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> Verkehrszeichen 209, Bedeutung für alle Fahrspuren
hmcure
Beitrag 15.07.2014, 11:14
Beitrag #1


Neuling


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Tach zusammen

Gilt das Verkehrszeichen 209 (in diesem Fall vorgegebene Fahrtrichtung rechts) nur für die rechte Fahrspur oder für alle Fahrspuren (in diesem Fall 2)? Zur Erklärung: ich war kurz vor einem Unfall auf der mittleren Fahspur unterwegs und konnte wegen einer Bushaltestelle das Verkehrszeichen schlecht sehen. Gilt das am rechten Fahrbahnrand befindliche Verkehrszeichen überhaupt für beide Fahrspuren ? Und wenn ja, gibt es hier Ausnahmen ?
Danke vorab
hmcure
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rapit
Beitrag 15.07.2014, 11:25
Beitrag #2


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für alle Fahrspuren.

Aber ein Foto wäre hilfreich.


Zitat (hmcure @ 15.07.2014, 12:14) *
wenn ja, gibt es hier Ausnahmen ?

wenn VZ über Fahrstreifen montiert sind, gelten sie nur für diese.


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Heinz Wäscher
Beitrag 15.07.2014, 12:47
Beitrag #3


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Zitat (rapit @ 15.07.2014, 12:25) *
wenn VZ über Fahrstreifen montiert sind, gelten sie nur für diese.

Und wenn links und rechts der Fahrbahn jetzt unterschiedliche Zeichen 209 stehen think.gif


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Mitleser
Beitrag 15.07.2014, 13:04
Beitrag #4


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Dann hat die Behörde einen Standardfehler begangen.
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rapit
Beitrag 15.07.2014, 13:06
Beitrag #5


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Zitat (Heinz Wäscher @ 15.07.2014, 13:47) *
Und wenn links und rechts der Fahrbahn jetzt unterschiedliche Zeichen 209 stehen think.gif

Ach was, sowas gibt's doch gar nicht... whistling.gif


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Maddini
Beitrag 15.07.2014, 13:30
Beitrag #6


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Das wird sowieso unglaublich oft nach der MSDWGI-Methode gemacht rolleyes.gif
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QTV
Beitrag 15.07.2014, 14:58
Beitrag #7


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Ist es eigentlich zulässig, wenn man zusätzlich auch noch die Streuscheiben in der Ampel entsprechend benutzt? think.gif
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Mitleser
Beitrag 15.07.2014, 15:02
Beitrag #8


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no.gif
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rapit
Beitrag 15.07.2014, 15:06
Beitrag #9


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Zitat (QTV @ 15.07.2014, 15:58) *
Ist es eigentlich zulässig, wenn man zusätzlich auch noch die Streuscheiben in der Ampel entsprechend benutzt? think.gif

so lange die VZ über den Fahrstreifen montiert sind (an Kragarmen/Ampelauslegermasten) ja, sonst nein. Das meinte @Mitleser wahrscheinlich mit seinem Smiley.


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QTV
Beitrag 15.07.2014, 15:08
Beitrag #10


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Hab mich glaub ich etwas blöd ausgedrückt. Dass die VZ in der Form unzulässig sind, bzw. nicht die gewünschte Regelung wiedergeben, weiß ich. wavey.gif
Mich interessierte, ob eine analoge Verwendung der Streuscheiben in der Ampel eine erlaubte Alternative ist (bei uns wird sowieso beides angewendet thread.gif )
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rapit
Beitrag 15.07.2014, 15:09
Beitrag #11


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wie jetzt? Blauweiße Streuscheiben? unsure.gif

Edit sagt, das muss anders gemeint sein. Meinst Du etwa andere Pfeile in der Optik, zB so


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QTV
Beitrag 15.07.2014, 15:15
Beitrag #12


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Neee - Beispiel.
Auf der linken Spur darf nur geradeaus gefahren werden, daher hängt hier ein Pfeil-Signalgeber. Der Signalgeber über der rechten Spur und rechts daneben hat eine Vollscheibe, weil hier auch rechts abgebogen werden darf.

In dem Fall hängt ja der Großteil über der Kreuzung, es gibt aber auch welche, wo die Masten links und rechts neben der Spur stehen.

Zitat (rapit @ 15.07.2014, 16:09) *
Edit sagt, das muss anders gemeint sein. Meinst Du etwa andere Pfeile in der Optik, zB so

Die gibt es ab und zu zumindest in ähnlicher Form, wenn man zwei Richtungen mit Pfeil in einem Signal haben möchte.
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Mitleser
Beitrag 15.07.2014, 15:18
Beitrag #13


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Da bestimmen es die Pfeilmarkierungen auf dem Boden.
Ein Überkopf-Geradeaus-Rot sperrt auf dem Streifen nur geradeaus. Man dürfte aus diesem nach li/re abbiegen.
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rapit
Beitrag 15.07.2014, 15:19
Beitrag #14


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sind Pfeile in der Streuscheibe, gilt diese Ampel nur für diese Richtung, egal, wo sie hängt. Die vorgegebene Fahrtrichtung erfolgt durch die Fahrbahnmarkierungspfeile.


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Mitleser
Beitrag 15.07.2014, 15:24
Beitrag #15


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Zitat (rapit @ 15.07.2014, 16:19) *
egal, wo sie hängt
Ganz egal ist das nicht: "Für jeden von mehreren markierten Fahrstreifen (Zeichen 295, 296 oder 340) kann ein eigenes Lichtzeichen gegeben werden."
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QTV
Beitrag 15.07.2014, 15:28
Beitrag #16


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Mir ging es eben darum, dass man quasi durch den Einsatz verschiedener Streuscheiben deutlich macht, aus welcher Spur wohin gefahren werden darf, falls jemand die Bodenmarkierungen nicht sehen kann.
Wenn das erlaubt ist, wäre es eine legale Alternative zum falschen Aufhängen von den Blauschildern mit vorgegebener Fahrtrichtung.
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rapit
Beitrag 15.07.2014, 15:28
Beitrag #17


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Zitat (Mitleser @ 15.07.2014, 16:24) *
Für jeden von mehreren markierten Fahrstreifen ...

ja, oder für jede Fahrtrichtung, mit Pfeiloptik, dann ist es egal, wo sie hängt.

Edit sagt: @QTV: nicht in die Diskussion drängeln smile.gif


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Mitleser
Beitrag 15.07.2014, 15:41
Beitrag #18


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Zitat (QTV @ 15.07.2014, 16:28) *
Mir ging es eben darum, dass man quasi durch den Einsatz verschiedener Streuscheiben deutlich macht, aus welcher Spur wohin gefahren werden darf, falls jemand die Bodenmarkierungen nicht sehen kann.
Wenn das erlaubt ist, wäre es eine legale Alternative zum falschen Aufhängen von den Blauschildern mit vorgegebener Fahrtrichtung.
Da sehe ich keine Probleme. Sondern eher eine gute Lösung.

Zitat (rapit @ 15.07.2014, 16:28) *
Zitat (Mitleser @ 15.07.2014, 16:24) *
Für jeden von mehreren markierten Fahrstreifen ...

ja, oder für jede Fahrtrichtung, mit Pfeiloptik, dann ist es egal, wo sie hängt.
Nimm das Bsp. von QTV. Über den re Fahrstreifen hängst Du eine Geradeauspfeiloptik. Über den linken eine solche mit Rechtspfeil. Und das ausschließlich.
Siehst Du da wirklich keine Durchsetzungsprobleme für ein Bußgeld? Schließlich hats Du ein Lichtzeichen für/über dem Fahrstreifen, welches nur eine andere als die gewählte Richtung sperrt.

Zitat (rapit @ 15.07.2014, 16:28) *
Edit sagt: @QTV: nicht in die Diskussion drängeln smile.gif
DenkTipp schneller! thread.gif
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rapit
Beitrag 15.07.2014, 16:04
Beitrag #19


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Zitat (Mitleser @ 15.07.2014, 16:41) *
Siehst Du da wirklich keine Durchsetzungsprobleme für ein Bußgeld?

da hätte ich Probleme a) mit der Erfassbarkeit mit beiläufigem Blick, und b) wenn Du sie ausschließlich da hin hängst, mit der evtl. gegebenen Fahrstreifenzugehörigkeit.

Aber wenn Du sie beider press aneinanderhängst (und dabei die Rechtsabbiegerampel nach rechts), sähe ich schon keine Probleme mehr, sie auch für den rechten Fahrstreifen gelten zu lassen, und schon gar nicht, wenn Du beide nicht überkopf aufhängst, sondern einfach nur an den Fahrbahnrand stellst.
Und da sähe ich auch keine Probleme, wenn die Linksabbiegerampel nur und allein am linken Fahrbahnrand steht, und nicht außerdem auch am rechten oder überkopf montiert ist.


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Mitleser
Beitrag 15.07.2014, 19:14
Beitrag #20


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Unter all den abändernden Prämissen hätte ich damit auch kein Problem laugh2.gif

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