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> Sammelsurium Radverkehrsführungen, Wohin nur mit den Radlern?
Hick-Hack
Beitrag 24.01.2020, 12:52
Beitrag #151


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Ich sehe es mit Verweis auf den "gesunden Menschenverstand" bzw. § 1 auch wie @rapit, allerdings sind es hier weder Fahrstreifen, noch gibt es Reißverschlussverfahren im Kreuzungsbereich und angezeigt wird hier normalerweise von den Radlern auch kein Fahrstreifenwechsel.
Dass die rechte Furt auf einen Gehweg führt, kommt als Sahnehäubchen obendrauf. Ach und auf der kreuzenden Fahrbahn ist seit vielen Jahren ein Radfahrverbot, obwohl dies seit anderthalb Jahr durch das Oberverwaltungsgericht für illegal erklärt wurde. Mal wieder Murks, weil es den "richtigen Verkehr" nicht betrifft.
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rapit
Beitrag 24.01.2020, 15:50
Beitrag #152


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Zitat (Hick-Hack @ 24.01.2020, 12:52) *
angezeigt wird hier normalerweise von den Radlern auch kein Fahrstreifenwechsel

Das kann man ja nicht unbedingt der SVB anlasten...

Das Konstrukt ist etwas unglücklich, aber die grüne Ampel funktioniert ja irgendwie nach MSDWGI auch bei der "Zuflussregelung" an Autobahnanschlussstellen (obwohl hier ja durch "grün" das Vz 205 außer Kraft gesetzt wird), ist irgendwie vergleichbar.

Dass es geradeaus auf dem Gehweg nicht weitergeht, ist ungeschickt markiert, aber vielleicht will ja der ein oder andere indirekt nach links... whistling.gif

So lange es funktioniert, würde ich glaube ich sogar als SVB alles so lassen, wenn da nämlich viel los ist, würde ja eine Ampeländerung bedeuten, dass die sich vereinigenden Radlerströme öfters/mehr angehalten werden müssten.

Also: kurios, aber so lange es gutgeht, recht sinnvoll.

Edit: Die Maps-Aufnahmen von dort sind ja uralt, da sieht man ja noch die 40er-Mindestgeschwindigkeit


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Mueck
Beitrag 24.01.2020, 15:56
Beitrag #153


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Hier das ganze aus Flughöhe Null.
Würde das hinten im Bild zu sehende Spiegelei schon vor der Kreuzung stehen, sähe ich RvL als nicht anwendbar, da der Radler auf dm "linken" Streifen ja der Vorfahrtstr. folgen würde, der auf der rechten dagegen (noch) nicht ...
Der kommt dagegen irgendwo aus dem Park gebrochen über einen abgesenkten Bordstein. Wie weit gelten die? vbB-Enden geltne ja noch 30 m weiter ... thread.gif
Aber "von anderen Straßenteilen " des § 10 könnte er auch kommen?

Google hat die Ansicht des anderne Radlers ...

Haben den beide Radler gleichzeitig Grün?
Wäre das da mit 2 Radlern aus 2 "Straßen" rund 60° zueinander schon "feindliches Grün"?
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rapit
Beitrag 24.01.2020, 15:59
Beitrag #154


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Man verlässt ja seine grüne Furt nach links weg


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Nerari
Beitrag 24.01.2020, 16:48
Beitrag #155


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Eigentlich ist es ja egal, wer hier weshalb Vorrang hat, denn entscheidend ist die Praxis.

Und die wird hier so aussehen, dass sich bei wirklich viel Verkehr die Radler miteinander "verzahnen" (nach Vorschlag von @rapit) oder ein Strang sich einfach die Vorfahrt nimmt (welcher auch immer) und der andere dann halt zurücksteckt.
Ist ja, nachdem man sich gegenseitig ziemlich gut sehen kann, kein wirkliches Problem.
Das entsteht nur, wenn beide auf ihrem (u.U. vermeintlichen) Recht beharren und es deswegen scheppert. (Dann gehörts beiden aber auch nicht besser).

In der Praxis würde dann wohl die Schuld irgendwie geteilt werden.

Dass der Vorrgang nicht klar ist, zeigt ja schon die Frage nach demselbigen. Und wenn man nicht eindeutig Vorrang/Vorfahrt hat, sollte man klarerweise defensiv fahren
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mkossmann
Beitrag 24.01.2020, 17:45
Beitrag #156


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Schon aufgefallen : Das Schild ein paar Meter weiter ?
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Hick-Hack
Beitrag 24.01.2020, 20:47
Beitrag #157


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Das Schildchen gibt es hier dutzendfach. Und da es ja nur ein netter Hinweis ist, kann es ruhig dort hängen.
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Hick-Hack
Beitrag 09.02.2020, 10:54
Beitrag #158


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Hallihallo,

Nur zwei kleine Unklarheiten:

1) Wie schnell darf eigentlich in einer Fahrradstraße gefahren werden, welche sich in einer 20er Zone befindet? Ich vermute 20 km/h, bin mir aber nicht sicher.
Und was gilt für Radfahrende, die legal von Zugängen ohne 20er Zone-Angaben in die Fahrradstraße einfahren?

2) Die Stadt hat am ehemals zum Parken genutzten Fahrbahnrand Fahrradbügel aufgestellt und die Fläche mittels Z. 295 abgegrenzt. Jetzt parken die Kraftfahrzeuge eben links neben den Fahrradbügel-Seitenstreifen und engen die Fahrbahnen gehörig ein. Statthaft ist das nicht, oder? Würde meiner Ansicht nach gegen: "Wer ein Fahrzeug führt, darf links von der durchgehenden Fahrbahnbegrenzungslinie nicht halten, wenn rechts ein Seitenstreifen oder Sonderweg vorhanden ist." verstoßen.

Dankeschön für fundierte Antworten.
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Mueck
Beitrag 09.02.2020, 17:00
Beitrag #159


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Zitat (Hick-Hack @ 09.02.2020, 10:54) *
1) Wie schnell darf eigentlich in einer Fahrradstraße gefahren werden, welche sich in einer 20er Zone befindet?
30:
Zitat
Zeichen 244.1
Beginn einer Fahrradstraße
Ge- oder Verbot
2. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.


Zitat (Hick-Hack @ 09.02.2020, 10:54) *
Würde meiner Ansicht nach gegen: "Wer ein Fahrzeug führt, darf links von der durchgehenden Fahrbahnbegrenzungslinie nicht halten, wenn rechts ein Seitenstreifen oder Sonderweg vorhanden ist." verstoßen.
Sonderweg ist es schon mal nicht ...
Für die Seitenstreifenfrage wären Bilder nett ...
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Hick-Hack
Beitrag 10.02.2020, 14:10
Beitrag #160


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Zitat (Mueck @ 09.02.2020, 17:00) *
30

Überlagert dies tatsächlich die Tempo 20-Zone?

Zitat (Mueck @ 09.02.2020, 17:00) *
Für die Seitenstreifenfrage wären Bilder nett ...


Zum Beispiel hier (Neumarkt Leipzig):

Früher Parken mit Parkschein auf beiden Fahrbahnseiten, jetzt auf der einen Seite der Seitenstreifen mit Bügeln, auf der anderen Parkverbot. Das Bild war von Montag Vormittag, zu Stoßzeiten ist noch deutlich mehr los.
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dazydee
Beitrag 10.02.2020, 19:25
Beitrag #161


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Für mich recht eindeutig ein Seitenstreifen, in sonders (Zweirad)Parkstreifen.

Also parken die Autos in zweiter Reihe.


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ks-film
Beitrag 13.02.2020, 16:29
Beitrag #162


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Dir Frage ist das Parken überhaupt
Zitat
die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert.


Und ob diese Fahrradbügel mit der Leitlinie überhaupt Parkflächen im Sinne der StVO sind.

Als StVB würde ich auf jeden Fall dort ein Haltverbot anordnen.
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Hick-Hack
Beitrag 14.02.2020, 09:56
Beitrag #163


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Das wäre wohl eher kontraproduktiv, da ein Halteverbot auch für die parkenden Fahrräder gelten würde. Oder gäbe es ein sinnvolles Zusatzzeichen ("Fahrräder auf dem Seitenstreifen frei")?
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Hick-Hack
Beitrag 27.05.2020, 15:04
Beitrag #164


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Heute in aller Frühe eine Situation gehabt, welche mal wieder perfekt zum Sammelsurium-Thema passt.

(Keine Bilder, aber ich beschreibe anschaulich)

Fahre auf dem etwa 70, 80 cm breiten benutzungspflichtigen Radwegteil eines getrennten Fuß- und Radweges, als mir ein Radfahrender entgegenkommt. Früher war dies ein benutzungspflichtiger gemeinsamer Zweirichtungs-Rad- und Fußweg, was aufgrund sehr uneinsehbarer einmündenter Straßen aber vor längerer Zeit abgeschafft wurde.

Stattdessen wurde und das sollte die Erklärung für den Geisterradler sind, die Gegenrichtung mit alleinstehenden Zusatzzeichen "Radfahren erlaubt" beschildert. Dem entgegenkommenden Fahrbahnnutzer wird so also suggeriert, er könnte den linksseitigen 70 bis 80 cm breiten Radweg nutzen, irgendwie.

Oder was könnte die Gemeinde mit der Beschilderung tatsächlich meinen?
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rapit
Beitrag 27.05.2020, 15:20
Beitrag #165


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Zitat (Hick-Hack @ 14.02.2020, 10:56) *
Oder gäbe es ein sinnvolles Zusatzzeichen ("Fahrräder auf dem Seitenstreifen frei")?

Warum? think.gif





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ulm
Beitrag 27.05.2020, 16:57
Beitrag #166


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Das Haltverbot ist überflüssig, da ja sowieso nicht links vom Seitenstreifen geparkt werden darf.
Ich erinnere auch gerne mal an §12 Abs. 3 Nr. 2 StVO:
Zitat
Das Parken ist unzulässig [...]
2.wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
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rapit
Beitrag 27.05.2020, 21:14
Beitrag #167


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Sind Fahrradparkplätze denn ein Seitenstreifen oder Teil eines anderen Straßenteils, vielleicht eine besondere Radwegeart?

Ich würde da mit @ks-film als SVB auf Nummer sicher gehen. Und ich bin ja als Schilderhasser bekannt twinkle.gif

Die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen wird sowieso nicht verhindert. Es geht ja nicht um Parken zwischen der Stangen-Stadtmöblierung.


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Hick-Hack
Beitrag 26.07.2023, 09:51
Beitrag #168


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Eine Kreuzung mit gleich zwei Fragen. Und das mit vollendeter Zeichenkunst.

1. Auf welchem Fahrstreifen muss ich an die Radverkehrsführung heranradeln?

2. Welche Ampel gilt für mich, Fahrbahn- oder Radverkehrsampel?
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rapit
Beitrag 26.07.2023, 12:21
Beitrag #169


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Der Rechtsabbiegerfahrstreifen ist für Radfahrende geradeaus freigegeben. Weil für Fahrräder keine freie Fahrstreifenwahl greift, ist das für dich der rechte Fahrstreifen.

Allerdings ist das dort noch keine Radverfehrsführung, daher gilt die MIV-Ampel. Die hintere ist für's indirekte Linksabbiegen.

Die sind aber weitgehend syncron geschaltet, also eher belanglos.

Allerdings kapieren diese Idee z.B. in Frankfurt die Radlinge nicht und stellen sich alle in den Bereich, der für wenige Linksabbiegeradler gedacht ist, mit der Folge, dass wenn da mal einer kommt, kein Platz mehr frei ist rolleyes.gif


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Hick-Hack
Beitrag 26.07.2023, 16:43
Beitrag #170


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Ab wann gilt den die Radverkehrsfreigabe? Immerhin bin ich auf dem Weg zum ersten und einzigen Fahrradpiktogramm auf 50 Metern an zwei Rechtsabbiegerpfeilen vorbeigekommen und nichts hat den Anschein erweckt, dass sich für mich als geradaus fahrenden Radler etwas ändern würde.
Erste Pfeilreihe: Okay, ich will ja geradeaus. Zweite Pfeilreihe: Genau, ich möchte gerdeaus. Verkleinertes Fahrradpiktogramm: Oh, ich bin auf dem falschen Fahrstreifen.

Für mich sieht das Ganze schon sehr nach einer Radverkehrsführung aus - Breitstriche, Fahrradpiktogramme, Furtmarkierung. Sollte es keine sein, müsste ich ja auf dem (freigegebenen) Rechtsabbieger-Fahrstreifen verbleiben, da es sich um Kunst am Bau handeln würde und keine Benutzungspflicht vorhanden wäre und ich das Rechtsfahrgebot einhalten müsste.

Zitat
Allerdings kapieren diese Idee z.B. in Frankfurt die Radlinge nicht und stellen sich alle in den Bereich, der für wenige Linksabbiegeradler gedacht ist, mit der Folge, dass wenn da mal einer kommt, kein Platz mehr frei ist

In diesem Falle gibt es fürs indirekte Linksabbiegen einen eigenen Hochbordradweg mit eigener LSA. Und in der nächsten Parallelstraße befindet sich neben der Fahrbahnampel eine Radler-Ampel, da ist es eindeutig. Einen Schutzbereich einzurichten und die Radfahrer-Ampel nur hinter diesen aufzustellen, ist auch unglaublich unintuitiv. Dazu muss man nicht mal § 37 kennen und dann über die Definition einer Radverkehrsführung diskutieren.
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rapit
Beitrag 26.07.2023, 17:03
Beitrag #171


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Ein Foto oder Mapillarylink wären hilfreich, statt einer Skizze, die nicht alles zu zeigen scheint.


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silenz
Beitrag 27.07.2023, 19:08
Beitrag #172


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Hick-Hack
Beitrag 28.07.2023, 08:19
Beitrag #173


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So schlecht fand ich meine Zeichenkünste eigentlich nicht laugh2.gif

So fährt man auf den Kreuzungsbereich zu:



Und so ist die Kreuzung gestaltet:



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helmet lampshade
Beitrag 28.07.2023, 08:38
Beitrag #174


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Zitat (Hick-Hack @ 26.07.2023, 09:51) *
1. Auf welchem Fahrstreifen muss ich an die Radverkehrsführung heranradeln?

Mit den Fotos wird es klar. Man soll wohl über den Rechtsabbiegerstreifen auf die Radspur fahren. Je nach beiläufiger Erkennbarkeit der Situation wird man Ortskenntnis benötigen. Bis dahin nehme ich an dass ein Verstoß gegen VZ295 wohl eher toleriert wird als die Missachtung der BNPFL
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Hick-Hack
Beitrag 28.07.2023, 08:54
Beitrag #175


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Es scheint sich ja ein Konsens zu entwickeln. Belastet den überfüllten Fahrstreifen der Rechtsabbieger natürlich weiter, aber gut. Gilt die Benutzungspflicht dann eigentlich ab Beginn des Fahrstreifens oder ab Piktogramm?

So leer ist es dort selten. Als Ortsunkundiger wird man aufgrund der wartenden Kraftfahrzeuge das einzelne Piktogramm kaum zu sehen bekommen und sich eher anhand des Straßenverlaufes und der Ampelbeschilderung orientieren. Zumal ein zweifacher "Spurwechsel" zum Geradeausfahren auch etwas unintuitiv wirkt. Perspektivisch sollen allerdings die Fahrstreifen zugunsten von Radfahrstreifen reduziert werden, was das Ganze klarer machen sollten. Die Ampelproblematik wird allerdings erhalten bleiben.
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rapit
Beitrag 28.07.2023, 09:35
Beitrag #176


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Das ist ziemlich übersichtlich gestaltet. Und auch, dass dort die Fahrradampel nur für die gilt, die zuvor von links über die Furt kommen und dort Linksabbiegen, ist ziemlich eindeutig erkennbar. Das ist nichts anderes, als wenn für den MIV auf einem Mittelstreifendurchbruch eine Ampel steht, um die Linksabbieger dort aufzuhalten.

Eindeutig mehrere Schutzbereiche.

Zitat (helmet lampshade @ 28.07.2023, 09:38) *
nehme ich an dass ein Verstoß gegen VZ295 wohl eher toleriert wird

+ 1 wavey.gif


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Hick-Hack
Beitrag 28.07.2023, 10:08
Beitrag #177


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Zitat (rapit @ 28.07.2023, 10:35) *
Und auch, dass dort die Fahrradampel nur für die gilt, die zuvor von links über die Furt kommen und dort Linksabbiegen, ist ziemlich eindeutig erkennbar.

Für die indirekten Linksabbieger gibt es eine eigenständige, ampelgeregelte Furt vom getrennten Fuß- und Radweg. Auf dem zweiten Bild ist eine Geisterradlerin drauf zu erkennen.

Sollte es sich um eine RVA handeln, greift doch eindeutig §37. Der Schutzbereich wird allein durch die Fahrbahnampel geregelt, welche in diesem Falle keine Gültigkeit für mich haben sollte.
Sollte es sich nicht um eine RVA handeln, würde die Fahrbahnampel für mich gelten. Dann müsste ich bei roter Geradeausampel und grüner Rechtsabbiegerampel auf dem rechten Fahrstreifen halten, schließlich gilt das Rechtsfahrgebot.

Wie es gemeint ist, ist mir auch klar: Am Anfang des Rechtsabbiegers den rechten Arm raus und den Fahrstreifen wechseln. Dann kurz vor der "RVA" den Arm links raus und darauf wechseln. Es gilt die Fahrbahnampel und anschließend die Fahrradampel. Nur habe ich etwas Bauchschmerzen mit zweimaligem "Spurwechsel" zum Geradeausfahren und anschließend dem Ignorieren von §37.
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rapit
Beitrag 28.07.2023, 10:25
Beitrag #178


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Ich habe mal mit rot eingemalt, wie da (deutlich erkennbar an der Biegung der linken Furtmarkierung) abgebogen werden kann/darf/soll, und für wen also offensichtlich die stark eingedrehte Radampel gelten soll.

Und im grünen Kringel ist erkennbar, dass das keine Geisterradlerin ist.

Zwei Haltlinien für jede Ampel, die zu beachten ist, eine, untermauern das und machen die Sache gut erkennbar. Wer das nicht erkennt, will es nicht erkennen.
Das macht einen Rotlichtverstoß an Ampel 1 mindestens bedingt vorsätzlich.


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Hick-Hack
Beitrag 28.07.2023, 10:46
Beitrag #179


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Mit Geisterradlerin war auch nur die Tätigkeit und nicht die Legalität gemeint, damit sie auf dem Bild gefunden werden kann. Das ist dort ein Zweirichtungsradweg (neben jeweils einem Radfahrstreifen auf dieser und auf der anderen Fahrbahnseite).

Das Argument ist sicherlich, dass es für den ersten Schutzbereich keine Fahrradampel gibt, also gemäß §37 die Fahrbahnampel gelten sollte. Überdehnt in meinen Augen den Wortlaut etwas, aber wird vermerkt. Danke für die geduldigen Antworten
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Mueck
Beitrag 28.07.2023, 17:56
Beitrag #180


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Zitat (rapit @ 26.07.2023, 13:21) *
Der Rechtsabbiegerfahrstreifen ist für Radfahrende geradeaus freigegeben. Weil für Fahrräder keine freie Fahrstreifenwahl greift, ist das für dich der rechte Fahrstreifen.
Nachdem nun die Bilder raus sind:
§ 2 (2) "(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren," und § 7 konkurrieren aber mit § 9 und vor allem Vz 297 "Wer ein Fahrzeug führt, muss der Fahrtrichtung auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung folgen, wenn zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert sind.", das ich hier für die speziellste Regel ggü. den vorgenannten allgemeineren halten würde. M.E: hat ein Geradeausfahrendder auf Spuren nur mit Rechtsabbiegepfeilem nix verloren, das Vielleichtradspürchen ist also, auch wg. 295, legal gar nicht erreichbar. Damit stellt sich auch die Frage nach irgendwelchen Radampeln nicht ...
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rapit
Beitrag 28.07.2023, 18:20
Beitrag #181


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Zitat (Mueck @ 28.07.2023, 18:56) *
auf Spuren nur mit Rechtsabbiegepfeilem

Guggsdu genauer, siehst Du Geradeauspfeil mit Fahrradsymbol wavey.gif


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Söne spitze Steine
Beitrag 28.07.2023, 19:05
Beitrag #182


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@silenz:

Auf der grünen Wiese endet der Radweg,
Die Ecke ist 'ne fiese, mich auf die Schnauze leg.

Das Rad macht drei Saltos, da kommt Tatü-Tata
Und der Krankenwagen ist auch schon da.

(bitte weiterdichten.)
Noten dazu


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helmet lampshade
Beitrag 01.08.2023, 11:12
Beitrag #183


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Müsste da nicht zumindest eine reflektierende Begrenzung hin?
Oder ist das unnötig, da der Weg für KfZ gesperrt ist?
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Mueck
Beitrag 01.08.2023, 13:46
Beitrag #184


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Zitat (rapit @ 28.07.2023, 19:20) *
Zitat (Mueck @ 28.07.2023, 18:56) *
auf Spuren nur mit Rechtsabbiegepfeilem

Guggsdu genauer, siehst Du Geradeauspfeil mit Fahrradsymbol wavey.gif
Nicht wirklich ...
Falls der eine Muggeschiss so was sein soll, kommt der erst nach zwei Rechtsabbiegepfeilen, d.h. ich dürfte erst dann rüber, wenn hinter mir schon ein ganzes Auto auf die Rechtsabbiegespur passt und vorbei schießen kann. Danke nein, können sie behalten, ich bliebe dann lieber auf der Geradeausspur ...
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Hick-Hack
Beitrag 04.08.2023, 10:52
Beitrag #185


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So ganz enthusiastisch wollte sich ja noch niemand festlegen, ab wann das Fahrrad-Piktogramm den Rechtsabbieger für Geradeaus-Radler nun benutzungpsflichtig macht - erst ab Piktogramm oder bereits 50 Meter und zwei alleinstehende Rechtsabbiege-Pfeile vorher. Im restlichen Stadtgebiet werden stets genauso viele Fahrrad- wie "normale" Markierungen verwendet, was für ersteres in diesem Falle spricht. Ist auch logisch, sonst müsste man als Radler ja sämtliche Rechtsabbieger-Fahrstreifen auf Verdacht nutzen, weil vielleicht in deren Verlauf ein einsames Fahrrad-Piktogramm aufgebracht sein könnte, welches man aufgrund der Entfernung oder darauf wartenden Fahrzeugen nicht sofort erkennen kann.

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Hoheneicherstation
Beitrag 07.08.2023, 19:05
Beitrag #186


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Hallo
Wer ist eigentlich für die Beschilderung von Bahnübergängen zuständig?
Vor einiger Zeit habe ich über einen Bahnübergang geschrieben, wo unmittelbar nach diesem nicht nach Rechts abgebogen werden darf.
Der BÜ war schon immer unbeschrankt, und nur mit Blinklicht gesichert. Nachdem dieser BÜ saniert wurde, waren Schranken und unmittelbar nach dem Übergang Zeichen 215 bzw. 214 aufgestellt worden. Das bedeutete dass Radfahrer (Die Fahrbahnen sind asphaltierte Wege für die Landwirtschaft, aber auch in alle Richtungen als Radweg freigegeben.) nach dem BÜ nicht nach rechts abbiegen durften. (Da hat sich eh Keiner dran gehalten ...) Nachdem der Bürgermeister auf das Problem angesprochen wurde, kamen Zusatzschilder mit jeweils "Radfahrer frei" für die "verbotenen" Richtungen.
Jetzt hat ein Praktikant(?) vor dem BÜ ein neues Schild aufstellen lassen: (Vorschaubild)

Damit dürfen Radler da nicht mehr langfahren ... blink.gif
(Da hat sich eh auch noch Keiner dran gehalten - aber das könnte ja Geld kosten)

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Mueck
Beitrag 07.08.2023, 22:17
Beitrag #187


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"Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen" frei. also auch Mofas.
Ein solches + Anhänger mit Fahrrad drauf, mitten auf dem BÜ Mofa und Rad gegeneinander tauschen und abbiegen ... rolleyes.gif
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Hoheneicherstation
Beitrag 07.08.2023, 22:36
Beitrag #188


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Zitat (Mueck @ 07.08.2023, 23:17) *
"Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen" frei.


Da zählt dann ein Fahrrad oder Pedelec nicht dazu? unsure.gif

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Mueck
Beitrag 08.08.2023, 08:04
Beitrag #189


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Zitat (Hoheneicherstation @ 07.08.2023, 23:36) *
Zitat (Mueck @ 07.08.2023, 23:17) *
"Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen" frei.
Da zählt dann ein Fahrrad oder Pedelec nicht dazu? unsure.gif
Nach StV(Z)O muss das Fahrzeug die Kraft mitbringen, nicht der Fahrer .... rolleyes.gif
Und bei Pedelecs wird nach StVZO die Kraft vom Fahrzeug zum Fahrer wegdefiniert .. whistling.gif
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Hoheneicherstation
Beitrag 08.08.2023, 13:19
Beitrag #190


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Schöner Mist ...

Aber was kostet die Missachtung von "Durchfahrt verboten“ mit einem "Nicht-Kraftfahrzeug" ?

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Crownsilver
Beitrag 08.08.2023, 13:58
Beitrag #191


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Es stellen auch viele Gemeinden Zeichen 250 an Wegen auf über die sie Radrouten ausgewiesen haben. Dann meinen sie es entweder mit dem Zeichen 250 nicht so ernst oder sie wissen gar nicht das der Radverkehr durch das Schild betroffen ist.
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mir
Beitrag 08.08.2023, 15:58
Beitrag #192


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Ihr versteht das nicht. Es geht darum, die Radfahrer endlich dazu zu erziehen, dass die Schilder für sie gar nicht gelten.


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Beitrag 09.08.2023, 22:30
Beitrag #193


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Ich dachte, das wäre schon längst abgeschlossen ... think.gif


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Hoheneicherstation
Beitrag 10.08.2023, 05:38
Beitrag #194


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Das is nich so einfach mit die Radlers - wenn der Styroporhelm auf's Hirn drückt ...

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Beitrag 10.08.2023, 21:21
Beitrag #195


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Das mit die 250 ist wie mit die 290.1. Beim 250 ist in ländlichen Gebieten immer ein ZZ „Radverkehr frei“ angeordnet. Genau wie man als Durchschnittsfahrer beim 290.1 (½ HV-Zone) und dem ZZ „Parkscheibe“ dann eben mit dieser parken darf, und man „abgezockt“ wird, wenn einmal das ZZ fehlt. Im konkreten Fall fehlt eben das ZZ zum Radverkehr. Allerdings erwarte ich an einem Dorf-BÜ nicht, daß da die Polizei Knöllchen verteilt.


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Beitrag 13.08.2023, 20:08
Beitrag #196


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Schutzstreifen mit Z237. Da fällt einem nix mehr zu ein.



Quelle: youtube.com /watch?v=2VrbCwtt9LA bei 5:37



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ulm
Beitrag 13.08.2023, 20:52
Beitrag #197


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Mir fallen dazu noch die seitlichen Parkplätze ein.
Und wo sind eigentlich die Fahrradsymbole auf dem Sonderfahrstreifen? think.gif
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Beitrag 13.08.2023, 21:36
Beitrag #198


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Vielleicht sind die Streifen auf dem Fahrstreifen auch nur Gefankenstriche und das 237 bezieht sich auf den Fahrstreifen. Das paßt dann aber nicht zu den Parkplätzen am Rand.


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Hoheneicherstation
Beitrag 29.08.2023, 06:42
Beitrag #199


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Aus einem Beitrag bei facebook: https://scontent-ham3-1.xx.fbcdn.net/v/t39....amp;oe=64F2B67F

Geniale Verkehrsführung ... blink.gif

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silenz
Beitrag 29.08.2023, 13:52
Beitrag #200


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Dank der Kombination aus Schutzstreifen und Sperrfläche links ist ja sichergestellt, dass Kfz hier jederzeit hinter Radfahrern bleiben und es zu keinen Konflikten kommen kann...
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