Indirektes Linksabbiegen trotz Abbiegeverbot? |
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Indirektes Linksabbiegen trotz Abbiegeverbot? |
11.03.2015, 23:28
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 11.03.2015 Mitglieds-Nr.: 75675 |
ist indirektes Abbiegen gemäß § 9 (2) StVO auch gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung (Zeichen 209 oder 214) erlaubt? MfG, Redoute |
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12.03.2015, 06:04
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 756 Beigetreten: 09.02.2014 Wohnort: Hessen Mitglieds-Nr.: 71492 |
Wie biegt man mit einem KFZ den indirekt Links ab? Erstmal Rechts über den Gehweg und dann links oder wie? ^^
Kenn das nur mit den Bike. |
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12.03.2015, 07:58
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5703 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 |
Von Kfz ist doch gar nicht die Rede.
Wenn die Blauschilder ein Linksabbiegen untersagen, ist egal, ob man das direkt oder indirekt realisieren würde. Linksabbiegen ist schlicht nicht zulässig. Gibt's da einen konkreten Fall/Bedarf? -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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12.03.2015, 08:01
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10108 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
Wie biegt man mit einem KFZ den indirekt Links ab? Kenn das nur mit den Bike. §9 (2) bezieht sich ja auf Radlinge... imho gilt ein durch Schilder-Fahrtrichtungsgebote ausgesprochenes "Abbiegeverbot" nicht für indirektes Radling-Linksabbiegen. OJ -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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12.03.2015, 08:13
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5703 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 |
Wie du selbst schreibst, geht es um Fahrtrichtungsgebote. Wie soll denn ein Linksabbiegen - egal ob direkt oder indirekt - möglich sein, wenn die Fahrtrichtung nach links ausgeschlossen ist?
-------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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12.03.2015, 08:25
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5619 Beigetreten: 15.12.2003 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 977 |
Indem man nach rechts in eine Straße abbiegt, dort wendet und dann geradeaus fährt. Wenn die Geradeausfahrt dort nicht verboten ist, ist dieses Fahrmanöver völlig legal. So umfahre ich gelegentlich auch rote Linksabbiegerampeln, wenn Abbiegen nach rechts und anschließendes Wenden möglich ist und der Querverkehr grün hat.
-------------------- Wandel dich, nicht das Klima!
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12.03.2015, 08:34
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1763 Beigetreten: 03.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72086 |
Oh ja, eine weitere Gelegenheit zur korinthenkackerichem Kümmelkornspalten!
§9 (2) : "Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen." Abschnitt 2: Vorgeschriebene Fahrtrichtungen: "Ge- oder Verbot Wer ein Fahrzeug führt, muss der vorgeschriebenen Fahrtrichtung folgen. Erläuterung Andere als die dargestellten Fahrtrichtungen werden entsprechend vorgeschrieben. Auf Anlage 2 laufende Nummer 70 wird hingewiesen." lfd. Nr. 70: Zeichen 297 Pfeilmarkierungen Ge- oder Verbot "1. Wer ein Fahrzeug führt, muss der Fahrtrichtung auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung folgen, wenn zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert sind. ..." ------------------------------------- Z214 verbietet, analog Z297, das Linksabbiegen auf der nächsten Kreuzung. Ein Überqueren der Fahrbahn hinter der Kreuzung wird von der Regelung nicht erfasst. Z209 kann man durch indirektes Abbiegen nicht umgehen, da §9 nur für Linksabbieger gilt. -------------------- Nulla poena sine lege
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12.03.2015, 09:31
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5703 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 |
@Lars:
Völlig richtig. Allerdings: Die Frage war ja nach indirektem Abbiegen als Alternative für das verbotene direkte Abbiegen. Deine Lösung wäre dann eine Alternative für das ebenfalls verbotene indirekte Abbiegen (die nebenbei auch für Kfz funktioniert). -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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12.03.2015, 09:38
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4811 Beigetreten: 04.12.2013 Wohnort: Nürnberg Mitglieds-Nr.: 70843 |
ist indirektes Abbiegen gemäß § 9 (2) StVO auch gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung (Zeichen 209 oder 214) erlaubt? Das habe ich mich an dieser Stelle auch schon oft gefragt und es dann einfach gemacht, weil alles andere völlig unverhältnismäßige Umwege bedeuten würde. |
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12.03.2015, 09:42
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
Solange man indirekt iSd StVO abbiegt, also wirklich erst nach der Kreuzung und nicht schon an deren gegenüberliegendem Rand, betreffen einen die Fahrtrichtungsgebote nicht und man darf es. Aber eben erst wie von der StVO gefordert nach der Kreuzung.
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12.03.2015, 10:38
Beitrag
#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5703 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 |
Das habe ich mich an dieser Stelle auch schon oft gefragt und es dann einfach gemacht, weil alles andere völlig unverhältnismäßige Umwege bedeuten würde. Auf der Fahrbahn oder über die Furten? @Mitleser: Das "hinter der Kreuzung" habe ich noch nie verstanden. Wo soll denn das sein? In Speichenkarussells Beispiel auf oder hinter der Fußgängerfurt (davor wäre doch noch "auf der Kreuzung")? Und auf welcher Höhe soll ich dann links queren? Wenn ich auf der Fahrbahn fahre, doch sicher links der Furt, wozu ich auf der ursprünglichen Fahrbahn erst mal quasi wenden muss, da ich mit "hinter der Kreuzung" ja schon über die Zielstraße hinausgeschossen bin. Und wieso soll ein Fahrtrichtungsgebot nicht für indirekte Abbieger gelten? Das Argument kann doch höchstens sein, dass man zunächst gebotskonform die Kreuzung passiert und nun den Regeln der neuen Straße unterliegt. Dann wärst du aber kein Abbieger (auch kein indirekter) mehr, sondern jemand, der hinter einer Kreuzung wenden und sich neu orientieren will. Ob du von dort überhaupt in die Wunschstraße fahren darfst, wird im Zweifelsfall wieder von Geboten bestimmt, die du durch deine Trickserei nicht mal zu Gesicht bekommst. -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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12.03.2015, 10:43
Beitrag
#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
Die Furt selbst gehört noch zur Kreuzung. Also müsste man erst nach der Furt die Fahrbahn queren, wenn man dem Wortlaut der StVO folgt.
Richtig, beim indirekten Abbiegen biegt man eigentlich gar nicht ab. Sondern man quert nach einer Kreuzung die bisher genutzte Fahrbahn. Daher darf man auch nur dann indirekt links abbiegen, wenn es kein Geradeausverbot gibt. Logischer (und praktischer) Schwachsinn, aber steht so in der StVO. |
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12.03.2015, 10:55
Beitrag
#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4811 Beigetreten: 04.12.2013 Wohnort: Nürnberg Mitglieds-Nr.: 70843 |
Das habe ich mich an dieser Stelle auch schon oft gefragt und es dann einfach gemacht, weil alles andere völlig unverhältnismäßige Umwege bedeuten würde. Auf der Fahrbahn oder über die Furten? @Mitleser: Das "hinter der Kreuzung" habe ich noch nie verstanden. Wo soll denn das sein? In Speichenkarussells Beispiel auf oder hinter der Fußgängerfurt (davor wäre doch noch "auf der Kreuzung")? In dem Fall kann man nicht über die Furt und gleichzeitig legal indirekt links abbiegen, weil die Furtmarkierung (im Bild von rechts nach links) es nicht ermöglicht, den Radweg zur Fußgängerampel hin zu verlassen. Ich fahre vom Radweg in die Kreuzung ein und stelle mich dann links neben der Furt an der im Kreuzungsbereich gestrichelt fortlaufenden Markierung des rechten Fahrbahnrandes auf, etwa in Verlängerung des rechten Fahrbahnrandes der kreuzenden Straße. Führe ich weiter bis zum anderen Straßenrand, könnte ich nur als Fußgänger weiter und würde nicht (direkt) auf den weiterführenden Radweg gelangen. Das ist nicht im engsten Sinne der Auslegung ein indirektes Abbiegen, aber das Vernünftigste, was ich für einen Radfahrer an dieser Stelle erkennen kann. Logischer (und praktischer) Schwachsinn, aber steht so in der StVO. Eben! Als Radfahrer ist man da einfach gefordert, eine pragmatische Lösung zu finden, die mutmaßlich ungefähr der Absicht der StVO entspricht und keinen gefährdet (weder einen selbst noch andere). |
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12.03.2015, 11:04
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5703 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 |
Die Furt selbst gehört noch zur Kreuzung. Also müsste man erst nach der Furt die Fahrbahn queren, wenn man dem Wortlaut der StVO folgt. Also im Beispiel rechts der Fußgängerfurt die Fahrbahn bis zur Mittelinsel queren, dann als Geisterfahrer zurück wieder die Furt queren und um die Spitze der Mittelinsel herum die Gegenfahrbahn queren. Gut, dass es eine sichere Alternative zum direkten Abbiegen gibt. Im Ernst: Genau aus diesem Grund hinterfrage ich ja, was mit "hinter" wirklich gemeint ist. Zitat Daher darf man auch nur dann indirekt links abbiegen, wenn es kein Geradeausverbot gibt. Wo steht das bitte? @Speichenkarussell: Deinen pragmatischen Ansatz halte ich auch für die einzig realistische (und im Zweifelsfall sogar beabsichtigte) Lösung. Dass eine wörtliche Auslegung der StVO hier wie gezeigt zu absurden Lösungen führt, ist ein weiteres Argument dafür, dass man nicht noch weitere logische Schlussfolgerungen wie "indirektes Linksabbiegen gilt nicht als Linksabbiegen, weil man die Kreuzung geradeaus verlässt" aus ihr ableiten kann. Es bleibt schlicht ein Linksabbiegen (mit allen Voraussetzungen und Konsequenzen), das nur über eine virtuelle (nicht markierte) Führung geleitet wird. Die irritierende Beschreibung in der StVO für das indirekte Linksabbiegen ist im Grunde nur ein weiterer Beleg, dass auch hier eine Lösung für den nicht integrierten Radverkehr gesucht wurde, die aber nicht "sauber" in der Verkehrsflächenlogik abbildbar ist, so dass es auch keine wasserdichte Beschreibung geben konnte. Sollen doch die Radler draus machen, was sie wollen. Tun sie ja eh ständig. -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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12.03.2015, 11:17
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Hier darf man nicht links abbiegen
Dennoch kann der Radler (Blick aus der rechten Seitenstraße) geradeaus und sich hier an der Radler-Haltlinie aufstellen und auf Grün warten. Das wäre indirektes Links abbiegen. Für KFZ ist hier ein Tip wobei sich keiner daran hält, sonder gleich rechts abbiegt und wendet. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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12.03.2015, 11:23
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#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
Die Furt selbst gehört noch zur Kreuzung. Also müsste man erst nach der Furt die Fahrbahn queren, wenn man dem Wortlaut der StVO folgt. Also im Beispiel rechts der Fußgängerfurt die Fahrbahn bis zur Mittelinsel queren, dann als Geisterfahrer zurück wieder die Furt queren und um die Spitze der Mittelinsel herum die Gegenfahrbahn queren. Du passierst die Kreuzung vom Spittlertorgraben kommend komplett bis Du im Westentorgraben bist. Auf dem Westentorgraben querst Du die Fahrbahn - und zwar außerhalb des Kreuzungsbereiches und somit rechts neben der Fußgängerfurt. Anschließend kannst Du rechts in den Kontumazgarten abbiegen. Ist so nicht gemeint und idiotisch. Aber die Konsequenz wenn man sich das hinter der Kreuzung der StVO vergegenwärtigt. Zitat Daher darf man auch nur dann indirekt links abbiegen, wenn es kein Geradeausverbot gibt. Wo steht das bitte? Toll! |
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12.03.2015, 11:30
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#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4811 Beigetreten: 04.12.2013 Wohnort: Nürnberg Mitglieds-Nr.: 70843 |
Du passierst die Kreuzung vom Spittlertorgraben kommend komplett bis Du im West Ähm, ja. Also rechts neben der Fußgängerfurt hopple ich dann mit dem Fahrrad über die Schienen und die begrünte Verkehrsinsel. Und dann? Überfahre ich den Gehweg (verboten) oder stelle ich mich vor der Haltlinie auf die Gegenfahrbahn, um dann rechts abzubiegen (aber nach welcher Ampel richte ich mich)? Ich stelle mich ungefähr hier auf. Da geht es geradeaus über die Kreuzung und direkt auf den weiterführenden Radweg. Man sollte nur wissen, dass die einschlägige Fahrbahnampel (hinter mir) erst kurz nach den Fußgängerampeln grün wird. |
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12.03.2015, 11:32
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#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
Ich habe nie behauptet, dass ich auf diese Art indirekt Abbiegen würde. [Ich kann mich auch nicht erinnern, wann ich das letzte Mal indirekt abgebogen wäre.]
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12.03.2015, 11:39
Beitrag
#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5703 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 |
Auf dem Westentorgraben querst Du die Fahrbahn - und zwar außerhalb des Kreuzungsbereiches und somit rechts neben der Fußgängerfurt. Im Treppengang über die begrünte Mittelinsel? Die liegt doch dann genau in meiner Bahn! Zitat Wenn Du Dich erst nach dem Passieren der Kreuzung nach links orientierst, dann fährst Du zuvor gerade über die Kreuzung. Das ist technisch schon klar. Aber erstens ist noch offen, wie das "hinter" wirklich zu lesen ist und zweitens ist das indirekte Abbiegen ja nur ein spezieller Schwenk zum Abbiegen, der nicht als Geradeausfahren zu werten ist. Jedenfalls sehe ich nicht, wie das aus der StVO abzuleiten wäre. -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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12.03.2015, 11:42
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
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12.03.2015, 11:43
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5703 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 |
Dennoch kann der Radler (Blick aus der rechten Seitenstraße) geradeaus und sich hier an der Radler-Haltlinie aufstellen und auf Grün warten. Das wäre indirektes Links abbiegen. Das ist reine Definitionssache. Es ist jedenfalls kein Abbiegen nach § 9(2), Satz 1+2. Hier liegt einfach ein zweifaches, getrenntes Abbiegen vor, da du ja selbst schreibst, dass beide Ampeln beachtet werden. Damit ist es nicht mehr ein durchgehender Abbiegevorgang. -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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12.03.2015, 11:47
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#22
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1763 Beigetreten: 03.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72086 |
Das "hinter der Kreuzung" habe ich noch nie verstanden. Wo soll denn das sein? Auch hier weiß die StVO Rat:§37: "Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass, wer links abbiegt, die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen kann." Wenn also ein solcher Pfeil vorhanden ist, darf man auf dessen Höhe links abbiegen. Wenn ich die Anbringung des grünen Pfeillichtzeichens bei den Kreuzungen die ich kenne als Maßstab nehme, so scheint für StVBs die Kreuzung hinter der Schnittfäche der kreuzenden Fahrbahnen zu ende zu sein. Dafür spricht auch, dass Radler und Füßler auf Rad-Gehwegen an den Fahrbahnampeln vorbeifahren dürfen. Wären die Schnittfächen der Rad- oder Gehwege Teil der Kreuzung, müsste auch vor diesen Flächen gewartet werden. Das würde dazu führen würde, dass viele Bettelampeln nicht mehr StVO-konform erreicht werden könnten. Die Rechtsprechung hat dazu auch den Begriff des Schutzbereiches einer Ampel eingeführt. Aber mit dem kenne ich nicht viel mehrals den Namen. -------------------- Nulla poena sine lege
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12.03.2015, 11:51
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
Klingt nachvollziehbar. Bis zum letzten Satz. Denn zum Schutzbereich einer Kreuzung gehören auch die Fußgängerfurten.
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12.03.2015, 11:51
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5703 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 |
Warum nicht, wenn Du zuvor die Kreuzung vollständig [anders kann ich hinter nicht interpretieren] 'Gerade aus' passieren musst? Mich darfst du nicht fragen, wie das "hinter" zu interpretieren ist! Den von dir formulierten Ausschluss kann man natürlich konstruieren. Dann aber konsequenterweise auch weitere, z.B.: wenn in der Straße das Wenden verboten ist, kann man ebenfalls nicht indirekt abbiegen, weil man ja hinter(!) der Kreuzung wenden muss, um überhaupt zur Kreuzung zurück zu gelangen. -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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12.03.2015, 11:54
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
Das Wendeverbot des Vz 272 erstreckt sich ebenfalls nur auf die nachfolgende Kreuzung. Die man aber nach meiner wortwörtlichen Lesart der StVO bereits überwunden haben muss.
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12.03.2015, 12:03
Beitrag
#26
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5703 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 |
Dafür spricht auch, dass Radler und Füßler auf Rad-Gehwegen an den Fahrbahnampeln vorbeifahren dürfen. Vorsicht! Du meinst zwar das Richtige und schreibst zu recht "vorbeifahren" (meinetwegen auch für Füßler). Das gilt aber nicht mehr beim Überqueren für die Furten, wie Mitleser schon richtig betont hat! Das Wendeverbot des Vz 272 erstreckt sich ebenfalls nur auf die nachfolgende Kreuzung. Ich meinte jetzt nicht das Beispiel, sondern ein Wendeverbot, das unmittelbar mit Beginn der Straße (hinter der Kreuzung) gilt. -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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12.03.2015, 12:04
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1763 Beigetreten: 03.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72086 |
Klingt nachvollziehbar. Bis zum letzten Satz. Denn zum Schutzbereich einer Kreuzung gehören auch die Fußgängerfurten. Warum gehören nur die Schnittflächen von Rad- und Gehwegen mit der Fahrbahn zu dem Schutzbereich der Kreuzung, aber nicht die Schnittflächen von Rad- oder Gehwegen? -------------------- Nulla poena sine lege
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12.03.2015, 12:12
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
Das hat so noch ein Gericht durchentschieden. Aber wahrscheinlich würde man da einen wenig nachvollziehbaren Ausweg finden.
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12.03.2015, 12:17
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1763 Beigetreten: 03.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72086 |
Dafür spricht auch, dass Radler und Füßler auf Rad-Gehwegen an den Fahrbahnampeln vorbeifahren dürfen. Vorsicht! Du meinst zwar das Richtige und schreibst zu recht "vorbeifahren" (meinetwegen auch für Füßler). Das gilt aber nicht mehr beim Überqueren für die Furten, wie Mitleser schon richtig betont hat Diese Furten können aber auch eine ampelgeregelte Querung der Fahrbahn ausserhalb der Kreuzung sein. An dieser Stelle ist die verlängerte Linie des Hochbordweges Niemandsland und die Furten sind ausserhalb der Kreuzungsbereiches der beiden Straßen... Kann man das nicht als eigenständigen Schutzbereich der ausserhalb der Kreuzung gelegenen Rad-Füßgängerampel sehen? @Mitleser Nach kurzem Überfliegen, scheinen sich die Urteile auf vorgelagerte Furten zu beziehen. Kann man daraus Schlüsse auf nachgelagerte Furten ziehen? Uns interessiert ja, wann die Kreuzung aufhört. Kann ich dann meine StVB hier ärgern, indem ich darauf bestehe, dass der einfeldige Lichtzeichengebe mit grünem Pfeilr hinter der Furt angebracht werden muss -------------------- Nulla poena sine lege
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12.03.2015, 12:32
Beitrag
#30
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4350 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2294 |
Das Wendeverbot des Vz 272 erstreckt sich ebenfalls nur auf die nachfolgende Kreuzung. Ich meinte jetzt nicht das Beispiel, sondern ein Wendeverbot, das unmittelbar mit Beginn der Straße (hinter der Kreuzung) gilt. Und wie sieht so ein Wendeverbot aus? Gibt es dafür ein Verkehrszeichen das ich nicht kenne? Wenn Zeichen 272 an einer Kreuzung hängt verbietet mir erst mal nichts hinter der Kreuzung zu wenden. Das einzige was ein Wendeverbot begründen würde, wäre m.E. nach Zeichen 295. Und das verbietet Wenden nur "nebenbei". -------------------- Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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12.03.2015, 12:49
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5703 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 |
Warum gehören nur die Schnittflächen von Rad- und Gehwegen mit der Fahrbahn zu dem Schutzbereich der Kreuzung, aber nicht die Schnittflächen von Rad- oder Gehwegen? "Schnittflächen von Rad- oder Gehwegen" womit? Meinst du "Schnittflächen" zwischen Rad- und Gehwegen (also z.B. Fußgängerfurt über Radweg)? Die zählen normalerweise zum Schutzbereich! Wenn Zeichen 272 an einer Kreuzung hängt verbietet mir erst mal nichts hinter der Kreuzung zu wenden. Wo verbietet dir ein Z 272, das am Anfang einer Straße (also direkt hinter einer Kreuzung) angebracht ist, das Wenden? -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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12.03.2015, 12:53
Beitrag
#32
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
Warum gehören nur die Schnittflächen von Rad- und Gehwegen mit der Fahrbahn zu dem Schutzbereich der Kreuzung, aber nicht die Schnittflächen von Rad- oder Gehwegen? "Schnittflächen von Rad- oder Gehwegen" womit? Meinst du "Schnittflächen" zwischen Rad- und Gehwegen (also z.B. Fußgängerfurt über Radweg)? Aus dem "hier" kann man ableiten, dass es kein Streckenverbot ist. |
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12.03.2015, 13:02
Beitrag
#33
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 11.03.2015 Mitglieds-Nr.: 75675 |
Vielen Dank für die lebhafte Diskussion! Ich habe mir schon gedacht, dass es keine einvernehmliche Meinung zum Thema gibt, und anscheinend auch keine Entscheidungen dazu.
Bei meiner Frage hatte ich den Bonner Bertha-von-Suttner Platz im Kopf, von der Rheinbrücke kommend: Ich habe eine Reihe von Beschilderungsmängeln beim neuen Fahrrad-Knotenpunktsystem (die rote 1 im ersten Bild) an die Stadt Bonn geschickt und dabei sind mir diese Wegweiser nach links aufgefallen. Meiner Meinung ist hier links abbiegen für Ortsunkundige, an die sich die Schilder richten, nicht zumutbar. Üblich ist, dass man auf dem Streifen bleibt bis hinter der Fußgängerinsel, dann rechts gegen die wartenden Fahrzeuge über die Fußgängerfurt hinweg schwenkt und sich im Aufstellbereich für Fahrräder positioniert. Dieser Aufstellbereich wurde beim dritten Foto vom Linienbus in Beschlag genommen, was regelmäßig vorkommt. Die rechte Fahrspur dort ist für Linienbusse und Fahrräder reserviert. Lt. StVO müsste man wohl eher, falls es überhaupt erlaubt ist, links der Fußgängerfurt auf dem Fahrradstreifen bleiben oder könnte maximal die 20 cm zwischen Streifen und Furt in Beschlag nehmen. Was ist richtig? Redoute |
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12.03.2015, 13:04
Beitrag
#34
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4350 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2294 |
Wo verbietet dir ein Z 272, das am Anfang einer Straße (also direkt hinter einer Kreuzung) angebracht ist, das Wenden? Im Zweifel gar nicht. Wie Mitleser sagt bedeutet das Schild das "hier" das wenden verboten ist. Somit ist es "da" (10m weiter) nicht mehr verboten. Das Schild macht meiner Meinung nach nur Sinn an Kreuzungen, anderswo ist es gar nicht genau genug um rechtliche Folgen zu haben. Ich würde nicht auf die Idee kommen, ein einsam hängedes Z272 so zu interpretieren, dass es für die gesamte Strecken gelten soll. Wie würdest du es denn wieder aufheben? Mir ist übrigens auch keine solche Stelle bekannt. -------------------- Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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12.03.2015, 13:07
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#35
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5703 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 |
Uns interessiert ja, wann die Kreuzung aufhört. Der Begriff "Kreuzung" wird mE selbst innerhalb der StVO nicht konsistent verwendet: Zitat (§ 25) Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, sind dort vorhandene Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen. "An" statt "auf": Furten gehören also nicht zur Kreuzung. Man darf die Präpositionen in der StVO offensichtlich nicht so ernst nehmen. Weil "Kreuzung" und "Kreuzungsbereich" aber immer noch nicht ausreichen, wurde auch noch der "Schutzbereich" erfunden. Kommt aber weder in der StVO vor, noch kenne ich eine Definition (was er bedeutet, ja, aber nicht, wie er sich eindeutig bemisst!). Je nach dem, wie genau man nun "Kreuzung" definiert, könnte im Einzelfall deren Schutzbereich kleiner oder auch größer als die eigentliche Kreuzung sein. Will mir ernsthaft noch jemand logisch ableiten, wo genau "hinter der Kreuzung" ist? Pragmatisch habe ich ja kein Problem damit. -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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12.03.2015, 13:12
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#36
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
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12.03.2015, 13:14
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#37
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5703 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 |
Aus dem "hier" kann man ableiten, dass es kein Streckenverbot ist. Was die Frage aber nicht beantwortet. "Hier" (also direkt hinter der Kreuzung) ist doch wohl mindestens die Stelle, wo ich wenden müsste, um meinen Abbiegevorgang zu beenden. -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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12.03.2015, 13:18
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#38
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
Nur dass Du Dich nicht über den Falschen ärgerst:
Dieser Aufstellbereich wurde beim dritten Foto vom Linienbus in Beschlag genommen, was regelmäßig vorkommt. Der Bus darf auf dem blauen Bereich warten bzw. bei roter Ampel dahin vorfahren.Was ist richtig? Redoute Sich an die Vz 209 ff. halten. Aber darauf wolltest Du bestimmt nicht hinaus. |
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12.03.2015, 13:28
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#39
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5703 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 |
Gleisanlagen querst Du auch an einem Bahnübergang. Das wollte ich damit auch sagen (war wohl nur zu indirekt): "An" ist hier nicht im Sinne von "daneben" gemeint, und die Furten "an" einer Kreuzung gehören natürlich auch zu ihr. Analog interpretiere ich das "hinter" eben auch nicht in geometrischer Relation zum Schutzbereich, Fahrbahnschnittpunkten oder anderen Konstrukten, sondern einfach als "gerade weit genug, um dem Fahrbahnverkehr einigermaßen aus dem Weg zu sein". -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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12.03.2015, 13:29
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#40
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4811 Beigetreten: 04.12.2013 Wohnort: Nürnberg Mitglieds-Nr.: 70843 |
Üblich ist, dass man auf dem Streifen bleibt bis hinter der Fußgängerinsel, dann rechts gegen die wartenden Fahrzeuge über die Fußgängerfurt hinweg schwenkt und sich im Aufstellbereich für Fahrräder positioniert. Das habe ich jetzt nicht richtig verstanden. Wie kommt man von dem gezeigten Radweg in den Aufstellbereich der von rechts einmündenden/kreuzenden Straße? Fährst Du da entgegen der Fahrtrichtung in diesen Teil der Straße ein? Das hielte ich für wahnsinnig und nicht praxistauglich, ganz abgesehen davon, dass es nicht erlaubt sein kann. Aber es wäre wirklich mal eine schöne Frage an die, die den Radweg Route 1 geplant haben. Wie biegt man hier links ab, wo es doch verboten ist? Was ich hier praktisch machen würde: am Ende der Fahrradfurt nach rechts aus dieser ausschwenken (links ist ja unmittelbar Fahrbahn der Bertha-von-Suttner-Straße) und dann mit Fahrtrichtung Bonngasse (hoffe, ich habe da die richtige Kreuzung erkannt) aufstellen, um mit dem Verkehr aus der Kölnstraße die Kreuzung zu queren, wenn hier grün ist. Das Problem ist dann vor allem, die Ampelphase im eigenen Rücken zu erkennen. Wenn man das nicht zum ersten Mal macht, ist es meist anhand der Fußgängerampel abzuschätzen. Für auswärtige Radler, Touristen etc. ist das natürlich sinnlos. EDIT: Autsch. War wohl doch eine Kreuzung früher gemeint. Da sehe ich aber grundsätzlich das gleiche Problem. |
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12.03.2015, 13:42
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#41
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 11.03.2015 Mitglieds-Nr.: 75675 |
Fährst Du da entgegen der Fahrtrichtung in diesen Teil der Straße ein? Das hielte ich für wahnsinnig und nicht praxistauglich, ganz abgesehen davon, dass es nicht erlaubt sein kann. Genau das. Habe ich selbst schon so gemacht, und die einzige Linksabbiegerin während meiner Fotosession heute morgen ebenso. Alternativ wird bereits früher rechts ausgeschert und die Fußgängerfurt/Insel genutzt, um den Aufstellbereich zu erreichen. Nur dass Du Dich nicht über den Falschen ärgerst: Der Bus darf auf dem blauen Bereich warten bzw. bei roter Ampel dahin vorfahren. Ich sehe dort versetzte Haltelinien, sodass die vordere nur für Fahrräder gilt und die hintere für den Rest. Willst du darauf hinaus, dass die Markierungen rechtlich nicht wirksam sind? |
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12.03.2015, 13:43
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#42
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5703 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 |
Lt. StVO müsste man wohl eher, falls es überhaupt erlaubt ist, links der Fußgängerfurt auf dem Fahrradstreifen bleiben oder könnte maximal die 20 cm zwischen Streifen und Furt in Beschlag nehmen. Was ist richtig? Mit Z.209 bin ich bei Mitleser, der hier überraschenderweise wohl auch das indirekte Linksabbiegen für unzulässig hält. Ohne Z.209 sind wir wieder bei meiner Standardkritik: Die StVO gibt keine klare Lösung für die Warteposition vor, erlaubt aber grundsätzlich diese Variante und ich würde auch die 20 cm Zwischenraum anvisieren. -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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12.03.2015, 13:53
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#43
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 11.03.2015 Mitglieds-Nr.: 75675 |
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12.03.2015, 13:54
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#44
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4811 Beigetreten: 04.12.2013 Wohnort: Nürnberg Mitglieds-Nr.: 70843 |
Fährst Du da entgegen der Fahrtrichtung in diesen Teil der Straße ein? Das hielte ich für wahnsinnig und nicht praxistauglich, ganz abgesehen davon, dass es nicht erlaubt sein kann. Genau das. Habe ich selbst schon so gemacht, und die einzige Linksabbiegerin während meiner Fotosession heute morgen ebenso. Alternativ wird bereits früher rechts ausgeschert und die Fußgängerfurt/Insel genutzt, um den Aufstellbereich zu erreichen.Mit dem Fahrrad entgegen der vorgesehenen Fahrtrichtung einbiegen, bis zum Aufstellbereich einfahren, wenden, aufstellen und auf Lichtzeichen warten? Das würde mir nicht im Traum einfallen, schon gar nicht wenn ich die Schaltzeiten der LSA nicht sehr genau kenne. Das kann m.E. so weder gewollt noch zulässig sein. |
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12.03.2015, 13:56
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#45
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
Nur dass Du Dich nicht über den Falschen ärgerst: Der Bus darf auf dem blauen Bereich warten bzw. bei roter Ampel dahin vorfahren. Ich sehe dort versetzte Haltelinien, sodass die vordere nur für Fahrräder gilt und die hintere für den Rest. Willst du darauf hinaus, dass die Markierungen rechtlich nicht wirksam sind? Der StVO ist auch eine Differenzierung nach Fahrzeugarten bei den Bodenmarkierungen fremd. Deswegen gelten beide Linien für alle VT gleicher Maßen. Und somit ist die zu erst erreichte Linie gegenstandslos und die Linie unmittelbar an der Ampel gilt für Jedermann. |
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12.03.2015, 14:01
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#46
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 |
Welche der Lichtzeichen kann man denn beim indirekten Linksabbiegen vom eigenen Standort erkennen wenn man sein Rad vor dem indirekten Abbiegen um 90° umpositioniert hat?
-------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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12.03.2015, 14:04
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#47
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
Muah, gibt es den Schilderbaum dort noch?
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12.03.2015, 14:17
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#48
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 |
Und weiter hinten sollen Rad Fahrende trotz Pfeilen hier geradeaus fahren.
Und wieso sind da Haltverbote mit Zeichen 283 bzw. 286 ausgeschildert? Die Fahrbahnmarkierungen verbieten es bereits dort zu halten -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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12.03.2015, 14:23
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#49
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
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12.03.2015, 14:28
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#50
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4811 Beigetreten: 04.12.2013 Wohnort: Nürnberg Mitglieds-Nr.: 70843 |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 06.05.2024 - 14:36 |