Geschwindigkeit beim Abschleppen |
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Geschwindigkeit beim Abschleppen |
Gast_Basti_* |
30.10.2003, 11:06
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#1
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Hab weder unter §3 StVO "Geschwindigkeit" noch §15a "Abschleppen von Fahrzeugen was darüber gefunden! |
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Gast_Shabazza_* |
31.10.2003, 00:27
Beitrag
#2
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Hab zwar ebenfalls keine Angabe aus der StVO, aber schau mal im Handbuch deines Autos. Da dürfte eben das stehen was dein Freund behauptet!
Nämlich dass man nur mit max. 50 km/h abschleppen sollte (?muss?) Ist ja auch sinvoll, weil man beim abgeschleppten Wagen - sofern er nicht mehr anspringt - keine Bremskarftunterstützung/Servo-Lenk-unterstützung hat. Wenn man keine Abschleppstange sondern ein Seil benutzt kann es deshalb auch schon mit 50 km/h problematisch werden... |
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01.11.2003, 14:47
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#3
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Eine feste maximal zulässige Geschwindigkeit für das Abschleppen gibt es nicht und kann es auch nicht geben, da das Abschleppen immer von einer Vielzahl von Umständen abhängig ist.
In jedem Fall muss gewährleistet sein, dass es zu keiner besonderen Gefährdung der am Abschleppvorgang Beteiligten und der übrigen Verkehrsteilnehmer kommen kann. Die am Abschleppvorgang Beteilgten müssen sich vorher absprechen, wie sie sich während des Abschleppens verständigen. Der Abgeschleppte muss sich der Fahrweise des Schleppenden anpassen (z.B. weiches Bremsen). Der Schleppende hat den Abgeschleppten ständig im Rückspiegel zu beobachten; eine laufende Abstimmung der Fahrweise ist unerlässlich. Die Abschleppvorrichtung muss den Umständen entsprechen (also ohne jegliche Erfahrung kein Abschleppen mittels Seil bei schneeglatter Fahrbahn). |
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Gast_martin690_* |
04.11.2003, 11:15
Beitrag
#4
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Aus dem Aufsatz "Abschleppen, Anschleppen, Schleppen", Peter Grohmann, DAR 1998, Heft 9, S. 342-348 (345)
Zitat: "Abschleppgeschwindigkeit: Berücksichtigt man, daß der regelmäßig geforderte 1,5-Sekunden-Sicherheitsabstand unter den besonderen Bedingungen des Abschleppens ausnahmsweise geringer sein darf, aber der 0,8-Sekunden-Abstand für die Reaktions- und Bremsansprechzeit unbedingt benötigt wird, auch wenn man mit einer Gefahr rechnet, dann darf der Abschleppverband, wenn keine s t a r r e V e r b i n d u n g besteht, nicht schneller als ca. 25 km/h fahren. Eine solche Geschwindigkeit verringert auch die mit starkem Bremsen verbundenen Gefahren. Das Abschleppen auf der Autobahn oder einer Kraftfahrstraße ist nicht an Mindestgeschwindigkeiten gebunden, weil sich das geschwindigkeitsbezogene Benutzungsrecht dieser beiden Straßenarten nur auf Kfz bezieht, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60km/h beträgt (§ 18 I StVO)" Zitat Ende Ich hoffe, geholfen zu haben. |
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04.11.2003, 19:15
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 223 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: im Südwesten von Hamburg Mitglieds-Nr.: 49 |
... und wieder etwas aufgefrischt! Vielen Dank Martin
Gruß Werner |
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