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> Gelten deutsche VZ in Frankreich?, internäschönäl träffic law for runaways
Mueck
Beitrag 27.06.2014, 21:15
Beitrag #1


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"Tatort" Staustufe Iffezheim:

Am Ende dieser Brücke noch vor Abzweig der K3758 steht dieses Schild:

"Kraftfahrstraße" mit Zz "Nach 1000 m".
Nach "MSDWGI" ignorieren wir mal das "Nach" und erwarten das Zz-lose Schild in 1000 m ...
Nach 1000 m stehen wir schon fast am Ende dieser Brücke laut Radtacho und später Google Maps:

Mit Zoom sehen wir den nächsten Kreisel und dort ein frz. Kraftfahrstraßenschild am Kreiselausgang, das sind noch weitere 800 m, während die dt.-frz. Grenze schon 600 m nach dem Schild passiert wurde, wie später die Karte zeigte ...:

Der Kreisel aus der Nähe:

Und der Blick zurück:

Rad- und Fußverbot aus Richtung Frankreich:

Sehe ich es richtig, dass das deutsche Vorankündigungsschild völlig irrelevant ist, wenn ich von Deutschland nach Frankreich radel?
1. Fehlt das Zz-lose Schild, der wahre Beginn der Kraftfahrstr., oder ginge es bei sowas auch ohne?
2. Will das deutsche Schild erst 400 m nach der Grenze Wirkung entfalten, also außerhalb des Geltungsbereiches der StVO
Und dass ich mich nur in Gegenrichtung auf den restlichen 1200 m nicht erwischen lassen darf an das Verbot halten muss?
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blue0711
Beitrag 27.06.2014, 22:52
Beitrag #2


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In Gegenrichtung ist kurz nach der Grenze für Fußgänger und Radfahrer mittendrin Schluss

Vielleicht so eine gängige "Behelfsmaßnahme", um Radfahrer und Fußgänger fernzuhalten?

Etwas weiter vorne ebenfalls in Gegenrichtung auf franz. Seite auch für Radfahrer und Fußgänger Schluss
Ebenso am Kreisverkehr (Dein letztes Bild)

Das deutsche Schild weist also wohl nur auf die französische Regelung hin.


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Gruß Kai
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 27.06.2014, 23:17
Beitrag #3





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Die alles entscheidende Frage ist: Hast du das Plastikteil aus dem Kreisverkehr entfernt?
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Mueck
Beitrag 27.06.2014, 23:50
Beitrag #4


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Zitat (blue0711 @ 27.06.2014, 23:52) *
In Gegenrichtung ist kurz nach der Grenze für Fußgänger und Radfahrer mittendrin Schluss
Was gestern an der Grenze von F nach D stand, weiß ich nicht, so rum durfte (und wollte) ich nicht fahren ...
Street View zeigt aber Bilder aus der Zeit, wo da Großbaustelle war und es wohl auch auf deutscher Seite für Rad/Fuß offiziell gesperrt war. Die ist vorbei und bei Fahrtrichtung D -> F steht ab L78a nur die gezeigte Kraftfahrstr.-Vorankündigung, sonst nix, weder in D, noch in F.

Zitat (blue0711 @ 27.06.2014, 23:52) *
Das deutsche Schild weist also wohl nur auf die französische Regelung hin.
Nö, die ist ja eine andere, keine Kraftfahrstr., jedenfalls nicht auf der Staustufe selbst.
Ich gehe mal davon aus, dass auch in F gilt, dass man nur einem bekanntgegebene Anordnungen befolgen muss und nicht Hellseher sein muss, wie die Gegenrichtung beschildert ist.

Zitat (Georg_g @ 28.06.2014, 00:17) *
Die alles entscheidende Frage ist: Hast du das Plastikteil aus dem Kreisverkehr entfernt?
??
-v

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Gast_Georg_g_*
Beitrag 28.06.2014, 00:12
Beitrag #5





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Also hast du das Plastikteil nicht entfernt. Es wäre so einfach gewesen, etwas für die deutsch-französische Freundschaft zu tun.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 28.06.2014, 08:27
Beitrag #6





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Hallo @Mueck

Ich glaube, mit dem "Plastikteil" meint @Georg_g das Teil auf der Fahrbahn aus deinem letzten Bild. Da liegt irgendwas auf der Kreisfahrbahn rum ... und das hätte man zur Seite legen können.

Das deutsche Verkehrszeichen "Kraftfahrstraße" (Zeichen 331.1)

sehe ich als Vorankündigung des/Hinweis auf das französische Verkehrszeichen "Kraftfahrstraße" an der Kreisverkehrsausfahrt in deinem vorletzten Bild (Zeichen C107)


Also einfach nur ein "Wer zur Kraftfahrstraße will, erreicht sie nach ca. 1000m", vergleichbar mit Wegweisern zu Parkplätzen und Autobahnen.


Zum Vergleich:



heißt: Nach 200m kann man auf einen Parkplatz fahren.

Man kann aber auch auf der Fahrbahn bleiben und weiterfahren, Addressaten der Schilder sind diejenigen, die einen Parkplatz suchen.
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fritz440kombi
Beitrag 28.06.2014, 17:53
Beitrag #7


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Stimmt das alte Motto wirklich noch, dass in Frankreich alles erlaubt sei, was nicht ausdrücklich verboten wird, und in Deutschland alles verboten ist, was nicht ausrücklich erlaubt wird? SCNR rolleyes.gif


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Mueck
Beitrag 29.06.2014, 00:34
Beitrag #8


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Zitat (münsterland-radler @ 28.06.2014, 09:27) *
Ich glaube, mit dem "Plastikteil" meint @Georg_g das Teil auf der Fahrbahn aus deinem letzten Bild. Da liegt irgendwas auf der Kreisfahrbahn rum ... und das hätte man zur Seite legen können.
Ach das ... War vor Ort wohl irgendwie nicht ins Bewusstsein gedrungen, da mehr auf Schilder geachtet, und beim Weiterfahren auf die andere Kreiselseite auf den Verkehr ...

Zitat (münsterland-radler @ 28.06.2014, 09:27) *
Das deutsche Verkehrszeichen "Kraftfahrstraße" (Zeichen 331.1) sehe ich als Vorankündigung des/Hinweis auf das französische Verkehrszeichen "Kraftfahrstraße" an der Kreisverkehrsausfahrt in deinem vorletzten Bild (Zeichen C107)
Das steht aber nach 1800 m, nicht schon nach 1000 m ...

Zitat (fritz440kombi @ 28.06.2014, 18:53) *
Stimmt das alte Motto wirklich noch, dass in Frankreich alles erlaubt sei, was nicht ausdrücklich verboten wird, und in Deutschland alles verboten ist, was nicht ausrücklich erlaubt wird? SCNR rolleyes.gif
Von Frankreich Richtung Deutschland ist es ja ausdrücklich verboten und andersrum ist es ja offenbar legal, weil kein verbietendes Schild da, auch nach deutschem Recht ...
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NMY
Beitrag 29.06.2014, 12:32
Beitrag #9


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Zitat (Mueck @ 29.06.2014, 01:34) *
Zitat (münsterland-radler @ 28.06.2014, 09:27) *
Das deutsche Verkehrszeichen "Kraftfahrstraße" (Zeichen 331.1) sehe ich als Vorankündigung des/Hinweis auf das französische Verkehrszeichen "Kraftfahrstraße" an der Kreisverkehrsausfahrt in deinem vorletzten Bild (Zeichen C107)
Das steht aber nach 1800 m, nicht schon nach 1000 m ...

Dann hat sich da halt jemand verschätzt. Kein Drama.
Damit weißt Du als Radfahrer schon mal im Voraus, dass Du Deinen Schwung von der Brücke nicht in die Hauptfahrtrichtung ausnutzen kannst, sondern Dir rechtzeitig einen Ausweg suchen musst. Ist doch nett. Es ist zugegebenermaßen eine vergleichsweise überflüssige Vorankündigung.
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Mueck
Beitrag 29.06.2014, 13:33
Beitrag #10


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Zitat (NMY @ 29.06.2014, 13:32) *
Es ist zugegebenermaßen eine vergleichsweise überflüssige Vorankündigung.
Deswegen traue ich dem Braten ja noch nicht so ganz und frage nach ... Auch weil dadurch die Beradelbarkeit für beide Richtungen ja unterschiedlich ist. (Oder gibt es eine internationale Vereinbarung a la "Du musst den Verkehr abnehmen, den ich auf meiner Seite der Grenze zulasse!"?)

Wenn also irgendwo ein Schild mit Entfernungsangabe steht, entfaltet es also selbst keine Wirkung?
- am Standort sowieso nicht
- nach Ablauf der angegebenen Entfernung (bei Nichtgefahrenzeichen) auch nicht, da dann das Vz nochmal ohne Entfernungsangabe stehen müsste?
(In Analogie zum 205, wo steht: "Das Zeichen steht unmittelbar vor der Kreuzung oder Einmündung. Es kann durch dasselbe Zeichen mit Zusatzzeichen, das die Entfernung angibt, angekündigt sein.")
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rapit
Beitrag 29.06.2014, 14:16
Beitrag #11


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Diese Kraftfahrstraßenvorankündigung dürfte schon da gestanden haben, als es den Kreisel noch nicht gab und noch die alten Zollkontrollhäuser standen. Irgendwann hat jemand ein neues Blauschild über das Uralt-Zz geschraubt und keiner hat nachgemessen.
Außerdem dürften bei den größeren Baumaßnahmen versehentlich die 259er etc. versehentlich aus Richtung Deutschland verschwunden sein. Geplant war das dort sicher nie. Es hat bislang einfach keiner bemerkt.

Die scheinbar nutzlos mittendrin an der Leitplanke stehenden Rad- und Füßlingverbotschilder Richtung Deutschland zwischen Kreisel und Brücke stehen wohl an der Stelle einer alten Einmündung, auch wenn nichts mehr darauf hindeutet.


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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Mueck
Beitrag 29.06.2014, 15:15
Beitrag #12


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Zitat (rapit @ 29.06.2014, 15:16) *
Diese Kraftfahrstraßenvorankündigung dürfte schon da gestanden haben, als es den Kreisel noch nicht gab
Nach Blick in alte Karten muss der Kreisel mind. 10 Jahre alt sein, maximal 20 Jahre.

Zitat (rapit @ 29.06.2014, 15:16) *
und noch die alten Zollkontrollhäuser standen.
Womöglich waren die zwischen Kreisel und der heutigen Verschwenkung, die wohl zusammen mit dem Kreisel entstand.

Zitat (rapit @ 29.06.2014, 15:16) *
Außerdem dürften bei den größeren Baumaßnahmen versehentlich die 259er etc. versehentlich aus Richtung Deutschland verschwunden sein. Geplant war das dort sicher nie. Es hat bislang einfach keiner bemerkt.
Psssst! shutup.gif Nicht dass mir das einer weitererzählt! whistling.gif

Zitat (rapit @ 29.06.2014, 15:16) *
Die scheinbar nutzlos mittendrin an der Leitplanke stehenden Rad- und Füßlingverbotschilder Richtung Deutschland zwischen Kreisel und Brücke stehen wohl an der Stelle einer alten Einmündung, auch wenn nichts mehr darauf hindeutet.
Da hätte man sich aber an der Grenzkontrolle vorbei geschlichen ...
Kann allenfalls sein, dass die Grenzanlage selbst früher nicht ins Verbot integriert war ...
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rapit
Beitrag 29.06.2014, 15:34
Beitrag #13


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Zitat (Mueck @ 29.06.2014, 16:15) *
muss der Kreisel mind. 10 Jahre alt sein, maximal 20 Jahre.

Stimmt. So war das auch gemeint.

Zitat (Mueck @ 29.06.2014, 16:15) *
Womöglich waren die zwischen Kreisel und der heutigen Verschwenkung

Waren sie definitiv. Und ein ganz kleines Bisschen davon steht heute noch am Rande des Parallelweges.

Zitat (Mueck @ 29.06.2014, 16:15) *
Kann allenfalls sein, dass die Grenzanlage selbst früher nicht ins Verbot integriert war ...

...oder dass das Verbot danach wiederholt wurde, falls einer von seitlich da hin kam, ja.


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mgka
Beitrag 30.06.2014, 22:10
Beitrag #14


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Und wieder einmal stellt sich (für die deutsche Seite) die Frage, für welche Verkehrsarten diese Landesstraße denn gewidmet ist...


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"Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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Mueck
Beitrag 30.06.2014, 23:55
Beitrag #15


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Zitat (mgka @ 30.06.2014, 23:10) *
Und wieder einmal stellt sich (für die deutsche Seite) die Frage, für welche Verkehrsarten diese Landesstraße denn gewidmet ist...
... so lange auf deutscher Seite, wie jetzt aktuell, keine Schilder aufgestellt sind und das so bleibt und allenfalls während vorübergehender Bauarbeiten standen wie bis vor einiger Zeit, ist ja nach deutschem Widmungsrecht alles ok ...
Gibt es in Frankreich der Widmung ähnliche Rechtskonstrukte? Das wäre hier die interessantere Seite, falls es dort sowas gäbe und sich ein Kläger fände ...

Ganz nebenbei: Deutschland/B-W hätte wohl gerne eine bessere Radverkehrsführung über die Staustufe und wäre auch bereit, ihren Teil zu bauen, wie auch immer der aussähe, nur will Frankreich derzeit die Sache nicht auf ihrer Seite abnehmen ... So mein Informationsstand aus gut unterrichteten Kreisen ... Auf deutscher Seite beschränkt man sich daher erst mal auf das Stück ungefähr zwischen der Stelle des ersten Bildes, wo eine Kreisstraße mitsamt Radroute einmündet, weiter Richtung Landesinnere, die Radroute will man wohl irgendwie kreuzungsfrei mit Unterführung führen.
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