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#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1154 Beigetreten: 27.12.2010 Mitglieds-Nr.: 56866 ![]() |
Da der Thread über die Existenz von nicht benutzungspflichtigen Radwegen ja (leider) geschlossen wurde habe ich hier einen Link zu einem Bild der Pressestelle des Senats im Bundesland Bremen. Die Frage ist, legen die Bremer das geltende Recht falsch aus oder @Münsterland-Radle?. Vielleicht sollte man die Pressestelle mal anschreiben und auf ihre Fehlinterpretation hinweisen! Vielleicht kann ein Moderator (@mir) dies ja in den anderen Thread kopieren! |
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#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Hätten die jetzt noch Fahrbahn statt Straße geschrieben, ...
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#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4811 Beigetreten: 04.12.2013 Wohnort: Nürnberg Mitglieds-Nr.: 70843 ![]() |
Ich finde auch den Sicherheitsabstand zum Vordermann etwas dürftig. Da sollten wenigstens mal die Finger an die Bremshebel.
Dass das Auto wesentlich schneller unterwegs ist und sie gerade überholt hat, kann ja bei der Breite des Fahrstreifens und durchgezogener Mittellinie nicht unterstellt werden. |
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#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1154 Beigetreten: 27.12.2010 Mitglieds-Nr.: 56866 ![]() |
Es soll je für den gemeinen Verkehrsteilnehmer verständig sein. Msjwgi!
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5566 Beigetreten: 13.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34126 ![]() |
Passt doch noch neben den Vordermann...kein Grund da zu bremsen
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#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Abstand ist ebenso unnötig, wie diverse lichttechnische Einrichtungen. Hauptsache der Helm sitzt.
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
Hätten die jetzt noch Fahrbahn statt Straße geschrieben, ... ![]() Außerdem wäre es schön, wenn man auf dem Bild den ignorierten Radweg auch erkennen könnte. Weitere Kritikpunkte: - das verwischte Auto wirkt (vermutlich nicht ohne Hintergedanken) abschreckend schnell - wenn der Geschwindigkeitsunterschied der Fahrzeuge so groß ist, wie die verwischte Kontur des Autos nahelegt, hat es den Radfahrer soeben überholt, und zwar mit einem Abstand, den selbst ich als unzureichend empfinden würde. ![]() - die Radfahrerin trägt Helm und einen auffälligen gelben Pullover, was nahelegt, dass man beim Fahrbahnradeln ohne diese -nicht vorgeschriebenen Utensilien- in Lebensgefahr schwebe. (erneut eine subtile Abschreckung...). - das Rad entspricht nicht der StVZO ![]() |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4811 Beigetreten: 04.12.2013 Wohnort: Nürnberg Mitglieds-Nr.: 70843 ![]() |
das verwischte Auto wirkt (vermutlich nicht ohne Hintergedanken) abschreckend schnell Das Bild ist ordentlich nachbearbeitet, die Unschärfe nicht nur durch den Mitzieheffekt, sondern besonders im Bereich des PKW-Heck sicherlich digital verstärkt. Sieht halt auch etwas flotter und schicker aus, wenn sich alles dynamisch bewegt. Dem Fotografen hier eine (politische) Absicht zu unterstellen, geht m.E. zu weit. |
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5566 Beigetreten: 13.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34126 ![]() |
Was macht denn das Fahrrad nicht StVZO-Konform?
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Seitenreflektoren
Großflächenrückstrahler Abstrahlwinkel Rücklicht tbc |
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Die Frage ist, legen die Bremer das geltende Recht falsch aus oder @Münsterland-Radle?. Vielleicht sollte man die Pressestelle mal anschreiben und auf ihre Fehlinterpretation hinweisen! Frag doch ganz einfach mal bei der Pressestelle an. Dafür sind sie ja da. Die restlichen Hinweise dieses Fadens kannst Du ja gleich noch mit reinpacken ![]() -------------------- |
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 23992 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Immer diese Stimmungsmache. In Wahrheit überholt der Radfahrer doch das Auto, das gerade verzweifelt nach einem Parkplatz sucht. Außerdem fehlt - wir sind in Bremen - der feine Nieselregen.
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3379 Beigetreten: 11.12.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 56730 ![]() |
Seitenreflektoren Ich unterstelle mal wohlwollend, dass die Mäntel Reflexstreifen haben, die man auf dem Photo leider nicht erkennt.Dem Photographen würde ich keine (politische) Absicht unterstellen wollen, der hatte sicher nur einen Auftrag und den Auslöser gedrückt. Die (politische) Absicht (oder besser: keine Ahnung) hatte wohl der Auftraggeber. ![]() -------------------- Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten. "Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMondUnd dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de ![]() |
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#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5566 Beigetreten: 13.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34126 ![]() |
Seitenreflektoren Sieht man nicht wenn sie als Stäbchen um die Speichen oder Reflexstreifen am Mantel gemacht sind. Zitat Großflächenrückstrahler Nachdem das ein recht antikes Rücklicht ist unterstelle ich hier, dass das untendrunter der Reflektor ist. War zumindest bei mir immer einer. Der "zweite" Reflektor ist dann die Lampe selber. Ist auch bei Mountainbikes so üblich. (Auch wenn ich blödsinnigerweise bei meinem Trekkingrad noch so ein hässliches Auge hinten am Schutzblech haben muss ![]() Zitat Abstrahlwinkel Rücklicht Derartige Fahrräder mit solcher Beleuchtung sind und fahren auch noch heute reihenweise als "STVZO-entsprechend" herum. Man schaue sich einfach mal derartige Jugend-Mountainbikes an. Ausserdem lese ich im §67 nix vom Abstrahlwinkel. Das tbc würde mich tatsächlich interessieren. -------------------- |
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#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Seitenreflektoren Sieht man nicht wenn sie als Stäbchen um die Speichen oder Reflexstreifen am Mantel gemacht sind.Zitat Großflächenrückstrahler Nachdem das ein recht antikes Rücklicht ist unterstelle ich hier, dass das untendrunter der Reflektor ist. War zumindest bei mir immer einer.Der "zweite" Reflektor ist dann die Lampe selber. Ist auch bei Mountainbikes so üblich. (Auch wenn ich blödsinnigerweise bei meinem Trekkingrad noch so ein hässliches Auge hinten am Schutzblech haben muss ![]() Heutzutage haben die Rückleuchten meistens den Großflächen-Rückstrahler integriert und Du brauchst dann nur noch den zusätzlichen kleinen Reflektor. Zitat Abstrahlwinkel Rücklicht Derartige Fahrräder mit solcher Beleuchtung sind und fahren auch noch heute reihenweise als "STVZO-entsprechend" herum. Man schaue sich einfach mal derartige Jugend-Mountainbikes an. Ausserdem lese ich im §67 nix vom Abstrahlwinkel.Den § zum Abstrahlwinkel müsste mal bitte jemand anders raussuchen. Das tbc würde mich tatsächlich interessieren. Pedalreflektoren.
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#16
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
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Gast_münsterland-radler_* |
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#17
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Die Aussage des Bildes stimmt doch mit meinen überein?
Dort steht klipp und klar, dass die Radwege benutzt werden müssen und es sind auch die Schilder abgebildet, die Radwege kennzeichnen. Man sieht auf dem Bild nicht, ob die Radfahrerin neben einem Rad- oder Gehweg fährt. Auf Gehwegen darf man eigentlich nicht Rad fahren. Es muss nur deshalb geduldet werden, weil sonst Radwege unbenutzbar würden (Überholen/Vorbeilassen wären nicht mehr möglich, Ausweichraum würde entfallen, Anforderungsknöpfe wären nicht mehr erreichbar). Befindet sich neben dem Gehweg kein Radweg und ist er nicht freigegeben, dann ist darauf das Fahrradfahren verboten. Dennoch kann er zum kurzen Platzmachen (i. S. v. §1) natürlich genutzt werden. |
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#18
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1154 Beigetreten: 27.12.2010 Mitglieds-Nr.: 56866 ![]() |
Das hat sich neulich noch ganz anders angehört. So weit ich mich erinnern kann warst Du der Auffassung auch Radwege ohne ein Zeichen 237 oder 241 seien aufgrund von §1 zu benutzen.
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#19
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9389 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Mich würde die Unterscheidung zwischen
Gehweg, anderer Radweg, Parkstreifen, Seitenstreifen interessieren. Kein Schild vorhanden. ![]() (da das Thema @ heißt heißt bitte niemand antworten außer @) -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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#20
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 294 Beigetreten: 03.09.2014 Wohnort: Nämberch Mitglieds-Nr.: 73751 ![]() |
Seitenreflektoren Großflächenrückstrahler Abstrahlwinkel Rücklicht tbc Seitenreflektoren sind nicht notwendig, wenn der Reifen diese weißen Reflektionsstreifen im Umfang hat. Der Großflächenreflektor am Po fehlt, das stimmt, und auch der Sinn eines Rücklichtes, das man rechts des Rades nicht mehr sehen kann ist auch in Frage zu stellen. Aber was anderes: Ist das Fahrrad abgesperrt ?! -------------------- Studie der Queensland University of Technology:
Radfahrer werden von 55% der Autofahrer als "weniger als Menschen" wahrgenommen, was Aggressionen gegenüber Radfahrern in deren Köpfen mit den gleichen Denkprozessen legitimiert, die bei Neonazis passieren, wenn sie Ausländer verprügeln: https://www.qut.edu.au/news?id=141968 |
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Gast_münsterland-radler_* |
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#21
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Das hat sich neulich noch ganz anders angehört. So weit ich mich erinnern kann warst Du der Auffassung auch Radwege ohne ein Zeichen 237 oder 241 seien aufgrund von §1 zu benutzen. Es ging um die Weitergeltung der Benutzungspflicht nach Kreuzungen und Einmündungen. Bei Radwegen ohne Zeichen 237 oder 241 wurde wohl irgendein Fehler in der Kennzeichnung gemacht - es kann auch sein, dass das Schild abhanden gekommen ist. Dann sieht man aber trotzdem noch, was gemeint ist. Wenn Kraftfahrzeugverkehr auf der Straße zugelassen ist, müssen Radfahrer auch diese Wege benutzen. (§1, §2 StVO) Gemeinsame Geh- und Radwege ohne Zeichen 240 werden mit Markierungen (Fahrradsymbol oder Fahrrad- und Fußgängersymbol) gekennzeichnet. Auch zu einem scheinbar "unbeschilderten" Radweg gehört meistens dann doch ein Schild. Die Benutzungspflicht (Verkehrszeichen) bezieht sich auf den gesamten Radweg: Zitat Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht [], wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Das gilt auch für die Radwegabschnitte vor und nach Kreuzungen und Einmündungen. Das BGH-Urteil habe ich gesucht, konnte es aber leider nicht finden. Es muss aber eins geben, sonst könnte es ja nicht die StVO überlagern. Klar ist jedoch, dass Benutzungspflichten nachts nicht gelten. (allgemeines Verkehrsverhalten) |
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#22
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 243 Beigetreten: 06.06.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 20064 ![]() |
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#23
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 ![]() |
MLR, hast du denn inzwischen das urteil oder die omniöse StVO von 2014 gefunden?
Dürfen KFZ überhaupt die Straße benutzen? Damit könnten ja Radfahrer oder Fußgänger behindert werden, was ja nach §1 StVO verboten wäre. -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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#24
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 310 Beigetreten: 25.06.2013 Wohnort: Taufkirchen Mitglieds-Nr.: 69003 ![]() |
Ich habe langsam das Gefühl, dass @münsterland gaaaaaanz übles Zeug konsumiert. Rational sind die Gedankengänge mE nicht nachvollziebar.
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#25
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Oder er wohnt in einer Stadt bzw. hält sich öfters in einer Gegend in Deutschland auf, wo ein solches Verhalten der unmotorisierten Verkehrsteilnehmer geduldet bzw. mitunter sogar gefordert wird.
![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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Gast_münsterland-radler_* |
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Beitrag
#26
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Klar ist jedoch, dass Benutzungspflichten nachts nicht gelten. (allgemeines Verkehrsverhalten) Kann mir das mal einer erklären? Ja. Der Grund dafür ist das "allgemeine Verkehrsverhalten". Man soll sich so verhalten wie "alle anderen auch". Weil viele (oder alle?) anderen Radfahrer nachts auf der Fahrbahn fahren, gelten die Benutzungspflichten nachts nicht. Steht glaube ich auch in einem Kommentar zur StVO: Man muss sich als Verkehrsteilnehmer so verhalten, "wie es erwartet wird". (oder so ähnlich) MLR, hast du denn inzwischen das urteil oder die omniöse StVO von 2014 gefunden? Es gibt keine StVO von 2014. Es muss aber ein BGH-Urteil geben, das die StVO überlagert. Weiß jemand, wo ich das finde? Denn: Zitat Das BGH-Urteil habe ich gesucht, konnte es aber leider nicht finden. Es muss aber eins geben, sonst könnte es ja nicht die StVO überlagern. Zitat Dürfen KFZ überhaupt die Straße benutzen? Damit könnten ja Radfahrer oder Fußgänger behindert werden, was ja nach §1 StVO verboten wäre. Ja. Die Straße ist für Kfz gedacht. Radfahrer und Fußgänger müssen ihre eigenen Wege benutzen, um den Kfz-Verkehr nicht zu behindern. (§1 StVO) Fußgänger dürfen sich nicht auf den Fahrbahnen aufhalten: Zitat (StVO §25) (1) Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat.
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#27
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 568 Beigetreten: 28.09.2012 Mitglieds-Nr.: 65718 ![]() |
Ich unterstelle mal wohlwollend, dass die Mäntel Reflexstreifen haben, die man auf dem Photo leider nicht erkennt. Bei dem Fahrrad handelt es sich um ein Stevens X 3 Gent aus den Jahren 2011 mit nachträglich verbauter, billigster Beleuchtungsausrüstung. Die Reifen sind scheinbar die werksseitig verbauten Schwalbe CX Comp, welche bei Stevens nicht mit Reflektorstreifen verwendet werden. |
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Beitrag
#28
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 552 Beigetreten: 01.03.2014 Wohnort: Rehlingen/Saar Mitglieds-Nr.: 71723 ![]() |
Es muss aber ein BGH-Urteil geben, das die StVO überlagert. Weiß jemand, wo ich das finde? Denn: Zitat Das BGH-Urteil habe ich gesucht, konnte es aber leider nicht finden. Es muss aber eins geben, sonst könnte es ja nicht die StVO überlagern. Mir wird immer noch nicht ganz klar, warum es dieses Urteil geben muss. Woher hast du diese Information gleich wieder? -------------------- Wichtige Mitteilung an Allergiker: Meine Beiträge können unter Umständen Spuren von Sarkasmus und Ironie enthalten und produktionsbedingt einen zynischen Beigeschmack haben. Im Interesse ihrer eigenen Gesundheit bitte ich Sie dies zu beachten.
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#29
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 23992 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Ich fasse zusammen:
@münsterland-radler behauptet einfach nur Urteile, Rechtsnormen und Interpretationen, die sonst niemand nachvollziehen kann, sich in keiner Rechtsprechungsübersicht und keiner Gesetzessammlung finden. Seiner Meinung nach könnten Urteile die StVO überlagern und allgemeine Vorschriften stechen Spezialvorschriften aus. Ich halte die weitere Diskussion für sinnlos und reine Zeitverschwendung. -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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Gast_münsterland-radler_* |
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Beitrag
#30
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Guests ![]() |
Nein, das ist nicht meine Meinung, sondern wurde durch den Polizeibeamten vermittelt - daher weiß ich das jetzt.
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#31
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 23992 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Damit kennst Du nur die Meinung dieses Polizisten zu dem Zeitpunkt, als er Dir das gesagt hat. Mehr nicht.
Und noch nicht mal das. Es besteht noch die Möglichkeit, daß er Dich angelogen hat, z.B. um Dich zu einem bestimmten Verhalten zu veranlassen. -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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#32
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1387 Beigetreten: 24.06.2008 Mitglieds-Nr.: 42789 ![]() |
@mir: Polizisten haben Kraft ihres Amtes - genau wie Lehrer - immer Recht
![]() Vielleicht muss die Aussage durch einen unserer Forenpolizisten widerlegt/widerrufen werden, da alle anderen ja gar nicht Recht habe können ![]() @mlr: Schonmal in Betracht gezogen, dass sich der Polizist einfach geirrt haben könnte oder keine große Lust auf Diskussionen mit dir hatte und dir deswegen einfach irgendwas erzählt hat, weil er gemerkt hat, dass er dich so schnell los wird? -------------------- Manche Gespräche sind so zielführend wie drei Tage Kreisverkehr. |
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#33
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 ![]() |
Nein, das ist nicht meine Meinung, sondern wurde durch den Polizeibeamten vermittelt - daher weiß ich das jetzt. Polizisten, die sich wirklich umfassend mit Radverkehrsregeln auskennen sind meiner Erfahrung nach ausgesprochen selten. -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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#34
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4352 Beigetreten: 24.06.2005 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 10655 ![]() |
Es gibt sie aber.
Ich kenne mindestens zwei und beide propagieren Fahrbahnradeln ... -------------------- @HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]" @Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co." |
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#35
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 ![]() |
klausimausi, ich sag ja nicht, das es gar keine gibt, aber selten sind sie doch. In der Regel bin ich schon froh, wenn ein Polizist mir sagt. Das weiss ich jetzt nicht genau, daß muß ich noch mal nachschlagen. Wesentlich häufiger begegnete ich bisher aber öfter
![]() -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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Gast_münsterland-radler_* |
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Beitrag
#36
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Den Unterschied zwischen gemeinsamen und freigegebenen Wegen kenne ich aber auch erst aus dem Forum.
Früher dachte ich, das Frei-ZZ sei einfach eine Lösung, um das Schild nicht tauschen zu müssen. Das mit der Fußgängerampel verstehe ich nicht - für Fahrräder gelten auf Radwegen doch immer die Fahrradampeln, falls vorhanden? (Wofür sind sie sonst da?) Allerdings ist die Übergangsregel sehr verwirrend - ich glaube, darauf wollte er hinaus ... |
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#37
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3266 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 ![]() |
klausimausi, ich sag ja nicht, das es gar keine gibt, aber selten sind sie doch. In der Regel bin ich schon froh, wenn ein Polizist mir sagt. Das weiss ich jetzt nicht genau, daß muß ich noch mal nachschlagen. Wesentlich häufiger begegnete ich bisher aber öfter ![]() In Köln soll es sogar Richter geben die behaupten, dass die Radwegbenutzungspflicht auch dann weiter gilt wenn das Schild an einer Kreuzung nicht wiederholt wird. -------------------- |
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Beitrag
#38
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 ![]() |
Das mit der Fußgängerampel verstehe ich nicht - für Fahrräder gelten auf Radwegen doch immer die Fahrradampeln, falls vorhanden? (Wofür sind sie sonst da?) Das hab ich ja auch nicht verstanden. Zitat Allerdings ist die Übergangsregel sehr verwirrend - ich glaube, darauf wollte er hinaus ... Das ist Jahre her und war lange vor der Übergangsregel
-------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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Beitrag
#39
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19355 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Hallo Münsterland-Radler,
1. Du behauptest ja, Du wüsstest jetzt von der generellen Benutzungspflicht für Radfahrer, weil Dir das die Polizisten gesagt haben. 2. So kommst Du zu dem Schluss, dass das, was hier gesagt wird, falsch ist. 3. Und daraus ergibt sich für Dich sogar, dass man hier nur deshalb so hartnäckig etwas anderes sagt, weil man Dich ärgern will. Das ist für sich genommen in dem Entscheidungsmuster konsequent. Meiner Meinung nach solltest Du aber mal überprüfen, ob nicht die erste Deiner Annahmen, nämlich, dass die Polizisten recht hatten, falsch ist. Das hast Du bisher m.E. nicht hinterfragt - ohne Grund. Denn dann nimmt das Entscheidungsprogramm einen ganz anderen Verlauf: Dann passt das zum Wortlaut der StVO (der einzigen, die Du findest, weil es die aktuelle und gültige ist), dann braucht man kein BGH-Urteil (das Du nicht findest, weil es das nicht gibt) und dann will Dir hier auch keiner was Böses (sondern alle schreiben nach ihrem besten Wissen und Gewissen). Dagegen wendest Du ein, dass das, was Polizisten sagen, verbindlich ist. Das stimmt zwar, aber nur begrenzt. Ein Polizist kann Dir verbindlich sagen: "Fahren Sie hier auf dem Radweg!" Er kann aber nicht verbindlich sagen "Hier gilt Radwegbenutzungspflicht". Er kann Dir etwas anordnen, aber das kann auch im Widerspruch zur Rechtslage stehen. Und auch Polizisten können sich irren oder sozusagen lügen. Daher ist Deine Grundthese - das, was der Polizist gesagt hat, stimmt - vielleicht gar nicht so sicher. MfG Durban ![]() Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 08.09.2014, 09:40
Bearbeitungsgrund: Namen korrigiert
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#40
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9703 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Ihr erinnert euch aber alle noch, das MLR vor Jahren schonmal von seiner krankheitsbedingten Beeinträchtigung erzählt hat?
Das rechtfertigt zwar nicht jede "unlogische" Aussage, aber erklärt vielleicht etwas. |
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#41
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7301 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Er kann aber nicht verbindlich sagen "Hier gilt Radwegbenutzungspflicht". Genau, für den Erlass von Benutzungspflichten oder deren Aufhebung ist er nämlich nicht zuständig.Er kann Dir etwas anordnen, aber das kann auch im Widerspruch zur Rechtslage stehen. Hat das nicht auch Grenzen? Wenn ich eine Diskussion in de.rec.fahrrad von vor viiiiieeeelen Jahren richtig in Erinnerung habe, muss schon was Besonderes vorliegen, um von mir verbotswidriges Tun verlangen zu dürfen (Radeln auf nicht freigegebenen Gehweg wegen Gefahr durch Unfall auf Fahrbahn oder so bspw.) |
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Beitrag
#42
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Er kann Dir etwas anordnen, aber das kann auch im Widerspruch zur Rechtslage stehen. Hat das nicht auch Grenzen? Wenn ich eine Diskussion in de.rec.fahrrad von vor viiiiieeeelen Jahren richtig in Erinnerung habe, muss schon was Besonderes vorliegen, um von mir verbotswidriges Tun verlangen zu dürfen (Radeln auf nicht freigegebenen Gehweg wegen Gefahr durch Unfall auf Fahrbahn oder so bspw.)Und ohne Kompetenz zur Anordnung muss man diese Anordnung auch nicht befolgen; das frustrierende Muster "man kann ja klagen, muss aber erst einmal befolgen" greift da nicht. |
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Beitrag
#43
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7301 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Danke für den §, so ungefähr wurde glaub auch damals argumentiert.
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Gast_münsterland-radler_* |
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Beitrag
#44
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So wie ich ihn verstanden habe, gilt an der betreffenden Stelle Benutzungspflicht, weil sie von der zuständigen StVB angeordnet wurde.
Nur wurde das Schild entfernt im Rahmen der Lichtung des Schilderwaldes. Ich habe keine Lust mehr auf Diskussionen mit und Verwarnungen von Polizisten. Er hat die Rechtslage klar gemacht und auch, dass es Auswirkungen auf meinen Führerschein hat, wenn ich dort noch mal mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn erwischt werde. Ich weiß nun Bescheid, dass dort eine Benutzungspflicht gilt und dass Benutzungspflichten auch auf Radwegen gelten, an denen kein Schild steht oder das Schild nicht sichtbar ist (z. B. wenn es in 2km Entfernung steht). Da diskutiere ich jetzt auch nicht mehr drüber, denn ich habe die Sachlage erklärt. Immerhin war es schon die zweite Verwarnung, die ich wegen des Nichtbenutzen des Radwegs bekam. Gut, bei der ersten war es ja so, dass der Polizist nicht sicher war und nachlesen wollte. Aber da galt auch noch die alte StVO von 2009, nach der Radwege nur dann benutzt werden mussten, wenn sie beschildert waren. Die Änderung der Rechtslage hatte ich nicht mitbekommen, und auf diese Änderung machte mich der Polizist aufmerksam. |
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#45
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 552 Beigetreten: 01.03.2014 Wohnort: Rehlingen/Saar Mitglieds-Nr.: 71723 ![]() |
Aha und und in der neuen StVO von 2013 steht diese Änderung genau wo?
-------------------- Wichtige Mitteilung an Allergiker: Meine Beiträge können unter Umständen Spuren von Sarkasmus und Ironie enthalten und produktionsbedingt einen zynischen Beigeschmack haben. Im Interesse ihrer eigenen Gesundheit bitte ich Sie dies zu beachten.
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Gast_münsterland-radler_* |
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#46
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Nochmal: Die Änderung steht nicht in der StVO, sondern ergibt sich durch ein Urteil des BGH.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 23992 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Und hinter der Sonne kreist eine Teetasse, in der ein Krokodil lebt. Hat mir ein Außerirdischer über einen geheimen Kommunikationsweg verraten.
![]() -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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Gast_münsterland-radler_* |
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Beitrag
#48
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Was hat das mit dem Thema zu tun?
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 23992 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Daß derjenige, der in einer Diskussion Dinge behauptet, für einen Nachweis zu sorgen hat. Dein BGH-Urteil umkreist ähnlich wie die Teetasse unsichtbar hinter der Sonne, kein Mensch hier hat davon jemals gehört, nur Dein Polizist, der ähnlich wie mein Außerirdischer für Nachfragen nicht zur Verfügung steht udn bestenfalls irgendwas verwechselt hat.
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5995 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 ![]() |
So wie ich ihn verstanden habe, gilt an der betreffenden Stelle Benutzungspflicht, weil sie von der zuständigen StVB angeordnet wurde. Nur wurde das Schild entfernt im Rahmen der Lichtung des Schilderwaldes. Wenn Du ärger mit wenig informierten Polizisten aus dem Weg gehen willst kann ich das ja verstehen. Aber Du musst hier ja nicht missionieren, das klappt nicht. Wie wäre es mit einem klärenden Gespräch auf der zuständigen Polizeiwache? |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.09.2023 - 01:54 |