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> Motorradführerschein
Paradoxon
Beitrag 10.08.2014, 15:50
Beitrag #1


Neuling
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Hallo zusammen,

letztes Jahr im Juli absolvierte ich den A-begrenzt (48PS) Führerschein, weil ich noch keine 24 Jahre alt war. Nun muss ich ja 2 Jahre gedrosselt fahren.

Meine Frage ist aber jetzt, warum ich nicht jetzt direkt den großen machen kann, weil ich ja nun 24 Jahre alt bin. Einige Freunde von mir haben nun mit dem großen direkt begonnen, weil sie eben schon 24 Jahre alt sind.

Rechtlich gesehen ist das doch Geldabzocke. Wäre ja bereit den für nächstes Jahr angesetzten Führerschein jetzt schon zu machen.

Bin über kompetente Antworten dankbar.

LG
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Jupiter
Beitrag 10.08.2014, 16:03
Beitrag #2


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Du hättest letztes Jahr mit 23 Jahren problemlos Klasse A mit Schlüsselzahl 80 machen können, was Klasse A2 sowie Klasse A beschränkt auf Trikes enthält.
Damit hättest du automatisch mit dem 24. Geburtstag eine unbeschränkte Klasse A ohne weitere Prüfung gehabt.
Diese Vorgehensweise empfiehlt sich spätestens im Alter von 22 Jahren (wenn bisher auch keine Klasse A1 vorhanden war), eventuell auch schon knapp unter 21, wenn man drei Jahre (anstatt zwei Jahre mit Aufstiegsprüfung) auf eine offene Klasse A warten kann.
Somit bist du wahrscheinlich von deiner Fahrschule extrem schlecht bzw. falsch beraten worden.

Du kannst auch jetzt Klasse A machen, musst dann aber wieder Theoriestunden, Sonderfahrten, theoretische und praktische Prüfung absolvieren.
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Manhattan
Beitrag 10.08.2014, 22:51
Beitrag #3


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Der Tipp von Jupiter ist Gold wert! Wenn sich das herumspricht, dürfte der Direkteinstieg in A2 uninteressant sein. Dann wird er genau so ein Ladenhüter wie der A1. Hoffentlich wird das nicht noch geändert, dass die Schlüsselzahl 80 dann mit 24 Jahren automatisch entfällt. Genau das wollte die EU doch eigentlich verhindern, also automatischer Aufstieg ohne Prüfung.

Leider ist der Tipp für dich zu spät. Zumal ich denke, dass du keinen A beschränkt mehr gemacht hast, sondern einen A2 oder irre ich mich? Der A2 wird leider nämlich nach zwei Jahren nicht mehr automatisch zum A, sondern man muss erneut eine (Aufstiegs-)Prüfung machen.

Meiner Meinung nach liegt eine krasse Fehlberatung der Fahrschule vor! Würde das auf jeden Fall mit der Fahrschule besprechen und Rabatt bzw. eine gratis Aufstiegsprüfung für A in zwei Jahren rausverhandeln.

P.S. Um die zwei Jahre warten kommst du nicht herum, außer du willst alles (=Stunden+Prüfung von Theorie+Praxis) noch einmal neu machen und bezahlen. Wobei dir die Fahrschule aufgrund der Fehlberatung mit dem Preis entgegenkommen sollte.
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Scitch
Beitrag 10.08.2014, 23:11
Beitrag #4


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Zitat (Manhattan @ 10.08.2014, 23:51) *
Genau das wollte die EU doch eigentlich verhindern, also automatischer Aufstieg ohne Prüfung.
Wie kommst du denn darauf?

Zitat (Manhattan @ 10.08.2014, 23:51) *
Meiner Meinung nach liegt eine krasse Fehlberatung der Fahrschule vor! Würde das auf jeden Fall mit der Fahrschule besprechen und Rabatt bzw. eine gratis Aufstiegsprüfung für A in zwei Jahren rausverhandeln.
Und wie kommst du darauf? unsure.gif



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Gruß Scitch

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Manhattan
Beitrag 11.08.2014, 01:36
Beitrag #5


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Zitat (Scitch @ 11.08.2014, 00:11) *
Zitat (Manhattan @ 10.08.2014, 23:51) *
Genau das wollte die EU doch eigentlich verhindern, also automatischer Aufstieg ohne Prüfung.
Wie kommst du denn darauf?


Die EU Richtlinie verlangt eine Prüfung.

Zitat (Scitch @ 11.08.2014, 00:11) *
Zitat (Manhattan @ 10.08.2014, 23:51) *
Meiner Meinung nach liegt eine krasse Fehlberatung der Fahrschule vor! Würde das auf jeden Fall mit der Fahrschule besprechen und Rabatt bzw. eine gratis Aufstiegsprüfung für A in zwei Jahren rausverhandeln.
Und wie kommst du darauf? unsure.gif


Der arme TE hätte unter Berücksichtigung von jupiters Tipp heute mit einer (unbeschränkten) Klasse A herumfahren können bei gleichem Aufwand und Bezahlung. Tatsächlich hat er A2 (beschränkter A) und hat drei Möglichkeiten, entweder gar nichts machen und beschränkt fahren oder in einem Jahr die Aufstiegsprüfung und Kosten oder jetzt komplett neu A und noch mehr Kosten. Alle drei Möglichkeiten sind für den TE nicht so gut wie der Tipp von jupiter. Hier im Forum haben sich schon zum 28.01.2013 dazu Mitglieder, einer davon war wohl ein FL, ausgetauscht.

Wenn das keine Fehlberatung ist, was dann? unsure.gif
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carllson
Beitrag 11.08.2014, 05:55
Beitrag #6


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Wo steht Jupiters Tipp genau?

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Gast_Georg_g_*
Beitrag 11.08.2014, 09:06
Beitrag #7





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Im ersten Satz von Beitrag Nr. 2. Ob Klasse A 80 wirklich die Klasse A2 einschließt, ist meines Erachtens nicht völlig zweifelsfrei geklärt.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 11.08.2014, 11:41
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Jupiter
Beitrag 11.08.2014, 09:21
Beitrag #8


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Zitat (Georg_g @ 11.08.2014, 10:06) *
Ob Klasse A 80 wirklich die Klasse A2 einschließt, ist meines Erachtens nicht völlig zweifelsfrei geklärt.

Selbst der Fahrlehrerverband BW ist dieser Meinung:
Das Trike wirft Fragen auf
Zitat
Deshalb sind zur Ausbildung und Prüfung von Bewerbern um den „Trikeführerschein“ Krafträder der Klasse A zu verwenden. Soweit es sich um Personen handelt, die noch nicht 24 Jahre alt sind, ist die Fahrerlaubnis der Klasse A durch Eintrag der Schlüsselzahl 80 auf das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen dieser Klasse zu beschränken. Weil die Klasse A die Klasse A2 einschließt, darf der Besitzer des „Trikeführerscheins“ Krafträder der Klasse A2 führen.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 11.08.2014, 09:27
Beitrag #9





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Ja, ich kenne bisher auch noch keine "offizielle" Quelle, die es anders sehen würde. Aber die Ungereimtheiten bei dieser Sache sind offensichtlich und ich könnte mir vorstellen, dass ein Gericht eines Tages mal zur Auffassung gelangt, dass der Klasseneinschluss aus § 6 Abs. 3 FeV nur für eine Klasse A ohne Schlüsselzahl gilt. Ich will aber auch nicht den Teufel an die Wand malen und solange nichts dergleichen akut wird, ist der Tipp mit A 80 natürlich richtig.
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Scitch
Beitrag 11.08.2014, 09:36
Beitrag #10


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Zitat (Manhattan @ 11.08.2014, 02:36) *
Die EU Richtlinie verlangt eine Prüfung.
Die Prüfung für Klasse A mit Schlüsselzahl 80 wird doch auf einem "vollen" Klasse A Motorrad gemacht?
Wozu noch eine extra Prüfung? Ich finde dazu auch nichts in der von dir verlinkten Richtlinie?

Zitat (Manhattan @ 11.08.2014, 02:36) *
Wenn das keine Fehlberatung ist, was dann? unsure.gif
Die Richtlinie zur Neueinführung der besagten Schlüsselzahl wurde aber erst Ende 2012 eingeführt. (November oder Dezember wenn ich mich richtig erinnere)
Wenn der TE seine Ausbildung davor begonnen hat wie hätte die Entsprechende Fahrschule dann davon wissen können?

Ohne also nähe Kenntniss einfach zu sagen "krasse Fehlberatung" ist mAn etwas vorschnell.


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Gruß Scitch

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Manhattan
Beitrag 11.08.2014, 11:06
Beitrag #11


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Zitat (Scitch @ 11.08.2014, 10:36) *
Zitat (Manhattan @ 11.08.2014, 02:36) *
Die EU Richtlinie verlangt eine Prüfung.
Die Prüfung für Klasse A mit Schlüsselzahl 80 wird doch auf einem "vollen" Klasse A Motorrad gemacht?
Wozu noch eine extra Prüfung? Ich finde dazu auch nichts in der von dir verlinkten Richtlinie?


Die Richtlinie verlangt für den Aufstieg A1 -> A2 und A2-> A eine extra Prüfung. Die Aufstiegsprüfung A2 -> A, damals noch A beschränkt -> A unbeschränkt, war nicht vorhanden, es erfolgte ein automatischer Aufstieg nach 2 Jahren. Genau das hat die EU abgeschafft. Jetzt mit der SZ 80 hat sie den automatischen Aufstieg aber doch wieder möglich gemacht. Wie schon im Ursprungsthread zur SZ 80 steht, hat die EU bei den Trikes mit heißer Nadel gearbeitet. Warten wir auf die nächste Führerscheinrichtlinie.

Zitat (Scitch @ 11.08.2014, 10:36) *
Ohne also nähe Kenntniss einfach zu sagen "krasse Fehlberatung" ist mAn etwas vorschnell.


Wenn sich der TE meldet, wissen wir mehr.
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Scitch
Beitrag 11.08.2014, 11:24
Beitrag #12


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Zitat (Manhattan @ 11.08.2014, 12:06) *
Die Richtlinie verlangt für den Aufstieg A1 -> A2 und A2-> A eine extra Prüfung.
Könntest du mir auf die Sprünge helfen wo genau dies dort vermerkt ist bzw. den entsprechenden Abschnitt zitieren in dem steht dass bei der Prüfung für A noch einmal eine extra Prüfung verlangt wird wenn die Prüfung der Klasse A unter 24 Jahren abgelegt wurde? unsure.gif


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Manhattan
Beitrag 11.08.2014, 12:48
Beitrag #13


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Artikel 7 Ziffer 1 Alternative c:

Zitat
Ein Führerschein darf nur an Bewerber ausgestellt werden, die

c) für die Klasse A2 oder die Klasse A eine Prüfung lediglich der Fähigkeiten und Verhaltensweisen bestanden oder eine Schulung gemäß Anhang VI abgeschlossen haben, vorausgesetzt, sie verfügen über eine mindestens zweijährige Fahrpraxis auf einem Kraftrad der Klasse A1 bzw. der Klasse A2;


Also ein automatischer Aufstieg geht nicht gem. der Richtlinie. Wobei die EU nicht unbedingt eine Prüfung verlangt, sondern auch eine Schulung zu lassen würde. Zudem ist eine Richtlinie kein unmittelbar geltendes Recht, sondern muss erst noch umgesetzt werden in nationales Recht. Dies hat Deutschland aber entsprechend gemacht und den automatischen Aufstieg A2 -> A gestrichen und mit einer Prüfung verbunden.

Warum Deutschland hier von einem Extrem ins nächste verfällt, verstehe ich auch nicht. Erst nur zwei Jahre Warten und jetzt stattdessen direkt Prüfung. Hätte da nicht auch der Mittelweg mit der Schulung gereicht? Österreich macht es gut, dort kann man beim Aufstieg nach 2 Jahren frei wählen zwischen Prüfung oder Schulung. Zudem kann nach 4 Jahren A1 auch der direkte Aufstieg zu A gemacht werden, aber nur mit Prüfung und nicht mit Schulung.
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Scitch
Beitrag 11.08.2014, 17:09
Beitrag #14


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Zitat (Manhattan @ 11.08.2014, 13:48) *
Also ein automatischer Aufstieg geht nicht gem. der Richtlinie.
Mit Jupiters Weg hast du doch auch keinen automatischen Aufstieg?
Du machst die komplette Ausbildung der Klasse A, die eben A2 mit einschließt. (Nur bekommt man eben danach die SZ 80 unter Klasse A mit eingetragen) Selbst die Prüfung für Schlüsselzahl 80 wird auf einem zweirädrigen Fahrzeug abgelegt. (Oder irre ich mich?)
Der einzige Vorteil, den du also dadurch hast ist dass eben mit 24 direkt die Schlüsselzahl 80 wegfällt da nirgendwo die Rede von einer zweijährigen Frist ist wie sie bei der "vollwertigen" Klasse A unter 24 Jahren verlangt wird.

Ansonsten ist doch alles gleich?

Zitat (Manhattan @ 11.08.2014, 13:48) *
Dies hat Deutschland aber entsprechend gemacht und den automatischen Aufstieg A2 -> A gestrichen und mit einer Prüfung verbunden.
Das ist doch auch mit der Schlüsselzahl 80 so?


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Manhattan
Beitrag 12.08.2014, 00:47
Beitrag #15


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Ab 21 den A SZ 80 (inkl. A2) machen. Also bis 24 A2 fahren. Dann mit 24 erfolgt automatisch der Aufstieg in A. Genau wie bis zum 19.01.2013 ab 18 A beschränkt (jetzt A2) machen und nach zwei Jahren automatisch A unbeschränkt.

Jetzt ist es nur viel besser die Ausbildung und Prüfung erfolgte schon auf einem A Motorrad, gefahren werden darf dann bis 24 aber nur A2. Da wiehert der EU Amtssschimmel! think.gif
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Scitch
Beitrag 12.08.2014, 07:20
Beitrag #16


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Zitat (Manhattan @ 12.08.2014, 01:47) *
Da wiehert der EU Amtssschimmel! think.gif
Wieso?
Der Aufstieg der Klasse A ist doch auch so gegeben?
Wenn du unter 24 Jahren die Klasse A absolvierst wird nach 2 Jahren mit Klasse A2 die Klasse A "freigegeben", ohne weitere Prüfung.
Der einzige Unterschied ist der, dass bei der "vollen" Klasse A unter 24 Jahren die Klasse A erst genutzt werden kann sobald man 2 Jahre die Fahrerlaubnis Klasse A2 innehatte. (Unter Umständen also erst nach dem 24ten Lebensjahr)
Diese Beschränkung auf 2 Jahre gibt es bei Klasse A SZ80 nicht. Man kann diese also mit 23 Jahren ablegen und hat bereits nach einem Jahr die "volle" Klasse A.


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Mr.T
Beitrag 12.08.2014, 09:31
Beitrag #17


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Zitat (Scitch @ 12.08.2014, 08:20) *
ohne weitere Prüfung.
Ach. Wann wurde der § 15 Abs. 3 Nr. 2 FeV denn aufgehoben? unsure.gif


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Scitch
Beitrag 12.08.2014, 09:55
Beitrag #18


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Gar nicht.

Ich bitte zu entschuldigen, dass ich mich vor dem ersten Kaffee etwas missverständlich ausgedrückt habe.

Es ist aber doch, bitte korrigieren falls ich damit falsch liege:
Klasse A mit 21 Jahren erworben - Es wird Klasse A2 erteilt.
Nach 2 Jahren ist der Aufstieg zur Klasse A mit praktischer Prüfung möglich oder nach erreichen des 24ten Lebensjahres ohne Prüfung. (Oder ist dem nicht mehr so?)
Sollte allerdings die Klasse A mit 23 Jahren abgelegt worden sein wird die Klasse A erst nach Ablauf der 2 Jahre des Besitzes der Klasse A2 prüfungsfrei erteilt. (In diesem Fall also mit 25 Jahren)

Im Fall des A SZ80 ist der einzige Vorteil, dass bei Erteilung keine 2 Jahresfrist gegeben ist. Sollte man also hier die Klasse A mit 23 Jahren ablegen wird die "volle" Klasse A mit 24 Jahren ohne Prüfung erteilt.

Knackpunkt bleibt für mich: Der einzige Unterschied ist die nicht vorgeschriebene 2 Jahresfrist für A2 beim A SZ80.
Eine Erteilung ohne nochmalige (praktische) Prüfung unter 24 Jahren ist in keinem Fall gegeben und ein wirklicher Vorteil nur für diejenigen, die ihre Klasse A um das 23te Lebensjahr erwerben da diesen die 2 Jahre A2 "erspart" bleiben.

Ein automatischer Aufstieg ist aber ab 24 doch vorgesehen wenn man die Klasse A vor dem 24ten Lebensjahr ablegt und dann das 24te Lebensjahr erreicht oder nicht? wavey.gif



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Mr.T
Beitrag 12.08.2014, 10:00
Beitrag #19


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Zitat (Scitch @ 12.08.2014, 10:55) *
Ein automatischer Aufstieg ist aber ab 24 doch vorgesehen oder nicht? wavey.gif
Nö.


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Scitch
Beitrag 12.08.2014, 10:02
Beitrag #20


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Dann bin ich dahingehend fehlinformiert. think.gif

Werde es mir merken.


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Manhattan
Beitrag 12.08.2014, 11:52
Beitrag #21


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Deswegen sprache ich auch von Fehlberatung, da der TE jetzt auf seinem A2 hängt, also keine Chance hat automatisch aufzusteigen. Mit Jupiter und seinem A SZ80 Tipp wäre der TE jetzt mit einem (unbeschränkten) A unterwegs.

Wäre interessant vom TE noch zu hören, was dabei (Gespräch mit Fahrschule) herausgekommen ist.
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Paradoxon
Beitrag 03.09.2014, 15:15
Beitrag #22


Neuling
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Hallo zusammen,

ich bitte die verspätete Antwort zu entschuldigen. Danke euch allen für die Antworten.

Dass ich nun komplett verwirrt bin, ist glaube ich normal blink.gif Habe es auch noch nicht geschafft in die Fahrschule zu gehen, werde es aber heute versuchen

Soll ich die Dame einfach auf die SZ80 ansprechen oder möchtet ihr genaueres wissen? Denke sie wird einfach sagen "Wusste ich nicht" und dann bin ich nicht weiter sad.gif

Möchte doch einfach nur jetzt schon offen fahren. Ob ich den "offenen" A nun mit 25 mache oder jetzt schon. Fahre seit Juli'13 eine 48PS Yamaha R6.
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Paradoxon
Beitrag 03.09.2014, 16:27
Beitrag #23


Neuling
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Für Edit leider zu spät sad.gif

War eben da. Auf die Frage, warum wir das nicht gemacht haben kam ein plumpes "Du willst doch Motorrad fahren und nicht Trike, oder?". Sie wollte eben nicht einsehen, dass sie mit dem SZ80 wahrscheinlich weniger Geld verdient hätte.

Und das, obwohl ich alle meine Führerscheine dort absolviert und 4 Freunde empfohlen habe sad.gif Enttäuschend. Die nächsten Scheine werden definitiv woanders gemacht.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 19:55