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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 17.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47436 ![]() |
Jetzt bekomme ich eine Zahlungsaufforderung. Ist das (wenn es überhaupt wahr wäre) nicht schon längst verjährt? Also bei Parkverstössen auf normalen Strassen ist doch die Verjährungsfrist (soweit ich weiss) 3 Monate. Gilt für diese Art Privatparkplätze nicht dasselbe? Peter |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 7635 Beigetreten: 27.05.2013 Wohnort: Wiesbaden Mitglieds-Nr.: 68681 ![]() |
Ich nehme mal an du hast die Zahlungsaufforderung nicht von einer Behörde sondern einem privaten Unternehmen, das den Parkplatz betreut, bzw. vom Krankenhaus sebst bekommen?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt hier 3 Jahre da du offenbar gegen die AGB des Parkplatzes verstoßen hast. -------------------- Gruß Scitch
Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun. - Johann Wolfgang von Goethe |
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