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#1
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 09.01.2008 Mitglieds-Nr.: 39384 ![]() |
vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen: In unserer Firma wird gerade überlegt ob einmal im Jahr ein LKW (7,49t) gemietet werden soll um unser Technisches Equipment (Computertechnik) auf eine Veranstaltung von München nach Frankfurt zu karren. Nach der Veranstaltung wird das Equipment wieder abgebaut und soll wieder zurückgefahren werden. Der Fahrer ist in keinster Weise häuptsächlich als Fahrer tätig, sondern nur das eine Mal im Jahr. Ich hab jetzt versucht über die BAG-Seite rauszufinden, ob wir dann für den Miet-LKW eine Fahrerkarte brauchen oder nicht, aber ich bin noch nicht wirklich schlauer geworden. Handwerkerregelung fällt ja aus, wegen der zu großen Entfernung. Sehe ich das also richtig, dass der Fahrer auf jeden Fall eine Fahrerkarte benötigt? Schon mal vielen Dank für Tips und viele Grüße, Koffeinfrei |
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#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1332 Beigetreten: 25.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42244 ![]() |
Ich schätze, Fahrerkarte auf jeden Fall, weil der Miet-LKW ja wohl neueren Datums ist und deshalb nicht mehr mit Fahrtenschreiber ausgerüstet. Strittig dürfte die Berufskraftfahrerausbildung sein. Ich meine, die braucht man nicht, wenn man sich bei einer Kontrolle nicht ganz dumm anstellt. Der Transport von Computerequipement kann doch auch rein privat sein
![]() Aber ich bin sicher, hier kommen auch gegenteilige Meinungen... Das könnte eine langer Thread werden ![]() Schon mal Bier kalt stellen und PopCorn besorgen ![]() -------------------- |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
In unserer Firma wird gerade überlegt ob einmal im Jahr ein LKW (7,49t) gemietet werden soll um unser Technisches Equipment (Computertechnik) auf eine Veranstaltung von München nach Frankfurt zu karren. Was sagt denn die KFZ-Vermietung dazu? -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6463 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 ![]() |
1. gewerblicher Transport, Werksverkehr, also keine GÜKG Genehmigung notwendig
2. Frachtpapiere notwendig, ( auch als Eigentumsnachweis ) keiner zieht mit einem LKW voll PC um, Umzug ist erkennbar damit 3. Unternehmenskarte notwendig, Unternehmen muss sich um digitalen Kontrollgerät anmelden ! 4. Fahrerkarte notwendig, da gewerblicher Transport wäre es 5. nicht sinnvoller einen externen Spediteur zu beauftragen ? der sollte eigentlich eine Güterschadenhaftpflicht haben, hatt alles was nach FAhrpersonalvorschriften notwendig ist usw. Das einzige was Ihr Euch überlegen solltet, ob Ihr einen richtigen hiesigen Spediteur beauftragt ( Referenzen ) oder einfach nur billig, billig, billig mit der "Polensprinterklasse" fahrt, hier ist Überladung, fehlende Kontrollierbarkeit der Lenk und RUHEZEITEN die Regel ! Es dabei kann teilweise von Übermüdung bzw. von Verspätung durch Überladung ausgegangen werden ich sachs mal so, ich hatte die letzten Wochen KEINEN Ductao, Peugeot, Citroen o.ä. mit verlängertem Rahmen, großer Pritsche und Topsleeper in den Fingern, der nicht wenigstens 10 %Überladen war und stehen bleiben musst -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15885 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
Die Vermieter haben doch mittlerweile auch großvolumige 3,5-Tonner, vielleicht geht statt einem 7,5er zwei davon.
"Handwerker" wegen Quali müßten sie auf jeden Fall sein, die Computer sind keine Ware sondern ihr "Werkzeug" und sie "handwerken" am Zielort damit rum. Ich verstehe übrigens nicht daß die großen Vermietungen keine Tachoscheibenautos für solche Fälle die sicher nicht selten sind behalten haben und am Leben halten und die kosten dann doppelt. ![]() Hier hat der Gesetzgeber natürlich auch voll gepennt, es kann ja nicht wirklich in seinem Sinne gewesen sein daß das ganze Brimborium mit Fahrer- und Unternehmerkarten und in anderen Fällen womöglich noch Quali für Sachen einmal im Jahr verlangt wird. Man kann natürlich immer auch eine Spedition fahren lassen, hier wäre wegen der händischen Laderei von viel "Kleinkram" wohl eine Möbelspedition erste Wahl, aber manchmal will man seine Sachen auch nicht aus der Hand geben und man muß ja in vielen Fällen (wie hier) schließlich auch noch selbst hinkommen was bei Eigentransport dann sehr elegant "automatisch" geschieht. -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2138 Beigetreten: 30.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15686 ![]() |
Diesem Vorschlag:
wäre es 5. nicht sinnvoller einen externen Spediteur zu beauftragen ? kann ich nur zustimmen, alles andere wäre verbranntes Geld. -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer /Diverse. |
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21967 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Ich verstehe übrigens nicht daß die großen Vermietungen keine Tachoscheibenautos für solche Fälle die sicher nicht selten sind behalten haben und am Leben halten und die kosten dann doppelt. ![]() Das wäre vielleicht vor 5 Jahren ne Marktlücke gewesen, aber mittlerweile dürften sich Tachoscheiben-Lkw schon fast ein H-Kennzeichen verdient haben... ![]() Selbst mein fast 8 Jahre alter Vito - der mit rund 35.000 km per anno immer noch mehr rumsteht als zu fahren - knabbert schon allmähich an der 300.000-Marke, und ein Leih-Lkw von vor 2007 dürfte längst die Million überschritten haben. Sollte Hertz dagegen solche Dinosaurier besitzen, die NUR für solche Notfälle vorgehalten werden, dann dürfte es mit der doppelten Miete nicht getan sein. ![]() Ich kann verstehen, dass die Firma ihre teuren Computer (ungeachtet der Speditions-Kosten) lieber selbst fahren möchte. Und ich erkenne nicht wirklich, wo dabei das Problem liegen soll: Das teure am Digi sind nicht die Fahrer- und die Unternehmenskarte, sondern - das Digi selbst - und die Auslese- und Auswete-Hard&Software. Das Digi selbst ist im Leih-Lkw schon drinne, und für das Auslesen gibt es Dienstleister. DIe Veranstaltung, um die es geht, ist jetzt kein überraschender EInzelfall, sondern sie findet laut Eröffnungspost einmal jährlich statt. Sie könnt also jedesmal ähnlich überrschend wie Weihnachten - aber ich weiß aus Erfahrung: Auch DAS Problem lässt sich in den Griff kriegen... ![]() Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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Beitrag
#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15885 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
Selbst mein fast 8 Jahre alter Vito - der mit rund 35.000 km per anno immer noch mehr rumsteht als zu fahren - knabbert schon allmähich an der 300.000-Marke, und ein Leih-Lkw von vor 2007 dürfte längst die Million überschritten haben. Na und, mit drittem viertem Motor und wenn's sein muß zweitem Führerhaus und/oder Koffer/Pritsche sind beim Lkw auch deren mehrere kein Problem. Reisebusse die kurz vor der H-Nummer stehen sollten noch so einige im aktiven Dienst rumfahren, die letzten Tachoscheiben-Lkws brauchen da noch etwas länger hin, gut 21 Jahre. Vielleicht beschaffe ich mir mal so ein "Liebchen" ![]() - das Digi selbst "Das Ana" (Jugoslawin? Spanierin? ![]() Ich hätte übrigens auch schlicht und einfach keine Lust für ein Ereignis einmal im Jahr "registrierter Fahrerkarten-Fahrer" zu sein und mich damit allgemein verstärkter staatlicher Überwachung auszusetzen. Für solche Fälle wäre doch eine unbürokratische Lösung, z. B. daß dann ein Ausdruck genügt, sinnvoll. -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
OT!: Seit Mai 2001 im Dienst (jetzt nicht mehr) und nur Nullen auf dem Tacho
Gut gepflegt halten solche FZe schon ![]() ![]() Klar können die Rechner Handwerkszeug sein, das kann man soweit nachvollziehen. Nur: Wo geht es denn hin, so einmal im Jahr? Ist das eine Messe? Was ist wenn da auch Rechner z.T. verkauft werden? Ist das dann immer noch rein Handwerktszeug? ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 ![]() |
Aus dem Anwendungshinweis des BAG (S. 35):
"Wenn die Fahrt durch Personen durchgeführt wird, die auch mit der Erstellung, dem Auf- und Abbau der Messe-stände bzw. Veranstaltungstechnik als Fachhandwerker (Schreiner, Tischler, Beleuchter, Tontechniker etc.) be-traut sind, kommt eine Freistellung nach § 1 Abs. 2 Nr. 5 BKrFQG in Betracht, sofern die Fahrtätigkeit nicht die Hauptbeschäftigung darstellt. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn zusätzlich Servicedienstleistungen (z.B. Betreuung oder technische Begleitung des Messestandes) erbracht werden." -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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Beitrag
#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2138 Beigetreten: 30.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15686 ![]() |
Die Freistellung nach § 1 Abs. 2 Nr. 5 BKrFQG ist ja unstrittig, die Frage Fahrerkarte Ja / Nein beantwortet dies aber nicht, ich persönlich würde sie nach meinem Wissensstand mit Ja beantworten und die Unternehmenskarte noch hinzufügen.
-------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer /Diverse. |
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Beitrag
#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21967 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Die Erfordernis einer Lenkzeitüberwachung halte ich für unstrittig:
- Es ist keine Privatfahrt; - bei einer zGM von mehr als 3,5 t und einer Fahrstrecke München-Frankfurt KANN die Handwerker-Regelung gar nicht mehr greifen; - die anderen Ausnahmen greifen ebenfalls nicht. Da bleiben zum Selbstfahren nur zwei legale Möglichkeiten: - Einen Lkw mit Papierscheiben-Kontrollgerät benutzen; - Fahrerkarte zum Fahren und Unternehmenskarte zum Einrichten und Auslesen benutzen. Ich hätte übrigens auch schlicht und einfach keine Lust für ein Ereignis einmal im Jahr "registrierter Fahrerkarten-Fahrer" zu sein und mich damit allgemein verstärkter staatlicher Überwachung auszusetzen. Ich habe bekanntlich ne Fahrerkarte. Das einzige, was ich dafür tun musste war, meinen alten grauen "Dreier" in einen "C1E" umschreiben zu lassen und die Karte abzuholen. Die Fahrerkarte liegt bei mir nur dann im Schacht, wenn sie zwingend vorgeschrieben ist. Worin besteht dann die "verstärkte staatliche Überwachung"? ![]() Zitat Für solche Fälle wäre doch eine unbürokratische Lösung, z. B. daß dann ein Ausdruck genügt, sinnvoll. Auch ich fände es manchmal ganz praktisch, wenn in "Ausnahmefällen" ein Fahren ohne Fahrerkarte erlaubt wäre - nämlich immer dann, wenn ich einen Beifahrer habe, der zwar mindestens einen "BE", aber keine Fahrerkarte hat. Dann stinkt es mir schon, dass ich die ganze Tour allein fahren muss und mich nicht ablösen lassen darf. Noch paradoxer ist es, dass in so einem Falle eine deftige Lenkzeitüberschreitung meinerseits billiger ist als den Beifahrer ohne Karte fahren zu lassen... ![]() Nur: Es lassen sich zu JEDER Vorschrift unsinnige Grenzfälle finden. Wenn der Gesetzgeber DIE auch noch alle einzeln gesetzlich versorgen und befriedigend lösen wollte käme er zu nichts anderem mehr (wobei DAS manchmal auch kein Fehler wäre...). Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#13
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 09.01.2008 Mitglieds-Nr.: 39384 ![]() |
So nochmal von mir, vielen Dank, eure Antworten haben mir dann doch auch nochmal den Gesamtzusammenhang mit "Kraftfahrerqualifikation" und Lenkzeitüberwachung usw. besser erklärt.
Zur näheren Erklärung, die Ladung ist tatsächlich "Veranstaltungstechnik", und es wird von der Technik nichts verkauft, sondern kommt alles wieder mit zurück. Also in diesem Sinne wäre es tatsächlich die Ausnahmeregelung. Diese aber ergänzt um die Fahrtzeitüberwachung mit Fahrerkarte und Unternehmenskarte. Und das ist uns tatsächlich für 1 Fahrt im Jahr zu kompliziert, ich gehe davon aus, dass wir daher tatsächlich (wieder) eine Spedition beauftragen werden. (Denn: Wir wollen eigentlich lieber nicht selber fahren, die Veranstaltung ist dann anstrengend genug ![]() Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten, Koffeinfrei |
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Beitrag
#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15885 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
Worin besteht dann die "verstärkte staatliche Überwachung"? ![]() Wenn man eine hat muß man sie soviel ich weiß immer dabeihaben wenn man irgendwie beruflich fährt, also z. B. auch wenn man gerade wie ich Autos mit Tageskontrollblättern fährt oder "out of scope". Außerdem können Polizei/BAG online feststellen ob jemand eine Fahrerkarte hat oder nicht, also einfach sagen "ich habe keine" geht nicht. Bei dir ist es wahrscheinlich egal, du fährst ja nur entweder Fahrerkarte oder ganz "out of scope". Nur: Es lassen sich zu JEDER Vorschrift unsinnige Grenzfälle finden. Wenn der Gesetzgeber DIE auch noch alle einzeln gesetzlich versorgen und befriedigend lösen wollte käme er zu nichts anderem mehr (wobei DAS manchmal auch kein Fehler wäre...). Doc Dann hätte man sich die Druckerfunktion auch ganz sparen können. Die paar Fälle wo die zum Einsatz kommt im Gesetz per Federstrich um diesen hier zu erweitern wäre doch kein großer Akt gewesen. -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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Beitrag
#15
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 06.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75008 ![]() |
Ich halte es als erstes so, das ich mich bei der zuständigen Behörde versuche zu erkundigen. Bis auf wenige ausnahmen, bin ich bisher recht gut mitgefahren.
Soweit ich weiss, reicht es bei fehlen einer Fahrerkarte, wenn bei einem Digitalen Fahrtenschreiber der Ausdruck vor Antritt der Fahrt und bei Beendigung der Fahrt jeweils ein Ausdruck gezogen wird und die Daten des Fahrer darauf eingetragen werden. Dieses soll für max. 21 Tage möglich sein, z.B bei Neuantrag / Verlängerung einer Karte, dieses kann ja auch mehrere Wochen dauern. ( Ansonsten müsste ja jeder Berufskraftfahrer bei Verlängerung der Karte Urlaub einreichen, weil er ansonsten nicht fahren dürfte ) Hilfreich dürfte auch das mitführen des Mietvertrages ( Übernahmekilometer, Zeitpunkt der Übernahme ) sein. Aber wie oben schon geschrieben, bei der BAG anrufen und eventl. sich dieses auch schriftl. bestätigen lassen. Nixdesto müssen alle weiteren Vorschriften eingehalten werden^^ -------------------- Im Arbeitschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung sind die Begriffe der Arbeitgeber und Arbeitstätte weiter gefasst, als die "normale" Begriffsbestimmung.
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Beitrag
#16
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 540 Beigetreten: 27.12.2007 Mitglieds-Nr.: 39180 ![]() |
Nein, das Fehlen der Fahrerkarte ist auf drei Fälle beschränkt:
- Diebstahl (Vorlegen einer Anzeigenbescheinigung) - Verlust (Vorlegen der Verlustanzeige) - Beschädigung (aber Mitführen der defekten Karte) Dann hast du die Möglichkeit bis zu 15 Tagen ohne Geräteaufzeichnung zu fahren und vorher und nachher Ausdrucke zu fertigen. Das Fahren ohne Besitz einer Karte ist nicht gestattet. TD Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 01.03.2015, 10:25
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Gast_Original Bernie_* |
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Beitrag
#17
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Guests ![]() |
Um diese kranke Zahn vollends ganz zu ziehen:
Fahren ohne Fahrerkarte kostet für den Fahrer pro 24-Std.-Zeitraum 250 Euro! Werdet ihr also bei LKW zu Vermieter zurück bringen erwischt, könnte es dem Fahrer bis zu 1000 Euro kosten!!! Denn ich schätze, es wurde so geplant: Fahrtag 1: Miet-LKW abholen und verladen Fahrtag 2: Fahrt zu Messe (Messe) Fahrtag 3: Fahrt von Messe Fahrtag 4: entladen und LKW zurückbringen Dem Unternehmer, der dies angeordnet hat, kann dies sogar zusätzlich bis zu 3000 Euro kosten!!! |
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Beitrag
#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 338 Beigetreten: 03.06.2008 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 42412 ![]() |
@ Original Bernie
die Fahrten vom und zum Vermieter kannst du nicht mitrechnen. Fahrzeug < 7,5t. Es findet kein Transport statt. Wird als private Fahrt verkauft. -------------------- Oft tut auch der Unrecht, der nichts tut. Wer das Unrecht nicht verbietet, wenn er kann, der befiehlt es.
Marcus Aurelius, 26.04.0121 - 17.03.0180 römischer Kaiser |
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Gast_Original Bernie_* |
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Beitrag
#19
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Guests ![]() |
...wenn vor bzw. nach dem Verladen der LKW stehen bleibt, ja....
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 06.05.2025 - 02:17 |