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> Radfahren in Schleswig-Holstein nur nach Anmeldung
Tinu
Beitrag 18.12.2014, 10:29
Beitrag #101


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Kirchlich wird schwierig, aber vielleicht könnte man die ehrenamtlich geführten ADFC-Touren ja unter Brauchtum einordnen. Eine gewisse Tradition haben sie ja schließlich. wink.gif


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Martin
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sigggi
Beitrag 18.12.2014, 17:06
Beitrag #102


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Bei dieser ganze Sache stört mich am meisten, dass hier praktisch ein Radfahrverbot auf Bundesstrassen entstehen soll.
Deutschland ist übersät von Autobahnen und Autostrassen das ist doch wohl Radfahrerfrei genug.
Bundesstrassen sind für mich immer noch die beste Möglichkeit lange Strecken zügig mit dem Rad zu erledigen. Ich finde es einfach zum kotzen wenn man jetzt verucht die Radfahrer auch noch von dort zu verbannen.

Ich frage auch mich immer wie man diese ganze Gruppenfahrerrei bestrafen soll.
Wie kann man denn z.B. nebeneinander fahren bestrafen?
Ich sagte dann immer, dass ich nicht nebeneinander gefahren bin, ich bin rechts gefahren.
Kann man überhaupt eine Gruppe bestrafen?
Erst mal muss doch jedem Einzelnen nachgewiesen werden was er falsch gemacht hat.


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Tinu
Beitrag 18.12.2014, 17:41
Beitrag #103


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Ich halte mich ja bis zu einem gewissen Grade auch für paranoid, aber den Hintergedanken eines Radfahrverbots auf Bundesstraßen würde ich hier nicht unterstellen.

Zu deinen Fragen:

Bestrafung Gruppenfahren: richtet sich gegen den Veranstalter, bzw. Verantwortlichen, den es laut Voraussetzung ja geben muss. Deshalb hat ja auch der ADFC als Anbieter das Problem und nicht etwa die "unschuldigen" Teilnehmer der Touren. Die Gruppe insgesamt sehe ich nicht als juristische Person, die man belangen könnte oder müsste.

Beim Nebeneinanderfahren sehe ich den/die linken Fahrer als "Behinderer" als zu Belangende/n. Das Nachweisproblem ist im Prinzip das Gleiche wie immer im fließenden Verkehr: ohne Augenzeugen schlechte Karten. (Wohlgemerkt: Das Nebeneinanderfahren ist ja nur bei Behinderung und bei Verbänden sowieso nicht verboten!)


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Martin
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Odenwälder
Beitrag 18.12.2014, 17:50
Beitrag #104


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Zitat (Tinu @ 18.12.2014, 17:41) *
Ich halte mich ja bis zu einem gewissen Grade auch für paranoid, aber den Hintergedanken eines Radfahrverbots auf Bundesstraßen würde ich hier nicht unterstellen.


Ich sehe das eher so wie siggi. Zumindest versucht die Behörde dass fahren auf Bundesstraßen ohne Radweg als unsicher darzustellen. Schließlich wird mal wieder das Helm tragen befohlen empfohlen...


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Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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Mitleser
Beitrag 19.12.2014, 08:59
Beitrag #105


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Zitat (Odenwälder @ 18.12.2014, 17:50) *
Zumindest versucht die Behörde dass fahren auf Bundesstraßen ohne Radweg als unsicher darzustellen.
Wo?
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Ostfriese69
Beitrag 19.12.2014, 10:31
Beitrag #106


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Zitat (Mitleser @ 19.12.2014, 08:59) *
Zitat (Odenwälder @ 18.12.2014, 17:50) *
Zumindest versucht die Behörde dass fahren auf Bundesstraßen ohne Radweg als unsicher darzustellen.
Wo?


Ich finde hier kann man so etwas durchaus rauslesen, wenn man möchte.

Zitat
Verkehrsminister Reinhard Meyer: „Das Radfahren zählt in Schleswig-Holstein nicht nur bei den Einheimischen zu den liebsten Freizeitbeschäftigungen, sondern auch bei unseren Urlaubern. Schon allein deshalb sind wir als Tourismusland massiv daran interessiert, dem Radverkehr flächendeckend grünes Licht zu verschaffen. Wir sind aber genauso daran interessiert, dass alle heil nach Hause kommen. Darum sollte es im eigenen Interesse der Radtour-Anbieter liegen, Strecken und Gruppengrößen so zu wählen, dass sich die Frage einer eventuell erheblichen Verkehrsgefährdung durch die Gruppe gar nicht erst stellt.
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Mitleser
Beitrag 19.12.2014, 10:41
Beitrag #107


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Da muss man schon sehr böswillig sein. Zumal es keinen Bundesstraßenbezug gibt, man nur, nicht ganz von der Hand zu weisen, Strecke und Gruppengröße betrachten solle sowie doch sehr allgemein von einer Verkehrsgefährdung durch die Gruppe, statt einer körperlichen Eigengefährdung, gesprochen wird.
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sigggi
Beitrag 19.12.2014, 17:06
Beitrag #108


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Zitat (Mitleser @ 19.12.2014, 10:41) *
Da muss man schon sehr böswillig sein. Zumal es keinen Bundesstraßenbezug gibt, man nur, nicht ganz von der Hand zu weisen, Strecke und Gruppengröße betrachten solle sowie doch sehr allgemein von einer Verkehrsgefährdung durch die Gruppe, statt einer körperlichen Eigengefährdung, gesprochen wird.


Zitat (sigggi @ 26.08.2014, 18:14) *
Zitat
Harald Haase, Sprecher des von ADFC und Piraten gescholtenen Verkehrsministeriums in Kiel, kann die Aufregung überhaupt nicht nachvollziehen.

"Wenn ein Veranstalter bei seiner Tour weniger als 100 Teilnehmer hat, interessiert das keinen. Und wenn er sich bemüht, Bundes- und Landesstraßen zu meiden, dann interessiert das auch keinen.".......

Ebenso wenig für den Fall, dass eine Tour über eine kurze Strecke Bundes- oder Landesstraße führe, weil sie etwa überquert werden müsse oder weil der Radweg vor einer Ortschaft ende und erst dahinter weitergehe. "Und wenn eine Gruppe wegen eines Gewitters vier Kilometer Bundesstraße fährt, um schnell den nächsten Gasthof zu ereichen, dann ist das eben so."
Quelle

Für mich klingt das jedenfalls immer noch sehr bedenklich.
Wenn solche Ansichten Schule machen sieht es bald noch schlechter für Radfahrer aus die mit dem Rad nur schnell von A nach B kommen wollen. Denn da sind Bundesstrassen meist die beste Möglichkeit.



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Mitleser
Beitrag 19.12.2014, 19:40
Beitrag #109


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Ähm, was willst Du jetzt damit sagen? think.gif think.gif think.gif
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Hane
Beitrag 20.12.2014, 00:29
Beitrag #110


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Zitat (Mitleser @ 19.12.2014, 10:41) *
Da muss man schon sehr böswillig sein. Zumal es keinen Bundesstraßenbezug gibt, man nur, nicht ganz von der Hand zu weisen, Strecke und Gruppengröße betrachten solle sowie doch sehr allgemein von einer Verkehrsgefährdung durch die Gruppe, statt einer körperlichen Eigengefährdung, gesprochen wird.
Hast Du nur das gelesen, was hervorgehoben wurde? Ich markiere einfach etwas anderes:
Zitat
Verkehrsminister Reinhard Meyer: „Das Radfahren zählt in Schleswig-Holstein nicht nur bei den Einheimischen zu den liebsten Freizeitbeschäftigungen, sondern auch bei unseren Urlaubern. Schon allein deshalb sind wir als Tourismusland massiv daran interessiert, dem Radverkehr flächendeckend grünes Licht zu verschaffen. Wir sind aber genauso daran interessiert, dass alle heil nach Hause kommen. Darum sollte es im eigenen Interesse der Radtour-Anbieter liegen, Strecken und Gruppengrößen so zu wählen, dass sich die Frage einer eventuell erheblichen Verkehrsgefährdung durch die Gruppe gar nicht erst stellt.
Falls Du jedoch ernsthaft davon ausgehst, dass eine Gefährdung durch und nicht für die Gruppe gemeint ist, wird sehr bald Godwin's Law erfüllt werden.


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John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 23.12.2014, 13:02
Beitrag #111


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Ist das jetzt genehmigungspflichtig?

Gruß
Jens


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Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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Tinu
Beitrag 23.12.2014, 14:07
Beitrag #112


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Für ihn alleine sicher nicht. Und für die eingeladene Norddeutsche Rundschau auch nicht, da ich davon ausgehe, dass die Begleitung per Kfz stattfinden wird. Und seit wann geht von denen eine Verkehrsgefährdung aus? thread.gif


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Gruß
Martin
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Ostfriese69
Beitrag 29.03.2015, 12:00
Beitrag #113


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Seit dieser Woche ist der Erlass raus...hier ein Artikel dazu aus dem SHZ: Artikel
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dazydee
Beitrag 29.03.2015, 12:14
Beitrag #114


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"Zudem empfiehlt der Leitfaden, schon bei der Planung zu überlegen, die Teilnehmerzahl in Grenzen zu halten..."

Man soll seine Radlveranstaltung also nicht zu attraktiv gestalten, damit nicht zuviele kommen?


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Nulla poena sine lege
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Ostfriese69
Beitrag 29.03.2015, 12:21
Beitrag #115


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Das Ministerium weist auch noch mehrfach darauf hin, dass sie nach der Änderung der StVO im Jahre 2008 im Zugzwang waren, um Rechtssicherheit zu schaffen.
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mir
Beitrag 29.03.2015, 12:37
Beitrag #116


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Tja, wenn's wegen einer Nichtanmeldung dann aber mal vor Gericht geht, ist das Gericht an einen verwaltungsinternen Erlaß nicht gebunden. Insofern schafft ein solcher auch keine Rechtssicherheit.

Mit einem merkwürdigen Erlaß geht man also am besten so um, daß man sich nicht ins Bockshorn jagen läßt und ggf. dann eben klagt. So wahnsinnig teuer ist das ja nicht.


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Heinz Wäscher
Beitrag 29.03.2015, 13:44
Beitrag #117


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Wie erkennt denn die Polizei in SH dass da jetzt eine Gruppe Rad Fahrende vorbeifährt die eine Genehmigung zum Befahren der öffentlichen Straße benötigen? Ist jeder Teilnehmer irgendwie eindeutig gekennzeichnet? Was passiert, wenn die Gruppe keine Genehmigung hat? Müssen die dann alle absteigen und schieben? Wer muß die Genehmigung mitführern? Und wie kann ein Zuwiderhandeln sanktioniert werden? Wer will das eigentlich wie kontrollieren?


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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sigggi
Beitrag 29.03.2015, 15:05
Beitrag #118


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Ich weiss nicht was die immer mit ihren Landes- und Bundesstrassen haben.
Die sind meist breit und übersichtlich.



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Ostfriese69
Beitrag 29.03.2015, 15:07
Beitrag #119


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Grund für das Ministerium ist ja angeblich eine übermäßige Nutzung der Straßen durch Radfahrende und die Gefahr welche für andere Verkehrsteilnehmer hierraus hervorgeht. Man stellt sich auf den Standpunkt, dass nach einer Änderung der StVO im Jahre 2008 eine entsprechende Klarstellung vonnöten gewesen sei.
Hier sehe ich eigentlich gleich zwei Problemfelder: zum einen die Kosten für die Genehmigung, welche laut Ministerium zwischen €10,20 und €767,00 liegen, erfahrungsgemäß aber eher im unteren Bereich.
Zum anderen der Versicherungstechnische Aspekt. Ich gehe also mit ein paar Kumpels spontan auf eine sonntägliche Radtour, da ich den Weg kenne führe ich sie, es kommt zu einem wie auch immer gearteten Unfall und jetzte weigern sich Versicherungen zu zahlen, da ich die Tour nicht angemeldet und versichert habe.
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sigggi
Beitrag 29.03.2015, 15:21
Beitrag #120


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Zitat (Ostfriese69 @ 29.03.2015, 15:07) *
Ich gehe also mit ein paar Kumpels spontan auf eine sonntägliche Radtour, da ich den Weg kenne führe ich sie, es kommt zu einem wie auch immer gearteten Unfall und jetzte weigern sich Versicherungen zu zahlen, da ich die Tour nicht angemeldet und versichert habe.


Also ab in den Untergrund.
Keine Verabredungen mehr über Foren, Mail oder andere Onlinemedien.
Kommunikation nur noch über Boten und Handzettel. So wie es die Mafia macht.
Aber Vorsicht!!!!
Es ist zu befürchten, dass Behörden V-Männer in die Radszene einschleusen werden.
Daher traue ab nun Keinem mehr - egal wie lange Du ihn kennst.
Und rechne bei jeder Radgruppe die dich einholt - es kann eine Falle sein.

Na ja. Zumindest muss ich nicht dazu lernen. Habe 30 Jahre DDR hinter mir.


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Ostfriese69
Beitrag 29.03.2015, 15:29
Beitrag #121


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Nun ja, nachdem eine Versicherung Geld von mir bzw. meiner Versicherung dafür wollte, dass eine Dame auf der Fahrbahn in den Gegenverkehr fuhr, da sie durch meine Anwesenheit auf dem Radweg so abgelenkt war kann ich mir da etliche Szenarien vorstellen, wie die Versicherungen versuchen Geld zu sparen bzw. anderen Menschen aufzudrücken.
Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass hier in de Zeitungen auch mehrfach über versicherungstechnische Probleme in diesem Zusammenhang und fehlendem Versicherungsschutz bei fehlender Anmeldung/Genehmigung hingewiesen wurde. Ob dies so stimmt oder nicht sei mal dahingestellt, den möglichen Ärger den man an den Hacken haben kann schätze ich aber als recht groß ein.
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Heinz Wäscher
Beitrag 29.03.2015, 15:42
Beitrag #122


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Zitat (Ostfriese69 @ 29.03.2015, 16:29) *
Nun ja, nachdem eine Versicherung Geld von mir bzw. meiner Versicherung dafür wollte, dass eine Dame auf der Fahrbahn in den Gegenverkehr fuhr, da sie durch meine Anwesenheit auf dem Radweg so abgelenkt war kann ich mir da etliche Szenarien vorstellen, wie die Versicherungen versuchen Geld zu sparen bzw. anderen Menschen aufzudrücken.

Fährst du trotzdem weiterhin regelmässig mit dem Rad dort?
Und wurde die Dame dahingehend von der zuständigen Führerscheinstelle überprüft ob sie noch in der Lage ist sicher ein KFZ zu führen wenn schon die bloße Existenz eines Radfahrers zu einem Unfall führt?


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Tinu
Beitrag 29.03.2015, 16:38
Beitrag #123


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Wenn der Wassergraben zwischen Radweg und Fahrbahn nicht breit genug ist, kann man sich bei Radlern in freier Wildbahn nicht sicher sein, ob diese nicht vielleicht doch auf die Fahrbahn ausbrechen. Das ist wie beim Wildwechsel: Da kann man angesichts eines Rehs schon mal ins Schlingern geraten. Und Radler sind nicht alle Vegetarier wie die Rehe! laugh2.gif


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blue0711
Beitrag 29.03.2015, 17:01
Beitrag #124


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Zitat (Ostfriese69 @ 29.03.2015, 15:07) *
Zum anderen der Versicherungstechnische Aspekt. Ich gehe also mit ein paar Kumpels spontan auf eine sonntägliche Radtour, da ich den Weg kenne führe ich sie, es kommt zu einem wie auch immer gearteten Unfall und jetzte weigern sich Versicherungen zu zahlen, da ich die Tour nicht angemeldet und versichert habe.
Immer diese Übertreibungen.

Eine spontane Radtour ist keine "geführte Tour", auch wenn streckenweise alle einem Voranfahrenden folgen.

Nebenbei: Es finden auch immer noch Motorradtouren statt, obwohl die wegen der KFZ-Benutzung sehr wohl genehmigungspflichtig sind, wenn sie geführt werden.
Sogar in Frankreich, wo das nach der Gruppengröße beurteilt wird.


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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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sigggi
Beitrag 29.03.2015, 17:35
Beitrag #125


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Zitat (blue0711 @ 29.03.2015, 17:01) *
Immer diese Übertreibungen.

Eine spontane Radtour ist keine "geführte Tour", auch wenn streckenweise alle einem Voranfahrenden folgen.

Und ne Helmpflicht haben Radfahrer auch nicht und trotzdem....


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Andreas
Beitrag 30.03.2015, 07:55
Beitrag #126


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Zitat (Ostfriese69 @ 29.03.2015, 16:07) *
dass nach einer Änderung der StVO im Jahre 2008


Die StVO wurde nicht geändert, es wurde nur die Verwaltungsvorschrift-StVO geändert. Nach der alten VwV waren "Radmärsche" erlaubnispflichtig (ohne konkrete Teilnehmerzahl), jetzt heißt es dort "Radtouren, wenn mehr als 100 Personen teilnehmen oder wenn mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen (i. d. R. erst ab Landesstraße) zu rechnen ist"


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Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
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Ostfriese69
Beitrag 30.03.2015, 17:17
Beitrag #127


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Ich habe damit lediglich die Darstellung des Ministeriums widergegeben.
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Ostfriese69
Beitrag 17.07.2015, 11:20
Beitrag #128


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In der neuen Pett man sülm sind einige Erfahrungsberichte zur Umsetzung der Erlaubnispflicht für Radtouren in S-H zusammengefasst.
Der Kreis Schleswig-Flensburg fordert eine Gebühr für die Prüfung ob eine Tour nach Kreismeinung genehmigungspflichtig ist oder nicht. Ist sie genehmigungspflichtig fällt eine weitere Gebühr für die Erteilung oder Ablehnung der Genehmigung an.
Im Kreis Steinburg muss die Ortsgruppe des ADFC für alle 70 geplanten Radtouren eine detailierte Routenbeschreibung mit Alternativrouten z.B. Für witterungsbedingte Routenanpassungen.
Die freie und Hansestadt Lübeck fordert ein rechtzeitiges Einreichen der Tourenstrecke, da eine Bearbeitungszeit von 8 Wochen gebraucht wird, um zu prüfen ob die Tour genehmigungspflichtig ist. Nach dieser Prüfung braucht man nochmals Zeit für das Erstellen der Genehmigung und eventueller Auflagen.
In Neustadt Ostholstein verlangte die Verkehrsaufsicht für eine Radtour im Anschluss an einen Fahrradgottesdienst eine namentliche Erfassung aller Teilnehmer und eine Identifizierung über fortlaufende Rückennummern.
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Beitrag 17.07.2015, 11:28
Beitrag #129


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Zitat (Ostfriese69 @ 17.07.2015, 12:20) *
fordert eine Gebühr für die Prüfung ob eine Tour nach Kreismeinung genehmigungspflichtig ist oder nicht...... Bearbeitungszeit von 8 Wochen gebraucht wird, um zu prüfen ob die Tour genehmigungspflichtig ist... namentliche Erfassung aller Teilnehmer und eine Identifizierung über fortlaufende Rückennummern.
blink.gif
Wir befinden uns schon noch in Deutschland, ja? Ich werde das Gefühl nicht los, dass diese Auswüchse einige rechtsstaatliche Prinzipien infrage stellen.
Wenn ich durch eigene Prüfung zu der Einschätzung komme, dass meine Fahrradtour nicht genehmigungspflichtig ist: muss ich dann einen gebührenpflichtigen Antrag stellen, um feststellen zu lassen, dass es tatsächlich keine Genehmigung erfordert?
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Tinu
Beitrag 17.07.2015, 11:49
Beitrag #130


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Ich hab' heute keine Lust mich aufzuregen, aber eine Frage:

Ich verstehe nicht ganz, wie diese Prüfung auf Genehmigungspflicht zu verstehen ist. Ist das eine freiwillige Dienstleistung, falls ich mir als "Veranstalter" bezüglich Genehmigungspflichtigkeit nicht sicher bin? Dann beantrage ich doch lieber direkt die Genehmigung (und lasse mir gegebenenfalls die Unnötigkeit einer solchen bestätigen): Zeit und Geld gespart.

Oder ist das eine verpflichtende zusätzliche Behördenleistung vor Genehmigungsbeantragung? Die Kriterien für diese Prüfung müssten doch aber transparent (= öffentlich) sein, weshalb der Veranstalter sie auch selbst durchführen könnte. Wieso kann dann aber eine verzichtbare (weil selbst durchführbare) Leistung verpflichtend sein?


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Beitrag 17.07.2015, 11:51
Beitrag #131


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Es obligt den Behörden zu beurteilen, ob 5 oder 10 oder 15 oder 25 Radfahrer entlang einer Kreisstraße oder auf der Fahrbahn einer Landesstraße einer Genehmigung bedürfen oder nicht.
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Beitrag 17.07.2015, 11:53
Beitrag #132


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Mir scheint, es ist einfacher, das Ganze als Demonstrationszug anzumelden. Es ist zwar eine Anmeldung erforderlich, aber da kann eine Genehmigung nicht so einfach ganz versagt werden. Und die namentliche Erfassung der Teilnehmer wäre ganz schnell ein Fall für höhere Gerichte.
Außerdem bekommt man je nach Umgebung noch schützende Begleitung mit Dachbeleuchtung.
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Mitleser
Beitrag 17.07.2015, 12:08
Beitrag #133


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Zitat (Ostfriese69 @ 17.07.2015, 12:20) *
Der Kreis Schleswig-Flensburg fordert eine Gebühr für die Prüfung ob eine Tour nach Kreismeinung genehmigungspflichtig ist oder nicht. Ist sie genehmigungspflichtig fällt eine weitere Gebühr für die Erteilung oder Ablehnung der Genehmigung an.
Passt für mich. Denn die erste Frage ist keine Zwangsaufgabe der Behörde. Sondern reiner Zusatzaufwand. Man kann auch gleich einen Genehmigungsantrag stellen. Oder beim Glauben an Genehmigungsfreiheit einfach losradeln und sich gegen einen nachfolgenden Bußgeldbescheid / polizeiliche Tourbeendigung wehren.

Zitat (Ostfriese69 @ 17.07.2015, 12:20) *
In Neustadt Ostholstein verlangte die Verkehrsaufsicht für eine Radtour im Anschluss an einen Fahrradgottesdienst eine namentliche Erfassung aller Teilnehmer und eine Identifizierung über fortlaufende Rückennummern.
Für die Namenserfassung sehe ich keine Grundlage. Schon gar nicht nachträglich. Da gibt es keinerlei Dateninteresse der Behörde.
Selbst wenn man über die Rückennummern später ggf. erfolgte Ordnungswidrigkeiten Einzelner der konkreten Person zuordnen will, dürfte diese Vorratsdatenbeschaffung / Pauschalverdächtigung ein nicht zu rechtfertigenden (Grundrechts-) Eingriff sein.
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Tinu
Beitrag 17.07.2015, 12:08
Beitrag #134


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Zitat (Ostfriese69 @ 17.07.2015, 12:51) *
Es obligt den Behörden zu beurteilen, ob 5 oder 10 oder 15 oder 25 Radfahrer ...

... aber doch nicht willkürlich (sprich: je nach Tageslaune oder diensthabendem Beamten unterschiedlich), sondern nach festgelegten Kriterien. Und diese dürften wohl kaum geheim und damit auch vom Veranstalter selbst heranziehbar sein.

Und zur Namenserfassung: das verbietet sich ja wohl schon aus Datenschutzgründen!


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Gruß
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dazydee
Beitrag 17.07.2015, 12:24
Beitrag #135


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Ich würde das mit 20 Leuten einfach drauf ankommen lassen. Ich sähe mich hier im Recht.

Die Owi kostet wohl auch nicht mehr als die Genehmigung und man kann gerichtlich ein wenig Rechtsfortbildung in Sachen Verbände betreiben. Ist zwar Aufwand, aber das sind die Genehmigungen erst recht...


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Speichenkarussell
Beitrag 17.07.2015, 12:26
Beitrag #136


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Zitat (dazydee @ 17.07.2015, 13:24) *
Die Owi kostet wohl auch nicht mehr, als die Genehmigung
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Explosiv
Beitrag 17.07.2015, 12:35
Beitrag #137


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Hi
im Zweifelsfall gehört man eben nicht zusammen und fährt nur zufällig mit ungefähr gleichem Tempo in die gleiche Richtung. Muss man halt auf die Vorzüge einer Verbandsfahrt verzichten, aber das trauen sich eh die wenigsten.
Wäre aber hübsch, wenn hier mal die eine oder andere hochrichterliche Meinung geäußert würde zu dem Schmarrn.


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Ostfriese69
Beitrag 17.07.2015, 12:36
Beitrag #138


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Zitat (dazydee @ 17.07.2015, 13:24) *
Die Owi kostet wohl auch nicht mehr, als die Genehmigung und man kann gerichtlich ein wenig Rechtsfortbildung in Sachen Verbände betreiben.


Die Genehmigungen kosten zwischen €10 und €700, je nachdem was die Behörde festlegt.

Das Problem ist für mich immer noch Haftung. Ausflug mit Freunden (lass uns mal 10 sagen) ich fahre von Schleswig nach Rendsburg entlang touristischer Ausschilderungen, es kommt zum Unfall und Versicherungen weigern sich zu zahlen, denn es wäre erlaubnispflichtig und damit auch versicherungspflichtig gewesen.

Streckenverlauf wäre: Schleswig - Jagel - Kropp - Tetenhusen - Hohn - Rendsburg
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Mitleser
Beitrag 17.07.2015, 12:36
Beitrag #139


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Zitat (Explosiv @ 17.07.2015, 13:35) *
Wäre aber hübsch, wenn hier mal die eine oder andere hochrichterliche Meinung geäußert würde zu dem Schmarrn.
Ob die Aber den Radfahrern und ADFClern in anderen Bundesländern gefallen würde? Ich wäre mir da nicht sicher.
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granny
Beitrag 17.07.2015, 12:38
Beitrag #140


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Zitat (Ostfriese69 @ 17.07.2015, 12:36) *
Die Genehmigungen kosten zwischen €10 und €700, je nachdem was die Behörde festlegt.

Was kostet eigentlich ein Verstoß gegen die Genehmigungspflicht (und wer zahlt den ggf.? - auch eine größere Gruppenfahrt muss ja nicht unbedingt einen justiziablen "Veranstalter" haben).

Zitat (Ostfriese69 @ 17.07.2015, 12:36) *
Das Problem ist für mich immer noch Haftung. Ausflug mit Freunden (lass uns mal 10 sagen) ich fahre von Schleswig nach Rendsburg entlang touristischer Ausschilderungen, es kommt zum Unfall und Versicherungen weigern sich zu zahlen, denn es wäre erlaubnispflichtig und damit auch versicherungspflichtig gewesen.

Wo steht, dass das Einholen einer Erlaubnis und der Haftpflichtverlust miteinander korrelliert sind? Die Genehmigungspflicht ergibt sich ja nicht aus einem erhöhten Unfallrisiko, sondern allein aus dem unterstellten "Risiko", dass der im Vergleich zu den Interessen der Radfahrer (Hobby/Freizeit/Urlaub) wichtigere Autoverkehr (Mehrwertschöpfung, Berufsverkehr/Termine, Termine, Termine; ihr wisst schon...) zusammenbrechen könnte, wenn da 9 statt 10 RF auf einmal unterwegs sind.

Klingt ganz so, als wäre da mal eine Landstraßen-CM fällig.
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Mitleser
Beitrag 17.07.2015, 12:41
Beitrag #141


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Zitat (Ostfriese69 @ 17.07.2015, 12:36) *
Die Genehmigungen kosten zwischen €10 und €700, je nachdem was die Behörde festlegt.
Genauer: 10,20 bis 767,00 €.
Und bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand sogar 767,00 bis 2 301,00 €.
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dazydee
Beitrag 17.07.2015, 12:46
Beitrag #142


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Zitat (Ostfriese69 @ 17.07.2015, 13:36) *
Zitat (dazydee @ 17.07.2015, 13:24) *
Die Owi kostet wohl auch nicht mehr, als die Genehmigung und man kann gerichtlich ein wenig Rechtsfortbildung in Sachen Verbände betreiben.


Die Genehmigungen kosten zwischen €10 und €700, je nachdem was die Behörde festlegt.

Das Problem ist für mich immer noch Haftung. Ausflug mit Freunden (lass uns mal 10 sagen) ich fahre von Schleswig nach Rendsburg entlang touristischer Ausschilderungen, es kommt zum Unfall und Versicherungen weigern sich zu zahlen, denn es wäre erlaubnispflichtig und damit auch versicherungspflichtig gewesen.

Streckenverlauf wäre: Schleswig - Jagel - Kropp - Tetenhusen - Hohn - Rendsburg


Meine Unfallversicherung soll sich weigern zu zahlen, wenn ich bei einer Radtour mitfahre und angekarrt werde oder die Kfz-Versicherung des Gegners?

Auf welcher Grundlage? 10 können ja noch nicht mal Verband und sind für touristische Routen auch keine ungewöhnliche Anzahl.


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Nulla poena sine lege
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Beitrag 17.07.2015, 12:51
Beitrag #143


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Hi
ist doch ne klare Ansage. Die wollen keine Touristen. Wegen Reichtum geschlossen.
Nur blöd, wenn man da wohnt, aber wer hat die Vollpfosten denn gewählt?


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Ostfriese69
Beitrag 17.07.2015, 13:16
Beitrag #144


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Zitat (dazydee @ 17.07.2015, 13:46) *
Zitat (Ostfriese69 @ 17.07.2015, 13:36) *

Streckenverlauf wäre: Schleswig - Jagel - Kropp - Tetenhusen - Hohn - Rendsburg


Auf welcher Grundlage? 10 können ja noch nicht mal Verband und sind für touristische Routen auch keine ungewöhnliche Anzahl.


Aufgrund des veröffentlichten Leitfadens, es sind zwar weniger als 100 Fahrer (laut Leitfaden immer genehmigungspflichtig) aber zwischen Tetenhusen und Hohn gibt es keine Radverkehrsanlage und das ganze ist (auch wenn man das weder wegen des äußeren Anscheins noch wegen des Verkehrsaufkommens glauben mag) eine Landesstraße und damit fällt es nach dem Leitfaden in die Kategorie es ist im Einzelfall zu entscheiden.
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Beitrag 17.07.2015, 13:21
Beitrag #145


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Hi
und wo ist die Gefahrenlage, wenn der Normalfall nach §2 StVO vorliegt?


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Ostfriese69
Beitrag 17.07.2015, 13:23
Beitrag #146


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Das musst Du das Ministerium fragen.
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Mitleser
Beitrag 17.07.2015, 13:29
Beitrag #147


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Zitat (Ostfriese69 @ 17.07.2015, 14:16) *
Aufgrund des veröffentlichten Leitfadens, es sind zwar weniger als 100 Fahrer (laut Leitfaden immer genehmigungspflichtig) aber zwischen Tetenhusen und Hohn gibt es keine Radverkehrsanlage und das ganze ist (auch wenn man das weder wegen des äußeren Anscheins noch wegen des Verkehrsaufkommens glauben mag) eine Landesstraße und damit fällt es nach dem Leitfaden in die Kategorie es ist im Einzelfall zu entscheiden.
Diese erste Einzelfallentscheidung betrifft aber schon die Frage, ob es überhaupt antragspflichtig ist. Also auch nach dem unverbindlichen Leitfaden muss man diese Tour nicht zwingend bei der Behörde anmelden.
Erst nachgelagert ergibt sich dann uU die Einzelfallentscheidung, ob die Veranstaltung genehmigt werden kann oder nicht.
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Tinu
Beitrag 17.07.2015, 13:52
Beitrag #148


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Rein praktische Frage zum Verfahren: Ich kenne ADFC-Touren so, dass man unangemeldet zum Start erscheint und sich erst vor Ort entscheidet, ob überhaupt eine Mindestteilnehmerzahl zur Durchführung zusammengekommen ist. Wie soll denn eine Genehmigung (oder auch Genehmigungspflicht) im Vorfeld entschieden werden, wenn die bis dato unbekannte Teilnehmerzahl offenbar ein entscheidendes Kriterium ist?

Ich kann mir das nur so vorstellen, dass bis zu einer bestimmten Teilnehmerzahl die Tour nicht genehmigungspflichtig ist, darüber eventuell genehmigungsfähig und ab einer Höchstteilnehmerzahl nicht mehr genehmigungsfähig. Wie kann also die Behörde bei unbekannter Teilnehmerzahl über die Genehmigungspflicht entscheiden?

Und weil jetzt mehrfach das Thema Verbandsfahrt eingeworfen wurde: Ich kann bisher nicht erkennen, dass das überhaupt eine Rolle spielt. Verband ist eine per StVO zugelassene Form der Fahrbahnnutzung unter bestimmten Voraussetzungen. Das sehe ich aber völlig unabhängig von einer Genehmigungspflicht der Fahrbahnnutzung für (große) VT-Gruppen.


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Gruß
Martin
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Beitrag 17.07.2015, 13:59
Beitrag #149


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Zitat (Tinu @ 17.07.2015, 14:52) *
Ich kann mir das nur so vorstellen, dass bis zu einer bestimmten Teilnehmerzahl die Tour nicht genehmigungspflichtig ist, darüber eventuell genehmigungsfähig und ab einer Höchstteilnehmerzahl nicht mehr genehmigungsfähig. Wie kann also die Behörde bei unbekannter Teilnehmerzahl über die Genehmigungspflicht entscheiden?
Die Behörde wird auf einer Nennung der Teilnehmerzahl bestehen. Und dementsprechend entweder auf eine Genehigung verzichten, sie erteilen oder sie versagen. Sie kann auch, wie es angeblich der Kreis Schleswig-Flensburg praktiziert, auf Grundlage der eingereichten Daten vorab eine Einschätzung geben.

Gekniffen ist der Veranstalter. Holt er sich vorab keine Genehmigung für seine dann doch genehmigungspflichtige Tour, so darf er sie beim spontanen Überschreiten der kritischen Teilnehmerschwelle nicht durchführen. Entscheiden muss er dies spontan. Wobei seine Einschätzung nachträglich von der Behörde und dem Gericht überstimmt werden kann.
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Tinu
Beitrag 17.07.2015, 14:11
Beitrag #150


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Dann vielleicht doch Speichenkarussells Vorschlag das Ganze als Demo anzumelden. Bin gespannt, wie die Sicherungsbegleitung die Tour auf den unwegsameren Abschnitten durch Felder und Wälder begleiten will. Aber die Polizei hat ja sonst nichts zu tun... whistling.gif

Im Ernst: Ich würde das Thema mal in den Medien breittreten. S-H sieht sich mW immer noch als Urlaubsregion auch und gerade für Radler.


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Gruß
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