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> Radfahren in Schleswig-Holstein nur nach Anmeldung
rapit
Beitrag 25.08.2014, 18:34
Beitrag #51


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Zitat (ilam @ 25.08.2014, 19:19) *
Kostet so ein Antrag eigentlich was?

#23 Lesen bildet scared.gif


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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Baghira
Beitrag 25.08.2014, 18:42
Beitrag #52


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Das Ministerium von Schleswig Holstein rudert etwas zurück:Pressemitteilung des Verkehrsministeriums Schleswig Holstein
Aber um Fahrradfreundlich zu werden, muß in den Kommunen und im Land noch viel passieren. Fahrradverbote, vergessene Querungsmöglichkeit des Herrentunnels in Lübeck, der Fahrradunfreundlichste Kreisel, den ich je gesehen habe.(Norderstedt)


--------------------
Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 25.08.2014, 19:15
Beitrag #53


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crybaby.gif crybaby.gif crybaby.gif

Ich denke, wenn jeder VP-Benutzer einen Antrag beim Landkreis X (In welchem Wahlkreis wohnt der Verkehrsminister eigentlich?) stellt, wird die Behörde sicherlich mal ein ernstes Wort mit ihrem Chef reden.


Aber mal im Ernst: Ich habe noch nie eine Fahrradtour gemacht. Ich bin mit dem Rad zum Picknick gefahren, habe mit dem Rad Freunde Besucht, habe mir mit dem Rad Sehenswürdigkeiten angesehen, .....

Zitat (Baghira @ 25.08.2014, 19:42) *
Das Ministerium von Schleswig Holstein rudert etwas zurück:Pressemitteilung des Verkehrsministeriums Schleswig Holstein
Aber um Fahrradfreundlich zu werden, muß in den Kommunen und im Land noch viel passieren. Fahrradverbote, vergessene Querungsmöglichkeit des Herrentunnels in Lübeck, der Fahrradunfreundlichste Kreisel, den ich je gesehen habe.(Norderstedt)


Zu Spät. Habe meinen Urlaub in S-H wegen der Rechtsunsicherheit beim Fahrrad fahren schon gecancelt whistling.gif

Gruß
Jens


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Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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mir
Beitrag 25.08.2014, 19:16
Beitrag #54


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Sehenswürdigkeiten angucken? Nanana! Das ist auch so ein verkehrsfremder Zweck, sogar für Fußgänger ...


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willi
Beitrag 25.08.2014, 19:19
Beitrag #55


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Ich werde morgen, frei nach der Devise, macht was ihr wollt, ich mache, was ich für richtig halte, trotzdem mit dem Radl zur Arbeit fahren. thread.gif
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klausimausi
Beitrag 25.08.2014, 21:12
Beitrag #56


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Zitat (rapit @ 25.08.2014, 19:15) *
weil dies nicht der Fortbewegung mit einem Verkehrsmittel von A nach B dient, sondern verkehrsfremden Zwecken dient, nämlich reinem Sport.

Wieviel MIV am Sonntag dient nochmal dem reinen Fortbewegen von A nach B? thread.gif

Könnt ihr mal das Radfahrerbashing stecken lassen? dry.gif

Gruß,
Klaus

PS: Es geht hier auch (!) um "ganz" normale Freizeitradler die i.a mit StVZO konformen Räder unterwegs sind und nicht nur um Eure Feindbilder ....

Edit meint noch, dass im Gegensatz zu mancher Oldtimerbewegungsfahrt das Radfahren die Umwelt nicht zusätzlich belastet wavey.gif

Der Beitrag wurde von klausimausi bearbeitet: 25.08.2014, 21:18


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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sigggi
Beitrag 25.08.2014, 21:35
Beitrag #57


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Zitat (klausimausi @ 25.08.2014, 12:25) *
Eine Frage hätte ich da auch noch:
Was ist denn eigentlich mit dem Auto-Korso, der von einer Hochzeitsgesellschaft gebildet wird. Brauchen die eigentlich keine Genehmigung rolleyes.gif

Gruß
Klaus
Warum so speziell?
Eigentlich sollte man in diesem Bundesland nun bei jeder Ansammlung von Autos die Polizei rufen um zu klären ob es sich hier um eine genehmigungspflichtige Tour handelt.


Zitat (diomega @ 25.08.2014, 15:15) *
Zitat (Heinz Wäscher @ 25.08.2014, 13:41) *
Entlang vielbefahrener Straßen fahren eigentlich nur Ortsfremde.


Da hast Du dann ja schonmal selbst einen guten Grund genannt, auf Bundesstraßen Rad zu fahren: Denn Ortsfremder ist jeder. Fast überall ;-)

Im Ernst: z.B. Die B5 führt direkt und geradeaus von Berlin und Hamburg. Guter Belag, kurze Route, Verfahren unmöglich*. Drei sehr gute Gründe, die Bundesstraße zu nutzen.
So ist das, selbst schon ein paar mal getestet.
Daher fällt mir gleich mal so eine "Veranstaltung" ein die demnächst dort nicht mehr statt findet wenn das hier, in unserem schönen Deutschland, so weitergeht.


Das trifft übrigens nicht nur für die B5 zu.
Wenn ich z.B. meine Tour in meinen Heimatort von Köln in den Harz mache fahre ich auch fast nur auf Bundesstrassen.
So komme ich auf den 400Km auf etwa 3500 Höhenmeter.
Bundesstrassen sind eben meist auf alten Verbindungswegen angelegt und das waren immer die leichtesten Routen.
Würde ich die Tour über Nebenstrassen machen, würde ich locker auf über 5000 Höhenmeter und etwa 50 Zusatzkilometer kommen.


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Dlarah
Beitrag 25.08.2014, 22:08
Beitrag #58


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Zitat (diomega @ 25.08.2014, 15:15) *
Noch fahrradfeindlicher können glaube ich ansonsten in Deutschland nur noch Köln, Hamburg, Leipzig und München. Aber in Sachen Fahrradfeindlichkeit in der Provinz ist Schleswig-Holstein denke ich schon lange einsamer Spitzenreiter. Da tut diese erneute Absurdität auch nicht mehr groß was zur Sache.
Full ACK. Auf Fehmarn (exclusive der Brücke) ging's ja noch so la-la, aber das S-H-Festland kann sich nach anderer Kundschaft umschauen. Eutin, Neustadt, Malente - kann man alle in einen Sack stecken und drauf hauen, man trifft immer das richtige. In der Liste möchte ich ausdrücklich und namentlich Norderstedt hinzugefügt sehen (siehe auch andere Posts weiter oben), sowie das mir bisher unbekannte Sierksdorf (--> Freizeitpark "Hansapark"). Die "Radwege" sind da rund herum nur Holperpisten in Unterbreite, und ob die K45 wirklich per Widmung nicht für Radverkehr zugelassen ist (per Schild an der Einmündung der Professor-Haas-Straße ist sie's ja), will ich gar nicht mehr wissen.


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Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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Schattenfell
Beitrag 25.08.2014, 22:16
Beitrag #59


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Zitat (Dlarah @ 25.08.2014, 23:08) *
kann man alle in einen Sack stecken und drauf hauen, man trifft immer das richtige


Vor allem mangelt’s manchen so genannten Radwegen außerorts seit einiger Zeit am Zeichen 240, so dass man eigentlich auf diesem Weg überhaupt nicht radeln dürfte — schließlich wollen wir doch alle, dass sich Radfahrer strikt an die Verkehrsregeln halten, oder? Aber wehe, man befährt dann ordnungsgemäß die Fahrbahn, dann kriegt sich so mancher Verkehrsteilnehmer überhaupt nicht mehr ein.
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Arthur Dent
Beitrag 25.08.2014, 22:47
Beitrag #60


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Zitat (Heinz Wäscher @ 25.08.2014, 11:28) *
Wobei ich mich ja frage, warum man mit dem Rad unbedingt auf einer Bundesstraße fahren muß, gibt es keine Alternativen?

Zum einen betrifft es nicht nur Bundesstraßen, sondern, wie du sicher auch gelesen hast, Landstraßen ebenso. Zum anderen habe ich bei meinem letzten Urlaub mit Fahrrad in S-H (20129 zwar auch überwiegend die "Bauernautobahnen" (also Feldwege und ähnliche Strecken) gewählt, aber die endeten auch hier und da an Bundes- oder Landstraßen. Und spätestens ab der Kategorie Landstraße stößt man oft auf ebenfalls wenig befahrene Straßen. Manche Ziele (z.B. der nächste Supermarkt) waren nur über die Bundesstraße zu erreichen.


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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mgka
Beitrag 26.08.2014, 07:31
Beitrag #61


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Zitat (rapit @ 25.08.2014, 19:15) *
Zitat (Ostfriese69 @ 25.08.2014, 10:59) *
Was wenn ich Abends noch eine Trainingsrunde mit drei Freunden auf dem Rennrad drehe?

Das halte ich für genehmigungspflichtig, weil dies nicht der Fortbewegung mit einem Verkehrsmittel von A nach B dient, sondern verkehrsfremden Zwecken dient, nämlich reinem Sport. Zudem in aller Regel mit Sportgeräten, die den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften nicht entsprechen.

Also mein neues Rennrad entspricht den Vorgaben der StVZO (es hat sogar Pedalreflektoren). Das einzige, was mich in der Regel davon abhält, Radwege zu benutzen, sind die schmalen Reifen und die fehlenden Schutzbleche (nicht schön, da durch Kuhdung zu fahren).
Zitat
Und damit in der Regel wohl nicht genehmigungsfähig whistling.gif

Nunja, was gerade im Sommer hier im Alpenvorland an Motorrädern und "schnellen" Autos so rumfährt - häufig unter Ausstoß von erheblichen Abgasen und Lärm. Da kann mir niemand weißmachen, dass da die Fortbewegung von A nach B im Vordergrund steht, sondern eher die "Gaudi". Und das ist dann aber auch eine Sondernutzung.


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"Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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Ostfriese69
Beitrag 26.08.2014, 08:49
Beitrag #62


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Zitat (mgka @ 26.08.2014, 08:31) *
Das einzige, was mich in der Regel davon abhält, Radwege zu benutzen, sind die schmalen Reifen und die fehlenden Schutzbleche (nicht schön, da durch Kuhdung zu fahren).


Besonders schön sind im Winter gefrorene Pferdeäpfel über die gesamte Breite des Radweges.

Ansonsten finde ich die ganzen spitzen Flintsteine, die hier auf den Radweg geschmissen werden echt lästig. Meinen momentanen Satz Reifen fuhr ich seit 3600 km pannenfrei auf Fahrbahnen. Am Freitag bin ich einmal eine andere Strecke gefahren und dabei ca. 15 km auf einem Radweg, man sah an verschiedenen Stellen Steinansammlungen. Resultat: ein Vorderrad platt und das Hinterrad platt. Beides Durchstiche von solchen spitzen Flintsteinen. Außerdem hatte ich auf den 15 km 4 Beinaheunfälle, welche nur durch Bremsen meinerseits verhindert wurde. Zwei Abbieger, einer aus einer Einmündung und einer von einem Privatgrundstück, die alle meinten einen Radweg kann man auch gut ohne Schauen überqueren.

Aus diesem Grund habe ich meinen Weg zur Arbeit so geplant, dass es dort möglichst wenig benutzungspflichtige Radwege gibt. Und dabei geht es halt auch über Landesstraßen.

Es ist ja schön, dass die Landesregierung nun offiziell zurückrudert aber warum erzählt der Staatssekretär dann vorher sechs Wochen lang eine ganz andere Geschichte!?
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Mitleser
Beitrag 26.08.2014, 09:00
Beitrag #63


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Zitat (Ostfriese69 @ 26.08.2014, 09:49) *
Es ist ja schön, dass die Landesregierung nun offiziell zurückrudert aber warum erzählt der Staatssekretär dann vorher sechs Wochen lang eine ganz andere Geschichte!?
Hat er das wirklich gemacht oder wollte ihn jemand nur so(=anders) verstehen? think.gif whistling.gif
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Arthur Dent
Beitrag 26.08.2014, 09:22
Beitrag #64


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Ich wiederhole das Zitat mal:

Zitat
3. Soll die Genehmigungspflicht auch für private Fahrten, etwa Familienausflüge, gelten?

Nach § 29 Abs. 2 StVO und VwV-StVO zu § 29 Abs. 2 werden Veranstaltungen wie Rad-
touren dahingehend nicht differenziert. Entscheidend für die Frage der Erlaubnispflicht ist,
ob Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden. Ausschlaggebend
sind die Umstände des Einzelfalles.

Das liest sich für mich nicht wirklich so, als wolle er sagen: "Familienradtouren sind auch ohne Genehmigung ok, da braucht man keine." Da braucht es nicht sehr viel Fantasie zu, um das "falsch" zu verstehen.


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Mitleser
Beitrag 26.08.2014, 09:24
Beitrag #65


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Ich stimme Dir zu: Wenn man es falsch verstehen will, dann kann man das auch falsch verstehen.

Deine Aussage "Familienradtouren sind auch ohne Genehmigung ok, da braucht man keine." ist in der Pauschalität falsch. Und ua daher wohl auch nicht vom StS gebracht worden.
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mir
Beitrag 26.08.2014, 09:33
Beitrag #66


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Nee, @Mitleser, da macht einfach der Ton den Unterschied. Von der reinen trockenen Semantik her hast Du vollkommen recht. Es kommt aber schon drauf an, wie man Dinge kommuniziert.

Ich habe aber noch immer nicht verstanden, wer dieses Faß eigentlich aus welchen Gründen aufgemacht hat. Kann mich da jemand erhellen?


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Mitleser
Beitrag 26.08.2014, 09:47
Beitrag #67


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Zitat (mir @ 26.08.2014, 10:33) *
Nee, @Mitleser, da macht einfach der Ton den Unterschied. Von der reinen trockenen Semantik her hast Du vollkommen recht. Es kommt aber schon drauf an, wie man Dinge kommuniziert.
Es kommt nicht nur auf den Satzbau, sondern auch auf den Kontext an. Das war keine Rede auf einem Familienfest. Sondern die ministerielle Antwort auf eine offizielle Anfrage eines Abgeordneten.
Man schaue sich solchen Schriftverkehr auf Landes- oder Bundesebene an. Dann sieht man, dass dort immer sehr formal und eng an Fragestellung und Normwortlaut geantwortet wird. Umgangssprache, Handlungsempfehlungen, Abschweifungen oder gar Hintertürchen werden deutlich gemieden.

Zitat (mir @ 26.08.2014, 10:33) *
Ich habe aber noch immer nicht verstanden, wer dieses Faß eigentlich aus welchen Gründen aufgemacht hat. Kann mich da jemand erhellen?
Wer ist klar - siehe Ministeriumsschreiben. Nur warum?
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mir
Beitrag 26.08.2014, 11:16
Beitrag #68


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Nun, der Anfang war, daß die StVB des Kreises Steinburg der Meinung war, daß die ADFC-Fahrradtour mit 10-60 Teilnehmern erlaubnispflichtig war.

Und vor dem Anfang war irgendwie, daß die StVB überhaupt dienstlich davon erfahren hat, was beim überlasteten Zustand der unserigen z.B. praktisch undenkbar gewesen wäre. Und da frage ich mich schon, wie das überhaupt angefangen hat.


Ich habe ein wenig selber gegoogelt wink.gif

Ich zitiere von den Seiten des dortigen ADFC vom 15. Juli, also schon vor der Antwort des Ministeriums auf die Abgeordnetenanfrage:

Zitat
Vom Verkehrsministerium in Kiel erhielten wir vor einigen Wochen die Mitteilung, dass für ganz oder teilweise über Landes- und Bundesstraßen geführte Fahrradtouren unabhängig von der Teilnehmerzahl vorab eine gebührenpflichtige Erlaubnis (Kosten ca. Euro. 50,00) beantragt werden muss.


Das dürfte der unmittelbare Anlaß für die Nachfrage und die Reaktion des ADFC sein.

Nachtrag:


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Mitleser
Beitrag 26.08.2014, 11:29
Beitrag #69


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Die Mitteilung, welche am 15.06. wiedergegeben wird, würde ich gerne im Original lesen. Denn so wie sie dort wiedergegeben ist, wäre sie inhaltlich falsch. Aber die Wiedergabe liegt auf genau der Linie, mit der auch die nachweislich differenzierteren Vorschriftenzitate diskreditiert wurden.

Der ADFC S-H ist ggf. deswegen sofort aufgesprungen, weil der Landesvorsitzende auch als Ansprechpartner für die streitgegenständliche Fahrradtour (04.05.) fungiert.
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Cabronito
Beitrag 26.08.2014, 14:48
Beitrag #70


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Zu dieser "Mitteilung" habe ich einen sehr interessanten Artikel gefunden (klick zum Hamburger Abendblatt). Da steht zum Abschluss folgendes:
Zitat
Heidemann selbst räumt auf Nachfrage ein, dass die "Mitteilung" eine Antwort-E-Mail aus dem Ministerium auf eine Frage gewesen sei, die er selbst gestellt habe. Er habe nach Paragraf 29 gefragt, der Ministeriumsmitarbeiter habe ihn erklärt und geraten, bei Unsicherheit lieber eine Erlaubnis zu beantragen.

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
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Tinu
Beitrag 26.08.2014, 16:41
Beitrag #71


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Das klingt doch schon ganz anders.

Dass man sich mit geplanten 100 VT auf einer Bundesstraße eine Genehmigung einholen soll, halte ich für nachvollziehbar. Wenn ich mir bei 99 VT unsicher bin, frage ich halt nach. Bei 30 Teilnehmern bin ich mir sicher, dass das kein Problem darstellt und fahre einfach - so what.


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Gruß
Martin
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mir
Beitrag 26.08.2014, 18:02
Beitrag #72


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Zitat
Heidemann selbst räumt auf Nachfrage ein, dass die "Mitteilung" eine Antwort-E-Mail aus dem Ministerium auf eine Frage gewesen sei, die er selbst gestellt habe. Er habe nach Paragraf 29 gefragt, der Ministeriumsmitarbeiter habe ihn erklärt und geraten, bei Unsicherheit lieber eine Erlaubnis zu beantragen.


Jetzt fühl' ich mich wiederum vom ADFC-Landesverband S-H veralbert. dry.gif


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sigggi
Beitrag 26.08.2014, 18:14
Beitrag #73


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Zitat
Harald Haase, Sprecher des von ADFC und Piraten gescholtenen Verkehrsministeriums in Kiel, kann die Aufregung überhaupt nicht nachvollziehen.

"Wenn ein Veranstalter bei seiner Tour weniger als 100 Teilnehmer hat, interessiert das keinen. Und wenn er sich bemüht, Bundes- und Landesstraßen zu meiden, dann interessiert das auch keinen.".......

Ebenso wenig für den Fall, dass eine Tour über eine kurze Strecke Bundes- oder Landesstraße führe, weil sie etwa überquert werden müsse oder weil der Radweg vor einer Ortschaft ende und erst dahinter weitergehe. "Und wenn eine Gruppe wegen eines Gewitters vier Kilometer Bundesstraße fährt, um schnell den nächsten Gasthof zu ereichen, dann ist das eben so."
Quelle

Für mich klingt das jedenfalls immer noch sehr bedenklich.
Wenn solche Ansichten Schule machen sieht es bald noch schlechter für Radfahrer aus die mit dem Rad nur schnell von A nach B kommen wollen. Denn da sind Bundesstrassen meist die beste Möglichkeit.


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Tinu
Beitrag 26.08.2014, 18:38
Beitrag #74


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Zitat (sigggi @ 26.08.2014, 19:14) *
Wenn solche Ansichten Schule machen sieht es bald noch schlechter für Radfahrer aus die mit dem Rad nur schnell von A nach B kommen wollen.

Die betrifft das ganze Theater doch gar nicht: keine Veranstaltung, keine Riesengruppe und auch sonst keine Unsicherheitsfaktoren, die einer Genehmigung bedürften -> soll einfach fahren, wo er will!


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granny
Beitrag 26.08.2014, 19:12
Beitrag #75


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Zitat (sigggi @ 26.08.2014, 18:14) *
Zitat
"Ebenso wenig für den Fall, dass eine Tour über eine kurze Strecke Bundes- oder Landesstraße führe, weil sie etwa überquert werden müsse oder weil der Radweg vor einer Ortschaft ende und erst dahinter weitergehe."

Für mich klingt das jedenfalls immer noch sehr bedenklich.

Für mich auch. Insbesondere verstehe ich nicht, warum offenbar darauf abgestellt wird, dass die Bundes- oder Landesstraße (k)einen Radweg besitzt. Als ob eine verkehrsunübliche Sondernutzung nur dann böse wäre, wenn der Verkehr auf der Fahrbahn behindert zu werden droht. Ts, ts whistling.gif
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sigggi
Beitrag 26.08.2014, 19:13
Beitrag #76


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Zitat (Tinu @ 26.08.2014, 19:38) *
Die betrifft das ganze Theater doch gar nicht: keine Veranstaltung, keine Riesengruppe und auch sonst keine Unsicherheitsfaktoren, die einer Genehmigung bedürften -> soll einfach fahren, wo er will!

Ja, so lange er sich von Bundes- und Landstrassen fern hält. So die Äusserungen von diesem Herrn Haase.



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Tinu
Beitrag 26.08.2014, 19:58
Beitrag #77


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Zitat (granny @ 26.08.2014, 20:12) *
Insbesondere verstehe ich nicht, warum offenbar darauf abgestellt wird, dass die Bundes- oder Landesstraße (k)einen Radweg besitzt.

Zumal man mit mehr als 15 Radlern ohnehin als Verband die Fahrbahn nutzen kann und bei wirklich großen Gruppen ein Radweg kaum praktikabel/verkehrssicher ist.


Zitat (sigggi @ 26.08.2014, 20:13) *
Ja, so lange er sich von Bundes- und Landstrassen fern hält. So die Äusserungen von diesem Herrn Haase.

Nein:
Zitat
Wenn ein Veranstalter bei seiner Tour weniger als 100 Teilnehmer hat, interessiert das keinen.
unabhängig von der Straßenklasse! Und auf Nicht-B-/L-Straßen stören auch größere Gruppen nicht!


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Martin
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Arthur Dent
Beitrag 27.08.2014, 00:38
Beitrag #78


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Zitat (Tinu @ 26.08.2014, 19:58) *
Nein:
Zitat
Wenn ein Veranstalter bei seiner Tour weniger als 100 Teilnehmer hat, interessiert das keinen.
unabhängig von der Straßenklasse! Und auf Nicht-B-/L-Straßen stören auch größere Gruppen nicht!

Bitte nicht immer Zitate so entstellen, daß der Sinn verkehrt wird:

Zitat
"Wenn ein Veranstalter bei seiner Tour weniger als 100 Teilnehmer hat, interessiert das keinen. Und wenn er sich bemüht, Bundes- und Landesstraßen zu meiden, dann interessiert das auch keinen."
Soooo unhabhängig von der Straßenklasse erscheint mir das nicht.


--------------------
10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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Ostfriese69
Beitrag 27.08.2014, 05:26
Beitrag #79


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Zitat
Verkehrsminister Reinhard Meyer: “… Darum sollte es im eigenen Interesse der Radtour-Anbieter liegen, Strecken und Gruppengrößen so zu wählen, dass sich die Frage einer eventuell erheblichen Verkehrsgefährdung durch die Gruppe gar nicht erst stellt."



Die Tour mit einer Gruppe Radfahrern kann also eine erhebliche Verkehrsgefährdung darstellen. Wenn das erstmal genug sind dann greifen die Lkw an.
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Tinu
Beitrag 27.08.2014, 06:40
Beitrag #80


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Zitat (Arthur Dent @ 27.08.2014, 01:38) *
Zitat
"Wenn ein Veranstalter bei seiner Tour weniger als 100 Teilnehmer hat, interessiert das keinen. Und wenn er sich bemüht, Bundes- und Landesstraßen zu meiden, dann interessiert das auch keinen."
Soooo unhabhängig von der Straßenklasse erscheint mir das nicht.

Einer von uns beiden hat jetzt den Logikwurm drin. Das sind doch 2 unabhängige Aussagen:
  • Aussage 1: kleiner 100 VT ok (egal wo!)
  • Aussage 2: auf nicht-B/L-Straßen auch ok (egal wie viele!)

Wie liest du das denn sonst?


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Gruß
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Arthur Dent
Beitrag 27.08.2014, 23:05
Beitrag #81


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Zitat (Tinu @ 27.08.2014, 06:40) *
Einer von uns beiden hat jetzt den Logikwurm drin. Das sind doch 2 unabhängige Aussagen:

Upps...sorry, da hab ich den Falschen Artikel zitiert. Ich hab auch noch einen anderen gelesen, in dem es sinngemäß hieß: Familienradtouren seinen weiterhin anmeldefrei, vor allem, wenn nur kurze Land- und Bundesstraßeabschnitte befahren würden.


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phekie
Beitrag 09.09.2014, 10:36
Beitrag #82


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Ich frage mich, wer im Ernstfall (ohne Genehmigung) beknollt werden soll. Im Ernstfall alle 100 Radfahrer?
Was ist, wenn alle Fahrer sagen: "Ich fahre nur für mich, keine Ahnung wo die anderen alle herkommen."
Dann wirds wohl schwer mit der Beweisführung der begangenen OWi.
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Mitleser
Beitrag 09.09.2014, 10:40
Beitrag #83


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Es trifft den Veranstalter/Aufrufer/...:
"Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig ... entgegen § 29 Absatz 2 Satz 1 eine Veranstaltung durchführt"
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 09.09.2014, 13:33
Beitrag #84





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Zitat (phekie @ 09.09.2014, 11:36) *
Was ist, wenn alle Fahrer sagen: "Ich fahre nur für mich, keine Ahnung wo die anderen alle herkommen."

Das ist gar nicht so abwegig. Ich bin - einzeln unterwegs - schon öfter unabsichtlich mitten in Radfahrergruppen gelandet.
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Speichenkarussell
Beitrag 09.09.2014, 14:35
Beitrag #85


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Echt jetzt? Da wo Du radelst, sind noch andere unterwegs? dry.gif
Hätte Dir nicht § 1 verboten, deren Fortkommen als Gruppe zu behindern, indem Du Dich einfach untermischst?
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 09.09.2014, 14:50
Beitrag #86





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Nicht ich mischte mich unter, sondern die Gruppen waren einfach plötzlich da. Das kann ich nicht verhindern.
Und sowas nennt sich "unvermeidbare Behinderung".

Ich habe mich nicht in die Gruppe eingemischt, sondern hatte nur zufällig denselben Fahrtweg - in Luft auflösen kann ich mich nun mal nicht.
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Speichenkarussell
Beitrag 09.09.2014, 14:59
Beitrag #87


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@münsterland-radler: Kann es sein, dass Dir die Fähigkeit, Ironie auch ohne Smiley zu erkennen, völlig abgeht?
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Ostfriese69
Beitrag 17.12.2014, 21:24
Beitrag #88


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Und täglich grüßt das Murmeltier...

http://www.shz.de/schleswig-holstein/meldu...-id8470556.html
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Odenwälder
Beitrag 17.12.2014, 21:50
Beitrag #89


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Ist dieser Leitfaden irgendwo online?

gefunden: http://landesportal.piratenpartei-sh.de/st...adtouren-SH.pdf


--------------------
Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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Heinz Wäscher
Beitrag 17.12.2014, 21:58
Beitrag #90


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Schön, das § 29 erwähnt wird - aber was ist mit § 27 StVO:

Zitat
§27 Verbände

(1) Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Mehr als 15 Rad Fahrende dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Kinder- und Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege benutzen.
...
Muß ein Verband beantragt werden? whistling.gif


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Dlarah
Beitrag 17.12.2014, 22:25
Beitrag #91


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Aus dem Leitfaden lese ich heraus, dass es ab 100 Teilnehmern eine Genehmigungspflicht gibt (... müssen eigentlich Fronleichnamsprozessionen genehmigt werden oder werden die nur angekündigt und auf Staatskosten abgesichert?), ansonsten gilt Gebührenpflicht, sobald es sich um eine "geführte" Tour handelt. Sprich: das Szenario "Papa, Mama, zwei Kinder" geht solange OK, wie keiner die Führerschaft übernimmt und keiner einen Plan über die Strecke hat.

Kriterium: sobald auf die Frage von weiter hinten "wann sind wir endlich da-ha?" mit einer konkreten Zeit geantwortet wird (und sei es auch nur: "noch zwei mal Schlafen"), wird geplantes Vorgehen unterstellt und die Gebührenpflicht tritt ein. Der gegenteilige Fall, mit ausweichender oder schwammiger Antwort, führt über kurz oder lang vors Familiengericht und ist hier im VP nicht weiter von Belang.



--------------------
Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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Mueck
Beitrag 17.12.2014, 22:28
Beitrag #92


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Kann man S-H für 5 Jahre a DK abtreten, damit man dort mal Radfahren lernt?
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Mitleser
Beitrag 17.12.2014, 22:47
Beitrag #93


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Zitat (Heinz Wäscher @ 17.12.2014, 21:58) *
Muß ein Verband beantragt werden? whistling.gif
Wenn durch ihn die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, dann natürlich yes.gif . Ansonsten no.gif .

Zitat (Dlarah @ 17.12.2014, 22:25) *
Aus dem Leitfaden lese ich heraus, dass es ab 100 Teilnehmern eine Genehmigungspflicht gibt
Eine derart große Gruppe dürfte (fast) immer die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen. Gefordert wird in der StVO nicht, dass eine konkrete Störung zu erwarten ist, sondern es wird allein auf die unübliche Straßenbeanspruchung abgestellt.

Zitat (Dlarah @ 17.12.2014, 22:25) *
... ansonsten gilt Gebührenpflicht, sobald es sich um eine "geführte" Tour handelt. Sprich: das Szenario "Papa, Mama, zwei Kinder" geht solange OK, wie keiner die Führerschaft übernimmt und keiner einen Plan über die Strecke hat.
Die Definition von Geführter Radtour iSd Leitfadens hast Du anscheinend geflissentlich überlesen. whistling.gif
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Ostfriese69
Beitrag 17.12.2014, 22:53
Beitrag #94


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Zitat (Mitleser @ 17.12.2014, 22:47) *
Zitat (Dlarah @ 17.12.2014, 22:25) *
Aus dem Leitfaden lese ich heraus, dass es ab 100 Teilnehmern eine Genehmigungspflicht gibt
Eine derart große Gruppe dürfte (fast) immer die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen. Gefordert wird in der StVO nicht, dass eine konkrete Störung zu erwarten ist, sondern es wird allein auf die unübliche Straßenbeanspruchung abgestellt.


Und was ist mit den üblichen Prozesionnen nach Hochzeiten, Fußballspielen etc? Wieso interessieren die niemanden?
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Mitleser
Beitrag 17.12.2014, 22:55
Beitrag #95


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Zeig doch mal eine an. whistling.gif
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Mueck
Beitrag 17.12.2014, 23:07
Beitrag #96


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In einer Facebook-Gruppe wurde auf dieses Urteil verwiesen.
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Dlarah
Beitrag 17.12.2014, 23:27
Beitrag #97


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Zitat (Mitleser @ 17.12.2014, 22:47) *
Zitat (Dlarah @ 17.12.2014, 22:25) *
... ansonsten gilt Gebührenpflicht, sobald es sich um eine "geführte" Tour handelt. Sprich: das Szenario "Papa, Mama, zwei Kinder" geht solange OK, wie keiner die Führerschaft übernimmt und keiner einen Plan über die Strecke hat.
Die Definition von Geführter Radtour iSd Leitfadens hast Du anscheinend geflissentlich überlesen. whistling.gif

Nein, hab ich nicht: (Diese S*** haben das PDF auch noch gegen copy/paste gesperrt, oder was!? -- eventuelle Tippfehler gehen auf meine Kappe)

Zitat
Geführte Radtouren im Sinne dieses Leitfadens sind breitensportliche Veranstaltungen mit meist touristischem Charakter, die angeboten werden, um insbesondere Land und Leute, Sitten und Gebräuche, Städte und Sehenswürdigkeiten kennen zu lernen. Charakteristisch für eine geführte Radtour ist ein Gruppen- und Geselligkeitselement, womit besonders verbunden ist, dass die Radtour in der Gemeinschaft, d.h. im Pulk gefahren wird
(und so weiter).


Also: Da wird NICHT ausgeschlossen: die Familientour. Da wird NICHT eingegrenzt: auf einen gewerblichen Hintergrund. Anbieten muss man das vor dem versammelten Familienrat - oder sollte das ein eindeutiger Hinweis auf gewerblichen Hintergrund sein?. "Breitensport" ist alles, was die breite Masse tut. Land und Leute etc. möchten wir auf der Fahrt übers Land zu Oma auf der Deichkante kennenlernen. Die Gruppe ist die Sippe, und natürlich fährt die im Pulk. Was bitteschön sollte die Familientour da noch vor des Ministers Eingriff schützen?




Zitat (Mueck @ 17.12.2014, 22:28) *
Kann man S-H für 5 Jahre a DK abtreten, damit man dort mal Radfahren lernt?

DAS wäre mal einen Feldversuch wert! (Wenn der GigaLiner auf Biegen und Brechen schön-gefeldversucht wird, dann erst recht sowas!)


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Mitleser
Beitrag 17.12.2014, 23:36
Beitrag #98


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Da lege ich die 'Definition' wohl anders aus.

Zitat (Dlarah @ 17.12.2014, 23:27) *
Was bitteschön sollte die Familientour da noch vor des Ministers Eingriff schützen?
Wenn wir dem Minister mal, ohne erkennbare Grundlage, eine böse Absicht unterstellen und auch 'untere StVB = Minister' annehmen ... dann: die StVO iVm StVG iVm GG.


Zitat (Dlarah @ 17.12.2014, 23:27) *
(Diese S*** haben das PDF auch noch gegen copy/paste gesperrt, oder was!? ...
Bei einer Grafik ist copy&paste von Schriftzeichen selten einfach möglich. whistling.gif
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willi
Beitrag 17.12.2014, 23:48
Beitrag #99


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Man macht doch nicht Sport, nur weil man mit dem Fahrrad unterwegs ist. think.gif
Wenn man Radfahren nicht als Sport, sondern als Nutzung eines Verkehrsmittels ansieht, ist die Fahrt der Familie zu Oma oder auch sonst wohin nicht anders zu bewerten, als die Fahrt der Familie mit dem Auto.

Ich hatte schon vor Monaten bei den Artikeln, die in der KN darüber standen den Eindruck, dass man mit Gewalt Familienausflüge als Sportliche Veranstaltung definieren will, damit man in der Zeitung schreiben kann, dass man für Familienausflüge eine Genehmigung braucht.
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Andreas
Beitrag 18.12.2014, 07:45
Beitrag #100


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Zitat (Dlarah @ 17.12.2014, 22:25) *
(... müssen eigentlich Fronleichnamsprozessionen genehmigt werden


VwV-StVO zu § 29 Rd- Nr. 9 ff

Erlaubnispflichtig sind
.
.
.
d) Umzüge bei Volksfesten u. ä., es sei denn, es handelt sich um ortsübliche Prozessionen und andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen sowie kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen.


--------------------
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Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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