und ist Erlaubnispflichtig. Und sicher wäre auch der Kraftfahrer mit einem DTM-Tourer am schnellsten von München nach Berlin nur ist der Wagen eben nicht Straßenzugelassen. Ich finde es einfach den falschen Ansatz, von der generellen Nutzung von Radwegen abzuraten. Es ist m.E. Richtig die bestehenden Radwege sukzessive zu verbessern. Sollten bestimmte bauliche Situationen an den Schnittstellen Radweg/Fahrbahn zu Unfällen führen, muss man diese verändern. Wie gesagt ich halte auch nicht von generellen Verpflichtungen, weil die eben einfach nicht durchsetzbar sind und die gesetzliche Regelung mangels Überwachung leer läuft. Ich bleibe dabei, Radwegnutzung muss ähnlich der Richtgeschwindigkeit auf BAB mindestens eine dringende Empfehlung sein. Weiterhin muss es möglich sein auf bestimmten Streckenabschnitten auf den Fahrbahnen das Radfahren ganz zu verbieten, bzw. die Radwegnutzung anzuordnen. Über Radwegenutzung innerorts will ich mich gar nicht auslassen. Da gibt es Radwege die sind auch innerorts sehr gut nutzbar und bringen was. Es gibt auch genauso viele Beispiele für gewollt und nicht gekonnt. Der öffenliche Straßenverkehr ist kein Trainingsgebiet für Sportler, egal ob mit oder ohne Motor. Ich finde generelles Radwegverweigern unvernünftig und gefährlich. Nicht Radwege, erzeugen Unfälle. Verkehrsteilnehmer mit und ohne Motor verursachen diese. Meine Erfahrung mit Radwegen und entsprechend umgestalteten Kreuzungen sind durchaus positiv. Was ich von Statistiken halte habe ich gesagt. Und nun bleibt es Eure Entscheidung weiter so zu tun, als wäre der Radweg nur erfunden worden um Radfahrer umzufahren. Einzig zu klären wäre noch an welcher Stelle ich einen 315c "unterschwellig" angedroht haben kann indem ich schrieb: Zitat Wenn die Gerichte meinen, niemanden zu seinem Glück zwingen zu können oder zu wollen, dann ist es so. Letzten Endes muss das jeder selbst wissen. Und wie gesagt, ob es am Ende was nutzt, "im Recht gewesen zu sein", das muss auch jeder selbst entscheiden. Heißt: Wenn ein Gericht entscheidet die Radwegbenutzungspflicht aufzuheben muss der Radler folglich dann selbst entscheiden ob er den Radweg auch dann benutzt, wenn er es nicht muss. Ist der Radfahrer dann "mit Recht" auf der Fahrbahn unterwegs und erleidet dort einen Unfall.... Weil er selbst oder auch ein anderer einen Fehler macht ... hat er sich selbst dafür entschieden das höhere Risiko einzugehen mit Fahrzeugen die Verkehrsfläche zu teilen von denen auch dann eine weitaus höhere Betriebsgefahr ausgeht, wenn er selbst den Fehler macht, geschweige davon das der Kraftfahrzeugführer sich Fehlerhaft verhält. Wen habe ich hier "unterschwellig" zu einer Straftat nach 315c aufgefordert? Es wäre insofern sehr freundlich wenn Granny die Brille aufsetzt und nicht Sachen liest die keiner geschrieben hat. Aber das liegt wohl am Alter, so mancher Granpa hört ja auch nur Sachen die er hören will. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6545 Beigetreten: 25.07.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 11567 ![]() |
Ich finde generelles Radwegverweigern unvernünftig und gefährlich. Nicht Radwege, erzeugen Unfälle. Verkehrsteilnehmer mit und ohne Motor verursachen diese. Das verstehe ich nicht.Wenn Unfälle nicht durch Radwege erzeugt werden, weil Verkehrsteilnehmer diese verursachen, kann man doch auch nicht sagen, dass Radwege Unfälle verhindern. Warum ist es also gefährlich, Radwege zu meiden? -------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
...Dinge ohne jeden Sachverstand, aber mit viel Herzblut.... Hi ich bin hier raus, was ich schreiben würde ist alles schon hier und anderswo geschrieben worden und scheint nicht zu fruchten. Beratungsresistenz gepaart mit Bekehrungsdrang ist schon schwierig... ![]() -------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26836 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
muss der Radler folglich dann selbst entscheiden ob er den Radweg auch dann benutzt, wenn er es nicht muss. Ist der Radfahrer dann "mit Recht" auf der Fahrbahn unterwegs und erleidet dort einen Unfall.... Weil er selbst oder auch ein anderer einen Fehler macht ... hat er sich selbst dafür entschieden das höhere Risiko einzugehen es ist nicht das höhere Risiko. Auf der Fahrbahn ist das Risiko erwiesenermaßen geringer. Da wo es nicht geringer ist, darf die Benutzungspflicht angeordnet werden (bzw. werden die Radler den Radweg häufig freiwillig nutzen). Worum geht es Dir eigentlich? Möchtest Du hundertfach dokumentierte Statistiken bestreiten oder willst Du die Radler von der Straße haben? -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#37
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
Ich finde generelles Radwegverweigern unvernünftig und gefährlich. Nicht Radwege, erzeugen Unfälle. Verkehrsteilnehmer mit und ohne Motor verursachen diese. Allerdings verursachen Verkehrsteilnehmer mit und ohne Motor derart wenig Unfälle beim Überholen von Radfahrern, dass es sich nicht lohnt, deswegen teure Radwege zu bauen bzw. deren Benutzung vorzuschreiben. Wir haben jährlich ca. 15 tödliche Auffahr- und Streifunfälle mit Radfahren auf deutschen Landstraßen, davon das meiste auch noch auf Strecken, die so schwach befahren sind, dass auf denen selbst dann niemand Radwege bauen würde, wenn das Geld dafür auf den Bäumen wüchse. Gleichzeitig haben wir immerhin allein rund 2.000 tödliche Landstraßenunfälle, bei denen ein zu schnelles KFZ solo von der Stecke geflogen bzw. frontal mit einem anderen KFZ kollidiert ist. Bei den Schwerverletzten sieht das Verhältnis auch nicht besser aus (bevor jetzt der Einwand kommt "aber Autos fahren auch viel mehr": nein, einen Faktor von 130 schafft der MIV ganz sicher nicht!). Ginge es nicht in Wirklichkeit um ganz andere Ziele, würde bloß wegen der paar Opfer keine Sau auch nur einen Euro in die Hand nehmen. Zitat Meine Erfahrung mit Radwegen und entsprechend umgestalteten Kreuzungen sind durchaus positiv. Du schuldest uns noch die Angaben zur Lage der Wunderkreuzung. Zitat Was ich von Statistiken halte habe ich gesagt. So kann man seine Ignoranz auch umschreiben. Zitat Und nun bleibt es Eure Entscheidung weiter so zu tun, als wäre der Radweg nur erfunden worden um Radfahrer umzufahren. Der Radweg wurde erfunden, um Autofahrern das Leben zu erleichtern. Radfahrer zahlen nur den Preis für diesen Komfort. Zitat Wenn ein Gericht entscheidet die Radwegbenutzungspflicht aufzuheben muss der Radler folglich dann selbst entscheiden ob er den Radweg auch dann benutzt, wenn er es nicht muss. Ist der Radfahrer dann "mit Recht" auf der Fahrbahn unterwegs und erleidet dort einen Unfall... Der Witz ist, dass die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls bei Fahrbahnbenutzung sinkt, anstatt zu steigen. Der Grund ist der, dass die allermeisten Fahrrad-Unfälle mit Gegner durch die diversen Vorrangfehler bedingt sind, und dass deren Wahrscheinlichkeit durch Sonderwegbenutzung drastisch ansteigt. Zitat Wen habe ich hier "unterschwellig" zu einer Straftat nach 315c aufgefordert? Wer sagt, dass du "aufgefordert" hättest? Du drohst lediglich (ungefähr so subtil wie ein Cosa-Nostra-Schutzgelderpresser...) mit "wenn du nicht parierst, kann ich für nix garantieren". |
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#38
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1154 Beigetreten: 27.12.2010 Mitglieds-Nr.: 56866 ![]() |
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#39
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6504 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 ![]() |
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#40
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 46 Beigetreten: 21.01.2014 Mitglieds-Nr.: 71288 ![]() |
Zitat Allerdings verursachen Verkehrsteilnehmer mit und ohne Motor derart wenig Unfälle beim Überholen von Radfahrern, dass es sich nicht lohnt, deswegen teure Radwege zu bauen Die Möglichkeit in Betracht gezogen, das diese Unfallart deshalb so selten ist -weil mehr Radfahrer als gedacht den Radweg vernünftigerweise auch benutzen? Und die Kraftfahrer, wenn sie auf einen Ignoranten treffen Rücksichtsvoller als ihr Ruf? Ist ja auch möglich? Ich mein es erkranken so wenig Menschen in Deutschland an Masern? Warum also impfen? Das nur deshalb so wenige Menschen hier an Masern erkranken weil geimpft wird... ist nach meiner Meinung zwar die überwiegend wahrscheinlichere Variante, aber auch da gibts Leute die anderer Meinung sind. Zitat Rennradfahrer - das sind die Fahrer, die das prinzipiell effektivste Verkehrsmittel Zitat Ich glaube da liegst Du falsch, das dürften Velomobile und Liegeräder sein .Ich denke aber es geht nicht nur um Effektivität. Velomobile, Liegeräder, MTB oder Auto. Alle sind gleichermaßen Zitat effektiv . Im Focus der Betrachtung steht wohl die Effizienz. Bezieht man bei dieser Betrachtung, den zu betreibenden Aufwand für die Wegbeschaffenheit mit ein, glaube ich kaum das ausgerechnet das Fahrrad welches die höchsten Ansprüche an die Fahrbahnbeschaffenheit hat, das effizienteste ist.... Aber das ist ja wieder eine andere Grundsatzdiskussion. Zitat Wer sagt, dass du "aufgefordert" hättest? Du drohst lediglich (ungefähr so subtil wie ein Cosa-Nostra-Schutzgelderpresser...) mit "wenn du nicht parierst, kann ich für nix garantieren". Du bist paranoid. Ich bin nicht in der Position für etwas garantieren zu können oder müssen. Ich habe weder zu einer Straftat aufgefordert, erst Recht nicht mit einer gedroht, weder subtil, noch unterschwellig. Und den Vergleich mit einem Mafiosi, den kannste gleich stecken lassen, dafür sollte Dich der Moderator hier mal in die Schranken weisen. Der Ort "meiner Wunderkreuzung" Link Zitat Worum geht es Dir eigentlich? Das der Radfahrer, auch ohne eine Radwegbenutzungspflicht, außerorts die Radwege benutzt! Zitat Wenn Unfälle nicht durch Radwege erzeugt werden, weil Verkehrsteilnehmer diese verursachen, kann man doch auch nicht sagen, dass Radwege Unfälle verhindern. Warum ist es also gefährlich, Radwege zu meiden? Ein Radweg "verhindert" in diesem Sinn auch keinen Unfall. Ich bin aber der Auffassung, das die Unfallfolgen z.B. Radfahrer/Radfahrer weniger drastisch ausfallen, als Radfahrer/PKW. Und dort wo Radwege den Verkehrsstrom konsequent trennen, können letztere Begegnungen nicht passieren. Wer Trolle sucht, sollte nach Norwegen gehen. Nur weil eine Diskussion lange und oft, mit vielen Wiederholen geführt wird, ist sie nicht überflüssig. Aber offensichtlich ist das hier nicht gewünscht, denn wenn man nicht überzeugt, gehts unter die Gürtellinie. Ich finde die generelle Aufforderung einiger hier, den Radweg generell nicht zu nutzen bzw. die im Einzelfall angeordnete Nutzungspflicht ebenfalls zu ignorieren unvernünftig und habe dazu eben eine andere Auffassung, die offenbar niemand tolerieren mag. Ich habe auch gesagt, es anstelle von Radwegpflichten eine der BAB Richtgeschwindigkeit entsprechende Nutzungs-Empfehlung geben sollte... d.h. jeder soll selbst abwägen was für ihn gut ist, aber ggf. damit Leben das ihm das Nichtbenutzen eines vorhandenen Radweges eine Mithaftung einbringt -auch wenn er "unschuldig" ist. Dazu scheint sich hier aber niemand äußern zu wollen. Da Ihr nun wisst, dass nicht alle Eurer Meinung sind, jedenfalls ich nicht. Ich auch keine Lust habe Euch zu bekehren. Auch keinen Bock habe mich als Mafiosi oder Straftatenandoher und damit als Straftäter beschimpfen zu lassen.... ist die Diskussion für mich an dieser Stelle beendet. |
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#41
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3294 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 ![]() |
Aber Rennradfahrer - das sind die Fahrer, die das prinzipiell effektivste Verkehrsmittel nutzen - benötigen möglichst gute Fahrbahnoberflächen. Ich glaube da liegst Du falsch, das dürften Velomobile und Liegeräder sein. Es wäre mal interessant zu erfahren wieviel Zeit der Bau und Unterhalt der Infrastruktur verschlingt damit bestimmte Verkehrsmittel fahren können. Ich könnte mit vorstellen, dass da oft mehr Zeit investiert wird als letztendlich gewonnen wird. Würde mich nicht wundern wenn zu Fuss gehen dann unterm Strich am effektivsten ist. -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
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#42
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2077 Beigetreten: 25.03.2005 Wohnort: Hamburg/Ost Mitglieds-Nr.: 8972 ![]() |
Meine persönliche Statistik auf dem Fahrrad hat eine verheerende Statistik für "den Radweg" .
Auf Radwegen hat man als Radfahrer zuviel Konflikte mit Fußgängern, die den Radweg aus irgendwelchen Gründen queren mit der Infrastruktur(Bodenbelag, Wegführung, Breite)'. mit der unfairen Ampelschaltung für den unmotorisierten Verkehr. Die Fahrbahnen hier sind in einem durchweg besseren Zustand als die Radwege, die zugunsten von Bäumen von Pflastermaterialien befreit werden. Dazu noch die Gefährdungen bei Querungen , weil die Kraftfahrzeugführer Radfahrer nicht auf dem Schirm haben, wenn sie die 3 Sekunden zuvor überholt haben. Die Kraftfahrzeugführer die meinen, das Radwege zum Parken der Fahrzeuge da sind, nehmen zu, was die Radwege und Gehwege auch klaglos hinnehmen.sarkasmus off. Außerorts ist die Situation etwas besser, wenn es Tag ist.Bei Dunkelheit sieht man durch die tieferliegenden Radwege nix! Ich kenne aber Radwege, die deutlich mehr Höhenmeter machen, als die danebenliegende Fahrbahn. Das Highlight , das ich kenne ist der Radweg an der B 208, der 10% steigung hat, kurvig ist, während die Fahrbahn eine gaaanz sanfte Steigung hat. ![]() -------------------- |
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#43
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3294 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 ![]() |
Außerorts ist die Situation etwas besser, wenn es Tag ist. Auch dann nicht. Im Gebirge, oder anderen hügligen Gegenden, bleiben Radwege auch ausserorts weiterhin sehr gefährlich. Das Schlimme ist, dass auch dort die Radwegseuche immer mehr um sich greift. Natürlich dann meist Benutzungspflichtig, nur einseitig, plus linker Benutzungspflicht und natürlich gemeinsam mit Fussgängern. Je nach Gelände wechseln diese Konstrukte dann immer wieder auf kurzen Abschnitten von der einen auf die andere Strassenseite. -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
Zitat Allerdings verursachen Verkehrsteilnehmer mit und ohne Motor derart wenig Unfälle beim Überholen von Radfahrern, dass es sich nicht lohnt, deswegen teure Radwege zu bauen Die Möglichkeit in Betracht gezogen, das diese Unfallart deshalb so selten ist -weil mehr Radfahrer als gedacht den Radweg vernünftigerweise auch benutzen? Schonmal dran gedacht, dass auf der absoluten Mehrheit der deutschen Straßen gar keine Radwege existieren, die man -warum auch immer- ignorieren könnte? Es haben ja nichtmal die Hälfte der Bundesstraßenkilometer (genauer gesagt nur 41 %) Radwege. Zitat Und die Kraftfahrer, wenn sie auf einen Ignoranten treffen Rücksichtsvoller als ihr Ruf? Ist ja auch möglich? Richtig, jetzt hast du den entscheidenden Punkt beinahe erfasst (bis auf den Umstand, dass du wahrscheinlich mit "rücksichtsvoll" meinst, dass die Leute großzügigerweise "Gnade vor Recht" ergehen lassen - dabei erfüllen sie aber in Wahrheit einfach nur ihre Pflichten, wenn sie darauf verzichten, Radfahrer umzunieten. Zitat Der Ort "meiner Wunderkreuzung" Link Ah, die. ![]() Über andere Unfälle mit Todesfolge in diesem Umfeld, insbesondere vom einzig radweg-relevanten Typ "Auto rammt Radfahrer von hinten", schweigt sich das Internet allerdings aus. Seit 2010 waren dem zitierten Artikel zufolge zuvor im Gebiet der PD Potsdam überhaupt nur 8 RF tödlich verunglückt, 2 davon solo, 4 mit LKW (z.B. Abbieger vs. Radwegfahrer...) und 2 mit PKW (z.B. Andymon-wohlgefällige Fahrbahn-Meiderin bei der Fahrbahnüberquerung). Die Behauptung "3-4 Tote jährlich auf dieser Strecke wegen fehlender Radwege" solltest du bitte schleunigst zurücknehmen. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 197 Beigetreten: 23.07.2013 Mitglieds-Nr.: 69323 ![]() |
Ich habe eine Strecke in meinem Steifenbereich, da gibt es seit der Errichtung eines Radweges und eines Kreisverkehrs keinen tödlichen Unfall mehr, bis dahin gab´s an der "Todeskreuzung" jährlich im Schnit 3-4 Tote, meist Radfahrer. Seit Radweg und Kreisverkehr gibts nur noch ab und an einen Verletzten. Der Ort "meiner Wunderkreuzung" Link Zitat Der Ort "meiner Wunderkreuzung" Link Ah, die. ![]() Die Behauptung "3-4 Tote jährlich auf dieser Strecke wegen fehlender Radwege" solltest du bitte schleunigst zurücknehmen. |
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#46
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1242 Beigetreten: 06.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69500 ![]() |
Zitat Allerdings verursachen Verkehrsteilnehmer mit und ohne Motor derart wenig Unfälle beim Überholen von Radfahrern, dass es sich nicht lohnt, deswegen teure Radwege zu bauen Die Möglichkeit in Betracht gezogen, das diese Unfallart deshalb so selten ist -weil mehr Radfahrer als gedacht den Radweg vernünftigerweise auch benutzen? Dir ist bewusst, das die meisten Straßen keinen Radweg haben? Der Ort "meiner Wunderkreuzung" Link Au weia. Ein Kreisverkehr mit abgesetzten Radwegen ![]() ![]() Das der Radfahrer, auch ohne eine Radwegbenutzungspflicht, außerorts die Radwege benutzt! Und warum nochmal? Ein Radweg "verhindert" in diesem Sinn auch keinen Unfall. Ich bin aber der Auffassung, das die Unfallfolgen z.B. Radfahrer/Radfahrer weniger drastisch ausfallen, als Radfahrer/PKW. Und dort wo Radwege den Verkehrsstrom konsequent trennen, können letztere Begegnungen nicht passieren. Wo gibt es nochmal diese Radwege wo sich Radfahrer/PKW nicht begegnen? Ich finde die generelle Aufforderung einiger hier, den Radweg generell nicht zu nutzen bzw. die im Einzelfall angeordnete Nutzungspflicht ebenfalls zu ignorieren unvernünftig und habe dazu eben eine andere Auffassung, die offenbar niemand tolerieren mag.. Wieso wird doch tolleriert. Nur deinen Aussagen dazu wird widersprochen. Und gute Radwege wird jeder Radfahrer sehr gerne nutzen, nur find mal welche! Ich habe auch gesagt, es anstelle von Radwegpflichten eine der BAB Richtgeschwindigkeit entsprechende Nutzungs-Empfehlung geben sollte... d.h. jeder soll selbst abwägen was für ihn gut ist, aber ggf. damit Leben das ihm das Nichtbenutzen eines vorhandenen Radweges eine Mithaftung einbringt -auch wenn er "unschuldig" ist. Dazu scheint sich hier aber niemand äußern zu wollen. Aha, jetzt gehts darum einer bestimmten Verkehrsart eine Mithaftung geben zu wollen, weil? .... ist die Diskussion für mich an dieser Stelle beendet. Das finde ich sehr Schade. -------------------- Gruß Heiner
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 46 Beigetreten: 21.01.2014 Mitglieds-Nr.: 71288 ![]() |
Zitat Dir ist bewusst, das die meisten Straßen keinen Radweg haben? Um diese Straßen geht es ja auch nicht. Zitat Au weia. Ein Kreisverkehr mit abgesetzten Radwegen und sowas siehst du als sichere Lösung an Ja, gegenüber der vormaligen Lösung.... ist es eine 100%ige. Früher war das eine 90° Kreuzung. Wenn sich da zwei begegnet sind und einer nach dem Motto unterwegs war, gestern kam auch keiner, durch den Wald nichts einzusehen war ... ging es oft tragisch aus. Das oft 3-4mal jährlich mit Toten öfter Schwerverletzt. PKW gegen PKW und PKW gegen Krad (diese beiden am häufigsten) auch Beteiligung von Fahrrad. Da war das Straßenverkehrsamt in dem Prozess offenbar sehr unvorbereitet, ich selbst habe dort schon zwei VU-Aufnahmen mit Toten Radfahrern gehabt, allerdings in den frühen 90ern. Leider gibt es wohl keine entsprechenden Erfassungen die weit genug zurück reichen. An dieser Kreuzung haben weder Ampel, noch Geschwindigkeitsschilder was gebracht. Seit dieser Lösung kein Toter mehr, weder Radfahrer noch Kraftfahrer. Und ich habe geschrieben: Zitat Seit Radweg und Kreisverkehr gibts nur noch ab und an einen Verletzten. Und ja auch hier gab es seit dem noch Unfälle Rad/ PKW bzw. alle anderen Beteiligungen aber keine Toten/ Schwerverletzten mehr. Und Neu ist relativ, da ich beide Bausituationen längere Zeit wahrnahm ist das nicht erst kürzlich "neu" gebaut. Das steht bestimmt schon 10 Jahre oder länger... und sicher ist auch, das der Kreisverkehr als Bauwerk den weitaus größeren Beitrag zur erhöhten Sicherheit an dieser Stelle leistet. Ich halte den Radweg dennoch für sinnvoll. Das man das alles noch besser gestalten kann und einiges Erneuerungswürdig ist... will ich nicht abstreiten, das sind allerdings auch viele Fahrbahnen. Zitat Wo gibt es nochmal diese Radwege wo sich Radfahrer/PKW nicht begegnen? Link Hier, der Elberadweg. Da kannst Du von Elster nach Wittenberg fahren auf einem Asphaltierten Radweg. Ist gut beschildert, traumhaft entlang dem Elbdeich. Trotzdem fahren noch (einige wenige) die B187... Und das finde ich unvernünftig. Link Noch ein Beispiel. Der Europaradweg ist eine Fahrradstraße Asphaltiert 5m breit. Gut ausgeschildert. Trotzdem wenig genutzt, die umliegenden Landstraßen werden stärker frequentiert. Die Straße würde ich gern mit dem Auto fahren dürfen... weil sie bedeutend kürzer ist für bestimmte Besorgungsfahrten .... darf ich aber nicht.... Auf die übrigen Unterstellungen, das Kraftfahrer nur "gezwungenermaßen" rücksichtsvoll sind und wenn die (bzw. unterschwellig wohl auf mich bezogen) "könnten" wie sie "wollten". gehe jetzt nicht ein, das ist mir zu blöde, man sollte einfach nicht von sich auf andere schließen: "Was ich selber Denk und tu, das trau ich allen andern zu..." Wo wir bei Vernunft sind. Ich fahre ein 7,5t Womo mit 70km/h Vmax.... Ich darf damit auf die Autobahn.... ich fahre aber nur dann auf die Bahn, wenn es keine Alternativstrecke gibt... und das ist sehr sehr selten. Ich habe auch ein altes Motorad, super in Schuss fährt auch 120km/h und trotzdem meide ich die Autobahn... obwohl ich darf. Wenn denn viele Radler auch Solo und Rad/Rad tödlich verunglücken.... Könnte man auch über Helmpflichten nachdenken ... Denn wie ich hier auch als Argument hörte, fahren ja Radfahrer in Bereichen von 25 ja sogar 40km/h. Daher die Forderung überall die Straße nutzen zu dürfen, genau wie die sog. "Mofas" oder "Leichtkrafträder". Von der Fahrgeschwindigkeit her würde ich dem zustimmen. Doch andererseits gibt es für Leichtkrafträder ganz andere Ausrüstungsvorschriften bzw. einen völligen anderen Ausrüstungsstandard... als für das Durchschnittsfahrrad und eben auch eine Helmpflicht. So haben heute die "durchschnittlichen" Leichtkrafträder: Helmpflicht. ... Fahrrad? Eine Bremsleuchte - der Nachfolgende weiß ob der vor ihm fahrende gerade bremst... Fahrrad? Die Verpflichtung am Tage mit Licht zu fahren -besser Erkennbar auf Entfernung bei Annäherung ... Fahrrad? (Die Schnellfahrradler haben oft nicht mal Beleuchtung dabei "Rennrad" ..) Weitaus wirkungsvollere Bremsanlagen sind vorgeschrieben. ... Eine "nur" vorschriftsmäßige Bremse an einem Schnellfahrerrad wären ein Desaster..., das Durchschnittsrad hat verhältnismäßig schlechte Bremsen. Für Leichtkrafträder gibt es Mindestprofiltiefen. Für Leichtkrafträder gilt Versicherungspflicht. Führer von Leichtkrafträdern brauchen einen Führerschein, selbst der MoFa -Fahrer muss einen Mindestkenntnisstand durch Prüfbescheinigung nachweisen. Ein Fahrradfahrer? Muss weder praktische noch theoretische Befähigungsstandards nachweisen. Es gibt somit nichts an Kenntnissen oder Mindeststandarts von denen jeder andere Verkehrsteilnehmer, der sich mit ihnen die Verkehrsfläche teilt ausgehen kann, man muss faktisch damit rechnen, dass dem Radler die VZ und sonstigen Verkehrsregeln "Böhmische Dörfer" sind, das ist Gefährlich. Ausrüstungstatsache an 90% aller Leichtkrafträdern (keine Pflicht) sind Fahrtrichtungsanzeiger. Diese Bauteile tragen erheblich zur Verkehrssicherheit bei. Der Fahrzeugführer kann stets beide Hände am Lenker lassen... Er muss nicht "Einhändig" eine schwierige Fahrsituation meistern. Radfahrer? Wenn überhaupt geht der Arm kurz raus... dann logisch wieder an den Lenker, wer als VT diesen Augenblick verpasst weiß nicht welche Absicht hier vorliegt. Tatsache ist, der weitaus überwiegende Teil der durchschnittlichen Radfahrer würde kaum eine Verkehrskontrolle ohne Mangel überstehen. Dies LINK wäre der Mindeststandard. Nun kommt der Einwand, dass technische Mängel eine zu vernachlässigende Unfallursache ist... Gut dann brauchen Radfahrer sich nicht dran zu halten -logisch. Nun das gilt auch für die motorisierten, die müssen trotzdem zum TüV -unlogisch?. Dann hatte ich gestern, nachdem ich also Radfahrer und Leichtkraftradfahrer im Verkehr so beobachtet habe folgende Gedanken: Wenn man also den Radfahrer generell auf die Straße holen will... weil sie von den Fahrgeschwindigkeiten denen von Leichtkrafträdern entsprechen... d.h. die Fahrgeschwindigkeit liegen tatsächlich zwischen 25-40 km/h. Und auch Euren sonstigen Argumenten zustimmt, geht von diesen Fahrrädern auch die entsprechende Betriebsgefahr aus und wenn ich dann alle Eure Argumente gegen Radwege aufgreife.... Dann würde ich dem unter folgenden Bedingungen zustimmen. Diese Fahrräder sind dann nicht nur von den Rechten mit Leichtkrafträdern im wesentlichen auf eine Stufe zu stellen, sondern auch mit den Pflichten. Zusätzlich zu den bestehenden Ausrüstungsvorschriften von Fahrrädern: 1. Helmpflicht 2. Ausbildungsnachweis in Fahrpraxis und Theorie; Prüfbescheinigung 3. Pflichtversicherung 4. Tagfahrlicht 5. Bremslicht 6. Fahrtrichtungsanzeiger (sollte auch an Mofas und Leichtkrafträdern Pflicht sein) 7. Definierte, an die Fahrgeschwindigkeiten angepasste Anforderungen an Bremsen und Bereifung. Rosinenpickerei wie gleiche Rechte "Ja" gleiche Pflichten "Nein", dass sehe ich kritisch. Insbesondere die Frage der Ausbildung, Haftpflichtversicherung und der Bremsanlagen halte ich hier für besonders wichtig. Insofern haben mich Eure Argumente überzeugt ... wenn die 7. Punkte mit der Forderung Radfahrer auf die Straßen einhergeht kann ich mich damit arangieren. |
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Beitrag
#48
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24718 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Wir waren beim Thema Radwege und nicht beim Thema Kreisverkehr vs. Kreuzungen oder beim Thema Pflichtversicherungen/Helmpflicht/Bremsen/sonstwas. Du zündest hier eine Nebelkerze nach der anderen, denn mit der höheren Unfallgefahr auf Radwegen hat das alles nichts zu tun.
Da müßte man eher die Helmpflicht für Radfahrer fordern, die auf Radwegen fahren. Und eine spezielle Ausbildung bitte auch, denn wie man auf diesen Wegelchen mit ihren speziellen Gefahren sicher fährt, lernt man im Gegensatz zum Verhalten auf der Fahrbahn bei keiner anderen Fahrausbildung. Die Haftpflicht müßte ebenso teurer sein, denn die Wahrscheinlichkeit, durch nicht hinreichend sorgfältiges Verhalten auf dem Radweg Fußgänger zu verletzen, ist auch erheblich höher. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Beitrag
#49
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
Rosinenpickerei wie gleiche Rechte "Ja" gleiche Pflichten "Nein", dass sehe ich kritisch. Beschränkungen, die ganz offensichtlich ohne sachlichen Grund nur als Retourkutsche für eigene Belastungen gedacht sind, sind abzulehnen. Deine Argumentation ist offensichtlich darauf ausgerichtet, Autofahrer von der Verantwortung für die möglichen Folgen ihres leichtfertigen Tuns schon im Voraus loszusprechen. Du wirbst hier dafür, dass das notorische "Schneller-Fahren-als-es-für-Andere-gut-wäre" nicht mehr als der Rechtsverstoß betrachtet werden solle, der es derzeit ist, sondern dass es künftig als "einwandfreie Praxis" gelten soll, die es einem erlaubt, ohne Gewissensbisse ungehemmt auf die Tube drücken zu dürfen. Sorry, nicht mit mir. |
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Beitrag
#50
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1439 Beigetreten: 20.05.2014 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 72608 ![]() |
Wo wir bei Vernunft sind. Ich fahre ein 7,5t Womo mit 70km/h Vmax.... Ich darf damit auf die Autobahn.... ich fahre aber nur dann auf die Bahn, wenn es keine Alternativstrecke gibt... und das ist sehr sehr selten. Ich habe auch ein altes Motorad, super in Schuss fährt auch 120km/h und trotzdem meide ich die Autobahn... obwohl ich darf. Und was gibt dir das Recht, andere VT zu behindern, die wesentlich schneller fahren könnten? Würdest du auf der Autobahn fahren, könnten sie dich dort nahezu gefahrlos überholen und ihr Tempo fahren. Genauso wie du von Radfahrern forderst, sie sollten auf ihre Sonderwege verschwinden, damit alle anderen nicht behindert werden. Du selbst tust eben das nicht! ![]() Im Übrigen haben nahezu alle Radfahrer in meinem Bekanntenkreis einen Führerschein. ![]() -------------------- Etwaige Werbelinks in diesem Beitrag wurden durch die Forensoftware automatisch hinzugefügt. Ich distanziere mich davon ausdrücklich.
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