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Beitrag
#51
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Ist das Verhalten der im ländlichen Raum stationierten Polizisten korrekt ? Nein.IIst die Beschlagnahme meines FS in Ordung Nein.der besteht hier möglicherweise Unkenntnis über die tatsächliche Gültigkeit meines belgischen FS? Ja.Und kann es wirklich stimmen das ich erneut illegal in Deutschland gefahren bin? Nein.Sind die belgischen FS wegen fehlender Staatsbürgerschaft von Belgien in der Tat ungültig? Nein.-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#52
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Was mischt sich da eigentlich der Ortsvorsteher ein? Nur weil er der Bruder eines Polizisten ist, hat er bei solchen Ermittlungen noch lange nichts verloren. Wenn deine ganze Geschichte so stimmt, würde ich noch heute einen Anwalt zu kontaktieren versuchen.
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#53
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24500 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Imperia,
im Grunde genommen scheint das eingetreten zu sein, was ich befürchtet habe. Wenn tatsächlich noch der Eintrag mit der endgültigen Entziehung der Fahrerlaubnis im Zevis steht, ist der Polizeibeamte m. E. im recht, wenn er zumindest Ermittlungen einleitet und auch, wenn er Dir im Moment untersagt, in Deutschland zu fahren. Interessant wäre es nun zu wissen, was passiert, wenn jemand in der gleichen Situation Anspruch auf Schadensersatz stellt mit der Begründung, dass diese Ermittlungen nicht eingeleitet worden wären, wenn im ZEVIS vermerkt wäre, von wann der Eintrag stammt. Bei einem Eintrag vor der Erteilung Deiner belgischen Fahrerlaubnis wäre die Fahrerlaubnis anzuerkennen, bei einem Eintrag nach Erteilung der belgischen Fahrerlaubnis würde offensichtlich ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vorliegen. Hallo, Mr.T, Ist das Verhalten der im ländlichen Raum stationierten Polizisten korrekt ? Nein.IIst die Beschlagnahme meines FS in Ordung Nein.In diesen beiden Punkten bin ich mir nicht ganz sicher, ob Du recht hast. ![]() Wenn tatsächlich, wie ich vermute und wie meine eigene Erfahrung gezeigt hat, nur der Eintrag "endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis" im Zevis steht, ohne jeden weiteren Kommentar, kann der Polizeibeamte m. E. gar nicht anders handeln, denn er weiß ja nicht, von wann dieser Eintrag stammt. Es kann sein, dass der Eintrag schon vor Jahren getätigt wurde, aber genauso kann es sein, dass dieser erst nach Erwerb der belgischen FE erfolgte. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#54
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2689 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 ![]() |
Jetzt ist genau das eingetreten, was Nachteule angemerkt hatte. Wenn zum Zeitpunkt der Erteilung Deiner belgischen Fahrerlaubnis die Sperrfrist in Deutschland abgelaufen war, dann darfst Du in Deutschland fahren. Dass die Polizei das ggf. genauer überprüft hatte Nachteule ja schon geschrieben.
Den belgischen Führerschein kannst Du nur dann in einen deutschen Führerschein umtauschen, wenn Du auch Deinen Wohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt in Deutschland hast. |
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#55
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Hallo, Mr.T, Zum ersten Punkt:Ist das Verhalten der im ländlichen Raum stationierten Polizisten korrekt ? Nein.IIst die Beschlagnahme meines FS in Ordung Nein.In diesen beiden Punkten bin ich mir nicht ganz sicher, ob Du recht hast. ![]() Der Ortsvorsteher hat sich kraft seines Amtes ständig bei der Einvernahme durch die Polizisten immer dabei gehalten. Er hat jedes Wort mit großer Neugier aufgefasst und war ganz erstaunt das ich sogar eine belgische Wohnsitzbestätigung von Januar 2015 parat habe. (Brauche ich für was Anderes) Die Polizei will außerdem wissen ob ich in Belgien Steuern gezahlt habe und dort einer Tätigkeit nachgegangen bin. Bzw. aktuell noch in Belgien tätig bin. Meine dienstliche Visitenkarte hat er mit genommen - ich habe Befürchtungen das er bei meinem Vorgesetzten sich nach mir erkundigt. Und nicht unbedingt nett über mich spricht. Du findest es also ok, dass bei der "Vernehmung" ein Unbeteiligter, hier der Ortsvorsteher dabei ist?Wenn tatsächlich, wie ich vermute und wie meine eigene Erfahrung gezeigt hat, nur der Eintrag "endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis" im Zevis steht, ohne jeden weiteren Kommentar, kann der Polizeibeamte m. E. gar nicht anders handeln, denn er weiß ja nicht, von wann dieser Eintrag stammt. Wenn der Es kann sein, dass der Eintrag schon vor Jahren getätigt wurde, aber genauso kann es sein, dass dieser erst nach Erwerb der belgischen FE erfolgte. ![]() -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#56
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24500 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Mr.T,
Du findest es also ok, dass bei der "Vernehmung" ein Unbeteiligter, hier der Ortsvorsteher dabei ist? nö, nicht im Geringsten, aber das hat nichts mit der Führerscheinsache zu tun. Zitat Wenn der ![]() Zumindest bei uns in BW hat die Leitstelle keinen anderen Zugriff auf die Führerscheindaten wie der normale Streifenbeamte. Wenn wir diesen Eintrag im ZEVIS lesen und sonst nichts haben, bleibt uns nichts anderes übrig, als vom Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis auszugehen. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
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#57
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Du findest es also ok, dass bei der "Vernehmung" ein Unbeteiligter, hier der Ortsvorsteher dabei ist? nö, nicht im Geringsten, aber das hat nichts mit der Führerscheinsache zu tun.Zitat Wenn der ![]() Zumindest bei uns in BW hat die Leitstelle keinen anderen Zugriff auf die Führerscheindaten wie der normale Streifenbeamte. Wenn wir diesen Eintrag im ZEVIS lesen und sonst nichts haben, bleibt uns nichts anderes übrig, als vom Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis auszugehen. ![]() Wie wird denn dann ermittelt, wer diesen Negativeintrag wann veranlasst hat? Wird das KBA dann angeschrieben und die Antwort erhält die Polizeibehörde auch per Post? -------------------- Gruß Mr.T
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#58
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24500 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Mr.T,
im Endeffekt heißt es, dass man rückwärts ermitteln muss. D. h., man informiert sich zunächst, zu den Dienstzeiten, bei der Führerscheinstelle des aktuellen Wohnortes und fragt sich dann durch bis zu der Fsst, die die Akte hat. Beim TE würde man natürlich bei der Fsst des letzten Wohnortes anfragen. So etwas ist recht aufwendig und ärgerlich, aber leider interessiert das offensichtlich diejenigen, die da etwas ändern könnten, nicht im geringsten. ![]() Der letzte, den wir hatten, hatte noch Glück und es dauerte nur knappe zwei Stunden, bis alles geklärt war. Warum da kein Datum, kein Aktenzeichen und keine ausschreibende Behörde angegeben wird, konnte mir bislang niemand schlüssig vermitteln denn allein mit dem Datenschutz lässt sich so etwas nicht erklären. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
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#59
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26843 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Dass man hier ermiitelt ist ja in Ordnung. Aber es wurde ein offensichtlich legales Dokument vorgelegt mit Wohnsitzbestätigung. Das Einbehalten des FS ist nicht verhältnismäßig.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#60
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2057 Beigetreten: 14.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15369 ![]() |
Kann man gegen die Beschlagnahme des belgischen Führerscheindokumentes Rechtsmittel mit sofortiger Wirkung einlegen ?
So eine Art "einstweilige Verfügung" ? -------------------- Eala Frya Fresena
zentraler Ausdruck der Friesischen Freiheit Lewer duad as Slaav! Schlüttsieler Schleuse unterhalb des Friesenwappens vertrouw op god en je mauser motto van de Boerenoorlog (1899-1902) Слава Україні! Sláva Ukrayíni! Deutsch sein heißt, auch eine (ursprünglich) gute Sache so sehr ins Extrem zu treiben, bis sie ein böses Ende nimmt (Matthias Politycki, geboren 1955, Schriftsteller) Ich wollte mit den Bürger*innenmeister*in*kandidat*innen diskutieren, habe sie aber nicht verstanden. |
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#61
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1614 Beigetreten: 30.10.2008 Mitglieds-Nr.: 45094 ![]() |
So etwas ist recht aufwendig und ärgerlich, aber leider interessiert das offensichtlich diejenigen, die da etwas ändern könnten, nicht im geringsten. ![]() Man könnte fast Absicht unterstellen, wenn man bedenkt, dass das Urteil des EuGH im Fall Hofmann nun schon fast 3 Jahre zurückliegt und man seitens des Verkehrsministeriums keinerlei Anstalten gemacht hat, den unionsrechtswidrigen § 28 Abs. 4 zu ändern. Man hat mit der neuen Punkteregelung mit der nun erfolgenden Löschung der Punkte nur bei nationaler Neuerteilung sogar möglicherweise absichtlich eine neue unionsrechtswidrige Regelung geschaffen, siehe hier: Zitat (Uwe W) Es könnte auch eine Regelung sein, die EU-Führerscheininhabern das Leben schwerer machen soll: man stellt sich auf den Standpunkt, dass die alten Punkte nur bei einer Neuerteilung in Deutschland gelöscht werden, nicht aber bei einer Neuerteilung in einem anderen EU-Mitgliedstaat.
Das hätte dann zur Folge, dass EU-Führerscheininhaber ihre alten Punkte behalten. Wobei eine solche Ansicht rechtswidrig wäre: wenn jemandem wegen 8 Punkten (neue Zählweise) die Fahrerlaubnis entzogen wurde, dann kann man ihn ja nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis nicht weiterhin mit 8 Punkten belasten, weil das ja zum Entzug der EU-Fahrerlaubnis führen müsste, was aber nach EU-Recht verboten ist, wenn er sich nach Neuerteilung nichts mehr zuschulden kommen lässt. |
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#62
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 51 Beigetreten: 31.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75295 ![]() |
Die Anwesenheit vom Ortsvorsteher ist den ländlichen Gegebenheiten geschuldet. Der meint immer im Vordergrund stehen zu müssen und nimmt sich auch in anderen Fällen besondere Rechte auf Anwesenheit raus. Das ist bei dem menschlich bedingt...
Hatte vorher ein längeres Telefongespräch mit einem Verkehrsrechtsanwalt in Freiburg Stadt. Der hat mir bestätigt das die Streifenbeamten wohl keinen so genauen Zugriff auf Datenbanken (Zevics) während der Streifenfahrt haben. Selbst wenn sie direkt zum Beschuldigten fahren können sie nur die allgemeinen Einträge sehen. Das ist so Recht in Baden-Württemberg. Er persönlich findet das enorm umständlich - aber das wird weiterhin so bestehen bleiben weil sich keine poltitische Kraft für eine Änderung in dem Bereich einsetzt. Gegen 11 Uhr fahre ich mit dem Bus zur Polizeistelle und werde mit den Angaben die ich vom Anwalt erhalten habe dort melden. Er kann leider terminbedingt nicht bei der Einvernahme dabei sein, das ist ein wenig arg kurzfristig... Er hat mir geraten bei weiterem Vorwurf von FoFS von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen und einen neuen Termin für die Einvernahme mit Anwesenheit vom Anwalt zu machen. Der Anwalt hat mir verraten das ich mittlerweile der vierte Fall mit ähnlicher Sachlage gerade bei dem Revier bin, er war dort schon öfters zugange und konnte nur nach umfangreiche Dokumentation (bzw. Ermittlung durch die Polizeibeamten) dem Vorgesetzten der Stelle klar machen das der FS korrekt erworben worden ist. Er hat solche Fälle von Zeit zu Zeit in Arbeit, gerade in Südbaden wird da offenbar schon mal ein wenig genauer und dennoch nicht korrekt gehandelt. Ich habe per FAX eine Bestätigung aus Belgien für die FS Prüfung angefordert, leider wird das eine Weile dauern bis von dort Auskunft erteilt wird. Der Polizist hat sich gestern bei meiner Firma (genauer Geschäftsführer) sehr genau fernmündlich erkundigt ob ich schon öfters mit dem Dienstwagen gefahren bin und in wie weit er davon Kenntnis hat. Der gute Mann hat am Telefon keine weiteren Auskünfte erteilt und den Polizisten gebeten er möge sich mit konkreten Fragen schriftlich an ihn wenden. Schliesslich weiss er ja nicht ob der Mann überhaupt die Befugnis hat sich darüber zu erkundigen. Ich wurde knapp eine Stunde nach dem Gespräch davon informiert und bin für Donnerstag zum "Rapport" in Belgien einbestellt. Kündigung steht nicht im Raum, aber ich kann wohl neugierige Fragen beantworten dürfen. Berichte dann später von der Einvernahme. |
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#63
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 830 Beigetreten: 20.01.2004 Wohnort: Brandenburg Mitglieds-Nr.: 1413 ![]() |
Und was ha es mit der Führerscheinsperre bis 2021 auf sich?
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 144 Beigetreten: 23.03.2014 Mitglieds-Nr.: 71976 ![]() |
Ich habe per FAX eine Bestätigung aus Belgien für die FS Prüfung angefordert, leider wird das eine Weile dauern bis von dort Auskunft erteilt wird. Du hast bereits eine Bestätigung von Belgien, dass Du die FS Prüfung abgelegt hast und auch das Wohnsitzprinzip ordnungsgemäß eingehalten hast -> Deinen Führerschein. p.s. hab Dir eben auch eine PN geschickt. |
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#65
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1614 Beigetreten: 30.10.2008 Mitglieds-Nr.: 45094 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24500 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Kai R.,
Dass man hier ermiitelt ist ja in Ordnung. Aber es wurde ein offensichtlich legales Dokument vorgelegt mit Wohnsitzbestätigung. Das Einbehalten des FS ist nicht verhältnismäßig. wie schon geschrieben: Das Problem ist, dass man bei der Kontrolle nicht feststellen kann, von wann der Eintrag stammt und ob dieser überhaupt noch aktuell ist. Ist die Führerscheinstelle telefonisch erreichbar, um Auskunft zu geben, ist es in aller Regel nur ein Zeitproblem, bis sich das Rätsel löst und dann muss man den Führerschein tatsächlich nicht einziehen. Bei einer nächtlichen Kontrolle sieht es schon anders aus, denn dann bleibt dem Beamten nichts anderes übrig, als vom Verdacht eines Verstoßes nach § 21 StVG auszugehen und gleichzeitig den Führerschein sicherzustellen. Dies zum Einen als Tat - und Beweismittel zum Anderen präventiv, um sicherzustellen, dass der Beschuldigte nicht in Deutschland weiter ein KFZ führt und dabei seinen ausländischen Führerschein vorzeigt. Der Führerschein wird dann von der Staatsanwaltschaft an die zuständige Fsst im Ausstellungsland verschickt. Hallo, Jupiter, ich bezweifle, dass da Absicht in Bezug auf EU - Führerscheine besteht, denn das gleiche Problem haben wir schon, seit ich bei der Polizei bin und des Öfteren auch mit Inhabern deutscher Fahrerlaubnisse, wenn wieder mal vergessen wurde, diesen Eintrag nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu löschen. Ich hoffe immer noch, dass irgendwann mal jemand dagegen klagt, dass er Probleme bekommen hat, weil nur so ein lapidarer Eintrag ohne jede Hintergrundinformation eingespeichert wird, so dass die Polizei gar keine Möglichkeit hat, anders zu handeln. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
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#67
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 144 Beigetreten: 23.03.2014 Mitglieds-Nr.: 71976 ![]() |
Hallo Nachteule,
Deine Argumente kann ich nicht nachvollziehen, da durch EUCARIS ja eben sichergestellt ist, dass jede an dem Vorgang beteiligte Behörde, im konkreten Fall die Erteilung einer FS durch belgische Behörden, über Sperren bescheid weiss. Wenn nun die belgischen Behörden dem Threaderöffner eine Fahrerlaubnis ausstellen - die Prüfung der Vorraussetzung obliegt dem Ausstellerstaat - ist es egal was in einem deutschen Register steht. Die ausländische Behörde hat alles geprüft und für Rechtens befunden. Sofern ein Sperreintrag VOR der Erteilung der neuen FE in deutschen Registern steht, ist das in diesem Thread beschriebene Vorgehen der Beamten vor Ort mehr als unverhältnismäßig. Falls ich da falsch liege, bitte ich um Korrektur. Gruß zap66 |
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#68
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 830 Beigetreten: 20.01.2004 Wohnort: Brandenburg Mitglieds-Nr.: 1413 ![]() |
Lies nochmal. Ohne Datum beim Eintrag können die Beamten es gar nicht wissen.
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#69
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 144 Beigetreten: 23.03.2014 Mitglieds-Nr.: 71976 ![]() |
@ohnec
du hast aber EUCARIS schon verstanden ? EDIT: http://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/EUCA...caris_node.html |
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#70
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Hallo, Mr.T, Da kann der Betroffene ja froh sein, dass das Telefon bereits erfunden wurde.im Endeffekt heißt es, dass man rückwärts ermitteln muss. D. h., man informiert sich zunächst, zu den Dienstzeiten, bei der Führerscheinstelle des aktuellen Wohnortes und fragt sich dann durch bis zu der Fsst, die die Akte hat. Das Telefon wird aber in BW schon genutzt, oder? ![]() Warum da kein Datum, kein Aktenzeichen und keine ausschreibende Behörde angegeben wird, konnte mir bislang niemand schlüssig vermitteln denn allein mit dem Datenschutz lässt sich so etwas nicht erklären. Nunja, ein Vollzugriff auf die Daten im FAER nach § 30 StVG i.V. mit §§ 59 und 60 FeV kostet ein paar € zusätzlich zum "einfachen" Zevis-Zugriff.Ich bin zwar kein Controller, aber wenn man die entstehenden Kosten feststellt, die die altertümlichen Ermittlungsmethoden in solchen Fällen verursachen, und diese mit den Kosten für einen Vollzugriff gegenrechnet, wird man möglicherweise feststellen, dass der zuständige Controller seine Hausaufgaben nicht richtig gemacht hat. Aber egal, es ist so, wie es ist. ![]() -------------------- Gruß Mr.T
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#71
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 51 Beigetreten: 31.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75295 ![]() |
War jetzt beim Termin auf der Polizeistation.
Vorwurf war eindeutig "Fahren ohne Fahrerlaubnis" und kraft seines Amtes als Polizist hat er die Anzeige gegen mich von seinem Bruder entgegen genommen. Da er sich mit belgischen FS nur am Rande auskennt hat er wohl beim Vorgesetzten nachgefragt (kein Plan was er damit meint) und da er bis jetzt noch keine konkreten Ergebnisse zur Gültigkeit meines belgischen FS hat bleibt der Vorwurf im Raum stehen. Habe dann erklärt das ich ohne Anwalt keine Angaben zur Sache machen werde - allerdings wurde ich gezwungen über meine persönlichen Daten Auskunft zu erteilen. Wohnsitzbestätigung aus Belgien hat er in Kopie zu den Akten genommen, meine belgischen Steuernummern und Sozialnummern ebenfalls aufgenommen. Bestätigung das ich schon seit einigen Jahren in Belgien lebe steht noch aus, allerdings ist mir nicht bekannt ob ich beim Amt in Belgien überhaupt eine Bestätigung über die Wohndauer in Belgien erhalten kann. Er hat mir vorgehalten das ich gemäss seinen Daten im August 1999 eine unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis habe und sich an dem Status nicht geändert hat. Darauf beruhen seine Ermittlungen und Rückfrage bei der letzten deutschen Wohnsitzführerscheinstelle hat ebenfalls ergeben das ich gemäß deutschem Recht über keinen Führerschein verfüge. Ich wurde noch befragt bezüglich meines bei den Eltern noch immer gemeldeten Zweitwohnsitzes, meine Eltern wollten das ich zumindest mit einem Zweitwohnsitz in Deutschland gemeldet bin. Glaub ich hab 2007 dem Einwohnermeldeamt im Heimatort meiner Eltern mitgeteilt das ich dauerhaft in Belgien leben werde. Das Schreiben liegt in Kopie vor, allerdings noch in Belgien. Meine Eltern haben für mich weder Müllgebühren, noch anteilig Wasser oder sonstige Gebühren an die Gemeinde bezahlt. Normalerweise wird in der Gemeinde sogar eine Zweitwohnungssteuer fällig, der letzte Bescheid dazu stammt von 2000 oder 2001. Da ich meine Eltern so alle zwei bis drei Monate besuche, für ein paar Tage vor Ort bleibe könnte schon der Eindruck entstehen das ich dort auch noch lebe. Bin aber sonst vor Ort in Belgien und arbeite. Dazu kann ich Gehaltsnachweise und gezahlte Steuern und Abgabenbelege einreichen. Die bekomme ich nur weil ich in Belgien gemeldet bin. Mein Führerschein wurde mir nicht ausgehändigt, ich hoffe das am Donnertag bei der Einvernahme mit Anwalt die Sachen geklärt sind. ....ich rege mich gerade heftig auf und ärgere mich über die Sturheit und wenig Technikwissen des deutschen Beamten. ![]() |
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#72
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1614 Beigetreten: 30.10.2008 Mitglieds-Nr.: 45094 ![]() |
Ich verstehe nicht, weshalb du überhaupt zur Vernehmung zur Polizei gegangen bist. Ich wäre da nicht hingegangen.
Und ob der Anwalt die richtigen Schritte eingeleitet hat, scheint mir auch fragwürdig zu sein. |
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#73
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 51 Beigetreten: 31.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75295 ![]() |
Hingehen muss ich ja, schliesslich habe ich eine offizielle Vorladung von der Polizei erhalten. Da muss ich wohl erscheinen.
Anwalt hatte heute keine Zeit (Termine) und wir fahren gemeinsam zu Polizei am späten Nachmittag Donnerstag. Früher hat er schon andere Termine... Der Mann ist recht vielbeschäftigt und gilt als gut. Solange der Polizist davon ausgehen muss das ich ohne FS gefahren bin - wird er meinen FS aus Belgien einbehalten. Er hat mir erklärt das er den FS nach Belgien zurück schicken wird und ich dann mir vor Ort den FS wieder holen kann. Nur unter Aufbietung der erweiterten Grundhöflichkeit habe ich es unterlassen nicht druckbare Schimpfworte für den Herren Polizisten auszusprechen. Ein gewisse Ignoranz und wenig bis gar kein Vertrauen in die Aussagen von mir ist seine Grundhaltung. Der Mann ist seit vielen Jahren in der selben Dienststelle tätig, sein Bruder ist Ortsvorsteher (ähnlich wie ein Bürgermeister) und er gilt als herausragender Beamter, wird nur zu gerne in der Öffentlichkeit als besondere Persönlichkeit herausgestellt. Im Prinzp bestimmen die beiden Brüder was im Ort passieren darf/soll. Denn bei einigen Vereinen ist der gute Mann ebenfalls ganz vorne mit dabei. War immer der Hauptgrund warum ich gerne aus dem Heimatort weg gezogen bin. Mein bester Freund wird der Mann niemals werden. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1614 Beigetreten: 30.10.2008 Mitglieds-Nr.: 45094 ![]() |
Hingehen muss ich ja, schliesslich habe ich eine offizielle Vorladung von der Polizei erhalten. Da muss ich wohl erscheinen. Nein. Erscheinen muss man nur bei einer Vorladung vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft. Hat der Anwalt oder du wenigstens sofort der Beschlagnahme des Führerscheins widersprochen? |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 144 Beigetreten: 23.03.2014 Mitglieds-Nr.: 71976 ![]() |
Solange der Polizist davon ausgehen muss das ich ohne FS gefahren bin - wird er meinen FS aus Belgien einbehalten. Er hat mir erklärt das er den FS nach Belgien zurück schicken wird und ich dann mir vor Ort den FS wieder holen kann. Wer auch immer Dein Anwalt ist, ich würde einen Wechsel zu einem sachkundigen Anwalt empfehlen. Und NEIN, der Polizist kann ihn nicht beschlagnahmen. Deswegen SOFORT Widerspruch einlegen (lassen). |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 51 Beigetreten: 31.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75295 ![]() |
Widerspruch zur Beschlagnahme habe ich heute auf einem Extra Blatt (Schreiben) eingelegt. Das hat mir der Anwalt geraten.
Alles weitere wird sich dann am Donnerstag ergeben, ich kann nur mutmassen warum der Herr Polizist so eigen ist. Widersprüchliche Aussagen mag er ja überhaupt nicht, normalerweise kann er davon ausgehen das sein Weltbild in der Realität bestätigt wird. Meine Mutter war mal mit ihm in einem Verein aktiv: sie hat ihr Vorstandsamt niedergelegt und ist aus dem Verein ausgetreten. Es war sehr schwierig eine andere Meinung wie der Herr Polizist behalten zu können. Und im Verein wird eigentlich der Ausgleich zum Alltag gemacht, gerade im Musikverein ist doch nur der Spaß und die Freude an der Musik wichtig. Kleinliche Streitigkeiten, ständiges "beleidigtsein" wenn was nicht nach seiner Meinung geschieht - glaub die Zusammenarbeit mit dem Herren ist schwierig. Das ist halt der Nachteil von einem kleinen Wohnort im ländlichen Bereich: jeder kennt jeden und nur wenige Leute dürfen die Zielrichtung bestimmen. Ich bin so froh nicht mehr dort wohnen zu müssen - und trotzdem komme ich von Zeit zu Zeit auf einen Besuch zu meinen Eltern. Wäre wohl am Sonntag besser nicht gefahren, vielleicht sinnvoller das erst in einer neuen Umgebung zu machen. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 144 Beigetreten: 23.03.2014 Mitglieds-Nr.: 71976 ![]() |
Ich würde mir an Deiner Stelle jetzt erst mal Alles aufheben an Belegen, was an Kosten entsteht und das später wieder zurück fordern.
Der nette Beamte hatte Heute genug Zeit sich kundig zu machen, ob Deine FE gültig ist oder nicht. Da der Ausstellerstaat in dem Du ja nach wie vor wohnst/lebst der Meinung ist, dass Dir die FE rechtskräftig erteilt wurde, bewegt sich der nette Beamte gerade auf mehr als dünnem Eis. |
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#78
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 385 Beigetreten: 09.08.2014 Mitglieds-Nr.: 73500 ![]() |
Vielleicht kann die Botschaft von Belgien in Berlin helfen. Für 20 Euro stellt die Botschaft z. B. laut Homepage Wohnsitznachweise aus.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 573 Beigetreten: 22.11.2007 Mitglieds-Nr.: 38489 ![]() |
Hallo TE, wenn dem so ist wie der Eisbär sagt, kannst du wohl davon ausgehen ab jetzt rechtmäßig in dtl. fahren zu dürfen und deine Eltern mit dem eigenen Auto besuchen zu können - das dürfte in dem kleinen ländlichen raum aber auch schnell die runde machen..was für`n spass.
lg |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 51 Beigetreten: 31.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75295 ![]() |
Wohnsitzbescheinigung habe ich schon für einen anderen Ansprechpartner besorgt. Original von meiner Wohngemeinde und mit Stempel, zwei Unterschriften und auf imposantem Briefpapier
![]() Das ist nicht das Problem und dafür brauche ich auch keine Botschaft. Schliesslich bin ich noch immer mit deutschem Pass und werde den wohl auch nicht so schnell ablegen... Heute Nachmittag ein längeres Gespräch mit meinem Anwalt gehabt: der ist sicher das ich ab dem Termin vom Donnerstag wieder meinen FS in der Hand halten kann. Eine gewisse Arroganz, selbstverliebtes und überhebliches Verhalten seitens der Herren in Blau, generelle Vermutung das ich so oder so eh "falsche" Dinge mache (sprich einen gefaked FS habe) und der Unwillen vom Polizisten können für Verdruß sorgen. Laut meinem Anwalt habe ich eine gültige und nicht anfechtbare Fahrgenehmigung die auch von Deutschland anerkannt wird. Die genaue Kenntnis der Sachlage ist nicht jedem Menschen sofort ersichtlich, allein wenn ich die Verodnungen durchlese muss ich mehrmals anhalten und bestimmte Bedeutungen genauer studieren. Ist ja nicht gerade "leicht" lesbar formuliert. Schadensersatz für das Verhalten vom Herrn Polizisten dürfte nicht einklagbar sein, da will ich mich nicht verkropfen und noch mehr Ärger wie nötig hervor rufen. Der Mensch geht im Juni dieses Jahres in Pension und ab dann wird dort nicht mehr seine Herrschaft wirksam sein. Mein Vadder wurde heute mit dem selben Wagen unterwegs einer ultra genauen, zeitraubenden und peinlichen Kontrolle unterzogen. Es wurden alle Reifen auf ausreichend Profiltiefe geprüft, Verbandskasten und alle weiteren nötigen Sachen übergenau begutachtet - es fehlte eigentlich nur noch eine persönliche Leibesvisitation. Und das hat nicht der betroffende Beamte durchgeführt, seine ihm untergebenen Kollegen durften arbeiten. Mein Vater ist nicht erfreut und mosert heftig über mein Verhalten - ich glaub ich krieg auch in Zukunft keine Autos mehr von ihm geliehen ![]() Zum Glück ist mein neuer Wohnort weit ausserhalb des Dienstbereiches vom Herren Polizisten, aber ich gehe davon aus das der Herr seine Kollegen in der Stadt bereits ausführlich über mich und meine "Verbrechen" informiert hat. Das ist die moderne Form der Sippenhaft, glaub die nächsten Wochen in Deutschland werden nicht einfach. |
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#81
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 160 Beigetreten: 25.09.2013 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 70041 ![]() |
Jetzt aber mal ganz ehrlich an die Profis des Verkehrsportals, das ist ja offensichtlich kein Zufall, ist das nicht nahe der 'Nötigung' durch den Polizisten, bei jeder Möglichkeit dem TE und seiner Familie "auf den Sack zu gehen".
Bewusst mit "" gekennzeichnet, es ist nicht der feine Umgangston, ich wollte jedoch die Sache klar vermitteln. |
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#82
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 247 Beigetreten: 30.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41734 ![]() |
@Nachteule, erklär doch bitte mal was sich bei "euch" nach dem Urteil des EuGH vom 26.04.2012 (Hofmann gegen Freistaat Bayern), in Sachen Eu-Führerschein von Deutschen geändert hat. Oder seid "ihr" überhaupt nicht auf den Laufenden?
Oder kennst du dieses Urteil nicht? |
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#83
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 05.02.2015 Mitglieds-Nr.: 75338 ![]() |
Hallo @All. Ich bin zwar neu hier, aber so einiges ist mir schon aufgefallen.
Schon mal was aufgefallen? Immer wenn es zu Gunsten des Staates geht, wird EU Recht zur Grundlage verwendet. Begehrt jedoch der Bürger sein Recht, wird grundsätzlich das EU Recht verweigert. Das scheint so Masche zu sein hier in Deutschland. |
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#84
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26843 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Oder kennst du dieses Urteil nicht? Oder hast Du den Thread nicht ganz gelesen? -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#85
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 05.02.2015 Mitglieds-Nr.: 75338 ![]() |
Bitte *genau* lesen...
Allerdings kommen die Oberverwaltungsgerichte in den einzelnen Bundesländern hinsichtlich der Frage, ob § 28 FEV möglicherweise europarechtswidrig ist, zu unterschiedlichen Ergebnissen. Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist die gesetzliche Regelung europarechtskonform. Insbesondere die bayrischen Strafverfolgungsbehörden leiten daher nach wie vor unnachgiebig Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis gegen Besitzer von ausländischen EU-Führerscheinen ein, wenn die deutsche Fahrerlaubnis entzogen und die ausländische EU-Fahrerlaubnis ab dem 19.01.2009 erworben worden ist. Nach einer Entscheidung des EuGH vom 26.04.2012, die erstmals eine EU-Fahrerlaubnis zum Gegenstand hat, welche nach dem 19.01.2009 erworben worden ist, ist es einem Mitgliedstaat jedoch verwehrt, die Anerkennung der Gültigkeit einer nach Entziehung, aber außerhalb einer Sperrfrist unter Beachtung des Wohnsitzprinzips erworbenen Fahrerlaubnis, abzulehnen. Mit Urteil vom 13.02.2014 hat das Bundesverwaltungsgericht allerdings entschieden, dass der Inhaber einer vor dem 19.01.2009 erworbenen ausländischen EU-Fahrerlaubnis, gegen den nach deren Erteilung wegen in Deutschland begangener Verkehrsstraftaten und dadurch gezeigter fehlender Fahreignung eine isolierte Sperre für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis verhängt wurde, mit dieser Fahrerlaubnis erst dann wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland berechtigt ist, wenn er den Nachweis erbringt, dass er seine Fahreignung wiedergewonnen hat. |
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#86
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 51 Beigetreten: 31.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75295 ![]() |
War gestern mit Anwalt beim Polizeirevier zur weiteren Vernehmung:
Mir wird Fahren ohne Führerschein in einem besonders schweren Fall vorgeworfen. Zuerst wurde die Echtheit vom belgischen Führerschein angezweifelt, nach Prüfung bestehen diesbezüglich keine Einwände. Der FS ist original aus Belgien und daher nicht gefälscht. Ein aufgeklebter Microchip hat Nachfragen ausgelöst, das Teil benötige ich für die Nutzung von Firmenfahrzeugen. Ähnlich wie der deutsche Chip von Car2Go. Auch hier keine weiteren Bedenken. Allerdings wurde mir mein FS nicht ausgehändigt, der Polizist hat Klärungsbedarf ob ich damals nicht doch in Deutschland mit einem angeblichen Hauptwohnsitz gemeldet war. Da meine Eltern immer einen Nebenwohnsitz von mir bei der Stadt gemeldet haben (und dafür sogar anteilig kommunale Kosten bezahlt haben) muss da wohl noch weiters nachgeforscht werden. In irgendeinem Register ist die Ausstellung vom belgischen FS vermerkt, daher muss der Polizist davon ausgehen das ich den FS nicht irgendwo habe faken lassen. Insgesamt hat der Polizist sich sehr stark anmerken lassen das es ihm absolut nicht passt das ich wieder fahren darf. Er hat erhebliche Bedenken geäußert weil er mich für einen "negativen Menschen" hält. Wenn es nach ihm ginge dann würde ich ein lebenslanges Fahrverbot auf deutschen Straßen erhalten. Der Anwalt hat zumindest geholfen das die Sache zeitnah geklärt wird, ich kann davon ausgehen das bis Ende kommender Woche die Angelegenheit geklärt sein wird. Mir ist nicht klar was die Bedeutung eines Zweitwohnsitzes für die Ausstellung eines FS in Belgien bedeutet. Ich habe in Kopie Steuerbelege, Strom und Wasserrechnungen neben meiner Meldung für die Wohnadresse in B vorgelegt. Die Wohnsitzbestätigung habe ich im Original vorgelegt - frag mich was der Polizist noch alles wissen will. Es war definitiv keine gute Idee im Heimatort wieder fahren zu wollen, selbst wenn ich den FS in absehbarer Zeit wieder zurück bekomme werde ich sicherlich nicht mehr im Heimatort selbst fahren. Die ganzen Befragungen und Mutmassungen ob der Illegalität nerven enorm. Mein Anwalt hat mir erklärt das die Auskünfte zu Wohnsitzen nur per Post eingeholt werden, das kann schon mal ne längere Zeit dauern. Speziell in Baden-Württemberg sei die moderne Datenverabeitung nur in Ansätzen bei den Kommunen angekommen. Er hat mir Hoffnung gemacht das ich wohl Ende kommender Woche wieder fahren kann - und ist selbst erstaunt über die Schwerfälligkeit der auskunftgebenden Stellen. |
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#87
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1614 Beigetreten: 30.10.2008 Mitglieds-Nr.: 45094 ![]() |
Allerdings wurde mir mein FS nicht ausgehändigt, der Polizist hat Klärungsbedarf ob ich damals nicht doch in Deutschland mit einem angeblichen Hauptwohnsitz gemeldet war. Da meine Eltern immer einen Nebenwohnsitz von mir bei der Stadt gemeldet haben (und dafür sogar anteilig kommunale Kosten bezahlt haben) muss da wohl noch weiters nachgeforscht werden. Sowohl der Polizist als auch dein Anwalt scheinen keine Ahnung zu haben. Wenn jemand mit einem einzigen Wohnsitz in Deutschland gemeldet ist, ist das melderechtlich immer ein Hauptwohnsitz, egal ob dort der Lebensmittelpunkt liegt oder nicht. Das spielt aber führerscheinrechtlich überhaupt keine Rolle. Es kommt ausschließlich auf den "ordentlichen Wohnsitz" im Sinne der 3. EU-FS-Richtlinie und der FeV an zum Zeitpunkt der Erteilung, und nicht auf den Hauptwohnsitz. Und zur Überprüfung bzw. Feststellung des "ordentlichen Wohnsitzes" ist ausschließlich der Ausstellerstaat des Führerscheins zuständig bzw. berechtigt. |
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#88
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 51 Beigetreten: 31.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75295 ![]() |
Ich glaub das die ganzen Vorschriften so dermassen eigenartig ausformuliert sind - da brauchts schon recht viel Sachverstand in der Materie. Mein Anwalt ist Fachmann für Straßenverkehrsrecht, mit FS Sachen hat er ständig zu tun. Ich kann es mir nicht erlauben noch einen weiteren Anwalt in die Sache reinzuziehen - schon jetzt war das nicht gerade günstig... Und nein, ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Die Abschlagszahlung über 1500 Euro durfte ich selbst bezahlen, Endrechnung kommt dann im Lauf der nächsten Tage.
Für mich ist klar: fahren in Deutschland werde ich nicht mehr, habe nur noch Angst das ich ständig Probleme wegen dem belgischen FS bekomme. Muss schauen ob ich die neue Stelle überhaupt noch annehme, werde zurück nach Belgien gehen. Und die Besuche bei meinen Eltern weiterhin mit Zug durchführen. Ich bin nur noch genervt und habe keine Lust mehr mit dem ganzen Geärgere. |
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#89
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5619 Beigetreten: 15.12.2003 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 977 ![]() |
Allerdings wurde mir mein FS nicht ausgehändigt, der Polizist hat Klärungsbedarf ob ich damals nicht doch in Deutschland mit einem angeblichen Hauptwohnsitz gemeldet war. Da meine Eltern immer einen Nebenwohnsitz von mir bei der Stadt gemeldet haben (und dafür sogar anteilig kommunale Kosten bezahlt haben) muss da wohl noch weiters nachgeforscht werden. Es muss überhaupt nichts, es gibt keinerlei Rechtsgrundlage für solche Nachforschungen durch die deutsche Polizei. Die Überprüfung, ob die 185-Tage-Regelung eingehalten wurde, obliegt allein dem Ausstellerstaat (Rechtsgrundlage hatte Mr.T hier mal verlinkt, ich finde den Beitrag aber leider nicht mehr). Wenn Mr.T die Rechtsgrundlage nochmal verlinken könnte, würde ich mich damit bei der übergeordneten Stelle der Polizeidienststelle beschweren. Lass dir nicht alles gefallen. -------------------- Wandel dich, nicht das Klima!
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#90
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26843 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Wieso? Du lässt das jetzt einmalig klären, dann schiebst Du noch eine Klage wegen Schadenersatz und eine Dienstaufsichtbeschwerde nach. Fortan fährst Du wieder in Deutschland und jedes Mal wenn Dich ein
![]() -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#91
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2057 Beigetreten: 14.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15369 ![]() |
Ich bin nur noch genervt und habe keine Lust mehr mit dem ganzen Geärgere. Verständlich. Allerdings hat damit der absolutistisch angehauchte Dorfsheriff doch genau das erreicht was er wollte. Er kann dir das Fahren vermiesen obwohl es dafür keine Rechtsgrundlage gibt. Mir würde da das Messer in der Tasche aufgehen und ich würde meine Zeit opfern und den Dorfsheriff mit allem rechtlichen Mitteln überziehen, die nur möglich sind. Beschwerden beim Vorgesetzten, beim Innenminister, bei der Boulevardpresse usw. usw. So ein kleiner Kurfürst gäbe doch garantiert eine nette Story in den einschlägigen Medien ab. Das Verhältnis ist sowieso völlig zerstört, man kann nichts mehr weiter kaputt machen. Du kannst dem Kerl Ärger machen, ich würde es durchziehen. -------------------- Eala Frya Fresena
zentraler Ausdruck der Friesischen Freiheit Lewer duad as Slaav! Schlüttsieler Schleuse unterhalb des Friesenwappens vertrouw op god en je mauser motto van de Boerenoorlog (1899-1902) Слава Україні! Sláva Ukrayíni! Deutsch sein heißt, auch eine (ursprünglich) gute Sache so sehr ins Extrem zu treiben, bis sie ein böses Ende nimmt (Matthias Politycki, geboren 1955, Schriftsteller) Ich wollte mit den Bürger*innenmeister*in*kandidat*innen diskutieren, habe sie aber nicht verstanden. |
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#92
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 51 Beigetreten: 31.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75295 ![]() |
Die lokale Zeitung hat nur bedingt Interesse an solchen Vorfällen - der Herr Polizist gilt als mustergültiger Beamter und wird bei seiner Verabschiedung sicherlich hoch geehrt werden von der Zeitung. Widerworte sind nicht erwünscht.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde werde ich vielleicht einreichen - aber dann muss erst die Angelegenheit geklärt sein. Vorher will ich nicht noch mehr Unfrieden stiften und damit möglicherweise noch mehr Ärger anziehen. Mein Vater hat die Vorladung wegen "Zulassen vom Fahren ohne FS" erhalten und er wird zunächst keine Aussage machen. Allein der Vorgang zeigt doch wie sicher der Polizist seiner Sache ist - so allmählich glaube ich das er doch Recht hat. Belgien hat damals genau geprüft ob ich an der Meldeadresse ansässig war. Das hat ein paar Tage länger wie sonst bei rein belgischen FS Anträgen gedauert. Und ich bin ja noch immer dort gemeldet - verstehe die Sache sowieso nicht ganz weil ich ja schließlich Steuern und Sozialabgaben in B entrichte. Dafür gibts Belege. Und was soll ich denn sonst noch alles dem Polizisten zeigen? Werde mir jetzt etwas Ruhe gönnen und einen langen Spaziergang durch den verschneiten Wald geben. Die Ärgerquote ist übererfüllt für den Monat Februar ![]() |
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#93
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 05.02.2015 Mitglieds-Nr.: 75338 ![]() |
Wenn der "Bemate" einen einen ausländischen FS einzieht...Naja. Das wäre fast das Gleiche, wenn ein Brite, einem Deutschen den Reisepass abnimmt.So ein Fall lief auch letzte Woche im ZDF. Die mussten den Schein sofort wieder aushändigen-da war ein TV-Team dabei.
"Beamte" - Blöd nur, wenn sich das falsch rausstellt. Denn es gibt ja keine Staatshaftung mehr. Somit ist der Gute in vollem Umfang für seine Diensthandlungen privat haftbar..... |
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#94
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 385 Beigetreten: 09.08.2014 Mitglieds-Nr.: 73500 ![]() |
Allein der Vorgang zeigt doch wie sicher der Polizist seiner Sache ist - so allmählich glaube ich das er doch Recht hat. So Einer ![]() Beim Führerschein gibt es bei Eignungszweifeln die MPU und bei Organen der Justiz nur ein müdes Lächeln? Schon mal was aufgefallen? Immer wenn es zu Gunsten des Staates geht, wird EU Recht zur Grundlage verwendet. Begehrt jedoch der Bürger sein Recht, wird grundsätzlich das EU Recht verweigert. Das scheint so Masche zu sein hier in Deutschland. 100 % Zustimmung! ![]() Die EU Führerscheinanforderungen Kastration der Klasse 3 (7,5 t mit Hänger) zu B (3,5 t ohne Hänger), BE (ohne Limit) zu BE (3,5 t), Klasse A beschränkt (autom. Aufstieg) zu Klasse A2 (kein autom. Aufstieg) oder befristeter Führerschein auf 15 Jahre (bzw. 2033) wurden direkt und gerne ausgeführt, aber die EU-Führerschein"freizügigkeit" wird mit allen Mitteln inkl. Strafverfahren verhindert. |
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#95
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Wenn Mr.T die Rechtsgrundlage nochmal verlinken könnte Steht alles in § 28 FeV:Nach Abs. 1 gilt die gegenseitige Anerkennung. Ausnahmen sind in Abs. 4 geregelt. Hier trifft aber kein Ausnahmetatbestand des Abs. 4 zu, sodass nach Abs. 1 der belgische Führerschein anzuerkennen ist. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#96
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 05.02.2015 Mitglieds-Nr.: 75338 ![]() |
So langsam komm ich mir vor wie zu DDR Zeiten, manchmal sogar noch schlimmer. Anmelden, Ummelden, um Erlaubnis fragen, Bitten und Betteln, Gesetze werden einfach mal so oder so ausgelegt.
Es wird Gelogen und Betrogen, dass sich die Balken biegen und was die FeV betrifft, welches ja nicht mal ein Gesetz, sonderen eine Verordnung nach Ermächtigungsrecht ist, so hat der EugH mehrmals die Bundesregierung für die Auslegung des §28 gerügt und nicht nur da. Es geht doch hier nicht mehr um die Freihet und die Sicherherit der Bürger, sondern eher, wie die der Staat in dessen Taschen greifen kann. Da lebe ich lieber in einer Diktatur mit klaren Regeln, als in einem Kaugummi - Land, mit Wild - West - Kultur. Nochmals! Europarecht bricht Nationales Recht, Bundesrecht bricht Landesrecht. So stehts im GG Deutschlands und das sollte schon auch im tiefsten Hinterdupfingen angekommen sein und wenns per Kurier zugestellt werden muß. meine Meinung und wenn es einigen Bundesländern eben nicht passt. können diese ja den Staatenbund verlassen oder Deutschland tritt aus der EU aus. Aus Ende Feierabend. Wenn Grundrechte vorhanden sind, dann gelten diese für ALLE. Gesetzte sind nicht interpretierbar! *kotz* Wenn Mr.T die Rechtsgrundlage nochmal verlinken könnte Steht alles in § 28 FeV:Nach Abs. 1 gilt die gegenseitige Anerkennung. Ausnahmen sind in Abs. 4 geregelt. Hier trifft aber kein Ausnahmetatbestand des Abs. 4 zu, sodass nach Abs. 1 der belgische Führerschein anzuerkennen ist. Das ist ja das Problem des §28 FeV. Nach Europarecht gibt es KEINE AUSNAHMEN. |
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#97
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 51 Beigetreten: 31.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75295 ![]() |
Danke Mr.T - ich werde allerdings nicht so schlau draus warum nun der Herr Polizist sich so auf den Nebenwohnsitz bei meinen Eltern versteift. Das haben meine Eltern gemacht damit ich im Falle eines Unfalles berechitgt im Haus werkeln kann und sie unterstützen darf. Es ist aus Sorge wegen möglicher Altersgebrechen (meine Eltern sind beide über 70 Jahre alt) und um mir auch im Fall der Fälle eine Unterkunft gewähren zu können eingetragen worden. Glaub das sogar ein Nutzungsrecht im Grundbuch eingetragen worden ist - das ist einfach die Hilfe die ich meinen Eltern zu geben habe wenn sie mal nicht mehr so können wie früher.
Ich habe immer wieder Post (meistens Werbung) dort erhalten, ein paar Ebay Käufe die keinen Versand nach Belgien angeboten haben sind dort hin geliefert worden - für mich war und ist das eine weitere Adresse die ich nutzen kann. Und sei es nur um Portokosten zu sparen. Am Montag bin ich nochmals zum Anwalt nach Freiburg einbestellt, ich hoffe dann das Herr Fuhrmann sich alle nötigen Informationen die zur raschen Freigabe meines FS führen besorgt hat. So langsam glaube ich nicht mehr an die Gerechtigkeit bei der ländlichen Polizei. |
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#98
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 05.02.2015 Mitglieds-Nr.: 75338 ![]() |
Das ist doch hier schon persönlicher Krieg oder? Das ist schon Amtsmissbrauch.
Was lernen wir daraus? Bei ländlichen Kontrollen niemals den FS herzeigen oder herausgeben. Lieber zu sagen, habe ich zu Hause vergessen. Ich würde nach Belgien gehen, da eine Verlustanzeige. Diebstahlanzeige stellen und mir einfach eine neue Lizenz holen. Warum dieser Ganze Terror also? |
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Beitrag
#99
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 51 Beigetreten: 31.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75295 ![]() |
@NoWaytoReturn,
na ja - ich glaub ja nicht das simple Polizisten in Baden-Württemberg wie die Jungs bei der Stasi oder von der VoPo reagieren. Zwischen dem heutigen Deutschland und der damaligen DDR gibts gewaltige Unterschiede und ich kann in minem Fall keine inkorrekte Behandlung durch den Staat erkennen. Die Vorschriften werden in jedem Bundesland befolgt, es ist allerdings Ländersäche mit welchen Informationsmitteln die Beamten zu arbeiten haben. Und gerade in BW wird nicht unbedingt die modernste Form der Kommunikation eingesetzt - Behördensachen pflegen sowieso in Papierform mitgeteitl zu werden. Aktuell leide ich unter der Art und Weise wie eine normale Kontrolle des FS gelaufen ist, ein gewisser Grundverdacht der gegenseitigen Abneigung ist gegeben. Die Polizeistation ist dem Anwalt aus Freiburg in ähnlich gelagerten Fällen wohlbekannt, ich gehe davon aus das die dortigen Mitarbeiter sich nur unwillig mit den neuen Gegebenheiten anfreunden können. |
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#100
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 05.02.2015 Mitglieds-Nr.: 75338 ![]() |
Zitat EU-Führerschein und Fahren ohne Fahrerlaubnis Strafverteidiger München – Fachanwalt Strafrecht Rechtsanwalt Verkehrsstrafrecht München: Volker Dembski In diesem Beitrag informiert Anwalt Verkehrsstrafrecht München Volker Dembski über die Gefahr der Strafverfolgung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis für Inhaber von ausländischen EU-Fahrerlaubnissen mit Wohnsitz in Deutschland. Eine Strafbarkeit wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG ist nicht gegeben, wenn lediglich der Führerschein nicht mitgeführt oder eine persönliche Auflage nicht beachtet wird. Es liegt dann nur eine Ordnungswidrigkeit vor. Straflos ist auch, wenn ohne Fahrerlaubnis lediglich der Motor eines Kraftfahrzeuges angelassen wird. Ein Fahrzeughalter muss sich davon überzeugen, dass eine Person, die er mit seinem Kraftfahrzeug fahren lassen möchte, in Besitz der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Insoweit besteht eine grundsätzliche Verpflichtung, sich den Führerschein vorzeigen zu lassen. Fahrzeugschlüssel sind gesichert aufzubewahren, wenn der Fahrzeughalter aufgrund bestimmter Umstände befürchten muss, dass ein Dritter das Kraftfahrzeug andernfalls ohne Erlaubnis in Betrieb nehmen könnte. Wenn ein deutsches Strafgericht dem Inhaber einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis diese Fahrerlaubnis entzieht, erlischt damit die Befugnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges in Deutschland. Hat der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland, wird der Führerschein im Urteil eingezogen und an die ausstellende Behörde zurückgesandt. Hieran ist die Erwartung geknüpft, dass die Fahrerlaubnis durch diese Behörde entzogen wird. Andernfalls wird anstelle der Einziehung durch die Vollstreckungsbehörde ein Vermerk über die Entziehung und die Dauer der Sperre im Führerschein angebracht. Für den Inhaber einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis, der seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland unterhält, ist hinsichtlich der Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen § 28 FEV maßgelblich. Insbesondere dürfen Personen, denen die Fahrerlaubnis durch das Strafgericht entzogen worden ist, im Inland keinen Gebrauch von ihrer EU-Fahrerlaubnis machen. Das Recht, ein Kraftfahrzeug zu führen, muss zunächst durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde anerkannt werden. Im Rahmen dieses Verwaltungsverfahrens kann die Durchführung einer MPU angeordnet werden. Auf die Nationalität des Fahrerlaubnisinhabers kommt es nicht an. Eine Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Anders verhält es sich gemäß § 29 FEV bei ausländischen Nicht-EU-Fahrerlaubnissen. Diese verlieren ohne Umschreibung sechs Monate nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes ihre Wirksamkeit. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Grenzübertritts. Vorübergehende Auslandsaufenthalte setzen die Frist nicht erneut in Gang, es sei denn, die Wiedereinreise beruht auf einem neuen Entschluss. Beim Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis ist jedoch das Wohnsitzprinzip zu beachten, d. h. jeder EU-Bürger kann einen Führerschein nur dort erwerben, wo er seinen tatsächlichen Wohnsitz unterhält. Wohnsitz ist der Ort, an dem sich eine Person mindestens 185 Tage im Jahr aufhält. Nach der Rechtsprechung des EuGH muss eine Fahrerlaubnis, die im EU-Ausland erteilt worden ist, von der zuständigen deutschen Fahrerlaubnisbehörde nicht anerkannt werden, wenn die EU-Fahrerlaubnis während des Laufs einer inländischen Sperrfrist erworben worden ist. Eine weitere Einschränkung ergibt sich aufgrund der 3. Führerscheinrichtlinie und deren teilweiser Umsetzung im deutschen Recht zum 19.01.2009. Hiernach berechtigt eine EU-Fahrerlaubnis ab dem Zeitpunkt der Umsetzung nicht zum Führen eines Kraftfahrzeuges in Deutschland, wenn bei Ausstellung des EU-Führerscheins die deutsche Fahrerlaubnis entzogen war. Denn für diesen Fall hätte der EU-Mitgliedsstaat die Ausstellung des Führerscheins ablehnen müssen. Im Anwendungsbereich von § 28 FEV können daher Personen, denen die deutsche Fahrerlaubnis entzogen worden ist, die vor einer Neuerteilung möglicherweise erforderliche MPU nicht mehr umgehen, indem sie zum Zwecke des Neuerwerbs der Fahrerlaubnis in einen anderen EU-Mitgliedsstaat ausweichen. Allerdings kommen die Oberverwaltungsgerichte in den einzelnen Bundesländern hinsichtlich der Frage, ob § 28 FEV möglicherweise europarechtswidrig ist, zu unterschiedlichen Ergebnissen. Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist die gesetzliche Regelung europarechtskonform. Insbesondere die bayrischen Strafverfolgungsbehörden leiten daher nach wie vor unnachgiebig Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis gegen Besitzer von ausländischen EU-Führerscheinen ein, wenn die deutsche Fahrerlaubnis entzogen und die ausländische EU-Fahrerlaubnis ab dem 19.01.2009 erworben worden ist. Nach einer Entscheidung des EuGH vom 26.04.2012, die erstmals eine EU-Fahrerlaubnis zum Gegenstand hat, welche nach dem 19.01.2009 erworben worden ist, ist es einem Mitgliedstaat jedoch verwehrt, die Anerkennung der Gültigkeit einer nach Entziehung, aber außerhalb einer Sperrfrist unter Beachtung des Wohnsitzprinzips erworbenen Fahrerlaubnis, abzulehnen. Mit Urteil vom 13.02.2014 hat das Bundesverwaltungsgericht allerdings entschieden, dass der Inhaber einer vor dem 19.01.2009 erworbenen ausländischen EU-Fahrerlaubnis, gegen den nach deren Erteilung wegen in Deutschland begangener Verkehrsstraftaten und dadurch gezeigter fehlender Fahreignung eine isolierte Sperre für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis verhängt wurde, mit dieser Fahrerlaubnis erst dann wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland berechtigt ist, wenn er den Nachweis erbringt, dass er seine Fahreignung wiedergewonnen hat. Quelle @NoWaytoReturn, na ja - ich glaub ja nicht das simple Polizisten in Baden-Württemberg wie die Jungs bei der Stasi oder von der VoPo reagieren. Zwischen dem heutigen Deutschland und der damaligen DDR gibts gewaltige Unterschiede und ich kann in minem Fall keine inkorrekte Behandlung durch den Staat erkennen. Die Vorschriften werden in jedem Bundesland befolgt, es ist allerdings Ländersäche mit welchen Informationsmitteln die Beamten zu arbeiten haben. Und gerade in BW wird nicht unbedingt die modernste Form der Kommunikation eingesetzt - Behördensachen pflegen sowieso in Papierform mitgeteitl zu werden. Aktuell leide ich unter der Art und Weise wie eine normale Kontrolle des FS gelaufen ist, ein gewisser Grundverdacht der gegenseitigen Abneigung ist gegeben. Die Polizeistation ist dem Anwalt aus Freiburg in ähnlich gelagerten Fällen wohlbekannt, ich gehe davon aus das die dortigen Mitarbeiter sich nur unwillig mit den neuen Gegebenheiten anfreunden können. Doch da sehe ich eben schon Willkür. Weil es nicht Auftrag des Bürgers ist, die Exekutive über Ihren Informationsstand aufzuklären. Informationsschuld ist immer eine Holschuld. Und wenn Sie keinen Mist gebaut haben, dann sollten die auch nix können. Sie haben doch schon die Lösung von einem Schreiber zwischen den Zeilen bekommen....Besser kann man es doch in einem Forum nicht mitteilen, ohne sich strafbar zu machen.......*tzzzzzzzz Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 06.02.2015, 21:24
Bearbeitungsgrund: Aus urheberrechtlichen Gründen Quelle des Zitats hinzugefügt
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.07.2025 - 18:08 |