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> Einmündung mit Pollern - rechts vor links?
phekie
Beitrag 26.03.2014, 23:31
Beitrag #1


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Hallo!

Wenn eine Strasse, die von rechts einmündet, nachträglich mit Pollern versehen ist, die ein durchfahren mit KFZ verhindert, gilt hier trotzdem rechts vor links ohne Vorfahrtsbeschilderung? Immerhin könnte ja ein Radfahrer oder Kradfahrer aus dieser einbiegen.
Müssen ggfls. Verbotsschilder hinter dieser Einmündung wiederholt werden? Also z.B. Halteverbot, Geschwindigkeit, etc. um weitere rechtliche Wirkung zu entfalten?

Gruß!
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Mitleser
Beitrag 26.03.2014, 23:32
Beitrag #2


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Eigentlich ändern diese Poller nichts. Aber wie so oft: Es kommt drauf an.

-> Foto oder Link!
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phekie
Beitrag 26.03.2014, 23:43
Beitrag #3


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Foto kann ich morgen am Tag machen und einstellen. Ist bei mir vor der Tür. rolleyes.gif

Am Anfang dieser Strasse (also die andere Seite) gibts übrigens eine Parkverbotszone ausser für Anwohner freigegeben. Da schliesst sich doch gleich die nächste Frage an:
Ist die Zone überhaupt gültig, wenn auf der Pollereinfahrtseite nicht darauf hingewiesen wird? Immerhin könnte ich ja mit Motorrad dort einbiegen und parken. Hab dann aber kein Parkverbotszonenschild gesehen und kassiere unter Umständen ein Ticket.

Gilt, die Zone (aus anderer Sicht) ggfls. hinter den Pollern weiter, wenn kein Ende eingezeigt wird? Immerhin könnte ich ja auch jenseits der Poller mit dem Motorrad parken und befinde mich immer noch innerhalb der Zone und kassiere wohlmöglich ein Ticket.
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Mitleser
Beitrag 26.03.2014, 23:49
Beitrag #4


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Eine Zone, sofern es denn wirklich eine "Zone" ist, gilt immer maximal in dem Raum, in dem die Zone angeordnet wurde. Ein fehlendes Begrenzungsschild kann die Zone daher nicht vergrößern, ebenso wie ein zu weit hinten aufgestelltes Endschild.
Fehlt an einer zulässigen Aus-/Einfahrt die Beschilderung der Zone, so ist mMn der Verwaltungsakt nicht hinreichend bekannt gemacht, da mit der exakten Begrenzung eine relevante Aussage unklar ist.
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masseur81
Beitrag 27.03.2014, 08:13
Beitrag #5


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Naja, mit dem PKW musst Du nachweislich an einem solchen Schild vorbeigefahren sein. Da wirst Du Dich schwer rausreden können. Ebensowenig wie wenn Du Dich mit dem Moped direkt vor's Ende-Schild stellst.
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Schorsch
Beitrag 27.03.2014, 08:33
Beitrag #6


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Zitat (phekie @ 26.03.2014, 23:31) *
Wenn eine Strasse, die von rechts einmündet, nachträglich mit Pollern versehen ist, die ein durchfahren mit KFZ verhindert, gilt hier trotzdem rechts vor links ohne
Vorfahrtsbeschilderung? Immerhin könnte ja ein Radfahrer oder Kradfahrer aus dieser einbiegen.

Gelten auf Autobahnen eigentlich die Vorfahrtregeln. Immerhin dürfen dort keine Fahrräder fahren? rolleyes.gif
Nur weil Autos irgendwo nicht fahren dürfen/können haben nicht auch andere Fahrzeuge automatisch keine Vorfahrt.

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phekie
Beitrag 27.03.2014, 09:07
Beitrag #7


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Hier erstmal mal die Einmündung der Strasse, wo auch die Parkverbotszone anfängt (und die miit PKW befahrbar ist):



Soweit so gut. Die Strasse ist übrigens nur ca. 25 m lang. Am Ende zwischen den Autos sieht man auch schon, das die Strasse mit Pollern begrenzt ist. Hier dann mal die andere Ansicht (mit der Rechts-vor-Links Frage):



Man sieht sehr schön, das es keine beschilderte Vorfahrtsregelung gibt. Die Strasse hat auch keine durchgezogene Bordsteinkante (falls man das nicht richtig erkennen kann). Es ändert sich an der Schnittkante lediglich der Belag von Kopfsteinpflaster zu Teerbelag. Ausserdem geht die Kopfsteinpflasterkante sogar in beiden Seiten der geteerten Strasse in Gullibreite weiter.
Hinter den Pollern steht dann auch nicht Parkverbotszone für Anwohner - wie ja von der andern Seite. Biege ich hier also als Tourist mit meinem Krad ein und parke sogleich, hab ich keine Kenntnis von einer Zone.

Interessant ist auch das Parkverbotsschild mit den beiden Pfeilen. Das heisst ja dann auch das der Pfeil nach links gerade mal noch 5 Meter gilt (obwohl da ja eigentlich sowieso nicht geparkt werden darf), da dann ja die Einmündung kommt. Hinter der Einmündung könnte ich also parken?
Ganz am Ende der geteerten Strasse am Horizont kommt dann übrigens das Parkverbotsschild mit Pfeil rechts. Also Ende. Dieses Schilöd hat dann also keinerlei Bedeutung, da es ja ab Einmündung keinen Anfang gibt. Und ohne Anfang eines Halte- /Parkverbots, kann es kein Ende geben.
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Frechdachs75
Beitrag 27.03.2014, 10:54
Beitrag #8


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@ phekie:
Bitte die Kennzeichen der Fahrzeuge demnächst unkenntlich machen!
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erwin_a
Beitrag 27.03.2014, 10:56
Beitrag #9


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think.gif Die Poller versperren doch die Einfahrt in die einmündende Straße. Ansonsten gilt rechts vor links.
Die "Parkverbotszone" muss im Übrigen nicht bereits an der nächsten Einmündung aufgehoben werden. Wegen des Sichtbarkeitsgrundsatzes dürfen solche Zonen allerdings auch nicht unendlich ausgedehnt werden. Das Aufhebungszeichen (Z.290.2) muss natürlich an jeder "Zonenausfahrt" vorhanden sein.
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masseur81
Beitrag 27.03.2014, 11:13
Beitrag #10


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Ach herrje, auch noch Pflasterwechsel. Die haben ja alle Register gezogen, um den Eindruck einer vorrangigen Straße zu erwecken. ;-)
Sieht man die Hindernisse denn bei Nacht?

Den TE ging es glaub ich um die Frage, ob das eingeschränkte Haltverbot in Bild2 ab der Einmündung endet oder nicht. Streng genommen wohl schon. Wobei ja der von rechts kommende ja noch in der Parkverbotszone ist. think.gif
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phekie
Beitrag 27.03.2014, 11:41
Beitrag #11


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Zitat (erwin_a @ 27.03.2014, 10:56) *
think.gif Die Poller versperren doch die Einfahrt in die einmündende Straße. Ansonsten gilt rechts vor links....


Ja, aber nur für PKW/LKW. Mit Krad kann ich da ganz normal durchfahren bzw. einbiegen und eben auch ggfls. parkken ohne Kenntnis von einer Zone zu haben.
Hätten Sie jeglichen Verkehr verhindern wollen, müssten sie eine Kette zwischen den Pollern installieren. Haben sie aber nicht.


Zitat (masseur81 @ 27.03.2014, 11:13) *
Ach herrje, auch noch Pflasterwechsel. Die haben ja alle Register gezogen, um den Eindruck einer vorrangigen Straße zu erwecken. ;-)
Sieht man die Hindernisse denn bei Nacht?

Den TE ging es glaub ich um die Frage, ob das eingeschränkte Haltverbot in Bild2 ab der Einmündung endet oder nicht. Streng genommen wohl schon. Wobei ja der von rechts kommende ja noch in der Parkverbotszone ist. think.gif


Ja die Hindernisse sieht mans schon bei Nacht da die Strasse recht hell erleuchtet ist. Reflektoren o.ä. gibts aber nicht daran.

Genauer gesagt gibts hier 3 Fragen, die man diskutieren kann:
Erstmal die rechts-vor-Links Frage.
Dann ist die P-Zonenregelung unklar, da keinerlei Anfang- oder Endebeschilderung von der Pollerseite aus.
Wie verhält sich das mit der Weiterführung des eingeschränkten Halteverbots auf der geteerten Strasse?
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masseur81
Beitrag 27.03.2014, 11:43
Beitrag #12


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Um die Kette kannst Du notfalls auch drumherum oder drunter durch fahren. Bzw. nachts dran hängen bleiben. ranting.gif
Warum nicht mal mit nem Bordstein oder mit einem beidseitigen VZ 267 versuchen?
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phekie
Beitrag 27.03.2014, 11:54
Beitrag #13


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Zitat (masseur81 @ 27.03.2014, 11:43) *
Um die Kette kannst Du notfalls auch drumherum oder drunter durch fahren. Bzw. nachts dran hängen bleiben. ranting.gif
Warum nicht mal mit nem Bordstein oder mit einem beidseitigen VZ 267 versuchen?


Drumherum würde nicht legal gehen, ohne den Gehweg zu benutzen. Ausserdem sind die Poller ca. 40 cm hoch. Da passt wohl nie ein Fahrzeug drunter durch, wenn Ketten gespannt wären.

Ja, warum man seitens der Behörde hier keine wirklich einfach verständliche Beschilderungsregelung schafft, wenn man schon nicht bauliche Veränderungen machen will (Bordsteineinzug z.B.) bleibt unklar.
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schilderwald
Beitrag 27.03.2014, 11:58
Beitrag #14


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OT:
Derjenige, der diese Blöcke dort hat hinlegen lassen, sollte sich einmal den § 32 StVO näher zu Gemüte führen. Verkehrseinrichtungen nach § 43 StVO wie Poller sehen anders aus. dry.gif


--------------------
Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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phekie
Beitrag 27.03.2014, 12:06
Beitrag #15


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Sehr schön! Ich ruf mal beim Ordnungsamt an, warum da schon seit mehreren Jahren Gegenstände auf der Strasse liegen und diese nicht weggeräumt werden und der Verursacher ermittelt wird! laugh2.gif
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ulm
Beitrag 27.03.2014, 12:17
Beitrag #16


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Ja, mach doch mal, aber besser schriftlich.
Ich finde die Dinger einfach nur gefährlich!
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phekie
Beitrag 27.03.2014, 12:32
Beitrag #17


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Das würde zumindest die Rechts-vor-Links Frage und ggfls. die Parkverbotsregelungsfrage kollosal erleichtern. Ein zusätzlicher Sicherheitsgewinn im Verkehr.
Hmm ich überlege gerade, ob ich mal schreibe. rolleyes.gif
Aber wahrscheinlich machen die dann einfach nur rot-weisse Tafeln dran und das wars.
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oscar_the_grouch
Beitrag 27.03.2014, 12:52
Beitrag #18


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Zitat (phekie @ 27.03.2014, 11:41) *
Genauer gesagt gibts hier 3 Fragen, die man diskutieren kann:
Erstmal die rechts-vor-Links Frage.
Dann ist die P-Zonenregelung unklar, da keinerlei Anfang- oder Endebeschilderung von der Pollerseite aus.
Wie verhält sich das mit der Weiterführung des eingeschränkten Halteverbots auf der geteerten Strasse?


1.Ja,
2.Kein Schild bei Einfahrt = Keine Zone
3.Damit auch die dritte Frage, kein "Ende"Schild also gilt die Zone weiter.

Wenn du Spass haben möchtest, Anzeige gegen Unbekannt wegen §32 StVO.... whistling.gif

(Potsdam?)

Zitat (phekie @ 27.03.2014, 11:41) *
Ja, aber nur für PKW/LKW. Mit Krad kann ich da ganz normal durchfahren bzw. einbiegen und eben auch ggfls. parkken ohne Kenntnis von einer Zone zu haben.
Hätten Sie jeglichen Verkehr verhindern wollen, müssten sie eine Kette zwischen den Pollern installieren. Haben sie aber nicht.


Fahrräder sind auch Fahrzeuge die sich an die Stvo halten (sollten) und Kette wäre mein Auslöser die Herren police.gif anzurufen....
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masseur81
Beitrag 27.03.2014, 13:20
Beitrag #19


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Zitat (oscar_the_grouch @ 27.03.2014, 12:52) *
3.Damit auch die dritte Frage, kein "Ende"Schild also gilt die Zone weiter.

Nein, er meint die durchgehende, geteerte Straße. Dort gibt es das eingeschränkte Haltverbot (keine Zone), dann kommt die Einmündung, danach dann kein Haltverbot mehr. Ergo dürfte er doch dort parken oder nicht?
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ulm
Beitrag 27.03.2014, 13:25
Beitrag #20


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Zitat (oscar_the_grouch @ 27.03.2014, 12:52) *
Fahrräder sind auch Fahrzeuge die sich an die Stvo halten (sollten) und Kette wäre mein Auslöser die Herren police.gif anzurufen....

Es fehlt ja mindestens für die Radlinge, wobei ja auch auf der "Hauptstraße" das fehlt.
Du kannst auch alternativ bei der Stadt vorstellig werden und bitten, die Hindernisse auseinanderzurücken, da Dein Fahrradanhänger nicht durchpasst... whistling.gif
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phekie
Beitrag 27.03.2014, 13:29
Beitrag #21


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Ja Potsdam.

Nunja unbekannt nicht ganz. Ich denke, es sollte doch recht einfach ein Verursacher auszumachen sein. Die Frage ist dann nur, wie konsequent da durch gegriffen wird. Aber ich muss ja nicht anzeigen.
Ich kann ja erstmal von der Stadt Potsdam als Verwalter der Strasse verlangen, das er die Beräumung veranlasst. Das reicht ja schon. Ob da nun jemand belangt wird oder nicht ist mir eigentlich schnurz. Hauptsache die Strasse ist frei.
Persönlich einen Polizistin/OA-Mitarbeiter ansprechen würde mir sogar noch mehr Spass machen, weil ich auf den Gesichtsausdruck gespannt wäre und ob sie diesen Gesetzesverstoß auch mit allem Ernst der Sache aufnehmen. Nicht nur Tickets in der Zone schreiben, sondern auch mal was für die Verkehtrssicherheit tun. laugh2.gif

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.Andi.
Beitrag 27.03.2014, 14:03
Beitrag #22


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Zitat (phekie @ 27.03.2014, 13:29) *
Persönlich einen Polizistin/OA-Mitarbeiter ansprechen würde mir sogar noch mehr Spass machen, weil ich auf den Gesichtsausdruck gespannt wäre und ob sie diesen Gesetzesverstoß auch mit allem Ernst der Sache aufnehmen.

Vergiss nicht das zu filmen, wir wollen auch was zum Lachen haben laugh2.gif

Ich bin auf jeden Fall auf die Antwort gespannt wavey.gif
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amfa
Beitrag 27.03.2014, 14:58
Beitrag #23


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Zitat (masseur81 @ 27.03.2014, 13:20) *
Nein, er meint die durchgehende, geteerte Straße. Dort gibt es das eingeschränkte Haltverbot (keine Zone), dann kommt die Einmündung, danach dann kein Haltverbot mehr. Ergo dürfte er doch dort parken oder nicht?


Seh ich genauso,
auch wenn die Behörde scheinbar davon ausgeht, dass es sich nicht mehr um eine Einmündung handelt.


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oscar_the_grouch
Beitrag 27.03.2014, 16:21
Beitrag #24


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Ohne Zeichen 290.2 gilt die Zone weiter. Das ist ja das Praktische an einer ZONEN Beschilderung.Auch das solltest du dem OAM mal mitteilen....
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amfa
Beitrag 27.03.2014, 18:34
Beitrag #25


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Aber ohne 290.1 fängt die Zone auch gar nicht erst an.
Und für den auf der geteerten Straße gibt es dieses Schild ja nicht, wenn ich das richtig verstehe.

Bleibt nur noch die Diskussion ob wir nicht deshalb in ganz DE eine Parkverbotszone haben, weil diese Zone hier dann sich vermutlich unaufhaltsam ausbreiten würde wink.gif


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mir
Beitrag 27.03.2014, 18:52
Beitrag #26


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Die Poller sind sicherlich Kunst. "Landschaft mit Würfeln".


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phekie
Beitrag 27.03.2014, 19:00
Beitrag #27


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Zitat (amfa @ 27.03.2014, 18:34) *
Aber ohne 290.1 fängt die Zone auch gar nicht erst an.
Und für den auf der geteerten Straße gibt es dieses Schild ja nicht, wenn ich das richtig verstehe.
...


Ja genau, für die geteerte Strasse gibt es keine Zone, Die Zone gilt nur für die 25m Strasse. Oder man versucht das darzustellen sagen wir mal so. Die Seite ohne Poller ist ganz akkurat beschildert mit Anfang und Ende der Zone. Auf der Pollerseite steht gar nichts. Weder Anfang, noch Ende (ja nach Blickwinkel).

Fragt sich auch, warum man überhaupt eine Zone für eine Strasse einrichtet/einzurichten versucht. Was macht das für´n Sinn? Ein normales Parkverbot mit ZS Anwohner frei hätte auch gereicht.
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mir
Beitrag 27.03.2014, 19:01
Beitrag #28


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Zitat (schilderwald @ 27.03.2014, 11:58) *
Verkehrseinrichtungen nach § 43 StVO wie Poller sehen anders aus. dry.gif


Dazu könnte man einen eigenen Thread eröffnen. Verkehrseinrichtungen finden die Stadtplaner unschick, die bevorzugen alles, was sich in die Umgebung einpaßt pinch.gif . Daß die Dinger gefährlich sind, kann ich übrigens persönlich bestätigen.


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schilderwald
Beitrag 27.03.2014, 19:13
Beitrag #29


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Zitat (mir @ 27.03.2014, 19:01) *
Dazu könnte man einen eigenen Thread eröffnen.

Das hatte ich schon im lt. Jahr einmal gemacht: klick.

Wenn ich mir was wünschen dürfte für den Bereich Verkehrssicherheit: Ich wäre für ein verbindliches Sicherheitsaudit für sämtliche Straßenbaulastträger; auch bei Änderungen im Betrieb. Das würde so manchen Murks im Vorfeld stoppen.
Da ich aber Realist bin..... crybaby.gif


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streetworker
Beitrag 28.03.2014, 08:26
Beitrag #30


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Zitat (schilderwald @ 27.03.2014, 19:13) *
...
Wenn ich mir was wünschen dürfte für den Bereich Verkehrssicherheit: Ich wäre für ein verbindliches Sicherheitsaudit für sämtliche Straßenbaulastträger; auch bei Änderungen im Betrieb. Das würde so manchen Murks im Vorfeld stoppen.
Da ich aber Realist bin..... crybaby.gif

..ich wünsche mit und erhöhe auf "..verpflichtendes SA..".
Aber auch mich holt die Realität immer wieder brutal ein... huh.gif


--------------------
Ein Mann, der die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd (Konfuzius)
Tatsachen muss man kennen, bevor man sie verdrehen kann (M. Twain)

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oscar_the_grouch
Beitrag 28.03.2014, 13:51
Beitrag #31


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Zitat (phekie @ 27.03.2014, 19:00) *
Zitat (amfa @ 27.03.2014, 18:34) *
Aber ohne 290.1 fängt die Zone auch gar nicht erst an.
Und für den auf der geteerten Straße gibt es dieses Schild ja nicht, wenn ich das richtig verstehe.
...


Ja genau, für die geteerte Strasse gibt es keine Zone, Die Zone gilt nur für die 25m Strasse. Oder man versucht das darzustellen sagen wir mal so. Die Seite ohne Poller ist ganz akkurat beschildert mit Anfang und Ende der Zone. Auf der Pollerseite steht gar nichts. Weder Anfang, noch Ende (ja nach Blickwinkel).


Für dich gilt aber diese Zone, da du ja davon Kenntnis hast. Ortsfremde auf der "Teer"str können das nicht wissen. Fährst du aber über die Poller aus der Strasse aus, gilt für dich weiterhin Tempo 30...
(ja ich weiß! )
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amfa
Beitrag 28.03.2014, 15:00
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Reicht es wirklich ortskundig zu sein?
Wenn ich niemals in die Straße einfahre, weiß ich zwar das dort am Anfang eine Zone anfängt, aber auf der Teerstraße hab ich doch niemals das Schild gesehen.
Den Richter möchte ich sehen, der mich da verurteilen würde wink.gif

Das heißt doch aber auch, dass ich als jetzt ortskundiger durch die Bilder fast überall in Deutschland davon ausgehen muss, dass dort eine Parkverbotzone ist, denn diese hier wird ja niemals aufgehoben.
Das heißt du kannst auch in Berlin nirgends mehr parken tongue.gif


--------------------
Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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ulm
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Zitat (streetworker @ 28.03.2014, 08:26) *
..ich wünsche mit und erhöhe auf "..verpflichtendes SA..".
Aber auch mich holt die Realität immer wieder brutal ein... huh.gif

Vielleicht gibt´s ja nach der hektischen Umbauaktion von Kreisverkehrmittelbebauungen bald mal eine pol(ler)itische Lösung... whistling.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 28.03.2014, 17:26
Beitrag #34


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Zitat (amfa @ 28.03.2014, 15:00) *
Das heißt du kannst auch in Berlin nirgends mehr parken tongue.gif


Ich gehe mit und erhöhe: "gelbe Markierungen heben (bundesweit) weiße Markierungen auf..."
ansonsten sehe ich natürlich in den Pollern vom Ausgangsfoto nur marginale Unterschiede zu den Verkehrseinrichtungen die die StVO vorsieht....
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phekie
Beitrag 13.05.2014, 16:53
Beitrag #35


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Antwort der Stadt ist da: Ich kopiere das Wesentliche mal hier rein (in Auszügen):

Die Sperrung der Straße mittels Granitpoller ist eine klare Bekenntnis
des Baulastträgers (Bereich Verkehrsanlagen). Feste Straßeneinbauten (in
diesem Fall die Granitpoller), sind gemäß § 32 StVO keine Gegenstände,
sondern als Anlagen Bestandteile der Straße.

Trotz der Poller liegt hier nach Aussage der Straßenverkehrsbehörde
eine Einmündung vor. Da die Schwertfegerstraße nicht über einen
abgesenkten Bord an die F.-Eber-Straße angebunden wurde, sondern hier
lediglich unterschiedliche Materialien vorliegen, muss man den von
rechts kommenden Radfahrer die Vorfahrt gewähren.

Sollten Sie weitere Fragen zu den baulichen Belangen (Einbau der
Poller) haben, wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen
Baulastträger.


Zumindest kann man erstmal kostenlos parken ab dieser Einmündung, da nur am Ende der Teerstrasse ein VZ 286-20 vorhanden ist. rolleyes.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 13.05.2014, 21:18
Beitrag #36


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Die Granitpoller sind ohne rot-weiße Kennzeichnung mitten auf der Fahrbahn platziert worden blink.gif


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phekie
Beitrag 13.05.2014, 22:04
Beitrag #37


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Genau, da ist gar nix angebracht. Die liegen da wie Feldsteine (siehe Foto weiter oben).
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oscar_the_grouch
Beitrag 14.05.2014, 00:20
Beitrag #38


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die Antwort "gefällt mir" :-) Ich brauchte etwas "Heck" Urlaubsgeld, wer bietet sich als Radler an, von rechts zu kommen, um mich zum anhalten zu bewegen ?
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Cabronito
Beitrag 14.05.2014, 01:08
Beitrag #39


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Dit is in BERlin, wa?
Wenn du das nächste mal nicht die Flucht ergreifst wenn ich wieder mal in die Hauptstadt komme. Habe mein Fahrrad bestimmt dabei.

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
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oscar_the_grouch
Beitrag 14.05.2014, 01:48
Beitrag #40


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Potsdam, aber gehört irgendwie auch zu Berlin, Gerade noch. Direkt südlich fängt Bayern oder Sachsen an.
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