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> MPU mit folgender aussage:wiederholtes fahren ohne fs
die holla die waldfe...
Beitrag 27.11.2014, 17:31
Beitrag #51


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Ne du hast die Frage schon richtig verstanden... cool... also kann ich dann von mir behaupten das ich"spätestens" in drei Jahren wieder stolze Besitzerin eines Führerscheins sein werde... aber trotzdem gebe ich die kohle für meine baldige MPU aus...wäre natürlich viiiieeeel schöner wenn ich früher meinen Lappen habe... ach so, ist das gesetzlich geregelt das ich nach der Verjährung keine MPU mehr machen muss? Bin ich da auf der sicheren Seite?
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Kai R.
Beitrag 27.11.2014, 17:39
Beitrag #52


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yes.gif


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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die holla die waldfe...
Beitrag 28.11.2014, 06:48
Beitrag #53


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Hi..ja du hast die Frage richtig verstanden.. dürfen die dann keine mehr von mir verlangen? Ist das gesetzlich vorgeschrieben ? Oder verlangen die dann einfach keine mehr?
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ilam
Beitrag 28.11.2014, 07:22
Beitrag #54


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Du musst andersrum denken:

Für eine MPU-Auflage müssen konkrete Eignungszweifel vorliegen, wenn die Akte aber sauber ist, also nichts Verwertbares mehr drinsteht, wo sollen die denn herkommen?
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die holla die waldfe...
Beitrag 28.11.2014, 09:08
Beitrag #55


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Ja stimmt schon... und was ist wenn ich nach den drei Jahren wieder an dieselbe Person gerate bei der ich jetzt den Antrag zurückgezogen habe? Die weiß doch das ich zur*MPU müsste... ich wohne leider in einer kleinen Stadt und ich denke mal das es die gleiche Dame sein wird... obwohl die echt nett ist... sie meinte sie hätte meinen Fall mit ihren Kollegen besprochen aber es täte ihr echt sehr leid das ich nicht um eine MPU rumkommen werde... aber das heißt ja nichts... sollte ich sie mal anschreiben und nachfragen ob ich die drei Jahre warten soll? Natürlich gut formuliert... oder schieß ich mir damit ins eigene bein?...
Ach und sorry wenn ich mich mal wiederhole aber ich kann im Moment nur mit meinem Handy ins Netz...
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ilam
Beitrag 28.11.2014, 09:24
Beitrag #56


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Zitat (die holla die waldfee @ 28.11.2014, 09:08) *
Ja stimmt schon... und was ist wenn ich nach den drei Jahren wieder an dieselbe Person gerate bei der ich jetzt den Antrag zurückgezogen habe? Die weiß doch das ich zur*MPU müsste...


Was in der Akte nicht verwertbar ist, ist es auch in der persönlichen Erinnerung nicht. Eine MPU-Anordung muss begründet sein. Und diese Begründung bekommt ein Sachbearbeiter ohne verwertbare Daten nicht zusammen.
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die holla die waldfe...
Beitrag 28.11.2014, 10:29
Beitrag #57


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Ach so... ok dann... dann halte ich diesbezüglich die Füße still,versuche in paar Monaten die MPU und bin weiterhin in diesem Forum... gibt es nicht irgendwo ähnliche Fragen die man bei einer wegen Punkte MPU zu erwarten hat, die man nachlesen kann oder ähnliches?
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ilam
Beitrag 28.11.2014, 10:33
Beitrag #58


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Klar:

FAQ: MPU-Fragebogen (verkehrsrechtlich)
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die holla die waldfe...
Beitrag 28.11.2014, 11:43
Beitrag #59


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Ok...ich werde den Fragebogen ganz in Ruhe durchgehen...und dann kann ich das zum gegencheck hier posten??

Ich hab da mal noch ne Frage bzgl. der Verjährung... ich hab meinen Lappen ja vor 24 Jahren in der Probezeit verloren... spielt das eine Rolle für die Verjährung? Kann mir das negativ ausgelegt werden? ( weiß auch nicht warum ich so ne Panik hab, das die dann trotzdem noch ne MPU von mir haben wollen). Wahrscheinlich geh ich davon aus das ich durchfalle...
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durban
Beitrag 28.11.2014, 11:59
Beitrag #60


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Zitat (die holla die waldfee @ 28.11.2014, 12:43) *
Ok...ich werde den Fragebogen ganz in Ruhe durchgehen...und dann kann ich das zum gegencheck hier posten??


Gerne!

Am Fragebogen sieht man, dass es quasi um das Gesamtpaket der Aufarbeitung geht. Es gibt nicht direkt "richtige" oder "falsche" Antworten. Wenn Du den Fragebogen hier postest, werden Rückfragen kommen. Das bedeutet dann nicht, dass Deine Antworten "falsch" sind, sondern zeigen einfach, wo Du noch tiefer gehen kannst.

Zitat (die holla die waldfee @ 28.11.2014, 12:43) *
Ich hab da mal noch ne Frage bzgl. der Verjährung... ich hab meinen Lappen ja vor 24 Jahren in der Probezeit verloren... spielt das eine Rolle für die Verjährung? Kann mir das negativ ausgelegt werden? ( weiß auch nicht warum ich so ne Panik hab, das die dann trotzdem noch ne MPU von mir haben wollen).


Nein, das spielt keine Rolle mehr.

Zitat (die holla die waldfee @ 28.11.2014, 12:43) *
Wahrscheinlich geh ich davon aus das ich durchfalle...


Kopf hoch. Die Horror-Geschichten, die man so über die MPU hört, stimmen meistens nicht. Die meisten MPUs, die negativ ausfallen, scheitern daran, dass die Kandidaten die MPU auf die leichte Schulter nehmen. Wie gesagt, ein "war blöd gelaufen, kommt nicht wieder vor" genügt nicht. Aber die MPU ist auch kein Heyenwerk und wenn man sich vorher vernünftig mit der Sache auseinandergesetzt hat, sind die Bestehen-Chancen gar nicht so schlecht. Dafür gibt es genug Beispiele hier im Forum.

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ilam
Beitrag 28.11.2014, 12:16
Beitrag #61


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Zitat (die holla die waldfee @ 28.11.2014, 11:43) *
ich hab meinen Lappen ja vor 24 Jahren in der Probezeit verloren


Wenn ich den Thread richtig überfliege, wurde noch nicht angesprochen, wo es dann doch Relevanz hat: Die Führerscheinstelle wird von Dir sehr sicher eine neue Fahrprüfung verlangen (Führerschein nur recht kurz gehabt, aber sehr lange dann nicht mehr). Aber keine Angst, Du musst da nicht wieder "von vorne" den Führerschein neu machen sondern "nur" die praktische Prüfung und vorher ein paar Stunden, in denen Du den Fahrlehrer überzeugst, dass Du prüfungstauglich bist bzw. in denen er Dich entsprechend hinbekommt.

Das wollte ich nur gesagt haben, damit Du hinterher nicht schockiert bist, falls Du das nicht wusstest.

Jetzt aber abhaken (die Fahrprüfung hast Du ja schonmal bestanden und schaffst das auch nochmal), das echte Hindernis ist die MPU - die wie @durban richtig sagt aber mit guter Vorbereitung kein echtes Hindernis mehr ist.
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die holla die waldfe...
Beitrag 28.11.2014, 14:25
Beitrag #62


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Puh na dann fällt mir ja ein ganz dicker Stein vom Herzen... die Tatsache das ich den Lappen in der Probezeit verloren hab ist bei den ganzen Fragen die ich hab... und auch Ängste in den Hintergrund geraten, obwohl die doch auch so wichtig ist... aber jetzt bin ich beruhigt.. ihr seid echt klasse... danke Leute...
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Der_Veranstalter
Beitrag 28.11.2014, 15:07
Beitrag #63


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Zitat (ilam @ 28.11.2014, 12:16) *
Die Führerscheinstelle wird von Dir sehr sicher eine neue Fahrprüfung verlangen (Führerschein nur recht kurz gehabt, aber sehr lange dann nicht mehr). Aber keine Angst, Du musst da nicht wieder "von vorne" den Führerschein neu machen sondern "nur" die praktische Prüfung und vorher ein paar Stunden, in denen Du den Fahrlehrer überzeugst, dass Du prüfungstauglich bist bzw. in denen er Dich entsprechend hinbekommt.


Ähem... Die TE ist weniger als zwei Jahre Auto gefahren, dan 24 Jahre gar nicht. Denkst du im Ernst, dass sie sich da viele Stunden spart? Um die Theorie kommt sie rum, aber ich persönlich finde eigentlich nicht, dass das für sie möglich sein sollte. Und die Themenfahrstunden (aka Pflichtstunden wie Überland, Nacht) sollte sie auch machen.

Verlangen die Fahrschulen da eigentlich weniger Geld für die "Grundgebühr", die ja auch Theorie und so enthalten sollte?



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die holla die waldfe...
Beitrag 28.11.2014, 16:46
Beitrag #64


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Also ein Bekannter von mir ist Fahrlehrer,konnte mir aber eigentlich, ausser das er meinte das ich zur MPU muss auch nicht groß weiter helfen... aber er meinte zumindest das ich mir die Themenfahrten sparen kann... und die kosten richtig viel... im großen und ganzen würde mich der FS sobis 800,- € kosten

@ der Veranstalter..was meinst du, das "das für mich nicht möglich ist"
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Der_Veranstalter
Beitrag 28.11.2014, 17:04
Beitrag #65


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@ TE:

Ich bin der Meinung, dass du in den letzten 24 Jahren so viel verlernt/vergessen hast, dass dir die Theorie gar nicht schaden würde. Nur meine persönliche Meinung!

Es gab ja durchaus Neuerungen in StVO & Co., die man - bei 24 Jahren erzwungener Enthaltsamkeit - nicht mitbekommen hat. Oder mag hier jemand behaupten, dass in den letzten 24 Jahren keine Rechtsneuerungen in den Theorieunterricht eingezogen sind, die man als gewissenhafter Autofahrer kennen sollte?

Aber eine Diskussion um dieses Thema ist müßig. Niemand von uns hat zu entscheiden, ob du auch an Theorie teilnehmen musst.



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die holla die waldfe...
Beitrag 28.11.2014, 18:12
Beitrag #66


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Ja bestimmt gibt's Neuerungen, aber im großen und ganzen wird sich die Stvo nicht geändert haben... es gilt doch immer noch "rechts vor links" unsure.gif Spaß beiseite... ne klar, wenn die der Meinung sind das ich auch ne theoretische ablegen muss, bin ich dabei... ich bin sehr einsichtig und arbeite das ab was man von mir verlangt... Ach ich hab da noch was... kann man sich eigentlich auch für sich privat ein führungszeugnis vom Amt holen oder nur für amtliche Zwecke...
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die holla die waldfe...
Beitrag 29.11.2014, 09:57
Beitrag #67


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Guten Morgen zusammen... Gilt eigentlich auch bei einer Wiedererteilung der FE die Probezeit?Und dauert die dann auch zwei Jahre?
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OlafSt
Beitrag 29.11.2014, 11:04
Beitrag #68


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Deine Probezeit ist nur eingefroren. Mit Wiedererteilung der FE tickt sie einfach weiter runter, als hätte es die Jahre dazwischen nie gegeben. Eine eventuelle PZ-Verlängerung wird natürlich nicht "unter den Teppich gekehrt".


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ZITAT(blue0711)
Ich muss als VT nicht mit jedem erdenklichen Unsinn als Reaktion von Anderen auf meine blosse Existenz in einem in der Praxis doch recht subjektiv eingeschätzten imaginären Raum rechnen.
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die holla die waldfe...
Beitrag 29.11.2014, 11:10
Beitrag #69


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Und kann mir bitte jemand den Link schicken ,bzgl. Gesetzgebung der Tilgung von Straftaten... also die Verjährungsfristen,etc?


Ach so ok...dann hätte ich noch ein Jahr Probezeit... kannst du mir eventuell noch sagen ob ich mein Führungszeugnis auch für mich privat anfordern kann oder kann man das nur wenn man zb von irgendwelchen Ämtern dazu aufgefordert wird?
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OlafSt
Beitrag 29.11.2014, 13:30
Beitrag #70


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Ein Führungszeugnis kannst du jederzeit anfordern. Keine Bedingungen.


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ZITAT(blue0711)
Ich muss als VT nicht mit jedem erdenklichen Unsinn als Reaktion von Anderen auf meine blosse Existenz in einem in der Praxis doch recht subjektiv eingeschätzten imaginären Raum rechnen.
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die holla die waldfe...
Beitrag 29.11.2014, 14:43
Beitrag #71


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Ich hab da nochmal so einen komischen Gedanken... ihr kennt ja in großen und ganzen meine Geschichte... wenn ich( falls alle stricke reißen und ich trotz Versuch nun doch die Verjährung abwarten muss) können die mir von der FSST trotzdem noch Steine in den weg legen, weil ich den Lappen ja in der Probezeit verloren hab und ich nach24 Jahren den Antrag auf Wiedererteilung stelle...das die dann sagen weil ja soooo viele Jahre vergangen sind MUSS die Person eine MPU machen weil...??? Die können nicht kommen und sagen... nee DAS ist viel zu lange her... ich kann dann doch ganz normal zur Fahrschule gehen und mich anmelden oder?
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Snoupy
Beitrag 29.11.2014, 15:44
Beitrag #72


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Nein, eine MPU darf nach der Verjährung nicht mehr gefordert werden. Das einzige sind die Prüfungen.
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die holla die waldfe...
Beitrag 29.11.2014, 17:59
Beitrag #73


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Mein Hirn spinnt sich da die übelsten Sachen zusammen... ist wahrscheinlich das schlechte Gewissen... kann mir jmd den Link aufführen wo ich die Gesetzgebung der Verjährungsfristen nachlesen kann??
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Mr.T
Beitrag 29.11.2014, 18:47
Beitrag #74


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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die holla die waldfe...
Beitrag 29.11.2014, 20:05
Beitrag #75


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Danke Mr.T
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die holla die waldfe...
Beitrag 30.11.2014, 10:56
Beitrag #76


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Hmm die drücken sich aber für Laien unverständlich aus... Naja die Hauptsache ist ja, das die fünfjährige Verjährung auf mich zutrifft..., ach, und allen einen besinnlichen ersten Advent ...
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Snoupy
Beitrag 30.11.2014, 12:43
Beitrag #77


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Ist leider so üblich bei Gesetzen.

Aber kannst dich beruhigen, wenn hier sowas geschrieben wir hat das in den allermeisten Fällen Hand und Fuß. Und wenn das mal nicht so ist haut jemand dazwischen wink.gif Also alles gut smile.gif

Wünsche ich dir ebenfalls.
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die holla die waldfe...
Beitrag 30.11.2014, 12:51
Beitrag #78


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Hab da noch eine Frage... muss ich eigentlich den erste Hilfe Kurs nach der Verjährung nochmal machen oder bleibt der irgendwo bei der fsst liegen? Ich hab den ja jetzt schon gemacht genau so wie den sehtest...

Ja ich denke auch, das wenn jemand irrtümlich eine falsche Antwort gibt das es genug aufmerksame Beobachter gibt die berichtigen... deshalb bin ich froh das ich in diesem Forum gelandet bin....
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Snoupy
Beitrag 30.11.2014, 13:05
Beitrag #79


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Du musst den Kurs nur dann nochmal machen, wenn du deine alte Bescheinigung nicht mehr hast. Die verfällt nämlich nie. Wenn du die aber nicht mehr hast, haste alles richtig gemacht wink.gif
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Mr.T
Beitrag 30.11.2014, 13:27
Beitrag #80


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Zitat (die holla die waldfee @ 30.11.2014, 12:51) *
muss ich eigentlich den erste Hilfe Kurs nach der Verjährung nochmal machen
.


Zitat (OlafSt @ 29.11.2014, 11:04) *
Deine Probezeit ist nur eingefroren. Mit Wiedererteilung der FE tickt sie einfach weiter runter, als hätte es die Jahre dazwischen nie gegeben. Eine eventuelle PZ-Verlängerung wird natürlich nicht "unter den Teppich gekehrt".
Wobei anzumerken ist, dass im vorl. Fall die PZ nicht verlängert wurde/wird und somit dann nach einem insgesamt 2jährigen Besitz der Fahrerlaubnis endet.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Snoupy
Beitrag 30.11.2014, 14:58
Beitrag #81


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Was sagst du eigtl hierzu Mr. T?
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die holla die waldfe...
Beitrag 30.11.2014, 15:37
Beitrag #82


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Naja.. ich hab die Bescheinigung gar nicht in die Hand gekriegt... der Kurs Leiter hat die der Fahrschule überreicht und die hat die mit meinem Antrag an die fsst geschickt... kann ich da noch irgendwie ran kommen? Und ich wollte mal in den Raum werfen... wäre es sinnvoller wenn ich mir den psycho stress einer MPU sparen soll(das Geld natürlich auch) und die drei Jahre warten soll, um dann den FS neu zu machen... ich meine, ich bin jetzt 24 Jahre ohne ausgekommen..( natürlich mehr schlecht als recht und mit Sicherheit auch unbequem... aber es ging... sagt mir, was ihr machen würdet...würde mich über eure Statements freuen...

Was denn nu? Muss ich neu machen oder nicht? Einer sagt so,der andere so...
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durban
Beitrag 30.11.2014, 15:45
Beitrag #83


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Zitat (die holla die waldfee @ 30.11.2014, 16:37) *
Naja.. ich hab die Bescheinigung gar nicht in die Hand gekriegt... der Kurs Leiter hat die der Fahrschule überreicht und die hat die mit meinem Antrag an die fsst geschickt... kann ich da noch irgendwie ran kommen?


Da Du schon einmal eine Fahrerlaubnis hattest, ist klar, dass Du den Erste-Hilfe-Schein schon mal gemacht hast. Deshalb verlangen die Behörden den Nachweis oft nicht.
(Wobei es nie schadet, den Kurs mal aufzufrischen. wink.gif )

Zitat (die holla die waldfee @ 30.11.2014, 16:37) *
Und ich wollte mal in den Raum werfen... wäre es sinnvoller wenn ich mir den psycho stress einer MPU sparen soll(das Geld natürlich auch) und die drei Jahre warten soll, um dann den FS neu zu machen... ich meine, ich bin jetzt 24 Jahre ohne ausgekommen..( natürlich mehr schlecht als recht und mit Sicherheit auch unbequem... aber es ging... sagt mir, was ihr machen würdet...würde mich über eure Statements freuen...


Das ist natürlich persönliche Abwägungsfrage. Kommt auf die Notwendigkeit des Führerscheins und die finanzielle Situation an...


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die holla die waldfe...
Beitrag 30.11.2014, 17:50
Beitrag #84


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Danke Leute das ihr euch mit meiner Situation so auseinander setzt... bzgl des Hinweises an Mr.T...ja anscheinend weiß die fsst das ich den Lappen1990 verloren habe... und die Dame von besagter stelle meinte... also wenn ich auch keine MPU mehr machen muss, dann auf jeden Fall wegen den jetzigen Einträgen... von diesem ABS hat sie nichts erwähnt... oh man ich sehe schon... ist ein ganz übler und komplizierter Fall... aber auch ein bekannter Fahrlehrer der weiß das ich den wg Drogen damals weg bekommen hab hat nichts von diesem ABS gesagt... wo muss ich so was denn machen und muss das angeordnet sein oder kann man das auch freiwillig machen und kostet das was? Wenn ja, wie viel ca?

Stimmt... es war auch voll in Ordnung den erste Hilfe Kurs aufzufrischen... ich bin jetzt wieder voll verunsichert durch den thread von snoupy ( den er an Mr.T gerichtet hat...) Wegen diesem Aufbau Seminar...würden die das auch nach drei Jahren noch verlangen? Und ist das ausschlaggebend, um den FS dann neu zu beantragen??
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die holla die waldfe...
Beitrag 01.12.2014, 14:50
Beitrag #85


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Liebe Leute... ich kann mich also zu 100% darauf verlassen, das ich nach 3 Jahren meinen Führerschein problemlos machen kann??? Und ich würde mich freuen wenn ihr zu meinem vorherigen post etwas sagen könntet...danke im voraus
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Snoupy
Beitrag 01.12.2014, 16:58
Beitrag #86


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Tut mir leid fürs verunsichern :/

Also in 3 Jahren kriegts du den Führerschein auf jedenfall ohne MPU. Mit dem ABS ist eben die Frage die bisher noch nicht so wirklich sicher beantwortet wurde.
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die holla die waldfe...
Beitrag 01.12.2014, 17:12
Beitrag #87


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Snoupy da gebe ich dir recht... und ja, dieFsst muss von irgendwoher wissen das ich vor 24 Jahren den Führerschein wegen Btm weg bekommen hab... Frag mich jetzt im nachhinein wo die das gesehen haben... weil eigentlich ist die Verjährung bei BTM doch15 Jahre... ( hat zumindest mein fahrlehrer gesagt... ob das stimmt... hmm keine Ahnung... wo bleibt sowas denn sonst gespeichert? Teilen die mir von der ffst mit ob ich dieses Abs machen muss? Und das ist nicht so was wie eine MPU oder? Und was kostet das dann?
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die holla die waldfe...
Beitrag 01.12.2014, 19:30
Beitrag #88


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Ach ja... und wird das automatisch aus dem führungszeugnis gelöscht oder muss man eine Löschung beantragen? Wäre schön wenn sich noch jmd posten würde wg diesem ABS... : wavey.gif
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die holla die waldfe...
Beitrag 01.12.2014, 19:53
Beitrag #89


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Hab gerade in einem thread von KBA gelesen... was ist das? Und da stand noch was das in der Auskunft die tilgungsfrist festgehalten bzw festgelegt ist... Kann ich das beantragen? Wenn ja, wo? Und bedeutet der Auszug von Flensburg was anderes als das führungszeugnis? Hab da mal wieder ein Riesen Fragezeichen auf der Stirn... wäre supi wenn ihr mir auf meine posts antworten würdet...
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geckolino
Beitrag 01.12.2014, 20:13
Beitrag #90


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Zitat (die holla die waldfee @ 01.12.2014, 19:53) *
Hab gerade in einem thread von KBA gelesen... was ist das?

Das ist das Kraftfahrt-Bundesamt.


--------------------
Der Fahrtrichtungsanzeiger dient der rechtzeitigen Anzeige von Fahrtrichtungsänderungen.
Sonst würde er Abbiegevollzugsmelder heißen.
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die holla die waldfe...
Beitrag 01.12.2014, 22:26
Beitrag #91


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Liegt da mein führungszeugnis? Und in Flensburg dann die Punkte oder wie? Ich hab ja Punkte für mein delikt bekommen... sagt die von der fsst..wo kann ich das Schreiben beantragen wo die Tilgung steht? Bitte um Antwort von meinem vorherigen post...
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die holla die waldfe...
Beitrag 02.12.2014, 08:29
Beitrag #92


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Ich weiß, ich stelle dumme Fragen... aber die sind halt wichtig für mich... ihr konntet stellenweise meinen Wissensdurst schon stillen aber es werden dann andere Türen geöffnet und dann muss ich wieder nachhaken. Ich will nämlich bei allen belangen auf der sicheren Seite sein und mich auch 100% auf eure Aussagen verlassen können... ich bin dankbar das ihr euch mit meiner Situation auseinander setzt... könnt ihr euch bitte meine vorherige Frage anschauen und mir antworten? Wäre super... also alles was ihr über Führungszeugnis, Flensburg etc wisst...
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die holla die waldfe...
Beitrag 02.12.2014, 17:54
Beitrag #93


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Hmm,irgendwie krieg ich keine Antwort mehr...
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ExVWbusfahrer
Beitrag 02.12.2014, 19:45
Beitrag #94


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Zitat (die holla die waldfee @ 01.12.2014, 22:26) *
Liegt da mein führungszeugnis? Und in Flensburg dann die Punkte oder wie? Ich hab ja Punkte für mein delikt bekommen... sagt die von der fsst..wo kann ich das Schreiben beantragen wo die Tilgung steht? Bitte um Antwort von meinem vorherigen post...


Hallo Waldfee wavey.gif

Hier kannst du deinen Punktestand bzw. deine bisherigen Eintragungen beantragen: LINK zum Beantragen

Geht mit deinen Personendaten, deiner persönlichen Unterschrift und der Kopie deines gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses und kommt dann per Post.

Gruß.
ExVWbusfahrer
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Lars
Beitrag 03.12.2014, 07:23
Beitrag #95


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Und zur Ergänzung noch:
Über die Tilgung von Eintragungen wirst du nicht informiert. Die geschieht einfach, wenn die Fristen verstrichen sind. Ob die Tilgung korrekt durchgeführt wurde, siehst du daran, ob der Auszug vom KBA keine Eintragungen mehr enthält. Wie du an den kommst, steht ja im vorherigen Beitrag.

Und ja, der KBA-Auszug ist etwas anderes wie das Führungszeugnis:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Bu...d/FAQ_node.html


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die holla die waldfe...
Beitrag 03.12.2014, 08:31
Beitrag #96


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@vw busfahrer... danke schön für die Antwort....

@Lars... ich hab gelesen das jemand schriftlich den Beginn und Ende der Verjährung hat... kann ich das nicht irgendwo beantragen? Damit man weiß wo man dran ist? Wäre für die Betroffenen doch wichtig... oder bekommt man das im Urteil mit geteilt? Bei mir steht nämlich nichts darüber...
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durban
Beitrag 03.12.2014, 11:59
Beitrag #97


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Im KBA (Kraftfahrtbundesamt) in Flensburg werden die "Punkte" gespeichert, die man für Verkehrsdelikte bekommt und auch andere Sachen, die mit der Fahrerlaubnis zusammenhängen. Das KBA führt dazu das "Fahreignungsregister".

Davon unabhängig ist das BZR (Bundeszentralregister), woraus das Führungszeugnis erstellt wird. Darin landen alle Straftaten, egal ob Verkehrsbezug oder nicht.

Meines Erachtens sind im Fahreignungsregister die Tilgungsdaten vermerkt. Du kannst Dir aus dem FER kostenlos (bis auf Porto) einen Auszug schicken lassen.

Es kann auch mal sein, dass Du hier ein wenig auf Antworten warten musst. Wie gesagt, alle schreiben hier in ihrer Freizeit, und die wird, wenn es auf Weihnachten zugeht, erfahrungsgemäß knapper. wink.gif

Wenn mal wirklich über mehrere Tage nichts gekommen sein sollte, kannst Du den Thread aber auch wieder "hochholen".


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die holla die waldfe...
Beitrag 03.12.2014, 13:38
Beitrag #98


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@durban,danke dir, das ist die Antwort auf die ich gewartet habe... es ist schön das man sich zu 1000% auf eure Antworten verlassen kann. Und das man dann auch danach handeln kann... vielen dank das es euch gibt...
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die holla die waldfe...
Beitrag 04.12.2014, 19:23
Beitrag #99


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Also eigentlich will ich mich vordergründig nur vergewissern das meine Tilgungsfrist wirklich in drei Jahren abgeschlossen ist... Nicht, das ich euren Aussagen nicht glaube oder traue oder was auch immer... ist nur so das ich dann die innere Ruhe habe... und danach kann ich dann auch entscheiden wie ich weiter vorgehe. Naja, wenigstens hab ich die Bescheinigung über den erste Hilfe Kurs noch gekriegt... wenigstens etwas...
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Lars
Beitrag 04.12.2014, 19:36
Beitrag #100


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Zitat (die holla die waldfee @ 04.12.2014, 19:23) *
.. ist nur so das ich dann die innere Ruhe habe...
Ja, ist mir auch schon aufgefallen, dass du ziemlich unruhig bist. Woher kommt das?


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