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> MPU mit folgender aussage:wiederholtes fahren ohne fs
die holla die waldfe...
Beitrag 05.12.2014, 14:55
Beitrag #101


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@Lars.. weißt du, ich bin gerade ,nach meiner gescheiterten Ehe dabei, mein Leben für mich und meine zwei Kinder zu sortieren und neu zu arrangieren. Was mir manchmal nicht immer leicht fällt. Dazu gehört für mich natürlich auch mein Führerschein. Nach soviel Pech und Unglück will ich jetzt alles richtig machen. Denn es wäre schon fatal ( finanziell) wenn ich die MPU mache,sie negativ ausfällt und ich freunde mich immer mehr mit dem Gedanken an,besagte drei Jahre zu warten, um dann auf Sicher den Schein zu beantragen. Natürlich ist das auch eine lange Zeit, aber nervlich nicht so stressig... was sich dann bestimmt auch negativ meinen Kindern gegenüber ausfallen würde und das will ich nicht. Bin von Haus aus schon nicht die Gelassenheit in Person. Und mach mir immer soviel Gedanken um alles... und dann kommt dann noch so was wichtiges wie der Führerschein... brauche Sicherheit,die ich jahrelang nicht hatte...
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die holla die waldfe...
Beitrag 06.12.2014, 13:15
Beitrag #102


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Mal ne andere Frage... und zwar. Wieso wusste die Fsst noch davon, das ich meinen Führerschein1990 wegen Drogen einschicken musste,obwohl das in meinem Fall nicht mehr gegen mich verwendet werden kann? Und wird mir das denn ewig im Weg stehen, falls ich mal einen Auszug vom Führungszeugnis brauche( oder wo wird der Eintrag noch vermerkt) ? Echt mal, wieso wusste die Dame bei der Fsst DAS???Gibt's doch nicht!!!!!!! Und um nochmal auf dieses ABS zurück zu kommen... wer weiß, ob ich das noch machen muss und wer kann das von mir fordern?? Danke im voraus..
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durban
Beitrag 06.12.2014, 13:59
Beitrag #103


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Woher die Dame von der FeB das weiß, darüber kann man nur spekulieren. Jedenfalls darf es nicht mehr verwendet wäre, selbst, wenn es nicht gelöscht worden wäre.


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die holla die waldfe...
Beitrag 08.12.2014, 13:31
Beitrag #104


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@ durban...ok das ist ja dann eigentlich das was zählt... ich habe jetzt übrigens erstmal den Antrag zurückgezogen. Ich hoffe das die auch fair bleiben und mir dann nicht noch sagen... tja leider zu spät dran... jetzt läuft die 15 jährige Verjährung... oder... hmm ist kein Brief angekommen... aber das werden die jawohl nicht machen... hätte ich mal per Einschreiben versendet... aber zumindest habe ich Zeugen...aber so was machen die doch nicht mit einem... ODER??? Man, HORROR... STORYS...
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die holla die waldfe...
Beitrag 09.12.2014, 11:23
Beitrag #105


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Soo...ich hab gerade mit der Dame von der Fsst telefoniert und sie hat meinen Brief mit dem Rückzug meines Antrags bekommen... allerdings dauert es wohl etwas mit der Antwort... hmm...was kann denn da jetzt noch drin stehen??? Was schlimmes doch wohl eher nicht... ODER???
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Snoupy
Beitrag 09.12.2014, 20:16
Beitrag #106


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Da wird was drin stehen in Richtung "Haben ihren Brief bekommen und der Antrag wurde zurückgezogen".
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die holla die waldfe...
Beitrag 10.12.2014, 09:58
Beitrag #107


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@snoupy..ich hoffe... Nicht das da dann steht... tja sorry, aber leider kam der Brief einen Tag zu spät.. also beginnt jetzt wieder die 15 jährige Verjährung. Also dann fass ich es nicht mehr. Ich kann ja berichten was die mir geschrieben haben.
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durban
Beitrag 10.12.2014, 11:18
Beitrag #108


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Wenn Dein Brief, dass Du den Antrag zurückgezogen ist, schon da ist, werden die wohl nicht mehr (negativ) über den Antrag entscheiden.


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die holla die waldfe...
Beitrag 13.12.2014, 15:53
Beitrag #109


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Na dein Wort in Gottes Ohr...ich gebe euch Bescheid wenn endlich der Brief angekommen ist...
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die holla die waldfe...
Beitrag 18.12.2014, 15:40
Beitrag #110


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Hallöchen...
Ich hab da mal eine Frage, die mich persönlich nicht betrifft- die mich aber doch beschäftigt. Ich hab einen langjährigen Bekannten wieder getroffen und nach bisschen Smalltalk kamen wir auf's Thema"Führerschein".Da meinte er, das er in zwei Jahren endlich eine MPU machen kann. Als ich sagte"wieso erst in zwei Jahren"???
Dazu muss ich erst ein bisschen ausholen... also er ist vorbestraft, hatte sogar5 Jahre Führungsaufsicht...Den Führerschein hat er seit 17 Jahren weg.Damals wegen Cannabis.
Jetzt meine Frage: Mit welcherlei Maß wird das gemessen, das die sagen, er muss zwei Jahre lang Urin Proben abgeben( je 170,€). Er war beim Anwalt und auch der meinte, das es nur so gehen kann...
Kann das stimmen???
Ich meine, es gibt doch auch Vorschriften, an die sich gehalten werden muss. Oder hat er mir da vielleicht nicht die Wahrheit gesagt? Hier ist glaub ich eine Experten Meinung gefragt, der sich mit Paragraphen gut auskennt... bin mal auf eure Antworten gespannt... LG
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die holla die waldfe...
Beitrag 23.12.2014, 09:52
Beitrag #111


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Hey...
Bzgl meines posts von vorher... vielleicht hab ich mich da etwas unverständlich ausgedrückt... also: mein Bekannter meinte dass das an seiner Akte liegt. Er hatte ja 5 Jahre Führungsaufsicht...und ich weiß nämlich nicht was er für Auflagen oder so hat. Mir kommt halt nur komisch vor das die verlangen können, nachdem nach 17 Jahren FS weg, erst zwei Jahre Urin Proben Abgabe, dann erst zur MPU gehen kann. Wie kann das sein?
Ich wünsche euch allen ein schönes Weihnachtsfest...
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ilam
Beitrag 23.12.2014, 10:11
Beitrag #112


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Die 17 Jahre lassen sich ganz einfach erklären. Wenn er z.B. irgendwann einen Antrag auf Wiedererteilung gestellt hat, der abgelehnt wurde, beginnt die Zeit wieder von vorne zu laufen.

Die "vorgeschriebenen" zwei Jahre Abstinenznachweis hingegen nicht wirklich. Jeder Monat mehr Abstinenznachweis macht es natürlich einfacher, aber nach 12 Monaten Nachweis (ggfs. nach Abschluss einer stationären Therapie) hat man auf jeden Fall gute Chancen - sofern die restliche Aufarbeitung passt.



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die holla die waldfe...
Beitrag 17.01.2015, 16:48
Beitrag #113


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Hallo zusammen.
Ich hab meinen Antrag ja jetzt bei der FSST zurückgezogen. Ich hab jetzt einen für mich verwirrenden Brief diesbezüglich bekommen. Als Überschrift steht da: Gebührenbescheid,Rücknahme Ihres Antrages auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Erstmal steht da wie viel ich für die bisherige Leistung zu zahlen habe. 67,57€ das ist ja noch verständlich. Aber dann...Ich hab...??? einen Antrag auf Neuerteilung gestellt. Nachdem mir die Ablehnung des Antrags angekündigt wurde hab ich ihn zurückgezogen. Mir wurde mitgeteilt das ich die regelgebühr für die Ablehnung meines Antrags reduziert. Wird ein Antrag auf Vornahme der einer Amtshandlung zurückgezogen, nachdem mit der sachlichen Bearbeitung begonnen,die Amtshandlung aber noch nicht beendet ist, oder wird ein Antrag aus anderen gründen als wegen Unzuständigkeit abgelehnt, oder wird eine Amtshandlung zurückgenommen oder widerrufen, so...bla bla... Gebühr.Bei der zu treffenden Entscheidung habe ich berücksichtigt, das für die Ablehnung meines Antrags auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis aufgrund des Gebührentarifs..bla bla... Und beträgt somit aufgrund der Rücknahme des Antrags ..€ WAS zur Hölle heisst das nu wieder? Kann ich jetzt nicht in zwei Jahren meinen Führerschein machen? Ist das so eine Ablehnung bzgl der Verjährung? Oder wie muss ich das verstehen? Kann mir das bitte jemand erklären?
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Falo999
Beitrag 17.01.2015, 17:41
Beitrag #114


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Was ein Beamten Deutsch ...

Unter Vorbehalt:
Ich lese das so das der Text nur erklärt warum man für die Rücknahme gebühren verlangt (weil die Sachliche Bearbeitung halt schon im gange war).

Ich sehr da aber keine Gefahr das deswegen die Tilgungsfristen zurückgesetzt werden.

Aber wie gesagt unter Vorbehalt...
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die holla die waldfe...
Beitrag 18.01.2015, 10:06
Beitrag #115


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Das wäre dann aber richtig hinterhältig und gemein. Vielleicht kann jemand Stellung dazu beziehen, der von diesem "Beamtendeutsch" mehr Ahnung hat, evtl. @Mr.T? Vielen Dank dafür
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Mr.T
Beitrag 18.01.2015, 16:30
Beitrag #116


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Zitat (die holla die waldfee @ 18.01.2015, 10:06) *
Das wäre dann aber richtig hinterhältig und gemein.
Keine Panik, durch die Rücknahme des Antrags ändert sich nichts an den Tilgungsfristen.
Und dass von dir trotz Rücknahme des Antrags Gebühren zu zahlen sind, ist korrekt.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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die holla die waldfe...
Beitrag 19.01.2015, 07:29
Beitrag #117


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@Mr.T danke für deine Antwort, also obwohl da sooft von Ablehnung die Rede ist, hat das nichts damit zu tun das sich meine Tilgungsfrist von nun zwei Jahren auf 15 Jahre hochgeschraubt hat? Puh da fällt mir ja ein dicker Stein vom Herzen. Das ich die Gebühren bezahlen muss das hatte mir die Dame schon beim Gespräch mitgeteilt. Also ist das alles nur ein Fachchinesisch,das sich aber auf meinen Fall nicht negativ auslegt? Super klasse. Dann kann ich ja weiter sparen... schönen Tag euch allen...
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ilam
Beitrag 19.01.2015, 07:50
Beitrag #118


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Nochmal kurz zerlegt um Dich endgültig zu beruhigen:

Zitat
Wird ein Antrag auf Vornahme der einer Amtshandlung zurückgezogen, nachdem mit der sachlichen Bearbeitung begonnen,die Amtshandlung aber noch nicht beendet ist,

Das trifft auf Dich zu.

Zitat
oder wird ein Antrag aus anderen gründen als wegen Unzuständigkeit abgelehnt, oder wird eine Amtshandlung zurückgenommen oder widerrufen

Das nicht, wird aber der Vollständigkeithalber erwähnt.

Zitat
Bei der zu treffenden Entscheidung habe ich berücksichtigt, das für die Ablehnung meines Antrags auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis aufgrund des Gebührentarifs..bla bla...

Übersetzt: Bitte nicht beschweren, dass die Kosten überraschen. Ablehnung hätte auch gekostet.

Zitat
Und beträgt somit aufgrund der Rücknahme des Antrags


Das ist der entscheidende Punkt.
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die holla die waldfe...
Beitrag 19.01.2015, 08:22
Beitrag #119


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@ilam...danke für deine ausführliche Erklärung... Das versteht dann sogar FRAU..lach...danke euch allen für eure Geduld mit mir
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durban
Beitrag 19.01.2015, 09:18
Beitrag #120


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Um ganz sicher zu gehen, kannst Du das Schreiben ja auch hier anonymisiert einstellen.

Denn mit diesen Auszügen:

Zitat (die holla die waldfee @ 17.01.2015, 17:48) *
so...bla bla... Gebühr.Bei der zu treffenden Entscheidung habe ich berücksichtigt, das für die Ablehnung meines Antrags auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis aufgrund des Gebührentarifs..bla bla... Und beträgt somit aufgrund der Rücknahme des Antrags ..€


wissen wir ja auch nicht, was Dir da geschrieben wurde.

wavey.gif


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ilam
Beitrag 19.01.2015, 11:10
Beitrag #121


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Für mich klang das alles sehr nach wörtlichen Zitaten, und ich gehe davon aus, dass im Bereich "blabla" und "..." nur die Summen und andere konkrete Daten stehen...

Der entscheidende Teil wurde zitiert, nämlich dass es eine "Rücknahme des Antrags" ist. Ich wüsste nicht, wo da noch Überraschungen schlummern könnten...
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