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> Kennzeichen-Scan im Parkhaus - Skandal oder egal?
Der_Veranstalter
Beitrag 22.10.2014, 09:03
Beitrag #1


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Hallo,

der Radiosender NDR-Info und die Süddeutsche Zeitung haben gestern abend bzw. heute berichtet über Kennzeichenscans an Parkhäusern, Campingplätzen etc.

Hier der Link zum NDR (Hörfunkbeitrag) und hier zur Süddeutschen.

Ich finde diese Aufregung zutiefst lächerlich, denn Kameras sieht man ja schon länger an Ein- und Ausfahrtsschranken etc. Und wenn uns die Technik eines gelehrt hat, dann dass alles gemacht wird, was gemacht werden kann - bis irgendwann später dann ein Gesetz gegen dieses Vorgehen wirksam durchgesetzt wird.


Was meint Ihr dazu?

Filmen und aufnehmen legitim, aber nicht das Scannen? Oder ist das scannen auch legal? Bedeutet ein Kamera-Symbol nicht nur, dass man gefilmt sondern auch gescant wird?

Nochmals: Es ist technisch möglich, und deswegen war mir auch klar, dass das passiert. (Ist ja auch viel billiger als normales mitfilmen und dann ggf. stundenlang im Video suchen.) Ist da jemand anderer Meinung?

Auch das Scannen und aktive verarbeiten der Kennzeichen auf Campingplätzen (Kennzeichen angeben, dann geht die Schranke immer auf, wenn DIESES Auto davor steht - aber nur für den bezahlten Zeitraum) ist für mich definitiv zu erwarten und deswegen wundert mich das auch keine Sekunde. An so einer Stelle würde man auch mit RFID-Chips oder anderen Codekarten erfasst werden...


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 22.10.2014, 09:10
Beitrag #2


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Wenn im Parkhaus gefilmt wird, dann kann man lediglich noch nachträglich feststellen, wann mein geklautes Auto aus dem Parkhaus rausgefahren wurde... thread.gif
Erst mit gescanntem Kennzeichen werden Parkschein und Auto "verheiratet". Ich halte das für okay.
Früher, als es noch "bewachte Parkplätze" gab, waren die "Scanner" die Augen des Parkwächters, der sich vielfach Ein-und Ausfahrt notiert hat.

Also, ich finde das Scannen in diesem Falll in Ordnung...

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Mitleser
Beitrag 22.10.2014, 09:13
Beitrag #3


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Über die Unzulässigkeit dürfte es kaum einen Zweifel -ja, ich weiß Ausnahmen bestätigen auch hier im Forum die Regel- geben.

Dass die Datenschützer nicht sofort laut aufschreien sondern erst einmal prüfen, dürfte an der Eigenauswertung ihrer bisherigen PR-Arbeit und Wahrnehmung liegen.


Ansonsten bestätigt der Beitrag nur die altbekannte und von einigen bestimmten (und bestimmbaren) Menschen gerne negierte Regel, dass Alles was technisch möglich ist auch zeitnah praktisch angewendet wird.
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blue0711
Beitrag 22.10.2014, 09:18
Beitrag #4


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Zitat (Der_Veranstalter @ 22.10.2014, 10:03) *
Ich finde diese Aufregung zutiefst lächerlich, denn ...
Ich finde es erschreckend, dass die Gewohnheit mittlerweile schon dazu führt, dass man Beschwerden über solche Grenzverletzungen lächerlich macht think.gif

Ich frage mich langsam, ob man niedrigere Strafen für Mörder fordern würde, wenn nur oft genug Leute umgebracht werden ...

Das Scannen ist ein eklatanter Datenschutzverstoß.
Das Parkhaus ist eine privatwirtschaftliche Angelegenheit und es gibt keinerlei berechtigtes Interesse des Betreibers für die Erhebung dieser Daten.


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Gruß Kai
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Der_Veranstalter
Beitrag 22.10.2014, 09:28
Beitrag #5


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Zitat (blue0711 @ 22.10.2014, 10:18) *
Ich finde es erschreckend, dass die Gewohnheit mittlerweile schon dazu führt, dass man Beschwerden über solche Grenzverletzungen lächerlich macht


Nein, ich halte die Aufregung für lächerlich, weil mir schon seit Jahren klar ist, dass das gemacht wird. Aber ein paar selbsternannte Weltschützer haben das vor vielleicht einem Monat entdeckt, ein paar Landes-Datenschützer mit grundsätzlich voneinander abweichenden Meinungen dazu befragt und machen nun einen Skandal draus. Oder die "Journalisten" haben das auch schon vor längerer Zeit realisiert, aber brauchen jetzt mal wieder einen tollen Skandal den sie exklusiv verkaufen können.

Technisch geht es, Firmen verkaufen es und schwatzen es Unternehmern/Leuten auf, also wird es gemacht. Solange es rechtlich nicht eindeutig verboten wird, wird es gemacht.

Weil es ja dem Marketing dient, oder weil es die Verwaltung einfacher macht.

Und wenn die NSA einen Direktlink zu APCOA hat (die haben hier die meisten Parkhäuser), dann sollen sie an der Datenflut eingehen.




Zitat (blue0711 @ 22.10.2014, 10:18) *
Das Scannen ist ein eklatanter Datenschutzverstoß.


Wer sagt das?

Du wirst mit Kamerasymbolen darauf hingewiesen, dass du gefilmt wirst. Aus Sicht der meisten Menschen (und der Betreiber) beinhaltet das eine maschinelle Auswertung. Aus deiner Sicht nicht.

Nicht mal die Datenschützer sind sich einig bzw. hatten das bisher auf dem Radar.



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Mitleser
Beitrag 22.10.2014, 09:36
Beitrag #6


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Zitat (Der_Veranstalter @ 22.10.2014, 10:28) *
Zitat (blue0711 @ 22.10.2014, 10:18) *
Das Scannen ist ein eklatanter Datenschutzverstoß.

Wer sagt das?
§ 4 BDSG.


Zitat (Der_Veranstalter @ 22.10.2014, 10:28) *
Du wirst mit Kamerasymbolen darauf hingewiesen, dass du gefilmt wirst. Aus Sicht der meisten Menschen (und der Betreiber) beinhaltet das eine maschinelle Auswertung.
Filmen und Datenbankspeichern sind doch leicht verschieden.

Im übrigen ist sowohl das Filmen (und Speichern) innerhalb von Parkhäusern&Co nicht ganz unkritisch. Aber spätestens beim Erfassen der Zufahrtsbereiche oder gar der öffentlichen Straßen hört es auf.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 22.10.2014, 09:39
Beitrag #7


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Zitat (Der_Veranstalter @ 22.10.2014, 10:28) *
(und der Betreiber) beinhaltet das eine maschinelle Auswertung.


Was um alles in der Welt fängt ein Parkhausbetreiber mit den gescannten Kennzeichen an...? think.gif
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blue0711
Beitrag 22.10.2014, 09:47
Beitrag #8


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Zitat (Der_Veranstalter @ 22.10.2014, 10:28) *
Du wirst mit Kamerasymbolen darauf hingewiesen, dass du gefilmt wirst. Aus Sicht der meisten Menschen (und der Betreiber) beinhaltet das eine maschinelle Auswertung.
Auf keinen Fall.
Eine Überwachungskamera in einem Parkhaus ist in erster Linie dazu da, den nicht einsichtigen Bereich zu beobachten.
Dafür gibt es ein Sicherheitsbedürfnis der Besucher sowie ein berechtigtes Interesse des Betreibers.

Die Aufnahmen dürfen nicht gelagert werden, sondern müssen vernichtet werden, wenn nichts vorlag.
Ausgewertet werden dürfen sie nur anlassbezogen.
Regelmäßige Auswertung noch dazu nach Merkmalen, die lediglich sekundäre Interessen des Betreibers betreffen, ist unzweifelhaft unzulässig.

Warum die da rumeiern, verstehe ich nicht. Kann ich mir höchstens mit politischen Interessen oder Personalmangel erklären. Beides traurig.


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CvR
Beitrag 22.10.2014, 10:47
Beitrag #9


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Zitat (blue0711 @ 22.10.2014, 10:18) *
Das Parkhaus ist eine privatwirtschaftliche Angelegenheit und es gibt keinerlei berechtigtes Interesse des Betreibers für die Erhebung dieser Daten.

Doch: Verhinderung von Betrug.

Ohne Kennzeichenauswertung ist es ein leichtes, das Auto 3 Wochen abzustellen, einen neuen Parkschein aus dem Einfahrtsautomaten zu ziehen und somit einen "sehr günstigen Preis" für den Parkzeitraum zu erzielen. Wenn jedoch beim Scan der Kennzeichen rauskommt, dass der Parkschein 1h alt ist, das Kennzeichen aber vor 3 Wochen einfuhr, kann dieser Betrug verhindert werden. think.gif

Auch hat ja der Parker ein Interesse an den Kennzeichendaten der "Mitparker". Wenn ich nach dem Parken an meinem Auto Lackspuren finde, kann die police.gif anhand der Kennzeichen den potentiellen Täterkreis eingrenzen und hat recht gute Chancen, das unfallverursachende Tatfahrzeug zu finden.

Zitat (Mitleser @ 22.10.2014, 10:36) *
Zitat (Der_Veranstalter @ 22.10.2014, 10:28) *
Zitat (blue0711 @ 22.10.2014, 10:18) *
Das Scannen ist ein eklatanter Datenschutzverstoß.

Wer sagt das?
§ 4 BDSG.

Sind Kfz-Kennzeichen personenbezogene Daten?

Aber selbst wenn man in ihnen personenbezogene Daten sieht, könnte ihre Erfassung nach §6b BDSG zulässig sein (Wahrnehmung des Hausrechts, indem "Fahrzeugen mit Hausverbot" die Einfahrt versagt wird, Verhinderung von Betrug seitens der Parker).


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"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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helmet lampshade
Beitrag 22.10.2014, 10:53
Beitrag #10


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Zitat (Der_Veranstalter @ 22.10.2014, 10:28) *
Und wenn die NSA einen Direktlink zu APCOA hat (die haben hier die meisten Parkhäuser), dann sollen sie an der Datenflut eingehen.

Die paar Daten mehr machen denen nichts aus. Die haben GByte bis Terabyte (zumindest in Zukunft) pro Erdbewohner Kapazität
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auchdasnoch
Beitrag 22.10.2014, 10:57
Beitrag #11


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Was ich nicht verstehe, ist dass Überwachungskameras in öffentlichen Bereichen und das Scannen von Autokennzeichen, und die Verwendung der daraus resultierenden Erkenntnisse und Daten als ganz normal empfunden werden. Ich dagegen darf meine Dashcam nicht zur Beweisführung heranziehen wenn ein Autobummser einen Unfall provoziert hat.

Jedenfalls hat das AG Ansbach ja entsprechende datenschutzrechtliche Bedenken Dashcams zur Beweisführung zuzulassen. Verrückte Welt.
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rapit
Beitrag 22.10.2014, 10:59
Beitrag #12


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Zitat (blue0711 @ 22.10.2014, 10:18) *
Das Scannen ist ein eklatanter Datenschutzverstoß.
Das Parkhaus ist eine privatwirtschaftliche Angelegenheit und es gibt keinerlei berechtigtes Interesse des Betreibers für die Erhebung dieser Daten.

Ja, schon.
Na und?
Oft wird darauf hingewiesen, nur nicht mit Neon-Leuchtschrift.
Es liest aber keiner.

Die Daten werden verwendet "zur Marktforschung" im weitesten Sinne.
Also dasselbe wie die Paybackkarte, nur ohne Punktegutschrift.

Es muss niemand Parkhäuser benutzen.
Aber es wird sich auch nach der Veröffentlichung jetzt nichts an den Nutzungsgewohnheiten ändern.

Und das Ganze passiert ja auch nicht nur in Parkhäusern.
An einer x-beliebigen Tankstelle mal an die Decke geschaut? whistling.gif

Auch da gilt: in den meisten Fällen hängen sogar irgendwo Schilchen: "Viedeoüberwacht".
Es machen aber alle.
Und deswegen kann man sich nichtmal dagegen wehren - außer man fährt Fahrrad.
Dann hat man aber das Parkhausproblem auch nicht.

Nichtmal als Bahnfahrer kann man sich der Videoüberwachung entziehen, denn auch die meisten größeren Bahnhöfe werden überwacht.

Persönlich weiß ich nicht, ob ich es gut finde oder nicht.

Aber mir ist das Leben zu kurz, um gegen Windmühlen zu kämpfen.


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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iru
Beitrag 22.10.2014, 11:04
Beitrag #13


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Zitat (auchdasnoch @ 22.10.2014, 11:57) *
Was ich nicht verstehe, ist dass Überwachungskameras in öffentlichen Bereichen und das Scannen von Autokennzeichen, und die Verwendung der daraus resultierenden Erkenntnisse und Daten als ganz normal empfunden werden.

Ich sehe das überhaupt nicht als "ganz normal" an.

Die Betreiber der LKW-Mautbrücken z. B. dürfen Kennzeichendaten
Zitat (BFStrMG)
...ausschließlich zum Zweck der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften...
des BFStrMG verarbeiten und nutzen.

Wer diese Daten erheben und verwenden will sollte das mMn sehr gut begründen müssen, dann soll er sie haben. Allen anderen sollte es verboten sein.
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CvR
Beitrag 22.10.2014, 11:22
Beitrag #14


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Zitat (auchdasnoch @ 22.10.2014, 11:57) *
Was ich nicht verstehe, ist dass Überwachungskameras in öffentlichen Bereichen und das Scannen von Autokennzeichen, und die Verwendung der daraus resultierenden Erkenntnisse und Daten als ganz normal empfunden werden. Ich dagegen darf meine Dashcam nicht zur Beweisführung heranziehen wenn ein Autobummser einen Unfall provoziert hat.

Der kleine, aber feine Unterschied: Der Parkhausbetreiber filmt und wertet aus in seinem Parkhaus, die Dashcam hingegen filmt aus dem Auto heraus in den öffentlichen Bereich...


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Mitleser
Beitrag 22.10.2014, 11:30
Beitrag #15


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Zitat (CvR @ 22.10.2014, 11:47) *
Aber selbst wenn man in ihnen personenbezogene Daten sieht, könnte ihre Erfassung nach §6b BDSG zulässig sein (Wahrnehmung des Hausrechts, indem "Fahrzeugen mit Hausverbot" die Einfahrt versagt wird, Verhinderung von Betrug seitens der Parker).
Selbst wenn man in der Kennzeichenerfassung eine optisch-elektronischen Einrichtung (Videoüberwachung) sieht, so berechtigen die genannten Zwecke noch nicht die Anwendung.
Da ist der kleine Nachsatz "und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen." Da ist das Erfordernis der deutlichen Erkennbarmachung. Da ist die Problematik der Miterfassung von nicht einwilligungsbereiten oder gar unbetroffenen Personen. Da ist die besondere Informationspflicht bei Speicherung. Da ist die grundlegende Speicherungsproblematik (blacklist vs. Vollspeicherung; Löschzeitpunkt). Da ist die Verhältnismäßigkeit (wie oft werden Zeitpreller erwischt?). Usw usf.
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auchdasnoch
Beitrag 22.10.2014, 11:39
Beitrag #16


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Zitat (iru @ 22.10.2014, 12:04) *
Zitat (auchdasnoch @ 22.10.2014, 11:57) *
Was ich nicht verstehe, ist dass Überwachungskameras in öffentlichen Bereichen und das Scannen von Autokennzeichen, und die Verwendung der daraus resultierenden Erkenntnisse und Daten als ganz normal empfunden werden.

Ich sehe das überhaupt nicht als "ganz normal" an.

Die Betreiber der LKW-Mautbrücken z. B. dürfen Kennzeichendaten
Zitat
...ausschließlich zum Zweck der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften...
des BFStrMG verarbeiten und nutzen.
Und wie entstehen dann die Bewegungsprofile bei Fahndungsmaßnahmen? Z.B. bei der Fahndung nach dem Irren, der auf Autotransporter geschossen hat? Es ist ja gut, dass er irgendwann endlich geschnappt wurde. Aber die Bewegungsprofile konnten ja wohl nur so erstellt und abgeglichen werden.


Zitat ( @ 22.10.2014, 12:22) *
Der kleine, aber feine Unterschied: Der Parkhausbetreiber filmt und wertet aus in seinem Parkhaus, die Dashcam hingegen filmt aus dem Auto heraus in den öffentlichen Bereich...
Ich schrieb in meinem Beitrag aber nicht "Parkhaus", sondern erwähnte "öffentliche Bereiche". Wobei allerdings auch ein Parkhaus ein öffentlicher Bereich ist.
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Mitleser
Beitrag 22.10.2014, 11:40
Beitrag #17


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Zitat (auchdasnoch @ 22.10.2014, 12:39) *
Und wie entstehen dann die Bewegungsprofile bei Fahndungsmaßnahmen? Z.B. bei der Fahndung nach dem Irren, der auf Autotransporter geschossen hat?
In dem Fall mutmaßlich illegal. Aber solange der Zweck die Mittel heiligt, ... crybaby.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 22.10.2014, 12:09
Beitrag #18


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Zitat (blue0711 @ 22.10.2014, 10:18) *
Das Scannen ist ein eklatanter Datenschutzverstoß.Das Parkhaus ist eine privatwirtschaftliche Angelegenheit und es gibt keinerlei berechtigtes Interesse des Betreibers für die Erhebung dieser Daten.

Ehrlich? blink.gif
Was wäre, wenn jemand ein Parkhaus oder einen privaten Parkplatz ohne jegliche EDV betreibt und ein Parkwächter per Kuli in eine Kladde schreibt, welches Fahrzeug wann rein- oder rausfährt? think.gif

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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Andreas0815
Beitrag 22.10.2014, 12:14
Beitrag #19


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Zitat (Mitleser @ 22.10.2014, 11:40) *
Zitat (auchdasnoch @ 22.10.2014, 12:39) *
Und wie entstehen dann die Bewegungsprofile bei Fahndungsmaßnahmen? Z.B. bei der Fahndung nach dem Irren, der auf Autotransporter geschossen hat?
In dem Fall mutmaßlich illegal. Aber solange der Zweck die Mittel heiligt, ... crybaby.gif



Nö, ausnahmsweise nicht. Die Ermittler hatten eine richterliche Genehmigung mit sehr strengen Auflagen, an bestimmten Strecken, auf denen häufig etwas(schußtechnisch) passiert ist, mit extra aufgestellten Kameras, die LKW Kennzeichen zu regristrieren. Das wurde NICHT über die Mautdaten gemacht.
Insgesamt beweist das vor allem, das das ewige Geschrei, man MUESSE die Mautdaten für sowas nutzen dürfen, da es ja nicht anders geht, falsch ist.


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Mitleser
Beitrag 22.10.2014, 12:20
Beitrag #20


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 22.10.2014, 13:09) *
Was wäre, wenn jemand ein Parkhaus oder einen privaten Parkplatz ohne jegliche EDV betreibt und ein Parkwächter per Kuli in eine Kladde schreibt, welches Fahrzeug wann rein- oder rausfährt? think.gif
Solange dennoch die Hürde ["soweit sie die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien verarbeiten, nutzen oder dafür erheben"] des BDSG gerissen ist, bleibt es mMn beim Verstoß.

Zitat (Andreas0815 @ 22.10.2014, 13:14) *
Die Ermittler hatten eine richterliche Genehmigung mit sehr strengen Auflagen, an bestimmten Strecken, auf denen häufig etwas(schußtechnisch) passiert ist, mit extra aufgestellten Kameras, die LKW Kennzeichen zu regristrieren.
Da Richter unfehlbar sind, ist unser Instanzensystem reine Steuergeldverschwendung. whistling.gif
Ich kann fundiert nur Kritik an der Entscheidung sehen. Zustimmung nur aus den üblichen Richtungen und von BKA/StA und dem gesunden Volksempfinden.
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Andreas0815
Beitrag 22.10.2014, 12:36
Beitrag #21


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Zitat
Ich kann fundiert nur Kritik an der Entscheidung sehen. Zustimmung nur aus den üblichen Richtungen und von BKA/StA und dem gesunden Volksempfinden.

Ich will mal so sagen: Immerhin haben sie überhaupt mal gefragt, statt einfach Daten zu erheben wie es Ihnenn gerade passt. Das wäre ja der sonstige Normalfall. Kritik gab es auch so noch genügend.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 22.10.2014, 12:52
Beitrag #22


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Zitat (Andreas0815 @ 22.10.2014, 13:36) *
Kritik gab es auch so noch genügend.


Aber immer nur hübsch selektiv dry.gif

Dass mit der Lkw-Mauterfassung so schon Bewegungsprofile erstellt, gespeichert und gar Arbeitgebern unaufgefordert zur Verfügung gestellt werden, hat kaum einen Datenschützer ernsthaft gestört - im Gegenteil: Die regen sich auch nicht weiter auf, wenn sich bspw. der grüne Ba-Wü-Verkehrsminister sehr für "wege- und zeitanhängige Pkw-Maut auf allen Straßen" ausspricht - was wiederum auf nix anderes hinausläuft als Erstellung und Speicherung von Bewegungsprofilen, und zwar im Gegensatz zur Lkw-Maut von ziemlich lückenlosen. Das an sich ist also offensichtlich gar nicht das Problem - was aber dann...? think.gif
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Mitleser
Beitrag 22.10.2014, 12:58
Beitrag #23


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Ein Problem ist nur das, was problematisiert wird und was der Problemverursacher dann nicht rechtfertigen kann.

Über selektive Arbeitsweise der Aufsichtsbehörden lässt sich ein illegales Handeln kaum rechtfertigen.
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ilam
Beitrag 22.10.2014, 12:59
Beitrag #24


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 22.10.2014, 13:52) *
Dass mit der Lkw-Mauterfassung so schon Bewegungsprofile erstellt, gespeichert und gar Arbeitgebern unaufgefordert zur Verfügung gestellt werden, hat kaum einen Datenschützer ernsthaft gestört


Es gibt einen riesigen Unterschied: Diese Bewegungsprofile sind zur Kontrolle der Abrechnung notwendig. Ähnlich wie bei einem Telefon-Einzelverbindungsnachweis.

Hier geht es aber um gesammelte Daten, die für die Abrechnung nicht notwendig sind. Und es gibt im Datenschutz einen ganz großen Grundsatz: Datensparsamkeit. Daten, die man eigentlich nicht benötigt, darf man nicht einfach ohne weitere Prüfung oder Zustimmung durch den Nutzer erfassen, bei den LKW-Mauststellen betrifft das die PKWs, deren Scans sofort gelöscht werden müssen.

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Bonsai-Brummi
Beitrag 22.10.2014, 13:17
Beitrag #25


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Zitat (ilam @ 22.10.2014, 13:59) *
Es gibt einen riesigen Unterschied: Diese Bewegungsprofile sind zur Kontrolle der Abrechnung notwendig.


Nur, wenn man eine Maut per se als naturgegeben betrachtet. Das aber ist sie nun mal nicht, sondern zwecks schlichten staatlichen Abkassierens willkürlich in genau dieser Form eingerichtet worden bzw. in der Planung - und daraus erst ergibt sich die "Notwendigkeit", Bewegungsprofile zu erstellen und zu speichern.

Es bleibt also dabei: Bewegungsprofile sind an sich gar kein Problem, wenn sie nur einem für "gut" erklärten Zweck dienen cool.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 22.10.2014, 15:40
Beitrag #26


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Zitat (rapit @ 22.10.2014, 11:59) *
Und das Ganze passiert ja auch nicht nur in Parkhäusern.
An einer x-beliebigen Tankstelle mal an die Decke geschaut? whistling.gif

Auch da gilt: in den meisten Fällen hängen sogar irgendwo Schilchen: "Viedeoüberwacht".
Es machen aber alle.
Und deswegen kann man sich nichtmal dagegen wehren - außer man fährt Fahrrad.
Dann hat man aber das Parkhausproblem auch nicht.

Darf man die KFZ-Kennzeichen am Fahrzeug temporär abdecken wenn man ein privates Grundstück wie eine Tankstelle oder ein Parkhaus befahren möchte?


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blue0711
Beitrag 22.10.2014, 16:12
Beitrag #27


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Gegen Kameras gibt es auch Blendmöglichkeiten. Da die alle in schlechten Lichtverhältnissen arbeiten, oft sogar ausreichend mit Infrarot-LEDs.

Es gab ja mal einen, der damit Gesichter erfolgreich überblendet hat. An einem Fahrzeug geht das problemlos. Ist, solange es VÜ nicht stört auch zulässig (was es idR nicht kann).

@rapit: Das Problem ist ja nicht die Videoüberwachung, sondern die Erfassung und Verarbeitung der Kennzeichen.

@CvR Wenn sich der Betreiber gegen Betrug schützen will (was ja nur bei Langzeitparkhäusern nennenswert sinnvoll ist), dann müsste er aber zumindest sicherstellen, dass ihm das System nur die Betrüger meldet und alle anderen Kennzeichen nach Ausfahrt sofort löscht und er sie nicht regulär einsehen kann.

Das Problem ist hier im ganzen die Profilerstellung: Über die Kennzeichen können mit den Zeiten zusammen Einkaufsvorgänge zugeordnet werden, was anschließend sehr persönliche Einkaufsprofile ermöglicht.
Dadurch wird das Kennzeichen zum personenbezogenen Datum, das eindeutig der Person zugeordnet werden kann.
Das womöglich sogar noch mit Gesichtserkennung.

"Hallo Herr Blue, heute waren Sie wieder mit dem Stadtmobilauto S-XY 200 bei unserem Geschäft in V und haben a, b, und c gekauft. Sind sie igentlich zufrieden mit iher Bank? Blablabla. Haben Sie ihrer Freundin xyz schon unsere Douglasfiliale gezeigt ..."
Das ist damit völlig problemlos machbar.

Wenn ich das selber provoziere, indem ich das in Vertragsbedingungen akzeptiere, ist das OK, denn das kann ich auch lassen. Aber wenn es ohne Hinweis heimlich geschieht, nicht.


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Gruß Kai
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Odenwälder
Beitrag 22.10.2014, 16:26
Beitrag #28


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Zitat (CvR @ 22.10.2014, 11:47) *
Ohne Kennzeichenauswertung ist es ein leichtes, das Auto 3 Wochen abzustellen, einen neuen Parkschein aus dem Einfahrtsautomaten zu ziehen und somit einen "sehr günstigen Preis" für den Parkzeitraum zu erzielen. Wenn jedoch beim Scan der Kennzeichen rauskommt, dass der Parkschein 1h alt ist, das Kennzeichen aber vor 3 Wochen einfuhr, kann dieser Betrug verhindert werden. think.gif

normalerweise kommt ein neuer Parkschein aus dem Einfahrtautomaten, wenn dort auch ein Auto steht. Ob dieses Auto eingefahren ist kann man auch einfach messen. Sollte es nicht eingefahren sein reicht es aus den neuen Parkschein zu sperren. Dafür braucht es keine Kennzeichenerfassung.

Zitat (rapit @ 22.10.2014, 11:59) *
Nichtmal als Bahnfahrer kann man sich der Videoüberwachung entziehen, denn auch die meisten größeren Bahnhöfe werden überwacht.

Und da wurden bereits 2006 die Gesichter gescannt. SPON


Zitat (Bonsai-Brummi @ 22.10.2014, 13:52) *
Zitat (Andreas0815 @ 22.10.2014, 13:36) *
Kritik gab es auch so noch genügend.


Aber immer nur hübsch selektiv dry.gif

Dass mit der Lkw-Mauterfassung so schon Bewegungsprofile erstellt, gespeichert und gar Arbeitgebern unaufgefordert zur Verfügung gestellt werden, hat kaum einen Datenschützer ernsthaft gestört - im Gegenteil: Die regen sich auch nicht weiter auf, wenn sich bspw. der grüne Ba-Wü-Verkehrsminister sehr für "wege- und zeitanhängige Pkw-Maut auf allen Straßen" ausspricht - was wiederum auf nix anderes hinausläuft als Erstellung und Speicherung von Bewegungsprofilen, und zwar im Gegensatz zur Lkw-Maut von ziemlich lückenlosen. Das an sich ist also offensichtlich gar nicht das Problem - was aber dann...? think.gif

Wo braucht es für eine solche Maut zentral gespeicherte Bewegungsprofile?

Verkehrsmengen werden erfasst/berechnet -> spezifischer Mautfaktor für Tageszeit/Strecke/Fahrzeugtyp wird bestimmt -> Mautfaktor wird an Fahrzeug übertragen -> Fahrzeug weiß wo es entlang fährt und berechnet Grundmaut*aktueller Mautfaktor=Gesamtmaut -> Fahrzeug meldet Gesamtmaut an Behörde -> Mautbescheid wird erstellt.

Das Bewegungsprofil befindet sich nur in dem Fahrzeug und muss dieses nicht verlassen.


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Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 22.10.2014, 16:35
Beitrag #29


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Zitat (Odenwälder @ 22.10.2014, 17:26) *
... -> Mautbescheid wird erstellt.


-> Empfänger widerspricht dem Bescheid -> Mautbetreiber muss eigene Beweise erbringen, wann und wo genau das Fahrzeug unterwegs gewesen ist smartass.gif
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ilam
Beitrag 22.10.2014, 16:45
Beitrag #30


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Früher ging sowas auch ohne Beweise.

Die Telefonrechnung der Post/Telekom war vor der Digitalisierung per Definition immer richtig, solange man keinen Fehler im System fand und den fanden sie so gut wie nie.

Ich kenne jemanden, dessen Rechnung dann nach der Digitalisierung deutlich anstieg - ohne jede Änderung des Telefonverhaltens. whistling.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 22.10.2014, 16:53
Beitrag #31


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Zitat (ilam @ 22.10.2014, 17:45) *
Früher ging sowas auch ohne Beweise.


Stimmt zwar - ändert aber nix an der Absurdität:

Der gemeine, aber ehrliche Bürger soll sich also ernsthafte Sorgen über Datenmissbrauch machen, wenn irgendwo eine Kamera rumhängt - aber einer Institution, deren einziger Zweck darin besteht, ihm Geld aus der Tasche zu ziehen, unbesehen glauben, dass die schon korrekt abrechnen wird...? no.gif
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CvR
Beitrag 22.10.2014, 17:11
Beitrag #32


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Zitat (blue0711 @ 22.10.2014, 17:12) *
@CvR Wenn sich der Betreiber gegen Betrug schützen will (was ja nur bei Langzeitparkhäusern nennenswert sinnvoll ist), dann müsste er aber zumindest sicherstellen, dass ihm das System nur die Betrüger meldet und alle anderen Kennzeichen nach Ausfahrt sofort löscht und er sie nicht regulär einsehen kann.

Man könnte auch noch einen Schritt weiter gehen: Die Erfassung der Kennzeichen ist Abrechnungsgrundlage.

Beim Parken entsteht ja ein Vertrag über die Abstellung eines bestimmten Fahrzeugs zu einem bestimmten Tarif. Das Fahrzeug ist gewissermaßen Vertragsbestandteil, die Erfassung dessen daher sinnvoll bis erforderlich. Der Parkschein hingegen ist nur ein Hilfsmittel zur Vereinfachung des Bezahlsystems. Und gerade bei Geschäftsvorgängen, die erst im Nachhinein abgerechnet werden, ist das "hinterlegen" von Daten zum Zwecke der Abrechnung relativ üblich - und auch erforderlich

Die Speicherung bis zum Ablauf der zivilrechtlichen Verjährungsfrist (Beleg des Geschäfts "Einstellen des PKW AB-C123 für die Dauer von ... bis ..." und damit der Anspruchsgrundlage für den vereinnahmten Betrag) halte ich daher für geboten.
Zitat (blue0711 @ 22.10.2014, 17:12) *
Das Problem ist hier im ganzen die Profilerstellung: Über die Kennzeichen können mit den Zeiten zusammen Einkaufsvorgänge zugeordnet werden, was anschließend sehr persönliche Einkaufsprofile ermöglicht.
Dadurch wird das Kennzeichen zum personenbezogenen Datum, das eindeutig der Person zugeordnet werden kann.
Das womöglich sogar noch mit Gesichtserkennung.

Das wird erst dann ein Problem, wenn die Profilerstellung tatsächlich erfolgt. Dass sie - rein theoretisch - erfolgen könnte ist imho noch kein Problem.

Problem ist dann aber nicht die Erfassung der Daten, sondern der Umgang mit ihnen.


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blue0711
Beitrag 22.10.2014, 17:55
Beitrag #33


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Zitat (CvR @ 22.10.2014, 18:11) *
Man könnte auch noch einen Schritt weiter gehen: Die Erfassung der Kennzeichen ist Abrechnungsgrundlage.
Dann muss das aber VORHER klar sein.


Zitat (CvR @ 22.10.2014, 18:11) *
Dass sie - rein theoretisch - erfolgen könnte ist imho noch kein Problem.
Das kommt darauf an, was man hier unter theoretisch versteht. Der Begriff ist leider für Daten recht aussagelos.
Sobald jemand Zugriff auf beide Datenbestände hat, ist die theoretische Verknüpfung nämlich nur ein entsprechender Datenbankbefehl.
Das ist immer noch einfach, wenn auch der Datenbankzugriff nur theoretisch da ist, da das jederzeit der Fall sein kann.

Big Data ist zudem keine Theorie, sondern das Prinzip. Es werden einfach möglichst viele Daten gesammelt, irgendwann ergibt die Auswertung dann schon was sinnvolles.

Nicht umsonst sanktioniert der Datenschutz ja bereits die Erstellung solcher Sammlungen.

Betrug und Sicherheit sind hier ja auch nur vorgeschobene Argumente.


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Ernschtl
Beitrag 22.10.2014, 19:04
Beitrag #34


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QUOTE (blue0711 @ 22.10.2014, 18:55) *
Big Data ist zudem keine Theorie, sondern das Prinzip. Es werden einfach möglichst viele Daten gesammelt, irgendwann ergibt die Auswertung dann schon was sinnvolles.
So siehts aus und ist auch alles rechtens. Wie gerade entschieden.


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blue0711
Beitrag 22.10.2014, 19:45
Beitrag #35


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Grr ... Bitte mal die Datenerfassung von staatlicher Seite und die von privater Seite auseinander halten. Das sind zwei paar Stiefel und die passen nicht an denselben Fuß.


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Ernschtl
Beitrag 22.10.2014, 19:50
Beitrag #36


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QUOTE (blue0711 @ 22.10.2014, 20:45) *
Das sind zwei paar Stiefel und die passen nicht an denselben Fuß.
Sicher? Wie wir hier gerade feststellen sieht der Staat die private Kennzeichenerfassung anscheinend genauso locker wie die eigene.
Immerhin wär es ja möglich, dass der Staat selbst mal Interessen an den Aufzeichnungen hat.


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blue0711
Beitrag 22.10.2014, 20:16
Beitrag #37


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[OT]Ich seh schon, ich muss nochmal ne Firma gründen: Big Fake Data - Spuren verwischen war gestern - Wir legen sie[/OT]


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Mitleser
Beitrag 22.10.2014, 21:11
Beitrag #38


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Zitat (Ernschtl @ 22.10.2014, 20:50) *
Wie wir hier gerade feststellen sieht der Staat die private Kennzeichenerfassung anscheinend genauso locker wie die eigene.
Ähm, wie kommst Du darauf? Nur weil die Aufsichtsbehörden sich des Themas bisher nicht angenommen haben? Weil sie es einfach mangels Personal/Zeit nicht bearbeitet haben, ebenso wie extrem viele andere BDSG-Verstöße im täglichen Leben?
Und nebenbei hat die Entscheidung des BVerwG nichts mit dem BDSG und dessen detaillierten Einschränkungen zu schaffen.
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GM_
Beitrag 23.10.2014, 09:03
Beitrag #39


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In Seoul scheint die Erkennungsrate der Kennzeichen nicht 95 sondern 100% zu sein, jedenfalls brauchte ich dort keinen Parkschein, Zahlung bei Ausfahrt.



Meine Meinung: Verglichen mit den Bewegungsprofilen die bei Handies und Live-Navis möglich sind ist das hier zwar harmlose Daten, aber man muss den Anfängen wehren und den Leuten auf die Finger schauen.


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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ilam
Beitrag 23.10.2014, 09:19
Beitrag #40


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Zitat (blue0711 @ 22.10.2014, 21:16) *
[OT]Ich seh schon, ich muss nochmal ne Firma gründen: Big Fake Data - Spuren verwischen war gestern - Wir legen sie[/OT]


Tja, nur wird es bei Kennzeichen dabei sehr schwer, im legalen Bereich zu bleiben...

Bei irgendwelchen Datensammlern gebe ich hingegen gerne mal falsche, aber plausible Daten an, um den Bestand ein wenig zu verwässern. smile.gif
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Couscous
Beitrag 23.10.2014, 09:54
Beitrag #41


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Zitat (CvR @ 22.10.2014, 11:47) *
Ohne Kennzeichenauswertung ist es ein leichtes, das Auto 3 Wochen abzustellen, einen neuen Parkschein aus dem Einfahrtsautomaten zu ziehen und somit einen "sehr günstigen Preis" für den Parkzeitraum zu erzielen. Wenn jedoch beim Scan der Kennzeichen rauskommt, dass der Parkschein 1h alt ist, das Kennzeichen aber vor 3 Wochen einfuhr, kann dieser Betrug verhindert werden. think.gif


Das ist praktisch nicht möglich, da der Parkscheinspender an der Einfahrt nur einen Parkschein auswirft, wenn ein Fahrzeug auf der zugehörigen Induktionsschleife steht. Habe ich selber mal ausprobiert whistling.gif .

Gruss, Couscous


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Gruss, Couscous
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ilam
Beitrag 23.10.2014, 09:57
Beitrag #42


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Was aber geht: Mit einem zweiten Wagen vor die Schranke, Parkschein ziehen und dann einfach nicht reinfahren... (Mr. Bean hat an der Stelle mal Müllcontainer auf die Induktionsschleife geschoben...)
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Speichenkarussell
Beitrag 23.10.2014, 09:58
Beitrag #43


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Kommt drauf an, wie witzig das die drei hinter mir in der Einfahrt finden, dass ich nach Ziehen eines Parktickets rückwärts raus will...

EDIT: zuviel Aufwand, Mr Bean! Backblech funktioniert auch.
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oldie62
Beitrag 23.10.2014, 10:50
Beitrag #44


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dann darf ja keiner nach London reisen...... thread.gif

dort wird jeder Bürger der Stadt täglich von durchschnittlich 300 Kameras gefilmt

Wiki

aber bitte... mal wirklich auf dem Boden bleiben... hier regen sich viele über den Datenschutz auf think.gif
aber im Internet surfen.... whistling.gif und wohl noch in der Brieftasche jede Menge an Karten von allen möglichen Läden.... think.gif Facebook Acc und in noch was weiß ich wievielen anderen Sozialnetworks drin... whistling.gif

ABER NACH DATENSCHUTZ SCHREIEN


Ich sag einfach nur.... wenn ich nix zu verbergen habe kann es mir doch eigentlich egal sein


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ilam
Beitrag 23.10.2014, 11:02
Beitrag #45


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Zitat (oldie62 @ 23.10.2014, 11:50) *
und wohl noch in der Brieftasche jede Menge an Karten von allen möglichen Läden.... think.gif Facebook Acc und in noch was weiß ich wievielen anderen Sozialnetworks drin... whistling.gif


Schöne Standardargumentation. Und wer sich nicht freiwillig entscheidet, seine Daten bei Facebook & Co abzuliefern soll dem Ganzen trotzdem schutzlos ausgeliefert sein?


Zitat
Ich sag einfach nur.... wenn ich nix zu verbergen habe kann es mir doch eigentlich egal sein


Aha, Du hast nichts zu verbergen? Dann poste hier bitte Deine Kontoauszüge der letzten 3 Monate.

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oldie62
Beitrag 23.10.2014, 11:49
Beitrag #46


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Zitat
Dann poste hier bitte Deine Kontoauszüge der letzten 3 Monate.


Was haben bitte meine Kontoauszüge mit dem allgemeinen täglichem Leben zu tun????

Zitat
Schöne Standardargumentation. Und wer sich nicht freiwillig entscheidet, seine Daten bei Facebook & Co abzuliefern soll dem Ganzen trotzdem schutzlos ausgeliefert sein?


Wieso Standard???

Zitat
Und wer sich nicht freiwillig entscheidet


gibts auch einen Zwang dafür??

Zitat
soll dem Ganzen trotzdem schutzlos ausgeliefert sein?


Welchem Ganzen??

Wenn du damit meinst das alle möglichen Institutionen Daten von Bürgern von überall herbekommen und damit Profile erstellen könnten dann ist das wohl richtig aber du kannst heute nichts aber auch gar nichts mehr gegen machen.

Jeder hinterlässt im digitalen Zeitalter überall seine Spuren.... wieviele er hinterlässt ist aber auch jedem seine eigene Sache nur halt verhindern kann man es nicht. Egal ob im Parkhaus oder in London oder sonst wo


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janr
Beitrag 23.10.2014, 12:00
Beitrag #47


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Zitat (Ernschtl @ 22.10.2014, 20:04) *
... So siehts aus und ist auch alles rechtens. Wie gerade entschieden.
Das darf man nicht heranziehen, denn erstens ist das bereits grundsätzlich mal verboten worden, auch staatlichen Stellen und außerdem wird hier das Kennzeichen so verarbeitet, daß Halterdaten damit verknüpft werden.

Mit den Kennzeichen-Kameras in den Parkhäusern wird das aber nicht gemacht.

Da wird nur aufgezeichnet, wann das Kennzeichen rein kommt, und wann es wieder weg ist.
Da der Betreiber damit nciht auf persönliche Daten zugreifen kann, ist das nicht verboten.

Und wenn es was zu beanstanden gibt, dann greifen staatliche Stellen auf die Daten zu, wie sie es auch mahcen würden, wenn dort einer sitzt und die Kennzeichen händisch aufschreibt/in den Rechner tippt.


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ilam
Beitrag 23.10.2014, 12:11
Beitrag #48


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Zitat (oldie62 @ 23.10.2014, 12:49) *
Was haben bitte meine Kontoauszüge mit dem allgemeinen täglichem Leben zu tun????

Wer nichts zu verbergen hat, kann doch auch seine Kontoauszüge veröffentlichen.

Zitat
Wieso Standard???

Weil die beiden Sachen immer kommen.

a) XY ist doch viel schlimmer
b) Wer nichts zu verbergen hat

Zitat
Wenn du damit meinst das alle möglichen Institutionen Daten von Bürgern von überall herbekommen und damit Profile erstellen könnten dann ist das wohl richtig aber du kannst heute nichts aber auch gar nichts mehr gegen machen.

Doch. Ich habe kein Facebook, kein Stayfriends, kein Payback, stimme der Nutzung meiner Daten zu Werbezwecken nicht zu, stehe nicht im Telefonbuch, reise nicht in die USA usw. usw. usw. Lauter Kleinigkeiten, ja aber sie helfen dabei, meinen "Fußabdruck" klein zu halten.

Und wenn ich erfahre, dass eine Firma unrechtmäßig Daten von mir gespeichert hat, dann bekommt die schon mal die Aufforderung mir gemäß Bundesdatenschutzgesetz mitzuteilen a) woher die Daten stammen und sie b) zu löschen bzw. zu sperren.

Ja, alles schon passiert. Es gibt durchaus Möglichkeiten, man muss sie nur nutzen und nicht alles klaglos mit einem "ich habe doch nichts zu verbergen" hinnehmen.
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janr
Beitrag 23.10.2014, 12:53
Beitrag #49


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Zitat (ilam @ 23.10.2014, 13:11) *
Zitat (oldie62 @ 23.10.2014, 12:49) *
Was haben bitte meine Kontoauszüge mit dem allgemeinen täglichem Leben zu tun????

Wer nichts zu verbergen hat, kann doch auch seine Kontoauszüge veröffentlichen. ...
Kontoauszüge rolleyes.gif

Bei den ALG-II Emfpängern werden alle 6 Monate die Kontoauszüge der letzten 3 Monate offengelegt.

Je nach Verhalten kann man da auf gar nix heraus schließen: Miete, Heizung, Telefon-Flat und Barabhebungen. wavey.gif


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ilam
Beitrag 23.10.2014, 13:16
Beitrag #50


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