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#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 22.04.2015 Mitglieds-Nr.: 76041 ![]() |
heute auf dem Weg von der Arbeit nachhause ist mir wohl etwas ziemlich blödes passiert, was mich momentan irgendwie beschäftigt. Ich fahre ca. 75 Kilometer pro Tag zur Arbeit und bin ein entspannter Autofahrer. Das liegt natürlich auch daran, dass ich meinen Führerschein brauche. (Vielleicht beschäftigt es mich auch aus diesem Grund so). Jedenfalls bin ich heute auf der linken Spur gefahren und hatte wohl längere Zeit den linken Blinker aktiv (ich denke mal so 3-4 Sekunden). Das wird wohl passiert sein, als ich irgendwie an dem Tempomat das Limit eingestellt habe (Ich fahre einen Mercedes, da sind Blinker und Tempomat links am Lenkrad angebracht). Vor mir ist ein anderer Autofahrer gefahren, der dann irgendwann auf die mittlere Spur wechselte. (Ich habe den Blinker aber sofort deaktiviert, als ich es bemerkt habe.) Als ich dann auf der linken Spur weiter gefahren bin und den anderen Verkehrsteilnehmer überholt habe, guckte dieser ziemlich böse und hat mich wahrscheinlich für einen Drängler gehalten. Viele missbrauchen den links Blinker ja, um dem Vordermann Druck zu machen. Keine Ahnung, warum ich es nicht gemerkt habe, dass der Blinker aktiv war. Ich bin dann jedenfalls auf der linken Spur weitergefahren und kam schon nach einiger Zeit ins grübeln. Nach ein paar Kilometern habe ich mein Tempo reduziert und bin von der linken auf die rechte Spur gewechselt, da ich die nächste Ausfahrt raus musste. Der andere Verkehrsteilnehmer hat mich dann irgendwann eingeholt und ich habe noch versucht mich irgendwie mit Handzeichen zu entschuldigen - keine Reaktion, vielleicht hat es die Beifahrerin auch nicht richtig mitbekommen. Seit ich zuhause bin sitze ich vor google und recherchiere im Internet. Grenzt diese versehentliche Aktion schon an Nötigung? Ich meine es war keine Absicht und ich habe ausreichend Abstand gehalten. Was wäre, wenn der andere Verkehrsteilnehmer mich anzeigt und behauptet ich wäre auch noch dicht aufgefahren? Ich meine das wäre schon eine ziemlich unmenschliche Aktion von Ihm, aber man kann ja nie wissen. Wie würdet Ihr in so einer Situation reagieren? Vielen Dank für eure Antworten. |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
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#3
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
eine lässliche Sünde die mit wählen der "Die Partei" bei der nächsten Bundestagswahl wieder erlassen wird....
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#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 858 Beigetreten: 23.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68630 ![]() |
Also das Kommunizieren mit der Beifahrerin hätte Dich noch eher in eine unschöne Situation versetzen können. Blinker links zeigt lediglich Deine Überholabsicht, macht aber keinen Druck und ist nicht mal ansatzweise nötigend.
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Grenzt diese versehentliche Aktion schon an Nötigung? Ich meine es war keine Absicht und ich habe ausreichend Abstand gehalten. Nein, zum Ankündigen der Überholabsicht dürfen agO Schall- und Leuchtzeichen gegeben werden: Zitat § 16 Warnzeichen (1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
Zitat § 5 Überholen
... (5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden. ... -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7887 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 ![]() |
[Nein, zum Ankündigen der Überholabsicht dürfen agO Schall- und Leuchtzeichen gegeben werden: Mit "Leuchtzeichen ist Lichthupe gemeint und das ist ein Warnzeichen. Und Sinn des § ist m.E. auf engen Straßen zu warnen, wenn das Überholen zu gefährlich wäre, wenn der Überholte nicht darauf vorbereitet ist. Der § wurde sicher nicht zu dem Zweck eingeführt, damit man andere von der linken Spur scheuchen kann. |
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26835 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
hoffentlich hast Du bei der Abfahrt nicht auch noch ein Eichhörnchen erschreckt.
Sorgen solltest Du Dir jedenfalls keine machen. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10956 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
[Nein, zum Ankündigen der Überholabsicht dürfen agO Schall- und Leuchtzeichen gegeben werden: Mit "Leuchtzeichen ist Lichthupe gemeint und das ist ein Warnzeichen. Und Sinn des § ist m.E. auf engen Straßen zu warnen, wenn das Überholen zu gefährlich wäre, wenn der Überholte nicht darauf vorbereitet ist. Der § wurde sicher nicht zu dem Zweck eingeführt, damit man andere von der linken Spur scheuchen kann. Hentschel sieht das anders als Schorsch: Zitat (Hentschel) § 5 StVO Rdnr. 59: "Ist die Autobahn-Normalspur frei, darf der Überholende kurz zur Freigabe der Überholspur auffordern, Nichtfreigabe verletzt § 2 (BGH VR 68, 672; OLG Hamm VM 62, 58; DAR 62, 191; BayObLG VRS 62, 218. [...] Wer die Überholspur unberechtigt benutzt (§ 2), darf durch kurzes Hupen oder Blinken zum Einscheren aufgefordert werden, OLG Köln VRS 28, 287, BayObLG VRS 62, 218, BGH VR 68, 672, auch zweimal kurz und 'stoßweise', OLG Hamm VM 62, 58, DAR 1962, 191, ... Und Janiszewski/Jagow/Burmann schreibt sogar: Zitat (Janiszewski/Jagow/Burmann ) Wer auf der Überholbahn einem Fz folgt, das wegen seiner zu geringen Geschwindigkeit zur Rückkehr auf die rechte Fahrbahnseite verpflichtet ist, muß beim Aufrücken eines weiteren schnelleren Überholers die linke Fahrbahnseite nicht räumen, wenn er selbst beabsichtigt, daß langsame Fz an der Spitze zu überholen, sobald dieses die linke Fahrbahnseite verläßt. Der in der Mitte befindliche Fahrer kann aber in einem solchen Fall nach § 1 StVO verpflichtet sein, seine eigene Überholabsicht dem langsamen Fahrer an der Spitze gem Abs 5 anzuzeigen u ihn zum Verlassen der Überholbahn aufzufordern. Dagegen hat er die linke Fahrbahnseite zu räumen, wenn er den langsamen Vordermann nicht überholen will; denn er befindet sich dann - ebenso wie dieser - wegen seiner im Verhältnis zu den rechts Fahrenden zu geringen Überholgeschwindigkeit zu Unrecht auf der Überholspur, solange sich der Verkehr nicht zum Fahren in mehreren Kolonnen nebeneinander verdichtet hat (Bay 67, 184 = DAR 68, 166). -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 385 Beigetreten: 09.08.2014 Mitglieds-Nr.: 73500 ![]() |
Das Rechtsfahrgebot gilt anscheinend nicht für PKW immer diese Schlafmützen auf links (2 Spuren) bzw. mitte (3 Spuren). Die denken auch rechts ist für LKWs reserviert und halten die rechte Spur kilometerlang frei.
![]() Ausgeruhte Kraftfahrer sind sehr gut, aber bitte nicht während der Fahrt schlafen, sondern bitte in der Raststätte/Hotel oder zu Hause. ![]() |
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Gast_Georg_g_* |
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#10
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3-4 Sekunden Fahrstreifenwechsel sind ja "deutlich" anzukündigen. Das 3-malige Blinken des sog. "Komfortblinkens" durch Antippen könnte da schon zu wenig sein und 3-4 Sekunden sind bestimmt nicht übermäßig lang. Wenn du außerdem während dieser Zeit auch nicht dicht aufgefahren bist, dann hast du ja gar nichts falsch gemacht. |
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#11
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 22.04.2015 Mitglieds-Nr.: 76041 ![]() |
Ich kann ich mich also entspannen, wenn ich die zahlreichen Antworten richtig interpretiere.
Vielen dank für eure Antworten. |
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 756 Beigetreten: 09.02.2014 Wohnort: Hessen Mitglieds-Nr.: 71492 ![]() |
Kann man mit vielleicht sogar als ANKÜNDING ÜBERHOLVORGANG verkaufen ;-) Leuchtet ja auch das Zeichen ^^
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#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5566 Beigetreten: 13.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34126 ![]() |
hoffentlich hast Du bei der Abfahrt nicht auch noch ein Eichhörnchen erschreckt. ![]() Mal ernsthaft: Wenn das schon eine Nötigung wäre (wozu auch immer) was ist denn dann 50km mit angeschalteter NSL fahren? ![]() Manch einer vergisst sogar den Blinker wieder auszuschalten - gibts da eigentlich eine Vorschrift wann er wieder zu deaktivieren ist? -------------------- |
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Implizit, denn er ist eben ein Fahrtrichtungsanzeiger, somit muss er aus sein, wenn er keine Fahrtrichtung anzeigt.
![]() -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1439 Beigetreten: 20.05.2014 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 72608 ![]() |
Dann wäre aber eine Nutzung zur Ankündigung der eigenen Überholabsicht unzulässig. Die Fahrtrichtung wäre weiterhin geradeaus und nicht links.
-------------------- Etwaige Werbelinks in diesem Beitrag wurden durch die Forensoftware automatisch hinzugefügt. Ich distanziere mich davon ausdrücklich.
Internet ≠ Realität |
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#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6504 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 ![]() |
Dann wäre aber eine Nutzung zur Ankündigung der eigenen Überholabsicht unzulässig. Gemäß StVO ist dies eine Änderung der Fahrtrichtung ![]() ![]() Zitat (§ 5 StVO) (4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. ![]() |
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#17
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Hi
wohin scherst Du aus, wenn du schon ganz links bist? Ich finde allerdings den linken Blinker als dezenten Hinweis, bei nächster zumutbarer Gelegenheit eins nach rechts zu wechseln, in Ordnung. Solange dabei nicht der Kofferraum des Vorausfahrenden einer intensiven Sichtkontrolle unterzogen wird. -------------------- |
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#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
wohin scherst Du aus, wenn du schon ganz links bist? Von der Fahrlinie des Überholten. Da der nach rechts fährt, geht die eigene Fahrlinie dann zwar geometrisch geradeaus, aber sie weicht eben vom Überholten ab.-------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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#19
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7887 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 ![]() |
Von der Fahrlinie des Überholten. Da der nach rechts fährt, geht die eigene Fahrlinie dann zwar geometrisch geradeaus, aber sie weicht eben vom Überholten ab. Aha, wenn vor mir jemand den Fahrstreifen wechselt, dann muss ich also jedes mal blinken. Für wie viele Fahrzeuge in der Schlange vor mir gilt das? Mal im Ernst: Die StVO sieht Blinken und Lichthupe zur Ankündigung der Überholabsicht vor und nicht den Blinker. Übrigens finde ich, dass es ein wesentlich größeres Ärgernis (und auch Gefahr und Ursache für Rückstaus) ist, dass sich viele all zu servil von Dränglern dazu Nötigen lassen, sich in den Sicherheitsabstand der Rechts fahrenden hinein zu drängeln. |
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#20
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Ich finde es bedeutend angenehmer, wenn einer hinter mir den Blinker links rausmacht, als wenn er gleich die Lichthupe betätigt.
Ich mache das normalerweise auch in dieser Steigerung: Erst links blinken, noch mit viel Abstand, dann näher aufrücken (extra für Dich, Schorsch: mit ausreichendem Sicherheitsabstand), dann kurze Lichthupe. Btw: Man kann den Überholvorgang auf der Autobahn nunmal nicht sklavisch mit dem auf einer Landstraße vergleichen. -------------------- Gruß Kai
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#21
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Übrigens finde ich, dass es ein wesentlich größeres Ärgernis (und auch Gefahr und Ursache für Rückstaus) ist, dass sich viele all zu servil von Dränglern dazu Nötigen lassen, sich in den Sicherheitsabstand der Rechts fahrenden hinein zu drängeln. Man muß halt in solchen Situationen als Bedrängter souverän reagieren und den Hintermann geschickt wissen lassen das er mit seinem Vorwärtsdrang einem selbst am Allerwertesten vorbeigeht. -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#22
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10956 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
Ich finde es bedeutend angenehmer, wenn einer hinter mir den Blinker links rausmacht, als wenn er gleich die Lichthupe betätigt. Das wird allgemein so empfunden, kommt man direkt mit der Lichthupe dann betrachten viele das gleich als Affront, was man z.B. daran erkennt dass sie nach dem Überholen ebenfalls Lichthupe betätigen.Direkt Lichthupe mache ich nur aus der Entfernung wenn ich mit deutlicher Geschwindigkeitsdifferenz (z.B. 220 zu 180) auf einen Linksfahrer treffe für den rechts alles frei ist. Manche fahren halt bei 180 nicht mehr rüber weil kaum noch was kommt und kucken auch nur wenig nach hinten. Ich mache das normalerweise auch in dieser Steigerung: Erst links blinken, noch mit viel Abstand, dann näher aufrücken (extra für Dich, Schorsch: mit ausreichendem Sicherheitsabstand), dann kurze Lichthupe. Aufrücken tue ich in dem Moment wenn sich für den Vordermann die passende Lücke ergibt. Dann kann er auch abschätzen dass ich schnell vorbei bin.Übrigens meine ich dass in irgend einem relevanten Urteil auch die Benutzung des Blinkers als zulässig erwähnt wird, das finde ich jetzt aber nicht. ![]() Implizit, denn er ist eben ein Fahrtrichtungsanzeiger, somit muss er aus sein, wenn er keine Fahrtrichtung anzeigt. Man zeige mir den Owi-Tatbestand für Blinken ohne Fahrtrichtungs- / Fahrsteifenwechsel. ![]() ![]() Den gibt es nicht, ergo ist auch die Benutzung des Blinkers zur Anzeige der Überholabsicht nicht zu beanstanden. -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Beitrag
#23
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2477 Beigetreten: 19.10.2009 Wohnort: Bergisches Land Mitglieds-Nr.: 51040 ![]() |
Zitat Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt 10 € Die StVO sieht allerdings nur Fälle vor, in denen Blinken vorgeschrieben ist und explizit einen einzigen, in dem das Blinken untersagt ist (Kreisverkehr). Bei den übrigen Fällen kann man höchstens über § 1 StVO was konstruieren. ![]() -------------------- Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
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Beitrag
#24
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10956 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
Zitat Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt 10 € Heißt für mich aber: nicht geblinkt oder nicht wie vorgeschrieben geblinkt, also z.B. nicht frühzeitig genug.
-------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 05.05.2025 - 01:47 |