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> Autobahn linke Spur "blinker links" versehentlich an
mariusg
Beitrag 22.04.2015, 20:18
Beitrag #1


Neuling


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Hallo Liebe Community,

heute auf dem Weg von der Arbeit nachhause ist mir wohl etwas ziemlich blödes passiert, was mich momentan irgendwie beschäftigt.
Ich fahre ca. 75 Kilometer pro Tag zur Arbeit und bin ein entspannter Autofahrer.
Das liegt natürlich auch daran, dass ich meinen Führerschein brauche. (Vielleicht beschäftigt es mich auch aus diesem Grund so).

Jedenfalls bin ich heute auf der linken Spur gefahren und hatte wohl längere Zeit den linken Blinker aktiv (ich denke mal so 3-4 Sekunden).
Das wird wohl passiert sein, als ich irgendwie an dem Tempomat das Limit eingestellt habe (Ich fahre einen Mercedes, da sind Blinker und Tempomat links am Lenkrad angebracht).
Vor mir ist ein anderer Autofahrer gefahren, der dann irgendwann auf die mittlere Spur wechselte. (Ich habe den Blinker aber sofort deaktiviert, als ich es bemerkt habe.)

Als ich dann auf der linken Spur weiter gefahren bin und den anderen Verkehrsteilnehmer überholt habe, guckte dieser ziemlich böse und hat mich wahrscheinlich für einen Drängler gehalten.
Viele missbrauchen den links Blinker ja, um dem Vordermann Druck zu machen.

Keine Ahnung, warum ich es nicht gemerkt habe, dass der Blinker aktiv war.
Ich bin dann jedenfalls auf der linken Spur weitergefahren und kam schon nach einiger Zeit ins grübeln.
Nach ein paar Kilometern habe ich mein Tempo reduziert und bin von der linken auf die rechte Spur gewechselt, da ich die nächste Ausfahrt raus musste.
Der andere Verkehrsteilnehmer hat mich dann irgendwann eingeholt und ich habe noch versucht mich irgendwie mit Handzeichen zu entschuldigen - keine Reaktion,
vielleicht hat es die Beifahrerin auch nicht richtig mitbekommen.

Seit ich zuhause bin sitze ich vor google und recherchiere im Internet.

Grenzt diese versehentliche Aktion schon an Nötigung? Ich meine es war keine Absicht und ich habe ausreichend Abstand gehalten.
Was wäre, wenn der andere Verkehrsteilnehmer mich anzeigt und behauptet ich wäre auch noch dicht aufgefahren? Ich meine das wäre schon eine ziemlich unmenschliche Aktion von Ihm, aber man kann ja nie wissen. Wie würdet Ihr in so einer Situation reagieren?

Vielen Dank für eure Antworten.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 22.04.2015, 20:34
Beitrag #2


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Zitat (mariusg @ 22.04.2015, 21:18) *
Wie würdet Ihr in so einer Situation reagieren?


Mich nicht verrückt machen: Lässliche Sünde, keinem was passiert - zu 99,99... % kommt da nix nach wavey.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 22.04.2015, 20:52
Beitrag #3


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eine lässliche Sünde die mit wählen der "Die Partei" bei der nächsten Bundestagswahl wieder erlassen wird.... wavey.gif
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masseur81
Beitrag 22.04.2015, 21:01
Beitrag #4


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Also das Kommunizieren mit der Beifahrerin hätte Dich noch eher in eine unschöne Situation versetzen können. Blinker links zeigt lediglich Deine Überholabsicht, macht aber keinen Druck und ist nicht mal ansatzweise nötigend.
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Heinz Wäscher
Beitrag 22.04.2015, 23:54
Beitrag #5


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Zitat (mariusg @ 22.04.2015, 21:18) *
Grenzt diese versehentliche Aktion schon an Nötigung? Ich meine es war keine Absicht und ich habe ausreichend Abstand gehalten.

Nein, zum Ankündigen der Überholabsicht dürfen agO Schall- und Leuchtzeichen gegeben werden:

Zitat
§ 16 Warnzeichen
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
  1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder
  2. wer sich oder Andere gefährdet sieht.
...

Zitat
§ 5 Überholen
...
(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden.
...


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Schorsch
Beitrag 23.04.2015, 14:40
Beitrag #6


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Zitat (Heinz Wäscher @ 23.04.2015, 00:54) *
[Nein, zum Ankündigen der Überholabsicht dürfen agO Schall- und Leuchtzeichen gegeben werden:

Mit "Leuchtzeichen ist Lichthupe gemeint und das ist ein Warnzeichen. Und Sinn des § ist m.E. auf engen Straßen zu warnen, wenn das Überholen zu gefährlich wäre, wenn der Überholte nicht darauf vorbereitet ist.
Der § wurde sicher nicht zu dem Zweck eingeführt, damit man andere von der linken Spur scheuchen kann.
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Kai R.
Beitrag 23.04.2015, 14:48
Beitrag #7


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hoffentlich hast Du bei der Abfahrt nicht auch noch ein Eichhörnchen erschreckt.

Sorgen solltest Du Dir jedenfalls keine machen.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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GM_
Beitrag 23.04.2015, 15:20
Beitrag #8


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Zitat (Schorsch @ 23.04.2015, 15:40) *
Zitat (Heinz Wäscher @ 23.04.2015, 00:54) *
[Nein, zum Ankündigen der Überholabsicht dürfen agO Schall- und Leuchtzeichen gegeben werden:

Mit "Leuchtzeichen ist Lichthupe gemeint und das ist ein Warnzeichen. Und Sinn des § ist m.E. auf engen Straßen zu warnen, wenn das Überholen zu gefährlich wäre, wenn der Überholte nicht darauf vorbereitet ist.
Der § wurde sicher nicht zu dem Zweck eingeführt, damit man andere von der linken Spur scheuchen kann.
Naja, was du so für denn Sinn der Gesetze hälst...

Hentschel sieht das anders als Schorsch:
Zitat (Hentschel)
§ 5 StVO Rdnr. 59: "Ist die Autobahn-Normalspur frei, darf der Überholende kurz zur Freigabe der Überholspur auffordern, Nichtfreigabe verletzt § 2 (BGH VR 68, 672; OLG Hamm VM 62, 58; DAR 62, 191; BayObLG VRS 62, 218. [...] Wer die Überholspur unberechtigt benutzt (§ 2), darf durch kurzes Hupen oder Blinken zum Einscheren aufgefordert werden, OLG Köln VRS 28, 287, BayObLG VRS 62, 218, BGH VR 68, 672, auch zweimal kurz und 'stoßweise', OLG Hamm VM 62, 58, DAR 1962, 191, ...


Und Janiszewski/Jagow/Burmann schreibt sogar:
Zitat (Janiszewski/Jagow/Burmann )
Wer auf der Überholbahn einem Fz folgt, das wegen seiner zu geringen Geschwindigkeit zur Rückkehr auf die rechte Fahrbahnseite verpflichtet ist, muß beim Aufrücken eines weiteren schnelleren Überholers die linke Fahrbahnseite nicht räumen, wenn er selbst beabsichtigt, daß langsame Fz an der Spitze zu überholen, sobald dieses die linke Fahrbahnseite verläßt. Der in der Mitte befindliche Fahrer kann aber in einem solchen Fall nach § 1 StVO verpflichtet sein, seine eigene Überholabsicht dem langsamen Fahrer an der Spitze gem Abs 5 anzuzeigen u ihn zum Verlassen der Überholbahn aufzufordern. Dagegen hat er die linke Fahrbahnseite zu räumen, wenn er den langsamen Vordermann nicht überholen will; denn er befindet sich dann - ebenso wie dieser - wegen seiner im Verhältnis zu den rechts Fahrenden zu geringen Überholgeschwindigkeit zu Unrecht auf der Überholspur, solange sich der Verkehr nicht zum Fahren in mehreren Kolonnen nebeneinander verdichtet hat (Bay 67, 184 = DAR 68, 166).



--------------------
Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Manhattan
Beitrag 23.04.2015, 16:00
Beitrag #9


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Das Rechtsfahrgebot gilt anscheinend nicht für PKW immer diese Schlafmützen auf links (2 Spuren) bzw. mitte (3 Spuren). Die denken auch rechts ist für LKWs reserviert und halten die rechte Spur kilometerlang frei. shutup.gif Natürlich sollte man niemand bedrängen (Nötigung!), aber ein dezenter(!) Hinweis darf schon sein. Wie soll sonst eine Schlafmütze die Überholabsicht merken, wenn man vorschriftsmäßig (Sicherheitsabstand!) fährt?

Ausgeruhte Kraftfahrer sind sehr gut, aber bitte nicht während der Fahrt schlafen, sondern bitte in der Raststätte/Hotel oder zu Hause. tongue.gif
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 23.04.2015, 17:10
Beitrag #10





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Zitat (mariusg @ 22.04.2015, 21:18) *
3-4 Sekunden

Fahrstreifenwechsel sind ja "deutlich" anzukündigen. Das 3-malige Blinken des sog. "Komfortblinkens" durch Antippen könnte da schon zu wenig sein und 3-4 Sekunden sind bestimmt nicht übermäßig lang. Wenn du außerdem während dieser Zeit auch nicht dicht aufgefahren bist, dann hast du ja gar nichts falsch gemacht.
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mariusg
Beitrag 23.04.2015, 19:47
Beitrag #11


Neuling


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Ich kann ich mich also entspannen, wenn ich die zahlreichen Antworten richtig interpretiere.
Vielen dank für eure Antworten.
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OWI2014
Beitrag 24.04.2015, 07:33
Beitrag #12


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Kann man mit vielleicht sogar als ANKÜNDING ÜBERHOLVORGANG verkaufen ;-) Leuchtet ja auch das Zeichen ^^

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Damastor
Beitrag 24.04.2015, 07:54
Beitrag #13


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Zitat (Kai R. @ 23.04.2015, 15:48) *
hoffentlich hast Du bei der Abfahrt nicht auch noch ein Eichhörnchen erschreckt.


rofl1.gif

Mal ernsthaft: Wenn das schon eine Nötigung wäre (wozu auch immer) was ist denn dann 50km mit angeschalteter NSL fahren? wavey.gif
Manch einer vergisst sogar den Blinker wieder auszuschalten - gibts da eigentlich eine Vorschrift wann er wieder zu deaktivieren ist?


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Viele Grüße!

VW CC:
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blue0711
Beitrag 24.04.2015, 08:06
Beitrag #14


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Implizit, denn er ist eben ein Fahrtrichtungsanzeiger, somit muss er aus sein, wenn er keine Fahrtrichtung anzeigt. wavey.gif


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Gruß Kai
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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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Schlepper
Beitrag 24.04.2015, 08:26
Beitrag #15


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Dann wäre aber eine Nutzung zur Ankündigung der eigenen Überholabsicht unzulässig. Die Fahrtrichtung wäre weiterhin geradeaus und nicht links.


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Etwaige Werbelinks in diesem Beitrag wurden durch die Forensoftware automatisch hinzugefügt. Ich distanziere mich davon ausdrücklich.

Internet ≠ Realität
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Nerari
Beitrag 24.04.2015, 13:51
Beitrag #16


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Zitat (Schlepper @ 24.04.2015, 09:26) *
Dann wäre aber eine Nutzung zur Ankündigung der eigenen Überholabsicht unzulässig.


Gemäß StVO ist dies eine Änderung der Fahrtrichtung wink.gif book.gif

Zitat (§ 5 StVO)
(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.


cool.gif
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Explosiv
Beitrag 25.04.2015, 07:14
Beitrag #17


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Hi
wohin scherst Du aus, wenn du schon ganz links bist?

Ich finde allerdings den linken Blinker als dezenten Hinweis, bei nächster zumutbarer Gelegenheit eins nach rechts zu wechseln, in Ordnung. Solange dabei nicht der Kofferraum des Vorausfahrenden einer intensiven Sichtkontrolle unterzogen wird.


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blue0711
Beitrag 25.04.2015, 07:34
Beitrag #18


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Zitat (Explosiv @ 25.04.2015, 08:14) *
wohin scherst Du aus, wenn du schon ganz links bist?
Von der Fahrlinie des Überholten. Da der nach rechts fährt, geht die eigene Fahrlinie dann zwar geometrisch geradeaus, aber sie weicht eben vom Überholten ab.


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Gruß Kai
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Schorsch
Beitrag 25.04.2015, 09:00
Beitrag #19


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Zitat (blue0711 @ 25.04.2015, 08:34) *
Von der Fahrlinie des Überholten. Da der nach rechts fährt, geht die eigene Fahrlinie dann zwar geometrisch geradeaus, aber sie weicht eben vom Überholten ab.

Aha, wenn vor mir jemand den Fahrstreifen wechselt, dann muss ich also jedes mal blinken. Für wie viele Fahrzeuge in der Schlange vor mir gilt das?

Mal im Ernst: Die StVO sieht Blinken und Lichthupe zur Ankündigung der Überholabsicht vor und nicht den Blinker.

Übrigens finde ich, dass es ein wesentlich größeres Ärgernis (und auch Gefahr und Ursache für Rückstaus) ist, dass sich viele all zu servil von Dränglern dazu Nötigen lassen, sich in den Sicherheitsabstand der Rechts fahrenden hinein zu drängeln.
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blue0711
Beitrag 25.04.2015, 09:21
Beitrag #20


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Ich finde es bedeutend angenehmer, wenn einer hinter mir den Blinker links rausmacht, als wenn er gleich die Lichthupe betätigt.

Ich mache das normalerweise auch in dieser Steigerung: Erst links blinken, noch mit viel Abstand, dann näher aufrücken (extra für Dich, Schorsch: mit ausreichendem Sicherheitsabstand), dann kurze Lichthupe.

Btw: Man kann den Überholvorgang auf der Autobahn nunmal nicht sklavisch mit dem auf einer Landstraße vergleichen.


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Heinz Wäscher
Beitrag 25.04.2015, 12:38
Beitrag #21


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Zitat (Schorsch @ 25.04.2015, 10:00) *
Übrigens finde ich, dass es ein wesentlich größeres Ärgernis (und auch Gefahr und Ursache für Rückstaus) ist, dass sich viele all zu servil von Dränglern dazu Nötigen lassen, sich in den Sicherheitsabstand der Rechts fahrenden hinein zu drängeln.

Man muß halt in solchen Situationen als Bedrängter souverän reagieren und den Hintermann geschickt wissen lassen das er mit seinem Vorwärtsdrang einem selbst am Allerwertesten vorbeigeht.


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GM_
Beitrag 25.04.2015, 16:00
Beitrag #22


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Zitat (blue0711 @ 25.04.2015, 10:21) *
Ich finde es bedeutend angenehmer, wenn einer hinter mir den Blinker links rausmacht, als wenn er gleich die Lichthupe betätigt.
Das wird allgemein so empfunden, kommt man direkt mit der Lichthupe dann betrachten viele das gleich als Affront, was man z.B. daran erkennt dass sie nach dem Überholen ebenfalls Lichthupe betätigen.

Direkt Lichthupe mache ich nur aus der Entfernung wenn ich mit deutlicher Geschwindigkeitsdifferenz (z.B. 220 zu 180) auf einen Linksfahrer treffe für den rechts alles frei ist. Manche fahren halt bei 180 nicht mehr rüber weil kaum noch was kommt und kucken auch nur wenig nach hinten.

Zitat (blue0711 @ 25.04.2015, 10:21) *
Ich mache das normalerweise auch in dieser Steigerung: Erst links blinken, noch mit viel Abstand, dann näher aufrücken (extra für Dich, Schorsch: mit ausreichendem Sicherheitsabstand), dann kurze Lichthupe.
Aufrücken tue ich in dem Moment wenn sich für den Vordermann die passende Lücke ergibt. Dann kann er auch abschätzen dass ich schnell vorbei bin.

Übrigens meine ich dass in irgend einem relevanten Urteil auch die Benutzung des Blinkers als zulässig erwähnt wird, das finde ich jetzt aber nicht. unsure.gif

Zitat (blue0711 @ 24.04.2015, 09:06) *
Implizit, denn er ist eben ein Fahrtrichtungsanzeiger, somit muss er aus sein, wenn er keine Fahrtrichtung anzeigt. wavey.gif
Man zeige mir den Owi-Tatbestand für Blinken ohne Fahrtrichtungs- / Fahrsteifenwechsel. rolleyes.gif

Den gibt es nicht, ergo ist auch die Benutzung des Blinkers zur Anzeige der Überholabsicht nicht zu beanstanden.


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Speck ftw
Beitrag 26.04.2015, 16:19
Beitrag #23


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Zitat
Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt 10 €


Die StVO sieht allerdings nur Fälle vor, in denen Blinken vorgeschrieben ist und explizit einen einzigen, in dem das Blinken untersagt ist (Kreisverkehr).
Bei den übrigen Fällen kann man höchstens über § 1 StVO was konstruieren. whistling.gif




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Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
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GM_
Beitrag 26.04.2015, 16:27
Beitrag #24


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Zitat
Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt 10 €
Heißt für mich aber: nicht geblinkt oder nicht wie vorgeschrieben geblinkt, also z.B. nicht frühzeitig genug.


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 05.05.2025 - 01:47