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> Drogentest positiv und trotzdem negativ?, THC festgestellt, Drogentest trotzdem negativ
Captain_Lennox
Beitrag 15.10.2014, 13:39
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
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Hey Leute,

am Montag, den 7. Juli, bin ich nach einem Festival in Köln in eine Verkehrskontrolle geraten, in deren Rahmen ich einen Drogenschnelltest machen musste (Speicheltest). Auf Nachfrage sagte ich den Beamten, dass ich am Samstag das letzte Mal Cannabis konsumiert hätte und auf weitere Nachfrage, dass ich das nicht regelmäßig machen würde, sondern höchstens mal bei Veranstaltungen wie Geburtstagen oder jetzt das Festival.

Das Ergebnis des Drogentests fasste der Beamte dann ungefähr so zusammen: Es sei etwas festgestellt worden, der Wert liege aber unter einer gewissen Schwelle und der Test sei also negativ. Trotzdem, weil ja Konsum vorliege, müssten sie eine Anzeige aufgeben, die aber voraussichtlich fallen gelassen werde, aber das ganze müsse auch an das Verkehrsamt weitergegeben werden und was die machen, darauf hätte die Polizei keinen Einfluss. Vom Verkehrsamt könne ich dann ein Jahr lang spontan zum Bluttest gebeten werden.
Ich habe jetzt nach mehr als drei Monaten noch keine Post erhalten, weder vom Verkehrsamt noch von der Polizei, und habe deshalb mal bei der Polizei nachgefragt. In meiner Heimat (Kiel) sagten die Beamten, sie könnten die Sache nicht einsehen, ich müsse mich bei der Polizeidienststelle Köln erkundigen, aber wenn der Test negativ war (Beweis dafür sei, dass ich weiterfahren durfte), wüssten sie nicht, was da noch kommen solle.
In Köln wollte sich so richtig keiner mit mir befassen, aber auch da wurde mir gesagt, dass es nicht zusammenpasse. Ein Drogentestergebnis sei wie schwarz und weiß, entweder es ist etwas festgestellt oder nicht, und ein Eintrag liege unter meinem Namen auch nicht vor. Der Herr hatte aber ziemliche Schwierigkeiten mit meinem Namen und ich bin mir wirklich nicht sicher, ob er den richtig eingegeben hat in seine Suchmaschine... Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass der mir über Telefon überhaupt eine Auskunft geben darf, dann könnte da ja jeder anrufen und behaupten, er sei ich.

Ich bin mir ganz sicher, dass die Beamten sagten, es sei THC festgestellt worden, aber der Test sei trotzdem negativ.

So jetzt zu meinen Fragen:
- Das Endergebnis des Tests war auf jeden Fall negativ, sonst hätte ich wohl nicht weiterfahren dürfen, aber kann trotzdem etwas festgestellt worden sein und eine Anklage erfolgen, vielleicht nur wegen der Aussage über mein Konsumverhalten?
- Kann es sein, dass der Eintrag erst noch erfolgt nach drei Monaten? Ein Kumpel von mir, der bei mir mitgefahren ist, hat bei der gleichen Kontrolle sein Gras abgegeben und bereits vor einigen Wochen den Brief erhalten, dass die Anklage fallen gelassen wurde.
- Läuft vielleicht momentan noch das Verfahren gegen mich und der Eintrag bei der Polizei erfolgt erst, wenn das Verfahren abgeschlossen ist?
- Wenn kein Eintrag bei der Polizei vorliegt und auch kein Eintrag mehr erfolgt, habe ich dann auch nichts vom Verkehrsamt zu befürchten?

Ich hoffe, ich konnte die ganze Geschichte einigermaßen klar darstellen und freue mich über Hilfe, die mir Klarheit verschafft. Ist ein blödes Gefühl, nicht zu wissen, ob man angeklagt ist oder nicht.

Viele Grüße und danke schon mal,
Lennox
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durban
Beitrag 15.10.2014, 13:52
Beitrag #2


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Hallo, willkommen im Forum. wavey.gif

Zitat (Captain_Lennox @ 15.10.2014, 14:39) *
Auf Nachfrage sagte ich den Beamten, dass ich am Samstag das letzte Mal Cannabis konsumiert hätte und auf weitere Nachfrage, dass ich das nicht regelmäßig machen würde, sondern höchstens mal bei Veranstaltungen wie Geburtstagen oder jetzt das Festival.


Nur so nebenbei und als Lehre fürs nächste Mal: Das war nicht die klügste Aussage. Aber ich weiß, hinterher ist man immer schlauer. Denn auch gelegentlicher THC-Konsum ist mit der Fahrerlaubnis nicht vereinbar, wenn bei einem einmal mangelndes Trennvermögen zum Straßenverkehr (Grenzwert 1,0 ng/ml THC) festgestellt wird.
Wenn das der Fall ist, ist natürlich blöd, wenn man gelegentlichen Konsum schon bei der Polizei zugegeben hat (und der damit nicht erst von der Behörde nachgewiesen werden muss.)

Zitat (bluewin @ 15.10.2014, 12:51) *
Das Ergebnis des Drogentests fasste der Beamte dann ungefähr so zusammen: Es sei etwas festgestellt worden, der Wert liege aber unter einer gewissen Schwelle und der Test sei also negativ.


Sehe ich das richtig: Es wurde kein Bluttest gemacht? Ein Schnelltest ergibt keine genauen Werte. Insofern stimmt diese Aussage:
Zitat
Ein Drogentestergebnis sei wie schwarz und weiß, entweder es ist etwas festgestellt oder nicht,


Wenn kein "Eintrag" vorliegt, würde ich davon ausgehen, dass kein Verfahren wegen Betäubungsmittelbesitzes eingeleitet wurde.

Zitat (bluewin @ 15.10.2014, 12:51) *
- Das Endergebnis des Tests war auf jeden Fall negativ, sonst hätte ich wohl nicht weiterfahren dürfen, aber kann trotzdem etwas festgestellt worden sein und eine Anklage erfolgen, vielleicht nur wegen der Aussage über mein Konsumverhalten?


Man kann natürlich nicht genau sagen, was bei Dir der Fall ist. Ich vermute aber, dass es kein Strafverfahren gegen Dich gibt. Der Schnelltest ist gerichtlich nicht verwertbar und allein die Konsumangaben reichen als Beweisgrundlage wahrscheinlich nicht. Wenn Dir die Polizei in Köln das nicht sagen kann, würde ich es alternativ mal bei der dortigen Staatsanwaltschaft probieren und einfach fragen, ob ein Strafverfahren gegen Dich läuft.


Zitat (bluewin @ 15.10.2014, 12:51) *
- Läuft vielleicht momentan noch das Verfahren gegen mich und der Eintrag bei der Polizei erfolgt erst, wenn das Verfahren abgeschlossen ist?


Strafverfahren können mehrere Monate dauern. Man weiß jetzt natürlich auch nicht, in welchem System der Polizist nachgeschaut hat. Ich halte es wie gesagt für unwahrscheinlich.

Zitat (bluewin @ 15.10.2014, 12:51) *
- Wenn kein Eintrag bei der Polizei vorliegt und auch kein Eintrag mehr erfolgt, habe ich dann auch nichts vom Verkehrsamt zu befürchten?


Da kein Bluttest gemacht wurde, gibt es für die Fahrerlaubnisbehörde keinen Anlass, tätig zu werden. Wenn aber Deine Aussage dokumentiert und der Behörde mitgeteilt wurde, dann wird in Zukunft, wenn Du mal mit einem THC-Wert von 1,0 ng/ml oder mehr angehalten wirst, unmittelbar die Fahrerlaubnis entzogen. (Wobei das in SH tendenziell auch ohne diese Aussage zu erwarten wäre; SH ist diesbezüglich sehr streng.)


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Captain_Lennox
Beitrag 16.10.2014, 21:44
Beitrag #3


Neuling


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Danke für die schnelle Antwort!

Zitat
Sehe ich das richtig: Es wurde kein Bluttest gemacht?

Richtig, nur ein Drogenschnelltest, kein Bluttest.

Ich hatte vergessen zu schreiben, dass ich noch in der Probezeit war bis Mitte August und ich finde es merkwürdig, dass man null Alkohol während der Probezeit im Blut haben darf, aber ich darf weiterfahren, obwohl die Polizisten nach deren Ausage THC festgestellt haben, wenn es auch unter irgendeinem Schwellenwert liegt. Gibt es da eine andere Regelung?

Zitat
wenn Du mal mit einem THC-Wert von 1,0 ng/ml oder mehr angehalten wirst

Ist das derselbe Schwellenwert, von dem auch die Polizisten sprachen, dass zwar THC festgestellt wurde, der Test aber negativ sei, weil der THC-Gehalt unter diesem Wert läge?

MfG
Lennox
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durban
Beitrag 16.10.2014, 21:51
Beitrag #4


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Zitat (Captain_Lennox @ 16.10.2014, 22:44) *
Ich hatte vergessen zu schreiben, dass ich noch in der Probezeit war bis Mitte August und ich finde es merkwürdig, dass man null Alkohol während der Probezeit im Blut haben darf, aber ich darf weiterfahren, obwohl die Polizisten nach deren Ausage THC festgestellt haben, wenn es auch unter irgendeinem Schwellenwert liegt. Gibt es da eine andere Regelung?


Es gibt bei den Schnelltests (m.W. bei allen Schnelltestverfahren) keinen "Wert", es gibt nur schwanger oder nicht schwanger. wink.gif
Keine Ahnung, was die mit dem "Schwellenwert" meinten. Möglicherweise war zwar (Urintest) ein "Balken" ganz schwach ausgeprägt, sodass z.B. ein zurückliegender Konsum zu vermuten ist (Abbauprodukte), der Test selbst aber negativ ist.

Wie auch immer: Es stimmt, für Probezeitler gibt es eine 0,0 o/oo-Grenze, für THC gibt es aber keine Spezialregelung. Aber wenn die Polizisten einen Verdacht auf eine THC-Beeinflussung gehabt hätten, hätten sie
a) Dir Blut abzapfen lassen und
b) Dich nicht weiterfahren lassen.

Deshalb muss der Test negativ gewesen sein (negativ in dem Sinne, dass sich Konsum nicht belegen lässt)

Zitat
Ist das derselbe Schwellenwert, von dem auch die Polizisten sprachen, dass zwar THC festgestellt wurde, der Test aber negativ sei, weil der THC-Gehalt unter diesem Wert läge?


Wie gesagt, der Schnelltest gibt keine Werte raus. Normalerweise schlägt er auf aktives THC an oder eben nicht. Wenn aktives THC angezeigt wird, muss Blut abgenommen werden, um zu ermitteln, ob die 1ng/ml-Grenze überschritten ist.


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Captain_Lennox
Beitrag 17.10.2014, 00:25
Beitrag #5


Neuling


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Ich musste mir mit einem Stäbchen bisschen durch den Mund wischen und den Speichel haben sie dann ausgewertet, das wird aber wohl nichts an dem gesagten ändern.

Nochmal zusammengefasst für Dummies bitte:
Das heißt für mich also, dass kein Konsum belegbar sein kann, weil ich dann nicht ohne weiteres hätte weiterfahren dürfen. Heißt das jetzt auch, dass ich mir keine Sorgen um eine Anklage machen brauch, weil überhaupt nichts vorliegt, wegen dem ich angeklagt werden kann? Ich habe in keiner Hinsicht etwas zu befürchten, außer es wurde ein Vermerk zu meinem Konsumverhalten gemacht, der bei einer zweiten Kontrolle eine Rolle spielen kann?
Das wären ja gute Nachrichten. smile.gif
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nachteule
Beitrag 17.10.2014, 07:48
Beitrag #6


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Hallo, Captain_Lennox,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Es gibt seit einiger Zeit Vortests, bei denen man nicht nur feststellen kann, ob überhaupt konsumiert wurde, sondern auch, ob aktuell oder vor längerer Zeit konsumiert wurde.

Wenn kein aktueller Konsum angezeigt wird, kann man in aller Regel davon ausgehen, dass eine Blutuntersuchung entweder nichts oder nur Werte unter den jeweiligen Grenzwerten bringen würde.

In Deinem Fall wäre also vermutlich ein Blutwert unter 1,0 ng/ml (oder eben gar nichts) herausgekommen und somit wäre dies kein Verstoß nach § 24a StVG.

Nichtsdestotrotz hat der Test angezeigt, dass Du konsumiert hast und Du hast dies ja auch selber zugegeben und somit lag der Anfangsverdacht eines Verstoßes nach § 29 BtMG vor.

Es ist demnach möglich, dass die Beamten Dich wegen dieser Straftat zur Anzeige gebracht haben, aber diese Anzeige dürfte von der Staatsanwaltschaft ohne Folgen für Dich eingestellt werden.

Im vorliegenden Fall kannst Du eigentlich davon ausgehen, dass die Sache kein Nachspiel hat, aber für die Zukunft solltest Du die Finger von den Drogen lassen.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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gremlin
Beitrag 18.10.2014, 13:21
Beitrag #7


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Zitat (nachteule @ 17.10.2014, 08:48) *
Hallo, Captain_Lennox,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Es gibt seit einiger Zeit Vortests, bei denen man nicht nur feststellen kann, ob überhaupt konsumiert wurde, sondern auch, ob aktuell oder vor längerer Zeit konsumiert wurde.

Kannst Du einen Hersteller bzw. ein Modell nennen? Für welche Substanzen ist diese Differenzierung bisher "möglich" bzw erhältlich?

Ist eine "positiv negative" Testung, also laut Schnelltest der länger zurückliegende Konsum OHNE weitere Aussage bereits eine Grundlage für die FSST einzuschreiten, selbst wenn die Polizei den 24a nicht weiter verfolgt?

Zitat
Im vorliegenden Fall kannst Du eigentlich davon ausgehen, dass die Sache kein Nachspiel hat, aber für die Zukunft solltest Du die Finger von den Drogen lassen.

Oder von Schnelltests.


--------------------
Every gun that is made,
every warship launched,
every rocket fired signifies,
in the final sense,
a theft from those who hunger and are not fed,
those who are cold and are not clothed.

[Dwight D. Eisenhower, 1953]
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