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> Rechts vor Links in Europa, Handhabung nicht überall gleich
fritz440kombi
Beitrag 26.08.2014, 08:21
Beitrag #1


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Bitte um Mithilfe bei der Recherche zum Thema unterschiedliche Handhabung der "Rechtsregel" (Rechts vor links) in verschiedenn Staaten.

Vorneweg: In Österreich gilt die Rechtsregel an allen Kreuzungen/Einmündungen/Kreisverkehren, wo keine Vorrangtafeln stehen.

Was man in Östereich nicht als Vorrangelement kennt: Den abgesenkten Bordstein.

Innerhalb von Geschwindigkeits "Zonen" gilt nicht flächendeckend RvL, wenn vorgesehen, dann wird das angekündigt (Hier gilt die Rechtsregel).

Leider ist es bei uns möglich 10-20-30-40-50 Zonen zu beschildern, verwirrt mehr, als es nutzt, denn daneben gibt es nun auch noch die "Begegnungszonen mit 20 oder 30" mit speziellen Bestimmungen.

Die Tafel "Vorrang" (Euer Zeichen: Zeichen 301 ) ist bei uns ein Gefahrenzeichen und kein Vorrangzeichen, es deutet auf die Gefahr der Vorrangverletzung für den Bevorrangten

Dafür zeigt das Zeichen "Kreuzung" (Euer Zeichen 102) nicht zwingend Rechts vor links an, sondern eine Gefährliche Kreuzung.


Bei Unfällen trifft es in Österreich fast imer zu 100% den Linkskommenden, wie wird das in D gehandhabt, hier dürften beide im Boot sitzen ...

Bitte um Informationen dazu.


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GerhardNL
Beitrag 26.08.2014, 09:06
Beitrag #2


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Hallo,

Niederlande: Wenn die Vorfahrtsregelung nicht explizit beschildert ist gilt Rechts vor Links, mit folgenden Ausnahmen:
  • Straßenbahnen haben immer Vorfahrt, auch wenn sie von links kommen
  • Wer von einem unbefestigten Weg (onverhaarde weg) kommt, muss immer Vorfahrt gewähren

Sonderregelungen für abgesenkte Bordsteine, Ausfahrt aus verkehrsberuhigten Bereichen oder für Kreisverkehre gibt es nicht. Zu beachten ist aber, dass sogenannte "Haifischzähne" auf der Straße die gleiche Bedeutung haben wie ein Vorfahrt-Beachten-Schild.

MfG
Gerhard


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GerhardNL
Beitrag 26.08.2014, 09:44
Beitrag #3


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Schweden: Wenn die Vorfahrtsregelung nicht beschildert ist, gilt Rechts vor Links (Högerregeln) mit folgenden Ausnahmen:
  • Straßenbahnen haben immer Vorfahrt, auch wenn sie von links kommen
  • Bei Ausfahrt aus verkehrsberuhigten Bereichen, Fußgängerzonen, Parkplätzen oder Grundstücken
  • Bei Einfahrt in einen Kreisverkehr.

Zu beachten: In Schweden gilt Rechts vor Links ausdrücklich auch auf Parkplätzen!

Großbritannien: Es gibt weder eine Rechts-vor-Links- noch eine (da Linksverkehr) analoge Links-vor-Rechts-Regelung!

An Kreisverkehren hat immer derjenige Vorfahrt, der schon im Kreis ist. Auch wenn der Kreisverkehr nur aus einem weißen Farbklecks in der Kreuzungsmitte besteht. Wenn die Vorfahrtsregelung ansonsten nicht ausgeschildert ist, gilt das Prinzip von Verständigung und Rücksichtnahme.

MfG
Gerhard


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rapit
Beitrag 26.08.2014, 09:51
Beitrag #4


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In Spanien kenne ich nicht eine einzige unbeschilderte Kreuzung. Jedenfalls was die Negativbeschilderung angeht. Positivbeschilderungen gibt es oft nicht, da geht man dann also von Vorfahrt aus.


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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ilam
Beitrag 26.08.2014, 09:56
Beitrag #5


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Zitat (GerhardNL @ 26.08.2014, 10:44) *
Schweden: Wenn die Vorfahrtsregelung nicht beschildert ist, gilt Rechts vor Links (Högerregeln) mit folgenden Ausnahmen:
  • Straßenbahnen haben immer Vorfahrt, auch wenn sie von links kommen
  • Bei Ausfahrt aus verkehrsberuhigten Bereichen, Fußgängerzonen, Parkplätzen oder Grundstücken
  • Bei Einfahrt in einen Kreisverkehr.


Gab es da nicht auch Pflastermalereien, die Rechts vor Links aufheben (Haltelinie aus Dreiecken)? Oder gelten die nicht alleinstehend?
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Liegeratte
Beitrag 26.08.2014, 09:57
Beitrag #6


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Hallo rapit,

Zitat (rapit @ 26.08.2014, 09:51) *
In Spanien [...] Positivbeschilderungen gibt es oft nicht, da geht man dann also von Vorfahrt aus.

Mich irritiert das immer, keine Positivbeschilderung zu haben, und dann zu sehen, dass an querenden Straßen ein Vorfahrt Achten oder Stop steht.

Grüße
Andreas
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GerhardNL
Beitrag 26.08.2014, 10:17
Beitrag #7


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Zitat (ilam @ 26.08.2014, 10:56) *
Gab es da nicht auch Pflastermalereien, die Rechts vor Links aufheben (Haltelinie aus Dreiecken)?

Du meinst wahrscheinlich die Väjningslinje, die vom Aussehen her in etwa den niederländischen "Haifischzähnen" entspricht. Wenn ich die schwedische Vägmärkesförordning richtig interpretiere, dann markiert die Väjningslinje aber lediglich die Stelle, an der ohnehin nicht Vorfahrtberechtigte spätestens anhalten müssen. Demnach entspräche sie eher einer Mischung aus der deutschen Warte- und Haltelinie.

MfG
Gerhard


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GerhardNL
Beitrag 29.08.2014, 11:04
Beitrag #8


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Irland (Nur Republik Irland, in Nordirland gelten die britischen Regelungen):

Hier wird es interessant, denn obwohl Linksverkehr herrscht, gilt hier Rechts-vor-Links bei unbeschilderten Kreuzungen gleichberechtigter Straßen!

MfG
Gerhard


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haidi
Beitrag 29.08.2014, 12:45
Beitrag #9


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Zitat (fritz440kombi @ 26.08.2014, 09:21) *
Bitte um Mithilfe bei der Recherche zum Thema unterschiedliche Handhabung der "Rechtsregel" (Rechts vor links) in verschiedenn Staaten.

Vorneweg: In Österreich gilt die Rechtsregel an allen Kreuzungen/Einmündungen/Kreisverkehren, wo keine Vorrangtafeln stehen.


Du hast 2 Sachen vergessen:
Schienenfahrzeuge haben auch dann Vorrang, wenn sie von Rechts kommen

Fließverkehrsregel:
Wer sich in den Fließverkehr einordnet, hat keinen Vorrang, das sind z.B. Fahrzeuge, die aus Nebenfahrbahnen kommen.
Wenn aber die Querstraße vor der Nebenfahrbahn einen Nachrang- oder Stoptafel hat, dann sind die von dort kommenden Fahrzeuge den Fahrzeugen aus der Nebenfahrbahn gegenüber wartepflichtig.

Ach ja - der automatische Vorrangverzicht durch Anhalten hebelt die Rechtsregel auch aus.
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fritz440kombi
Beitrag 29.08.2014, 12:48
Beitrag #10


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Zitat (GerhardNL @ 29.08.2014, 12:04) *
Irland (Nur Republik Irland, in Nordirland gelten die britischen Regelungen):

Hier wird es interessant, denn obwohl Linksverkehr herrscht, gilt hier Rechts-vor-Links bei unbeschilderten Kreuzungen gleichberechtigter Straßen!

MfG
Gerhard


Genau das ist die Ideallösung ... : Der Wartepflichtige hat besseres Sichtfeld auf den Bevorrangten und damit bleibt die Kreuzung frei.

In unserer rechtshändig dominierten Welt ist der Blich nach rechts einfach leichter ...


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GerhardNL
Beitrag 29.08.2014, 13:06
Beitrag #11


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Zitat (fritz440kombi @ 29.08.2014, 13:48) *
Genau das ist die Ideallösung ... : Der Wartepflichtige hat besseres Sichtfeld auf den Bevorrangten und damit bleibt die Kreuzung frei.

Da in typisch irischen Autos der Fahrer rechts sitzt, ist die Sicht gegenüber rechts-vor-links bei Rechtsverkehr mit Steuer links bestenfalls geringfügig verbessert. Und gerade bei modernen Autos oft durch die A-Säule zusätzlich so stark eingeschränkt, dass der vermeintliche Vorteil sich ins Gegenteil verkehrt.

MfG
Gerhard


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NTM
Beitrag 29.08.2014, 16:27
Beitrag #12


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Zitat (Liegeratte @ 26.08.2014, 10:57) *
Hallo rapit,
Zitat (rapit @ 26.08.2014, 09:51) *
In Spanien [...] Positivbeschilderungen gibt es oft nicht, da geht man dann also von Vorfahrt aus.

Mich irritiert das immer, keine Positivbeschilderung zu haben, und dann zu sehen, dass an querenden Straßen ein Vorfahrt Achten oder Stop steht.


Man gewöhnt sich dran, wenn man den einheimischen Fahrstil länger beobachtet wink.gif

In Italien ist es ähnlich, allerdings werden dort die negativen Vorfahrtsschilder so aufgestellt, dass diejenige auf der Vorfahrstraße sie sehen kann. Führt mnachmal zu dem kuriosen Ergebnis, dass man rechtwinklig ein Stopschild vor sich hat, dass aber für die querende Straße gilt...


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"Seltsam mutet auch der Hinweis des Beklagten darauf an, daß die Radfahrer sich angesichts der Beschaffenheit des Radweges verstärkt um die Einhaltung des Rücksichtnahmegebotes (§ 1 StVO) bemühen müßten. Abgesehen davon, daß eine allgemeine Einhaltung dieses Gebotes weitergehende verkehrsregelnde Maßnahmen weitgehend überflüssig machen würde...." VG Berlin Az. 27 A 47.92
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Weinberg
Beitrag 29.08.2014, 16:38
Beitrag #13


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Zitat (GerhardNL @ 29.08.2014, 11:04) *
Irland (Nur Republik Irland, in Nordirland gelten die britischen Regelungen):

Hier wird es interessant, denn obwohl Linksverkehr herrscht, gilt hier Rechts-vor-Links bei unbeschilderten Kreuzungen gleichberechtigter Straßen!

MfG
Gerhard


Was auch durchaus logisch erscheint !!

Denn - auf der linken Fahrbahnseite fahrend - sieht man besser in die von rechts kommende Einmündung rein und erkennt so ein ev. kommendes bevorrangtes Fahrzeug früher, als ein von links kommendes.

Ich bin ja sowohl in England als auch in Irland schon etliche tausend Kilometer unterwegs gewesen, und finde diese Regelung wirklich gut.

Webei ja auch in Englang - obwohl IMHO nicht explizit vorgeschrieben - ja auch "rechts vor links" gilt. Bei den dort üblichen Kreisverkehren (normale Kreuzungen gibt´s praktisch nicht) hat ja der im Kreisverkehr befindliche - und von rechts kommende - Verkehrsteilnehmer Vorrang, ohne daß dies durch Verkehrszeichen angeordnet ist.

Analog müsste bei uns eigentlich der von links kommende bevorrangt sein........

lg aus Wien

Weinberg
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GerhardNL
Beitrag 29.08.2014, 16:55
Beitrag #14


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Zitat (Weinberg @ 29.08.2014, 17:38) *
Denn - auf der linken Fahrbahnseite fahrend - sieht man besser in die von rechts kommende Einmündung rein und erkennt so ein ev. kommendes bevorrangtes Fahrzeug früher, als ein von links kommendes.

Darauf wollte ich ja mit Beitrag 11 schon hinaus. Wenn Du im Auto das Steuer links hast, dann stimmt das auch, meistens jedenfalls. Wenn Du aber das Steuer rechts hast, wie bei den meisten britischen und irischen Autos, dann sitzt Du auch ziemlich nah an der Fahrbahnmitte und hast überdies beim nach rechts Gucken noch die A-Säule im Weg.

Zitat (Weinberg @ 29.08.2014, 17:38) *
Ich bin ja sowohl in England als auch in Irland schon etliche tausend Kilometer unterwegs gewesen ...

Ich auch, meistens mit dem Wohnmobil. Und mit Wohnmobil kann es gerade an einem großen Kreisverkehr, bei dem die Einfahrt tangential angewinkelt ist, mit Linkssteuer richtig fies werden! Da sieht man gar nicht mehr, was von rechts im Kreisel ankommt. Da muss man entweder rechtzeitig vor der Haltelinie anhalten, oder man braucht einen ganz aufmerksamen Beifahrer. blink.gif

Zitat (Weinberg @ 29.08.2014, 17:38) *
Webei ja auch in Englang - obwohl IMHO nicht explizit vorgeschrieben - ja auch "rechts vor links" gilt. Bei den dort üblichen Kreisverkehren (normale Kreuzungen gibt´s praktisch nicht) ...

Bei Kreisverkehren ist es in GB und Irland explizit vorgeschrieben. Vorfahrt hat, wer im Kreisel drin ist.

MfG
Gerhard


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Kühltaxi
Beitrag 30.08.2014, 19:07
Beitrag #15


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Zitat (fritz440kombi @ 29.08.2014, 13:48) *
Genau das ist die Ideallösung ... : Der Wartepflichtige hat besseres Sichtfeld auf den Bevorrangten und damit bleibt die Kreuzung frei.

In unserer rechtshändig dominierten Welt ist der Blich nach rechts einfach leichter ...

Diese beiden Sätze widersprechen sich aber bei Rechtsverkehr, nach dem ersten wäre LvR sinnvoller und nach dem zweiten RvL. whistling.gif

Interessant wäre auch zu wissen ob RvL in allen Ländern auch an T-Einmündungen wie bei uns gilt (ich finde dies absolut sinnlos und den Verkehrsfluß unnötig behindernd) und ob man ein "hartes" RvL wie in D hat (der von Rechts kommende hat auch Vorfahrt wenn er zurück ist) oder ein "weiches" wie z. B. in A (der zuerst kommende hat Vorfahrt und RvL gilt nur wenn zwei gleichzeitig kommen).

Daß ich ein absoluter RvL-Hasser bin und am liebsten überall eindeutigen Vor-/Nachrang hätte ist ja forumsbekannt.


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haidi
Beitrag 30.08.2014, 21:30
Beitrag #16


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Zitat (Kühltaxi @ 30.08.2014, 20:07) *
Interessant wäre auch zu wissen ob RvL in allen Ländern auch an T-Einmündungen wie bei uns gilt (ich finde dies absolut sinnlos und den Verkehrsfluß unnötig behindernd) und ob man ein "hartes" RvL wie in D hat (der von Rechts kommende hat auch Vorfahrt wenn er zurück ist) oder ein "weiches" wie z. B. in A (der zuerst kommende hat Vorfahrt und RvL gilt nur wenn zwei gleichzeitig kommen).


Was meinst du mit A - Australien oder Austria?
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Maddini
Beitrag 31.08.2014, 10:15
Beitrag #17


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Zitat (Kühltaxi @ 30.08.2014, 20:07) *
Interessant wäre auch zu wissen ob RvL in allen Ländern auch an T-Einmündungen wie bei uns gilt (ich finde dies absolut sinnlos und den Verkehrsfluß unnötig behindernd)


Wie schon mal anderswo erwähnt gilt das in Neuseeland nicht. Da hat die durchgehende Straße Vorfahrt
Wiederrum bin ich beim restlichen Europa überfragt, aber irgendeine wirklich abweichende Regelung wäre immer in den tollen kleinen Länderinfos am Ende des ADAC-Atlas gestanden, den ich früher immer gelesen habe. laugh2.gif Und da sich seit den 90ern die Regeln eher noch angeglichen haben*...

Lg Tito *der so gern wieder während des gesamten Überholens blinken würde und auf Kolonnenspringer gut verzichten kann
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Kühltaxi
Beitrag 31.08.2014, 15:46
Beitrag #18


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Zitat (haidi @ 30.08.2014, 22:30) *
Zitat (Kühltaxi @ 30.08.2014, 20:07) *
Interessant wäre auch zu wissen ob RvL in allen Ländern auch an T-Einmündungen wie bei uns gilt (ich finde dies absolut sinnlos und den Verkehrsfluß unnötig behindernd) und ob man ein "hartes" RvL wie in D hat (der von Rechts kommende hat auch Vorfahrt wenn er zurück ist) oder ein "weiches" wie z. B. in A (der zuerst kommende hat Vorfahrt und RvL gilt nur wenn zwei gleichzeitig kommen).

Was meinst du mit A - Australien oder Austria?

Ich meine die die das auf dem blauen Balken mit den Sternen stehen haben also euch. rolleyes.gif
Jemand hat mal hier im Forum geschrieben das wäre so, wenn du sagen willst es stimmt nicht steht's Aussage gegen Aussage. shutup.gif


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Beitrag 01.09.2014, 12:02
Beitrag #19


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In den USA sind die Verkehrsregeln Sache der Bundesstaaten. Es gibt Staaten die es so handhaben wie von Dir beschrieben, aber es ist nicht überall so. Habe ich zumindest mal gelesen.
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fritz440kombi
Beitrag 01.09.2014, 12:18
Beitrag #20


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"Der zuerst kommende hat Vorrang" stimmt für Östereich definitiv NICHT.

Es gilt jedoch bei jeder Vorrangsituation:

Kommen alle FZ zu Stillstand, darf nur mit besonderer Vorsicht insbesonders nach vorheriger Kontaktaufnahme weitergefahren werden, gilt insbesondere beim Zusammentreffen von Stopptafeln.

Rückwärts fahrende FZ haben keinen Rechtsvorrang, sie gelten in Östereich als "Ruhender Verkehr".

Der Wartepflichtige darf einem Bevorrangten nicht zum "unvermittelten Bremsen" oder Ablenken zwingen.


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Maddini
Beitrag 01.09.2014, 12:20
Beitrag #21


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Ich glaube Kühltaxi meint einen Kommentar (ich meine von Dir) dass bei zwei Stopschildern der zuerst kommt auch zuerst fahren darf. Oderr so etwas ähnliches, auf jeden Fall was mit Stopschildern.
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fritz440kombi
Beitrag 01.09.2014, 12:52
Beitrag #22


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Zitat (Maddini @ 01.09.2014, 13:20) *
Ich glaube Kühltaxi meint einen Kommentar (ich meine von Dir) dass bei zwei Stopschildern der zuerst kommt auch zuerst fahren darf. Oderr so etwas ähnliches, auf jeden Fall was mit Stopschildern.



Mag sein: bei zwei gegenüber liegenden Stopptafeln läuft es d´rauf hinaus.

§ 19. Vorrang.

(1) Fahrzeuge, die von rechts kommen, haben, sofern die folgenden Absätze nichts anderes bestimmen, den Vorrang; Schienenfahrzeuge jedoch auch dann, wenn sie von links kommen.

(2) Einsatzfahrzeuge (§ 2 Abs. 1 Z 25) haben immer den Vorrang.

(3) Fahrzeuge, die auf einer Vorrangstraße (Anm: In Östereich besondere Strassenzüge) fahren, haben den Vorrang gegenüber Fahrzeugen auf kreuzenden oder einmündenden Straßen.

(4) Ist vor einer Kreuzung das Vorschriftszeichen “Vorrang geben” oder “Halt” angebracht, so haben sowohl die von rechts als auch die von links kommenden Fahrzeuge den Vorrang (Anm: Vorrang geben und Stopptafel haben bez. Querverkehr gleiche Wirkung!")Ist jedoch auf einer Zusatztafel ein besonderer Verlauf einer Straße mit Vorrang dargestellt, so haben die Fahrzeuge, die auf dem dargestellten Straßenzug kommen, den Vorrang, unabhängig davon, ob sie dem Straßenzug folgen oder ihn verlassen; ansonsten gilt Abs. 1. Beim Vorschriftszeichen “Halt” ist überdies anzuhalten. (Anm: daraus kann sich ein "Vorrangverzicht" gegenüber dem Linkseinbiegenden Gegenverkehr entwickeln")

(5) Fahrzeuge, die ihre Fahrtrichtung beibehalten oder nach rechts einbiegen, haben, sofern sich aus Abs. 4 nichts anderes ergibt, den Vorrang gegenüber entgegenkommenden, nach links einbiegenden Fahrzeugen.

(6) Fahrzeuge im fließenden Verkehr haben den Vorrang gegenüber Fahrzeugen, die von Nebenfahrbahnen, von Fußgängerzonen, von Wohnstraßen, von Haus- oder Grundstücksausfahrten, von Garagen, von Parkplätzen, von Tankstellen, von Feldwegen oder dgl. kommen.

(6a) Radfahrer, die eine Radfahranlage (Anm: Das sind Radfahrstreifen, Radweg, Mehrzweckstreifen, Radfhrüberfahrt) verlassen, haben anderen Fahrzeugen im fließenden Verkehr den Vorrang zu geben. (Anm: Das ist die einzige Regel, die davon ausgeht wohin ein Verkehrsteilnehmer beabsichtigt zu fahren, nicht woher er kommt)

(6b) Fahrzeuge, die auf Nebenfahrbahnen fahren, haben den Vorrang gegenüber Fahrzeugen, die von Fußgängerzonen, von Wohnstraßen, von Haus- oder Grundstücksausfahrten, von Garagen, von Parkplätzen, von Tankstellen, von Feldwegen oder dgl. kommen (Anm: Umkehrende, Wendende, Rückwärts fahrende FZ gehören auch zum Ruhenden Verkehr)

(7) Wer keinen Vorrang hat (der Wartepflichtige), darf durch Kreuzen, Einbiegen oder Einordnen die Lenker von Fahrzeugen mit Vorrang (die Vorrangberechtigten) weder zu unvermitteltem Bremsen noch zum Ablenken ihrer Fahrzeuge nötigen. (Anm: Darunter wird in der Regel ein einfahren innerhalb des Anhaltewegs bei mitterer Bremsug zu verstehen sein, ein "vom Gas gehen müssen" ist kein "unmittelbares Abbremsen")

(8) Der Lenker eines Fahrzeuges darf auf seinen Vorrang verzichten, wobei ein solcher Verzicht dem Wartepflichtigen deutlich erkennbar zu machen ist. Das Zum-Stillstand-Bringen eines Fahrzeuges, ausgenommen eines Schienenfahrzeuges in Haltestellen, aus welchem Grund immer, insbesondere auch in Befolgung eines gesetzlichen Gebotes (Anm: Hier gehört die Stopptafel dazu, das ist aich der Grund warum man als Fahrlehrer dahinter ist, daß man nicht unütz auf seinen Vorrang verzichtet, wenn man zu schnell an einer Kreuzung ist und dann keine Zeit zum Schauen hat und stehenbleiben muß. Die "Oma"-Regel: Ich bleib überall stehen, da habe ich dann imer zeit zu schauen ist daher eine Dummhiet) , gilt als Verzicht auf den Vorrang. Der Wartepflichtige darf nicht annehmen, daß ein Vorrangberechtigter auf seinen Vorrang verzichten werde, und er darf insbesondere auch nicht annehmen, daß bei Vorrangverzicht eines Vorrangberechtigten ein anderer Vorrangberechtigter gleichfalls auf seinen Vorrang verzichten werde, es sei denn, dem Wartepflichtigen ist der Vorrangverzicht von Vorrangberechtigten zweifelsfrei erkennbar.

Soweit die Bestimmungen in Österreich.


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haidi
Beitrag 01.09.2014, 13:54
Beitrag #23


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Kühltaxi hat bis zu einem gewissen Grad recht:
Konstellation: Kreuzung, die Straßen B und C liegen einander gegenber und haben Stoptafeln.
Fahrzeug b kommt auf Straße B und will links abbiegen, hält an, von links und rechts kommt kein Fahrzeug, er rollt an
Fahrzeug c kommt während des Anrollens auf Straße C und hält an, damit hat er auf seinen Vorrang verzichtet und b darf links abbiegen.

so weit die Theorie
Die Praxis: Beweise dem b, dass es so war, also lass es lieber und außerdem bist du ja mit den Versicherungen und vor Gericht genau so dran wie auf hoher See.

Es gibt aber keine Bestimmung, die das Weiterfahren bei der Stoptafel nach der Ankunft regelt. Wenn es so ist, dass der erste kommt und anhält, der zweite auch anhält, dann muss man sich, wenn die vorgesehenen Fahrtrichtungen zu einem Konfikt führen, verständigen, wer jetzt weiter fährt.
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fritz440kombi
Beitrag 01.09.2014, 15:47
Beitrag #24


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Interessant dabei: Dieses Beispiel findet sich in den Fahrschulfragen nicht, dafü gibt es unzählige Beispiele, wo eine Tafel "Vorrang geben" gegenüber einer "Stoptafel" steht, letztere Anordnung ist ein von österr. Verkehrsjuristen erdachter grober Unfug.

Probleme gibt es in Österreich auch bei der "Abknickenden Vorfahrt", oft weiß man nicht, ob Kurve oder Kreuzung.

Da bei uns die positiven "Vorrangtafeln" nur für ganze Straßenzüge verordnet werden (die spezielle Rechte und Pflichten haben).

Ein weiteres bauliches Vorrangelement gibt es auch nicht: Den abgesenkten Bordstein ... auch verwirrend, da sich da gerne Hausbräuche entwickeln, wenn einmal eine Pflasterung etc. durchgeht am Rand.


Von seiten des österr. Städtebund gab es einmal einen Vorstoß für ein All side stopp, nach US Muster. Why not - first come-first go, auf das liefe es hinaus. Ggf. auch als Zwangsmaßnahme zur Entschärfung von Unfallschwerpunkten als kurzfristige Lösung einsetzbar.

Alle Verantwortung auf den Wartepflichtigen abschieben funktioniert ja an vielen Stellen nicht, meist aus baulichen, sichtechnischen Mängeln.

Bei unfallkreuzungen sind nicht ie Leute zu blöd, sondern in vielen Fällen gibt es Probleme in der Informationsaufnahme. Dinge die als "Phänomenaler Vorrang" ja hinlänglich bekannt sind.


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911
Beitrag 01.09.2014, 17:32
Beitrag #25


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Gut an den österreichischen Regelungen finde ich dass man seinen Vorrang verliert wenn man anhält.


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Saludos desde Argentina :-)
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fritz440kombi
Beitrag 01.09.2014, 18:00
Beitrag #26


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Wie wird denn im Unfallfalle bei dem als "Halben Vorrang" bezeichneten RvL die Schadenaufteilung festgelegt? Linkskommender "alles", 50/50, anteilige Betriebsgefahr des Rechtskommenden ?



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haidi
Beitrag 01.09.2014, 23:36
Beitrag #27


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Ich kann mir vorstellen, dass "halber Vorrang" davon kommt: Die halbe Kreuzung hat Vorrang (Rechtskommende), die andere Hälfte Nachrang (Linkskommende).
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phekie
Beitrag 07.09.2014, 10:38
Beitrag #28


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Ich bin oft in Rumänien und hier ist sehr oft (gerade in kleinen Dörfern) objektiv eigentlich unklar, wer Vorfahrt hat. Subjektiv gesehen einfach die größere oder mehr befahrene Strasse oder Durchgangsstrasse. Man gewöhnt sich dran, irgendwie. Aber oft gibt es weder Schilder noch Fahrbahnmalereien von kleineren, rechtseinmündenen Strassen. Auch oft in Städten nicht. Irgendwie sieht man immer, wie es der Rest macht und verhält sich dementsprechend. Wie es aber rechtlich aussieht mit RvL, keine Ahnung.

In der Türkei (Istanbul), kann man sich von RvL komplett verabschieden. Wer zuerst an einer Stelle ist der fährt, das weiss jeder und zu defensives, europäisches fahren führt dort zu Irritationen. Hupen an einer Kreuzung/Einmündung gilt nicht als Warnsignal sondern eher als "Achtung hier bin ich und hier fahre ich-Signal".
Hab eine Weile gebraucht mich daran zu gewöhnen, aber nach ein paar Tagen weiss man wie und so ist das fahren dort auch eigentlich nicht so schlecht. Es fördert auf jeden Fall den Blick für andere und die Umsicht miteinander. Und irgendwie kommt dann auch jeder durch und weiter, wenn man das für den Istanbuler Verkehr an sich überhaupt so sagen kann. Wenn man in den 4. Gang kommt ist das schon gut. wavey.gif

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pavel.bronco
Beitrag 08.09.2014, 13:13
Beitrag #29


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Zitat (phekie @ 07.09.2014, 11:38) *
Wie es aber rechtlich aussieht mit RvL, keine Ahnung.

Theoretisch gilt an ungeregelten Kreuzungen RvL.


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Grüße, Jan
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rapit
Beitrag 08.09.2014, 13:59
Beitrag #30


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Zitat (fritz440kombi @ 01.09.2014, 19:00) *
Wie wird denn im Unfallfalle bei dem als "Halben Vorrang" bezeichneten RvL die Schadenaufteilung festgelegt? Linkskommender "alles", 50/50, anteilige Betriebsgefahr des Rechtskommenden ?

kommt darauf an...

Es geht von 100:0 bis zu 50:50.

Wenn zB der "halb Vorfahrsberechtigte" seinerseits zwar gegenüber einem fiktiven Dritten rvl gewähren müsste, aber alles überblicken kann, dass kein fiktiver Dritter kommt, dann kann der von links kommende Vorfahrtsverletzer sich auch nicht auf das Vertrauen berufen, der Bevorrechtigte habe doch seinerseits auch die Geschwindigkeit verringern müssen. Das wäre ein Fall von 100:0.

Meistens kommt eine Betriebsgefahr oder erhöhte Betriebsgefahr zum tragen.

50:50 ist auch wieder selten. Denn bei diesen Entscheidungen liest man meist das Schlagwort "Vertrauensgrundsatz", es wird aber übersehen, dass sich derjenige, der selbst die Rechte verletzt, nicht darauf berufen kann.

Ausnahmen sind denkbar, in denen der Wartepflichtige sich wegen schlechter Sicht in die Kreuzung hineintasten muss, und der Vorfahrtsberechtigte das seinerseits (wegen eigener schlechter Sicht von sich aus nach rechts) auch tun müsste.


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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