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> MPU mit folgender aussage:wiederholtes fahren ohne fs
die holla die waldfe...
Beitrag 23.11.2014, 10:19
Beitrag #1


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Liebe Leute!
Ich hoffe das mir hier geholfen werden kann...zu meiner Geschichte. Ich hab jetzt mittlerweile seit24 Jahren meinen Lappen weg.Damals wurde er mir wegen Drogen weggenommen.Allerdings ist das jetzt mittlerweile verjährt.Da man ja manchmal ein bisschen ohne Hirn handelt bin ich( auf Drängen meines damaligen Ex- Mann)ans Steuer und dabei ist er mir ins Lenkrad und hab einen Blechschaden verursacht.Beim zweiten mal war die Situation ähnlich.Mein Ex ist schwerster Alkoholiker.Aber darum geht's ja jetzt nicht.Auf jeden Fall war ich bei der FSS und die hat mein Führungszeugnis.Post kam von ihr mit der Aussage:das Gutachten soll zu folgendem Fragenkomplex Auskunft geben: ist zu erwarten dass der/die Untersuchte auch zukünftig erheblich gegen verkehrs/strafrechtliche Bestimmungen verstoßen wird? Liegen Beeinträchtigungen vor,die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der KlasseAM,B,BE,L in Frage stellen? Kann mir jmd sagen was da auf mich zukommt? Und finanziell? Ist das eine Frage? Wie läuft dieMPU dann ab? Danke für eure Hilfe
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die holla die waldfe...
Beitrag 23.11.2014, 14:10
Beitrag #2


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Bitte helft mir, da ich leider nicht mehr viel Zeit habe und ich brauch dringend einige Hinweise und Anregungen...
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Lotte 2
Beitrag 23.11.2014, 14:19
Beitrag #3


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Hallo die holla die waldfee,

Herzlich Willkommen im Verkehrsportal


Entnehme ich es richtig aus Deinem Posting, Du hast einen Neuantrag auf eine FE gestellt?

Vielleicht kannst Du, bis sich die Fachkundigen auf diesem Gebiet melden, nähere bzw genauere Angaben machen, damit Dir überhaupt geholfen werden kann.

Wann war die Drogenfahrt? Um welche Drogen ging es?
Wie viele Fahrten ohne FE waren es? Wann jeweils waren diese Fahrten? Wurden diese Fahrten unter Alkohol oder Drogeneinfluss begangen?

Liebe Grüße
Lotte


PS: Was heißt das Du hast nicht mehr viel Zeit? Welche Frist zur Beibringung des GA´s wurde Dir gesetzt? Oder hast Du schon einen MPU Termin? Hast Du Dich auf Deine MPU bereits vorbereitet? Wenn ja, wie?


--------------------
Jedes Ding hat drei Seiten: Eine, die Du siehst, eine, die ich sehe und eine, die wir beide nicht sehen. (aus China)
https://www.youtube.com/watch?v=oZyyaRyoTyk
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die holla die waldfe...
Beitrag 23.11.2014, 14:41
Beitrag #4


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Ja also... wegen Drogen ist jetzt wohl nichts mehr in meinem führungszeugnis...mir wurde der Lappen in der Probezeit vor 24 Jahren weggenommen... Habe jetzt einen Antrag auf wiedererteilung gestellt... fz wurde gefordert in dem stand das es zwei Fahrten ohne fs gab...nix mit Drogen oder Alkohol. hab Post von der fsst bekommen in der mir mitgeteilt wird das ich zur MPU muss. Mit folgender Fragestellung. Das Gutachten soll zu dem folgenden Fragenkomplex Auskunft geben: ist zu erwarten dass der/die Untersuchte auch zukünftig erheblich gegen verkehrs/ strafrechtliche Bestimmungen verstoßen wird? Liegen Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Klasse AM,B,BE,L in Frage stellen? Mehr steht da nicht. Ich hab10 Tage Zeit die MPU stelle mitzuteilen..

Wo muss ich mich denn melden? Wo finde ich denn die fachkundigen ...

Vorbereitung ist gut... es war eigentlich von mir nicht gewollt mit dem Antrag direkt nen Termin zur MPU zu kriegen... und dann auch noch so schnell.. die Dame von der fsst meinte ich soll erstmal gar nichts machen bis Post von ihr kommt... und jetzt??? Toll direkt den sechser im Lotto... ich lese mich durch sämtliche Foren und mehr kann ich in der Zeit nicht mehr machen...
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Scitch
Beitrag 23.11.2014, 15:11
Beitrag #5


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Zitat (die holla die waldfee @ 23.11.2014, 10:19) *
Da man ja manchmal ein bisschen ohne Hirn handelt bin ich( auf Drängen meines damaligen Ex- Mann)ans Steuer und dabei ist er mir ins Lenkrad und hab einen Blechschaden verursacht.Beim zweiten mal war die Situation ähnlich.Mein Ex ist schwerster Alkoholiker.
Wann waren denn diese beiden Vorfälle?

Zitat (die holla die waldfee @ 23.11.2014, 10:19) *
Kann mir jmd sagen was da auf mich zukommt? Und finanziell?
Dich erwartet eine MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung.

Zitat (die holla die waldfee @ 23.11.2014, 10:19) *
Ist das eine Frage?
Ja.

Zitat (die holla die waldfee @ 23.11.2014, 10:19) *
Wie läuft dieMPU dann ab?
Du wirst in der MPU ausführlich darlegen müssen weswegen du diese Verstöße begangen hast und wieso diese in Zukunft nicht mehr vorkommen werden.


Zitat (die holla die waldfee @ 23.11.2014, 14:41) *
Habe jetzt einen Antrag auf wiedererteilung gestellt...
Ich würde empfehlen dir zu überlegen ob du diesen Antrag nicht wieder zurücknehmen und dich erst einmal auf eine MPU vorbereiten willst.


Zitat (die holla die waldfee @ 23.11.2014, 14:41) *
Wo muss ich mich denn melden? Wo finde ich denn die fachkundigen ...
Du musst dich dazu bei einem MPI deiner Wahl anmelden. Bspw. Dekra oder ähnliche.

Zitat (die holla die waldfee @ 23.11.2014, 14:41) *
Vorbereitung ist gut... es war eigentlich von mir nicht gewollt mit dem Antrag direkt nen Termin zur MPU zu kriegen...
Gewollt ist eine MPU wahrscheinlich nie.

Zitat (die holla die waldfee @ 23.11.2014, 14:41) *
Toll direkt den sechser im Lotto... ich lese mich durch sämtliche Foren und mehr kann ich in der Zeit nicht mehr machen...
Einen Sechser im Lotto sehe ich da eher nicht. Eine MPU Anordnung bei zwei Fahrten ohne Fahrerlaubnis sehe ich jetzt auch nicht wirklich ungewöhnlich.


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Gruß Scitch

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die holla die waldfe...
Beitrag 23.11.2014, 16:08
Beitrag #6


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2012 also noch relativ frisch.. wäre das denn möglich das ich mit der Dame spreche und den Antrag"verschiebe" denn ich möchte mich schon noch etwas mehr vorbereiten... ich ruf die morgen mal an... wie kann ich mich denn in meinem Fall am besten vorbereiten?

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 23.11.2014, 23:24
Bearbeitungsgrund: doppelten Text gelöscht
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blackdodge
Beitrag 23.11.2014, 16:20
Beitrag #7


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nicht nur anrufen, hingehen und schriftl. den Antrag zurückziehen !


alles andere kommt noch, von anderen wavey.gif


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Scitch
Beitrag 23.11.2014, 16:24
Beitrag #8


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Zitat (die holla die waldfee @ 23.11.2014, 16:08) *
2012 also noch relativ frisch.. wäre das denn möglich das ich mit der Dame spreche und den Antrag"verschiebe" denn ich möchte mich schon noch etwas mehr vorbereiten
Auf ein verschieben würde ich da nicht setzen. Dann solltest du den Antrag einfach zurückziehen.

Zitat (die holla die waldfee @ 23.11.2014, 16:08) *
wie kann ich mich denn in meinem Fall am besten vorbereiten?
Da gäbe es mehrere Möglichkeiten. Von kostenfrei bis kostenpflichtig. Bspw. das aufsuchen eines Verkehrspsychologen oder auch hier im Forum.
Du könntest damit anfangen wie es denn zu den damaligen Fahrten kam?


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die holla die waldfe...
Beitrag 23.11.2014, 16:33
Beitrag #9


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Also es kam dazu das ich mit meinem ex Mann unterwegs war er sich bis unter die hutkrempe besoffen hat, wir in der pampa waren und dringend nach Hause zum Kind mussten... also bin ich gefahren und er ist mir ständig ins Lenkrad und dann hab ich ein parkendes Auto gerammt... das zweite mal war an einer Tankstelle. Da hab ich den Gang vergessen es hat einen Satz nach vorne in einen Stapel mit Reifen gemacht... jaja...ich weiß...

Ich hab da nochmal ne andere Frage... es ist ja 2012 passiert... wie lange bleibt sowas denn im führungszeugnis stehen? Und lohnt es sich den Antrag erst dann also in ??? Jahren zu stellen??
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durban
Beitrag 23.11.2014, 19:34
Beitrag #10


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Wurde gegen Dich damals eine Sperrfrist verhängt? Davon hängt die Frist ab.

Zu den Fahrten:
Es geht ja im Prinzip nicht darum, dass Du Unfälle gebaut hast, sondern darum, dass Du ohne Fahrerlaubnis gefahren bist.

Kam das öfter vor? Wenn ja, wieso; insbesondere nachdem Du einmal bereits erwischt worden warst?


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Scitch
Beitrag 23.11.2014, 19:39
Beitrag #11


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Zitat (die holla die waldfee @ 23.11.2014, 16:33) *
Also es kam dazu das ich mit meinem ex Mann unterwegs war er sich bis unter die hutkrempe besoffen hat, wir in der pampa waren und dringend nach Hause zum Kind mussten...
Wart ihr denn dort alleine?
Warum hättet ihr niemanden fragen können ob er eich fährt oder ein Taxi bestellen?

Zitat (die holla die waldfee @ 23.11.2014, 16:33) *
also bin ich gefahren und er ist mir ständig ins Lenkrad und dann hab ich ein parkendes Auto gerammt... das zweite mal war an einer Tankstelle. Da hab ich den Gang vergessen es hat einen Satz nach vorne in einen Stapel mit Reifen gemacht... jaja...ich weiß...
Wie kam es denn zur zweiten Fahrt? Der Satz nach vorne war ja bereits eine Folge aber erstmal kommt ja dass du auch dort ohne Fahrerlaubnis unterwegs warst.


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Gruß Scitch

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Kai R.
Beitrag 23.11.2014, 23:05
Beitrag #12


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Es sollte kein Problem sein den Antrag einige Monate zurückzustellen und sich auf die MPU vorzubereiten.

Das besondere Aufbauseminar wegen Drogen in der Probezeit musst Du noch machen.


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Grüße

Kai

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die holla die waldfe...
Beitrag 24.11.2014, 07:21
Beitrag #13


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Hey...ich dachte ich muss die MPU wegen Punkte machen? Von diesem Aufbau Seminar hat mir keiner was gesagt... auch machen obwohl das schon 24 Jahre her ist? Danke für eure mühe...
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die holla die waldfe...
Beitrag 24.11.2014, 08:58
Beitrag #14


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Nein sperrfrist gab es nicht... wie gesagt der Lappen ist jetzt 24 Jahre weg...tja weshalb ich gefahren bin (2x) ist eine gaaanz dumme Geschichte... ich hab häusliche Gewalt in meiner Ehe erlebt und einmal wollte ich einfach weg von meinem prügelnden ex und dann bin ich ohne zu überlegen mit dem Auto weg.. das andere mal waren wir zusammen unterwegs und da ( im groben und ganzen) hat er mir nahegelegt das " verdammte" Auto nach Hause zu bringen, sonst... Naja mittlerweile bin ich Gott sei dank geschieden...
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durban
Beitrag 24.11.2014, 10:50
Beitrag #15


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Zitat (die holla die waldfee @ 24.11.2014, 09:58) *
Nein sperrfrist gab es nicht... wie gesagt der Lappen ist jetzt 24 Jahre weg...


Sicher? Man braucht keine Fahrerlaubnis, um im Urteil eine Sperrfrist zu bekommen. Bei zwei Fahrten ohne Fahrerlaubnis wäre es jedenfalls unüblich, keine Sperrfrist zu bekommen. Wenn Du die Unterlagen noch hast, kannst Du ja mal in das Urteil gucken. Oft wird es so oder so ähnlich formuliert: "Die Fahrerlaubnisbehörde wird angewiesen, der Beschuldigten vor dem Ablauf von X Monaten keine Fahrerlaubnis zu erteilen."

Wenn Du eine Sperrfrist bekommen hast, bleibt die Tat 10 Jahre im Verkehrszentralregister gespeichert.

Zitat (die holla die waldfee @ 24.11.2014, 09:58) *
tja weshalb ich gefahren bin (2x) ist eine gaaanz dumme Geschichte... ich hab häusliche Gewalt in meiner Ehe erlebt und einmal wollte ich einfach weg von meinem prügelnden ex und dann bin ich ohne zu überlegen mit dem Auto weg..


In der MPU wirst Du darlegen müssen, warum es in dieser Situation nicht in Frage kam, auf anderem Weg "einfach weg" zu kommen. Außerdem müsstest Du glaubhaft machen, dass Du in so akuten Situationen heute anders handeln würdest.

Zitat (die holla die waldfee @ 24.11.2014, 09:58) *
das andere mal waren wir zusammen unterwegs und da ( im groben und ganzen) hat er mir nahegelegt das " verdammte" Auto nach Hause zu bringen, sonst... Naja mittlerweile bin ich Gott sei dank geschieden...


Schön, wenn Du diese Lebensphase hinter Dir lassen konntest.

So eine verkehrsrechtliche MPU ist kein Hexenwerk und durchaus zu bestehen. Aber es wird schon mehr erwartet als "war dumm gelaufen, kommt nicht wieder vor". Du musst zeigen, dass Du Dich mit diesen Taten auseinandergesetzt hast und "Strategien" hast, damit es auch in "Ausnahmesituationen" nicht mehr zum Verstoß gegen Verkehrsvorschriften kommt.
Du hast ja bei beiden Fahrten ohne FE (in Wahrheit werden es ja noch mehr gewesen sein) Unfälle gebaut. Und selbst, wenn Deine Lage wirklich schwierig war, kann es ja nicht sein, dass Unbeteiligte diese Dinge ausbaden müssen.

Deine Scheidung ist natürlich trotzdem ein sehr wichtiger Schritt (auch für die erfolgreiche MPU):
Wenn die jeweiligen Fahrten ohne FE ihren Auslöser in der gewaltätigen Ehe hatten, hast Du diesen Auslöser nun bekämpft. Darauf kannst Du aufbauen; das musst Du aber in der MPU auch so "verkaufen".


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die holla die waldfe...
Beitrag 24.11.2014, 12:11
Beitrag #16


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Das ging ja gar nicht vor Gericht. Die Polizei hat wohl weiter geleitet das meine uk positiv sei und dann kam Post vom strva das ich zur MPU soll oder den Lappen einschicken soll und ich war damals so dumm und hab den ohne Anwalt einzuschalten abgegeben weil ich zu große Angst vor ner mpu hatte
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ilam
Beitrag 24.11.2014, 12:14
Beitrag #17


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Zitat (die holla die waldfee @ 24.11.2014, 12:11) *
und ich war damals so dumm und hab den ohne Anwalt einzuschalten abgegeben weil ich zu große Angst vor ner mpu hatte


Wenn (THC) die Werte entsprechend hoch waren oder - da Du Drogen sagst - etwas anderes als THC gefunden wurde (sprich harte Drogen), war das gar nicht dumm sondern hat Dir das Geld für den Anwalt gespart...

Und ohne Vorbereitung war die MPU nicht zu bestehen.
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die holla die waldfe...
Beitrag 24.11.2014, 12:19
Beitrag #18


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Ach so du meinst jetzt die Sache mit fahren ohne Fahrerlaubnis... ich dachte du beziehst dich auf meinen fs Entzug...ich werde mal meine Akten durchsehen und genau ausführen was das Urteil ist

Ja ilam da hast du wohl recht... wie gesagt das ist 24 Jahre her und ist auch nicht die Fragestellung für die mpu
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Mr.T
Beitrag 24.11.2014, 14:50
Beitrag #19


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Zitat (durban @ 24.11.2014, 10:50) *
Wenn Du eine Sperrfrist bekommen hast, bleibt die Tat 10 15 Jahre im Verkehrszentralregister gespeichert.
wavey.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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durban
Beitrag 24.11.2014, 14:56
Beitrag #20


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Danke - vertippt oder kurzfristiger Aussetzer; ich weiß es nicht. Jedenfalls hast Du natürlich recht! smile.gif


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die holla die waldfe...
Beitrag 24.11.2014, 15:59
Beitrag #21


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So ich hab das Urteil gefunden. Da steht gar nichts über eine sperrfrist drin... die haben beide Sachen zusammen gelegt und ich hab eine Geldstrafe bekommen...
Dauert das dann auch schlappe15 Jahre bis das aus der Akte verschwindet?
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Kai R.
Beitrag 24.11.2014, 16:14
Beitrag #22


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dann 10 Jahre. Ist 2022 eine für Dich akzeptable Lösung? Sonst doch besser die MPU machen.


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Grüße

Kai

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die holla die waldfe...
Beitrag 24.11.2014, 16:28
Beitrag #23


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Nein natürlich nicht. Ich will die MPU ja machen... nur muss ich mich vorbereiten können... ich muss den Antrag zurückziehen. Sie soll mir Zeit zur Vorbereitung geben... was wird mich der ganze Spaß denn kosten bei einer Fragestellung?
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Kai R.
Beitrag 24.11.2014, 16:30
Beitrag #24


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Du musst den Antrag nicht zurückziehen, nur bei Seite legen lassen. Normal geht das.

FAQ: Kosten der MPU


--------------------
Grüße

Kai

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die holla die waldfe...
Beitrag 24.11.2014, 16:37
Beitrag #25


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Ach so, noch ne Frage... kann ich eigentlich mit Leuten persönlicher texten, die sich mit verkehrs MPU besonders gut auskennen und die ich dann direkt anschreiben kann? Dann müsste man evtl nicht warten und " nervt" andere Leute nicht...*übermorgen fahre ich zum strassenverkehrsamt und da will ich meine Akte einsehen und den Antrag zurückziehen... mal gucken was bei rum kommt...

Ok dann sag ich ihr das...
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Kai R.
Beitrag 24.11.2014, 16:37
Beitrag #26


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Du nervst hier keine anderen Leute - der Austausch ist der Sinn des Forums. Daher ist es auch besser, im Thread zu bleiben. Da bekommst Du mehr Antworten und etwaige Fehler werden von anderen aufgedeckt.


--------------------
Grüße

Kai

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die holla die waldfe...
Beitrag 24.11.2014, 16:42
Beitrag #27


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Da würde sich geldmässig nichts tun...bei Punkte oder bei Straftaten kostet sie gleich viel...fragt sich jetzt nur was auf mich zutrifft... es trifft ja beides ins schwarze...
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Kai R.
Beitrag 24.11.2014, 16:43
Beitrag #28


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Straftaten und Punkte ist auch die gleiche MPU. Nennt sich "verkehrsrechtliche Fragestellung".


--------------------
Grüße

Kai

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die holla die waldfe...
Beitrag 24.11.2014, 16:53
Beitrag #29


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So gesehen hast du natürlich recht... ich hoffe nur das in den nächsten Wochen auch genug online sind um mir Tipps für die MPU zu geben... sonst weiß ich nämlich nicht wie ich mich sonst noch vorbereiten soll... lg Elke

Ich bin jetzt erstmal weg. Muss zum Weihnachtsbasteln in den Kindergarten... vielleicht kannst du mir ja mal wieder Tipps geben... fände ich gut...
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Kai R.
Beitrag 24.11.2014, 17:04
Beitrag #30


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Zitat (die holla die waldfee @ 24.11.2014, 16:53) *
ich hoffe nur das in den nächsten Wochen auch genug online sind um mir Tipps für die MPU zu geben...

trust us! wavey.gif


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Grüße

Kai

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Mr.T
Beitrag 24.11.2014, 17:55
Beitrag #31


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Zitat (Kai R. @ 24.11.2014, 16:14) *
dann 10 5 Jahre.
wavey.gif


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Kai R.
Beitrag 24.11.2014, 17:56
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das waren die 5 Jahre die Du eben bei @Durban noch draufgepackt hast, oder? laugh2.gif


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Beitrag 24.11.2014, 17:57
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Beitrag 24.11.2014, 21:37
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Hallo die holla die waldfee,

Zitat (die holla die waldfee @ 23.11.2014, 14:41) *
... es war eigentlich von mir nicht gewollt mit dem Antrag direkt nen Termin zur MPU zu kriegen... und dann auch noch so schnell..

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich den Satz hier richtig verstanden habe.

Solltest Du bereits einen fixen Termin bei einem MPI haben, dann solltest Du, wenn Du Deinen Antrag stilllegen lässt auch nicht versäumen diesen etwaigen Termin abzusagen. Tust Du dies nicht rechtzeitig, werden die Gebühren fällig.

Liebe Grüße
Lotte



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die holla die waldfe...
Beitrag 25.11.2014, 13:33
Beitrag #35


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Nein lotte...ich soll in 10 Tagen mitteilen für welche MPU stelle ich mich entschieden habe und dann soll ich bis Januar15 das Gutachten vorlegen

Mr.T...
Ist das jetzt ohne sperrfrist in fünf Jahren aus dem führungszeugnis raus oder dann doch die10 Jahre?
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Kai R.
Beitrag 25.11.2014, 13:57
Beitrag #36


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die holla die waldfe...
Beitrag 25.11.2014, 19:27
Beitrag #37


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Hi...ok 5 Jahre hört sich dann ja doch etwas besser an als10... Ich hab da nochmal ne Frage... und zwar falls ich durch die MPU falle und dann in drei Jahren zur ffst gehe und den Antrag auf wiedererteilung stelle,steht dann irgendwo das ich ne MPU gemacht habe, durchgefallen bin... etc...und würde das dann ein Grund sein warum ich dann nochmal ne MPU machen muss oder würde das egal sein und ich dann ohne Probleme meinen fs machen können... lg
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die holla die waldfe...
Beitrag 26.11.2014, 10:12
Beitrag #38


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Moin... ich hab mit der zuständigen vom stva gesprochen und ich muss schriftlich den Antrag zurückziehen und dann neu stellen... " zur Seite" legen geht wohl nur vier Wochen und das wäre mir dann auch zu wenig Zeit zum vorbereiten...

P.s. kann mir bitte jemand zu meinem post vom 25.11 eine Antwort geben? Das wäre wunderbar...
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Kai R.
Beitrag 26.11.2014, 10:30
Beitrag #39


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wenn Du nach einer negativen MPU den FS-Antrag zurückziehst läuft die Verjährungsfrist einfach weiter. Nur wenn die Behörde den Antrag ablehnt ginge sie von vorne los.


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Kai

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die holla die waldfe...
Beitrag 26.11.2014, 12:17
Beitrag #40


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Hmm? Wie jetzt? Ich meinte falls ich ein negatives Ergebnis bekomme wird das dann fest gehalten für das stva? Und wenn ja würde das negativ für mich ausgelegt falls ich die Verjährung von jetzt noch drei Jahren abwarte? Was heißt das wenn das abgelehnt wird?? Ich will eigentlich keine drei Jahre warten bevor ich den Lappen wieder machen kann... aber mal ehrlich.. wäre es einfacher für mich zu warten??
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Lars
Beitrag 26.11.2014, 12:47
Beitrag #41


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Zitat (die holla die waldfee @ 26.11.2014, 12:17) *
Hmm? Wie jetzt? Ich meinte falls ich ein negatives Ergebnis bekomme wird das dann fest gehalten für das stva?

Das hängt von dir ab! Wenn das Institut das Gutachten an dich schickt, bekommt es das stva nicht zu Gesicht. Wenn du aber mit dem Institut vereinbarst, dass die das Gutachten direkt zum Amt schicken, dann geht es natürlich in deine FS-Akten und kann auch noch später verwertet werden. Deshalb soltest du auf jeden Fall mit dem Institut vereinbaren, dass die das Gutachten nur zu dir schicken und nicht ans Amt.


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die holla die waldfe...
Beitrag 26.11.2014, 13:54
Beitrag #42


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Ok wenn die sich darauf einlassen wäre das ja super...
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Kai R.
Beitrag 26.11.2014, 14:14
Beitrag #43


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die müssen sich nicht auf irgend etwas einlassen. Du steuerst den Prozess:

Waldfee stellt FS-Antrag > MPU Aufforderung > MPU positiv > neuer FS > alles gut
Waldfee stellt keinen FS-Antrag > Verjährung läuft weiter > alles gut in drei Jahren
Waldfee stellt FS-Antrag > MPU Aufforderung > MPU negativ > Waldfee zieht FS-Antrag zurück > alles gut in drei Jahren
Waldfee stellt FS-Antrag > MPU Aufforderung > MPU negativ > Waldfee zieht FS-Antrag nicht zurück > Antrag wird abgelehnt > Verjährung startet neu > alles gut in 15 Jahren

Wenn also die MPU negativ sein sollte, einfach den FS-Antrag zurückziehen, dann bleibt es bei der normalen Verjährungsfrist.


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Beitrag 26.11.2014, 18:18
Beitrag #44


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Kai ich bin beeindruckt... Super präzise Aussage... die verstehe ich sogar... jetzt weiß ich bescheid... sag mal wer seit ihr Leute? Irgendwelche MPU Mitarbeiter oder Sachverständige? Oder Anwälte? Finde ich echt super das es hier fähige Leute gibt, dessen aussagen auch stimmen und worauf man sich verlassen kann... wohin soll ich mich denn in diesem Forum hin wenden um mich auf die MPU vorzubereiten
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Lars
Beitrag 27.11.2014, 07:42
Beitrag #45


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Zitat (Kai R. @ 26.11.2014, 14:14) *
Waldfee stellt FS-Antrag > MPU Aufforderung > MPU negativ > Waldfee zieht FS-Antrag zurück > alles gut in drei Jahren
Zur Ergänzung von Kai:
In diesem Fall ist es wichtig, dass das negative Gutachten nicht zum Amt kommt.
Also auf jeden Fall vor der MPU das Institut anweisen, das Gutachten nur an dich zu schicken! Du darfst das, du bist schließlich der Auftraggeber der Untersuchung (und bezahlst ja auch dafür).


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die holla die waldfe...
Beitrag 27.11.2014, 10:14
Beitrag #46


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Hi...danke Lars ich werde das dann so machen. Aber Kai hat noch geschrieben das wenn der Antrag abgelehnt wird die komplette Verjährung von vorne beginnt... 15 Jahre... aber die Verjährung dauert in meinem Fall doch 5 Jahre oder irre ich mich da jetzt schon wieder? Naja, darauf lasse ich es natürlich nicht kommen, da wäre ich ja schön blöd... an wen kann ich mich hier im Forum denn wenden um mich auf die MPU vorzubereiten denn das Forum ist klasse...
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Lotte 2
Beitrag 27.11.2014, 11:03
Beitrag #47


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Hallo die holla die waldfee,

Zitat (die holla die waldfee @ 27.11.2014, 10:14) *
an wen kann ich mich hier im Forum denn wenden um mich auf die MPU vorzubereiten denn das Forum ist klasse...

einfach hier in Deinem Thread bleiben bzw hier weiter schreiben, Deine Fragen stellen, Deine Gedanken mitteilen etc.

Das Forum lebt durch freiwillig schreibende ehrenamtliche Helfer. Somit wenn jemand das Gefühl hat, zu Dir, Deinen Punkten etwas beitragen zu können, dann wird er dies hier in Deinem Thread tun. (Bewusst sollte Dir sein: ein Anspruch auf Leistung besteht nicht und manchmal dauert es auch eine Weile bis eine Antwort kommt.)

Liebe Grüße
Lotte


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durban
Beitrag 27.11.2014, 11:17
Beitrag #48


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Zitat (die holla die waldfee @ 27.11.2014, 11:14) *
Aber Kai hat noch geschrieben das wenn der Antrag abgelehnt wird die komplette Verjährung von vorne beginnt... 15 Jahre... aber die Verjährung dauert in meinem Fall doch 5 Jahre oder irre ich mich da jetzt schon wieder?


Leider ist die Sache ziemlich kompliziert. Aber Kai hat recht. Es beginnt eine "andere" Verjährung, und da sind es im Endeffekt 15 Jahre. sad.gif

Zitat (die holla die waldfee @ 27.11.2014, 11:14) *
Naja, darauf lasse ich es natürlich nicht kommen, da wäre ich ja schön blöd... an wen kann ich mich hier im Forum denn wenden um mich auf die MPU vorzubereiten denn das Forum ist klasse...


Die Vorbereitung hat ja schon angefangen. wink.gif Die MPU ist kein Test mit "richtigen" oder "falschen" Antworten. Es geht darum, dass Du Dich selbst mit der Geschichte auseinandersetzt. Dazu bekommst Du hier Rückmeldungen, denn wenn man das allein für sich im stillen Kämmerchen macht, übersieht man vielleicht etwas. Und genauso wird es in der MPU laufen: Du musst dem Gutachter die Geschichte erzählen, und der wird Rückfragen stellen.


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die holla die waldfe...
Beitrag 27.11.2014, 14:09
Beitrag #49


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Ah so...ja klar bin ich dann in der Vorbereitung... aber nochmal ne Frage... wenn ich alles befolgt habe und dann doch ein negatives Ergebnis bekomme und ich dann die Verjährung abwarte und den Antrag stelle kann die fsst dann letztendlich doch noch eine MPU fordern auch wenn ich mir nichts mehr zu Schulden hab kommen lassen?
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durban
Beitrag 27.11.2014, 14:21
Beitrag #50


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Nach Erreichen der "Verjährung" kann, wenn zwischenzeitlich nichts vorgefallen ist, keine MPU mehr verlangt werden.

Oder habe ich Deine Frage falsch verstanden?


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