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Beitrag
#101
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 ![]() |
Das ist wirklich ärgerlich...
Wie man hier nachlesen kann wurde der Satz "§ 74 Absatz 2 findet entsprechend Anwendung." noch aus der alten Fassung des §48a übernommen und vermutlich übersehen, dass bereits nun eine Regelung zum Mindestalter in der Vorschrift existiert. Oder er war für Fälle gedacht, in denen bereits 16-jährige den BF17 erteilt bekommen möchten. Aber das vermute ich nicht. ![]() |
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Beitrag
#102
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Möglich wäre das ja über eine Ausnahme vom Mindestalter.
![]() -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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Beitrag
#103
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 345 Beigetreten: 08.10.2007 Wohnort: nähe Rheinfall Mitglieds-Nr.: 37354 ![]() |
Wie man hier nachlesen kann wurde der Satz "§ 74 Absatz 2 findet entsprechend Anwendung." noch aus der alten Fassung des §48a übernommen und vermutlich übersehen, dass bereits nun eine Regelung zum Mindestalter in der Vorschrift existiert. Wie sag ich´s meinem Kinde bzw. dem Verkehrsministerium. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 12.05.2025 - 22:24 |