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> Ein Bild für Münsterland-Radler, kann gerne auch in den Radweg Thread verschoben werden.
Ostfriese69
Beitrag 04.09.2014, 10:01
Beitrag #1


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Da der Thread über die Existenz von nicht benutzungspflichtigen Radwegen ja (leider) geschlossen wurde habe ich hier einen Link zu einem Bild der Pressestelle des Senats im Bundesland Bremen.
Die Frage ist, legen die Bremer das geltende Recht falsch aus oder @Münsterland-Radle?. Vielleicht sollte man die Pressestelle mal anschreiben und auf ihre Fehlinterpretation hinweisen!

Vielleicht kann ein Moderator (@mir) dies ja in den anderen Thread kopieren!
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Mitleser
Beitrag 04.09.2014, 10:06
Beitrag #2


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Hätten die jetzt noch Fahrbahn statt Straße geschrieben, ... whistling.gif
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Speichenkarussell
Beitrag 04.09.2014, 10:09
Beitrag #3


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Ich finde auch den Sicherheitsabstand zum Vordermann etwas dürftig. Da sollten wenigstens mal die Finger an die Bremshebel.
Dass das Auto wesentlich schneller unterwegs ist und sie gerade überholt hat, kann ja bei der Breite des Fahrstreifens und durchgezogener Mittellinie nicht unterstellt werden.
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Ostfriese69
Beitrag 04.09.2014, 10:10
Beitrag #4


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Es soll je für den gemeinen Verkehrsteilnehmer verständig sein. Msjwgi!
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Damastor
Beitrag 04.09.2014, 10:14
Beitrag #5


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Passt doch noch neben den Vordermann...kein Grund da zu bremsen biggrin.gif


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Mitleser
Beitrag 04.09.2014, 10:16
Beitrag #6


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Abstand ist ebenso unnötig, wie diverse lichttechnische Einrichtungen. Hauptsache der Helm sitzt. whistling.gif
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granny
Beitrag 04.09.2014, 10:16
Beitrag #7


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Zitat (Mitleser @ 04.09.2014, 10:06) *
Hätten die jetzt noch Fahrbahn statt Straße geschrieben, ... whistling.gif

Außerdem wäre es schön, wenn man auf dem Bild den ignorierten Radweg auch erkennen könnte.

Weitere Kritikpunkte:
- das verwischte Auto wirkt (vermutlich nicht ohne Hintergedanken) abschreckend schnell
- wenn der Geschwindigkeitsunterschied der Fahrzeuge so groß ist, wie die verwischte Kontur des Autos nahelegt, hat es den Radfahrer soeben überholt, und zwar mit einem Abstand, den selbst ich als unzureichend empfinden würde. whistling.gif Auch das wirkt (wiederum wohl nicht unbeabsichtigt) abschreckend.
- die Radfahrerin trägt Helm und einen auffälligen gelben Pullover, was nahelegt, dass man beim Fahrbahnradeln ohne diese -nicht vorgeschriebenen Utensilien- in Lebensgefahr schwebe. (erneut eine subtile Abschreckung...).
- das Rad entspricht nicht der StVZO thread.gif
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Speichenkarussell
Beitrag 04.09.2014, 10:34
Beitrag #8


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Zitat (granny @ 04.09.2014, 11:16) *
das verwischte Auto wirkt (vermutlich nicht ohne Hintergedanken) abschreckend schnell

Das Bild ist ordentlich nachbearbeitet, die Unschärfe nicht nur durch den Mitzieheffekt, sondern besonders im Bereich des PKW-Heck sicherlich digital verstärkt. Sieht halt auch etwas flotter und schicker aus, wenn sich alles dynamisch bewegt. Dem Fotografen hier eine (politische) Absicht zu unterstellen, geht m.E. zu weit.
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Damastor
Beitrag 04.09.2014, 10:42
Beitrag #9


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Was macht denn das Fahrrad nicht StVZO-Konform? think.gif


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Mitleser
Beitrag 04.09.2014, 10:47
Beitrag #10


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Seitenreflektoren
Großflächenrückstrahler
Abstrahlwinkel Rücklicht
tbc
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Achim
Beitrag 04.09.2014, 10:51
Beitrag #11


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Zitat (Ostfriese69 @ 04.09.2014, 11:01) *
Die Frage ist, legen die Bremer das geltende Recht falsch aus oder @Münsterland-Radle?. Vielleicht sollte man die Pressestelle mal anschreiben und auf ihre Fehlinterpretation hinweisen!

Frag doch ganz einfach mal bei der Pressestelle an. Dafür sind sie ja da. Die restlichen Hinweise dieses Fadens kannst Du ja gleich noch mit reinpacken wavey.gif


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mir
Beitrag 04.09.2014, 11:33
Beitrag #12


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Immer diese Stimmungsmache. In Wahrheit überholt der Radfahrer doch das Auto, das gerade verzweifelt nach einem Parkplatz sucht. Außerdem fehlt - wir sind in Bremen - der feine Nieselregen.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Cabronito
Beitrag 04.09.2014, 11:38
Beitrag #13


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Zitat (Mitleser @ 04.09.2014, 11:47) *
Seitenreflektoren
Ich unterstelle mal wohlwollend, dass die Mäntel Reflexstreifen haben, die man auf dem Photo leider nicht erkennt.

Dem Photographen würde ich keine (politische) Absicht unterstellen wollen, der hatte sicher nur einen Auftrag und den Auslöser gedrückt.
Die (politische) Absicht (oder besser: keine Ahnung) hatte wohl der Auftraggeber.

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
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Damastor
Beitrag 04.09.2014, 12:06
Beitrag #14


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Zitat (Mitleser @ 04.09.2014, 11:47) *
Seitenreflektoren

Sieht man nicht wenn sie als Stäbchen um die Speichen oder Reflexstreifen am Mantel gemacht sind.

Zitat
Großflächenrückstrahler

Nachdem das ein recht antikes Rücklicht ist unterstelle ich hier, dass das untendrunter der Reflektor ist. War zumindest bei mir immer einer.
Der "zweite" Reflektor ist dann die Lampe selber. Ist auch bei Mountainbikes so üblich. (Auch wenn ich blödsinnigerweise bei meinem Trekkingrad noch so ein hässliches Auge hinten am Schutzblech haben muss ranting.gif reißt eh nur wieder ab)

Zitat
Abstrahlwinkel Rücklicht

Derartige Fahrräder mit solcher Beleuchtung sind und fahren auch noch heute reihenweise als "STVZO-entsprechend" herum. Man schaue sich einfach mal derartige Jugend-Mountainbikes an. Ausserdem lese ich im §67 nix vom Abstrahlwinkel.

Das tbc würde mich tatsächlich interessieren.


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Viele Grüße!

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Mitleser
Beitrag 04.09.2014, 12:16
Beitrag #15


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Zitat (Damastor @ 04.09.2014, 13:06) *
Zitat (Mitleser @ 04.09.2014, 11:47) *
Seitenreflektoren
Sieht man nicht wenn sie als Stäbchen um die Speichen oder Reflexstreifen am Mantel gemacht sind.
Beides ist recht eindeutig erkennbar nicht vorhanden.

Zitat (Damastor @ 04.09.2014, 13:06) *
Zitat
Großflächenrückstrahler
Nachdem das ein recht antikes Rücklicht ist unterstelle ich hier, dass das untendrunter der Reflektor ist. War zumindest bei mir immer einer.
Der "zweite" Reflektor ist dann die Lampe selber. Ist auch bei Mountainbikes so üblich. (Auch wenn ich blödsinnigerweise bei meinem Trekkingrad noch so ein hässliches Auge hinten am Schutzblech haben muss ranting.gif reißt eh nur wieder ab)
Du brauchst eine Lampe + einen Reflektor. Vorhanden. Und einen Großflächen-Rückstrahler. Nicht vorhanden.
Heutzutage haben die Rückleuchten meistens den Großflächen-Rückstrahler integriert und Du brauchst dann nur noch den zusätzlichen kleinen Reflektor.

Zitat (Damastor @ 04.09.2014, 13:06) *
Zitat
Abstrahlwinkel Rücklicht
Derartige Fahrräder mit solcher Beleuchtung sind und fahren auch noch heute reihenweise als "STVZO-entsprechend" herum. Man schaue sich einfach mal derartige Jugend-Mountainbikes an. Ausserdem lese ich im §67 nix vom Abstrahlwinkel.
Auf andere Zeigen bringt nicht viel.
Den § zum Abstrahlwinkel müsste mal bitte jemand anders raussuchen.

Zitat (Damastor @ 04.09.2014, 13:06) *
Das tbc würde mich tatsächlich interessieren.
Pedalreflektoren.
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granny
Beitrag 04.09.2014, 13:27
Beitrag #16


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Zitat (Mitleser @ 04.09.2014, 10:16) *
Hauptsache der Helm sitzt. whistling.gif

Tut er das? Ich finde, dass der Kinnriemen ziemlich lose herumbaumelt.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 04.09.2014, 13:32
Beitrag #17





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Die Aussage des Bildes stimmt doch mit meinen überein?

Dort steht klipp und klar, dass die Radwege benutzt werden müssen und es sind auch die Schilder abgebildet, die Radwege kennzeichnen.


Man sieht auf dem Bild nicht, ob die Radfahrerin neben einem Rad- oder Gehweg fährt.
Auf Gehwegen darf man eigentlich nicht Rad fahren. Es muss nur deshalb geduldet werden, weil sonst Radwege unbenutzbar würden (Überholen/Vorbeilassen wären nicht mehr möglich, Ausweichraum würde entfallen, Anforderungsknöpfe wären nicht mehr erreichbar).

Befindet sich neben dem Gehweg kein Radweg und ist er nicht freigegeben, dann ist darauf das Fahrradfahren verboten.
Dennoch kann er zum kurzen Platzmachen (i. S. v. §1) natürlich genutzt werden.
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Ostfriese69
Beitrag 04.09.2014, 14:48
Beitrag #18


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Das hat sich neulich noch ganz anders angehört. So weit ich mich erinnern kann warst Du der Auffassung auch Radwege ohne ein Zeichen 237 oder 241 seien aufgrund von §1 zu benutzen.
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haschee
Beitrag 04.09.2014, 14:52
Beitrag #19


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Mich würde die Unterscheidung zwischen
Gehweg,
anderer Radweg,
Parkstreifen,
Seitenstreifen
interessieren.

Kein Schild vorhanden. wavey.gif

(da das Thema @ heißt heißt bitte niemand antworten außer @)


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Quineloe
Beitrag 04.09.2014, 21:26
Beitrag #20


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Zitat (Mitleser @ 04.09.2014, 11:47) *
Seitenreflektoren
Großflächenrückstrahler
Abstrahlwinkel Rücklicht
tbc



Seitenreflektoren sind nicht notwendig, wenn der Reifen diese weißen Reflektionsstreifen im Umfang hat.

Der Großflächenreflektor am Po fehlt, das stimmt, und auch der Sinn eines Rücklichtes, das man rechts des Rades nicht mehr sehen kann ist auch in Frage zu stellen.


Aber was anderes: Ist das Fahrrad abgesperrt ?!


--------------------
Studie der Queensland University of Technology:

Radfahrer werden von 55% der Autofahrer als "weniger als Menschen" wahrgenommen, was Aggressionen gegenüber Radfahrern in deren Köpfen mit den gleichen Denkprozessen legitimiert, die bei Neonazis passieren, wenn sie Ausländer verprügeln:

https://www.qut.edu.au/news?id=141968
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 05.09.2014, 17:29
Beitrag #21





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Zitat (Ostfriese69 @ 04.09.2014, 15:48) *
Das hat sich neulich noch ganz anders angehört. So weit ich mich erinnern kann warst Du der Auffassung auch Radwege ohne ein Zeichen 237 oder 241 seien aufgrund von §1 zu benutzen.

Es ging um die Weitergeltung der Benutzungspflicht nach Kreuzungen und Einmündungen.
Bei Radwegen ohne Zeichen 237 oder 241 wurde wohl irgendein Fehler in der Kennzeichnung gemacht - es kann auch sein, dass das Schild abhanden gekommen ist. Dann sieht man aber trotzdem noch, was gemeint ist. Wenn Kraftfahrzeugverkehr auf der Straße zugelassen ist, müssen Radfahrer auch diese Wege benutzen. (§1, §2 StVO)
Gemeinsame Geh- und Radwege ohne Zeichen 240 werden mit Markierungen (Fahrradsymbol oder Fahrrad- und Fußgängersymbol) gekennzeichnet.

Auch zu einem scheinbar "unbeschilderten" Radweg gehört meistens dann doch ein Schild.
Die Benutzungspflicht (Verkehrszeichen) bezieht sich auf den gesamten Radweg:
Zitat
Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht [], wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist.

Das gilt auch für die Radwegabschnitte vor und nach Kreuzungen und Einmündungen.

Das BGH-Urteil habe ich gesucht, konnte es aber leider nicht finden. Es muss aber eins geben, sonst könnte es ja nicht die StVO überlagern.

Klar ist jedoch, dass Benutzungspflichten nachts nicht gelten. (allgemeines Verkehrsverhalten)
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SF6
Beitrag 05.09.2014, 18:42
Beitrag #22


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Zitat (münsterland-radler @ 05.09.2014, 18:29) *
Klar ist jedoch, dass Benutzungspflichten nachts nicht gelten. (allgemeines Verkehrsverhalten)


Kann mir das mal einer erklären?

Gruß
SF6
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Arthur Dent
Beitrag 05.09.2014, 19:20
Beitrag #23


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MLR, hast du denn inzwischen das urteil oder die omniöse StVO von 2014 gefunden?
Dürfen KFZ überhaupt die Straße benutzen? Damit könnten ja Radfahrer oder Fußgänger behindert werden, was ja nach §1 StVO verboten wäre.


--------------------
10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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umeier
Beitrag 05.09.2014, 19:24
Beitrag #24


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Ich habe langsam das Gefühl, dass @münsterland gaaaaaanz übles Zeug konsumiert. Rational sind die Gedankengänge mE nicht nachvollziebar.
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Heinz Wäscher
Beitrag 05.09.2014, 19:35
Beitrag #25


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Oder er wohnt in einer Stadt bzw. hält sich öfters in einer Gegend in Deutschland auf, wo ein solches Verhalten der unmotorisierten Verkehrsteilnehmer geduldet bzw. mitunter sogar gefordert wird. think.gif


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 06.09.2014, 10:13
Beitrag #26





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Zitat (SF6 @ 05.09.2014, 19:42) *
Zitat (münsterland-radler @ 05.09.2014, 18:29) *
Klar ist jedoch, dass Benutzungspflichten nachts nicht gelten. (allgemeines Verkehrsverhalten)


Kann mir das mal einer erklären?

Ja. Der Grund dafür ist das "allgemeine Verkehrsverhalten".
Man soll sich so verhalten wie "alle anderen auch".
Weil viele (oder alle?) anderen Radfahrer nachts auf der Fahrbahn fahren, gelten die Benutzungspflichten nachts nicht.

Steht glaube ich auch in einem Kommentar zur StVO: Man muss sich als Verkehrsteilnehmer so verhalten, "wie es erwartet wird". (oder so ähnlich)

Zitat (Arthur Dent @ 05.09.2014, 20:20) *
MLR, hast du denn inzwischen das urteil oder die omniöse StVO von 2014 gefunden?

Es gibt keine StVO von 2014. Es muss aber ein BGH-Urteil geben, das die StVO überlagert.
Weiß jemand, wo ich das finde? Denn:
Zitat
Das BGH-Urteil habe ich gesucht, konnte es aber leider nicht finden. Es muss aber eins geben, sonst könnte es ja nicht die StVO überlagern.


Zitat
Dürfen KFZ überhaupt die Straße benutzen? Damit könnten ja Radfahrer oder Fußgänger behindert werden, was ja nach §1 StVO verboten wäre.

Ja. Die Straße ist für Kfz gedacht.
Radfahrer und Fußgänger müssen ihre eigenen Wege benutzen, um den Kfz-Verkehr nicht zu behindern. (§1 StVO)

Fußgänger dürfen sich nicht auf den Fahrbahnen aufhalten:
Zitat (StVO §25)
(1) Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat.
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Hick-Hack
Beitrag 06.09.2014, 11:09
Beitrag #27


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Zitat (Cabronito @ 04.09.2014, 12:38) *
Ich unterstelle mal wohlwollend, dass die Mäntel Reflexstreifen haben, die man auf dem Photo leider nicht erkennt.

Bei dem Fahrrad handelt es sich um ein Stevens X 3 Gent aus den Jahren 2011 mit nachträglich verbauter, billigster Beleuchtungsausrüstung. Die Reifen sind scheinbar die werksseitig verbauten Schwalbe CX Comp, welche bei Stevens nicht mit Reflektorstreifen verwendet werden.
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LMH
Beitrag 06.09.2014, 11:55
Beitrag #28


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Zitat (münsterland-radler @ 06.09.2014, 11:13) *
Es muss aber ein BGH-Urteil geben, das die StVO überlagert.
Weiß jemand, wo ich das finde? Denn:
Zitat
Das BGH-Urteil habe ich gesucht, konnte es aber leider nicht finden. Es muss aber eins geben, sonst könnte es ja nicht die StVO überlagern.


Mir wird immer noch nicht ganz klar, warum es dieses Urteil geben muss.
Woher hast du diese Information gleich wieder?


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mir
Beitrag 06.09.2014, 12:05
Beitrag #29


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Ich fasse zusammen:

@münsterland-radler behauptet einfach nur Urteile, Rechtsnormen und Interpretationen, die sonst niemand nachvollziehen kann, sich in keiner Rechtsprechungsübersicht und keiner Gesetzessammlung finden. Seiner Meinung nach könnten Urteile die StVO überlagern und allgemeine Vorschriften stechen Spezialvorschriften aus.

Ich halte die weitere Diskussion für sinnlos und reine Zeitverschwendung.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 07.09.2014, 12:51
Beitrag #30





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Nein, das ist nicht meine Meinung, sondern wurde durch den Polizeibeamten vermittelt - daher weiß ich das jetzt.
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mir
Beitrag 07.09.2014, 12:55
Beitrag #31


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Damit kennst Du nur die Meinung dieses Polizisten zu dem Zeitpunkt, als er Dir das gesagt hat. Mehr nicht.
Und noch nicht mal das. Es besteht noch die Möglichkeit, daß er Dich angelogen hat, z.B. um Dich zu einem bestimmten Verhalten zu veranlassen.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

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noname13
Beitrag 07.09.2014, 14:26
Beitrag #32


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@mir: Polizisten haben Kraft ihres Amtes - genau wie Lehrer - immer Recht narr.gif

Vielleicht muss die Aussage durch einen unserer Forenpolizisten widerlegt/widerrufen werden, da alle anderen ja gar nicht Recht habe können think.gif

@mlr: Schonmal in Betracht gezogen, dass sich der Polizist einfach geirrt haben könnte oder keine große Lust auf Diskussionen mit dir hatte und dir deswegen einfach irgendwas erzählt hat, weil er gemerkt hat, dass er dich so schnell los wird?


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Manche Gespräche sind so zielführend wie drei Tage Kreisverkehr.
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Arthur Dent
Beitrag 07.09.2014, 16:20
Beitrag #33


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Zitat (münsterland-radler @ 07.09.2014, 12:51) *
Nein, das ist nicht meine Meinung, sondern wurde durch den Polizeibeamten vermittelt - daher weiß ich das jetzt.

Polizisten, die sich wirklich umfassend mit Radverkehrsregeln auskennen sind meiner Erfahrung nach ausgesprochen selten.


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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klausimausi
Beitrag 07.09.2014, 20:03
Beitrag #34


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Es gibt sie aber.
Ich kenne mindestens zwei und beide propagieren Fahrbahnradeln ...


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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Arthur Dent
Beitrag 07.09.2014, 20:46
Beitrag #35


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klausimausi, ich sag ja nicht, das es gar keine gibt, aber selten sind sie doch. In der Regel bin ich schon froh, wenn ein Polizist mir sagt. Das weiss ich jetzt nicht genau, daß muß ich noch mal nachschlagen. Wesentlich häufiger begegnete ich bisher aber öfter police.gif die mir einen vom Pferd erzählen wollten.Manchmal, das allerdings auch wiederum selten, waren sogar richtige Knaller dabei. Wie z.B. einer mal, der mir erzählen wollte, Z.239 mit Zz "Radfahrer frei" beschildere einen benutzungspflichtigen Radweg oder ein anderer, der mir mal erklären wollte , das auf einem Radweg immer die Fußgängerampel gilt, selbst wenn es eine Fahrradampel gibt.


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 07.09.2014, 20:51
Beitrag #36





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Den Unterschied zwischen gemeinsamen und freigegebenen Wegen kenne ich aber auch erst aus dem Forum.

Früher dachte ich, das Frei-ZZ sei einfach eine Lösung, um das Schild nicht tauschen zu müssen.


Das mit der Fußgängerampel verstehe ich nicht - für Fahrräder gelten auf Radwegen doch immer die Fahrradampeln, falls vorhanden?
(Wofür sind sie sonst da?)
Allerdings ist die Übergangsregel sehr verwirrend - ich glaube, darauf wollte er hinaus ...
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sigggi
Beitrag 07.09.2014, 20:55
Beitrag #37


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Zitat (Arthur Dent @ 07.09.2014, 21:46) *
klausimausi, ich sag ja nicht, das es gar keine gibt, aber selten sind sie doch. In der Regel bin ich schon froh, wenn ein Polizist mir sagt. Das weiss ich jetzt nicht genau, daß muß ich noch mal nachschlagen. Wesentlich häufiger begegnete ich bisher aber öfter police.gif die mir einen vom Pferd erzählen wollten.

In Köln soll es sogar Richter geben die behaupten, dass die Radwegbenutzungspflicht auch dann weiter gilt wenn das Schild an einer Kreuzung nicht wiederholt wird.


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Arthur Dent
Beitrag 07.09.2014, 20:56
Beitrag #38


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Zitat (münsterland-radler @ 07.09.2014, 20:51) *
Das mit der Fußgängerampel verstehe ich nicht - für Fahrräder gelten auf Radwegen doch immer die Fahrradampeln, falls vorhanden?
(Wofür sind sie sonst da?)

Das hab ich ja auch nicht verstanden.


Zitat
Allerdings ist die Übergangsregel sehr verwirrend - ich glaube, darauf wollte er hinaus ...
Das ist Jahre her und war lange vor der Übergangsregel


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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durban
Beitrag 08.09.2014, 09:13
Beitrag #39


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Hallo Münsterland-Radler,

1. Du behauptest ja, Du wüsstest jetzt von der generellen Benutzungspflicht für Radfahrer, weil Dir das die Polizisten gesagt haben.

2. So kommst Du zu dem Schluss, dass das, was hier gesagt wird, falsch ist.

3. Und daraus ergibt sich für Dich sogar, dass man hier nur deshalb so hartnäckig etwas anderes sagt, weil man Dich ärgern will.

Das ist für sich genommen in dem Entscheidungsmuster konsequent. Meiner Meinung nach solltest Du aber mal überprüfen, ob nicht die erste Deiner Annahmen, nämlich, dass die Polizisten recht hatten, falsch ist. Das hast Du bisher m.E. nicht hinterfragt - ohne Grund.

Denn dann nimmt das Entscheidungsprogramm einen ganz anderen Verlauf: Dann passt das zum Wortlaut der StVO (der einzigen, die Du findest, weil es die aktuelle und gültige ist), dann braucht man kein BGH-Urteil (das Du nicht findest, weil es das nicht gibt) und dann will Dir hier auch keiner was Böses (sondern alle schreiben nach ihrem besten Wissen und Gewissen).

Dagegen wendest Du ein, dass das, was Polizisten sagen, verbindlich ist. Das stimmt zwar, aber nur begrenzt. Ein Polizist kann Dir verbindlich sagen: "Fahren Sie hier auf dem Radweg!" Er kann aber nicht verbindlich sagen "Hier gilt Radwegbenutzungspflicht". Er kann Dir etwas anordnen, aber das kann auch im Widerspruch zur Rechtslage stehen. Und auch Polizisten können sich irren oder sozusagen lügen. Daher ist Deine Grundthese - das, was der Polizist gesagt hat, stimmt - vielleicht gar nicht so sicher.

MfG
Durban smile.gif

Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 08.09.2014, 09:40
Bearbeitungsgrund: Namen korrigiert


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oscar_the_grouch
Beitrag 08.09.2014, 09:39
Beitrag #40


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Ihr erinnert euch aber alle noch, das MLR vor Jahren schonmal von seiner krankheitsbedingten Beeinträchtigung erzählt hat?
Das rechtfertigt zwar nicht jede "unlogische" Aussage, aber erklärt vielleicht etwas.
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Mueck
Beitrag 08.09.2014, 13:45
Beitrag #41


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Zitat (durban @ 08.09.2014, 10:13) *
Er kann aber nicht verbindlich sagen "Hier gilt Radwegbenutzungspflicht".
Genau, für den Erlass von Benutzungspflichten oder deren Aufhebung ist er nämlich nicht zuständig.
Zitat (durban @ 08.09.2014, 10:13) *
Er kann Dir etwas anordnen, aber das kann auch im Widerspruch zur Rechtslage stehen.
Hat das nicht auch Grenzen? Wenn ich eine Diskussion in de.rec.fahrrad von vor viiiiieeeelen Jahren richtig in Erinnerung habe, muss schon was Besonderes vorliegen, um von mir verbotswidriges Tun verlangen zu dürfen (Radeln auf nicht freigegebenen Gehweg wegen Gefahr durch Unfall auf Fahrbahn oder so bspw.)
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Mitleser
Beitrag 08.09.2014, 13:52
Beitrag #42


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Zitat (Mueck @ 08.09.2014, 14:45) *
Zitat (durban @ 08.09.2014, 10:13) *
Er kann Dir etwas anordnen, aber das kann auch im Widerspruch zur Rechtslage stehen.
Hat das nicht auch Grenzen? Wenn ich eine Diskussion in de.rec.fahrrad von vor viiiiieeeelen Jahren richtig in Erinnerung habe, muss schon was Besonderes vorliegen, um von mir verbotswidriges Tun verlangen zu dürfen (Radeln auf nicht freigegebenen Gehweg wegen Gefahr durch Unfall auf Fahrbahn oder so bspw.)
Nach meiner unmaßgeblichen Meinung kann er auch etwas Nicht-verbotswidriges, hier das Benutzen eines nicht benutzungspflichtigen aber zumutbaren Radweges, im Normalfall mangels Kompetenz nicht anordnen. Denn die Entscheidung pro/contra RWBP hat die originär zuständige StVB getroffen. Diese feste Entscheidung im Rahmen der polizeilichen Eilkompentenz (§ 44 Abs. 2 S. 2 StVO) abändern zu dürfen, bedarf einer extrem unvorhersehbaren und außergewöhnlichen (Verkehrs-)Lage.
Und ohne Kompetenz zur Anordnung muss man diese Anordnung auch nicht befolgen; das frustrierende Muster "man kann ja klagen, muss aber erst einmal befolgen" greift da nicht.
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Mueck
Beitrag 08.09.2014, 14:05
Beitrag #43


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Danke für den §, so ungefähr wurde glaub auch damals argumentiert.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 08.09.2014, 16:15
Beitrag #44





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So wie ich ihn verstanden habe, gilt an der betreffenden Stelle Benutzungspflicht, weil sie von der zuständigen StVB angeordnet wurde.
Nur wurde das Schild entfernt im Rahmen der Lichtung des Schilderwaldes.

Ich habe keine Lust mehr auf Diskussionen mit und Verwarnungen von Polizisten.
Er hat die Rechtslage klar gemacht und auch, dass es Auswirkungen auf meinen Führerschein hat, wenn ich dort noch mal mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn erwischt werde.

Ich weiß nun Bescheid, dass dort eine Benutzungspflicht gilt und dass Benutzungspflichten auch auf Radwegen gelten, an denen kein Schild steht oder das Schild nicht sichtbar ist (z. B. wenn es in 2km Entfernung steht).
Da diskutiere ich jetzt auch nicht mehr drüber, denn ich habe die Sachlage erklärt.

Immerhin war es schon die zweite Verwarnung, die ich wegen des Nichtbenutzen des Radwegs bekam.
Gut, bei der ersten war es ja so, dass der Polizist nicht sicher war und nachlesen wollte. Aber da galt auch noch die alte StVO von 2009, nach der Radwege nur dann benutzt werden mussten, wenn sie beschildert waren.
Die Änderung der Rechtslage hatte ich nicht mitbekommen, und auf diese Änderung machte mich der Polizist aufmerksam.
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LMH
Beitrag 08.09.2014, 16:26
Beitrag #45


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Aha und und in der neuen StVO von 2013 steht diese Änderung genau wo?


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Wichtige Mitteilung an Allergiker: Meine Beiträge können unter Umständen Spuren von Sarkasmus und Ironie enthalten und produktionsbedingt einen zynischen Beigeschmack haben. Im Interesse ihrer eigenen Gesundheit bitte ich Sie dies zu beachten.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 08.09.2014, 16:35
Beitrag #46





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Nochmal: Die Änderung steht nicht in der StVO, sondern ergibt sich durch ein Urteil des BGH.
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mir
Beitrag 08.09.2014, 16:54
Beitrag #47


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Und hinter der Sonne kreist eine Teetasse, in der ein Krokodil lebt. Hat mir ein Außerirdischer über einen geheimen Kommunikationsweg verraten. wavey.gif


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 08.09.2014, 16:57
Beitrag #48





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Was hat das mit dem Thema zu tun?
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mir
Beitrag 08.09.2014, 16:59
Beitrag #49


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Daß derjenige, der in einer Diskussion Dinge behauptet, für einen Nachweis zu sorgen hat. Dein BGH-Urteil umkreist ähnlich wie die Teetasse unsichtbar hinter der Sonne, kein Mensch hier hat davon jemals gehört, nur Dein Polizist, der ähnlich wie mein Außerirdischer für Nachfragen nicht zur Verfügung steht udn bestenfalls irgendwas verwechselt hat.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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helmet lampshade
Beitrag 08.09.2014, 16:59
Beitrag #50


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Zitat (münsterland-radler @ 08.09.2014, 17:15) *
So wie ich ihn verstanden habe, gilt an der betreffenden Stelle Benutzungspflicht, weil sie von der zuständigen StVB angeordnet wurde.
Nur wurde das Schild entfernt im Rahmen der Lichtung des Schilderwaldes.

Wenn Du ärger mit wenig informierten Polizisten aus dem Weg gehen willst kann ich das ja verstehen.

Aber Du musst hier ja nicht missionieren, das klappt nicht.

Wie wäre es mit einem klärenden Gespräch auf der zuständigen Polizeiwache?
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