... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

4 Seiten V  < 1 2 3 4 >  
Reply to this topicStart new topic
> Sammelsurium Radverkehrsführungen, Wohin nur mit den Radlern?
ukr
Beitrag 28.09.2014, 19:35
Beitrag #51


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Nö: Nicht drüber nachdenken. Das ist Behördenarbeit mit Führerscheindenken - frei nach meiner Signatur.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 28.09.2014, 21:32
Beitrag #52


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7883
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



Zitat (Hick-Hack @ 28.09.2014, 11:01) *
Dafür gibt es doch auf beiden Seiten einen benutzungspflichtigen Radweg.
Interessant ...
Der auf den Betrachter zufahrende Radverkehr fährt auf dem roten Bereich, so ist auch das aufgemalte 237 ausgerichtet,
der vom Betrachter wegfahrende Radverkehr hat nach Z 241 links daneben zu fahren,
wärri british, ßis Schilda ...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hick-Hack
Beitrag 04.10.2014, 15:05
Beitrag #53


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 569
Beigetreten: 28.09.2012
Mitglieds-Nr.: 65718



Ich poste einfach hier weiter, weil es sich nicht wie im Radweg-Mecker-Thread um miese und gefährliche Radwege handelt, sondern weil bei meinen Beispielen lediglich unklar ist, wie sich der Radfahrer korrekt zu verhalten kann.

a) Zeichen 626 (Leitplatte) und der benutzungspflichtige Radweg

Hier entsehen in letzter Zeit sehr viele behindertengerechte Haltestellen, sogenannte Haltestellen-Caps. Zusätzlich wurden Radstreifen angelegt, welche über dieses Cap führen. Grundsätzlich sind alle Haltestellen wie im Beispiel angelegt und damit nicht gerade konfliktarm, wenn Wartende den Radweg nicht beachten oder Radfahrer aus- und einsteigenden Fahrgästen nicht den Vorrang lassen. Nur ein kleines Detail stiftet bei mir Verwirrung - Z. 626, es klang ja schon vorher etwas an.


Dazu die wichtigen VwV-StVO-Passagen:
Zitat
§ 43 Verkehrseinrichtungen
(2) Regelungen durch Verkehrseinrichtungen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor.

Ge- oder Verbot
Die Einrichtungen verbieten das Befahren der so gekennzeichneten Straßenfläche und leiten den Verkehr an dieser Fläche vorbei.

Zu Absatz 3 Anlage 4 Abschnitte 2 und 3
5 I. Leitplatten werden angeordnet bei Hindernissen auf oder neben der Fahrbahn. Statt Leitplatten können auch Leitbaken (Zeichen 605) verwendet werden. Die Zeichen sind so aufzustellen, dass die Streifen nach der Seite fallen, auf der an dem Hindernis vorbeizufahren ist.

Muss ich also eigentlich den Radstreifen ignorieren und links am Z. 626 (-14) vorbeifahren, da deren Regelungsinhalt § 2.4 überschreibt?


b) Radfurt ins Nirgendwo

Vom Innenstadtring (offizielle Informationsbroschüre, man beachte den ironischen Titel) war bereits im ersten Beitrag die Rede. Besonders schön ist die folgende Stelle, bei der eine Radfurt (einzige Möglichkeit im weiten Umkreis, Alternativen sind 250 bzw. 1300 länger und durch Ortsunkundige praktisch nicht zu finden) auf einen Gehweg führt (Bild 1). Lustigerweise kann dieser allerdings aus allen anderen Richtungen kommend als freigegebener Fußweg mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden (Bild 2). Die 3-spurige Fahrbahn mit sehr geringer Verkehrslast (<< 10.000 Kfz/d) ist selbstverständlich gesperrt, stattdessen wird mit "Radfahrer-absteigen" über einen FGÜ und durch einen privaten Hauseingangsbereich geführt.



Natürlich weiß ich, dass hier einfach nur bei der Beschilderung geschlampt wurde, rein rechtlich muss ich allerdings regelmäßig durch den Wochen- oder Weihnachtsmarkt radeln, weil ich hier nicht auffahren darf.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 04.10.2014, 16:05
Beitrag #54





Guests






zu a: Nein, du musst auf dem Radweg bleiben (Z. 237 = Benutzungspflicht!). Die Leitplatte richtet sich an ein Kraftfahrzeug Führende.

a.1) Wann wurde das Radweg-Schild zuletzt gereinigt und von Aufklebern befreit? Das scheint schon etwas her zu sein, wäre mal wieder an der Zeit dafür...
a.1.1) das Straßennamensschild (Ecksteinstraße oder so ähnlich) auch
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hick-Hack
Beitrag 04.10.2014, 16:19
Beitrag #55


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 569
Beigetreten: 28.09.2012
Mitglieds-Nr.: 65718



Zitat (münsterland-radler @ 04.10.2014, 17:05) *
zu a: Nein, du musst auf dem Radweg bleiben (Z. 237 = Benutzungspflicht!). Die Leitplatte richtet sich an ein Kraftfahrzeug Führende.

Deshalb zitierte ich ja § 43, in welchem eindeutig steht, dass er § 2.4 vorgeht. Es wird von "Straße" und "Verkehr" gesprochen, Ausnahmen für "Radweg" und "Radfahrer" gibt es nicht. Hätte man nur die Absicht gehabt, dass der gesamte Verkehr mit Ausnahme von Radfahrern links am Hindernis vorbeigeführt werden müsste, hätte Z. 295 vollkommen gereicht, da dieses nicht überfahren werden darf. Stattdessen möchte man aber, dass der "Verkehr", der gesamte Verkehr links verbleibt.

Zitat (münsterland-radler @ 04.10.2014, 17:05) *
a.1) Wann wurde das Radweg-Schild zuletzt gereinigt und von Aufklebern befreit? Das scheint schon etwas her zu sein, wäre mal wieder an der Zeit dafür...

Irgnedwann im Zeitraum der letzten 12 Monate, älter ist das Schild nicht. Kann aber auch vorgestern passiert sein, lange bleiben die Schilder nicht undekoriert.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Heinz Wäscher
Beitrag 04.10.2014, 16:21
Beitrag #56


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11927
Beigetreten: 19.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36749



Zitat (münsterland-radler @ 04.10.2014, 17:05) *
zu a: Nein, du musst auf dem Radweg bleiben (Z. 237 = Benutzungspflicht!). Die Leitplatte richtet sich an ein Kraftfahrzeug Führende.

Dem relevanten Verordnungstext nach nicht. Es wird sowieso Zeit, dass so etwas legal aufgestellt werden darf:




--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hick-Hack
Beitrag 04.10.2014, 16:26
Beitrag #57


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 569
Beigetreten: 28.09.2012
Mitglieds-Nr.: 65718



Das wäre mMn wirklich die bessere Möglichkeit. Oder für die Fahrradfahrer Z. 110-50 mit 20 % Steigung
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 04.10.2014, 16:42
Beitrag #58





Guests






Zitat (Heinz Wäscher @ 04.10.2014, 17:21) *
Zitat (münsterland-radler @ 04.10.2014, 17:05) *
zu a: Nein, du musst auf dem Radweg bleiben (Z. 237 = Benutzungspflicht!). Die Leitplatte richtet sich an ein Kraftfahrzeug Führende.

Dem relevanten Verordnungstext nach nicht.

M. E. ist der Verordnungstext nicht der an dieser Stelle für Radfahrer auf dem Radweg relevante.

Die Leitplatte leitet den Verkehr (nicht die Radfahrer!) an einer Straßenfläche (nicht am Radweg!) vorbei.
Das betrifft also den Verkehr auf der Straße und damit nicht Radfahrer auf einem Radweg.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
sigggi
Beitrag 04.10.2014, 16:46
Beitrag #59


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3294
Beigetreten: 28.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7457



Zitat (Hick-Hack @ 04.10.2014, 16:05) *
Die 3-spurige Fahrbahn mit sehr geringer Verkehrslast (<< 10.000 Kfz/d) ist selbstverständlich gesperrt,

Meinst Du das Z.254 (Verbot für Radfahrer) dort im Hintergrund?
Das sperrt nicht nur die 3-spurige Fahrbahn, sondern die ganze Strasse für Radfahrer.


--------------------
Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
durban
Beitrag 04.10.2014, 16:49
Beitrag #60


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19635
Beigetreten: 17.04.2005
Mitglieds-Nr.: 9339



Radfahrer gehörden aber auch zum Verkehr und die Straße ist der Oberbegriff für die gesamte öffentliche Verkehrsfläche (einschließlich Fahrbahn, Gehwege, Plätze, Sonderwege usw. - steht so in den Straßengesetzen der Länder).

Aber oft "richtet" sich eine Bake/Leittafel tatsächlich nur an den Fahrbahnverkehr. Wie man das erkennt? MSDWGI. Nach derselben Denkweise bezieht man ja ein Radfahrer-Schild auch nur auf den Radweg und nicht auf die Fahrbahn.

Ich fände die "beidseitig abgeschrägte" Leittafel eher verwirrend.



--------------------
Proxima Estación: Esperanza.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Rico Chet
Beitrag 04.10.2014, 19:24
Beitrag #61


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 246
Beigetreten: 30.10.2012
Mitglieds-Nr.: 66056



An der Haltestelle ist doch so eine Erhöhung links vom Radstreifen. Die Leitplatte bezieht sich in meinen Augen klar auf diese Straßenfläche. Auf welcher Seite man da vorbei muss, schreibt sie nicht vor (die VwV regeln nicht den Verkehr), das ergibt sich aus der Situation.

Wäre es nicht für uns alle besser, wenn der MLR endlich ignoriert wird?


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 04.10.2014, 19:40
Beitrag #62





Guests






Das finde ich nicht, weil ich wert- und sinnvolle Beiträge beitrage.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 04.10.2014, 20:00
Beitrag #63


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 14083
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



...könntest Du die bitte alle solche Beiträge mit eine "wertvoll" am Beginn markieren?

Edith sagt:
Dankeschön, dass Du das bereits erledigt hast! whistling.gif


So, aber jetzt ernsthaft:
Seit ein paar Wochen lese ich von Dir, mlr, so viel ausgemachten Stuss, dass ich leider nur noch Absicht dahinter sehen kann.
Q-Tipp war ja ganz lustig, MadMurphy ist ja auch schon soweit fest gebucht im verkehrsportal.
Aber sei mal bitte ehrlich: Glaubst Du das, was Du schreibst? Früher® hattest Du wesentlich vernünftiger geschrieben.
Aber sowas wie eine von Dir behauptete allgemeine RWBP oder Störung des Kfz-Verkehrs durch Radlinge kann ich schon nicht mehr witzig finden.
Es nervt einfach nur, weil Du jegliche Sachargumente und Belege ignorierst und wie ein trotziges Kind auf dem Boden stampfst.
Und wenn Du noch nie bemerkt haben willst (nicht einmal im Fahrschulunterricht), dass ein Auto durch zurückschalten besser beschleunigen kann, dann kann ich das leider echt nicht nachvollziehen.
Oder wie wäre es mit der Leitplatte die nur für den Kfz-Verkehr gelten soll?

***

@Mod:
Ja, ich laufe Gefahr, mit diesem Beitrag in der Schrottpresse oder in einer Schreibsperre zu landen, aber ich muss jetzt hier einfach mal einen Hilferuf starten, denn es wird langsam bedenklich, was aus dem Account mlr kommt und wie viele Threads damit zerstört werden.
Sowas kenne ich im verkehrsportal eigentlich nicht.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Speichenkarussell
Beitrag 04.10.2014, 21:33
Beitrag #64


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4811
Beigetreten: 04.12.2013
Wohnort: Nürnberg
Mitglieds-Nr.: 70843



Dem Beitrag von @HickHack kann ich nur beipflichten. Ich habe eine vergleichbare Konstruktion erst kürzlich fotografiert. Sie dokumentiert eindrücklich, dass Radfahrer einfach nicht als Straßenverkehr wahrgenommen werden und manche Regeln nur für die "richtigen" VT gelten sollen.

Als Radfahrer kann man hier wählen, ob man den Verkehrsregeln folgt und links um die Insel gefährlich nahe an die Straßenbahnschienen fährt oder rechts durch die schmale Gasse zwischen zwei Hochborden über das Fahrradpiktogramm.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 04.10.2014, 21:37
Beitrag #65


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Die Kehrmaschine passt scheinbar nicht durch. rolleyes.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Speichenkarussell
Beitrag 04.10.2014, 21:54
Beitrag #66


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4811
Beigetreten: 04.12.2013
Wohnort: Nürnberg
Mitglieds-Nr.: 70843



Kehrmaschine auf Radwegen??? Das kommt hier alle Schaltjahre einmal vor.
Und Straße kehren geht in Nürnberg so: Dreck mit dem Besen vom Gehweg runter auf die Straße, wo es dann die Kehrmaschine mitnimmt. Blöd nur, dass zwischen dem Kehren und der Durchfahrt der Kehrmaschine auch mal eine Stunde vergehen kann, in der das Zeug genau dort liegt, wo ein Radfahrer typischerweise fährt. ranting.gif

Go to the top of the page
 
+Quote Post
dopero
Beitrag 04.10.2014, 22:11
Beitrag #67


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3085
Beigetreten: 16.07.2006
Mitglieds-Nr.: 21252



Zitat (Speichenkarussell @ 04.10.2014, 21:33) *
Dem Beitrag von @HickHack kann ich nur beipflichten. Ich habe eine vergleichbare Konstruktion erst kürzlich fotografiert. Sie dokumentiert eindrücklich, dass Radfahrer einfach nicht als Straßenverkehr wahrgenommen werden und manche Regeln nur für die "richtigen" VT gelten sollen.
...
Als Radfahrer kann man hier wählen, ob man den Verkehrsregeln folgt und links um die Insel gefährlich nahe an die Straßenbahnschienen fährt oder rechts durch die schmale Gasse zwischen zwei Hochborden über das Fahrradpiktogramm.

Kapiere ich nicht. Das Piktogramm ist doch nur Beiwerk, für eine Benutzungspflicht müsste Z 237 vorhanden sein. Da sich Z 222-10 an alle Fahrzeuge wendet, muss doch der Radfahrende links an der Insel vorbei.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 04.10.2014, 22:20
Beitrag #68


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7883
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



Zitat (Hick-Hack @ 04.10.2014, 16:05) *
Zitat
§ 43 Verkehrseinrichtungen
Zu Absatz 3 Anlage 4 Abschnitte 2 und 3
... Die Zeichen sind so aufzustellen, dass die Streifen nach der Seite fallen, auf der an dem Hindernis vorbeizufahren ist.

Muss ich also eigentlich den Radstreifen ignorieren und links am Z. 626 (-14) vorbeifahren, da deren Regelungsinhalt § 2.4 überschreibt?
Das mit den gefallenen MStreifen steht ja "nur" in der VwV, die sich lediglich an die Behörden, aber nicht an den gemeinen Verkehrsteilnehmer richten, d.h. Du kannst die Ausrichtung der Streifen gepflegt übersehen ...

Ganz im Gegensatz zu:
Zitat (Speichenkarussell @ 04.10.2014, 22:33) *
Als Radfahrer kann man hier wählen, ob man den Verkehrsregeln folgt und links um die Insel gefährlich nahe an die Straßenbahnschienen fährt oder rechts durch die schmale Gasse zwischen zwei Hochborden über das Fahrradpiktogramm.
Nahe an den Straßenbahnschienen?
Als Jugendlicher war ich stolz, dort zwischen Schiene und Bordstein balancieren zu können:

Die Kehrmaschine muss da nicht durch, da darf man ja nicht radeln ... whistling.gif

Zitat (Hick-Hack @ 04.10.2014, 16:05) *
Du meinst die Arkaden? Dürfte doch öffentliche Verkehrsfläche sein. Wem das Grundstück gehört, dürfte dort nebensächlich sein.



Go to the top of the page
 
+Quote Post
Heinz Wäscher
Beitrag 05.10.2014, 05:39
Beitrag #69


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11927
Beigetreten: 19.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36749



Zitat (ulm @ 04.10.2014, 21:00) *
Aber sowas wie eine von Dir behauptete allgemeine RWBP oder Störung des Kfz-Verkehrs durch Radlinge kann ich schon nicht mehr witzig finden.
Ausserhalb des Verkehrsportals denken aber viele Verkehrsteilnehmer genau so, das ist ja das Erschreckende an der ganzen Sache.

Zitat (ulm @ 04.10.2014, 21:00) *
Und wenn Du noch nie bemerkt haben willst (nicht einmal im Fahrschulunterricht), dass ein Auto durch zurückschalten besser beschleunigen kann, dann kann ich das leider echt nicht nachvollziehen.
Wenn das eine schlechte Fahrschule war/ist können solche Defizite bei der praktischen Ausbildung wirklich vorkommen. crybaby.gif


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
sigggi
Beitrag 05.10.2014, 09:00
Beitrag #70


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3294
Beigetreten: 28.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7457



Zitat (Heinz Wäscher @ 05.10.2014, 06:39) *
Zitat (ulm @ 04.10.2014, 21:00) *
Aber sowas wie eine von Dir behauptete allgemeine RWBP oder Störung des Kfz-Verkehrs durch Radlinge kann ich schon nicht mehr witzig finden.
Ausserhalb des Verkehrsportals denken aber viele Verkehrsteilnehmer genau so, das ist ja das Erschreckende an der ganzen Sache.


Auch meine Meinung
Zitat (sigggi @ 09.09.2014, 19:00) *
Wenn man es genau nimmt vetritt MLR genau die Meinung die der grösste Teil der Deutschen und der grösste Teil der Entscheidungsträger für Strassenverkehr vertritt.
Die Absurditäten die Radfahrer im täglichen Leben zu hören und zu sehen bekommen übertreffen oft sogar die verkorksten Ansichten von MLR.

Ich habe fast die Vermutung, dass das hier seine Absicht ist. Denn zu seinen Anfangszeiten hier im Forum war er mal ganz anders. Sein Wandel kam von heute auf morgen.



--------------------
Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Explosiv
Beitrag 05.10.2014, 09:50
Beitrag #71


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10597
Beigetreten: 23.10.2013
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 70368



Hi
die "Ignore-Funktion" ist bereits erfunden.... whistling.gif


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 05.10.2014, 12:40
Beitrag #72





Guests






Zitat (dopero @ 04.10.2014, 23:11) *
Da sich Z 222-10 an alle Fahrzeuge wendet

Woraus schließt du das?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hick-Hack
Beitrag 05.10.2014, 13:17
Beitrag #73


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 569
Beigetreten: 28.09.2012
Mitglieds-Nr.: 65718



Letzte Antwort, bevor auch ich die Ignorier-Funktion bemühe:

Zitat (münsterland-radler @ 05.10.2014, 13:40) *
Woraus schließt du das?
Aus dem Wort "Fahrzeug" in dem Verordnungstext zum Verkehrszeichen ("Wer ein Fahrzeug führt, muss der vorgeschriebenen Vorbeifahrt folgen."). Als nächstes kommt bestimmt, dass ein Fahrrad kein Fahrzeug ist, aber an dieser Diskussion mit dir werde ich mich nicht mehr beteiligen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 05.10.2014, 13:53
Beitrag #74





Guests






Ich habe das schon mal erklärt:

Verkehrszeichen richten sich nie an alle Verkehrsteilnehmer.
Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug, ja.
Es ergibt sich aus den Umständen, welche Verkehrszeichen für welche Verkehrsteilnehmer gelten.

Die Umstände (Radweg mit Fahrradsymbol) sprechen dagegen, dass Zeichen 222 an der gezeigten Stelle für Radfahrer gilt.
Das schließt ja nicht aus, dass es sich an anderen Stellen an Radfahrer richten kann. Man muss immer den Einzelfall betrachten.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Heinz Wäscher
Beitrag 05.10.2014, 14:22
Beitrag #75


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11927
Beigetreten: 19.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36749



Normalerweise hätte man noch ein Zusatzzeichen drunterschrauben müssen:




Zitat (münsterland-radler @ 05.10.2014, 14:53) *
Man muss immer den Einzelfall betrachten.

Irgendwie ist das suboptimal wenn eine bestimmte Gruppe Verkehrsteilnehmer grübeln darf, wie ein eigentlich relevantes Verkehrszeichen gemeint sein könnte.


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 05.10.2014, 14:28
Beitrag #76





Guests






Zitat (Heinz Wäscher @ 05.10.2014, 15:22) *
Normalerweise hätte man noch ein Zusatzzeichen drunterschrauben müssen:



Meiner Meinung nach darf man das nicht, denn:
Zitat (§39)
(1) Angesichts der allen Verkehrsteilnehmern obliegenden Verpflichtung, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften dieser Verordnung eigenverantwortlich zu beachten, werden örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 05.10.2014, 14:35
Beitrag #77


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24713
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Du meinst, die VZ gehören alle weg?


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 05.10.2014, 14:50
Beitrag #78





Guests






Nö, ich meinte, dass man kein "Radfahrer frei" dranschrauben darf.

Das Zeichen 222 zu entfernen, wäre aber tatsächlich eine Überlegung wert.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
durban
Beitrag 05.10.2014, 15:04
Beitrag #79


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19635
Beigetreten: 17.04.2005
Mitglieds-Nr.: 9339



Ich persönlich würde dort eine Leitplatte bevorzugen. Die Konstruktion aus VZ 222 und "Radfahrer frei" halte ich für umständlich.

Ohne das "Radfahrer frei" sieht man zwar, wie es gemeint ist, rein rechtlich gilt das VZ aber für alle Fahrzeuge.


--------------------
Proxima Estación: Esperanza.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 05.10.2014, 15:08
Beitrag #80


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24713
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Das ist ja nun sowieso überflüssig wie'n Kropf, ob mit oder ohne "Radfahrer frei". Gut möglich, daß es dem Radweg auch an der von @münsterland-radler ins Spiel gebrachten zwingenden Erforderlichkeit fehlt, das ist ja schon ein strenger Maßstab.


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
durban
Beitrag 05.10.2014, 15:12
Beitrag #81


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19635
Beigetreten: 17.04.2005
Mitglieds-Nr.: 9339



Genau. Deshalb eine Leitplatte, damit nachts keiner die Verkehrsinsel überfährt und das 222 weg. wavey.gif


--------------------
Proxima Estación: Esperanza.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Heinz Wäscher
Beitrag 05.10.2014, 15:40
Beitrag #82


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11927
Beigetreten: 19.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36749



Zitat (durban @ 05.10.2014, 16:04) *
Ohne das "Radfahrer frei" sieht man zwar, wie es gemeint ist, rein rechtlich gilt das VZ aber für alle Fahrzeuge.

Und was gilt hier für die KFZ auf der Fahrbahn? thread.gif


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Explosiv
Beitrag 05.10.2014, 16:22
Beitrag #83


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10597
Beigetreten: 23.10.2013
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 70368



Zitat (Heinz Wäscher @ 05.10.2014, 16:40) *
Und was gilt hier für die KFZ auf der Fahrbahn? thread.gif


Hi
für die KFZ ist das einfach. Entweder rechts oder links an dem Dingsbums vorbei.
Für die Radlinge dagegen wird es schwer. Eigentlich müssen sie den benutzungspflichtigen Radweg auf dem Dingsbums benutzen. Nur kommen sie dort nicht hin, da sie ebenfalls links oder rechts an dem Dingsbums vorbeifahren müssen.
Ergo: legales Fahrbahnfahren trotz vorhandenem, benutzungspflichtigem Radweg. Also ein nicht nur teure, sondern auch unnützes Dingsbums, was die da hingebastelt haben.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Heinz Wäscher
Beitrag 05.10.2014, 16:51
Beitrag #84


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11927
Beigetreten: 19.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36749



Zitat (Explosiv @ 05.10.2014, 17:22) *
Zitat (Heinz Wäscher @ 05.10.2014, 16:40) *
Und was gilt hier für die KFZ auf der Fahrbahn? thread.gif


Hi
für die KFZ ist das einfach. Entweder rechts oder links an dem Dingsbums vorbei.

Ich hatte da eigentlich noch eine dritte Variante mit eingeschaltetem Warnblinker im Gedächtnis: Y-Tube


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mkm
Beitrag 05.10.2014, 19:56
Beitrag #85


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 197
Beigetreten: 23.07.2013
Mitglieds-Nr.: 69323



Zitat (Hick-Hack @ 04.10.2014, 16:05) *
Die 3-spurige Fahrbahn mit sehr geringer Verkehrslast (<< 10.000 Kfz/d) ist selbstverständlich gesperrt, stattdessen wird mit "Radfahrer-absteigen" über einen FGÜ und durch einen privaten Hauseingangsbereich geführt.

Gibt's denn irgendwo eine Verkehrsmengenkarte von Leipzig? Oder wo kommen die 10.000 KFZ/d her?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hick-Hack
Beitrag 05.10.2014, 20:16
Beitrag #86


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 569
Beigetreten: 28.09.2012
Mitglieds-Nr.: 65718



Muss es geben, ich habe sie aber nicht. Der Wert stammt aus meinem Gedächtnis, in der Volkszeitung war vor Jahren (zum Thema autoarme Innenstadt) ein Bild mit den einzelnen Verkehrsströmen am Ring. Und dieses Bereich war grün, also < 10.000 Kfz/d.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ljfa
Beitrag 06.10.2014, 15:49
Beitrag #87


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 197
Beigetreten: 10.01.2013
Wohnort: Die Schwebebahnstadt
Mitglieds-Nr.: 66976



Der Wert dürfte sich dann vermutlich erhöht haben.

Übrigens bin ich froh, dass vor einigen Monaten hier in der Nähe zwei benutzungspflichtige Radwege aufgehoben wurden. Der eine davon vereinigt so ziemlich alle negativen Qualitäten, die ein Radweg haben kann:
-in beide Richtungen
-zu schmal
-mit unübersichtlichen Einmündungen und Grundstückszufahrten
-mit engen und unübersichtlichen Verschwenkungen wo man leicht mit dem Gegenverkehr zusammenstoßen kann
-mit einer Einmündung wo man nicht unbedingt mit von rechts kommenden Radfahrern rechnet
-in einer 30er Zone
-in einer Anliegerstraße
whistling.gif
Fazit: Unnötig, gefährlich und rechtswidrig

Der andere Radweg (der später aufgehoben wurde) war in der Straße wo ich wohne, dort gibt es auch einige unübersichtliche Grundstückszufahrten, eine Bushaltestelle und eine Stelle mit "Radfahrer absteigen".
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hick-Hack
Beitrag 06.10.2014, 18:24
Beitrag #88


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 569
Beigetreten: 28.09.2012
Mitglieds-Nr.: 65718



Zitat (Hick-Hack @ 04.10.2014, 16:05) *
a) Zeichen 626 (Leitplatte) und der benutzungspflichtige Radweg

Hier entsehen in letzter Zeit sehr viele behindertengerechte Haltestellen, sogenannte Haltestellen-Caps. Zusätzlich wurden Radstreifen angelegt, welche über dieses Cap führen. Grundsätzlich sind alle Haltestellen wie im Beispiel angelegt und damit nicht gerade konfliktarm, wenn Wartende den Radweg nicht beachten oder Radfahrer aus- und einsteigenden Fahrgästen nicht den Vorrang lassen. Nur ein kleines Detail stiftet bei mir Verwirrung - Z. 626, es klang ja schon vorher etwas an.



Muss ich also eigentlich den Radstreifen ignorieren und links am Z. 626 (-14) vorbeifahren, da deren Regelungsinhalt § 2.4 überschreibt?
Gibt es auf der Gegenseite auch ohne Benutzungspflicht mit Seitenstreifen/anderer Radweg, sonst 1-zu-1 gleich.


MSDWGI mal wieder, allerdings kann hier kein Benutzungszwang vorgeschoben werden. Die Haltestelle liegt an einer 3-zügigen Schule und der S-Bahn, ist also gut besucht. Wie mein Schuldanteil aussieht, wenn mir ein Kind auf einem baulichen Radweg ins Rad läuft, den ich genau genommen vielleicht gar nicht benutzen dürfte (Z. 624), möchte ich gar nicht wissen. Ich tippe fast schon auf Alleinschuld.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Heinz Wäscher
Beitrag 06.10.2014, 18:26
Beitrag #89


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11927
Beigetreten: 19.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36749



Bei einer haltenden Straßenbahn paßt man doch als Rad Fahrender links vorbei? think.gif


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 07.10.2014, 14:35
Beitrag #90


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24713
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238




Und wieder mal bricht @münsterland-radler eine Grundsatzdiskussion los, so daß sich das ganze Thema des Threads nur noch um seine Thesen dreht.

sad.gif

Darum geht es aber hier nicht, und deswegen werde ich nun alle Beiträge zu dieser Seitendiskussion entfernen.


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hick-Hack
Beitrag 07.10.2014, 14:53
Beitrag #91


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 569
Beigetreten: 28.09.2012
Mitglieds-Nr.: 65718



Zitat (Heinz Wäscher @ 06.10.2014, 19:26) *
Bei einer haltenden Straßenbahn paßt man doch als Rad Fahrender links vorbei? think.gif
Ja, das Bild beweist es. Allerdings gibt es selbst bei mir, der ich auf Hauptverkehrsstraßen im Berufsverkehr links abbiege oder vor der Polizei auf § 37 baue, Grenzen. Und auf das Wohlwollen von ÖPNV-Fahrern zu vertrauen, gehört dabei auf jeden Fall in diese Kategorie. In der Nähe von Straßenbahnen und Bussen habe ich genau drei Gemütszustände - entspannt als Fahrgast, entspannt weit genug entfernt auf der Straße oder wutentbrannt mit bösen Absichten.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
helmet lampshade
Beitrag 09.10.2014, 15:55
Beitrag #92


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6225
Beigetreten: 05.11.2003
Mitglieds-Nr.: 508



"Klassische" Beschilderung gerade wieder bei Rastatt gesehen: Benutzungspflichtiger linksseitiger Radweg wird auf freier Strecke durch VZ240 auf Weg an rechter Seite "beendet". Zusätzliche Schilder überflüssig. Der linke Weg verjüngt sich dann zu einem schmalen Bordsteinweg
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hick-Hack
Beitrag 31.10.2014, 14:50
Beitrag #93


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 569
Beigetreten: 28.09.2012
Mitglieds-Nr.: 65718



Das Verwaltungsgericht Berlin hat sich in einem Urteil auf meine Seite gestellt und die Benutzungspflicht eines Haltestellencaps verneint. Wenn man jetzt noch Z. 626 für den Radfahrer beachtlich sehen würde, könnte man sich die Radverkehrsführung komplett sparen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 31.10.2014, 15:02
Beitrag #94


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7883
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



Zitat (Hick-Hack @ 31.10.2014, 14:50) *
Wenn man jetzt noch Z. 626 für den Radfahrer beachtlich sehen würde, ...
... wegen " Die Zeichen sind so aufzustellen, dass die Streifen nach der Seite fallen, auf der an dem Hindernis vorbeizufahren ist."?
Das steht aber nur in der VwV-StVO. Man kann es wissen und Schlüsse draus ziehen (so wie ich es manchmal mit der Radwegausnahme für Anhänger und Lastenräder etc. mache), muss es aber nicht, weil sich das an die Verwaltung richtet, nicht an den gemeinen Verkehrsteilnehmer und somit auch keine Verkehrsverstöße nur daraus folgern können, wenn man nach MSDWGI oder ISWIMW auf der Seite fährt, zu der die Streifen hochklettern ...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
dazydee
Beitrag 03.11.2014, 13:42
Beitrag #95


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1769
Beigetreten: 03.04.2014
Mitglieds-Nr.: 72086



"Die Einrichtungen verbieten das Befahren der so gekennzeichneten Straßenfläche und leiten den Verkehr an dieser Fläche vorbei."

Nee, weil das Ding mit nem Pflock in den Radweg eingeschlagen ist und ihn damit zur gekennzeichneten Straßenfäche macht...


--------------------
Nulla poena sine lege
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 03.11.2014, 16:29
Beitrag #96


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7883
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



Zitat (dazydee @ 03.11.2014, 13:42) *
"Die Einrichtungen verbieten das Befahren der so gekennzeichneten Straßenfläche und leiten den Verkehr an dieser Fläche vorbei."

Nee, weil das Ding mit nem Pflock in den Radweg eingeschlagen ist und ihn damit zur gekennzeichneten Straßenfäche macht...
Ah ...
Gekennzeichnet ist damit im Bild zum einen Kap (in einem anderen Faden?) aber das gepflasterte Fußhandtuch zwischen Bahn und asphaltiertem Radhandtuch ... Hilft DA also wenig ... Nur wenn direkt das Radhandtuch gepfählt wurde ...

Go to the top of the page
 
+Quote Post
dazydee
Beitrag 04.11.2014, 09:50
Beitrag #97


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1769
Beigetreten: 03.04.2014
Mitglieds-Nr.: 72086



DA darf man dann ja auch auf dem Handtuch Fahrgäste mit der klingel begrüßen.

DA steht das Z605 dann wohl zur Klarstellung des "Anderer als Fußgängerverkehr darf den Gehweg nicht nutzen.", schließlich ist es ja lange nicht klar, dass man eine Fläche zwischen Radweg und Fahrbahn nicht befahren darf; zumal DA noch ein Gehweg rechts des Radhantuches ist.


--------------------
Nulla poena sine lege
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Schlepper
Beitrag 18.11.2014, 10:20
Beitrag #98


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1439
Beigetreten: 20.05.2014
Wohnort: Hamburg
Mitglieds-Nr.: 72608



Zitat
„Fahrrad fahren auf der Straße erlaubt“: Das bekräftigen seit Kurzem neue Hinweisschilder auf der Kurhausstraße. Damit hat die Verwaltung der Stadt jetzt ein Pilotprojekt gestartet, das auf der letzten Sitzung der Fahrrad-Arbeitsgruppe im Juli beschlossen worden war.

Link mit Bild

Mal abgesehen, dass es für dieses Verkehrszeichen (ZZ ohne Hauptzeichen, Regelungsgehalt) keine Grundlage in der StVO gibt, stelle ich mir die Frage nach der Aussage dahinter. Gemeint ist natürlich, dass die Autofahrer die Radler akzeptieren sollen. Der Appell an die Radfahrenden lautet aber ja in dem Zusammenhang, sie dürfen auf der Fahrbahn Straße thread.gif fahren. Die hier abgebildete Situation enthält ja augenscheinlich keine benutzungspflichtigen Radwege mehr. In diesem Fall müssten die Radfahrer doch eh auf der Fahrbahn fahren. think.gif


--------------------
Etwaige Werbelinks in diesem Beitrag wurden durch die Forensoftware automatisch hinzugefügt. Ich distanziere mich davon ausdrücklich.

Internet ≠ Realität
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 18.11.2014, 10:34
Beitrag #99


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Zitat (Schlepper @ 18.11.2014, 10:20) *
In diesem Fall müssten die Radfahrer doch eh auf der Fahrbahn fahren. think.gif
Dürfen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
granny
Beitrag 18.11.2014, 10:36
Beitrag #100


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2790
Beigetreten: 02.09.2005
Mitglieds-Nr.: 12606



Zitat (Schlepper @ 18.11.2014, 10:20) *
Gemeint ist natürlich, dass die Autofahrer die Radler akzeptieren sollen.

Wer solche Schilder aufstellt, gibt öffentlich bekannt, dass Benutzungspflichten dazu da sind, um Vorsatztaten ungeduldiger Autofahrer abzuwenden. Insgeheim kann man sich sowas bei den Behörden ja noch ins Fäustchen denken, aber diese völlig unrechtsstaatliche Motivation auch noch plakativ per Hinweisschild laut auszusprechen, das halte ich ganz klar für staatliche Anstiftung zur Nötigung auf den verbleibenden benutzungspflichtigen Strecken. ranting.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post

4 Seiten V  < 1 2 3 4 >
Reply to this topicStart new topic
2 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 2 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 09.05.2025 - 22:14