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> Umleitungen, Sammelthread für besonders gruselige Exemplare
ukr
Beitrag 29.07.2018, 17:24
Beitrag #351


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Zitat (jeho @ 29.07.2018, 18:20) *
Im Radio gab es einen Beitrag in dem sich Polizei und Straßenmeisterei erstaunt gaben als sie (aus ungenannten Quellen) erfuhren das die "gesperrte" Strecke wieder "befahren wird".
Die ausführende Baufirma hatte Beendigung der Arbeiten ihre Absperrvorrichtungen und Schilder beiseite geräumt, aber weder Polizei noch Straßenmeisterei informiert.
Eben. Und das finde ich auch irgendwie gruselig. laugh2.gif

Ich bin am Samstag bei uns im Ort gerade an der ausgekreuzten Tafel vorbeigefahren, als im Radio mitgeteilt wurde, die Bauarbeiten hätten nicht beendet werden können und die Strecke bliebe noch auf unbestimmte Zeit gesperrt (Auskunft der Polizei). Die Kommunikation auf Behördenebene ist offenbar verbesserungswürdig.
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Explosiv
Beitrag 30.07.2018, 09:25
Beitrag #352


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Ist halt ne christliche Gegend. Die linke Hand weiß nicht, was die Rechte tut.

Bei uns räumen die Baufirmen ihre VZ ab und vergessen das eine oder andere.

Im Ort ein Z123 mit Tempo 30 am gleichen Mast. Der Neubau ist längst bezogen und alle Bauarbeiten in der Nähe des Straßenraums beendet.

Nach Deckenerneuerung an der Landstraße sind über manchen Tempo 70 Schildern noch die Müllsäcke drüber, die auch dem einbiegenden Verkehr mitteilen, dass dort 70 angeordnet ist. Die Einbieger dürfen also schneller als der übrige Verkehr bzw. weiß nicht, dass er das nicht darf.
Bei Baubeginn waren die festen Schilder nicht abgedeckt. Erst als ich bei Straßen NRW mal nachfragte, ob das Absicht ist, dass man mitten in der Baustelle wieder 70 fahren darf trotz Fräskanten kamen die Müllsäcke.
Es findet also weder vor noch während noch nach der Baudurchführung eine Kontrolle statt. Weder durch eine fähige Person der Bauleitung noch durch die zuständige Behörde. Paradiesische Zustände für Freigeister. Eventuell mit Nebenwirkungen.


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MisterOJ
Beitrag 31.07.2018, 16:09
Beitrag #353


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Zitat (Explosiv @ 30.07.2018, 10:25) *
Bei uns räumen die Baufirmen ihre VZ ab und vergessen das eine oder andere.

... hier werden immer wieder die Fahrstreifentafeln "vergessen" crybaby.gif - mit der Folge, dass sich insbesondere Ortsunkundige entsprechend einsortieren..

...um dann später festzustellen, dass es gar keine verengung mehr gibt.
(Leider sind dies oftmals Stellen, wo man die fehlende Verengung noch nicht erkennen kann) - die Folge: Stau durch unnötige Einfädelungen wallbash.gif


OJ


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rapit
Beitrag 31.07.2018, 16:27
Beitrag #354


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Würden die Leute bis zum Wegfall des Fahrstreifens fahren, um dort "reißzuverschlussen", gäbe es auch keine Staus mad.gif


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MisterOJ
Beitrag 31.07.2018, 18:46
Beitrag #355


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Ja so handhabe ich das ja auch...

nur insbesondere Auswärtige wechseln beim Erblicken einer Fahrstreifentafel quais schon reflexartig den Fahrstreifen blink.gif


OJ


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ukr
Beitrag 04.09.2018, 14:59
Beitrag #356


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think.gif
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Mueck
Beitrag 04.09.2018, 17:28
Beitrag #357


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Würden auch alle Pkw den Lkw hinzerherfahren, käme es dort in Spitzenzeiten zu Staus, deswegen muss man die Pkw-Fahrer ein wenig anderweitig beschäftigen, zudem hat's am Ende der Strecke nur einen Pkw-Parkplatz ... whistling.gif
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rapit
Beitrag 04.09.2018, 20:01
Beitrag #358


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@ukr: rofl1.gif

Darf ich das zu Werbezwecken verwenden?


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ukr
Beitrag 04.09.2018, 20:45
Beitrag #359


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Na klar doch. Habe ich bei Bedarf auch noch größer.

Tatsächlich soll die Tafel verdeutlichen, dass "LKW" hier abgeleitet werden und es im nachfolgenden Ort noch eine andere Umleitung nur für PKW gibt.
Danach folgt noch ein weiterer Ort und da ist dann gesperrt. whistling.gif
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mir
Beitrag 04.09.2018, 20:51
Beitrag #360


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Und wo sollen die Radfahrer lang?

Na, egal, Radfahrer glauben eh keiner Beschilderung.

thread.gif


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redonner sa grandeur à l'europe!
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ukr
Beitrag 04.09.2018, 20:55
Beitrag #361


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Eben. Radfahrer und Verkehrszeichen. Pahhh! laugh2.gif
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ulm
Beitrag 04.09.2018, 21:50
Beitrag #362


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Und was machen mein Kumpel mit dem Handkarren und ich mit dem Pferdefuhrwerk? think.gif
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rapit
Beitrag 04.09.2018, 22:34
Beitrag #363


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Handkarren, Pferde, pah biker.gif think.gif


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MisterOJ
Beitrag 05.09.2018, 12:31
Beitrag #364


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Zitat (ukr @ 04.09.2018, 21:45) *
Tatsächlich soll die Tafel verdeutlichen, dass "LKW" hier abgeleitet werden und es im nachfolgenden Ort noch eine andere Umleitung nur für PKW gibt.
Danach folgt noch ein weiterer Ort und da ist dann gesperrt. whistling.gif

...wa spricht dann in der Planskizze für einen weiteren 'Links'- (bzw. 'Rechts'- *))Pfeil vor dem Z250 und dort dem "Pkw"-Umleitungsschild? Wäre so eindeutig und besser verständlich... unsure.gif

*) je nach tasächlicher Örtlichkeit und Verlauf der Umleitungsstrecke

Zitat (ukr @ 04.09.2018, 21:55) *
Eben. Radfahrer und Verkehrszeichen. Pahhh! laugh2.gif

Der is gut - Radlinge fahren doch eh wie sie wollen!


OJ wavey.gif


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rapit
Beitrag 05.09.2018, 12:35
Beitrag #365


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Zitat (MisterOJ @ 05.09.2018, 13:31) *
...wa spricht dann in der Planskizze für einen weiteren 'Links'-Pfeil vor dem Z250 und dort dem "Pkw"-Umleitungsschild?

Vielleicht geht die Umleitung für PKW ja rechts rum? laugh2.gif


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MisterOJ
Beitrag 05.09.2018, 12:53
Beitrag #366


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@rapit: hab mal Tante Edith bemüht... rolleyes.gif


OJ


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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 05.09.2018, 12:58
Beitrag #367


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Zitat (mir @ 04.09.2018, 21:51) *
Und wo sollen die Radfahrer lang?


Zitat (ulm @ 04.09.2018, 22:50) *
Und was machen mein Kumpel mit dem Handkarren und ich mit dem Pferdefuhrwerk? think.gif


Die fahren auf die Autobahn. Ist in Thüringen doch auch so. (Sperrung B84 mit Umleitung über die A4.)


Wenigstens war diesmal Platz zum Anhalten und in die Karte zu gucken. Mit der Information Ortsdurchfahrt Behringen gesperrt konnte ich nicht anfangen, da ich
a) nach Navi und
b) nicht nach Bad Langensalza wollte, sondern mein Ziel lag irgendwo südöstlich davon lag.


Was mich manchmal wundert ist, wie Umleitungen ausgeschildert werden. Bei uns im Landkreis wird eine Straße saniert. Die direkte Strecke vom Umleitungshinweisschild bis zum ersten Größeren Ort hinter der Baustelle sind 14km. Wenn man sich aus kennt, kann man mit dem PKW die Baustelle mit 17km umfahren. Fährt man den Schildern nach sind es 53km. Und auch wenn man den nächsten wichtigen Knotenpunkt nimmt, sind es noch 24km zu 43km.
Muss man Umleitungen wirklich so ausschildern, dass jeder "Windmühlenflügel" die Umleitung fahren kann?

Gruß
Jens


--------------------
Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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jeho
Beitrag 05.09.2018, 18:29
Beitrag #368


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Zitat (Noch?ohne_Punkte @ 05.09.2018, 13:58) *
...Muss man Umleitungen wirklich so ausschildern, dass jeder "Windmühlenflügel" die Umleitung fahren kann?
Gruß
Jens


Theoretisch sollte das wohl so laufen:

Eine Straße muss gesperrt werden.
Erhebung:
- wie viele Fz. nutzen die Strecke in Stoßzeiten maximal - X
- wie viele Fz davon sind Anwohner etc. - Y
- X-Y=Z: Durchgangsverkehr

Für Z muss nun eine Umleitungsstrecke gefunden werden die den zu erwartenden Verkehr Z und den dort schon normal üblichen Verkehr aufnehmen kann.
Und da kann die Umleitungsstrecke schon mal recht groß ausfallen.
Die Eingeborenen kennen ihre Schleichwege, der Rest muss den großen Bogen nehmen.

Gruß JeHo


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Wenn Jeder bereit wäre für sein (Fehl)Verhalten und Missgeschicke auch vorbehaltlos die Verantwortung zu übernehmen,
dann wäre unsere "Miteinander" viel entspannter.
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Brezensalzabpopler
Beitrag 16.09.2018, 06:47
Beitrag #369


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Letztens wurde bei uns die Verbindungsstraße zwischen Neufahrn und Dietersheim gesperrt. Dafür wurden auch entsprechende Tafeln aufgestellt, leider ohne Datum. Auch auf der Homepage der betroffenen Gemeinden gabs keinerlei Infos. Die Straße wurde dann auch tatsächlich gesperrt, aber...


irgendwie hatte keiner Lust die Schilder der Umleitungsstrecke aufzubauen/ gültig zum machen ranting.gif
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ukr
Beitrag 05.06.2019, 18:33
Beitrag #370


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Ich habe es ja befürchtet...

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rapit
Beitrag 05.06.2019, 20:54
Beitrag #371


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Und irgendwie finde ich diese Lösung gar nicht mal so schlecht. think.gif

Und sowieso: um Längen besser als die Plakafarbbasteleien auf den Autobahnumleitungen, die man in Deinem neuen Artikel kopfschüttelnd bewundern kann mad.gif


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MisterOJ
Beitrag 06.06.2019, 06:52
Beitrag #372


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Zitat (ukr @ 05.06.2019, 19:33) *
Ich habe es ja befürchtet...

jaja - hinterher sind wieder alle schlauer laugh2.gif

im Ernst: ich hab den "Sinn" dieser 'Kreisel'-Zz nie verstanden - die Lösung mit dem "kreisel-gebogenen" Pfeil im Umleitungsschild ist imho sowohl leicht verständlich als auch eindeutig - und spart dazu noch das 3.extra-Blech.


Zitat (rapit @ 05.06.2019, 21:54) *
Und irgendwie finde ich diese Lösung gar nicht mal so schlecht. think.gif

Wieso? 3 Bleche; zu niedrige Aufstellhöhe, etc..

Warum nicht wie für 'geradeaus', 'links', 'rechts' - auch ein so ein's mit Pfeil für den Kreisel??
(siehe auch)


OJ


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rapit
Beitrag 06.06.2019, 14:01
Beitrag #373


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Ich könnte mich sogar mit sowas anfreunden:


Es ist immerhin eindeutig.

Und da die Behöden ja selbst sowas aufstellen, ist auch gegen den "rechtswidrig" integrierten Pfeil nichts zu sagen.


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MisterOJ
Beitrag 07.06.2019, 05:21
Beitrag #374


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Zitat (rapit @ 06.06.2019, 15:01) *
Ich könnte mich sogar mit sowas anfreunden:


...sieht aber gewöhnungsbedürftig aus... unsure.gif

Zitat (rapit @ 06.06.2019, 15:01) *
Und da die Behöden ja selbst sowas aufstellen, ist auch gegen den "rechtswidrig" integrierten Pfeil nichts zu sagen.

DAS begreift ja jeder ... und es entspricht der Systematik bei den geradeaus / link / rechts-pfeilen...


OJ


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ks-film
Beitrag 07.06.2019, 16:09
Beitrag #375


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Zitat (rapit @ 06.06.2019, 15:01) *
[...] "rechtswidrig" integrierten Pfeil [...]

Moin,
ist es eigentlich auch rechtswidrig, wenn die Behörde es anordnet und genehmigt?

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung (Seite 39ff)

Ich blicke da nichts so durch...

LG
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rapit
Beitrag 07.06.2019, 17:22
Beitrag #376


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Dein Link geht nicht. Aber:

Die Anordnung ist rechtswidrig.

Weil die Behörde nur die Vz des VzKat anordnen darf.


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ks-film
Beitrag 11.06.2019, 12:50
Beitrag #377


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Achso

(Falls jemand interesse an der rechtswidrigen Anordnung hat: Anlage 2, Seite 77 von Link)
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rapit
Beitrag 11.06.2019, 14:26
Beitrag #378


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Nun, man weiß es sogar und versucht es zu rechtfertigen:
Zitat
Gestaltung von StVO/RWBA abweichend. Ausnahmegenehmigung gem. § 46 (2) StVO wird hiermit erteilt


Trotzdem rechtswidrig, weil es eine VzKat-konforme Möglichkeit der Beschilderung gibt.

Ich finde aber diese Tafeln bedenklich.

Viele werden meinen, ein "Wiederholer"schild zu erblicken, wie das französische "RAPPEL". Was ja aber nicht gemeint ist.


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durban
Beitrag 11.06.2019, 15:21
Beitrag #379


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Dazu muss man sagen, dass diese Tafeln nur zusätzlich sind zu denjenigen, die direkt an der abzweigenden Straße stehen.

Sonst weist man ja auch mit dem Pfeil 1000-11/21 auf Verkehrsverbote hin - hier eben in beide Richtungen.



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Proxima Estación: Esperanza.
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rapit
Beitrag 11.06.2019, 15:25
Beitrag #380


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Ja, das Problem ist eigentlich die regelwidrige, aber regelmäßige anderweitige Verwendung wavey.gif


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ukr
Beitrag 11.06.2019, 16:07
Beitrag #381


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Da sich Zusatzzeichen immer auf das darüber befindliche VZ beziehen, schränkt das unterste ZZ nur das „Anlieger frei“ ein. Das Verkehrsverbot hingegen gilt sofort, ab VZ-Standort. whistling.gif scared.gif
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rapit
Beitrag 11.06.2019, 20:52
Beitrag #382


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Stimmt, ist ja Hamburger Rechtsprechung... rolleyes.gif


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hk_do
Beitrag 11.06.2019, 23:27
Beitrag #383


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Zitat (rapit @ 07.06.2019, 18:22) *
Weil die Behörde nur die Vz des VzKat anordnen darf.


Hatte nicht letztes Jahr ein Gericht entschieden, dass die Behörde nicht nur abweichend von der StVO bzw. dem VzKat anordnen darf sondern sogar muss, um höherwertiges EU-Recht durchzusetzen? think.gif
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ukr
Beitrag 12.06.2019, 08:22
Beitrag #384


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Vermutlich wird das über mehrere Winkelzüge und entsprechende Auslegung auch herbei zu argumentieren sein, aber genau genommen kann EU-Recht nur die Grundlage für notendige Anpassungen auf nationaler Ebene sein, aber eben nicht das jeweilige Strassenverkehrsrecht einfach aushebeln.
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hk_do
Beitrag 12.06.2019, 15:40
Beitrag #385


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Dann handelt es sich also um ein höchstrichterliches Fehlurteil, in dem festgestellt wurde

Entgegen der Annahmen der Verwaltungsgerichte lässt das Bundesrecht zonen- wie streckenbezogene Verkehrsverbote speziell für Diesel-Kraftfahrzeuge jedoch nicht zu. Nach der bundesrechtlichen Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung („Plakettenregelung“) ist der Erlass von Verkehrsverboten, die an das Emissionsverhalten von Kraftfahrzeugen anknüpfen, bei der Luftreinhalteplanung vielmehr nur nach deren Maßgaben möglich (rote, gelbe und grüne Plakette).


Mit Blick auf die unionsrechtliche Verpflichtung zur schnellstmöglichen Einhaltung der NO2-Grenzwerte ergibt sich jedoch aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, dass nationales Recht, dessen unionsrechtskonforme Auslegung nicht möglich ist, unangewendet bleiben muss, wenn dies für die volle Wirksamkeit des Unionsrechts erforderlich ist. Deshalb bleiben die „Plakettenregelung“ sowie die StVO, soweit diese der Verpflichtung zur Grenzwerteinhaltung entgegenstehen, unangewendet, wenn ein Verkehrsverbot für Diesel-Kraftfahrzeuge sich als die einzig geeignete Maßnahme erweist, den Zeitraum einer Nichteinhaltung der NO2-Grenzwerte so kurz wie möglich zu halten.


think.gif

Allerdings schreibt das Gericht ebenfalls:

Die StVO ermöglicht die Beschilderung sowohl zonaler als auch streckenbezogener Verkehrsverbote für Diesel-Kraftfahrzeuge. Der Vollzug solcher Verbote ist zwar gegenüber einer „Plakettenregelung“ deutlich erschwert. Dies führt allerdings nicht zur Rechtswidrigkeit der Regelung.

Die StVO erlaubt solche Verbote also nicht, ermögtlicht aber deren Beschilderung? unsure.gif

(hat jemand den jeweiligen Volltext zur Hand?)

Edit meint: Der Volltext ist in der rechten Menüleiste verlinkt.

Nach dem Lesen brummt mir nun der Schädel, und ich habe immer noch nicht verstanden, ob das BVerwG die entsprechende Beschilderung grundsätzlich für zulässig hält oder ob es sie nur deswegen für zulässig erklärt, weil entgegenstehende nationale Regelungen nicht anzuwenden sind, da das EU-Recht zwingend umzusetzen ist.

Jedenfalls hält es die Beschilderung für zulässig; wenn @rapit einen Mandanten mit einem passenden Verstoß findet müsste er also wohl mit dem vor den EuGH ziehen und dort seine abweichende Meinung vortragen wavey.gif
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ukr
Beitrag 12.06.2019, 17:33
Beitrag #386


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Man kann sich ja einfach mal die Frage stellen, welche verkehrsrechtliche Bedeutung das Wort "Diesel" hat (in Bezug auf den Adressat der Regelung). Auch könnte man darüber streiten, auf welche "Zählrichtung" sich das "bis Euro IV" bezieht. whistling.gif
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BajK
Beitrag 12.06.2019, 19:43
Beitrag #387


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Wenn ich einen Kanister Diesel für 6€ bei der Tanke vollmache und in den Kofferraum stelle, bin ich dann vom Verbot ausgenommen?
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rapit
Beitrag 12.06.2019, 20:48
Beitrag #388


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@ukr: Da sich "Diesel" und "Euro V" auf das Fahrzeug beziehen, ist wohl hinreichend klar, dass es um eben jene Bezeichnungen in den Fahrzeugpapieren geht.

Und das Problem der "Zählrichtung" kennen wir doch viel schlimmer. Such Dir eine beliebige Brücke und interpretiere




Bis? Oder exakt? Oder ab?
Und wenn man sich entschieden hat: Fahrzeugkombination insgesamt? Oder je Zugfahrzeug und je Anhänger einzeln betrachtet?


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Mueck
Beitrag 12.06.2019, 21:56
Beitrag #389


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Zitat (rapit @ 12.06.2019, 21:48) *
Bis? Oder exakt? Oder ab?
Bei dem Zz ist das ja in der StVO definiert, bleibt nur das incl./excl.-Problem, Das mit mit Euro 4 1/2" umgehen könnte ... rolleyes.gif
Zitat (rapit @ 12.06.2019, 21:48) *
Und wenn man sich entschieden hat: Fahrzeugkombination insgesamt? Oder je Zugfahrzeug und je Anhänger einzeln betrachtet?
Einzeln. Also das Gespann dann 120 ... Ähm ... whistling.gif

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rapit
Beitrag 12.06.2019, 22:13
Beitrag #390


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Zitat (Mueck @ 12.06.2019, 22:56) *
Bei dem Zz ist das ja in der StVO definiert

no.gif Bei dem Hauptzeichen nicht whistling.gif


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Mueck
Beitrag 12.06.2019, 22:42
Beitrag #391


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Bei 262 steht's eine Zeile drüber: "zu 36 bis 40 ... eine auf dem jeweiligen Zeichen angegebene tatsächliche Grenze überschreiten"
Beim Zz zu 253 steht's eine Zeile drunter "30.1 ... ab ..."
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hk_do
Beitrag 13.06.2019, 15:28
Beitrag #392


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Zitat (ukr @ 12.06.2019, 18:33) *
Man kann sich ja einfach mal die Frage stellen, welche verkehrsrechtliche Bedeutung das Wort "Diesel" hat (in Bezug auf den Adressat der Regelung)


Du meinst Fahrzeuge die mit Pflanzenöl betrieben werden? think.gif

Und was ist (verkehrsrechtlich) wenn man statt Diesel einfach leichtes Heizöl tankt? whistling.gif
(bei Fahrzeugen bis Euro 3 müsste das technisch eigentlich oft noch gehen)
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rapit
Beitrag 13.06.2019, 22:11
Beitrag #393


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Zitat (Mueck @ 12.06.2019, 23:42) *
Bei 262 steht's eine Zeile drüber: "zu 36 bis 40 ... eine auf dem jeweiligen Zeichen angegebene tatsächliche Grenze überschreiten"
Beim Zz zu 253 steht's eine Zeile drunter "30.1 ... ab ..."

Ich habe es unter Vz 274 montiert tongue.gif

Da steht halt nix... whistling.gif


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TNF
Beitrag 12.08.2019, 18:32
Beitrag #394


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Für @ukr`s Sammlung rolleyes.gif


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:-)
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ukr
Beitrag 12.08.2019, 20:39
Beitrag #395


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Das scheint sich langsam durchzusetzen... crybaby.gif
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rapit
Beitrag 12.08.2019, 21:03
Beitrag #396


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In Spanien braucht man die komischen Pfeile auch nicht, da sehen die Wegweiser unmittelbar vor dem Kreisel (übertragen auf unsere deutschen) so aus:


Versteht jeder.


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ukr
Beitrag 12.08.2019, 21:05
Beitrag #397


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Das kommt mit ein bisschen spanisch vor...
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ukr
Beitrag 19.10.2019, 15:11
Beitrag #398


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Grummel...

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zobi
Beitrag 19.10.2019, 15:19
Beitrag #399


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Wo Fang ich mit den Fehlern an unsure.gif crybaby.gif
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rapit
Beitrag 21.10.2019, 20:26
Beitrag #400


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In Stuttgart sperrt man Männer aus, und leitet Frauen mit Kind um:
(Blöd nur, dass danach nix mehr kommt) mad.gif

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Schade, das Foto ist nichts geworden, man kann es nur erahnen:

Wer dieser Umleitung folgt, findet hinter der Ecke rechts ein huh.gif Und nein, es ist keine Umleitung für Radlinge. Eigentlich für MIV. Aber wie das mir der Absprache mit mehreren Baustellen nunmal nie klappt...


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