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> Nach wieviel Jahren werden Fahrzeugdaten in der Datenbank der Zulassungsstelle, endgültig gelöscht ?
jens_16syncro
Beitrag 30.04.2014, 07:51
Beitrag #1


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Gemeint ist ein dauerhaft abgemeldetes Fahrzeug. Früher gab es mal die Angabe "Verschrottung" bei Abmeldung, das gibt es schon lange nicht mehr. Wieviele Jahre hält die Zulassungstelle die Daten nach dem Tag der Abmeldung vor ? Und was passiert, wenn der Zeitraum überschritten wurde und doch eine Wiederzulassung erfolgen soll. Muss eine neue Betriebserlaubnis mittels Abnahme nach §21 erfolgen ?


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Ich wollte mit den Bürger*innenmeister*in*kandidat*innen diskutieren, habe sie aber nicht verstanden.
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netghost78
Beitrag 30.04.2014, 09:41
Beitrag #2


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Meiner Kenntnis nach werden 7 Jahre nach der Abmeldung die Daten aus dem Fahrzeugregister gelöscht.
Wenn man das Fahrzeug dann wieder anmelden will, den Brief und Schein aber noch hat, so müssen nur die Daten wieder eingetragen werden und gut.
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Ostfriese69
Beitrag 30.04.2014, 17:22
Beitrag #3


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Als ich mein Fahrzeug nach 37 Monaten im Ausland wieder anmelden wollte war es bereits komplett gelöscht. Man teilte mir mit, dass die 18 Monate nach der Abmeldung geschehen würde.
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hk_do
Beitrag 30.04.2014, 20:12
Beitrag #4


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Seit Inkrafttreten der FZV (01.03.2007) werden die Daten 7 Jahre nach Stilllegung gelöscht.

(davor war das anders...)

So lange die Betriebserlaubnis und die notwendigen Daten auf andere Art nachgewiesen werden kann, ist zur Wiederzulassung aber keine neue BE (und damit keine 21er) erforderlich.

Idealerweise liegt also die Zulassungsbescheinigung noch vor, oder es handelt sich um ein typgenehmigtes Fahrzeug, für das ein CoC-Papier oder eine Datenbestätigung vorhanden ist oder beschafft werden kann.

Natürlich wird aber auch dieser Themenkomplex von unterschiedlichen Zulassungsstelel unterschiedlich gehandhabt...
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Ostfriese69
Beitrag 30.04.2014, 21:49
Beitrag #5


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Ok, danke. Ergibt Sinn, denn ich bin Februar 2006 zurückgezogen.
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