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#151
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 569 Beigetreten: 28.09.2012 Mitglieds-Nr.: 65718 ![]() |
Ich sehe es mit Verweis auf den "gesunden Menschenverstand" bzw. § 1 auch wie @rapit, allerdings sind es hier weder Fahrstreifen, noch gibt es Reißverschlussverfahren im Kreuzungsbereich und angezeigt wird hier normalerweise von den Radlern auch kein Fahrstreifenwechsel.
Dass die rechte Furt auf einen Gehweg führt, kommt als Sahnehäubchen obendrauf. Ach und auf der kreuzenden Fahrbahn ist seit vielen Jahren ein Radfahrverbot, obwohl dies seit anderthalb Jahr durch das Oberverwaltungsgericht für illegal erklärt wurde. Mal wieder Murks, weil es den "richtigen Verkehr" nicht betrifft. |
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#152
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
angezeigt wird hier normalerweise von den Radlern auch kein Fahrstreifenwechsel Das kann man ja nicht unbedingt der SVB anlasten... Das Konstrukt ist etwas unglücklich, aber die grüne Ampel funktioniert ja irgendwie nach MSDWGI auch bei der "Zuflussregelung" an Autobahnanschlussstellen (obwohl hier ja durch "grün" das Vz 205 außer Kraft gesetzt wird), ist irgendwie vergleichbar. Dass es geradeaus auf dem Gehweg nicht weitergeht, ist ungeschickt markiert, aber vielleicht will ja der ein oder andere indirekt nach links... ![]() So lange es funktioniert, würde ich glaube ich sogar als SVB alles so lassen, wenn da nämlich viel los ist, würde ja eine Ampeländerung bedeuten, dass die sich vereinigenden Radlerströme öfters/mehr angehalten werden müssten. Also: kurios, aber so lange es gutgeht, recht sinnvoll. Edit: Die Maps-Aufnahmen von dort sind ja uralt, da sieht man ja noch die 40er-Mindestgeschwindigkeit -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#153
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7883 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Hier das ganze aus Flughöhe Null.
Würde das hinten im Bild zu sehende Spiegelei schon vor der Kreuzung stehen, sähe ich RvL als nicht anwendbar, da der Radler auf dm "linken" Streifen ja der Vorfahrtstr. folgen würde, der auf der rechten dagegen (noch) nicht ... Der kommt dagegen irgendwo aus dem Park gebrochen über einen abgesenkten Bordstein. Wie weit gelten die? vbB-Enden geltne ja noch 30 m weiter ... ![]() Aber "von anderen Straßenteilen " des § 10 könnte er auch kommen? Google hat die Ansicht des anderne Radlers ... Haben den beide Radler gleichzeitig Grün? Wäre das da mit 2 Radlern aus 2 "Straßen" rund 60° zueinander schon "feindliches Grün"? |
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#154
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Man verlässt ja seine grüne Furt nach links weg
-------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#155
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6504 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 ![]() |
Eigentlich ist es ja egal, wer hier weshalb Vorrang hat, denn entscheidend ist die Praxis.
Und die wird hier so aussehen, dass sich bei wirklich viel Verkehr die Radler miteinander "verzahnen" (nach Vorschlag von @rapit) oder ein Strang sich einfach die Vorfahrt nimmt (welcher auch immer) und der andere dann halt zurücksteckt. Ist ja, nachdem man sich gegenseitig ziemlich gut sehen kann, kein wirkliches Problem. Das entsteht nur, wenn beide auf ihrem (u.U. vermeintlichen) Recht beharren und es deswegen scheppert. (Dann gehörts beiden aber auch nicht besser). In der Praxis würde dann wohl die Schuld irgendwie geteilt werden. Dass der Vorrgang nicht klar ist, zeigt ja schon die Frage nach demselbigen. Und wenn man nicht eindeutig Vorrang/Vorfahrt hat, sollte man klarerweise defensiv fahren |
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#156
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1018 Beigetreten: 26.05.2015 Mitglieds-Nr.: 76297 ![]() |
Schon aufgefallen : Das Schild ein paar Meter weiter ?
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#157
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 569 Beigetreten: 28.09.2012 Mitglieds-Nr.: 65718 ![]() |
Das Schildchen gibt es hier dutzendfach. Und da es ja nur ein netter Hinweis ist, kann es ruhig dort hängen.
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#158
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 569 Beigetreten: 28.09.2012 Mitglieds-Nr.: 65718 ![]() |
Hallihallo,
Nur zwei kleine Unklarheiten: 1) Wie schnell darf eigentlich in einer Fahrradstraße gefahren werden, welche sich in einer 20er Zone befindet? Ich vermute 20 km/h, bin mir aber nicht sicher. Und was gilt für Radfahrende, die legal von Zugängen ohne 20er Zone-Angaben in die Fahrradstraße einfahren? 2) Die Stadt hat am ehemals zum Parken genutzten Fahrbahnrand Fahrradbügel aufgestellt und die Fläche mittels Z. 295 abgegrenzt. Jetzt parken die Kraftfahrzeuge eben links neben den Fahrradbügel-Seitenstreifen und engen die Fahrbahnen gehörig ein. Statthaft ist das nicht, oder? Würde meiner Ansicht nach gegen: "Wer ein Fahrzeug führt, darf links von der durchgehenden Fahrbahnbegrenzungslinie nicht halten, wenn rechts ein Seitenstreifen oder Sonderweg vorhanden ist." verstoßen. Dankeschön für fundierte Antworten. |
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#159
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7883 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
1) Wie schnell darf eigentlich in einer Fahrradstraße gefahren werden, welche sich in einer 20er Zone befindet? 30:Zitat Zeichen 244.1 Beginn einer Fahrradstraße Ge- oder Verbot 2. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Würde meiner Ansicht nach gegen: "Wer ein Fahrzeug führt, darf links von der durchgehenden Fahrbahnbegrenzungslinie nicht halten, wenn rechts ein Seitenstreifen oder Sonderweg vorhanden ist." verstoßen. Sonderweg ist es schon mal nicht ...Für die Seitenstreifenfrage wären Bilder nett ... |
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#160
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 569 Beigetreten: 28.09.2012 Mitglieds-Nr.: 65718 ![]() |
30 Überlagert dies tatsächlich die Tempo 20-Zone? Für die Seitenstreifenfrage wären Bilder nett ... Zum Beispiel hier (Neumarkt Leipzig): ![]() Früher Parken mit Parkschein auf beiden Fahrbahnseiten, jetzt auf der einen Seite der Seitenstreifen mit Bügeln, auf der anderen Parkverbot. Das Bild war von Montag Vormittag, zu Stoßzeiten ist noch deutlich mehr los. |
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#161
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1769 Beigetreten: 03.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72086 ![]() |
Für mich recht eindeutig ein Seitenstreifen, in sonders (Zweirad)Parkstreifen.
Also parken die Autos in zweiter Reihe. -------------------- Nulla poena sine lege
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#162
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 448 Beigetreten: 25.10.2018 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 84343 ![]() |
Dir Frage ist das Parken überhaupt
Zitat die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert. Und ob diese Fahrradbügel mit der Leitlinie überhaupt Parkflächen im Sinne der StVO sind. Als StVB würde ich auf jeden Fall dort ein Haltverbot anordnen. |
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#163
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 569 Beigetreten: 28.09.2012 Mitglieds-Nr.: 65718 ![]() |
Das wäre wohl eher kontraproduktiv, da ein Halteverbot auch für die parkenden Fahrräder gelten würde. Oder gäbe es ein sinnvolles Zusatzzeichen ("Fahrräder auf dem Seitenstreifen frei")?
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#164
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 569 Beigetreten: 28.09.2012 Mitglieds-Nr.: 65718 ![]() |
Heute in aller Frühe eine Situation gehabt, welche mal wieder perfekt zum Sammelsurium-Thema passt.
(Keine Bilder, aber ich beschreibe anschaulich) Fahre auf dem etwa 70, 80 cm breiten benutzungspflichtigen Radwegteil eines getrennten Fuß- und Radweges, als mir ein Radfahrender entgegenkommt. Früher war dies ein benutzungspflichtiger gemeinsamer Zweirichtungs-Rad- und Fußweg, was aufgrund sehr uneinsehbarer einmündenter Straßen aber vor längerer Zeit abgeschafft wurde. Stattdessen wurde und das sollte die Erklärung für den Geisterradler sind, die Gegenrichtung mit alleinstehenden Zusatzzeichen "Radfahren erlaubt" beschildert. Dem entgegenkommenden Fahrbahnnutzer wird so also suggeriert, er könnte den linksseitigen 70 bis 80 cm breiten Radweg nutzen, irgendwie. Oder was könnte die Gemeinde mit der Beschilderung tatsächlich meinen? |
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#165
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Oder gäbe es ein sinnvolles Zusatzzeichen ("Fahrräder auf dem Seitenstreifen frei")? Warum? ![]() ![]() ![]() ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#166
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Das Haltverbot ist überflüssig, da ja sowieso nicht links vom Seitenstreifen geparkt werden darf.
Ich erinnere auch gerne mal an §12 Abs. 3 Nr. 2 StVO: Zitat Das Parken ist unzulässig [...]
2.wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert, |
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#167
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Sind Fahrradparkplätze denn ein Seitenstreifen oder Teil eines anderen Straßenteils, vielleicht eine besondere Radwegeart?
Ich würde da mit @ks-film als SVB auf Nummer sicher gehen. Und ich bin ja als Schilderhasser bekannt ![]() Die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen wird sowieso nicht verhindert. Es geht ja nicht um Parken zwischen der Stangen-Stadtmöblierung. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#168
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#169
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Der Rechtsabbiegerfahrstreifen ist für Radfahrende geradeaus freigegeben. Weil für Fahrräder keine freie Fahrstreifenwahl greift, ist das für dich der rechte Fahrstreifen.
Allerdings ist das dort noch keine Radverfehrsführung, daher gilt die MIV-Ampel. Die hintere ist für's indirekte Linksabbiegen. Die sind aber weitgehend syncron geschaltet, also eher belanglos. Allerdings kapieren diese Idee z.B. in Frankfurt die Radlinge nicht und stellen sich alle in den Bereich, der für wenige Linksabbiegeradler gedacht ist, mit der Folge, dass wenn da mal einer kommt, kein Platz mehr frei ist ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#170
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Ab wann gilt den die Radverkehrsfreigabe? Immerhin bin ich auf dem Weg zum ersten und einzigen Fahrradpiktogramm auf 50 Metern an zwei Rechtsabbiegerpfeilen vorbeigekommen und nichts hat den Anschein erweckt, dass sich für mich als geradaus fahrenden Radler etwas ändern würde.
Erste Pfeilreihe: Okay, ich will ja geradeaus. Zweite Pfeilreihe: Genau, ich möchte gerdeaus. Verkleinertes Fahrradpiktogramm: Oh, ich bin auf dem falschen Fahrstreifen. Für mich sieht das Ganze schon sehr nach einer Radverkehrsführung aus - Breitstriche, Fahrradpiktogramme, Furtmarkierung. Sollte es keine sein, müsste ich ja auf dem (freigegebenen) Rechtsabbieger-Fahrstreifen verbleiben, da es sich um Kunst am Bau handeln würde und keine Benutzungspflicht vorhanden wäre und ich das Rechtsfahrgebot einhalten müsste. Zitat Allerdings kapieren diese Idee z.B. in Frankfurt die Radlinge nicht und stellen sich alle in den Bereich, der für wenige Linksabbiegeradler gedacht ist, mit der Folge, dass wenn da mal einer kommt, kein Platz mehr frei ist In diesem Falle gibt es fürs indirekte Linksabbiegen einen eigenen Hochbordradweg mit eigener LSA. Und in der nächsten Parallelstraße befindet sich neben der Fahrbahnampel eine Radler-Ampel, da ist es eindeutig. Einen Schutzbereich einzurichten und die Radfahrer-Ampel nur hinter diesen aufzustellen, ist auch unglaublich unintuitiv. Dazu muss man nicht mal § 37 kennen und dann über die Definition einer Radverkehrsführung diskutieren. |
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#171
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Ein Foto oder Mapillarylink wären hilfreich, statt einer Skizze, die nicht alles zu zeigen scheint.
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#172
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#173
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#174
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1. Auf welchem Fahrstreifen muss ich an die Radverkehrsführung heranradeln? Mit den Fotos wird es klar. Man soll wohl über den Rechtsabbiegerstreifen auf die Radspur fahren. Je nach beiläufiger Erkennbarkeit der Situation wird man Ortskenntnis benötigen. Bis dahin nehme ich an dass ein Verstoß gegen VZ295 wohl eher toleriert wird als die Missachtung der BNPFL |
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#175
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Es scheint sich ja ein Konsens zu entwickeln. Belastet den überfüllten Fahrstreifen der Rechtsabbieger natürlich weiter, aber gut. Gilt die Benutzungspflicht dann eigentlich ab Beginn des Fahrstreifens oder ab Piktogramm?
So leer ist es dort selten. Als Ortsunkundiger wird man aufgrund der wartenden Kraftfahrzeuge das einzelne Piktogramm kaum zu sehen bekommen und sich eher anhand des Straßenverlaufes und der Ampelbeschilderung orientieren. Zumal ein zweifacher "Spurwechsel" zum Geradeausfahren auch etwas unintuitiv wirkt. Perspektivisch sollen allerdings die Fahrstreifen zugunsten von Radfahrstreifen reduziert werden, was das Ganze klarer machen sollten. Die Ampelproblematik wird allerdings erhalten bleiben. |
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#176
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Das ist ziemlich übersichtlich gestaltet. Und auch, dass dort die Fahrradampel nur für die gilt, die zuvor von links über die Furt kommen und dort Linksabbiegen, ist ziemlich eindeutig erkennbar. Das ist nichts anderes, als wenn für den MIV auf einem Mittelstreifendurchbruch eine Ampel steht, um die Linksabbieger dort aufzuhalten.
Eindeutig mehrere Schutzbereiche. nehme ich an dass ein Verstoß gegen VZ295 wohl eher toleriert wird + 1 ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 569 Beigetreten: 28.09.2012 Mitglieds-Nr.: 65718 ![]() |
Und auch, dass dort die Fahrradampel nur für die gilt, die zuvor von links über die Furt kommen und dort Linksabbiegen, ist ziemlich eindeutig erkennbar. Für die indirekten Linksabbieger gibt es eine eigenständige, ampelgeregelte Furt vom getrennten Fuß- und Radweg. Auf dem zweiten Bild ist eine Geisterradlerin drauf zu erkennen. Sollte es sich um eine RVA handeln, greift doch eindeutig §37. Der Schutzbereich wird allein durch die Fahrbahnampel geregelt, welche in diesem Falle keine Gültigkeit für mich haben sollte. Sollte es sich nicht um eine RVA handeln, würde die Fahrbahnampel für mich gelten. Dann müsste ich bei roter Geradeausampel und grüner Rechtsabbiegerampel auf dem rechten Fahrstreifen halten, schließlich gilt das Rechtsfahrgebot. Wie es gemeint ist, ist mir auch klar: Am Anfang des Rechtsabbiegers den rechten Arm raus und den Fahrstreifen wechseln. Dann kurz vor der "RVA" den Arm links raus und darauf wechseln. Es gilt die Fahrbahnampel und anschließend die Fahrradampel. Nur habe ich etwas Bauchschmerzen mit zweimaligem "Spurwechsel" zum Geradeausfahren und anschließend dem Ignorieren von §37. |
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#178
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Ich habe mal mit rot eingemalt, wie da (deutlich erkennbar an der Biegung der linken Furtmarkierung) abgebogen werden kann/darf/soll, und für wen also offensichtlich die stark eingedrehte Radampel gelten soll.
Und im grünen Kringel ist erkennbar, dass das keine Geisterradlerin ist. ![]() Zwei Haltlinien für jede Ampel, die zu beachten ist, eine, untermauern das und machen die Sache gut erkennbar. Wer das nicht erkennt, will es nicht erkennen. Das macht einen Rotlichtverstoß an Ampel 1 mindestens bedingt vorsätzlich. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#179
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 569 Beigetreten: 28.09.2012 Mitglieds-Nr.: 65718 ![]() |
Mit Geisterradlerin war auch nur die Tätigkeit und nicht die Legalität gemeint, damit sie auf dem Bild gefunden werden kann. Das ist dort ein Zweirichtungsradweg (neben jeweils einem Radfahrstreifen auf dieser und auf der anderen Fahrbahnseite).
Das Argument ist sicherlich, dass es für den ersten Schutzbereich keine Fahrradampel gibt, also gemäß §37 die Fahrbahnampel gelten sollte. Überdehnt in meinen Augen den Wortlaut etwas, aber wird vermerkt. Danke für die geduldigen Antworten |
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#180
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7883 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Der Rechtsabbiegerfahrstreifen ist für Radfahrende geradeaus freigegeben. Weil für Fahrräder keine freie Fahrstreifenwahl greift, ist das für dich der rechte Fahrstreifen. Nachdem nun die Bilder raus sind:§ 2 (2) "(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren," und § 7 konkurrieren aber mit § 9 und vor allem Vz 297 "Wer ein Fahrzeug führt, muss der Fahrtrichtung auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung folgen, wenn zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert sind.", das ich hier für die speziellste Regel ggü. den vorgenannten allgemeineren halten würde. M.E: hat ein Geradeausfahrendder auf Spuren nur mit Rechtsabbiegepfeilem nix verloren, das Vielleichtradspürchen ist also, auch wg. 295, legal gar nicht erreichbar. Damit stellt sich auch die Frage nach irgendwelchen Radampeln nicht ... |
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#181
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
auf Spuren nur mit Rechtsabbiegepfeilem Guggsdu genauer, siehst Du Geradeauspfeil mit Fahrradsymbol ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2479 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 ![]() |
@silenz:
Auf der grünen Wiese endet der Radweg, Die Ecke ist 'ne fiese, mich auf die Schnauze leg. Das Rad macht drei Saltos, da kommt Tatü-Tata Und der Krankenwagen ist auch schon da. (bitte weiterdichten.) Noten dazu -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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#183
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6225 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 ![]() |
Müsste da nicht zumindest eine reflektierende Begrenzung hin?
Oder ist das unnötig, da der Weg für KfZ gesperrt ist? |
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#184
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7883 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
auf Spuren nur mit Rechtsabbiegepfeilem Guggsdu genauer, siehst Du Geradeauspfeil mit Fahrradsymbol ![]() Falls der eine Muggeschiss so was sein soll, kommt der erst nach zwei Rechtsabbiegepfeilen, d.h. ich dürfte erst dann rüber, wenn hinter mir schon ein ganzes Auto auf die Rechtsabbiegespur passt und vorbei schießen kann. Danke nein, können sie behalten, ich bliebe dann lieber auf der Geradeausspur ... |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 569 Beigetreten: 28.09.2012 Mitglieds-Nr.: 65718 ![]() |
So ganz enthusiastisch wollte sich ja noch niemand festlegen, ab wann das Fahrrad-Piktogramm den Rechtsabbieger für Geradeaus-Radler nun benutzungpsflichtig macht - erst ab Piktogramm oder bereits 50 Meter und zwei alleinstehende Rechtsabbiege-Pfeile vorher. Im restlichen Stadtgebiet werden stets genauso viele Fahrrad- wie "normale" Markierungen verwendet, was für ersteres in diesem Falle spricht. Ist auch logisch, sonst müsste man als Radler ja sämtliche Rechtsabbieger-Fahrstreifen auf Verdacht nutzen, weil vielleicht in deren Verlauf ein einsames Fahrrad-Piktogramm aufgebracht sein könnte, welches man aufgrund der Entfernung oder darauf wartenden Fahrzeugen nicht sofort erkennen kann.
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#186
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7175 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 ![]() |
Hallo Wer ist eigentlich für die Beschilderung von Bahnübergängen zuständig? Vor einiger Zeit habe ich über einen Bahnübergang geschrieben, wo unmittelbar nach diesem nicht nach Rechts abgebogen werden darf. Der BÜ war schon immer unbeschrankt, und nur mit Blinklicht gesichert. Nachdem dieser BÜ saniert wurde, waren Schranken und unmittelbar nach dem Übergang Zeichen 215 bzw. 214 aufgestellt worden. Das bedeutete dass Radfahrer (Die Fahrbahnen sind asphaltierte Wege für die Landwirtschaft, aber auch in alle Richtungen als Radweg freigegeben.) nach dem BÜ nicht nach rechts abbiegen durften. (Da hat sich eh Keiner dran gehalten ...) Nachdem der Bürgermeister auf das Problem angesprochen wurde, kamen Zusatzschilder mit jeweils "Radfahrer frei" für die "verbotenen" Richtungen. Jetzt hat ein Praktikant(?) vor dem BÜ ein neues Schild aufstellen lassen: ![]() Damit dürfen Radler da nicht mehr langfahren ... ![]() (Da hat sich eh auch noch Keiner dran gehalten - aber das könnte ja Geld kosten) |
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#187
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7883 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
"Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen" frei. also auch Mofas.
Ein solches + Anhänger mit Fahrrad drauf, mitten auf dem BÜ Mofa und Rad gegeneinander tauschen und abbiegen ... ![]() |
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#188
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7175 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 ![]() |
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#189
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7883 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
"Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen" frei. Da zählt dann ein Fahrrad oder Pedelec nicht dazu? ![]() ![]() Und bei Pedelecs wird nach StVZO die Kraft vom Fahrzeug zum Fahrer wegdefiniert .. ![]() |
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#190
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7175 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 ![]() |
Schöner Mist ... Aber was kostet die Missachtung von "Durchfahrt verboten“ mit einem "Nicht-Kraftfahrzeug" ? |
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#191
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 492 Beigetreten: 20.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68588 ![]() |
Es stellen auch viele Gemeinden Zeichen 250 an Wegen auf über die sie Radrouten ausgewiesen haben. Dann meinen sie es entweder mit dem Zeichen 250 nicht so ernst oder sie wissen gar nicht das der Radverkehr durch das Schild betroffen ist.
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#192
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24713 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Ihr versteht das nicht. Es geht darum, die Radfahrer endlich dazu zu erziehen, dass die Schilder für sie gar nicht gelten.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#193
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2104 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
Ich dachte, das wäre schon längst abgeschlossen ...
![]() -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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#194
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7175 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 ![]() |
Das is nich so einfach mit die Radlers - wenn der Styroporhelm auf's Hirn drückt ... |
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#195
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2479 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 ![]() |
Das mit die 250 ist wie mit die 290.1. Beim 250 ist in ländlichen Gebieten immer ein ZZ „Radverkehr frei“ angeordnet. Genau wie man als Durchschnittsfahrer beim 290.1 (½ HV-Zone) und dem ZZ „Parkscheibe“ dann eben mit dieser parken darf, und man „abgezockt“ wird, wenn einmal das ZZ fehlt. Im konkreten Fall fehlt eben das ZZ zum Radverkehr. Allerdings erwarte ich an einem Dorf-BÜ nicht, daß da die Polizei Knöllchen verteilt.
-------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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#196
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2479 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 ![]() |
Schutzstreifen mit Z237. Da fällt einem nix mehr zu ein.
![]() Quelle: youtube.com /watch?v=2VrbCwtt9LA bei 5:37 -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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#197
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14083 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Mir fallen dazu noch die seitlichen Parkplätze ein.
Und wo sind eigentlich die Fahrradsymbole auf dem Sonderfahrstreifen? ![]() |
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#198
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2479 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 ![]() |
Vielleicht sind die Streifen auf dem Fahrstreifen auch nur Gefankenstriche und das 237 bezieht sich auf den Fahrstreifen. Das paßt dann aber nicht zu den Parkplätzen am Rand.
-------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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#199
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7175 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 ![]() |
Aus einem Beitrag bei facebook: https://scontent-ham3-1.xx.fbcdn.net/v/t39....amp;oe=64F2B67F Geniale Verkehrsführung ... ![]() |
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#200
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 778 Beigetreten: 30.07.2015 Mitglieds-Nr.: 76782 ![]() |
Dank der Kombination aus Schutzstreifen und Sperrfläche links ist ja sichergestellt, dass Kfz hier jederzeit hinter Radfahrern bleiben und es zu keinen Konflikten kommen kann...
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 09.05.2025 - 21:57 |