... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


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> Polen FS brauche ich nicht mehr, FS weg wegen Alk
Duke
Beitrag 06.08.2004, 15:40
Beitrag #1


Neuling


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Hi Männer's

Muss euch berichten was mir heute beim Verkehrsamt in HH pasiert ist... rofl1.gif

Also ich heute hin und mich bei der Info im Erdgeschoss gemeldet...

Frage vom Info Menschen...

Hatten sie schon mal einen FS....
Ich jep schon lange her weiss net mehr genau wie lange.....

Info Mensch sagt Gutiiiiii dann 1 Stock Zimmer 107 Melden

Ich gleich rauf mit Nummer inner Hand.....5 min gewartet und ich kam ran..*FREU*

Sachbearbeiter fragt was willsten hier nur ne Info oder wat.... cop.gif

Ich sage wollte gerne wieder meuinen FS machen und wollt nur mal fragen wie das so Lüpt mit MPU usw...

Sachbearbeiter schaut im Computer nach und sagt BiNGO sieht ja Supi aus für sie
1994ig Speerfrist abgelaufen und 10 Jahre her also keine MPU....muss jetzt nur noch alles Checken lassen ob nichts im Führungszeugnis steht usw.dauert so um die 3-6 Wochen.....
Meinte ob er das machen soll mit der Anmeldung dann würde es mich 99€ Kosten...

Ich sage jep klar leg Losi und frage ihn was er noch braucht..

Sachbearbeiter meint .....Sehtest,Perso,und Passbild....das ist alles...

Nun kommt das womit ich nicht gerechnet habe......*MEGA FREU*

Sachbearbeiter meint dann zu mir.......jetzt kommt es.....Unglaublich...

Ich brauche keine Pflichtstunden....
Ich brauche auch nicht an der Stunden Teilnehmen....
Und auf dem Zettel was ich alles besorgen muss wie z.B.Passbild Anmeldung (ziehe gerade um)und Sehtest was er Angekreuzt hatte war kein Kreuz bei der Erstenhilfe...also muss ich das so denke ich auch nicht mehr haben...

Ich war so Baff...das ich ihn nochmals gefragt habe wie er es nun meinte...

Sagte zu ihm ....

Meinen sie das so.....das ich zuhause für die Theorie lerne und dann gleich wenn ich mich Angemeldet habe in einer Fahrschule gleich zur Prüfung kann...

Sachbearbeiter sagte Jep genau das....

Ich frage und die Pflichtunden was ist damit....

Sachbearbeiter meint das brauche ich net kann es aber gerne machen muss es nur mit dem Fahrlehrer klären...

Ich mit ? Zeichen Gesicht schau ihn an..und denke das kann es doch net sein oderrrrr.....

Frage ihm nochmal..ob ich alles richtig verstanden habe.....

10 Jahre FS weg keine MPU brauche nur Prüfung machen wenn ich ein guter bin und das ist alles...nicht Wochenlang in der Fahrschule sitzten,keine Pflichtstunden machen... whistling.gif

Sachbearbeiter...JOOOOOOOO GENAUUUUU DASSSS...

PS:.Hatte Klasse 3 & 1 damals und es gilt für beide das sagte er mir..
Also wenn es ganz gut Lüpt was kostet mich dann mein FS...net viel...parr Stunden mit der Karre weil damals gab es noch keine Funkhelme...und etwas übung wäre auch net schlecht...das ist alles... rofl1.gif

Das war mein Tag heute beim Vekehrsamt in HH... laugh2.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 06.08.2004, 17:25
Beitrag #2


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Hallo, herzlichen Glückwunsch.
Allerdings ist das, was Dir da passiert ist nicht "die Überraschung".
Die Überraschung ist, daß es einen Beamten gab, der das wußte. wink.gif
Keine Theorie, keine Pflichtstunden - nur Prüfung, danach Wiedererteilung in Form des alten Klassenumfanges ...
... ein paar Stunden solltest Du zu Deiner Sicherheit schon nehmen, denke ich ...
Viel Erfolg, Gruß Joe


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 06.08.2004, 18:50
Beitrag #3





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Stimmt, es gibt keine Pflichtstunden.

Allerdings wird (und darf) dich kein Fahrlehrer ohne Überprüfung deiner Kenntnisse zur Prüfung anmelden.
Also mit ein paar Fahrstunden solltest du schon rechnen.
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 06.08.2004, 19:05
Beitrag #4





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Zitat (nypdcollector @ 06.08.2004, 19:50)
Also mit ein paar Fahrstunden solltest du schon rechnen.

So ist es yes.gif yes.gif
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Andreas
Beitrag 06.08.2004, 19:08
Beitrag #5


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Außerdem müßte man, um den vollen Umfang des alten 3er zu bekommen, auch ein Prüfung für die Klasse C1 ablegen. Wenn man nur die Prüfung mit einem PKW macht, bekommt man auch nur die neue Klasse B erteilt.


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strichachtdoktor
Beitrag 06.08.2004, 21:01
Beitrag #6


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Zitat
Außerdem müßte man, um den vollen Umfang des alten 3er zu bekommen, auch ein Prüfung für die Klasse C1 ablegen
´

culpa mea maxima - ich vergaß ! wink.gif greetz, Joe


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Rolf Tjardes
Beitrag 06.08.2004, 22:14
Beitrag #7


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Zitat (strichachtdoktor @ 06.08.2004, 18:25)
Die Überraschung ist, daß es einen Beamten gab, der das wußte. wink.gif

  1. Könnte es sich auch um einen freundlichen "Angestellten" im öffentlichen Dienst handeln.

  2. Ist § 20 FeV ein absoluter Alltags-§ und dürfte jedem Bediensteten einer Führerscheinstelle hinlänglich bekannt sein.
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strichachtdoktor
Beitrag 06.08.2004, 23:16
Beitrag #8


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Zitat
Ist § 20 FeV ein absoluter Alltags-§ und dürfte jedem Bediensteten einer Führerscheinstelle hinlänglich bekannt sein.


Dürfte ... sein ... - ist sicher eine Kann-Vermutung II.Grades ?! rofl1.gif
na, schönes WE noch cool.gif
Gruß, Joe


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Peter Lustig
Beitrag 07.08.2004, 14:10
Beitrag #9


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Und was hat der Sachverhalt jetzt mit diesem Forum zu tun? Gehört doch wohl eher dorthin.
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Uwe W
Beitrag 07.08.2004, 19:28
Beitrag #10


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@Duke: Herzlichen Glückwunsch! flowers.gif
Dass es ohne neue Pflichtstunden, neuen Sofortmaßnahmen-Nachweis geht, ist nichts ungewöhnliches.

Bemerkenswert ist aber, dass Du bereits 10 Jahre nach Ende der Sperrfrist die Fahrerlaubnis ohne MPU wieder bekommst:
FAQ: MPU nach Entzug der Fahrerlaubnis
Hab in der FAQ gleich einen Link auf diesen Thread gesetzt.

Wollen wir mal hoffen, dass die Führerscheinbehörde nicht mehr auf die Idee kommt, das Urteil des OVG Saarlouis anzuwenden und den Führerscheinentzug von 1993(?) noch gegen Dich zu verwenden.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Gast_dischilli_*
Beitrag 28.11.2004, 20:16
Beitrag #11





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Freut mich auch. Aber nach §§ 11 und 20 FeV gilt dieser besondere Umstand wohl nicht für jeden.

§ 20 Abs. 3
Unberührt bleibt die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5.

§ 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5
Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 2 angeordnet werden,
1. wenn nach Würdigung der Gutachten gemäß Absatz 2 oder Absatz 4 ein medizinisch-psychologisches Gutachten zusätzlich erforderlich ist,
2. zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter,
3. bei erheblichen Auffälligkeiten, die im Rahmen einer Fahrerlaubnisprüfung nach § 18 Abs. 3 mitgeteilt worden sind,
4. bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen oder bei denen Anhaltspunkte für ein hohes Agressionspotential bestehen oder
5. bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis, wenn
a) die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen war oder
b) der Entzug der Fahrerlaubnis auf einem Grund nach Nummer 4 beruhte.

Unberührt bleiben medizinisch-psychologische Begutachtungen nach § 2a Abs. 4 und 5 und § 4 Abs. 10 Satz 3 des Straßenverkehrsgesetzes sowie § 10 Abs. 2 und den §§ 13 und 14 in Verbindung mit den Anlagen 4 und 5 dieser Verordnung.


das heisst z.B., § 11 Abs. 3 Satz 4, wenn jemand ein Auto gestohlen hat und dies unter Alkohol und / oder ohne FE gefahren hat, hat wohl nicht soviel Glück wie Duke. Auch nicht zehn Jahre nach der Sperrfrist. Oder seh ich das falsch?
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