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> Navi mit Blitzerwarnsoftware beschlagnahmt durch Polizei
Mr.T
Beitrag 08.10.2014, 22:33
Beitrag #251


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Zitat (GM_ @ 08.10.2014, 23:15) *
Der Bundestag hat das Gesetz beschlossen
Nö.
Staatsrecht ist nicht deine StÀrke, oder? unsure.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Mitleser
Beitrag 09.10.2014, 07:37
Beitrag #252


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Nicht nur, dass der BT mit einer StVO-Änderung nix am Hut hat - wohl aber mit der zuvor erforderlichen StVG-Änderung[!] - wie heißt es bei StVO-Änderungen so schön die diesbezĂŒgliche Kompetenz des BR zurechtstutzend: "Auf Grund des §§ ... verordnet das Bundesministerium fĂŒr Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ...:" und "Der Bundesrat hat zugestimmt."
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ilam
Beitrag 09.10.2014, 09:09
Beitrag #253


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Zitat (Der_Veranstalter @ 08.10.2014, 22:04) *
Gerne nochmals: Das ist kein Bekannter, sondern ein Leser meiner Artikel, der sich bei mir gemeldet hat, weil ich vor zwei Jahren geschrieben habe, dass es bis dato keinen Bußgeldbescheid oder gar eine Gerichtsentscheidung wg. Blitzerwarner im Navi gibt.
Das ist ein Àlterer Herr, der auf das vertraut, was in der ADAC-Zeitung drinsteht.


Wobei ich mich frage, wie genau und detailliert er sich noch an die Ereignisse aus 2012 erinnert.

Alleine schon das hier:

Zitat
und hat sich - trotz Navi - mehrfach bei anderen Personen nach dem Weg erkundigt.


klingt so, als hĂ€tte er nicht so ganz den "Überblick".

Das hier

Zitat
hat dort aber versehentlich das vordere rechte Seitenfenster offen gelassen.


auch.

So ein alter Herr redet dann oft gern und viel. Daher kann ich mir gut vorstellen, dass das nicht ganz so gelaufen ist, wie er berichtet hat sondern er sich bei der Abholung der GerÀte auf dem Polizeirevier schlichtweg um Kopf und Kragen gequatscht hat nach dem Motto:"Vor dem Blitzer hat mich das blöde Navi gewarnt, findet aber das Krankenhaus nicht...".
Sowas gibt man natĂŒrlich ungern zu und dann haben die Polizisten das Navi halt "durchsucht".

Und schon haben wir komplett am Sachverhalt vorbeidiskutiert.
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MisterHarley
Beitrag 09.10.2014, 10:43
Beitrag #254


Neuling
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DarĂŒber habe ich mal ein Beitrag im Fernsehen gesehen glaube das war auf SWR, so viel ich noch weiß, ist das Verboten.

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Officer
Beitrag 09.10.2014, 10:56
Beitrag #255


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Zitat (GM_ @ 08.10.2014, 23:15) *
Wen bitte meinst du mit "Verordnungsgeber"?

Das BMVI. wavey.gif


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Gruß, Officer
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Der_Veranstalter
Beitrag 09.10.2014, 21:27
Beitrag #256


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Zitat (ilam @ 09.10.2014, 10:09) *
Wobei ich mich frage, wie genau und detailliert er sich noch an die Ereignisse aus 2012 erinnert.


Den Brief hat er 37 Tage nach dem Vorfall geschrieben. Da könnte sogar ich mich noch an Sachen erinnern.




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Achim
Beitrag 10.10.2014, 06:56
Beitrag #257


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Zitat (MisterHarley @ 09.10.2014, 11:43) *
DarĂŒber habe ich mal ein Beitrag im Fernsehen gesehen glaube das war auf SWR, so viel ich noch weiß, ist das Verboten.

Ich habe im Fernsehen gesehen, dass man sich aus einem Ei einen Drachen zĂŒchten kann, der dann mit einem durch die LĂŒfte fliegt wavey.gif


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Der_Veranstalter
Beitrag 10.10.2014, 07:03
Beitrag #258


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Das machen die heute aber nur noch in RumÀnien.


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GM_
Beitrag 10.10.2014, 10:55
Beitrag #259


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Zitat (Mr.T @ 08.10.2014, 23:33) *
Staatsrecht ist nicht deine StÀrke, oder? unsure.gif
Sag's nicht weiter, aber ich bin karkein Jurist. dry.gif

Trotzdem ist mir der Unterschied zwischen Gesetzen und Verordnungen eigentlich bekannt, nur in diesem Falle hatte ich nicht daran gedacht. blushing.gif

Trotzdem sehe ich nicht, dass die einem Erlass vorangehende BegrĂŒndung desselben spĂ€ter noch irgend eine rechtliche Wirkung entfaltet. Kein Gericht ist gebunden an die BegrĂŒndungen die dem Erlass von Rechtsnormen vorangegangen sind.


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Mr.T
Beitrag 10.10.2014, 11:57
Beitrag #260


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Zitat (GM_ @ 10.10.2014, 11:55) *
Trotzdem sehe ich nicht, dass die einem Erlass vorangehende BegrĂŒndung desselben spĂ€ter noch irgend eine rechtliche Wirkung entfaltet.
Die StVO ist kein Erlass, sondern eine Rechtsverordnung und als solche ein Gesetz im materiellen Sinn.

Zitat (GM_ @ 10.10.2014, 11:55) *
Kein Gericht ist gebunden an die BegrĂŒndungen die dem Erlass von Rechtsnormen vorangegangen sind.
HĂ€ufig schauen die Richter in die amtlichen BegrĂŒndungen der Gesetze und berĂŒcksichtigen den Willen des Gesetzgebers bei ihrer Urteilsfindung, s. auch hier:
Zitat
Die amtliche BegrĂŒndung der Neuregelung nimmt in erster Linie auf den IMKBeschluss Bezug und fĂŒhrt ergĂ€nzend lediglich aus: ÂŽInsbesondere soll dem bei extremen winterlichen StraßenverhĂ€ltnissen auftretenden Missstand begegnet werden, dass Kraftfahrzeuge und besonders auch LKW mangels geeigneter Winterbereifung liegen bleiben und damit erhebliche Verkehrsbehinderungen verursachen. Damit solle auch die Pflicht klar gestellt werden, bei plötzlich auftretenden winterlichen WetterverhĂ€ltnissen und unzureichender WinterausrĂŒstung auf die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zu verzichten (BR-Drs. 813/05, S. 12). Sowohl der IMKBeschluss als auch die VerordnungsbegrĂŒndung vermeiden also - trotz der ursprĂŒnglichen Forderung nach einer Winterreifenpflicht - eine konkrete Festlegung auf Winterreifen oder sonst nĂ€her beschriebene Reifen, wollten also keine allgemeine Winterreifenpflicht fĂŒr Wintermonate begrĂŒnden (Engelbrecht/Seutter, a.a.O, S. 110).....


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gremlin
Beitrag 10.10.2014, 15:20
Beitrag #261


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Habe eine Frage, ich hoffe die wurde nicht schon behandelt, habe nicht den ganzen Thread gelesen...

"Sie fĂŒhrten als FĂŒhrer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein technisches GerĂ€t betriebsbereit mit, das dafĂŒr bestimmt ist, VerkehrsĂŒberwachungsmaßnahmen anzuzeigen."

Wie ist denn das wenn der Beifahrer so ein Ding (Handy mit entsprechender App) betriebsbereit auf dem Schoss liegen hat? Muss ich das als Fahrer unterbinden?


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Every gun that is made,
every warship launched,
every rocket fired signifies,
in the final sense,
a theft from those who hunger and are not fed,
those who are cold and are not clothed.

[Dwight D. Eisenhower, 1953]
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ts1
Beitrag 10.10.2014, 15:25
Beitrag #262


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Dann lies mal den Thread. wavey.gif


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MfG Thomas
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GM_
Beitrag 10.10.2014, 16:02
Beitrag #263


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Zitat (Mr.T @ 10.10.2014, 12:57) *
HĂ€ufig schauen die Richter in die amtlichen BegrĂŒndungen der Gesetze und berĂŒcksichtigen den Willen des Gesetzgebers bei ihrer Urteilsfindung,

NatĂŒrlich könnte ein Richter dies berĂŒcksichtigen. Andererseits wird er aber sicherlich auch berĂŒcksichtigen, dass die in der BegrĂŒndung explizit genannte POI-Technik mangels klaren Verbots in der Norm selber mittlerweile eine weite Verbreitung in der Bevölkerung gefunden hat. Mit einer Verurteilung wĂŒrde man eine großen Teil der 19 Millionen Besitzer von mobilen Navi-GerĂ€ten nachtrĂ€glich als illegal abstempeln. Dies kann nicht im Sinne des Rechtssystems sein.


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blue0711
Beitrag 10.10.2014, 16:39
Beitrag #264


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Eine solch weite Auslegung wÀre auch eine Analogie. Und das ist nicht zulÀssig.


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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner MĂ€dchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin fĂŒr Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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Officer
Beitrag 11.10.2014, 07:38
Beitrag #265


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Zitat (GM_ @ 10.10.2014, 17:02) *
Mit einer Verurteilung wĂŒrde man eine großen Teil der 19 Millionen Besitzer von mobilen Navi-GerĂ€ten nachtrĂ€glich als illegal abstempeln.

Weshalb nachtrÀglich? Wenn die Nutzung verboten ist, dann war sie auch bereits vor 10 Jahren verboten. Und der Besitzer wird auch nicht "abgestempelt". Der Besitz war und ist legal, solange das GerÀt nicht ordnungswidrig benutzt wird.

Und zu den 19 Millionen...nur weil etwas evtl. sehr viele Menschen tun, heisst das nicht, dass es legal ist bzw. legal sein sollte. "Steuerhinterziehung" lĂ€sst grĂŒĂŸen. whistling.gif


@ blue0711

Ich sehe da keine unzulĂ€ssige Analogie, denn auch die hier diskutierten POI-Warner werden mAn von der Beschreibung der GerĂ€te in § 23 (1b) StVO erfasst. Andere sehen das offenbar anders ("dafĂŒr bestimmt ist"). Solange kein Gericht darĂŒber entschieden hat, ist es aber mĂŒĂŸig, die Diskussion mit den immer gleichen Argumenten fortzufĂŒhren. Neue Aspekte sind dabei kaum mehr zu erwarten.


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Damastor
Beitrag 11.10.2014, 08:51
Beitrag #266


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Zitat (gremlin @ 10.10.2014, 16:20) *
Habe eine Frage, ich hoffe die wurde nicht schon behandelt, habe nicht den ganzen Thread gelesen...

"Sie fĂŒhrten als FĂŒhrer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein technisches GerĂ€t betriebsbereit mit, das dafĂŒr bestimmt ist, VerkehrsĂŒberwachungsmaßnahmen anzuzeigen."

Wie ist denn das wenn der Beifahrer so ein Ding (Handy mit entsprechender App) betriebsbereit auf dem Schoss liegen hat? Muss ich das als Fahrer unterbinden?


Wieso am Schoß? Meine Beifahrer dĂŒrfen auch Dinge an die Scheibe pappen wavey.gif


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mir
Beitrag 11.10.2014, 09:16
Beitrag #267


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Fassen wir die 5 Seiten Diskussionsstand zusammen: Nichts substantiell neues seit der letzten Blitzerwarnsoftwarediskussion whistling.gif


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Der_Veranstalter
Beitrag 11.10.2014, 11:00
Beitrag #268


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Zitat (mir @ 11.10.2014, 10:16) *
Fassen wir die 5 Seiten Diskussionsstand zusammen: Nichts substantiell neues seit der letzten Blitzerwarnsoftwarediskussion whistling.gif


Hast du was anderes erwartet?

Die Fragestellung war ja auch:

Zitat
Das GerĂ€t wĂŒrde einbehalten. Nach einer Beschwerde hat der FahrzeugfĂŒhrer das Navi wieder zurĂŒckerhalten. Da hĂ€tte ich mich durch alle Instanzen geklagt. Was meint Ihr?


Wundert mich nicht, dass es keine wirklich neuen Ergebnisse gab.

Aber schade, dass ich keine Antworten erhalten habe auf die o.g. Fragestellung.


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Damastor
Beitrag 11.10.2014, 11:01
Beitrag #269


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Die Antwort ist glaube ich Ja.

Ich hÀtte das alleine schon mit Verweis darauf dass der Polizist nix im Navi verloren hat.


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mir
Beitrag 11.10.2014, 11:06
Beitrag #270


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Zitat (Der_Veranstalter @ 11.10.2014, 12:00) *
Aber schade, dass ich keine Antworten erhalten habe auf die o.g. Fragestellung.


blink.gif

Da ist nur eine Frage drin - "Was meint Ihr?" - und die wurde doch ausgesprochen grĂŒndlich beantwortet.


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Der_Veranstalter
Beitrag 11.10.2014, 11:11
Beitrag #271


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Die Frage bezog sich auf auf das "durch alle Instanzen klagen".


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mir
Beitrag 11.10.2014, 11:16
Beitrag #272


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think.gif Nö, das war Deine Meinung.

Sich durch alle Instanzen klagen ist bisweilen teuer, und ich verstehe, wenn mancher den Konflikt scheut. Aber daß jemand das Ding ohne Einspruch akzeptiert und nicht wenigstens die preisgĂŒnstige erste Instanz bemĂŒht, löst bei mir heftiges KopfschĂŒtteln aus. So verstehe ich aber die meisten BeitrĂ€ge in diesem Thread.


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Der_Veranstalter
Beitrag 11.10.2014, 20:31
Beitrag #273


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Zitat (mir @ 11.10.2014, 12:16) *
Aber daß jemand das Ding ohne Einspruch akzeptiert und nicht wenigstens die preisgĂŒnstige erste Instanz bemĂŒht, löst bei mir heftiges KopfschĂŒtteln aus.


ErzÀhl mal bitte, welche Instanzen folgen und wie wird das denn teurer. Darf man wegen eines 75 Euro-BGB auch durch alle Instanzen?


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GM_
Beitrag 11.10.2014, 22:36
Beitrag #274


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Zitat (Officer @ 11.10.2014, 08:38) *
Und zu den 19 Millionen...nur weil etwas evtl. sehr viele Menschen tun, heisst das nicht, dass es legal ist bzw. legal sein sollte.
Das wĂŒrde aber bedeuten, dass die Exekutive in den 12 Jahren seit es das Gesetz gibt und die POI-Navis sich verbreitet haben ihre Arbeit nicht gemacht hat.

Zitat (Officer @ 11.10.2014, 08:38) *
"Steuerhinterziehung" lĂ€sst grĂŒĂŸen. whistling.gif
Hast du Zahlen ĂŒber die Anzahl der Steuerhinterzieher?


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Heinz WĂ€scher
Beitrag 11.10.2014, 23:31
Beitrag #275


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Zitat (Officer @ 11.10.2014, 08:38) *
Zitat (GM_ @ 10.10.2014, 17:02) *
Mit einer Verurteilung wĂŒrde man eine großen Teil der 19 Millionen Besitzer von mobilen Navi-GerĂ€ten nachtrĂ€glich als illegal abstempeln.

Weshalb nachtrÀglich? Wenn die Nutzung verboten ist, dann war sie auch bereits vor 10 Jahren verboten. Und der Besitzer wird auch nicht "abgestempelt". Der Besitz war und ist legal, solange das GerÀt nicht ordnungswidrig benutzt wird.

Und zu den 19 Millionen...nur weil etwas evtl. sehr viele Menschen tun, heisst das nicht, dass es legal ist bzw. legal sein sollte.

Bei NavigationsgerĂ€ten oder ggf. auch Smartphonen muß aber immer eine entsprechende Software installiert sein?
Mein Navi-Herstller will mir jedenfalls schon lĂ€ner fĂŒr 29,99 € so eine Software mit einjĂ€hrigem Update andrehen. whistling.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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Officer
Beitrag 12.10.2014, 04:35
Beitrag #276


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Zitat (GM_ @ 11.10.2014, 23:36) *
Das wĂŒrde aber bedeuten, dass die Exekutive in den 12 Jahren seit es das Gesetz gibt und die POI-Navis sich verbreitet haben ihre Arbeit nicht gemacht hat.

Wenn sie keinen entsprechenden Verdacht gewonnen hat, dann wurde sie nicht tĂ€tig. Das hat nichts mit "ihre Arbeit nicht tun" zu tun. Ob sie es getan hat, wissen wir doch gar nicht. FĂ€lle anstandslos bezahlter Bußgelder tauchen hier fĂŒr gewöhnlich gar nicht auf.
Und wird sie dann mal tÀtig, ist es auch wieder nicht recht (siehe dieser Thread) Da muss man sich schon mal entscheiden...

Zitat (Officer @ 11.10.2014, 08:38) *
Hast du Zahlen ĂŒber die Anzahl der Steuerhinterzieher?

Frag mal bei Finanzamt nach, die mĂŒssten da Statistiken fĂŒhren. Über die Dunkelziffer gibt es sicher auch entsprechende Hochrechnungen.


Zitat (Heinz WĂ€scher @ 12.10.2014, 00:31) *
Bei NavigationsgerĂ€ten oder ggf. auch Smartphonen muß aber immer eine entsprechende Software installiert sein?

Da wĂŒrde ich persönlich die Grenze ziehen. Ob ein Gericht das auch tut? Warten wir es ab.


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ired
Beitrag 12.10.2014, 07:43
Beitrag #277


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Zitat (mir @ 11.10.2014, 10:16) *
Fassen wir die 5 Seiten Diskussionsstand zusammen: Nichts substantiell neues seit der letzten Blitzerwarnsoftwarediskussion whistling.gif


Da spricht man fast ĂŒberall von der deutschen Genauigkeit, gerade in solchen Dingen vermisst man diese aber. Bei unseren Deutschland-Fahrten ist der Blitzer-Warner immer aktiv, das wird auch so bleiben. wavey.gif
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blue0711
Beitrag 12.10.2014, 08:23
Beitrag #278


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Wobei sich mir seit Jahrzehnten nicht erschließt, wozu man sowas braucht, wenn nicht, um vorsĂ€tzlich erheblich zu schnell zu fahren.

Der Preis der Warner samt dem Aufwand wiegen eine gelegentliche geahndete geringfĂŒgige Überschreitung bei weitem nicht auf.
Ich fahr nun wirklich eher zĂŒgig und auch nicht wenig und es blitzt extrem selten (Maximal alle Jahre mal).

Also entweder man hat zuviel Zeit und spielt gerne oder, s.o.


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Beitrag 12.10.2014, 09:35
Beitrag #279


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Zitat (Officer @ 12.10.2014, 05:35) *
Wenn sie keinen entsprechenden Verdacht gewonnen hat, dann wurde sie nicht tĂ€tig. Das hat nichts mit "ihre Arbeit nicht tun" zu tun. Ob sie es getan hat, wissen wir doch gar nicht. FĂ€lle anstandslos bezahlter Bußgelder tauchen hier fĂŒr gewöhnlich gar nicht auf.
Es spricht eben vieles dafĂŒr, dass diese FĂ€lle extrem selten sind:

1. in den Foren tauchen (fast?) keine Leute mit dem Tatbestand auf
2. nachteule erklÀrt uns, dass er in seinem Bereich nicht tÀtig wird

3. Wenn es hĂ€ufige FĂ€lle gĂ€be, dann wĂŒrden diese Leute sich sicherlich auch bei den Navi-Herstellern beschweren, und diese wĂŒrden die Funktion nicht in aller SelbstverstĂ€ndlichkeit auf den GerĂ€ten installieren. Wie gesagt: Bei Inbetriebnahme meines TomTom 1015 live hĂ€tte ich es gerne deinstalliert, aber es ging nicht.


Zitat (blue0711 @ 12.10.2014, 09:23) *
Wobei sich mir seit Jahrzehnten nicht erschließt, wozu man sowas braucht, wenn nicht, um vorsĂ€tzlich erheblich zu schnell zu fahren.
Wer vorsĂ€tzlich erheblich zu schnell fĂ€hrt wird bald zu Fuß gehen, denn kein System wird jemals 100% abdecken, und gerade die meist verbreiteten Systeme taugen am allerwenigsten. Vielleicht gibt es also eine kleine Minderheit die das versucht, aber bei der Masse der Millionen von Fahrern glaube ich nicht, dass sich durch das POI-Navi am Fahrstil irgendwas Ă€ndert. Allerdings hĂ€lt sich ein Großteil sowieso nicht sklavisch immer und ĂŒberall an alle Begrenzungen, und denen erspart die Erinnerung dann sicherlich das eine oder andere Verwarnungsgeld.

Zitat (blue0711 @ 12.10.2014, 09:23) *
Der Preis der Warner samt dem Aufwand wiegen eine gelegentliche geahndete geringfĂŒgige Überschreitung bei weitem nicht auf.
Bei den meisten Navis ist die Funktion doch ab Werk an Bord.


Was mich persönlich an dem POI-Verbot - wenn es denn existieren sollte - allerdings am meisten stört, ist dass der Staat sich anmaßen wĂŒrde die ganz persönliche und ganz banale Verarbeitung ganz banaler Informationen zu verbieten. Ein POI-Warner erinnert lediglich an eine dem Nutzer ohnehin bekannte Information. Als nĂ€chstes wird dann vielleicht ein Wecker verboten, der um 7 Uhr daran erinnert, dass es 7 Uhr ist.

Das ist in meinen Augen genauso grundrechtsfeindlich wie andere Gesetze, die die selben Leute in den letzten Jahren ausgearbeitet haben, bis ihnen das BVerfG Nachhilfe in Sachen freiheitlich demokratische Grundordnung erteilen musste.

Wehret den AnfÀngen!


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blue0711
Beitrag 12.10.2014, 09:42
Beitrag #280


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Zitat (GM_ @ 12.10.2014, 10:35) *
Bei den meisten Navis ist die Funktion doch ab Werk an Bord.
Nicht in einem sinnvoll benutzbaren Zustand.
IdR muss man noch vollstÀndigere Datenbanken nachkaufen oder das Ding richtig einstellen.
Man muss sich jedenfalls drum kĂŒmmern. Und schon das ist angesichts der zweifelhaften Wirkung zuviel.


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GM_
Beitrag 12.10.2014, 10:40
Beitrag #281


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Nimm mal TomTom:

Wenn ich das richtig sehe sind da

- Bei allen GerĂ€ten vom Start 40 fĂŒr 139,- (Listenpreis) bis zum Go 6000 fĂŒr 349,95 ab Werk aktuelle Blitzer drauf.

- Die 3 kleinen GerĂ€te Start 40, 50 und 60 haben 3 Monate Blitzer-Aktualisierung, danach kannst du verlĂ€ngern fĂŒr 30 Euro pro Jahr.

- Alle anderen haben livetime Update fĂŒr feste und mobile Blitzer, da musst du garnichts mehr machen.

Die Updates laufen zusammen mit den ohnehin laufenden Updates von Karten und Verkehrsinfos.


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janr
Beitrag 12.10.2014, 11:04
Beitrag #282


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Nicht zu vergessen die OSM-Karten. Da laufen ja freiwillig Leute durch die Straßen und speichen alles relevante.

Geschwindigkeisbegrenzungen, GeschĂ€fte, SehenswĂŒrdigkeiten, Gefahrenstellen und auch Blitzdings-dinger.


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wÀhlen weil einem die aktuelle Politik nicht gefÀllt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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KĂŒhltaxi
Beitrag 12.10.2014, 11:25
Beitrag #283


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Zitat (Officer @ 11.10.2014, 08:38) *
Und zu den 19 Millionen...nur weil etwas evtl. sehr viele Menschen tun, heisst das nicht, dass es legal ist bzw. legal sein sollte.

Wenn man diese deine Aussage etwas "verdreht" erhÀlt man: "Die Obrigkeit darf alles anordnen was sie meint das richtig ist, auch wenn es gegen den Willen und das Rechtsempfinden der Mehrheit der Bevölkerung geht." Ist das noch Demokratie?
Die Steuer lasse ich mal außen vor, ein Staat braucht nun mal Geld um zu arbeiten, aber alles andere muß sich in einer Demokratie an sehr hohen MaßstĂ€ben messen lassen. Da kann man als Staat nicht so einfach alles verbieten was einem nicht staatsopportun erscheint. Wenn der Staat von "Sicherheit" (Verkehrs-, Terror-, was auch immer) redet um BĂŒrgerrechtseinschrĂ€nkungen zu rechtfertigen wie hier das nackte Recht auf Informationsfreiheit ist man gerade hierzulande zu recht schnell bei der VerknĂŒpfung dieser beiden Wörter und bei Erich Mielke der bekanntlich alle Menschen liebte....


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Damastor
Beitrag 12.10.2014, 11:28
Beitrag #284


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Zitat (blue0711 @ 12.10.2014, 09:23) *
Wobei sich mir seit Jahrzehnten nicht erschließt, wozu man sowas braucht, wenn nicht, um vorsĂ€tzlich erheblich zu schnell zu fahren.

Der Preis der Warner samt dem Aufwand wiegen eine gelegentliche geahndete geringfĂŒgige Überschreitung bei weitem nicht auf.
Ich fahr nun wirklich eher zĂŒgig und auch nicht wenig und es blitzt extrem selten (Maximal alle Jahre mal).

Also entweder man hat zuviel Zeit und spielt gerne oder, s.o.


Blitzer.de kostet in der "free" Version garnichts, die Pro irgendwie 5€ einmalig. Aufwand: App Starten, allerdings geschieht dies automatisch beim Einschalten von Bluetooth und das startet sich wiederum wenn Navigon angeht.

Es fÀhrt sich wesentlich entspannter gerade auf der Strecke Nbg Frankfurt haben sie so einige Tempolimits scheinbar vergessen abzubauen oder heben sie wesentlich spÀter auf. "Reinrollen" lassen geht auch relaxed.
In der Stadt weiß ichs halt einfach wo geblitzt wird, spart mir die App einmal 15€ hat se sich schon gelohnt.


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KĂŒhltaxi
Beitrag 12.10.2014, 11:32
Beitrag #285


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Zitat (blue0711 @ 12.10.2014, 09:23) *
Wobei sich mir seit Jahrzehnten nicht erschließt, wozu man sowas braucht, wenn nicht, um vorsĂ€tzlich erheblich zu schnell zu fahren.

Der Preis der Warner samt dem Aufwand wiegen eine gelegentliche geahndete geringfĂŒgige Überschreitung bei weitem nicht auf.
Ich fahr nun wirklich eher zĂŒgig und auch nicht wenig und es blitzt extrem selten (Maximal alle Jahre mal).

Also entweder man hat zuviel Zeit und spielt gerne oder, s.o.

Bei den richtigen Warnern (die eindeutig verboten sind und die kaum einer hat) hast du recht, aber die POI-Warner gibt's doch gratis zum Navi, ein Mehraufwand ist eher das Deinstallieren.


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blue0711
Beitrag 12.10.2014, 11:50
Beitrag #286


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Ich glaub, mein VerstÀndnisproblem liegt darin, dass ich nur NavigationsgerÀte besitze und keine FahrtrichtungsanzeigegerÀte mit unterlegter Karte und jede Menge Spielkram whistling.gif laugh2.gif


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Gruß Kai
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KĂŒhltaxi
Beitrag 12.10.2014, 11:50
Beitrag #287


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Mal so 'ne Frage, falls hier mal einer aus dem Forum ein Bußgeldverfahren deswegen bekommen sollte und sich meldet, gibt's einen Rechtsanwalt hier der zur "Weiterentwicklung des Rechts" mit dem durch alle Instanzen geht inkl. Rechtsbeschwerde wenn die höchstmögliche Instanz vor dem Bundesverfassungsgericht liegen sollte und das nicht einstellt oder einen freispricht?
Ich hatte da irgendwie @RAxDiver auf dem Schirm der das wollte, aber von dem hat man ewig nichts mehr gehört.


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Der_Veranstalter
Beitrag 12.10.2014, 20:56
Beitrag #288


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Zitat (blue0711 @ 12.10.2014, 09:23) *
Wobei sich mir seit Jahrzehnten nicht erschließt, wozu man sowas braucht, wenn nicht, um vorsĂ€tzlich erheblich zu schnell zu fahren.

Der Preis der Warner samt dem Aufwand wiegen eine gelegentliche geahndete geringfĂŒgige Überschreitung bei weitem nicht auf.
Ich fahr nun wirklich eher zĂŒgig und auch nicht wenig und es blitzt extrem selten (Maximal alle Jahre mal).


Neulich war ich in A fĂŒr drei Tage Wellness, und bei der Heimfahrt piepste mein Blitzerwarner im Navi mehrfach. (Der fĂŒr D ist abgeschaltet, weil mich das zu Tode genervt hat.) Dann habe ich immer die Geschwindigkeitsanzeige im GPS kontrolliert, merkte, dass ich exakt richtig war dank Tempomat, und hab geschaut, wie viele in die Blitzer reinfahren. Ein deutscher Autofahrer ist mit etwa 20 zu viel in einen Blitzer rein (IG-L !), da hab ich es blitzen gesehen. Und die Schadenfreude war groß.

Ich wurde zuletzt vor 8 Jahren in GAP geblitzt, innerorts mit 53 km/h, und ich Dödel habe das bezahlt...


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OdenwÀlder
Beitrag 13.10.2014, 01:08
Beitrag #289


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Zitat (Damastor @ 11.10.2014, 09:51) *
Zitat (gremlin @ 10.10.2014, 16:20) *
Habe eine Frage, ich hoffe die wurde nicht schon behandelt, habe nicht den ganzen Thread gelesen...

"Sie fĂŒhrten als FĂŒhrer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein technisches GerĂ€t betriebsbereit mit, das dafĂŒr bestimmt ist, VerkehrsĂŒberwachungsmaßnahmen anzuzeigen."

Wie ist denn das wenn der Beifahrer so ein Ding (Handy mit entsprechender App) betriebsbereit auf dem Schoss liegen hat? Muss ich das als Fahrer unterbinden?


Wieso am Schoß? Meine Beifahrer dĂŒrfen auch Dinge an die Scheibe pappen wavey.gif


Viel interessanter ist doch die Frage, ob der Beifahrer sein Navi/Smartphone mit laufender Blitzer.de-App auf dem Beifahrersitz liegen lassen darf.


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Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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Beitrag 13.10.2014, 08:09
Beitrag #290


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Zitat (GM_ @ 12.10.2014, 10:35) *
Ein POI-Warner erinnert lediglich an eine dem Nutzer ohnehin bekannte Information.

Die Intention der meisten Nutzer, die solch ein GerĂ€t betreiben, wird die Warnung vor solchen Standorten sein, die ihnen eben nicht bekannt sind (wĂ€ren sie dem Nutzer alle bekannt und aktuell im GedĂ€chtnis prĂ€sent, hĂ€tte das Ganze wohl wenig Sinn). Mir persönlich sind außerhalb meines Bundeslandes nur wenige bekannt, aber wenn du bundesweit alle kennst...Hut ab.

Dem Tatbestand ist es aber ohnehin egal, ob der Standort dem Nutzer bekannt ist oder nicht.


Zitat (KĂŒhltaxi @ 12.10.2014, 12:25) *
Wenn man diese deine Aussage etwas "verdreht" erhÀlt man:

Wenn man Aussagen "verdreht", kommt meistens etwas anders dabei heraus. Die Frage nach dem Sinn darin will sich mir in diesem Zusammenhang allerdings nicht erschließen.


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GM_
Beitrag 13.10.2014, 09:41
Beitrag #291


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Zitat (Officer @ 13.10.2014, 09:09) *
Die Intention der meisten Nutzer, die solch ein GerĂ€t betreiben, wird die Warnung vor solchen Standorten sein, die ihnen eben nicht bekannt sind (wĂ€ren sie dem Nutzer alle bekannt und aktuell im GedĂ€chtnis prĂ€sent, hĂ€tte das Ganze wohl wenig Sinn). Mir persönlich sind außerhalb meines Bundeslandes nur wenige bekannt, aber wenn du bundesweit alle kennst...Hut ab.

Dass mir eine Information bekannt ist bedeutet nicht, dass ich sie permanent im GedÀchtnis haben muss.

Jedermann der wissen will wo ein Blitzer steht, kann dies jederzeit zum Beispiel in der öffentlichen Datenbank scdb.info nachsehen und er kann sich diese Daten auch völlig legal als Komplettdatensatz kaufen. Damit sind ihm diese Informationen komplett bekannt.

Beim Erwerb des Datensatzes hat er zwar bestimmte Lizenzbedingungen akzeptiert, die seine Nutzungsrechte an den Daten einschrĂ€nken. VerstĂ¶ĂŸt er gegen diese Nutzungsbedingungen, indem zum Beispiel Kopien des Datensatzes an Dritte weiterverkauft, dann hat er ein Problem. FĂŒr seine rein persönlichen Zwecke hingegen stehen ihm diese Daten nun zur freien VerfĂŒgung, er kann sie als Liste ansehen, ausdrucken, oder in Form einer Karte betrachten. Er kann sie sich vorlesen lassen oder sie unter sein Kopfkissen legen oder auswendig lernen.

Nun ist aber das auswendig lernen von Informationen heute nicht mehr nötig. Es gibt es moderne Informationstechnik, mit der man die Informationen ĂŒber die man verfĂŒgt intelligent und schnell selektieren und finden kann. Wenn man zum Beispiel wissen will, welche Blitzer auf der A8 sind, dann muss man nicht jedes Mal die ganze Liste durchlesen, man kann die Liste nach "A8" durchsuchen und bekommt gezielt die gesuchte Information.

Und genauso kann man gezielt suchen nach Blitzern in der NÀhe seiner aktuellen GPS-Position, das ist ebenfalls völlig banal. Man könnte auch die ganze Liste durchlesen bis man sie findet, oder man könnte die Liste auswendig lernen, das ist aber heute nicht mehr nötig.

FrĂŒher wĂ€re man fĂŒr solche hilfreichen Tricks zwar als Zauberer verbrannt worden, aber diese Zeiten sind doch wohl vorbei.


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Beitrag 13.10.2014, 09:54
Beitrag #292


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Das ist doch alles nichts Neues und wurde schon angesprochen. Der Besitz ist nicht ordnungswidrig, das stand auch nie in Frage. Es geht um die Verwendung eines GerÀts, das solche Informationen wÀhrend der Fahrt ortsbezogen anzeigt (unabhÀngig davon, auf welchen Wegen solche Informationen noch zugÀnglich sind). Und da warten wir nach wie vor auf eine gerichtliche Entscheidung.


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Damastor
Beitrag 13.10.2014, 10:00
Beitrag #293


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Woher stammt denn das ortsbezogen? think.gif

@OdenwÀlder
Mir baut immer meine Mami das Navi ins Auto rein wavey.gif


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Beitrag 13.10.2014, 10:01
Beitrag #294


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Das steht bereits auf Seite 2 des Threads.


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GM_
Beitrag 13.10.2014, 10:10
Beitrag #295


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Zitat (Officer @ 13.10.2014, 10:54) *
Es geht um die Verwendung eines GerÀts, das solche Informationen wÀhrend der Fahrt ortsbezogen anzeigt (unabhÀngig davon, auf welchen Wegen solche Informationen noch zugÀnglich sind).
Also zu deutsch: Es sollte im Jahr 2014 verboten sein einen banalen Suchvorgang in einer Datenbank mit einem Computer durchzufĂŒhren statt manuell.

Das betrachte ich als unhaltbar.


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Officer
Beitrag 13.10.2014, 10:16
Beitrag #296


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Offenbar willst du es nicht verstehen. Ich habe aber keine Lust mehr, mich hier stÀndig zu wiederholen.


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mir
Beitrag 13.10.2014, 10:22
Beitrag #297


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Ach komm, die anderen wiederholen doch auch immer wieder dieselben Argumente. cheers.gif


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Beitrag 13.10.2014, 10:32
Beitrag #298


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Ich habe eben Zweifel, inwieweit bereits verstanden wurde, dass es auf nicht mehr und nicht weniger hinaus lĂ€uft als die Benutzung eines Computers zu verbieten. Darum habe ich diesen Punkt nochmals ganz ausfĂŒhrlich heraus gearbeitet.

Ich weigere mich zu glauben, dass jemand so ein Verbot fĂŒr möglich hĂ€lt, jedenfalls nicht seit Abschaffung des Tatbestands der Hexerei.


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Beitrag 13.10.2014, 10:35
Beitrag #299


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Ok, wir haben das zur Kenntnis genommen.


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Beitrag 13.10.2014, 10:36
Beitrag #300


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Zitat (Officer @ 13.10.2014, 11:16) *
Offenbar willst du es nicht verstehen.
So ist es: diesen Punkt will ich nicht verstehen.


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