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> Zulässige Hoechstgeschwindigkeit auf Einfaedelungsstreifen
christoph83
Beitrag 15.05.2014, 12:45
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

ich habe mich mit meinem Kumpel in die Haare bekommen bezüglich der zuälssigen Höchstgeschwindigkeit auf dem Einfädelungsstreifen.
Laut dem Gesetzestext darf auf dem Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf der anliegenden Fahrbahn.

Angenommen wir haben 130 als zulässige höchstgeschwindigkeit und ein fahrzeug fährt parallel mit dieser Geschwindigkeit, dürfte ich dann mit 140 rechts überholen? rolleyes.gif

Es ist nur wir haben um ein sub gewettet und wissen nicht wer verlohren hat laugh2.gif

Grüße
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durban
Beitrag 15.05.2014, 13:02
Beitrag #2


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Hallo, willkommen im Forum. wavey.gif

Die Antwort gleich vorweg: Nein, darfst Du nicht.

Die Formulierung "schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn" ist konkret und relativ gemeint.

Du darfst also schneller im Vergleich zu den Fahrzeugen fahren, die sich gerade auf der durchgehenden Fahrbahn bewegen - aber nicht um jeden Preis, sondern unter Vorbehalt der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Gemeint ist aber nicht, dass "schneller, als auf der durchgehenden Fahrbahn erlaubt ist" gefahren werden darf. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, die auf dem Beschleunigungsstreifen gilt, ist in jedem Fall einzuhalten.

MfG
Durban smile.gif


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henpara
Beitrag 15.05.2014, 13:28
Beitrag #3


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Zitat
als auf der durchgehenden Fahrbahn erlaubt ist" gefahren werden darf

Und woher weiß ich, ob bei einer Auffahrt auf die Autobahn 130 oder freie Fahrt gilt?
War es nicht so, dass zwar das Limit gilt, dass man aber, da man davon nichts wissen kann, nicht dafür bebußt werden kann, was ja praktisch einer Aufhebung des Limits für Auffahrende dahinter entspricht?
Dann dürfte ich also auf einer Auffahrt auf eine Autobahn, wo 130 gilt mit 140 rechts beim Auffahren überholen (bzw. könnte dafür nicht bebußt werden, wenn ich es täte).
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janr
Beitrag 15.05.2014, 13:58
Beitrag #4


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Zitat (henpara @ 15.05.2014, 14:28) *
... Und woher weiß ich, ob bei einer Auffahrt auf die Autobahn 130 oder freie Fahrt gilt? ...
Guter Einwand, denn normalerweise kommt das zHg-Schild erst ein Stück nach der Auffahrt.

Den Text: " Auf Autobahnen und anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen." halte ich dazu für Irrtum-Verdächtig. think.gif





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Schorsch
Beitrag 15.05.2014, 14:06
Beitrag #5


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Der Einfädelungsstreifen ist nicht Fahrstreifen der BAB-Fahrbahn, auf dem die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt.
Aber was ist mit der allgemeinen Beschränkung auf 100 km/h. Wenn ich noch nicht auf der BAB bin, dann muss ich mich daran halten. Ab wann bin ich also auf der BAB?
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Nerari
Beitrag 15.05.2014, 14:09
Beitrag #6


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Zitat (Schorsch @ 15.05.2014, 15:06) *
Ab wann bin ich also auf der BAB?


Ab dem Zeichen 330 wink.gif

Edit: tongue.gif
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Speichenkarussell
Beitrag 15.05.2014, 14:09
Beitrag #7


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Wie wär's mit Zeichen 330?

Edit: war zu langsam.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 15.05.2014, 14:10
Beitrag #8


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Zitat (Schorsch @ 15.05.2014, 15:06) *
Ab wann bin ich also auf der BAB?


Ab dem VZ330 bist Du jedenfalls auf einer Autobahn, wo das allgemeine agO-Limit von 100km/h nicht gilt wavey.gif


EDIT:
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loewe007
Beitrag 15.05.2014, 14:15
Beitrag #9


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Auch ich kenne Geschwindigkeitsbeschränkungen i.d.R. nur nach dem Einfädelungsstreifen.
Das Z330 kommt aber normalerweise schon zu Beginn der Auffahrt.
Somit kann man meiner Meinung nach auf dem Einfädelungsstreifen beliebieg schnell fahren.
Ich wäre allerdings schon froh, wenn die Leute mal vernünftig beschleunigen würden. Die wenigsten kommen da aus dem Quark und scheren dann mit 80-100 km/h vor einem ein.
Man schafft es auch mit wenig motorisierten Vehikeln gut zu beschleunigen. Man darf halt keine Angst haben den Drehzahlmesser auch mal über 3000 Touren zu bringen.


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rapit
Beitrag 15.05.2014, 14:25
Beitrag #10


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Zitat (Schorsch @ 15.05.2014, 15:06) *
Aber was ist mit der allgemeinen Beschränkung auf 100 km/h. Wenn ich noch nicht auf der BAB bin

die gibt es nicht.

Es gibt nur eine Beschränkung auf 100 km/h außerorts, wenn Gegenverkehr zugelassen ist.

Das ist schon vor dem Beschleunigungsstreifen nicht mehr der Fall... whistling.gif

Völlig unabhängig von VZ 330.


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Schorsch
Beitrag 15.05.2014, 14:56
Beitrag #11


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Zitat (Nerari @ 15.05.2014, 15:09) *
Ab dem Zeichen 330 wink.gif

Edit: tongue.gif


Man könnte aber auch argumentieren, dass die Autobahn nicht am Hinweisschild beginnt (wie ja auch Beginn/Ende eines VB nicht dem Schild übereinstimmt) sondern erst auf der Autobahn selbst.
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janr
Beitrag 15.05.2014, 15:00
Beitrag #12


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Das Zeichen 330 ist aber kein Hinweisschild sondern ein Richtzeichen und zu diesem steht geschrieben: "Ab diesem Zeichen gelten die Regeln für den Verkehr auf Autobahnen."

Beim VBB gelten auch ab Schild die Regeln für VBB nur beim Verlassen ist man trotzdem nachrangig wenn man einen VBB verlässt und das Schild etwas weiter weg ist.

Und trotzdem gilt §3 StVO und vor dem Z 330 agO mit durch Mittelstreifen getrennten Fahrbahnen eben die Richtgeschwindigkeit. wavey.gif


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rapit
Beitrag 15.05.2014, 15:56
Beitrag #13


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Zitat (janr @ 15.05.2014, 16:00) *
Und trotzdem gilt (bei) durch Mittelstreifen getrennten Fahrbahnen eben die Richtgeschwindigkeit. wavey.gif

Jetzt bläst Du ins gleiche Horn wie ich whistling.gif Damit machst Du die ganze "außerorts-generell-immer-100"-Argumentation kaputt, Du Schelm laugh2.gif


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durban
Beitrag 15.05.2014, 17:30
Beitrag #14


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Zitat (henpara @ 15.05.2014, 14:28) *
War es nicht so, dass zwar das Limit gilt, dass man aber, da man davon nichts wissen kann, nicht dafür bebußt werden kann, was ja praktisch einer Aufhebung des Limits für Auffahrende dahinter entspricht?


So abstrakt kann man das nicht sagen. Wie gesagt, die Frage war ja, ob das Limit (tatbestandlich) gilt. Und das ist so. Aber Du hast auch recht, wenn man nichts von dem Limit wissen konnte, ist der Verstoß nicht vorwerfbar. Ob der Verstoß vorwerfbar ist, ist aber Einzelfallfrage. wavey.gif


Zitat (janr @ 15.05.2014, 14:58) *
Guter Einwand, denn normalerweise kommt das zHg-Schild erst ein Stück nach der Auffahrt.


Das ist oft so, aber nicht immer. Ich kenne auch Regionen, in denen dem einfahrenden Verkehr durch ein VZ 274 am Übergang von Auffahrt zur Beschleunigungsspur angezeigt wird. Teilweise verzichtet man sogar auf die Wiederholer für die Hauptfahrbahn.

Zitat (janr @ 15.05.2014, 14:58) *
Den Text: " ...." halte ich dazu für Irrtum-Verdächtig.


Was für ein Irrtum? think.gif

Zitat (Schorsch @ 15.05.2014, 15:06) *
Der Einfädelungsstreifen ist nicht Fahrstreifen der BAB-Fahrbahn, auf dem die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt.


Da könnte man aber drüber streiten.

Zitat (Schorsch @ 15.05.2014, 15:06) *
(wie ja auch Beginn/Ende eines VB nicht dem Schild übereinstimmt)


Doch, auch ein VBB endet am Schild.


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janr
Beitrag 15.05.2014, 17:53
Beitrag #15


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Zitat (durban @ 15.05.2014, 18:30) *
... Was für ein Irrtum? think.gif ...
Na selbst wenn für die Fahrbahn/die Strecke ein zHg gilt darf man nach dem Satz trotzdem schneller fahren.

Es steht ja nciht geschrieben, daß man schneller als der Verkehr fahren darf, es steht geschrieben, daß man schneller als auf der Fahrbahn fahren darf.

Und selbst wenn es anders gedacht ist, kann mit so einem Text der VT sich irren.

Wobei natürlich ohne sichtbares zHg-Schild ein VT nicht belangt werden kann.


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durban
Beitrag 15.05.2014, 18:04
Beitrag #16


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Zitat (janr @ 15.05.2014, 18:53) *
Es steht ja nciht geschrieben, daß man schneller als der Verkehr fahren darf, es steht geschrieben, daß man schneller als auf der Fahrbahn fahren darf.


Ja, der Text ist nicht ganz eindeutig. Gemeint ist aber, dass man nicht schneller fahren darf, als der Verkehr auf Hauptfahrbahn fährt. Aber da sind wir uns ja glaub ich einig. smile.gif

Zitat (janr @ 15.05.2014, 18:53) *
Und selbst wenn es anders gedacht ist, kann mit so einem Text der VT sich irren.


Der Irrtum nützt einem VT aber nichts. sad.gif

Zitat (janr @ 15.05.2014, 18:53) *
Wobei natürlich ohne sichtbares zHg-Schild ein VT nicht belangt werden kann.


Stimmt in aller Regel.

wavey.gif


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janr
Beitrag 15.05.2014, 18:08
Beitrag #17


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Zitat (durban @ 15.05.2014, 19:04) *
... Ja, der Text ist nicht ganz eindeutig. Gemeint ist aber, dass man nicht schneller fahren darf, als der Verkehr auf Hauptfahrbahn fährt. ...
Da ist wohl ein "nicht" zuviel wavey.gif

Denn es steht, daß man schneller fahren darf wink.gif


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durban
Beitrag 15.05.2014, 18:09
Beitrag #18


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Ja, da habe ich mich verschrieben. Danke. smile.gif


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orlet
Beitrag 18.05.2014, 15:15
Beitrag #19


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Zitat (durban @ 15.05.2014, 17:30) *
Zitat (janr @ 15.05.2014, 14:58) *
Guter Einwand, denn normalerweise kommt das zHg-Schild erst ein Stück nach der Auffahrt.

Das ist oft so, aber nicht immer. Ich kenne auch Regionen, in denen dem einfahrenden Verkehr durch ein VZ 274 am Übergang von Auffahrt zur Beschleunigungsspur angezeigt wird. Teilweise verzichtet man sogar auf die Wiederholer für die Hauptfahrbahn.
Aber das ist doch gerade ein Argument, dass die Beschränkung der Hauptfahrbahn eben gerade nicht auf der Zufahrt gilt. Sonst müsste man sie dort ja nicht extra anordnen.


Zitat (durban @ 15.05.2014, 18:04) *
Zitat (janr @ 15.05.2014, 18:53) *
Und selbst wenn es anders gedacht ist, kann mit so einem Text der VT sich irren.

Der Irrtum nützt einem VT aber nichts. sad.gif
Sicher? Gehen Mängel in der Beschilderung nicht zu Gunsten des VT?

Ich geb mal noch einen Denkanstoß: Ihr geht alle von Auffahrten auf. Ich denke mal an Autobahnkreuze. Egal, welche Regelung Ihr hernehmt, keinen wird verneinen, sich auf einer BAB zu befinden, oder? Ich habe hier im VP gelernt, dass die dicken gestrichelten Linien die Strecken voneinander abgrenzen. Deshalb darf man z.B. jehnseits von dicken Linien rechts überholen. Da v-Beschränkungen Streckenverbote sind, müssen Sie auf der Zubringer-Strecke angeordnet werden, um zu gelten. Sind keine angeordnet, gelten die allgemeinen Regeln, also Richtgeschwindigkeit.
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QTV
Beitrag 18.05.2014, 17:17
Beitrag #20


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Zitat (durban @ 15.05.2014, 18:30) *
Das ist oft so, aber nicht immer. Ich kenne auch Regionen, in denen dem einfahrenden Verkehr durch ein VZ 274 am Übergang von Auffahrt zur Beschleunigungsspur angezeigt wird. Teilweise verzichtet man sogar auf die Wiederholer für die Hauptfahrbahn.
Das halte ich aber nicht für eindeutig. Als nicht Ortskundiger würde ich bei so etwas nach dem Auffahren von Richtgeschwindigkeit auf der durchgehenden Fahrbahn ausgehen, wenn das Limit dort nicht nochmal wiederholt wird.
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blue0711
Beitrag 18.05.2014, 17:33
Beitrag #21


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Me2.
Eine auf der Auffahrt aufgestellte zHg gilt auch nur für die Auffahrt und nicht auf der durchgehenden Fahrbahn


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Gruß Kai
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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 18.05.2014, 20:17
Beitrag #22


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Zitat (blue0711 @ 18.05.2014, 18:33) *
... Eine auf der Auffahrt aufgestellte zHg gilt auch nur für die Auffahrt und nicht auf der durchgehenden Fahrbahn

Bist Du sicher, dass es auf dem Beschleunigungsstreifen gilt? :think.

Ich kenne eine Auffahrt, die wegen enger Kurven auf 40 km/h beschränkt ist. Danach geht sie in einen Beschleunigungsstreifen über, ohne dass ein Aufhebungszeichen(278 oder 282) aufgestellt ist.
Darf ich jetzt etwa auf dem Beschleunigungsstreifen nur maximal 40 km/h fahren?

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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blue0711
Beitrag 18.05.2014, 20:23
Beitrag #23


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Auf dem Beschleunigungsstreifen ist sie IMHO auch schon nicht mehr gültig. Nur für die Auffahrt (also alles VOR dem Beschleunigungsstreifen).


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christoph83
Beitrag 20.05.2014, 13:25
Beitrag #24


Neuling


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hmm also hab meine Sub schuld nun beglichen wink.gif danke für die Disskussion biggrin.gif
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Unsichtbarer
Beitrag 20.05.2014, 13:44
Beitrag #25


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Wer oder was ist ein Sub was zu trinken?


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Ich muß noch überlegen.Ich weiß nicht, daß ich nichts weiß. Aber die anderen wissen das ja noch weniger.
Insofern müsste man jetzt Deinen Beichtvater befragen, ob das Trinken von Urin zu Deinen Sexualpraktiken gehört.(Zitat: Uwe W )
Also fahre ich weiterhin mit dem eigenen Auto und teile es auch nicht. (Ein guter deutscher Autofahrer, der seinen Wagen liebt, macht sowas eh nicht). Zitat Ernschtl
Bitte lieber Kai, lass uns hier im Portal weiterhin Verkehr miteinander haben. Du mit Deiner kurzen Würze und ich mit meiner langen Ausführlichkeit geben doch ein gutes Paar ab, oder nicht?(Zitat Lotte)
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Johanno
Beitrag 20.05.2014, 13:52
Beitrag #26


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Zitat (Unsichtbarer @ 20.05.2014, 14:44) *
Wer oder was ist ein Sub was zu trinken?


Ich dachte, was zu essen laugh2.gif.
Zumindest habe ich mir auf dem Nachhause Weg schon öfter ein Sub geholt laugh2.gif
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durban
Beitrag 20.05.2014, 14:09
Beitrag #27


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Zitat (Unsichtbarer @ 20.05.2014, 14:44) *
Wer oder was ist ein Sub was zu trinken?


klick mich


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Speichenkarussell
Beitrag 20.05.2014, 14:12
Beitrag #28


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Zitat (Unsichtbarer @ 20.05.2014, 14:44) *
Wer oder was ist ein Sub was zu trinken?

Wenn es der fränkische Hausarzt verordnet, gerne auch mal dieses
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