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> Geschwindigkeitsbegrenzung bei Dachgepäckträger, Gibt es die?
Gast_Crispy_*
Beitrag 11.08.2004, 20:14
Beitrag #1





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Um es kurz und knapp zu sagen:
gibt es eine Geschwidnigkeitsbegrenzung beim Führen eines Dachgepäckträgers oder Fahrradträgers auf dem Dach?

Wenn ja: Gilt die auch für die auf der Anhängerkupplung?
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 11.08.2004, 20:16
Beitrag #2


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Gibt es lt. StVO nicht.

Auch mit Dachgarten darfst Du 300 fahren.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Gast_Crispy_*
Beitrag 11.08.2004, 20:50
Beitrag #3





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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 11.08.2004, 21:16)
Gibt es lt. StVO nicht.

Auch mit Dachgarten darfst Du 300 fahren.

Doc

Hey, super, dann kann ich das Teil ja bedenkenlos auf dem kleinen Stier montieren biggrin.gif gap.gif

Danke!
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Kölner Nachbar
Beitrag 12.08.2004, 11:31
Beitrag #4


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wie sieht es eigentlich aus:
Braucht man für einen Dachträger eine ABE? Habe bislang nämlich nie eine besessen oder bei mir geführt. Irgendjemand im Bekanntenkreis meinte kürzlich, dass man so etwas bräuchte. Im Prinzip ist es ja ein nicht serienmäßiges Anbauteil am Fahrzeug.
Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Gruß,
Kölner Nachbar


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Gast_biker_*
Beitrag 12.08.2004, 12:14
Beitrag #5





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Zitat
Braucht man für einen Dachträger eine ABE? Habe bislang nämlich nie eine besessen oder bei mir geführt. Irgendjemand im Bekanntenkreis meinte kürzlich, dass man so etwas bräuchte. Im Prinzip ist es ja ein nicht serienmäßiges Anbauteil am Fahrzeug.


ich sehe hier dringenden Handlungsbedarf für den Gesetzgeber!!!!!

auch für gehäkelte Klorollenbehälter sollte es eine ABE geben - es geht doch nicht, dass jeder einfach so mit sowas rumfährt.
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Peter Lustig
Beitrag 14.08.2004, 15:52
Beitrag #6


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Zitat (Crispy @ 11.08.2004, 21:14)
Wenn ja: Gilt die (Geschwindigkeitsbeschränkung) auch für die (Fahrräder) auf der Anhängerkupplung?

Wenn Du mit einem Anhänger fährst: Ja. wink.gif Siehe dazu ggf. hier.

Bei einem Fahrradtransport auf dem Dach, der Heckklappe oder auch auf der Anhängerkupplung sind wie bei jedem anderen Transport aber immer auch § 22 bzw. § 23 StVO zu beachten.
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Gast_Gast-Alex_*
Beitrag 17.08.2004, 22:11
Beitrag #7





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Meines Wissens legen die Hersteller von Dachträgern genau so wie bei Aussenantennen mit Magnetfuß diese auf eine Geschwindigkeit von 110 km/h bzw. 130 km/h (je nach Hersteller bzw. Befestigungssystem) aus.

Wenn dies von den Herstellern (manche machen es) in der Gebrauchsanweisung veröffentlicht würde, wäre das Image "von 200 km/h+ mit Dachträger plus Drahtesel" dahin, der Verkauf könnte einbrechen.
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Gast_Guest_*
Beitrag 17.08.2004, 23:47
Beitrag #8





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@ Kölner Nachbar:

Der Dachträger ist kein Anbauteil, sondern Zuladung.

Hierfür braucht man keine ABE, kein CE-Zeichen, muß nicht mal TÜV-geprüft sein. Im Prinzip kann man sich selber einen basteln.

Allerdings haftet der Fahrer für die Sicherheit der Zuladung und für daraus entstehende Schäden. Deshalb sollte man das Thema nicht allzu locker sehen.
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Kölner Nachbar
Beitrag 18.08.2004, 11:45
Beitrag #9


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@Guest:
Vielen Dank für Deine Antwort.
Da habe ich wieder etwas gelernt.

Zum Thema Ideenreichtum und Sicherung der Ladung kann ich noch hinzufügen (OK, ist OT): Vor ein paar Tage kam ich von Belgien zurück und lief auf einen Kombi auf. Ich wunderte mich schon über die eigenartige Weise, wie der Tisch auflag auf dem Wagen think.gif . Als ich näher kam, sah ich, dass der Tisch auf dem Kopf lag und nur vom Fahrer und Beifahrer per Hand aus den Fenstern festgehalten wurden. Ich hab nur geschaut, dass ich an denen vorbei kam...scarey.gif
Ich wollte da nicht drüber fahren. Außerdem stelle ich mir das ganz schön schwierig vor, bei Tempo 110 nur mit einer Hand zu fahren, während die Andere mit Kraft einen Gegenstand festhalten muss.


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catskineater
Beitrag 21.05.2006, 02:30
Beitrag #10


Neuling


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ich will hier auch mal meinen senf dazugeben:

mein vater hats vor 3 tagen fertig gebracht, mit einem rennrad auf dem dachgepäckträger 180 km/h zu fahren...das hat der träger erwartungsgemäß nich überlebt und das fahrrad is mitten auf der autobahn vom dach abgerissen....zum glück is niemandem was passiert (es war abends und wahrscheinlich schon ziemlich leer), aber es hätte durchaus zu nem tödlichen unfall führen können, wenn es tagsüber auf einer gut gefüllten autobahn passiert wär

deshalb finde ich, dass die StVO diesbezüglich angepasst werden sollte.....wenn die Hersteller der Gepäckträger als Obergrenze 110-130 km/h für ihre Produkte angeben, dann wäre eine Geschwindigkeit in dieser Größenordnung doch ein vernünftiger gesetzlicher Grenzwert....ich hab zwar noch nicht von schweren Unfällen gehört, bei denen überlastete Dachgepäckträger die Ursache waren, aber ich kann mir gut vorstellen, dass ein heruntergerissenes Fahrrad, das mir auf der Autobahn in die Frontscheibe knallt, oder dem ich ausweichen muss, einen ziemlich schweren Unfall auslösen kann....das es bisher nich so oft passiert is, mag wohl daran liegen, dass die Notwendigkeit, ein Fahrrad auf dem Dach zu transportieren zusammen mit grober Unvernunft seltener Auftritt als die meisten anderen Unfallursachen

ich finde zwar, dass das in meiner großzügigen Interpretation schon gegen §22 Punkt 1 der StVO verstößt, aber da dort nich explizit von zu hoher Geschwindigkeit die Rede is, könnten andere durchaus anderer Meinung sein....und ich find es eine sehr ranting.gif (ich find der Smilie drückts besser aus als irgendein deutsches Wort) Vorstellung, Freunde oder Familie in so einem Unfall zu verlieren und dann zu wissen, dass der Richter mangels Verstoß gegen die StVO dem Verursacher nich mal die Fahrerlaubnis entziehen kann

und fragt bitte nich nach den details vom auto, fahrrad oder dachgepäckträger meines vaters. ich war bei der fahrt nich dabei, sondern habs per telefon erfahren
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Hessi
Beitrag 21.05.2006, 10:23
Beitrag #11


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Bei unserem Dachkoffer steht extra dabei, dass es keine Geschwindigkeitsbegrenzungen gem. des Gesetzgebers für Dachkoffer gäbe. Sie appelieren aber an den gesunden Menschenverstand! laugh2.gif
Sinnlos, oder? mad.gif

Wir sind mit unserem Koffer letztens zwischen 120 und 140 gefahren. Was glaubt Ihr, wieviele Mittelklassekombis mit Koffer auf dem Dach an uns vorbeigebraten sind? Gebraten! Nicht mit 150 oder so... blink.gif

Neee, neee, alleine der Benzinverbrauch geht ja damit steil nach oben. Der Sprit ist also noch nicht teuer genug... sad.gif

OT: Kennt hier wer noch Markus? *träller* "Kosts Benzin auch Zwei Mark Zehn! Scheissegal, es wird schon gehn! Ich will Spaß ich geb Gas ich geb Gas!"
Und was zahlen wir jetzt? ranting.gif
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CvR
Beitrag 21.05.2006, 21:40
Beitrag #12


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Wenn der Hersteller für seine Produkte eine Höchstgeschwindigkeit von 110 oder 130km/h empfiehlt, dann würde ich persönlich das schon mindestens "unzureichende Ladungssicherung" nennen.

Ich könnte mir weiterhin vorstellen, dass eine höhere Geschwindigkeit durchaus als grob fahrlässig eingestuft werden könnte, so dass im Schadensfall die Haftpflichtversicherung beim Fahrer Regress fordern könnte und die Kasko für Schäden am eigenen Wagen leistungsfrei werden könnte.

Ein Verstoß gegen §1 StVO (andere nicht mehr als unvermeidbar gefährden) käme auch in Betracht.


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"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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fritz440kombi
Beitrag 21.05.2006, 22:13
Beitrag #13


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Fahrgeschwindigkeiten können natürlich seriöser weise nur für geschlossene Dachsärge gelten, da stimmen die Bedingungen irgendwie immer gleich.

Ähnliches gilt für Schiträger va.Magnetschiträger, hier muß der hersteller Angaben machen, um nicht in eine Haftung zu gelangen, Magneträgern denen ich persönlich irgendwie nicht über den weg traue, ist mental bedingt ich weiß .. blink.gif

Sonst heißt es einfach Hirn einschalten und Mitdenken ...

Mich wundert manchmal, wie die schönsten Fahrräder auf Dachträgern oft "hergequält werden" im Fahrtwind, müssen doch oft 8-er kriegen ... seit ich einmal so eine Radlfuhre auf den Pannenstreifen fliegen sah, halte ich mich von solchen Fuhren etwas ferner ....

Oder einmal eine Campingliege die nur mit zwei Gummiexpandern gesichert war: Hob 1/2 m ab wie ein Flugdrache und knallte dann wieder auf den Träger, hat den Fahrer nicht im geringsten gestört, ging über km so .....

Besondere Gemütsathleten sind auch jene, die ein Aufgeblasenes Schlauchboot mit zwei Gurten aufs Dach zurren oder eine (Doppel) -matratze und diese Dinger dann vorne 1m hochstehen ... seht Euch einmal auf Ikea Parkplätzen an "Sonderangebotstagen" um, was sich da so alles zum Thema Ladungssicherheit abspielt, nicht nur auf dem Dach !

Wie soll da ein Hersteller allgemeine Angaben zur Geschwindigkeit machen können? cool.gif

Zitat (Guest @ 18.08.2004, 01:47) *
@ Kölner Nachbar:


Hierfür braucht man keine ABE, kein CE-Zeichen, muß nicht mal TÜV-geprüft sein. Im Prinzip kann man sich selber einen basteln.


... oder ganz ohne einen Fahren, für den VW Käfer gab es einmal einen Art "Rucksack" der war mit 10 Bändern wie ein Tankrucksack beim Motorrad auf das Dach schnallbar ... etwas für den Großglockner, hätte es in den 1960-ern schon Limited Editions gegeben, wären die als Luis Trenker Edition mit 34 pS verkauft worden, .. inkl. Wagenheber mit integriertem Speckmesser und Berghut. ..... und Duden Tirolerisch-Deutsch für Flachländer im Handschuhfach rofl1.gif


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Hessi
Beitrag 22.05.2006, 11:22
Beitrag #14


Neuling
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Zitat (fritz440kombi @ 22.05.2006, 00:13) *
seht Euch einmal auf Ikea Parkplätzen an "Sonderangebotstagen" um, was sich da so alles zum Thema Ladungssicherheit abspielt, nicht nur auf dem Dach !


Deswegen stellen sich da ja gerne die Fernsehteams hin um das zu filmen. laugh2.gif

Schön sind aber auch Baumärkte. shutup.gif

Ich will ja nicht sagen, dass meine Ladung immer 100%ig gesichert ist, wie soll das auch gehen? Sitzbank umgeklappt und da zehn Zementsäcke drin... neee, das ist nicht zu sichern, bei einem Überschlag (klar, worst case) fliegen die Säcke so oder so rum, da kaum ein Kfz (nicht Kombi) Zurrhaken hat. Selbst wenn, die umgeklappte Rücksitzlehne ist ja eigentlich auch lose.

Und wenn ich jemanden mit 50 drauffahre, dann werde ich zwischen Airbag und Sitzlehne zermalmt. Punkt aus. Braucht man sich nichts vorzumachen.

BTW: mich würden mal Crashtests mit voller zulässiger Beladung (gesichert) interessieren. Das würde einigen die Augen öffnen.

Auf der anderen Seite: während meiner Kindheit gab es keine Kindersitze, geschweige denn Anschnallgurte. Ich erinner mich noch im B-Kadett auf Koffern gesessen zu haben. Man konnte nämlich die Sitzfläche der Rückbank einfach rausnehmen und statt dessen eben Koffer o.Ä. drauflegen. Ich lebe immer noch. Aber damals galt ein Auto, das 170 lief auch als sportlich... huh.gif

Gruß
m
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cheffe
Beitrag 22.05.2006, 16:42
Beitrag #15


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Zitat (catskineater @ 21.05.2006, 03:30) *
mein vater hats vor 3 tagen fertig gebracht, mit einem rennrad auf dem dachgepäckträger 180 km/h zu fahren
[...]
deshalb finde ich, dass die StVO diesbezüglich angepasst werden sollte

Warum???? ranting.gif

Sorry für den Klartext, aber nur weil Dein Vater zu blöd ist die Ladung anständig zu befestigen bzw. eine der Ladung angemessene Geschwindigkeit zu wählen soll die StVO deswegen aufgebohrt werden?

Es ist ganz simpel: Dein Vater kann froh sein, daß außer dem kaputten Rad nix passiert ist. Bei solchen Dingen ist man ganz schnell mit Straßenverkehrsgefährdung (*) dabei, einer veritablen Straftat, die in aller Regel die Pappe kostet. Und das ist gut so. Auch ohne spezielle Geschwindigkeitsbegrenzung dafür in der StVO, die auch dem letzten geistig Blonden das Denken ersparen soll.

Mach die Ladung anständig fest oder fahr langsamer. Ganz einfach.

Bin auch schon mit Skiträger am Dach 220 gefahren. Das hält einwandfrei. Alles eine Frage der Qualität des Produktes und der Art der Befestigung.


Edit:
(*) Ist natürlich der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr gemeint. Rechtliche Folgen ungefähr identisch.

Der Beitrag wurde von cheffe bearbeitet: 22.05.2006, 16:45


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Leben und leben lassen....

Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates)
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fritz440kombi
Beitrag 22.05.2006, 21:30
Beitrag #16


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Zitat (Hessi @ 22.05.2006, 13:22) *
Auf der anderen Seite: während meiner Kindheit gab es keine Kindersitze, geschweige denn Anschnallgurte. Ich erinner mich noch im B-Kadett auf Koffern gesessen zu haben ....


na und die Generationen von Bengels , die hinter der Rückbank der vielen VW-Käfer verstaut wurdedn, als Papa dann einen "Variant bekam" wurden die Rückbank umgeklappt und auf der Ladefläche eine Decke ausdgebreitet und vier Kinder hatten ihren Spielplatz ... die Todesrate im Verkehr war aber auch nicht ohne damals .... brrr think.gif

Der 911-er der damals rauskam hatte so 1150 kg und 130 PS ....., solche kg/PS Werte erreicht in den späten 80-ern z.B. ein durchaus erschwinglicher GTI oder der Volvo 440 Turbo, heute leicht einmal ein Anfängerauto .....


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MichaelW
Beitrag 23.05.2006, 07:36
Beitrag #17


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Hallo,

ich hab jetzt zwar keinen aktuellen Dachträger, erinnere mich aber, dass bei einem Marken-Dachträger, den mein Vater vor einigen Jahren besaß, in der Betriebsanleitung eine zulässige Höchstgeschwindigkeit angegeben war. Ob man dies jetzt im juristischen Sinne nur als Empfehlung betrachten muss sei mal dahingestellt. Ich gehe davon aus, dass sich der Hersteller was dabei gedacht hat.

180 mit Dachträger, wie bescheuert muss man denn sein, um sowas zu machen. Es festigt sich mein Eindruck, dass man wirklich in D alles explizit regeln muss, da anscheinend keiner mehr sein Hirn nutzt und auch nur einen Funken nachdenkt. So langsam kommen wir zu amerikanischen Verhältnissen. Wahrscheinlich verklagt bald noch einer den Dachträgerhersteller, weil nicht draufstand, dass man vor dem befahren einer Garage dei Räder runternehmen muss...

Gruß,
Michael
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Goetz
Beitrag 23.05.2006, 09:29
Beitrag #18


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Zitat (MichaelW @ 23.05.2006, 09:36) *
......180 mit Dachträger, wie bescheuert muss man denn sein, um sowas zu machen.....

warum muß man dazu bescheuert sein ??? ich bin auch schon mit drei Fahrrädern in Urlaub gefahren, o.k. es waren wohl nur 150 - 160 , aber wo bitte ist das Problem?? Der Dachträger ist fest mit der Dachreeling verbunden, und die Fahrräder an drei Stellen mit dem Dachträger, was soll da also passieren ???? Natürlich habe ich mich bei jeder Pause vom festen Sitz überzeugt ...

-----------------------------------
ein Bescheuerter
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christian_lej
Beitrag 23.05.2006, 10:01
Beitrag #19


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Goetz schon einmal die Hand bei 130 aus dem Fenster gehalten?
Wie groß ist die maximale Dachlast deines Autos?
Hast du deine Fahrräder von lösbaren Kleinteilen wie Steckschutzblechen, Klingeln, Fahrradcomputern usw. befreit?
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catskineater
Beitrag 25.05.2006, 17:05
Beitrag #20


Neuling


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Zitat
Warum???? ranting.gif

Sorry für den Klartext, aber nur weil Dein Vater zu blöd ist die Ladung anständig zu befestigen bzw. eine der Ladung angemessene Geschwindigkeit zu wählen soll die StVO deswegen aufgebohrt werden?


es ging mir nich darum, das Gesetz extra wegen meines Vaters ändern zu wollen....das war nur der Auslöser, der mich dazu gebracht hat, in der StVO nach Geschwindigkeitsbegrenzungen für beladene Autos (in dem speziellen Fall eben beladen mit Dachgepäckträger) zu suchen.....und da ich keine Geschwindigkeitsbegrenzung gefunden hab, hab ich mich aufgeregt....es gibt für jeden Scheiß ne Geschwindigkeitsbegrenzung, für beladene PKWs aber nich

es is mir auch klar, dass noch eine neue Regel in der StVO die Idioten und Chaoten, die es gibt, nicht davon abhalten wird, in ihren Wagen zu steigen und weiterhin Unfälle zu bauen, aber ich - mit meiner begrenzten juristischen Erfahrung - würde mir eben wünschen, dass bei einem tatsächlichen Unfall der Täter nich freigesprochen wird, weil seine Art von Schuld in der StVO noch nich ausdrücklich erwähnt is
Zitat
Bei solchen Dingen ist man ganz schnell mit Straßenverkehrsgefährdung (*) dabei, einer veritablen Straftat, die in aller Regel die Pappe kostet

wenn Du mir garantieren kannst (mit juristischem Sachverstand dahinter, wenn möglich), dass in diesem Fall tatsächlich die Pappe weg is - auch bei der jetzigen Gesetzeslage - dann will ich mich gern zufrieden geben

Zitat
Bin auch schon mit Skiträger am Dach 220 gefahren. Das hält einwandfrei.

Schön für dich und Glückwunsch, dass es gehalten hat, aber kannst Du mit Sicherheit sagen, dass Du noch im Limit warst (also bezüglich der vom Hersteller angegebenen Belastbarkeit) oder hattest Du einfach nur Glück? .... ich kann nämlich auch eine Patrone in nen sechsschüssigen Revolver stecken, an der Trommel drehen, mir den Lauf an den Kopf halten und bis zu fünf mal abdrücken, ohne das was passiert - das wäre dann nur Glück.....natürlich gibts da auch noch nen kleinen Unterschied: Ski bieten dem Wind weniger Angriffsfläche als ein Rennrad, möglicherweise warst du also mit 220 tatsächlich noch auf der sicheren Seite.
Und zu der ordentlichen Befestigung: ganz dämlich is mein Vater ja nich, er hats auch garantiert ordnungsgemäß befestigt und is nich das erste mal mit Dachlast gefahren. Allerdings hatte er es mal wieder seeehr eilig und is deshalb eben flott gefahren....nach dem das Fahrrad abgerissen war, war auch die Halterung verbogen, also hat er wahrscheinlich tatsächlich die maximale Last des Trägers weit überschritten und es wäre mit jeder handelsüblichen Befestigung abgerissen

Zitat
Auch ohne spezielle Geschwindigkeitsbegrenzung dafür in der StVO, die auch dem letzten geistig Blonden das Denken ersparen soll.

mir is auch klar, dass man mit genügend Grips im Kopf (den man natürlich auch benutzen muss) solche und andere Unfälle vermeiden kann und dass die StVO nich jedem Trottel das Denken abnehmen kann....aber genau das tut die StVO in vielen Punkten....bei Rot über die Ampel? Welcher wirklich vernünftige Mensch würde das tun? Es steht trotzdem unter Strafe...auf der linken Straßenseite fahren? Muss man schon lebensmüde sein. Trotzdem stehts unter Strafe.....der Effekt is natürlich nich, dass die Autofahrer vernünftiger werden oder ihr Machogehabe aufgeben, aber wenigstens hat man damit die Möglichkeit, sie aus dem Verkehr zu ziehen, fall sie tatsächlich mal Schwachsinn machen und erwischt werden....und die "Angst" vor dem Verlust der Pappe und vor den Geldstrafen bewegt dann vielleicht wirklich einige Chaoten zu einer etwas gemäßigteren Fahrweise.......bei überladenen Wagen oder beladenen Wagen, die zu aggressiv fahren, is die Gesetzeslage aber scheinbar noch zu mild, sonst würde es nich so oft passieren....oder aber die Fahrer sind tatsächlich im großen und ganzen total verblödet.....in dem Fall sollte eine Aufklärungskampagne gestartet werden (natürlich will sowas keiner bezahlen)....es würde schon reichen, sowas ins Nachmittagsprogramm der Privatsender zu stellen und genügend schockierende Beispiele sowie passende Gegenbeispiele, bei denen eine ausreichende Sicherung und zurückhaltende Fahrweise Unfälle verhindert hat, zu zeigen. Das würde vielleicht einigen die Augen öffnen

Zitat
Goetz schon einmal die Hand bei 130 aus dem Fenster gehalten?

Find ich sehr anschaulich, das Argument....dazu sollte man vielleicht noch erwähnen, dass ein Fahrrad viel weniger stromlinienförmig ist (also einen höheren Cw-Wert hat), als eine Hand oder ein Auto, dass es mehr Angriffsfläche bietet als eine Hand (es is ja deutlich größer) und dass die Windlast bei solchen Geschwindigkeiten quadratisch mit der Geschwindigkeit steigt (Stichwort turbulente Strömung)....also hat man bei 180 etwa das 1.9-fache an Windlast wie bei 130....und außerdem stellt das hohe Fahrrad bezogen auf seine niedrig befestigte Halterung einen fantastischen Hebel dar....ich will hier jetzt keine Simulation zur Strömungsphysik starten - das kann ich eh nich -, aber die Tatsache, dass das Fahrrad mit Metallstangen am Dachgepäckträger befestigt war (und nein, das war keine selbstgebastelte Konstruktion, sondern vom Hersteller so vorgesehen), trotzdem abgerissen ist und genau diese Metallstangen verbogen hat (versucht mal mit euren bloßen Händen so eine Metallstange zu verbiegen), spricht eigentlich für sich......also bitte keine "Wieso soll das denn jetzt gefährlich sein?? huh.gif think.gif unsure.gif" - Fragen mehr
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 18.05.2024 - 13:40