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> Navi mit Blitzerwarnsoftware beschlagnahmt durch Polizei
ilam
Beitrag 13.10.2014, 10:41
Beitrag #301


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Zitat (GM_ @ 13.10.2014, 11:32) *
dass es auf nicht mehr und nicht weniger hinaus läuft als die Benutzung eines Computers zu verbieten


Also Fahrverbot für alle Autos spätestens ab Modelljahr 2004? Denn ohne einen Computer an Bord keine OBD2-Schnittstelle an Bord. Und ohne OBD2-Schnittstelle keine Zulassung. laugh2.gif


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Kühltaxi
Beitrag 13.10.2014, 11:12
Beitrag #302


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Zitat (Officer @ 13.10.2014, 09:09) *
Wenn man Aussagen "verdreht", kommt meistens etwas anders dabei heraus. Die Frage nach dem Sinn darin will sich mir in diesem Zusammenhang allerdings nicht erschließen.

Weil du sehr stark im "der Staat darf alles verbieten"-Denken verhaftet bist. Dein Disput mit @GM zeigt dies auch überstark.... whistling.gif


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janr
Beitrag 13.10.2014, 11:23
Beitrag #303


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Zitat (Damastor @ 13.10.2014, 11:00) *
Woher stammt denn das ortsbezogen? think.gif ...

Hier wurde so was eingeworfen,
Zitat (Jens @ 02.10.2014, 07:52) *
... (BR-Drucksache 571/01) ...:
Zitat
Satz 1 verbietet Maßnahmen, die ein Kraftfahrer gegen die Verkehrsüberwachung ergreift und die darauf zielen, sich Verkehrskontrollen tatsächlich wirksam zu entziehen. Diese Gefahr besteht beim Einsatz von technischen Geräten, die den Standort von Verkehrskontrollen anzeigen oder die konkrete Überwachungsmaßnahmen stören. Nicht nur einzelne technische Geräte wie die derzeit am meisten verbreiteten Radarwarngeräte und Laserstörgeräte werden von dem Verbot erfasst, sondern auch andere technische Lösungen, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Dies gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemen; die entsprechenden Geräte geben die Warnung ebenfalls automatisch und ortsbezogen ab.


aber das ist ja nicht das Gesetz sondern ist nur ein Kommentar, eine Meinung wie man das Gesetz auslegen kann.

Und das Kommentare kein Gesetz sind hatten wir nicht nur hier schon wink.gif

Im §23 steht es jedenfalls nicht.

Ein modernes Ziehlführungssystem ist streng genommen auch ein Stadtplan, eine Landkarte, und die gibt es auch mit den aktuellen stationären Anlagen.

Das wäre dann auch verboten rolleyes.gif


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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ilam
Beitrag 13.10.2014, 11:34
Beitrag #304


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Zitat (janr @ 13.10.2014, 12:23) *
Ein modernes Ziehlführungssystem ist streng genommen auch ein Stadtplan, eine Landkarte


Wie kommst Du darauf?

Ein Stadtplan ist zeitlos, aber modern sind elektronische Systeme.

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Officer
Beitrag 13.10.2014, 11:37
Beitrag #305


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Zitat (janr @ 13.10.2014, 12:23) *
Ein modernes Ziehlführungssystem ist streng genommen auch ein Stadtplan, eine Landkarte, und die gibt es auch mit den aktuellen stationären Anlagen.

Nö, denn die dort beschriebenen Systeme geben die Warnung u.a. automatisch ab.


Zitat (Kühltaxi @ 13.10.2014, 12:12) *
Weil du sehr stark im "der Staat darf alles verbieten"-Denken verhaftet bist.

Na, du musst es ja wissen. laugh2.gif


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janr
Beitrag 13.10.2014, 11:51
Beitrag #306


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Na ja, modern sind heute Sachen die kaum bis keine Energie verbrauchen und da fällt mir ein ordinärer Stadtplan sogleich mit ein. whistling.gif

Oder anders: Du hällst dich am Wort "modern" fest und ich finde das Wort "Ziehführungssystem" im §23 nicht. tongue.gif


-wegen schmarrn gelöscht- blushing.gif


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Damastor
Beitrag 13.10.2014, 11:57
Beitrag #307


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Zitat (Officer @ 13.10.2014, 12:37) *
Zitat (janr @ 13.10.2014, 12:23) *
Ein modernes Ziehlführungssystem ist streng genommen auch ein Stadtplan, eine Landkarte, und die gibt es auch mit den aktuellen stationären Anlagen.

Nö, denn die dort beschriebenen Systeme geben die Warnung u.a. automatisch ab.

Hm also das letzte Navi welches ich benutzt habe hatte nur so "Knubbel" auf dem Kartenausschnitt den es gerade angezeigt hat. Keine explizite Warnung (nur bei überschreiten einer bekannten Vmax), damit im Endeffekt nichts anderes wie ein digitaler Stadtplan voller Stecknadeln wavey.gif

=> Dieser Paragraph ist weder spezifisch genug noch auf der Höhe der Zeit. Als Fazit stehen zwei Dinge fest:

1.) Es ist nichts eindeutig definiert, hierzu bräuchte es mal ein Urteil.

Frage hierzu: Wohin kann ich mich als Bürger wenden wenn ich dies einfach geklärt haben will und eine rechtsverbindliche Auskunft brauche? Muss doch möglich sein sich vor dem Navikauf zu informieren?

2.) Effektiv zu kontrollieren geht es nicht und ist daher auch kaum zu ahnden. Daher ist die ganze Debatte Stand heute überflüssig.


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Beitrag 13.10.2014, 12:01
Beitrag #308


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Zitat (Damastor @ 13.10.2014, 12:57) *
Wohin kann ich mich als Bürger wenden wenn ich dies einfach geklärt haben will und eine rechtsverbindliche Auskunft brauche? Muss doch möglich sein sich vor dem Navikauf zu informieren?

Du kannst dich an das BMVI wenden. Dort gibt es die "verbindlichste" Auskunft, die du momentan dazu bekommen kannst.


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ts1
Beitrag 13.10.2014, 12:40
Beitrag #309


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Und wie verbindlich ist diese Auskunft?
Beim Finanzamt gibt es rechtsverbindliche Auskünfte. Wenn die etwas bestätigen, müssen sie sich dran halten.
So wie es sich für einen Rechtsstaat gehört, denn Rechtssicherheit gehört auch dazu.
Es kann ja nicht angehen, dass man denjenigen Polizisten oder Richter fragen muß, an den man später zufällig gerät.


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MfG Thomas
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Beitrag 13.10.2014, 12:45
Beitrag #310


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Zitat (ts1 @ 13.10.2014, 13:40) *
Und wie verbindlich ist diese Auskunft?

So verbindlich, wie es eben momentan möglich ist. Der Verordnungsgeber sagt, dass es verboten ist (weil er es seiner Auffassung nach verboten hat), und ein Gericht hat noch nicht darüber entschieden.


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janr
Beitrag 13.10.2014, 12:48
Beitrag #311


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Zitat (Officer @ 13.10.2014, 13:45) *
... Der Verordnungsgeber sagt, dass es verboten ist, ...
der Verordnungsgeber sagt jetzt, daß Navi mit POI-Warner verboten sind, weil er damals als er das Gesetzt erarbeitete bereits wusste, daß es sowas geben wird.

Und natürlich meinte er auch die Smartphones mit Browser, die solche Stellen anzeigen können.

Der Verordnugsgeber wusste also schon, daß es sowas geben wird laugh2.gif

Das ist der beste Witz des Tages.


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Beitrag 13.10.2014, 12:53
Beitrag #312


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Du bist offenbar leicht zu belustigen. Wie wäre es, wenn du erst einmal richtig nachliest? Der Verordnungsgeber sagt das nicht erst jetzt, sondern hat das bereits im Jahr 2001 gesagt.


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ts1
Beitrag 13.10.2014, 12:58
Beitrag #313


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Zitat (Officer @ 13.10.2014, 12:45) *
Zitat (ts1 @ 13.10.2014, 13:40) *
Und wie verbindlich ist diese Auskunft?
So verbindlich, wie es eben momentan möglich ist.
Kann man dann im Falle einer Falschauskunftauf auf unvermeidbaren Irrtum plädieren oder sagt der Richter kühl, man hätte halt ihn höchstpersönlich fragen müssen?


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MfG Thomas
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janr
Beitrag 13.10.2014, 13:00
Beitrag #314


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Das erste Smartphone (Communicator) gab es zwar schon '96, aber da gab es das Gesetzt schon lange und der Verordnugsgeber konnte noch gar nicht wissen was technisch möglich ist.

Selbst als er 2001 diese Erklärung schrieb, gab es noch keine einzige "App". Die kamen erst 2007 mit dem IPhone.

Auch da gab es noch keine Blitzer oder Navi App.

Aber jetzt sollen wir glauben, daß der Verordnungsgeber mit dem Gesetz und mit seinem Kommentar dazu das alles meint was heute zur Debatte steht?

Das ist lustig.

Das der Verordnungsgeber seherische Fähigleiten hat glaube ich nicht. So kann er Blitzer.de und Google-Maps und so weiter nicht gemeint haben.
Das gab es ja noch nicht. tongue.gif


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Beitrag 13.10.2014, 13:03
Beitrag #315


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Zitat (ts1 @ 13.10.2014, 13:58) *
Kann man dann im Falle einer Falschauskunftauf auf unvermeidbaren Irrtum plädieren oder sagt der Richter kühl, man hätte halt ihn höchstpersönlich fragen müssen?

Da die Auskunft des BMVI lauten wird, dass es verboten ist, ist das doch gar nicht relevant.


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ilam
Beitrag 13.10.2014, 13:05
Beitrag #316


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Zitat (janr @ 13.10.2014, 13:48) *
Der Verordnugsgeber wusste also schon, daß es sowas geben wird laugh2.gif


Und? Wo ist da das Problem?

Wenn das Gesetz / die Verordnung nicht zu konkret wird, deckt es problemlos zukünftige Techniken mit ab. Du kannst (rechtlich) problemlos jemanden mit einem Laptop erschlagen, obwohl es die Dinger beim Gesetzgebungsverfahren noch nicht mal theoretisch gab.
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mir
Beitrag 13.10.2014, 13:09
Beitrag #317


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Ich wollte die Begründung für die Einführung von § 23 (1b) StVO nachlesen.

Zitat (Jens @ 02.10.2014, 07:52) *
Und in der Begründung zur Einführung des §23 Abs. 1b StVO (BR-Drucksache 571/01) werden meinem Verständnis nach Navigationsgeräte ausdrücklich als Geräte genannt, für die das Verbot gelten soll:
Zitat
Satz 1 verbietet Maßnahmen, die ein Kraftfahrer gegen die Verkehrsüberwachung ergreift und die darauf zielen, sich Verkehrskontrollen tatsächlich wirksam zu entziehen. Diese Gefahr besteht beim Einsatz von technischen Geräten, die den Standort von Verkehrskontrollen anzeigen oder die konkrete Überwachungsmaßnahmen stören. Nicht nur einzelne technische Geräte wie die derzeit am meisten verbreiteten Radarwarngeräte und Laserstörgeräte werden von dem Verbot erfasst, sondern auch andere technische Lösungen, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Dies gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemen; die entsprechenden Geräte geben die Warnung ebenfalls automatisch und ortsbezogen ab.



Die angegebene Bundesrat-Drucksache 571/01 enthält aber keine Änderung der StVO, sondern der BKatV. unsure.gif


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janr
Beitrag 13.10.2014, 13:11
Beitrag #318


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Im Gesezt steht das halt nicht drin, und als er 2001 einen Kommentar dazu bekannt gab, der sich nicht mit dem Gesezt deckt, gab es das auch noch nicht, also konnte er mit dem Kommentar das nicht gemeint haben.

So sehe ich den alten Kommentar zu dem Gesetz als überaltert an.

Jetzt braucht es also was neues, einen neuen Kommentar, eine Gerichtsentscheidung oder eine Gesetztesänderung.

Es gibt zig Punkte die für das Smartphone und POI-Warnung sprechen.

Einen alten Kommentar darauf anwenden halte ich für falsch.


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Beitrag 13.10.2014, 13:14
Beitrag #319


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Zitat (janr @ 13.10.2014, 14:11) *
Einen alten Kommentar darauf anwenden halte ich für falsch.

Schön, dass wir jetzt Rechtssicherheit haben. rolleyes.gif


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mir
Beitrag 13.10.2014, 13:20
Beitrag #320


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Ups, was ich oben herausgesucht habe, war wahrscheinlich die Bundestags-Drucksache 571/01. Die Bundesrat-Drucksachen sind erst ab 2003 zugänglich.

Naja, das Problem ist, daß ich nun mal nur dasjenige zur Interpretation heranziehen kann, was auch veröffentlicht ist und auffindbar ist. Die Begründungen der Verordungen werden normalerweise nicht veröffentlicht. Diejenigen, die durch den Bundesrat gehen, sind seit 2003 im Internet abrufbar, alles davor ist für den normalen VT praktisch nicht zugänglich.

Da mag das Gericht dann unter Zuhilfenahme dieser Begründung zu einem Schluß kommen, der für den Betroffenen unvermeidbar nicht absehbar war. Eigentlich ist das dann nicht vorwerfbar.

Ich bin auch nach wie vor skeptisch, solange ich die Bundesrat-Drucksache nicht gesehen habe.


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Mitleser
Beitrag 13.10.2014, 13:34
Beitrag #321


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Zitat (mir @ 13.10.2014, 14:09) *
Die angegebene Bundesrat-Drucksache 571/01 enthält aber keine Änderung der StVO, sondern der BKatV. unsure.gif
Ja, da ist ein Zahlendreher. Die "Fünfunddreißigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" ist in BR-DrS 751/01.
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mir
Beitrag 13.10.2014, 14:02
Beitrag #322


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Nachtrag: [hat sich mit @Mitleser überschnitten]

Es ist BRat-DS 751/01, nicht 571/01. Dort p11f.
Offensichtlich schaut niemand in die Primärquelle ...

Dort:

Zitat
Die Vorschrift lässt es im Interesse der Prävention genügen, wenn das Gerät aus Sicht des Kraftfahrers zur Warnung oder Störung bestimmt ist. Auf die konkrete Eignung der Geräte, wirksam vor Kontrollen zu warnen, kommt es nicht an. Würde das Verbot solche Geräte untersagen, die zur Warnung oder Störung geeignet sind so wären Polizei und Behörden mit dem Nachweis überfordert. Nicht erfasst werden übliche Rundfunkgeräte, bei denen es sich zwar um technische Geräte handelt, die hierfür aber nicht primär bestimmt sind. Anders verhält es sich bei Geräten, die zwar verschiedene Funktionen kombinieren (z.B. Zielführung und Warnfunktion), bei denen aber mindestens eine Komponente speziell der Warnfunktion dient.


Offentlich gibt es da auch Bedenken, die "Bestimmung" zu weit auszulegen, daher geht man über "Komponenten".

Was ist denn nun wieder eine "Komponente"? Ein Navi, auch wenn es Blitzerwarnungen anzeigt, hat erst mal technisch keine Komponente, die speziell der Blitzerwarnung dient. Offenbar meint der Verordnungsgeber nicht, daß die Warnung alleine schon genügt, sondern es muß auch noch eine aus Sicht des Kraftfahrers dafür bestimmte Komponente geben. Es bleibt offen, ob eine Software-Funktion in dem Sinn eine eigene Komponente ist. Wenn diese Software-Komponente nicht nur auf Kontrollen zugeschnitten ist, sondern eine allgemeine Funktion ist, die vor Gefahrenstellen warnt, und im Rahmen dieser Gefahrenstellen-Warnung einfach dadurch, daß auch Kontrollpunkte als Gefahrenstelle erfaßt sind, effektiv auch Kontrollen angezeigt werden, ist diese Komponente jedenfalls nicht dazu bestimmt, Kontrollen anzuzeigen, das ist nur ein sich daraus ergebender Spezialfall, ähnlich wie der Empfang von Blitzermeldungen ein Sonderfall des Empfangs eines Radioprogramms ist.

Daneben besteht noch die Argumentation von @Mitleser, der bezweifelt, daß die Ermächtigungsgrundlage im StVG das ebenfalls deckt.


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Damastor
Beitrag 13.10.2014, 14:05
Beitrag #323


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Zitat (Officer @ 13.10.2014, 13:01) *
Zitat (Damastor @ 13.10.2014, 12:57) *
Wohin kann ich mich als Bürger wenden wenn ich dies einfach geklärt haben will und eine rechtsverbindliche Auskunft brauche? Muss doch möglich sein sich vor dem Navikauf zu informieren?

Du kannst dich an das BMVI wenden. Dort gibt es die "verbindlichste" Auskunft, die du momentan dazu bekommen kannst.


Den Spaß mache ich mir und frage mal verschiedene Szenarien an. Insbesondere mein Handy interessiert mich tatsächlich.


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Viele Grüße!

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ilam
Beitrag 13.10.2014, 14:19
Beitrag #324


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Zitat (mir @ 13.10.2014, 15:02) *
bei denen aber mindestens eine Komponente speziell der Warnfunktion dient.


Was ist, wenn man das so auslegt, dass auch zwei "Teilkomponenten" eine "Komponente" ergeben dürfen?

Also POI-Warner ist unproblematisch, kann einen ja auch vor Tankstellen "warnen".

Blitzer-Datenbestand ist ebenfalls unproblematisch, vorher einmal schauen, ob ein Blitzer auf der Strecke ist, ist ja 100% legal.

Aber sobald man beides gemeinsam betreibt, bildet das gemeinsam eine "speziell der Warnfunktion dienende Komponente" innerhalb das Navis oder Smartphones.
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Mitleser
Beitrag 13.10.2014, 14:24
Beitrag #325


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Das ist doch wie bei den Winterreifen. Der Normgeber hat ein vermeintliches Problem erkannt. Und er versucht die msdwgi-Lösung ohne ausreichende technische Vorgabemöglichkeit in ein Gesetz zu gießen, welches noch dazu nicht über das Ziel hinausschießen soll. Kann nicht wasserdicht klappen.
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GM_
Beitrag 13.10.2014, 15:34
Beitrag #326


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Auch wenn ich mich wiederhole:

Noch immer konnte mir keiner beantworten, warum man bei der kürzlichen Überarbeitung des § 23 (1b) nichts wichtigeres zu tun hatte als das Verbot auf Fahrräder auszudehnen.

Offenbar bestand jedenfalls kein Anlass, die Liste der unter "insbesondere" genannten Geräte zu ändern oder zu erweitern.


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Officer
Beitrag 13.10.2014, 15:37
Beitrag #327


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Ganz genau. Solange kein Gericht entscheidet, dass die vom Verordnungsgeber als verboten betrachteten POI-Warner nicht dem Verbot unterliegen, besteht für diesen überhaupt kein Anlass eine Änderung vorzunehmen.


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Gruß, Officer
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Damastor
Beitrag 13.10.2014, 15:39
Beitrag #328


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Andersrum wird doch der Schuh draus den @GM meint:

Im Gesetz sind zwei Gerätetypen explizit aufgeführt.

In einem Kommentar finden sich weitere Gerätetypen.

Warum also hat man den §§ nicht um entsprechende Beispiele erweitert (oder das insbesondere einfach komplett gestrichen) wenn man diese Warner tatsächlich verbieten will? Da kann schon die Interpretation der Duldung kommen. Oder man hatte Angst wenn man zu konkret wird eine auf den Deckel zu bekommen?


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Viele Grüße!

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Officer
Beitrag 13.10.2014, 15:40
Beitrag #329


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Nein, denn die Nennung ist lediglich beispielhaft und damit nicht abschließend.


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Damastor
Beitrag 13.10.2014, 15:48
Beitrag #330


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Wo steht das? In sämtlichen Verträgen, Gesetzen etc. findet man die im deutschen vorhandenen Formulierungen ("z.B." oder "nicht abschließende Aufzählung") warum wird hier "insbesondere" benutzt?

Was soll der Grund dafür sein nur zwei Geräte aus einer ähnlichen Kategorie zu nennen wenn man doch eigentlich alle meint? Dann kann man sich die Nennung wie schon geschrieben ganz sparen.


Aber ich bin mal gespannt was für eine bzw. ob ich überhaupt eine Antwort bekomme. Habe folgende Geräte angefragt:
- Smartphone alleine
- Smartphone mit installierter App
- Navi mit deaktiviertem Blitzerpoi
- Navi mit nicht deaktivierbarem Blitzer-POI



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Der_Veranstalter
Beitrag 13.10.2014, 16:02
Beitrag #331


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Zitat (Officer @ 13.10.2014, 13:01) *
Du kannst dich an das BMVI wenden. Dort gibt es die "verbindlichste" Auskunft, die du momentan dazu bekommen kannst.


Mir hat auf eine offizielle Presseanfrage das BayStM für Justiz gesagt, "Navi mit Blitzerwarner ist erlaubt".
Und auf eine ebenso offizielle Presseanfrage das BayStM des Inneren "Navi mit Blitzerwarner ist verboten".

Gut, das sind nur die bayerischen Ministerien, aber es ist ja schon klasse, wenn das für die Pol zuständige Ministerium sagt "Nö" und das für die Gerichte zuständige Ministerium "Okay".

Deswegen denke ich nicht, dass ein BMVI eine wirklich verbindliche Auskunft geben kann.


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Officer
Beitrag 13.10.2014, 16:11
Beitrag #332


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Zitat (Damastor @ 13.10.2014, 16:48) *
Wo steht das? In sämtlichen Verträgen, Gesetzen etc. findet man die im deutschen vorhandenen Formulierungen ("z.B." oder "nicht abschließende Aufzählung") warum wird hier "insbesondere" benutzt?

Das ergibt sich aus der Bedeutung des Wortes "insbesondere". Das ist genauso eine "deutsche Formulierung" wie die anderen von dir genannten. In Gesetzen wird auch gerne "in der Regel" verwendet. Auch das ist dann lediglich beispielhaft und keine abschließende Aufzählung.


Zitat (Der_Veranstalter @ 13.10.2014, 17:02) *
Deswegen denke ich nicht, dass ein BMVI eine wirklich verbindliche Auskunft geben kann.

Nichts anderes habe ich mit der "verbindlichsten" Auskunft, die momentan zu bekommen ist, zum Ausdruck gebracht.


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janr
Beitrag 13.10.2014, 17:01
Beitrag #333


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Zitat (Officer @ 13.10.2014, 16:40) *
Nein, denn die Nennung ist lediglich beispielhaft und damit nicht abschließend.
Da fällt mir sogleich die Diskussion um dne §12 auf, und daß die Aufzählung in München zumindest als nicht abschließend gewertet wird, aber von so manchen VP-mit-Diskutant als Abschließend eingestuft wird.

Auch hier wieder entweder das eine oder das andere aber "grad mal eben so interpretieren wie man es braucht" ist nicht. dry.gif


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mir
Beitrag 13.10.2014, 17:06
Beitrag #334


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Zitat (Der_Veranstalter @ 13.10.2014, 17:02) *
Zitat (Officer @ 13.10.2014, 13:01) *
Du kannst dich an das BMVI wenden. Dort gibt es die "verbindlichste" Auskunft, die du momentan dazu bekommen kannst.


Mir hat auf eine offizielle Presseanfrage das BayStM für Justiz gesagt, "Navi mit Blitzerwarner ist erlaubt".
Und auf eine ebenso offizielle Presseanfrage das BayStM des Inneren "Navi mit Blitzerwarner ist verboten".


Tja. Die beiden Ministerien waren auch schon mal uneins darüber, welche Fassung der StVO gilt.Verbindlich sind die alle nicht, im Grunde wären die Landesinnenministerien am interessantesten, weil diese ja per Weisung festlegen können, was verfolgt wird und was nicht.


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Kühltaxi
Beitrag 13.10.2014, 18:56
Beitrag #335


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Zitat (Damastor @ 13.10.2014, 16:39) *
Oder man hatte Angst wenn man zu konkret wird eine auf den Deckel zu bekommen?

Das vermute ich, wie oft haben sie sich in den letzten Jahren mit Blankovollmachten für irgendwelche vermeintlich staatssicherheitsfördernde Dinge die Finger verbrannt. Ein explizites POI-Warner-Verbot im Gesetz/in der Verordnung stehend könnte verfassungswidrig sein (im Konjunktiv wird das hier hoffentlich keiner bestreiten) und man hat keine Lust das auszutesten, lieber schiebt man eine restriktive "offizielle staatliche Auslegung" hinterher und wartet ab was passiert.

Zitat (Officer @ 13.10.2014, 16:40) *
Nein, denn die Nennung ist lediglich beispielhaft und damit nicht abschließend.

Warum nennt man dann das was fast keiner hat und teuer ist und das was es fast immer gratis als Beigabe gibt nicht?


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Officer
Beitrag 13.10.2014, 20:03
Beitrag #336


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Das wurde schon einmal gefragt und von mir beantwortet.


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Damastor
Beitrag 14.10.2014, 07:43
Beitrag #337


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Zitat (Officer @ 13.10.2014, 17:11) *
Zitat (Damastor @ 13.10.2014, 16:48) *
Wo steht das? In sämtlichen Verträgen, Gesetzen etc. findet man die im deutschen vorhandenen Formulierungen ("z.B." oder "nicht abschließende Aufzählung") warum wird hier "insbesondere" benutzt?

Das ergibt sich aus der Bedeutung des Wortes "insbesondere". Das ist genauso eine "deutsche Formulierung" wie die anderen von dir genannten. In Gesetzen wird auch gerne "in der Regel" verwendet. Auch das ist dann lediglich beispielhaft und keine abschließende Aufzählung.


Dann beantworte mir in diesem Zusammenhang mal den Rest und such dir nicht immer das raus was dir grade in die "Argumentation" passt dry.gif


Es kann ja wohl nicht sein, dass mir der Verordnungsgeber nichtmal mitteilen kann, welches Gerät ich mir kaufen darf und welches nicht?! ranting.gif
Aber zahlen soll dann ich?

Wie ist das eigentlich bei der Polizei? Habt ihr inzwischen auch GPS an Bord wie Rettungsdienst und Feuerwehr? Bei unseren Garmin Navis im RD bekäme man das POI Pack noch dazu, da sind m.E. auch die Blitzer dabei (stationär)


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ilam
Beitrag 14.10.2014, 07:56
Beitrag #338


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Zitat (Damastor @ 14.10.2014, 08:43) *
Es kann ja wohl nicht sein, dass mir der Verordnungsgeber nichtmal mitteilen kann, welches Gerät ich mir kaufen darf und welches nicht?! ranting.gif


Was erwartest Du? Eine Modellliste oder eine exakte Beschreibung der Technik?

Dann müsste man alle paar Wochen wieder ran, da dann neue Soft- und/oder Hardware herausgekommen ist, die nicht mehr exakt so ist, wie in der Regelung beschrieben ist.

Und dann wird wieder gemeckert, dass die Regelung so kompliziert sei.

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Damastor
Beitrag 14.10.2014, 08:07
Beitrag #339


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Jedenfalls nicht viel Geld und Punkte für etwas zu kassieren was Stand der Technik und bei der überwiegenden Mehrheit in Benutzung ist.

Man müsste sich halt mal Gedanken machen, kein Mensch verlangt da Softwareversionen reinzuschreiben aber das ganze zu präzisieren auf das was eh drinsteht + Softwareapplikationen zur Anzeige von Messstellen, Software bei der die Navigation im Vordergrund steht und die nur stationäre Messstellen anzeigen bleiben ausdrücklich ausgenommen. Wo ist das Problem? Die Schweiz bekommts ja auch hin...

Und wenn Deutschland dann irgendwann mal im Jahr 2014 angekommen ist wird halt deutlich, dass die §§ mit Technikbezug nicht 20 jahre brach liegen können sondern zügig aktualisiert werden müssen. Aber das oben ist immer noch allgemein genug und dürfte auch eine Zeitlang so halten. Es soll spezifisch sein nicht kompliziert. Momentan ist es kompliziert weil es schlicht ungenügend ist.


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ilam
Beitrag 14.10.2014, 08:25
Beitrag #340


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Zitat (Damastor @ 14.10.2014, 09:07) *
Jedenfalls nicht viel Geld und Punkte für etwas zu kassieren was Stand der Technik und bei der überwiegenden Mehrheit in Benutzung ist.

Passiert doch (bis auf im hier diskutierten Ausnahmenfall, der aber nicht vor Gericht ging) nicht.


Zitat
Softwareapplikationen zur Anzeige von Messstellen, Software bei der die Navigation im Vordergrund steht und die nur stationäre Messstellen anzeigen bleiben ausdrücklich ausgenommen. Wo ist das Problem?


Ich sehe schon die neue Blitzerwarner-App vor mir:

Ganz groß: "Ihre GPS-Position ist: XXX N YYYY O."
Ganz klein: "200m vor Ihnen ist ein Blitzer", dazu ein akustisches Signal.

Schon steht der Verordnungsgeber mit Deinem Vorschlag schon wieder ganz dumm da.

Alles nicht so einfach, wie man denkt.

Zitat
Und wenn Deutschland dann irgendwann mal im Jahr 2014 angekommen ist wird halt deutlich, dass die §§ mit Technikbezug nicht 20 jahre brach liegen können sondern zügig aktualisiert werden müssen.


Wenn man die Regelung nicht auf die verwendete Technik sondern auf die Funktion/Wirkung abstellt, ist alles heute Denk- und Undenkbare mit abgedeckt und man muss die Regelung nie wieder anfassen.
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GM_
Beitrag 14.10.2014, 08:55
Beitrag #341


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Zitat (Officer @ 13.10.2014, 16:37) *
Ganz genau. Solange kein Gericht entscheidet, dass die vom Verordnungsgeber als verboten betrachteten POI-Warner nicht dem Verbot unterliegen, besteht für diesen überhaupt kein Anlass eine Änderung vorzunehmen.
Wieso hat man dann den Absatz geändert um ihn auf Fahrräder auszudehnen? War dafür ein Anlass vorhanden?

Sind so viele Radfahrer geschützt von Radarwarnern und mit Laserstörern durch unsere Ortschaften gerast?

Was visiert man beim Fahrrad mit dem Laser eigentlich an?


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Mitleser
Beitrag 14.10.2014, 09:03
Beitrag #342


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Da man den Absatz eh gendern "musste", konnte man gleich die rechtlich unzulässige Beschränkung auf Kraftfahrzeuge streichen.
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GM_
Beitrag 14.10.2014, 09:29
Beitrag #343


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Gut, und dann hätte man auch gleich die POI-Navis in die Liste schreiben können, da die heute viel verbreiteter sind als Radarwarner und Laserstörer, sofern man denn - auch heutzutage - noch will, dass das Verbot sie erfaßt.


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ilam
Beitrag 14.10.2014, 09:33
Beitrag #344


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Zitat (GM_ @ 14.10.2014, 10:29) *
Gut, und dann hätte man auch gleich die POI-Navis in die Liste schreiben können


Und damit deutlich gemacht, dass alles, was nicht in der Liste steht, erlaubt ist...

whistling.gif


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janr
Beitrag 14.10.2014, 10:29
Beitrag #345


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Zitat (ilam @ 14.10.2014, 08:56) *
... Was erwartest Du? Eine Modellliste oder eine exakte Beschreibung der Technik? ...
Die "Modellliste" halte ich mir Sicherheit auch nicht als abschließend, eher als Beispielliste.

Auch lese ich raus, daß Geräte verboten sind die aktiv davor warnen und/oder stören.

Eine Karte - sei sie elektronisch oder nicht - mit Piktogramm eines Punktes von besonderen Interesses sind schon mal nicht "aktiv".

Wenn eine elektronische Karte den Ausschnitt und die Position dynamisch anpasst kann man zwar von "Aktivität" reden, aber so wird noch nicht vor einer Messstelle aktiv gewarnt.

Auch wenn ich eine "Erinnerung" an einen Punkt eingeschaltet habe, wird dynamisch auf meine Aktivität reagiert und mir mitgeteilt.

Aber auf die Emissionen einer Messstelle wird nicht aktiv reagiert und diese wird nicht aktiv gestört.

Ein Positionsbestimmungsgerät, sei es im Navi oder im Smartphone, reagiert nicht direkt aktiv auf die Messstelle, es reagiert dynamisch auf meine Aktivität.

Genau deshalb sind beispielhaft solche "aktiven" Geräte aufgelistet.


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Damastor
Beitrag 14.10.2014, 10:46
Beitrag #346


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Zitat (ilam @ 14.10.2014, 09:25) *
Zitat (Damastor @ 14.10.2014, 09:07) *
Jedenfalls nicht viel Geld und Punkte für etwas zu kassieren was Stand der Technik und bei der überwiegenden Mehrheit in Benutzung ist.

Passiert doch (bis auf im hier diskutierten Ausnahmenfall, der aber nicht vor Gericht ging) nicht.


Im Prinzip ist es aber ahndbar (ich betrachte mal nicht, dass ich die Kontrollmöglichkeit als nicht gegeben sehe) und ich soll dann Geld und Zeit investieren weil der Gesetzgeber nicht in der Lage ist mir eine Auskunft zu erteilen?


Zitat
Schon steht der Verordnungsgeber mit Deinem Vorschlag schon wieder ganz dumm da.

Warum? Genau das tut Blitzer.de momentan.

Ich bin aber auch kein Gesetzgeber mir da was besseres auszudenken, einizg kritisch sind meines Erachtens Navis mit Warnung vor mobilen Geräten (durch Usermeldungen o.ä.) da ist dann wirklich die Frage was im Vordergrund steht. Wegen mir könnte man aber schlicht die Warnung vor von Usern gemeldeten Blitzern verbieten. Dann wäre es aber auch konsequent wie in der Schweiz den Verkauf entsprechender Dienste in DE gleich mit zu untersagen.

Zitat
Wenn man die Regelung nicht auf die verwendete Technik sondern auf die Funktion/Wirkung abstellt, ist alles heute Denk- und Undenkbare mit abgedeckt und man muss die Regelung nie wieder anfassen.

Dann aber bitte entsprechenden Verkauf solcher Funktionen auch gleich verbieten.

Bei Routern besteht doch inzwischen auch eine Verpflichtung, dass diese das WLAN von Haus aus verschlüsseln müssen. War zu Anfang auch nicht so, bis du als Besitzer eines nicht verschlüsselten WLANs eine auf den Deckel bekommen konntest. Analog verhält es sich für mich bei Navis...der Normalnutzer weiß garnichts von der Funktion.


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janr
Beitrag 14.10.2014, 10:49
Beitrag #347


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Zitat (Damastor @ 14.10.2014, 11:46) *
... Bei Routern besteht doch inzwischen auch eine Verpflichtung, dass diese das WLAN von Haus aus verschlüsseln müssen. ...
blink.gif Is mir neu. Was ist dann mit den Hot-Spots?


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ilam
Beitrag 14.10.2014, 10:50
Beitrag #348


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Zitat (janr @ 14.10.2014, 11:29) *
Auch lese ich raus, daß Geräte verboten sind die aktiv davor warnen und/oder stören.


insbesondere diese Geräte sind verboten. Es gibt also noch weitere verbotene Geräte, die zwar nicht ganz so schlimm wie die erwähnten aber trotzdem verboten sind.


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janr
Beitrag 14.10.2014, 10:55
Beitrag #349


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Ich lese das nicht aus dem "insbesondere" heraus, sondern aus dem Geseztestext. wavey.gif


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mir
Beitrag 14.10.2014, 10:57
Beitrag #350


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 07.09.2025 - 14:24