Zulassung ohne Zulassungsbescheinigung Teil 1 |
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Zulassung ohne Zulassungsbescheinigung Teil 1 |
31.05.2015, 07:16
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 31.05.2015 Mitglieds-Nr.: 76337 |
ich habe 2008 ein Auto gekauft, welches ich aber nie selbst zugelassen habe. Im Brief steht als letzter Halter, der Verkäufer von dem ich das Auto habe. Nun will ich es weiter verkaufen und stelle fest, das die Zulassungsbescheinigung Teil 1 nicht mehr aufzufinden ist. Was kann ich jetzt machen? |
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31.05.2015, 07:59
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 624 Beigetreten: 17.08.2004 Wohnort: Südwesten Mitglieds-Nr.: 5027 |
Du mußt der Zulassungsstelle erklären, was passiert ist und eine eidesstattliche Versicherung abgeben, daß Du das Papier verloren hast.
Einen Kaufvertrag zwischen Dir und dem letzten Halter wird gern gesehen. Bei "meiner" Zulassungsstelle geht sowas recht unkompliziert, ob andere da mehr Terz machen, weiß ich nicht. -------------------- |
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31.05.2015, 12:48
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7212 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Wann wurde das Fahrzeug denn abgemeldet?
Die Daten im zentralen Fahrzeugregister werden sieben Jahre nach der Abmeldung gelöscht. Wenn die neuen Papiere vor diesem Zeitpunkt beantragt werden, könnte manches einfacher werden. Ansonsten gilt: Bei einem typgenehmigten Fahrzeug ohne nachträgliche Änderungen ist die Sache potentiell recht einfach; ein Fahrzeug mit genullten Schlüsselnummern braucht ggf. eine neue Einzelabnahme ("Vollabnahme"), bei einem typgenehmigten Fahrzeug mit nachträglichen Änderungen liegt der Aufwand irgendwo dazwischen. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 23:06 |